r. 202. 21. Jahrgang.
205
2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt. Sonntag, 28. Auguf 1904.
Der internationale Tabakarbeiter Kongreß.
-
traurigsten. Es herrscht da eine Wirrnis, wie sie größer kaum zu Die derzeitigen Rechtsverhältnisse der Gärtner find die denkbar denken ist. Nicht bloß daß die verschiedenen Behörden und Gerichte untereinander in ihren Anschauungen auseinandergehen und die als Geierbegehilfen, bald aus Handlungsgehilfen oder HandelsGärtnergehilfen bald als Gesinde, Landarbeiter, Dienstknechte, bald hilfsarbeiter, oder auch gar ais Stünstler ansehen, nein! ea kommt sogar vor, daß ein und dasselbe Gericht in derselben Richterbesehung heute diesen und morgen jenen Rechtsgrundsatz feinen Urteilen unterlegt und sich damit selbst widerlegt, wie vorliegende Beispiele darthun!
•
1.§ 6 der Gewerbe- Ordnung soll einen neuen Absatz des
„ Auf die dem Zwecke des Erwerbes dienende Gärtnerei findet das gegenwärtige Gesez Anwendung; ausgenommen davon ist nur der landwirtschaftsartige Obst- und Weinbau." durch folgenden Absah 4 ergänzt: 2.§ 105b( die Sonntagsruhe- Bestimmungen betreffend) wird
Die Bestimmungen des Absages 1 finden auf die Beschäftigung von Gehilfen, Lehrlingen und Arbeitern in der Gärtnerei (§ 6 Abs. 3) entsprechende Anwendung."
3. Dem§ 103 ivird folgende Vorschrift zugefügt:
„ Für die Gärtnerei(§ 6 Abs. 3) wird bei jeder Handelsfammer eine besondere Abteilung eingerichtet. In denjenigen Bundesstaaten, in welchen die Vertretung der Interessen des Handwerks andern gesetzlichen Einrichtungen( Handels- und Gewerbekammern, Gewerbekammern) übertragen ist(§ 108q), werden diese Abteilungen bei diesen Körperschaften eingerichtet."
Gerichts- Zeitung.
dann deswegen nicht, weil zu befürchten ist, daß auf diesem Wege die Solchergestalt besteht heute für die Gärtner einfach ein ZuGärtner dem Bereiche der Gewerbe- Ordnung und deren parallelen stand der Rechtlosigkeit, der nicht anders wie durch die Gesetzgebung Gesetzen entrückt werden könnten. In der Donnerstag fortgesetzten Debatte über den Aufnahmeantrag Bereitwilligkeit der Arbeitgeberorganisation, die Einrichtung der Reichsgesehgebung. Lehteres aus Gründen, die niemand Bei der etwas überraschenden selbst beseitigt werden kann, und zwar einzig und allein durch die der Föderation bemerkte deren Vertreter van den Berg, die Männer Fragebogen, die auf„ gewerblich“ und„ nichtgewerbliche" Gärtnerei wird von der Hand weisen können, braucht man sich doch nur die der Föderation würden sich selbst für verrückt erklären, wenn deutschen Resolution zustimmten, da ja gerade die focialdemo- Grund genug, dieser Befürchtung Ausdruck zu geben, das um so mehr, die Frage des Koalitionsrechtes, der Zuständigkeit der Gewerbedeutschen Reſolution zustimmten, ba in gerade die rifieder zugeschnitten sind, in dieser Form anzuerkennen, hat man sicherlich ganze Gesetzgebung, die das Arbeiterrecht angeht, vor Augen halten: kratische Parteipolitik der Grund der Trennung vom Verband gewesen weil sich bis dahin gerade die Arbeitgeberorganisation mit Händen gerichte( Beisikerwahlen, Einzelklagen, Einigungsamt), des ges sei. Werde die Resolution angenommen, müßten sie auf den An- und Füßen gesträubt hat, anzuerkennen, daß die Gärtnerei ihrer werblichen Arbeiterschubes( Frauenarbeit, Kinderarbeit, Sonn- und schluß verzichten. Der holländische Verbandsvertreter Eichel 3= heim brachte hierauf eine Resolution ein, die grundsätzlich mit der ganzen Struktur nach zu den Geiverben gehört und auch aus all- Feiertagsruhe), der Socialversicherung und andre, wie z. B. auch deutschen übereinstimmte und mit den Worten schloß:" Der Kongreß unterstelli werden muß, wo das heute nur erst bedingungsweise gegemeinen Zweckmäßigteitsgründen der Reichs- Gewerbe- Ordnung Fortbildungsschulbesuch der Lehrlinge und Handwerkergesetzgebung. Die Gärtner petitionieren darum durch ihre Gewerkschaft, den sieht in der socialdemokratischen Politik die Verkörperung all der schieht. Also, einer etwaigen Ordnung der Materie durch die Landes- Allgemeinen Deutschen Gärtnerverein, beim Reichstage auf eine AbForderungen, die die modernen Arbeiterorganisationen vertreten gesetzgebung müßte mit aller Entschiedenheit entgegengewirkt werden. änderung der Gewerbe- Ordnung in diesem Sinne: müssen, und betrachtet es als Pflicht der Mitglieder dafür zu wirken. Soweit die Gärtnerei zum Zwecke des Erwerbes betrieben wird, Der Antragsteller wollte damit verhindern, daß die deutsche Re- unterfällt sie der Zuständigkeit des Reiche&; daran ist unter allen Inhalts erhalten: solution von den Mitgliedern der Föderation gegen den holländischen Umständen festzuhalten. Wenn schließlich wohl auch zu u erwarten Verband ausgebeutet werde. Möller( Dänemark ) bemerkte steht, daß jede Gärtnereistatistik, die derart ausführlich vorgenommen gegenüber einem Vorwurf der Vertreter der Föderation, der wird, wie die hier geplante, Aufschlüsse bringen wird, die schon ganz holländische Verband hätte es geduldet, daß im Jahre 1900, beim allein auf die reichsgesetzliche Regelung berweisen werden, so ist Streit der dänischen Kollegen, in Amsterdam Streitarbeit gemacht immerhin notwendig, gleich von vornherein mit der Kritik einworden sei, sie, die Dänen, hätten dem holländischen zusehen. Die derzeitige regierungsfeitige Arbeit ist nur etwas Verband nichts vorzuwerfen. Was damals in Holland , Halbes, kann nur halbes sein. Diejenige Stelle, welche in der Lage sei auch in Deutschland geschehen; von beiden Ländern würden wäre, das Material vollständig herbeizuschaffen, ist allein das eben regelmäßig Cigarren nach Dänemark exportiert. Welche Waren Reich 3 statistische Amt, das alle Bundesregierungen zu für die vom Streit betroffenen Fabriken bestimmt waren, wäre nicht dieser Erhebung mit überall gleichen Zählpapieren veranlassen möglich gewesen festzustellen. Im übrigen sprach sich der Redner müßte. für die deutsche Resolution aus. Er erklärte schließlich, einen solchen Wirrwarr, wie hier in Holland innerhalb der Bewegung vorhanden zu sein scheine, habe er noch nirgends beobachtet. Er glaube, er fönne wahnsinnig werden, wenn er hier lange bleiben müsse. Der Engländer Kooper brachte eine dritte Resolution ein. ging darauf hinaus, den Beschluß über Bulassung der Föderation Sie auszusetzen, um den beiden holländischen Organisationen Gelegenheit zur Versöhnung zu bieten. Im übrigen bemerkte Stooper, obwohl er selbst Parlamentarier sei, wäre er doch nicht dafür zu haben, die Föderation allein deswegen vom Internationalen Bureau auszu schließen, weil sie antiparlamentär sei. Die Hauptsache aber sei, daß fie die Niederländische Organisation befämpft und geschwächt Diese Zustände dem Lichte der Oeffentlichkeit übergeben und habe, ohne triftige Gründe dafür zu haben. Deichmann fand damit auch den erster Anstoß zu dem oben erwähnten, in Aussicht es demgegenüber notwendig, eine prinzipielle Aussprache herbeizu- gestellten ersten Eingreifen der preußischen Staatsregierung gegeben führen und machte den Vorschlag, der Kongreß solle in dieser Hinsicht au haben, ist das bleibende Verdienst der Gärtnergehilfen- Organieinfach auf die im Jahre 1894 vom Kongreß in Basel angenommene fation, die jahrelang alle jene Urteile, Erlasse und Verfügungen, Resolution verweisen, in der ausgesprochen wird, daß der Inter - die ihr in dieser Richtung bekannt wurden, veröffentlicht hat. Tas nationale Tabatarbeiterbund auch die politische lezte Juliheft der Zeitschrift„ Annalen des Deutschen Reiches" entBethätigung der Arbeiter für notwendig erhält über dieses Thema eine ausführliche Abhandlung und eine Zuachtet. Diesen Vorschlag nahm der Kongreß ein fammenstellung der in Frage kommenden Urteile usw. nach Gesichtsstimmig an. Die drei Resolutionen wurden zurückgezogen. Der punkten, die am deutlichsten die heutige Rechtslage der Gärtner Antrag der Föderation zur Aufnahme in das Internationale Bureau fennzeichnen. Der Verfasser jenes Artikels, der Geschäftsführer des be einstimmig abgelehnt. Allgemeinen Deutschen Gärtnervereins, zeigt darin, daß heute nicht In der Sizung am Freitag wurde die Berichterstattung aus den weniger wie fe as Maßstäbe angewendet werden, um die einzelnen Ländern fortgefeht. Möller berichtete über Däne- jeweilige Rechtslage festzustellen, und daß bei dieser unterschiedlichen mart. Dort sind ungefähr 2900 Cigarrenmacher thätig, wovon Anwendung alle Gerichtsinstanzen und Behörden nahezu gleich 2750 organisiert sind in dem durch den Redner vertretenen Verband. mäßig beteiligt sind. Fügt man dem noch hinzu, daß, wie schon Den sehr wenigen christlichen und liberalen Arbeiterorganisationen vorher bemerkt, ein und dasselbe Richterkollegium zuweilen gar solche gehören feine Cigarrenmacher an. Der Lohn ist über das ganze Land Maßstäbe abwechselnd benutzt, dann fann man sich vorstellen, gleich. Für Formarbeit ist das Minimum 9,60 M., das Maximum daß die Gärtner sich heute stets in größter Rechtsunsicherheit be21 M.; für Handarbeit das Minimum 18 M., Der Lohn ist für Männer und Frauen gleich. Im Berba befinden und ſtets befürchten müſſen, bei etwaigen Klage- Erhebungen, Verband auch wenn ihr Rechtsanspruch sonst noch so flar und unabstreitbar stehen zwei Beitragsflassen, die eine mit 56 Pf. Beitrag pro Woche, auf der Hand liegt, dennoch ins Unrecht verseht zu werden. die andre mit der Hälfte. Bei halbem Beitrag wird halb so hohe wie in Civil, so auch in Strafsachen, z. B. hinsichtlich der Frage Und Unterstübung gezahlt als bei vollem Beitrag. Nach der Dauer der einer Verlegung der Koalitionsgefeße, wo der Gärtner nur allzu Mitgliedschaft bemessen, beträgt die Streitunterstützung 9, 12, 13,50 leicht den Strafbestimmungen für die Landarbeiter verfallen kann, und 15 M. An Reisegeld wird pro Jahr bis zu 20 W gegeben. wenn er auch zehnfach überzeugt ist, daß ihm unrecht geschieht. In den letzten fünf Jahren wurden aus der Hauptkasse 250 000 m. Die erwähnten sechs Maßstäbe, nach denen heute geurteilt wird, für Streits ausgegeben, für Reiseunterſtügung 38 000 M. Arbeits- sind diese: Tosenunterstützung ist ebenfalls eingeführt. Der Kassenbestand ist jetzt Ersten 3. Eine Gärtnerei ist Gewerbebetreieb im Sinne der 70 000 W, wovon 20 000 M. in Arbeitergenossenschafts- Unter- Gewerbe- Ordnung, wenn in derselben die Handelsthätigkeit gerichts I. Der Straßenbahnschaffner Wilhelm Neiß war nehmungen angelegt sind. Die Ortsabteilungen des Verbandes überwiegt. haben ihre Gelder fast alle in Versammlungsgebäuden angelegt, wie man sie in Dänemark selbst in den kleinsten Städten findet. Die organisierten Eigarrenmacher Dänemarts sind alle gute Socialorganisierten Eigarrenmacher Dänemarks sind alle gute Socialdemokraten; sie stehen überall an der Spitze der Bewegung.
wurde
-
Ueber Schweden konnte der Redner nur wenig mitteilen. Dort ist die Organisation noch jung und umfaßt kaum die Hälfte der Fachgenoffen. Sie macht aber in letzter Zeit gute Fortschritte. Eine große Erschtverung für die Organisation iſt es, daß die Bauern, die Tabak bauen, auch gleich die Cigarren machen lassen und auf den Markt bringen. Die Induſtrie ist also zum größten Teil auf dem Lande zu finden, wo die Agitation viel mühseliger ist. Dann berichtete Pancin über die Verhältnisse in ugem burg. Die Organisation ist dort seit dem letzten internationalen Kongreß zurückgegangen. Die Zahl der Tabatarbeiter beträgt 340. Davon find 90 Cigarrenmacher und von ihnen 40 Frauen. Organisation hat 30 Mitglieder. Der Wochenbeitrag ist 20 Pf. Bei Streit, Krankheit usw. wird Unterſtüßung gezahlt. Der Lohn beträgt 15 bis 18 Frank bei 66 Stunden Arbeit pro Woche. In Luremburg besteht eine Staatstrantenfasse mit Beitrittszwang. Die Stadt Luremburg hat auf Veranlassung der zwei socialistischen Gemeinderatsmitglieder beschlossen, eine Arbeitslosentasse nach Gentſchem Prinzip einzurichten. Seit drei Jahren besteht in Luxemburg cine socialdemokratische Partei, der fast alle organisierten Cigarren macher angehören.del
"
Die
Viertens. Gärtnereibetriebe zählen allgemein z u den Gewerben im Sinne der Gewerbe- Ordnung. Fünften. Gärtnereibetriebe zählen ausnahmslos zum „ Gartenbau", d. i. zur Landwirtschaft. Sechsten 3. Die Landschaftsgärtnerei zählt bildenden Künsten.
zu den
Det lektbezeichnete Maßstab ist in Urteilen des Amts- und des Landgerichts II zu Berlin zur Anwendung gelangt. Das königlich sächsische Finanzministerium dagegen rechnet die gleiche Gattung der Gärtnerei( die Landschaftsgärtnerei) zu den Gewerben und die meisten Gerichte zählen sie einfach zur Landwirtschaft.
gegen Wegen einer tuberkulösen Lunge im Werte von 20 Pf. war den Großschlächtermeister Wilhelm Henschke aus Reinidendorf Anklage wegen Feilhaltens gesundheitsschädlicher Nahrungsmittel erhoben worden. Polizeitierarzt Borchmann am 30. Mai in der Central- Markthalle Bei einer Revision, welche der vornahm, fand er im Stande des Angeklagten, auf dem Boden liegend, eine Rinderlunge, welche dicht mit Tuberkeln durchsetzt war. fönnen, wie die Lunge in seinen Besitz gelangt sei. Er habe tags Der Angeklagte behauptete im Termin, sich nicht erklären zu zuvor ein Rind geschlachtet, welches in allen seinen Teilen von dem Reinidendorfer Schaubeamten für gut befunden worden sei. Am folgenden Tage sei die Untersuchung nochmals im städtischen. Fleischschau- Amt in der Central- Markthalle vorgenommen worden und ebenfalls glatt verlaufen. Er habe sicher keine tuberkulöſe Lunge eingeführt. Der Tierarzt Borchmann bekundete dagegen, daß die fragliche Lunge unmöglich das Untersuchungsamt passiert haben könne, fie mußte selbst jedem Laien auffallen. Der Staatsanwalt hielt den Angeklagten durch die Beweisaufnahme für überführt und beantragte gegen ihn sechs Monate Gefängnis und Beröffentlichung des Urteils in der Allgemeinen Fleischer- Zeitung" und einer Tageszeitung. Der Verteidiger wies darauf hin, daß der Angeklagte erst hinzugekommen sei, als die Beschlagnahme bereits erfolgt war. Wie leicht wäre es nicht für einen feiner Standnachbarn gewesen, sid, der verdächtigen Lunge durch HineinRevisionsbeamten sich nähern sah. Er halte die Sache keineswegs werfen in den Stand des Angeklagten zu entledigen, als er den für so weit aufgeklärt, um daraufhin das Schuldig aussprechen zu fönnen. Der Gerichtshof trat dieser Auffassung bei und fällte ein freisprechendes Urteil.
"
Eine verunglückte Probefahrt mit einem Straßenbahnwagen beschäftigte gestern die neunte Ferien- Straffammer des Landmit dem Arbeiter Georg Heyde, der bei der Straßenbahn3weitens. Der Gärtnereibetrieb erhält dadurch einen Gesellschaft mit dem Waschen der Wagen beschäftigt wurde, begewerblichen Charakter, daß sich das Hauptgewicht der Thätigkeit freundet. Als Neiß am Morgen des 22. Juni seinen Dienst vom auf die Umformung der selbstgewonnenen Gr- Depot in der Pantstraße aus antreten wollte, bat Heyde ihn, er möchte ihn doch einmal mitnehmen, er möchte doch gar zu gern Sträußen u. dgl.) richtet. zeugnisse zu neuen Produkten( Kränzen, einmal einen Straßenbahnivagen lenken. Neiß fam der Bitte seines Drittens. Eine Gärtnerei wird bereits dann zu einem Freundes nach. Als sie das Depot rerlassen hatten, stellte Heyde Gewerbebetrieb im Sinne der Gewerbe- Ordnung, wenn der Betrieb sich an die Kurbel und Neiß stand neben ihm und gab ihm die sich als„ Kunstgärtnerei" fennzeichnet, b. H. wenn die nötigen Anweisungen. Im Anfange ging alles gut. Aber in der Pflanzenproduktion vornehmlich mit künstlichen Hilfsmitteln betrieben Pantstraße kam dem Straßenbahnwagen ein mit Schienen beladenes wird oder wenn das Gelingen des Produktionsprozesses eine über- Fuhrivert entgegen, dessen Führer, der Kutscher Schmidt, keine Angefchicklichkeit voraussetzt. wiegend menschliche Kunstfertigkeit und Hand- stalten traf, auszuweichen." Bremsen!" rief Neiß seinem Stellvertreter zu. Dieser bremste auch mit richtigem Verständnis und brachte den Straßenbahnwagen kurz vor dem Fuhrwerk beinahe zum Stehen. Jetzt wollte auch Neiß noch mit eingreifen, er packte die Kurbel, um sie noch fester anzuziehen, verlor aber die Geistesgegenwart und drehte nach der falschen Richtung. Der elektrische Strom trat wieder in Thätigkeit und im nächsten Augenblick erfolgte ein ziemlich heftiger Zusammenstoß. Die auf dem Wagen liegenden Schienen wurden aus ihrer Lage gerückt, der auf ihnen fißende Stutscher Schmidt kam mit dem rechten Bein zwischen mehrere Schienen und erlitt schwere Verletzungen. Nachdem man ihn aus feiner qualvollen Lage befreit hatte, sollte er nach der Unfallstation gebracht werden, Schmidt aber legte der Sache tein so großes GeGerichte usw., die sich z. B. zur Anwendung des„ Maßstabes wicht bei, sondern ließ sich erst am Nachmittage verbinden. Er drei" verstehen, gehen wieder außerordentlich auseinander in der hatte eine lange Fleischwunde und verschiedene Abschürfungen erZur Frage des ,, Gärtner- Rechts". Anschauung über die Frage, was Stunftgärtnerei fei. Die einen litten. Einige Tage später trat Blutvergiftung hinzu, welche einen rechnen als solche nur die Gewächshausgärtnerei, die andern schleunigen Tod herbeiführte. Nun hatten sich Neiß und Heyde wegen Zur Frage des Gärtnerrechts" wird uns von sachkundiger nehmen dazu auch die Baumschule( unter Hinblick auf die Ver- fahrlässiger Tötung zu verantworten. Der Gerichtshof hielt be= Ber- fonders das Berhalten des Schaffners, Seite geschrieben: edelungstechnik und künstliche Formierung der Bäume diefes sonders das Verhalten des Schaffners, der einem gänzlich Unkundigen Im föniglich preußischen Ministerium des Innern beschäftigt unsers Erachtens mit Recht), und die dritten wiederum beziehen die Führung eines elektrischen Wagens überließ, für außerordentlich man fich gegenwärtig unter anderm mit gewissen Vorarbeiten, die, außerdem noch die Landschaftsgärtnerei mit ein, deren Aufgabe in fahrlässig; er wurde zu einem Monat Gefängnis verurteilt. Der wie es heißt, auf eine gefeßliche Regelung der geder Anlegung und Unterhaltung von Parks, Luft- und Biergärten Mitangeklagte Heyde wurde dagegen auf Antrag des Verteidigers, werbe und arbeitsrechtlichen Verhältnisse besteht unsers Erachtens ebenfalls mit Recht. Und ähnlich geht Rechtsanwalts Skolny, freigesprochen. des Gärtnerei gewerbe 3" abzielen. Die notwendigen es allenthalben. Wirklich feste Grundfäße und Begriffe find so gut goes Unterlagen dazu vill man erst aus einer allgemeinen, im Gebiete tie nicht vorhanden, wofür selbst die Stellungnahme des obersten der preußischen Monarchie borzunehmenden gärtnerei preußischen Gerichts, nämlich des Kammergerichts, das lebendigste statistischen Berufs- und Betriebszählung ge- Beispiel bietet: Am 30. Mai 1901 entschied in einem Falle das Die Socialistischen Monatshefte"( Administration: Berlin SW. 19 vinnen, einer Erhebung, die in Verbindung mit der für das Jahr Kammergericht, daß der Auffassung der preußischen Gewerbesteuer- Beuthstraße 2) haben soeben das September- Heft ihres 10. Jahrganges 1905 in Aussicht genommenen Reichs- Berufs- und Gewerbezählung Gesetzgebung beizutreten, wonach nicht bloß die Handelsgärtnerei, erscheinen lassen. Dasselbe ist dem kommenden socialdemokratischen Bartei geplant ist. Die zuständigen Berufsorganisationen, auch die Ge- sondern auch die Kunstgärtnerei sich derart vom üblichen Gartenbau tag in Bremen gewidmet. Aus seinem Inhalt heben wir hervor: Richard werkschaftsorganisation der Arbeitnehmer, sind ersucht worden, für abgeschieden hat, daß beide Arten der Gewerbe- Ordnung zuzuzählen Bernerstorfer: Zur Frage der Taktik auf dem Stongreß in Amsterdam . Caliver: Zum focialdemokratischen Parteitag in Bremen . Engelbert auszugebenden Fragebogen ihre Sonderwünsche und Ab- seien". Und ein andres Urteil des gleichen Gerichts vom 23. März Eduard Bernstein : Die Programmrevision und der Bremer Parteitag. änderungsvorschläge dem Ministerium zu unterbreiten, und haben 1903 engt die Auffassung wieder bis auf die handelsgewerbliche Julius Bruhns : Die Organisation der Partei. Mar Schippel: Gine dies, wie verlautet, auch gethan. Gärtnerei ein. Parteidiskussion. Ein Nachwort zur Darlegung meines handelspolitischen An und für sich ist es zu begrüßen, daß endlich einmal Schritte Weitere grundsäglich gegeneinander streitende Auffassungen Standpunktes. Dr. Leo Arons : Materialien zur Beurteilung ber unternommen werden sollen, die ganz unhaltbar verworrenen 3u- herrschen über die Frage, wie ein Gärtnereibetrieb zu behandeln preußischen Volksschule. Paul Stampffmeher: Laffalle ein Zeitgenosse. stände im Gärtnereigewerbe zu regeln. Allein man darf nicht über sei, wenn in demselben landwirtschaftsartiger Gartenbau und ge- 3um 40. Todestag des großen Agitators. Dr. Eduard David : Zur landDr. Albert Südekum : sehen, daß es eben nur eine Landesregierung ist, die sich werbliche Gärtnerei gemeinsam betrieben werden. Die einen sagen: wirtschaftlichen Betriebsentwicklung in England. Preußische Wohnungsreform. Dr. Hugo Lindemann: Die Straßenbahnen der Materie angenommen hat: Nicht das Reichsstatistische Amt hat dann ist für den gesamten einzelnen Betrieb maßgebend, was seinen und ihre Tarife. Die andern wiederum lösen solche in Bremen . Emma Jhrer: Zur socialdemokratischen Frauenkonferenz etiva die Landesregierungen und deren zuständige Instanzen zu Hauptcharakter ausmacht. Wirtschaft von May Schippel. Politik von Richard Calwer . Dieser statistischen Erhebung beranlaßt, sondern die Fragebogen und Gärtnereien rechtlich in zivei Betriebsarten auf; fie rechnen die Sociale Kommunalpolitik von Dr. Hugo Lindemann. Socialistische Zählpapiere sind im Preußifden ſtatiſtiſchen Bureau gärtneriſch thätigen Arbeitskräfte des einen Betriebsteiles( je nach Bewegung von J. Bloch und Hugo Boeksch. Gewerkschaftsbewegung von ausgearbeitet worden. Und das ist ein Nachteil nicht bloß für die dem, in welchem Teile sie am meisten beschäftigt sind) zu den Ge- Ginst Deinhardt. Frauenbewegung von Henriette Fürth . Bildende Erhebung selbst, weil nämlich gar nicht abzusehen ist, ob die andern werbegehilfen, die andern aber zu den landwirtschaftlichen Arbeitern. Kunst von Anna Plehn. Buchbesprechungen und Notizen. Als Beigabe Landesregierungen diesem Beispiel folgen werden, und wenn, ob sie- Bisher das haarsträubendste in seinen Urteilen hat das Land- bringt das Heft ein Jugendbildnis von Ferdinand Lassalle nach einem alten Pastellbilde. dann die Statistik auch nach dem gleichen Muster betreiben werden; gericht II in Berlin geleistet. Dieses Gericht hat nämlich durch die der weit größere Nachteil liegt in dem Umstande, daß diese Art der 8. Civiltammer und bei stets derselben Richterbefebung beziehen durch alle Buchhandlungen, Kolporteure und durch jede PoſtDer Preis des Heftes beträgt 50 Pf.; vierteljährlich 1,50 m. Erhebung auf die Absicht einer gesetzlichen Regelung der Materie feit 1896 in fortlaufender Folge immer abwechselungsweise einmal anstalt. Ferner direkt durch den Verlag der„ Socialistischen Monatshefte", durch die Landesgesekgebung schließen läßt. Eine Regelung den einen und dann wieder den andern Maßstab feinen Urteilen Beuthstr. 2, Berlin SW.( Busendung unter Streuzband oder in gefchloffenem auf diesem Wege können die Gärtner, vor allem der arbeitnehmende unterlegt. Der Zufall will aber, daß dann jedesmal der flägerische Couvert). Brobehefte stehen auf Verlangen jederzeit kostenfrei zur Verfügung. Teil derfelben, aber unmöglich wünschen, einmal deswegen nicht, Gärtnergehilfe ins Unrecht verseht wurde: suchte er sein Recht unter Straubes Märkisches Wanderbuch. Ausflüge in die Mark Branden weil dadurch für jedes der 25 deutschen Vaterländer je ein be- Berufung auf die Gewerbe- Ordnung geltend zu machen, so fand burg . Bearbeitet von Dr. Gustav Albrecht. 432 Seiten Tert mit fonderes Gärtnerrecht" geschaffen werden müßte( man vergegen- regelmäßig das Gericht einen landwirtschaftlichen Betrieb heraus, 38 Starten. Preis 2,50 M. Berlin 1904. Verlag Jul. Straube, Gitschiner wärtige fich hierzu als Beispiel nur die Gefinde- Ordnungen!), und und umgekehrt wieder einen gewerblichen. ftraße 109.
die
"
"
Eingegangene Druckschriften.nig
-
-
-
-
Bu