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wegen
Bur Statistik der Fleischpreise. Der„ Statistischen Kor- 1 Wegen angeblicher Beleidigung des Regierung 3-1 ftanden: erst einräumen, dann widerrufen." Diefen Rettungs respondenz" zufolge betrugen im Juni die Durchschnittspreise in präsidenten zu Potsdam und des Polizeiprä- anter ergreift der Beschuldigte und giebt nun zu Protokoll, daß Deutschland für 1 Kilogr. Rindfleisch 129 Bf.( im Mai gleich- fidenten von Berlin hatte sich der Reichstags- Abgeordnete er die fraglichen 100 m. mitgenommen habe, um sie für die falls 129 Pf., in Berlin im Juni 130 Pf.); für 1 Kilogramm Rechtsanwalt Stadthagen vor Schweinefleisch 134 Pf.( im Mai 132 Pf., in Berlin im Juni Oranienburg zu verantworten. Nach Aussage des Gendarmen nachher aber mangels Baarmittel zu nothwendigen Ausgaben dem Schöffengericht in Familie seines verstorbenen Bruders zu verwenden, daß er sie 135 Pf.); für 1 Kilogramm Kalbfleisch 125 Pf.( im Mai foll der Angeklagte in einer am 17. Januar d. I. in Zehlendorf verwendet habe. Nach Abgabe dieses Geständnisses wurde M. 123 Bf., in Berlin im Juni 182 Pf.); für 1 Kilogr. Hammel abgehaltenen öffentlichen Versammlung die Regierungsverordnung vor den Richter geführt, und diesem antwortete er auf die Frage, fleisch 125 Pf.( ebenso viel im Mai, in Berlin im Juni 123 Pf.). bezüglich der Tellersammlung besprochen und dieselbe als eine ob er das Geständniß aufrecht erhalte, mit Ja. Dann wurde er Die Preise sind also im ganzen im Juni noch gestiegen. unsinnige" und" wahnwißige" bezeichnet haben, da sie dem Ge- aus der Haft entlassen. Trotzdem M. dieses Geständniß alsbald Durch eine entfehliche Liebestragödie sind zwei Familien 3000 m., das dem Polizeipräsidenten von Berlin vom Verband hoben feße widerspreche. Ferner habe er über das Geschenk von widerrufen, wurde gegen ihn die Antlage wegen Diebstahls ers in große Bekümmerniß versetzt worden. Der in einem hiesigen Berliner Metallindustriellen überwiesen sei, um sie unter die am fachen nicht entsprechenden Berichts des Polizeikommissars, und er fogar auf Grund eines den That Ministerium angestellte Geheime Kalkulator H. lebt in dritter 1. Mai 1890 übermäßig angestrengten Polizeibeamten zu ver- daß Ghe und besitzt aus der ersten einen Sohn, aus der zweiten zwei theilen, gesprochen, die Annahme des Geschenkes für strafbar er- Kollusionsgefahr in Uutersuchungshaft ge er feinen Neffen zu beeinflussen suche, Söhne und zwei Töchter, von denen die ältere, Martha, dreiund- klärt und hierbei angeblich beleidigende Aeußerungen gegen den nom men. Vor dem Schöffengericht in E. brachte M. die zwanzig Jahre zählte, die jüngere, Lisbeth, das neunzehnte Polizeipräsidenten gethan. Der Angeklagte erklärte, daß er wohl Geschichte mit dem Zettel nicht vor, um den Polizeibeamten zu Lebensjahr nahezu vollendet hat. Bei dieser Familie, welche in die betreffenden Thatsachen kritisirt und der M.- Straße wohnt, verkehrte seit einigen Jahren ein ent- mäßigkeit dargethan ihre Unrecht schonen, der ihn gebeten hatte, ihn nicht unglücklich zu machen. fernter Berwandter, der neunundzwanzig Jahre alte Buchhalter welche der Gendarm bekundet, in der Form und dem Zusammen- rufenen Geständnisses zu zwei Monaten Ges aber keineswegs die Aeußerungen, als er aber von diesem lediglich auf Grund des wider. Alfred L., Sohn des in der Nähe von Kottbus lebenden pen- hange gethan habe. Der Amtsanwalt hielt die Aussage des fängniß verurtheilt und in haft behalten fionirten Postsekretärs 2. Der junge L. hatte mit dem Gendarms für maßgebend und beantragte drei Monate Ge- wurde, trat sein Vertheidiger Rechtsanwalt Dr. Flatau in der ältesten H. im Herbste vorigen Jahres in dem Hause Morig fängniß. Das Gericht nahm an, daß die Behauptung der Rechts- Berufungsinstanz mit der Mittheilung dieser auffallenden That straße Nr. 5 ein Weingeschäft aufgemacht und bis zum Frühjahr ungiltigkeit der betreffenden Regierungs Verordnung nicht be- fache hervor. Derselbe hatte nicht nur den Erfolg, die baldige d. J. betrieben. Der junge S. hat sich dann in das Ausland be leidigend, sondern wahr sei, die gemachten Aeußerungen dagegen, Entlassung seines Klienten aus der Untersuchungshaft zu be geben. Während des gegenseitigen Verkehrs hatte 2., welcher seit wenn sie auch nicht in dem Sinne, wie der Gendarm bekundete, wirken, sondern der Strafkammer die Ueberzeugung beizubringen, dem Aufhören des Weingeschäftes als Buchhalter in dem Trifo- sondern in ironischer Weise gethan feien, doch Beleidigungen des daß der Polizeibeamte, welcher sich der Thatsachen nicht mehr tagengeschäft von Julius Jofti, Ritterstr. 78, angestellt war, eine Regierungspräsidenten und Polizeipräsidenten darstellten, und er wollte erinnern können, die qu. Aeußerung gethan und den Neigung zu Lisbeth H. gefaßt und auch Erwiderung seiner Liebe tannte auf eine Geldstrafe von je 150 M. für jede der beiden ominösen Zettel dem Angeklagten vorgehalten hat. Es erfolgte gefunden. Nachdem der Vater Anfangs wegen der großen Jugend Beleidigungen. Ueber die Behauptung, daß der Polizeipräsident daher deffen Freisprechung. seiner Tochter die Einwilligung zu einem öffentlichen Verlöbniß durch Annahme des Geschenkes sich strafbar gemacht, entschied das vorenthalten hatte, war er in der letzten Zeit willfähriger ge- Gericht nicht, da dieselbe nicht unter Anklage gestellt war. Der worden, und das junge Brautpaar wartete mit Ungeduld auf den Angeklagte hat gegen das Urtheil Berufung eingelegt. tommenden 3. August, an welchem Tage, dem Geburtstage der jungen Dame, die Verlobung festlich begangen werden sollte. Die
Eine vergnügte Ehe scheint ein gewisser Wilhelm Grafe ältere Schwester der Braut hatte schon lange dem Verhältniß mit zu führen. Vor einiger Zeit wurde er wegen Mißhandlung feiner Scheelen Augen zugesehen. Es wurde ihr seit Ende vorigen Ehefrau zu einer Geldstrafe von 50 M. verurtheilt. Diese GenugJahres das elterliche Haus verleidet; sie bezog in der thuung genügte der Mißhandelten nicht, sie äußerte zu einer Madaistraße ein Zimmer und wußte den Bräutigam Nachbarin, daß sie ihrem Manne bei Gelegenheit, wenn er einmal ihrer Schwester, welchen sie ihrerseits auch liebte, dazu zu be- ausginge, dermaßen auf den Zylinderhut schlagen würde, daß stimmen, sich in ein intimes Liebesverhältniß mit ihr einzulassen. Diese Kopfbedeckung einer Zieh- Harmonika ähnlich sehen sollte. Trotzdem konnte L. von seiner Braut nicht lassen. So hatte das Eines Tages machte Frau Grafe diese Drohung wahr. Sie beDoppelverhältniß, welches bei den Leuten, die darum wußten, mußte dazu einen Schrubberstiel, mit dem sie ihren Ehemann mit schon längst Kopfschütteln erregt hatte, eine geraume Zeit ge- folcher Gewalt auf den Zylinderhut schlug, daß sie nicht nur ihre dauert, bis vor kurzem der Vater der beiden Töchter Kenntniß ausgesprochene Absicht vollständig erreichte, sondern dem Gedavon erhielt und sich bei seiner ältesten Tochter darüber ver- troffenen auch noch eine tlaffende Kopfwunde zufügte. Nun stellte gewifferte. Nachdem diese am letzten Mittwoch 2. von dem der Ehemann den Strafantrag, worauf Frau Grafe vom väterlichen Besuche in das Geschäft hin Nachricht gesandt hatte, Schöffengericht unter Annahme mildernder Umstände zu 50 M. wartete auch der unglückliche Bater schon auf der Straße, bis Geldstrafe verurtheilt wurde. Ihre hiergegen eingelegte Berufung 2. fam. Es fielen bei dem Zusammentreffen harte Worte und wurde gestern von der VI. Strafkammer des Landgerichts I ver2. fehrte gegen 1 Uhr in der äußersten Erregung nach worfen. seiner in der Zoffenerstraße belegenen Wohnung zurück.
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Soziale Neberlicht.
Achtung, Textilarbeiter!
Die Arbeitsniederlegung der Webergesellen der Werkstelle von Braun, Rigdorf, Biethenstr. 3, ist zu Ungunsten der Ar beiter ausgefallen. Durch Zuzug von Berlin sind die Pläge der Ausständigen wieder vollständig befeßt.
Verband aller in der Textilbranche beschäftigten Arbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands , Filiale Rixdorf. Volks- 3tg." aus Effen meldet, wurde auf 3 e che Herkules Arbeiterentlaffungen und kein Ende! Wie die„ Köln . einer großen Zahl von Bergleuten gekündigt, darunter vielen Familienvätern. Wovon die Entlassenen nun leben sollen, was fümmert's den Kapitalismus?
Sein Plan schien gefaßt au sein. Als seine Wirthin ihn Hottehäh! Der Schlächtermeister Rudolf Blasse sollte Graubach im Remsthal. Wegen Lohndifferenzen und uns fragte, warum er das Mittagessen verschmähe und so unruhig sich derzeit wegen Betruges vor dem Schöffengericht verantworten. angemessener Behandlung haben, wie der Schwäb. Tagwacht" fei, antwortete er:„ Noch ein paar Stunden, dann habe ich Es handelte sich um Pferdefleisch, welches der Angeklagte für mitgetheilt wird, sämmtliche Schleifer und Polirer ber Ruhe." Nachdem er dann an seine Braut und deren Bater Rindfleisch verkauft hatte. Da sich herausstellte, daß Blasse etallwaaren fabrit Kälble die Arbeit gekündigt. Da Briefe geschrieben hatte, verließ er mit den Worten:„ Adieu, wegen gleichen Betruges schon dreimal vorbestraft war und event. Herr Kälble gegenwärtig in den Beitungen Arbeiter sucht, so Frau S., laffen Sie es sich gut gehen!" fein Zimmer, ohne wieder eine Zuchthausstrafe zu gewärtigen hatte, so erklärte das wird auf Vorstehendes besonders aufmerksam gemacht. zurückzukehren. Bekannte haben bemerkt, daß 2. mit Martha H. Schöffengericht sich für unzuständig, worauf gestern die zweite zusammen alsbald über den Belleallianceplaß ging. Zwei Tage Ferienstrajkammer des Landgerichts I in der Sache zu verhandeln vollständigen Siege der Arbeiter geendet. Die Tischler Breß Der Tischlerstreit in Gr. Becsteret hat mit einem darauf wurde die Leiche des jungen Mädchens und am Sonntag hatte. Blaffe zog es vor, ein offenes Geständniß abzulegen. Er burgs haben die Verkürzung der Arbeitszeit um täglich eine Vormittag, wie auch im Polizeibericht erwähnt, diejenige L.'s an hatte wiederum in zwei Fällen in der Markthalle den Käufern, Stunde durchgesetzt. der unteren Freiarche unweit des Zoologischen Gartens aus dem welche Rindfleisch verlangten, anstatt dessen Pferdefleisch gegeben Waffer gezogen. Beide hatten gemeinsam Selbstmord begangen. und dabei versichert, daß die Waare vom Rind stamme. Der Bei der Leiche L.'s fand man eine Bleistiftnotiz, aus welcher Staatsanwalt beantragte zwar, den Angeklagten noch einmal mit binder der Bierbrauerei in Teme 3 var berichtet die Buda Ueber die Ursache des bereits gemeldeten Streits der Faß. hervorging, daß Schreiber und Martha H. den Tod im Wasser einer Zuchthausstrafe zu verschonen, aber doch bei der Nichts- pester Arbeiterpresse" Näheres. Danach kamen diese Arbeiter gesucht haben. würdigkeit des Betruges auf eine Gefängnißstraße von einem bei täglich 14ündiger Arbeitszeit( von 1/24 Uhr früh bis 7 Uhr Jahre und zweijährigen Chrverlust zu erkennen. Das Urtheil Abends) und Sonntagsarbeit auf monatlich 40-45 fl. Sie stellen Ein noch nicht aufgeklärter Fall beschäftigt Staatsanwalt lautete auf fechs Monate Gefängniß und Ehrverlust auf die nun folgende Forderungen: Abschaffung der Affordarbeit, Gins schaft und Kriminalpolizei. Am 15. ds. Mts. früh Morgens um Dauer von zwei Jahren. 5 Uhr verstarb die 21 Jahre alte Schneiderin Mathilde Czeslinski führung der Sonntagsruhe, Einschränkung der Arbeitszeit von in der Wohnung ihrer Eltern Am Ostbahnhof 11 eines plötzlichen Der sonderbaren Gepflogenheit eines Hauswirths Wochenlohnes von 10 fl. Auf die grob ablehnende Antwort bes 6 Uhr früh bis 6 Uhr Abends, Einführung eines Minimal Todes. Da die Todesursache nicht festgestellt werden konnte, hatten die Eheleute Stichmer es zu verdanken, daß sie gestern Direktors Bözelbauer legten 16 Faßbinder sofort die Arbeit nieder, wurde die Leiche zweds gerichtsärztlicher Deffnung dem Schau- unter der Anllage des strafbaren Eigennuges vor der siebenten bloß 3 Bierausführer, 2 Oberbinder und 5 Burschen verblieben hause überwiesen. Die polizeilichen Ermittelungen haben ergeben, Strafkammer des Landgerichts I zu erscheinen hatten. Durch die weiter. Zuzug ist strengstens fernzuhalten; Unterstüßung nothdaß die Verstorbene magenkrank war und sich durch eine in der Beweisaufnahme wurde folgender Thatbestand festgestellt: Die wendig. Rönigsbergerstraße wohnhafte Heilkünstlerin behandeln" ließ. Angeklagten hatten eine Wohnung in einem Hause inne, das Diese verordnete nicht blos Tropfen, sondern wandte auch Elek- dem in der Buchholzerstraße wohnenden Rentner Rollwing getrizität an. Da es nicht ausgeschloffen ist, daß die Maßnahmen hörte. Am 27. Dezember kündigten sie ihre Wohnung zum Budapest hat mit einem theilweisen Sieg der Arbeiter insofern Der Streif der Steinmegen am Parlamentsbau zu der Heilkünstlerin mit dem Tode der G. in Verbindung zu bringen 1. April. Der Brief kam mit dem Vermerk zurück, daß der geendet, als dieselben die Forderung nach einem Minimallohn find, so ist die Leichenöffnung seitens der Staatsanwaltschaft ver- Adresfat Rollwing die Annahme verweigert habe. Am 22. März und dementsprechender Kontozahlung fallen lassen mußten, fügt worden. fämmt dagegen folgendes erreichten: 1. Gleichmäßige Austheilung der Zu dem Vorfall im Friedrichshain , über den wir gestern der Sachen untersagte, da er von einer berichtet haben, theilt eine Lokalkorrespondenz mit, daß sich die Kündigung erfolgten benken"( 3u- und Wegführen der Stücke auf den Arbeitsstandbis jetzt unbekannt gebliebene etwa 30 Jahre alte Frau absicht- dem Gerichtshose den von ihnen abgesandten Kündigungs- kommt; zur Bezahlung der Tagelöhner tragen die Steinme Die Angeklagten unterbreiteten platz jedes Steinmetz), was einer 20prozentigen Lohnerhöhung gleichlich in den kleinen Teich gestürzt habe, um ihrem Leben ein Ende brief. Der Zeuge Kollwing begründete seine Weigerung, gehilfen 3 pet. bei; 3. das Komitee der Gehilfen bildet den zu machen. Bei der Leiche, deren Wäsche mit M. S. gezeichnet den Brief anzunehmen, damit, daß er grundsätzlich keine Briefe ständigen Arbeiterausschuß zur Beilegung etwaiger Differenzen; ift, wurde ein gelber Rohrhandforb, eine leere Geldtasche, ein annehme, die nicht mit dem Vermerk des Absenders versehen 4. der Werkzeug- Schmied ist verpflichtet, die ihm übergebenen Stück Seife und nur ein kleiner Ohrring gefunden. Der letztere feien. Der Staatsanwalt beantragte felbst die Freisprechung der Werkzeuge innerhalb längstens einer Woche herzurichten und für scheint die Veranlassung zu der Annahme gewesen zu sein, daß Angeklagten. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Stadthagen , trat deren rascheste Ausfolgung Sorge zu tragen; 5. die Hilfspoliere man es mit einer Straßenräuberin zu thun habe. dafür ein, daß den Angeklagten eine bessere Genugthuung ge- haben sich den Arbeitern gegenüber höflich zu benehmen. Gine Ueber das plöhliche Verschwinden eines Italieners ist der With den Brief nicht annehme, so ändere dies nichts zu Un- Ordnung, vom Unternehmer und dem Gehilfen- Komitee unter bühre. Zweifellos hätten diefelben rechtzeitig gekündigt. Wenn im Sinne obiger Errungenschaften ausgearbeitete Werkstatt das Polizei- Präsidium durch den italienischen Geschäftsträger ver- gunsten des Miethers. Bei gehöriger Prüfung hätte die Anklage fertigt, wird demnächst in Druck gelegt und in den Werkstätten ständigt worden. Der aus Carrara stammende, 50 Jahre alte gar nicht erhoben werden dürfen. Marmorhändler Erminio Beretta begab sich im Anfange des Kosten des Verfahrens, einschließlich der den Angeklagten er beendigt ist der Streit der Wei cheifengießer der Firma Er beantrage deshalb, die des neuen Parlamentsbaues affichirt werden. Noch nicht Monats Februar d. Js. nach Berlin , um hier Heilung feines wachfenen Rosten und der Vertheidigungskosten der Staatskasse 3. 2. Brunner in Budapest , weshalb Buzug nach wie vor Dhrenleidens zu suchen. Seit dieser Zeit hat man von dem aufzuerlegen. Nach diesem Antrage erkannte der Gerichtshof. Kranken nichts mehr gehört. Die hiesige Behörde ist nun um strengftens fernzuhalten. Nachforschungen nach dem Bermißten ersucht worden, und es ist die Möglichkeit betont worden, daß Beretta aus Schwermuth selbst Sand an sich gelegt haben tönne. Er ist fräftig gebaut, hat eine röthliche Gesichtsfarbe, rothblondes Haar und einen ebensolchen Bart.
Polizeibericht. Am 18. d. M. wurde gegen Mittag am Zeughause eine Frau durch einen Postpacketwagen und an de: Rosenthaler und Gipsstraßen- Ecke ein Arbeiter durch einen Omnibus überfahren, glücklicherweise aber wurden Beide nur unerheblich verlegt. An demselben Tage fanden zwei un bedeutende Brände statt.
Gerichts- Beitung.
zogen die Angeklagten unter Mitnahme ihrer lichen Möbel, obgleich Kollwing ihnen die Fortschaffung Affordarbeiten; 2. Einstellung von 30 Tagelöhnern zum Auf
eine
nichts wisse.
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Ueber den mangelnden Werth eines polizeilichen, selbst gerichtlichen Geständnisses giebt eine Ver- Agitationskomitee der Kaufleute Rheinlands für Sonntag, den Die Handlungsgehilfen der Rheinprovinz werden vom handlung Zeugniß, welche vor der ersten Straffaminer des Ber 24. Juli, Vormittags 11 Uhr zu einer Konferenz eingeladen, liner Landgerichts II stattfand. Aus Rücksicht für die Bethei- die im Lokal Rodenbusch, Neumarkt 43 in R 3 In, stattfindet und ligten begnügen wir uns mit der Angabe der Anfangsbuchstaben. zum Berliner Delegirtentage Stellung nehmen soll. Am 24. Dezember v. J. nahm der Kaufmann M. in E. fich das Leben, weil er dem Kompagnon Unterschlagungen nicht länger zu verdecken vermochte. Am Todestage war noch ein Betrag von heimer Bigarrenhändler hat das Bezirksamt folgendes Zur Sonntagsruhe. Auf eine Petition der Manns ca. 100 Mart vereinnahmt worden, die sich aber nicht vorfanden. bestimmt: Ein Bruder des Selbstmörders batte seinem Neffen eingeschärft, den Lenten mitzutheilen, fein Bater hätte in einem Schränfchen größeren Quantitäten in Wirthschaften an gewöhnlichen 1. Der Verkauf von Zigarren, Zigaretten, Tabaken in große Anzahl Goldstücke aufbewahrt gehabt. Zweck dieses Verfahrens liegt zwar flar am Tage Der Sonn- und Festtagen ist nur während der Stunden von 6-9 lhr es Vormittags und 11-1 Uhr Mittags gestattet. Zu den übrigen follte dem Selbstmörder der Makel der Untreue genommen werden, es hatte aber die verhängnißschwersten fprechend fleinen Quantitäten zum Genuß in der Wirth begangenen Stunden dürfen Zigarren u. s. w. in Wirthschaften nur in ent Folgen für den betreffenden Bruder, welcher sich eines aus- fchaft felbft abgegeben werden; die Abgabe größerer Mengen gezeichneten Rufes unter feinen Mitbürgern erfreut. Als der wäre als Verkauf innerhalb des Handelsgewerbes anzusehen und felbe am Sylvestertage, an welchem der Verstorbene beerdigt ist verboten. wurde, in E. erschien, wurde er von dem Polizeikommissar des offene Verkaufsstellen haben, ist der Verkauf von Waaren jeder 2. Soweit Friseure, Barbiere u. f. w. Wegen Gotteslästerung stand der Genoffe Buchbinder Orts um sein Erscheinen auf dem Bureau ersucht. Dort wurde Art nur während der oben bezeichneten offenen Verkaufsstunden Jahn aus Berlin am 19. d. M. vor der Strafkammer in dem M. eröffnet, daß er im Verdachte stehe, die von seinem( 6-9 und 11-1 Uhr) zulässig. 3. Zuwiderhandlungen gegen Guben . Er hatte in Gassen und Sommerfeld Vorträge ge- Bruder am 24. Dezember zu vereinnahmten diese Anordnungen werden mit Geldstrafen bis zu 600 m. oder halten, in denen er unter Anderem den kirchlichen Gottesglauben 100 m art entwendet zu haben. Darob natürlich große mit Haft bestraft. durch den Hinweis auf die Uuvollkommenheiten der Welt be- Entrüstung! Jest erklärte der Kommissar den nur tämpft hatte. Obgleich Jahn im Allgemeinen ein sehr vorwegen Preßvergehens mit Geldstrafen belegt Schweizerischer Gewerkschaftsbund. Das Bundeskomitee fichtiger Redner ist, hatten doch der Berichterstatter eines bürger- gewefen en M. für verhaftet und nahm ein sehr hat seinen Vorst and folgendermaßen konstituirt: E. Consett, lichen Blattes und noch einige andere Buhörer an einigen der eingehendes Verhör mit ihm auf, in welchem der Be- Präsident; E. Manz, Vizepräsident; E. Hug, protokollirender gebrauchten Ausdrücke„ Aergerniß genommen". Der Staatsanwalt schuldigte die ihm zur Last gelegte Handlung mit Aktuar; E. Beck, Sekretär; A. Mert, Kassirer. Adressen: für beantragte 2 Jahre Gefängniß(!). Das Gericht beschloß zunächst aller Entschiedenheit bestritt. Man wird sich nun wohl die Korrespondenzen E. Beck, Spitalgaffe 10, Bürich; für Gelder. noch einige andere Beugen zu vernehmen und zu diesem Zweck die Situation eines geachteten Familienvaters ausmalen tönnen, der Mert, Zähringerstr. 47, Zürich . Der Vorstand hält jeden Diens Berhandlung zu vertagen, nahm aber den Genossen Jahn in Unter- an der Beerdigung seines selbstmörderisch aus dem Leben ge- ag Sigung. fuchungshaft, theils wegen Fluchtverdachts, theils, weil von ihm in schiedenen Bruders, dem er zahlreiche Wohlthaten erwiesen hat, seiner Eigenschaft als sozialdemokratischer Agitator zu befürchten sei, theilnehmen will, so jäh daran verhindert und in der Sylvesterdaß er Zeugen zu unwahren Aussagen anstiften würde". Die nacht ins Polizeigewahrsam gesteckt wird! Dieser Schicksalsschlag Untersuchungshaft trifft den Genossen Jahn um so unverdienter, hat dem Betroffenen fast alles Bewußtsein geraubt. In der Frühe als er die Ladung derfelben Zeugen bereits vor 14 Tagen durch des Neujahrstages wurde seine Vernehmung fortgesetzt und dem feinen Bertheidiger Dr. Wolfgang Heine - Berlin hatte beantragen Beschuldigten die Ueberführung in das Untersuchungsgefängniß laffen. Damals hatte das Gericht die Ladung ohne jede Be- in Aussicht gestellt. Da äußerte der Untergebene des Polizei- in voriger Nummer veröffentlicht wurde, geht uns von Seiten Bur Berichtigung der Berliner Unionsbrauerei, die gründung abgelehnt. Gegen die so merkwürdig motivirte Berfommiffats: es gäbe ein Drittel, dieser Schmach zu entgehen. Der des Brauervereins der Provinz Brandenburg Beamte hält tem Aermsten einen Zettel hin, auf dem die Worte folgende Aufklärung zu:
haftung wird natürlich Beschwerde eingelegt.
Versammlungen.
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