Nr. 208.
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Südwestafrikanische Kolonialwirtschaft.
Mit immer größerer Bestimmtheit wird behauptet, daß die AbBerufung Leutweins von seinem Gouverneurposten beschlossene Sache fei. Leutwein hätte sich diese Abfägung ersparen fönnen, wenn er in dem Augenblid, wo General v. Trotha zum Oberstkommandierenden der südwestafrikanischen Truppen ernannt wurde, seine Demission eingereicht hätte. Daß er sich trotz dieses ihm zu teil gewordenen Mißtrauensvotums bewegen ließ, bis auf weiteres auf seinem Posten zu beharren, konnte ihn nur mit dem Ddium des Klebens behaften.
Oberst Leutwein galt im allgemeinen als der Typ des humanen Kolonialbeamten. Er schien der Ansicht zu sein, daß preußische Lieutenants- und Assessorenschneidigkeit in Kolonien un angebracht sei, daß es vielmehr darauf ankomme, sich mit den Eingeborenen, statt sie zu brutalisieren, auf einen möglichst guten Fuß zu stellen, sie statt durch blaue Bohnen durch gütliche Verständigung zur Anerkennung der deutschen Herrschaft zu veranlassen.
Diese Charakterzüge Leutweins wurden allerdings durch den Verlauf des Hererofrieges und die füdwestafrikanischen Enthüllungen getrübt. Es schien sich herauszustellen, daß der Gouverneur von Südwestafrifa wohl einigen guten Willen habe, die Eingeborenen gegen allzu gröbliche Willfür und Bedrückung beutegieriger Kolonialabenteurer und rücksichtslofer Kolonialdraufgänger zu schützen, daß ihm aber doch in bedauerlichem Maße die Energie gemangelt habe, seine gutgemeinten Vorsätze auch zu verwirklichen. Freilich scheinen die offenen und geheimen Widerstände gegen seine vermutlichen Intentionen ungeheuer groß gewesen zu sein. In dieser unfrer Musterkolonie scheint eine Autotratenwirtschaft der einzelnen Beamten geherrscht zu haben und zu herrschen, ein selbstherrliches Paschatum selbst kleiner und kleinster kolonialer Würdenträger, eine Disciplinlosigkeit, wie sie selbst in der Türkei oder in China schwerlich herrschen können.
Nur so läßt es sich erklären, daß sich in Südwestafrika trop der anscheinend so vernünftigen Verwaltungsgrundsäße Leutweins so ungeheuerliche Scheusfäligkeiten abspielen konnten, wie sie der Fall Arenberg und der Fall Kossat darstellten, wie sie fast entsetzlicher noch in den schauerlichen Zuständen zu Tage traten, die Herr Herfurth über die Gefängnisgreuel in Keetmanshop und Bethanien in der legten Nummer der Kolonialen Zeitschrift" enthüllte.
Es läßt sich nach dem Bild, das man sich bisher von der Persönlichkeit Leutwveins machen mußte, schwer annehmen, daß der Gouverneur selbst um diese furchtbaren Bestialitäten gewußt und sie wissentlich geduldet habe. Man muß vielmehr annehmen, daß Leutwein getäuscht wurde und daß man seiner Weisungen tonsequent spottete. Damit wäre freilich bewiesen, daß Leutwein nicht der passende Mann für seinen Bosten gewesen sei, auch wenn ihn die moralische Verantwortlichkeit für die grauenhaften Zustände vielleicht nicht in vollem Umfange trifft.
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Die Annahme, daß in Südwestafrika thatsächlich eine heillose Mißwirtschaft, ein auf alle behördlichen Direktiven pfeifendes Autokratentum der Beamten herrscht, erhält eine Bestätigung durch die Dokumente, die Herr Herfurth in der Kolonialen Zeitschrift" zu dem Fall Groeneveld beröffentlicht.
Groeneveld wurde bekanntlich von den Beamten boykottiert und dadurch mit dem wirtschaftlichen Ruin bedroht, weil er sich unterfangen hatte, die scheußliche Mißhandlung des zu Tode ermunterten" Schwarzen durch den Unteroffizier off at anzuzeigen. Es ist dazu behauptet worden, Groeneveld habe, statt sich an die zuständige amtliche Stelle zu wenden, seine Beschwerde gleich der Presse unterbreitet. Dadurch seien dann die betreffenden Kolonialbehörden verschnupft worden. Hierzu schreibt ein Hams burger Geschäftsfreund Groenevelds Herrn Herfurth, daß diese Behauptung nicht zutreffe. 8ur gleichen 8eit, als Groene veld seinen Bericht über die Grausamkeiten des Rossat an ein deutsches Blatt abgesandt habe, habe er auch dem Vorgesetzten Kossats, dem Baron v. Stempel, dem Distriktschef von Bethanien, eine Kopie dieses Briefes zugesandt. Infolge dieser direkten Beschwerde sei der Boykott verhängt worden. Der Neger fei am 14. September 1901 gestorben und noch in demselben Monat habe man Groeneveld boykottiert, während eine Publikation des Briefes frühestens im Dttober habe erfolgen können!
Aber man boykottierte Groenebeld bekanntlich nicht nur, man umstridte ihm alsbald mit einem ganzen Knäuel von Prozessen, durch die man ihn außer ruinöfen Geldstrafen auch fünf Jahre 3uchthaus aufbrummte, die dann freilich durch die Revisionsinstanz auf zwei Monate Gefängnis reduziert werden mußten!
Sonntag, den 4. September 1904.
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV. Mr. 1984.
Gunsten Hagedorns, die verschiedenen unvorschriftsmäßigen Seiten den Täuschungen und dem passiven Widerstand seiner UnterHandlungen der Borgesetzten Hagedorns( des Lieutenants gebenen ausgesetzt war.
b. Stempel, des Feldwebels Eichelmann und des Aber diese unglaublichen Zustände fönnen unmöglich allein in Unteroffiziers Elze ), welche dem Angeklagten beder Person Leutweins begründet sein. Auch der Kolonial. tannt geworden waren und zum Teil mit Anlaß zu dem hier direttor Stübel bermochte sich ja ebenso wenig Autorität au in Rede stehenden Vorfall gegeben haben, berücksichtigt worden, verschaffen wie Leutwein . Das Grundübel muß in dem von Grund ferner auch der Umstand, daß der Angeklagte, wie schon aus verrotteten Verwaltungs sy stem liegen. erwähnt, nicht in der Absicht, einen Gewinn zu erzielen, sondern Die Kaufleute und Farmer unsrer Kolonien sind allerdings mit nur um Hagedorn zu helfen, sich auf die Sache eingelaffen hat." einer sehr einfachen Lösung des Uebels bei der Hand. Sie verSolche in Anbetracht des ganzen Storruptionsmilieus besonders langen Beseitigung des Lieutenants- und Assessorenregiments und unerhebliche Bergehen benutzte also also das Bezirksgericht eine Civilverwaltung, auf welche die kolonialen Händler- und AnKeetmanshoop, um Groeneveld wirtschaftlich und moralisch zu siedlerkreise den größtmöglichen Einfluß haben sollen. vernichten wie Herfurth behauptet und bis jetzt auch über- So wenig wir nun auch für Assessoren und Lieutenants zeugend nachzuweisen scheint, weil Groeneveld gewagt hatte, schwärmen, so wenig vermögen wir zu glauben, daß dadurch wegen des Zutodequälens eines Schwarzen Beschwerde zu führen! neuen Kolonialstandalen ein Ende bereitet würde. Die Geschichte Diese Justizaltion mißlang allerdings infolge der Korrektur, die die der kapitalistischen Kolonialpolitik lehrt vielmehr, daß bei einer Revisionsinstanz an dem ungeheuerlichen erstinstanzlichen Urteil vor- solchen Verwaltung zwar die Klagen der Händler und Ansiedler vernahm! stummen würden, daß aber die Eingeborenen den Teufel Inzwischen hatte Groeneveld sich bei der Kolonial- Vernur gegen Beelzebub eingetauscht haben würden! waltung in Berlin über den gegen ihn vom Lieutenant Die brutale Heße unsrer füdwestafrikanischen Händler und b. Stempel und seinen Leuten verhängten Boytott beschwert. Ansiedler gegen die unglückseligen Hereros, ihr Verlangen Das Kolonialamt sah sich denn auch veranlaßt, nach Sild na ch Bersilabung der Eingeborenen beweisen, daß die westafrika die strikte Weisung ergehen zu lassen, den über koloniale Korruption in ihrem tiefsten Grunde eine unausGroeneveld verhängten Boytott fofort aufzuheben. bleibliche Begleiterscheinung jeber tapita Wie dieser Befehl von höchster Stelle respektiert wurde, be- listischen Kolonialpolitik ist. Wer heute Kolonialpolitik weisen folgende in der Kolonialen Zeitschrift" veröffentlichten will, der muß damit auch die Aussaugung, Dokumente: Knebelung und Brutalisierung der Eingeborenen
J. W. Meier, Hamburg , 23. Januar 1902: 23eifung wollen! zur Aufhebung eventuellen Boykotts telegraphisch erlassen. Stübel. Die Kolonialgreuel werden erst mit dem kapitalistischen System Am 28. Mai 1902:„ Der faiserliche Gouverneur verschwinden. Humanität und koloniale Bereicherung schließen sich von Deutsch Südwestafrika ist durch Telegramm vom aus wie Feuer und Wasser! 14. Mai d. J. erneut angewiesen worden, den gegen den Händler Groeneveld verhängten Boykott aufzuheben und ihn vor weiterer Wie wir am Schluß unsrer Ausführungen wahrnehmen, wirtschaftlicher Schädigung, insbesondere auch den Ein- bementiert die Norddeutsche Allgemeine Zeitung" in ihrer gebornen gegenüber, zu schützen." Stübel. Sonnabend- Abendausgabe die Gerüchte von der Abberufung
Am 13. Juli 1902 an J. W. Meier: Wie Ihnen bereits Leutweins. Will die Regierung damit etwa bekunden, daß sie durch mein Schreiben vom 28. Mai d. J. mitgeteilt worden ist, auch jetzt noch in Südwestafrika alles in der Ordnung findet? Oder hat das kaiserliche Gouvernement in Windhut telegraphisch unter mit welchen anderweitigen Mitteln gedenkt sie der ungeheuerlichen dem 14. Mai d. J. die strikte Weifung erhalten, den Boytott gegen Korruption entgegenzutreten? den Händler Groeneveld aufzuheben und ihn vor weiteren wirtschaftlichen Schädigungen, auch den Eingebornen gegenüber, zu schügen." Stibel.
Es wird die Aufgabe der Presse und der Volksvertretung sein, die Regierung zu einer ausreichenden Antwort zu zwingen!
Der russische Verzweiflungskampf.
Am 11. September 1902: 3u meinem größten Bebauern fann ich eine Ersatzpflicht des Schutzgebiets- oder Reichsfiskus für etwaige Berluste, welche Ihnen oder dem Händler Groeneveld durch die Maßnahmen des kaiserlichen Distriktschef von Bethanien, Den oberflächlichen Leser der Kriegsberichte fönnte es stußig Baron von Stempel, erwachsen sein mögen, nicht anerkennen. machen, daß, während gestern bereits das fluchtartige Zurüd Ich habe nicht unterlassen, dem taiserlichen weichen der Russen bei Liaujang gemeldet wurde, heute wieder Gouvernement von Ihrer Eingabe mit der er- Meldungen über erneute Kämpfe vorliegen. Der aufmerksame Beneuten Weifung Kenntnis zu geben, dafür Sorge zu obachter der Kriegsvorgänge dagegen wird sich sagen, daß diese tragen, daß jede Behinderung der geschäftlichen Thätigkeit des neuen schtveren Kämpfe nur dazu beitragen können, ben japanischen Händlers Groeneveld, sofern eine solche trotz der erfolgten Auf- Sieg zu einem vollständigen zu machen. hebung des Boykotts noch fortbestehen sollte, umgehend und nach- Wären diese neuen Kämpfe nicht erfolgt, so wäre damit nur haltend beseitigt werde. J. V. Hellwig. bewiesen, daß es den Ruffen geglückt sei, sich den schlimmsten Folgen Am 18. Oktober 1902. Kaiserliche Bezirkshauptmann- ihrer Niederlage durch die Flucht zu entziehen. schaft zu Keetmanshoop . Der von Ihnen eingereichte An
Man vergegenwärtige sich die Situation: Die russische Haupttrag auf Gewährung einer Entschädigung wegen des durch den armee dürfte mindestens 180 000 Mann start gewesen sein. Nehmen ( Hottentotten, D. Red.) Kapitän verhängten Boykotts wird dem wir an, daß sie durch die bisherigen Kämpfe um 30 000 Mann gekaiserlichen Gouvernement zur Entscheidung vorgelegt werden." schwächt worden ist, so bleiben immer noch 150 000 Mann übrig. Der kaiserliche Bezirksamtmann. Hansen. Eine solche Armee streckt aber nicht ohne weiteres die Waffen, sie versucht sich durchzuschlagen.
Windhut, den 26. Januar 1903. Raiserl. BezirksHauptmannschaft Keetmanshoop , den 25. Februar:„ Im An- Hinzukommt die gewaltige Ausdehnung des Kriegsschauplatzes. schlusse an den Bescheid vom 31. b. Mts. teile ich Ihnen ergebenst Es wird auf einer Front von mehreren deutschen Meilen gekämpft. mit, daß kein Verbot irgend welcher Art für Ihren Verkehr Da kann auch bei dem Werfen des Gegners nicht so leicht von mit der Stationsbesatzung oder der Stationsbefagung mit Ihnen einer Einschließung die Rede sein. Die Kapitulation des Geschlagenen mehr besteht und daß die Stationsbefatung hiervon unter- fann erst durch eine Reihe weiterer blutiger Einzelgefechte erzwungen richtet worden ist." Der taiserliche Gouverneur. In Vertretung werden. Tecklenburg .
Die südlich vom Taitseho stehenden Russen wurden aus ihren Berlin , den 13. März 1903:„ Die an das kaiserliche Verschanzungen herausgeworfen und über Liaujang hinaus gegen Gouvernement wegen unbedingter Aufhebung des Boykotts und den geschwollenen Fluß hin gedrängt. Einem Teil der fliehenden Einrichtung einer Civilverwaltung in Bethanien gedrahtete Russen gelang es, den Fluß zu überschreiten und am rechten( nörd Weisung ist nach einem mit der letzten Post hier eingegangenen lichen) Flußufer hin zu entfliehen. Einen andren Teil dieser südlich Bericht vom 26. Januar dieses Jahres zur Ausführung ge- bom Fluß stehenden russischen Heeresmacht wurde durch das scharfe langt. Nach diesem Bericht hat der bisherige Distriktschef an Nachdrängen der Japaner die Flucht über den Taitseho vereitelt. dem gebachten Plage eine anderweite Berwendung gefunden und es Diese Teile tämpfen in verzweifelten Abwehrgefechten gegen die fie ist dem kaiserlichen Bezirksamt in Keetmanshoop erneut dringlichst verfolgenden Japaner. zur Pflicht gemacht worden, thunlichst auch durch entsprechende Einwirkung auf den eingeborenen Kapitän dafür Sorge zu tragen, daß Groeneveld vor jeglicher wirtschaftlichen Schädigung geschützt werde." Stübel.
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Aber die Japaner haben mit ihrem rechten Flügel ebenfalls bereits vor mehreren Tagen den Taitseho überschritten und versuchen nun, die weitere Rüdzugslinie für die nördlich vom Taitseho stehenden russischen Heeresteile abzuschneiden. Mit Zusammenraffung aller verfügbaren Streitkräfte hat sich hier Kuropatkin den Japanern unter der Führung Kurotis entgegengeworfen. Nach einer amtlichen japanischen Meldung ist Kuroti auch bereits im Borrücken begriffen, da er die Russen aus ihren Stellungen zurückdrängt.
Wie man sieht, dauerte es länger als ein Jahr, bis es den Kolonialbehörden gelang, ihrer wiederholten stritten Weisung" Diese atveimonatliche Gefängnisstrafe war erfolgt, weil Groene Geltung zu verschaffen. Und das gelang schließlich nur dadurch, daß veld dem Proviantmeister a gedorn in Bethanien 2, Sad man den widerspänstigen, die Befehle der Vorgesezten in den Wind Reis überlassen hatte, die dieser später aus Ersparnissen zurüd schlagenden Difirifischef nicht etwa einfach tassierte und discipliHier im Norden wird. sich das endgültige erstattete. Diese Handlung wurde als Hehlerei aufgefaßt. Wie narisch bestrafte, sondern ihn lediglich in eine andre Stellung ber Herfurth behauptet, hatte Lieutenant v. Stempel dem setzte!" Troydem," schreibt die Kol. Zeitschrift", am 23. Januar 1902 Shidial der russischen Hauptarmee entscheiden. Proviantmeister, dessen Fehlbetrag ihm bekannt war, ge- der Kolonialdirektor den über Groeneveld von Lieutenant v. Stempel Wird Kuropatkins Armee zertrümmert, wie die südlich vom Taitseho stattet, das von Groeneveld ausgeliehene Deckungsquantum aus verhängten Boytott aufgehoben hat, bestätigte dessen direkter befindliche resp. befindlich gewesene russische Armee, so ist damit die seinen Ersparnissen zurückzuerstatten! Borgesetzter, Major v. Estorff, und das kaiserl. Gouvernement durch Stück zugslinie versperrt, so daß dem Gros der russischen Erlaß vom 6. März 1902, 3.-Nr. 1490, die Maßregel. Lt. v. Stempel hat Hauptarmee nur die Kapitulation übrig bleibt. Surolis Truppen sollen durch die mehrtägige Schlacht ermüdet der an ihn ergangenen Weifung dadurch zu widergehandelt, daß er formell den Boykott aufhob, feinen Mannschaften aber fein. Das ist sehr wahrscheinlich. Aber um die Ruffen kann es nicht befahl, sich bei ihm zu melden, wenn fie bei Groeneveld Einkäufe zu beffer stehen. Deshalb spricht alle Wahrscheinlichkeit dafür, daß auch Kuropatkins berzweifelte Gegenwehr bor dem machen beabsichtigten."
Ueber diese„ Hehlerei"( die von der ersten Instanz mit dem ungeheuren Strafmaß von zwei Jahren Zuchthaus und dem Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte geahndet war 1) hatte sich die Revisionsinstanz in der Urteils begründung folgendermaßen ausgelassen:
Bei Zumessung der Strafe find zu Gunsten des An- Bei einer folch tollen, mehr als türkischen Wirtschaft erscheint es Ingest im des japanischen Angriffes erlahmt und getlagten, ebenso wie vom Kriegsgericht zu allerdings begreiflich, daß auch Gouverneur Leutwein auf allen das russische Sedan ein vollständiges wird.