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Nr. 200.

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Berliner Volksblaff.

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Telegramm Adresse: ., Sozialdemokrat Berlin ".

Zentralorgan der fozialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.

Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.

Russendienste und Ballin- Profite.

Freitag, den 26. August 1904.

Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV. Nr. 1984.

dortigen dienstthuenden Gendarmen, im übrigen bei der nächsten Das unglaublichste an der Regierungsverfügung ist aber, daß Ortspolizeibehörde zu melden. Den Anordnungen der letztgenannten, durch sie zwei großkapitalistischen Privatgesellschaften behördliche insbesondere auch wegen etwaiger Zuweisung an die nächstgelegene Funktionen eingeräumt werden. Auswanderer- Kontrollstation des Norddeutschen Lloyd und der Wir haben im Laufe der letzten Wochen wiederholt Mitteilungen Hamburg - Amerikanischen Paketfahrt- Attiengesellschaft haben die Deutschland ist die Einwilligung eines Vertreters der Hamburg­Als Bedingung für die Durchlaffung der Auswanderer durch gemacht über die Behandlung aus Rußland kommender Reisenden. Auswanderer Folge zu leisten. Aus jedem von Rußland kommenden Eisenbahnzug wird nach Er-§ 8. Die allgemeinen Vorschriften über den Betrieb der Aus- Amerika- Linie oder des Norddeutschen Lloyds festgesetzt, sie in ihre messen der Grenzpolizei eine Anzahl Personen herausgegriffen und, wanderer- Kontrollstationen, welche dieser Verordnung als Anhang 2 Kontrollstationen aufzunehmen und dort einer ärztlichen Untersuchung wenn die Beamten der Ansicht sind, die Leute beabsichtigen, nach beigegeben sind, bilden einen Bestandteil derselben derart, daß ins- zu unterwerfen. besondere auch die Aerzte und sonstigen bei den Kontrollstationen Amerika auszuwandern, sogenannten Kontrollstationen, die von der angestellten Personen bei Vermeidung der in§ 10 angedrohten Be­Hamburg- Amerika- Linie und vom Norddeutschen Lloyd eingerichtet strafung gehalten sind, diese Bestimmungen in Anwendung zu find, zugeführt. bringen. Auch wird dieses Verfahren von der preußischen Polizei ein- Abänderungen der allgemeinen Vorschriften- Anhang 2 geschlagen gegenüber andren Russen, die von ihr überhaupt in der erfolgen im Bedürfnisfalle durch den unterzeichneten Regierungs­Nähe der russischen Grenze und selbst in Eisenbahnzügen, die von präsidenten, welchem außerdem weiter die Befugnis verbleibt, den der Grenze nach dem Innern Deutschlands führen, angetroffen Betrieb der Stationen im einzelnen genauer zu regeln. werden und ihr verdächtig erscheinen, russische Auswanderer zu sein. au Stüd 35 des Regierungs- Amtsblatts pro 1898) und ebenso die § 9. Die Polizeiberordnung vom 28. August 1893( Extrablatt In den Kontrollstationen die in einer Reihe von Drten in der auf Grund dieser Verordnung erlassene Bekanntmachung vom Nähe der russischen Grenze von von der Hamburg- Amerika- Linie 12. Januar 1895( Regierungs- Amtsblatt pro 1895 S. 16) treten sowie vom Norddeutschen Lloyd errichtet sind, wird den zu- außer Kraft. geführten Russen von den Agenten dieser Linien in Gegen-§ 10. Zuwiderhandlungen gegen diese Verordnung werden mit wart von Polizeibeamten angeboten, sich bei ihnen Schiffs- Geldstrafe bis zu 60 M., im Unvermögensfalle mit entsprechender karten der deutschen ( nur der deutschen ) Linien nach Amerika ( nur Saft bestraft, sofern nicht nach den Vorschriften des Reichs- Straf­dorthin) zu nehmen. Eine Reihe von Russen, die auf dieses Anfinnen gesetzbuches eine höhere Strafe verwirkt ist. § 11. Diese Verordnung tritt mit dem Tage ihrer Verkündigung nicht eingehen können oder wollen, werden daraufhin nach Rußland in Kraft. zurücktransportiert. Königsberg , den 12. April 1897.

druck:

Bez. Polizeiverordnung betreffend den Uebertritt und die Be­Bez. Polizeiverordnung betreffend den Uebertritt und die Be­förderung russischer Auswanderer im Regierungsbezirk Königsberg. förderung russischer Auswanderer im Regierungsbezirk Königsberg. Vom 12. April 1897.

§ 1. Russischen Auswanderern ist im Regierungsbezirke Königs­ berg der Uebertritt nach Preußen nur bei den Uebergangsstellen in Bajohren und Illowo resp. in Jllowo unter Benutzung der Bahn Mlawa- Illowo gestattet und zwar auch dieses nur dann, wenn sie im Besitze sind

entweder

a) eines ordnungsmäßigen Basses, einer Kajüten fahrkarte nach einem außereuropäischen Lande und so vieler Barmittel, daß dadurch ihre Reise bis nach dem Bestimmungs­ort und ihre Annahme daselbst gesichert erscheint. Hierzu ist bei gefunden und nicht gebrechlichen Personen, wenn sie mehr als zehn Jahre alt find, etwa die Summe bon je 400 M., bei jüngeren die Summe von je 100 m. erforderlich.

zu

Der Regierungspräsident.

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beiden deutschen Reedereien Verpflichtungen gegenüber der preußischen Es muß als selbstverständlich angenommen werden, daß diese Regierung eingegangen sind lediglich in der Voraussetzung, dadurch für sich Kunden zu gewinnen. Nun sind aber zum großen Teil die armen russischen Auswanderer, die nach Amerika fahren wollen, schon von Rußland aus mit Schiffskarten englischer Dampferlinien, die dreimal billiger sind als die deutschen , versehen. Von England Verpflegung nach Amerika , während die Hamburg- Amerika- Linie und der bringt ein Frachtschiff einen Auswanderer für 40 Mark inklusive Lloyd, wenigstens bis vor kurzem, 120 M. nahmen. Die Agenten der von der preußischen Regierung bevorzugten Reedereien suchen nun die mit englischen Schiffskarten versehenen armen Teufel zu überreden, sie könnten ja die Karten in Amerika verkaufen, jetzt sollten sie sich aber die ihnen angebotenen Karten taufen. Und sie sind in der Lage, fie dazu zu zwingen, denn übernehmen sie sie nicht in ihre Kontroll­stationen, so muß ihnen die Durchfahrt durch Deutschland ver­weigert werden. Selbstverständlich lassen sich viele dazu bewegen, Dieses Verfahren gründet sich auf Polizeiverordnungen, die von ihre letzten Ersparniffe herzugeben, um nur der so gefürchteten Rück­fehr in die Heimatliche Hölle zu entgehen. den Regierungspräsidenten der Grenzregierungsbezirke erlassen worden sind. Eine derselben, die vom Regierungspräsidenten Wir sehen also, durch die Verfügung wird zwei großkapitalisti des Bezirkes von Königsberg , bringen wir nachstehend zum Ab- das größte Befremden zu erregen. Es soll zunächst offenbar durch Aermsten zu bereichern. Diese Polizeiverordnung ist geeignet, nach vielen Richtungen hin schen Gesellschaften die Möglichkeit gegeben, sich auf Kosten der Außerdem wird aber durch sie der fie bezweckt sein, einerseits Deutschland von einer Einwanderung willkür der Grenzbehörden Thür und Thor geöffnet. Die Ver­mittelloser Ausländer zu bewahren, andrerseits zu verhüten, daß fügung giebt ihnen das rechtlich bisher leider unanfechtbare Necht, durch eine Zurücktransportierung aus andren Ländern zurückkehrender einen jeden, der nicht das Geld dazu hat, um sich von einer der Auswanderer dem preußischen Staate Unkosten entstehen. beiden großen deutschen Reedereien auspowern zu lassen, erbarmungslos Die Verordnung giebt sich ferner den Anschein, als ob fie Ein- nach Rußland zurückzuschicken. So werden denn zahlreiche arme schleppung von epidemischen Krankheiten aus Rußland vorbeugen Menschen, die sich mühselig jahrelang ein wenig zusammengespart wolle. Man muß sich aber sagen, daß jedenfalls die in der Ver- haben, um dem Elend in der Heimat zu entgehen, von unsern Be­ordnung verfügten Mittel zur Erreichung dieses angeblichen hörden in die alten traurigen Verhältnisse zurückgeschleudert. Und Zweckes jedenfalls dem Kulturbewußtsein des gesitteten Teiles des was noch schlimmer ist viele politische und insbesondere Militär­deutschen Volkes schnurstracks zuwiderlaufen müssen, andrerseits die flüchtlinge werden auf diese Weise tagaus tagein in den Rachen des Verfügung auf eine Wahrnehmung von privaten Interessen hinaus- russischen Absolutismus zurückgeworten die Mitteilung, die wir läuft, die mit denen des deutschen Volkes nichts gemeinsam haben. in den letzten Tagen aus Oberschlesien brachten, bestätigt Zunächst fällt es auf, daß in der Verordnung der Begriff des sich das. Herr v. Hammerstein hatte es allerdings im Landtag russischen Auswanderers" nicht näher präcifiert präcifiert wird und als eine Verleumdung erklärt, daß Auslieferungen von Militär­feine Merkmale angegeben werden, auf Grund deren die flüchtlingen nach Rußland stattfänden aber wie will er diese Er­Von diesem Nachweise des Besizes ausreichender Barmittel Grenzbehörden eine bestimmte Person zum russischen Aus- flärung in Einklang bringen mit der von uns veröffentlichten Ber sind nur diejenigen russischen Auswanderer befreit, welche ent- wanderer" stempeln und als solchen behandeln dürfen. Anscheinend ordnung, auf Grund deren alle Auswanderer aus Rußland , die weder die Kajütenfahrkarte einer deutschen Reederei zur Ueberfahrt und vollständige Eisenbahnfahrkarte zur Reise nach sollen damit Personen gemeint sein, die für immer Ruß- nicht in der Lage sind, einer der genannten deutschen Groß­dem Einschiffungshafen vorweisen oder eine Gewährleistung des land verlassen, um in einem andern Lande sich dauernd nieder- reedereien ihren Tribut zu bezahlen, nach Rußland ausgewiesen deutschen Centralfomitees für die russischen Juden dafür nach- zulassen. Da dies aber in der Verordnung nicht ausdrücklich festgelegt werden müssen? weisen können, daß sie kostenfrei ohne Aufenthalt in Deutschland wird, steht es im Belieben der Polizei, ausnahmslos jeden Russen, Was den Schutz Deutschlands gegen Krankheitsgefahr durch die nach einem außereuropäischen Land und, falls sie dort zurüd- der aus Rußland kommt, dieser Verfügung gemäß zu behandeln Maßnahmen gegen die Auswanderer betrifft, so leuchtet es ein, daß gewiesen werden sollten, in ihre Heimat zurüdgeschafft werden, und in der That sind uns Fälle bekannt, die Leuten passierten, er illusorisch ist. Ist in Rußland eine Epidemie vorhanden, so müssen b) einer Annahmeerklärung des Norddeutschen Lloyd oder der So ist uns bekannt, daß im Winter 1901/02 ein Petersburger Arzt, der werden, auch die Kajütenpaffagiere nach Amerika , die durch die Ver­die durchaus nicht die Absicht hatten, Rußland dauernd zu verlassen. sämtliche Passagiere, die aus Rußland ankommen, untersucht Hamburg - Amerikanischen Batetfahrt- Aktiengesellschaft nach Maß­gabe des Musters im Anhang 1 dieser Verordnung. lediglich eine Reise von kurzer Dauer nach Deutschland machen ordnung ausdrücklich von einer ärztlichen Untersuchung befreit sind, § 2. Den in Bajohren oder Jllowo übergetretenen Aus- wollte, um in ein paar Wochen wieder in Rußland zurück zu sein, aber auch das übrige reisende Publikum aus Rußland inklusive wanderern zu§ 1a ist zur Zeit nach Prüfung ihrer Bapiere im einer Kontrollstation zugeführt wurde, aus der er erst nach vielen des Finanzministers und der Großfürsten. Ist aber keine Epidemie allgemeinen die ungehinderte Weiterfahrt nach den Ein- Widerwärtigkeiten entlassen wurde. Im Jahre 1902 gelangte einer vorhanden, so belästige man damit die armen Leute nicht und er­schiffungshäfen gestattet. Dieselben dürfen sich jedoch zu dieser unsrer russischen Genossen, der soeben dem Kiewer Gefängnis ent- leichtere man sie nicht noch um das Geld, das sie für die Desinfektion Weiterfahrt nur der Eisenbahn bedienen. wichen war er hatte auch die Absicht, bald wieder nach Rußland zu bezahlen haben. § 3. Die in Bajohren oder Jllowo übergetretenen Auswanderer zurückzukehren, um dort wieder für die Bewegung thätig zu ſein­Alles in allem, die Rechtslage und die Praxis lassen sich zu­zu§ 1b haben sich sofort nach dem Uebertritt bei den Annahme- nach Ankunft in Deutschland sofort wieder in neue Gefangenschaft fammenfassen als unwürdige Dienste einer Clique stellen der dortigen Kontrollstationen des Norddeutschen Lloyd und der Hamburg - Amerikanischen Patetfahrt- Aktiengesellschaft zu melden. in die einer Kontrollstation auch um dieser Gefangenschaft mit deutscher Großkapitalisten, die auf Kosten der Aermsten Nach erfolgter Annahme haben sie allen in diesen Stationen nach Heiler Haut zu entgehen, mußte er viel Geschicklichkeit und Energie bereichert werden, als unwürdige Dienste dem russischen Maßgabe des Betriebsreglements Anhang 2 dieser Verordnung entfalten. Gleichfalls vor ein paar Jahren erschien bei unserm 8arismus, dem politische und Militär- Flüchtlinge in den Nachen -an sie ergehenden Weisungen Folge zu leisten und dürfen ins- Gewährsmann ein junger Russe, der aus Rußland nach der Schweiz geworfen werden, und als Ausbeutung und Bedrüdung besondere die Station erst wieder nach ausdrücklich erhaltener Er- und zwar auch nicht zum Zwecke dauernder Niederlassung fahren der Aerm sten. Es ist das ein Zustand, dem sobald als möglich laubnis hierzu verlassen. Diese Erlaubnis gilt für sie als erteilt, wollte. Auch er wurde einer Kontrollstation zugeführt, und dort wurde ein Ende gemacht werden muß. wenn sie die ihnen bei Eintritt in die Station abgenommenen An- ihm angeboten, eine Schiffstarte nach Amerita zu nehmen, sonst würde Bestände die Polizeiverordnung nicht, so würden die Agenten, nahmeerklärungen nach Abtrennung des Coupons wieder er nach Rußland zurückgebracht. Auf sein Befragen wurde ihm mit die unter Androhung der Auslieferung an Rußland Personen zwingen, zurückerhalten. § 4. Nach dem Verlassen der Station dürfen die Auswanderer geteilt, daß, wenn er eine Schiffstarte dritter Klasse nehme, er unter wider ihren Willen ein bestimmtes Reiseziel zu wählen und eine be= fich nur der Eisenbahn zur Weiterreise nach den Einschiffungshäfen Absperrungsmaßregeln nach Hamburg gebracht würde, kaufe er aber stimmte Fahrkarte zu kaufen, sich der Nötigung schuldig machen. Ohne bedienen und auch dieses nur mit denjenigen Zügen resp. in den Schiffstarte zweiter Klasse, so könne er unbehelligt fahren, wohin die Polizeiverordnung wäre die Art des Transports der Auswanderer jenigen Waggons( Wagenabteilen), welche ihnen zu diesem Zwecke er wolle. Der junge Mann kaufte sich nun das Recht der freien Be- der mehr einem Viehtransport gleicht als einer Eisenbahnfahrt seitens des Bahnpersonals werden angewiesen werden. wegung in Deutschland um den Preis einer Schiffstarte zweiter freier Menschen das Verbrechen der Freiheitsberaubung. § 5. Die Beförderung von russischen Auswanderern mit Wagen Klasse, da er aber in Amerika nichts zu suchen hatte, bemühte er Daß derartige russische Zustände bei uns möglich werden, daran oder Schiffen ist verboten. Ausgenommen von diesem Verbot sind sich nun in Berlin einen Wiederkäufer für diese Karte zu finden. die von den Polizeibehörden bewirkten resp. unter Begleitung von ist die nahezu unbegrenzte Allmacht des preußischen Polizeirechts Das weitere, was bei dem Studium der Verfügung sofort auf schuld, das die wichtigsten Eingriffe in die persönliche Freiheit will­Polizeiorganen stattfindenden Beförderungen. 8. Die Beförderung von russischen Auswanderern mit der fällt, ist, daß in ihr nur die Rede von Auswanderern nach einem fürlich regelt und ganz absolutistisch den konstitutionellen Garantien Eisenbahn ist nur behufs Fahrt nach den Einschiffungshäfen und außereuropäischen Lande ist und es somit unflar bleibt, wie die entzieht. Die Verdrängung der Polizeibefugnisse durch ein aus­nur betreffs solcher Auswanderer zulässig, welche sich entweder im Auswanderer nach einem europäischen Lande behandelt werden gestaltetes Reichsrecht, das insbesondere auch die geradezu vogel­Besitze der§ la dieser Verordnung berlangten Requisite befinden sollen. Dürfen die russischen Auswanderer fich unbehindert von der freien Fremden endlich unter gesetzlich geordneten Schutz stellt, ist oder aber den Nachweis führen, daß fie eine der vom Norddeutschen Polizei in Deutschland selbst ansiedeln, dürfen sie unbehindert eine der dringendsten Aufgaben. Lloyd oder der Hamburg - Amerikanischen Paketfahrt- Aktiengesellschaft Deutschland passieren, wenn sie sich in England, in Frankreich , in mit staatlicher Genehmigung errichteten Auswanderer- Kontroll- der Schweiz niederlassen wollen? Aber auch der Mangel gesetzlicher Regelung, die diesem Skandal Soweit uns die Pragis der Vorschub leistet, entschuldigt keineswegs die politische Verwerflichkeit stationen passiert haben. Dieser Nachweis gilt als geführt, wenn fie im Besitze einer am Orte der Kontrollstation visierten Annahme- Grenzbehörden nach dieser Richtung hin bekannt geworden ist, ist des preußischen Verfahrens. erklärung gemäß Anhang 1 dieser Verordnung sind. fie eine schwankende. Es sind uns Fälle bekannt, wo Leute, die Die Zurückweisung" an die Grenze ist in Wahrheit eine Aus­Zur Beit befinden sich in der Provinz Ostpreußen folche man für russische Auswanderer" hielt und den Kontrollstationen lieferung. Auslieferungen aber in ber Form bon Aus Stationen in Bajohren, Eydtkuhnen , Prostten, Jllowo, Tilfit und zuführen wollte, unbehelligt blieben, sobald es ihnen gelang, die weisungen" an die Grenze werden mit Recht als schlimmste Insterburg ; Beränderungen in dieser Beziehung werden durch das Beamten zu überzeugen, daß sie nach Deutschland , nach England Frevel gegen das civilisierte Fremden- und Völkerrecht betrachtet. Regierungs- Amtsblatt bekannt gemacht werden. oder nach der Schweiz fahren. Andrerseits sind von uns aber schon Das Preußen des Grafen Bülow ist emsig bemüht, unter Auf Eisenbahn - Beförderungen russischer Auswanderer, welche oben Fälle genannt worden, wo Leute, die zweifellos die Absicht Verletzung der Grundsätze der Civilisation, dem Zarismus gemäß polizeilicher Anordnung resp. in Begleitung von' Polizei- ben Es verbindet mit dieser gewaltigen organen stattfinden, findet vorstehende Anordnung keine Anwendung. hatten, nur eines von diesen Ländern aufzusuchen, trotzdem aber den Kanonenfutter zu liefern. § 7. Russische Auswanderer, welche verbotwibrig(§ 1) über- von der Hamburg - Amerita- Linie und vom Norddeutschen Lloyd Mission noch eine zweite ebenso erhabene Aufgabe. Neben getreten sind, haben sich unverzüglich nach dem Uebertritt und zwar geleiteten Kontrollstationen zugeführt werden, also als Auswanderer dem Zaren steht gleichberechtigt Herr Ballin. Mit den Russen­in Illowo bei dem dortigen Grenzkommissar, in Bajohren bei dem im Sinne der von uns abgedruckten Verordnung behandelt wurden. I diensten verbindet sich die Förderung privater Reederinteressen.

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