gemacht.
und den Eindruck eines Arbeiters machte, vollends hinaus. Man legt ihn lang im Rahn nieder und öffnet die Kleider des Ge
reiteten, mit welchem das Boot dem Ufer zufstrebt. Ein Alp löste sich von der Bruſt der Hunderte, die der Rettung eines MenschenLebens beigewohnt hatten.
Be
Es kam somit auf den Kopf bei dem Vergnügen die ge- händler gegen ihn angestrengt hatten, in erster Instanz ein dieser Tage hier vor dem Schöffengericht, angeklagt wegen waltige Summe von 14 Pf., dafür wird den Arbeitern der Tag freisprechendes Urtheil erzielt, da das Schöffengericht eine Beleidigung des Gießermeisters Feldmayer in Bockenheim abgezogen, und man kann sagen, daß man sich für 14 Bf. auf leidigung objektiv nicht als vorliegend erachtete. Auf die von Privatflägers. Letterer fühlte sich durch einen Artikel der„ Voltseigene Fauft amüfirt hat. Der Defonom des Lokals soll bei der den Klägern eingelegte Berufung wurde die Sache gestern stimme" vom 23. August 1891 beleidigt, welcher unter der SpiAbrechnung mit dem Komitee eine süßfaure Miene gemacht haben, vor der siebenten Strastammer des Landgerichts I ver- marke: Bockenheim , 20. Auguft. Ein schurkischer Streiche da das Geschäft doch nicht ein so einträgliches gewesen ist, als er handelt. In der Nummer des„ Bolt" vom 16. Mai d. J. war schienen war. Es war darin ausgeführt, daß der Privatkläger gehofft hatte, denn ein größerer Theil von besonnenen Arbeitern ein Artikel aus dem Kreise Schlüchtern in Hessen zum Abdruck versucht habe, durch verschiedene Handlungen den Schloffer Biel, ist diesem Vergnügen fern geblieben und hat eben nicht mit gelangt. Es wurde darin geschildert, daß die jüdischen Händler der in demselben Geschäft arbeitete, dadurch zu schädigen, daß unleidliche Zustände hervorgerufen hätten. Drei jüdische Vieh- dem Biel, der eine Unfallrente bezog, diese gekürzt wurde. Feld händler wurden mit den Anfangsbuchstaben ihrer Namen genannt mayer ließ ihn nämlich eine schwere Last tragen, deren Gewicht Eine graufige Szene aus dem Leben der Weltstadt: Vor- und behauptet, daß dieselben den Kreis unter sich getheilt er nach der Feststellung des Schiedsgerichts für die betreffende geftern Nachmittag um fünfeinviertel Uhr fluthete ein dichtes hätten, damit Jeder ungestört in seinem Theile„ wirthschaften" Berufsgenossenschaft nicht bewältigen konnte. Allerdings hatte Viel, Menschengewimmel über die Weidendammerbrücke, da ertönte könne. Es sei dafür gesorgt, daß andere Juden ihnen nicht ins der sich jetzt auswärts befindet, und der an seinem jetzigen Wohnort plötzlich ein gellender Aufschrei, und aus zahlreichen Kehlen er- Gehege fämen, und so seien die Bauern nur auf den einen kommissarisch als Zeuge vernommen wurde, viele Mühe mit Schleppen scholl es: Silfe, ein Mann ist ins Wasser gesprungen!" Alles Abnehmer angewiesen. Diese Angaben bezogen die Vieh dieser Lasten und hätte dies nicht dauernd thun können. Noch vers brängt dem östlichen Brückengeländer zu, über das sich soeben händler Gebrüder Schiff und der Wiehhändler Levy Noßbaum auf schiedene andere Maßnahmen des Feldmayer wurden in dem Ar ein Mann hinabgeschwungen hat. Der Mann ist verschwunden, sich, sie stellten Strafantrag wegen Beleidigung. Ihr Vertreter, tifel angegeben, deren Zweck sich nicht klar stellen ließ, da der taucht auf und wird von der Strömung unter der Brücke hin- der Rechtsanwalt Holt, focht im gestrigen Termin das Urtheil Angeklagte erst am 30. April die Privatklagefchrift zugestellt ers durch auf die Westseite getrieben. Er schlägt frampfhaft um sich des Schöffengerichts an, während der Vertheidiger Rechtsanwalt hielt und deshalb den Einsender des Artikels, einen Arbeiter, der und sinkt abermals unter. Nur seinen gelben Strohhut sieht Schwindt für Aufrechterhaltung desselben eintrat. Beide zur betreffenden Zeit im gleichen Geschäfte angestellt war, nicht man noch auf dem Wasser schwimmen. Inzwischen sind die Rechtsanwälte beantragten, eventuel Beweise zu erheben, einer um Auskunft bitten konnte, weil dieser inzwischen verzogen ist zahlreichen Augenzeugen diefes entfeßlichen Borfalles ebenfalls feits, daß die Kläger den Artikel auf sich beziehen mußten, daß und sein Aufenthaltsort durch private Nachforschungen nicht zu auf die westliche Brückenfeite hinübergeströmt. Alles blickt in die darin aufgestellten Behauptungen unwahr seien und daß die ermitteln war. Deffentlich oder auf dem Gerichtswege wollte der athemloser Erregung über das Geländer in die Spree hinab. Kläger sich eines guten Leumundes erfreuten, andererseits, unter Beklagte den Einsender nicht aufsuchen lassen, um ihn nicht eben Durch die Hilferufe alarmirt, rudert in diesem Augenblick ein Berufung auf das Zeugniß des Landraths des Kreises Schlüchtern falls einer Bestrafung auszuseßen. Der Beklagte erklärte nach alter Schiffer mit einem leinen Kahn eilends heran. darüber, daß die geschilderten Zustände auf Wahrheit beruhen. Verlesung des inkriminirten Artikels, daß er zunächst die VerUnd jetzt taucht der Lebensüberdrüffige zum zweiten Mal Der Gerichtshof beschloß, Auskunft von den Behörden in Schlüchiährung geltend machen müsse. Das Amtsgericht babe ihm, auf, durch einen glücklichen Zufall dicht vor dem Kahn. tern darüber einzuholen, ob die Kläger den beanstandeten Artikel jedenfalls in Rücksicht auf seine Immunität als Abgeordneter, Der Schiffer beugt sich über den Rand des Kahnes und er- auf sich beziehen mußten und vertagte zu diesem Zwecke die bie klage erst am 30. April zugeschickt; aus den oben angreift den Mann am rechten Arm, den Halbertrunkenen etwas in Berhandlung. geführten Gründen könne er daher zu dem Artikel nichts weiter die Höhe ziehend. Er vermag jedoch nicht, das Rettungswert zu vollbringen. Der Lebensüberdrüssige, der angesichts des Todes bemerken. Der Einsender desselben sei ihm als glaubwürdiger Der Beleidigungsprozeßt, den der Kaufmann Blumenfeld Mann bekannt gewesen; er habe deshalb an dem Artikel lediglich plößlich wieder den Selbſterhaltungstrieb verspürt, flammert sich gegen den Redakteur der„ Staatsbürger- Zeitung", Dr. D. Bachler redaktionelle Henderungen gemacht. Leider habe er in der Gile mit beiden Händen an den Rand des Bootes und blickt mit angeſtrengt hat und der in der ersten Instanz mit der Ver- vergessen, den Schlußpassus wegzulassen und auch bei dem Korweitaufgerissenen, angstvollen Augen empor. Den Rettungsball, urtheilung des Beklagten zu einer Geldstrafe von 100 m. endete, rekturlesen übersehen, denselben zu streichen. Diesen Umstand be den Rettungsball!" rufen einige aus der Menge. Man löst schnell erfuhr gestern eine neue Auflage vor der siebenten Strafkammer bauere er sehr, denn den Vorwurf, der dem Kläger darin gemacht den Ball vom Geländer und wirft ihn hinunter. Der Ertrinkende des Landgerichts I , da der Verurtheilte gegen das erste Er wird, lekterer habe sich Urlaub zu einem Begräbniß genommen, In der Nummer der sei dagegen nach Mainz zum Karneval gefahren, müsse Beklagter selben steht ein Schutzmann. Jetzt sind sie ganz nahe und der Leitartikel, in welchem der Verfasser den verderblichen Einfluß figende erklärte hierauf, daß der Einwand der Verjäh Augenblicke nahten von mehreren Seiten Boote; auf einem der Staatsbürger- Zeitung" vom 10. November vor. J. erschien ein felbst als eine unwürdige Denunziation bezeichnen. Der VorLebensüberdrüffige hebt ein Bein aus dem Waffer und Klammert des Judenthums nachzuweisen suchte. Es tam darin folgender rung dadurch hinfällig werde, daß das Amtsgericht ein Ge sich damit an den Rand des Schuhmannsbootes fest. Starke Sat vor: Sprechen denn die Namen Blumenfeld, such an den Reichstag um Genehmigung der Strafverfolgung Arme ziehen den Mann, der etwa dreißig Jahre zählen mochte Manché, Wolf, Sommerfeld, Leipziger und wie fie im Januar d. J., ehe die Verjährung eintrat, gerichtet habe; alle heißen mögen, nicht deutlich genug?" Wegen durch diese richterliche Handlung sei dieselbe unterbrochen. Die der Zusammenstellung feines Namens mit ben genannten, fand sich der Kaufmann Blumenfeld, Mitinhaber der ergab die Bestätigung der thatsächlichen Angaben des Artikels ben übrigen Beugenaussage des Schlossers Viel wurde hierauf verlesen und Firma Ritter und Blumenfeld beleidigt. Im gestrigen Termine Der Anwalt des Klägers, Dr. Burgheim aus Bockenheim , ergriff beantragte der Beklagte in längerer Ausführung seine Frei- fobann das Wort und erklärte, wenn auch die thatsächlichen Ang sprechung. Der Artikel habe nur auf allgemeine Schäden hin- gaben zum Theil durch die Beugenaussage beſtätigt würden( wa Einen Selbstmordverfuch, der auf„ religiösen Wahnsinn" weisen und besonders den jetzt herrschenden Mammonismus und allerdings dadurch wesentlich beeinträchtigt würde, daß man voch zurückzuführen ist, beging am Dienstag Mittag das 32 jährige die Spekulationswuth geißeln sollen. Die Firma Ritter und muthen könne, Biel sei der Einsender des Artikels), so lägen doch Dienstmädchen Pauline R. Die K. war bis vor Jahresfrist in Blumenfeld sei selbst im„ Berliner Tageblatt" als eine solche auch einige formelle Beleidigungen vor, besonders in der Spi dem Augufta- Hospital als Wäscherin beschäftigt gewesen und hingestellt worden, welche durch wilde Spekulation in Getreide marke. Auch der Einwand der Verjährung sei hinfällig. Gr bee hatte bortfelbst Gelegenheit, öfters in der bortigen Kapelle innerhalb kurzer Zeit ein enormes Vermögen erworben habe. antrage daher die Bestrafung des Beklagten, weil eine absichtliche Predigten des amtirenden Anstaltsgeistlichen beizuwohnen. Die K. Wenn 111111 der Kläger al3 Typus der herrschenden Beleidigung vorliege. bildete sich nun ein, daß der Prediger ihr eine ganz besondere Spekulationswuth mit den übrigen Bankiers genannt werde, hohen Bestrafung nichts gelegen. Der Beklagte vertheidigte fe Es sei ihm jedoch an einer besonders Aufmerksamkeit schenke, und die Wahnvorstellungen des Mädchens welche allerdings unglücklich spekulirt hätten, so könne dies als mit dem Hinweise, daß die thatsächlichen Angaben des Artifele nahmen mit der Zeit immer größeren Umfang an, gulegt bildete eine Beleidigung nicht aufgefaßt werden. Außerdem bitte er, ihm durch die Aussagen des Biel erwiesen seien. Letzterer habe big sie sich ein, der betreffende Geistliche sei der Himmelsbräutigam den Schutz des§ 193 des Str.-G.-B. zuzubilligen. und werde baldigst um sie freien, zuvor aber müsse sie ihre Einsendung nicht gemacht; Der Vertreter des Klägers führte demgegenüber aus, daß fei ihm vielmehr bis zur Einsicht Sünden bekennen, deren Zahl fehr groß sei. Mit dem Gedanken, zweifellos die Zusammenstellung seines unbescholtenen Klienten nicht einmal dem Namen in die Klageschrift daß der Geistliche sie dann heirathen werde, verließ die K. das mit bestraften Personen beleidigend sei. Was würde wohl der Kläger als Zeuge vorgeschlagen. bekannt gewesen; auch habe ihn ja der Krankenhaus und zog zu ihrem in der Weißenburgerstraße Beklagte sagen, wenn man beispielsweise von einer Revolver: ihm auch so geändert worden, Die Spigmarke sei von wohnenden Bruder und nahm dann am 7. 6. M. die Stellung presse sprechen wolle, die auf die niedrigsten Leidenschaften des versönlich treffen solle, sondern nur die Handlung desselben; diese daß sie den Kläger nicht bei dem in der Tresckowstr. 16 wohnenden Bosamentier Leiden- Boltes spekulire und wenn man damit Namen wie Ahl- jei allerdings als verwerfliche zu bezeichnen, und die Preſſe der port als Dienstmädchen an. Hier benahm sich die K. aber so wardt, Dr. Bachler u. f. w. in Verbindung bringen wolle? Arbeiter habe nach seiner Ansicht die Pflicht, Derartiges an das auffallend, daß Herr 2. ihre Fortschaffung auf polizeilichem Wege Ob er das nicht für eine Beleidigung halten würde und mit Licht zu ziehen und zu brandmarken. Da also die Darstellung beantragen mußte; vorgestern Mittag aber erklärte das Mädchen Recht? Er beantrage daher Verwerfung der Berufung. Der sowohl als die Bezeichnung objektiv gehalten war, so bitte e bes ihrer Dienstherrin, daß sie ihrer großen Sünden wegen sterben Gerichtshof folgte den letzteren Ausführungen und bestätigte das Freisprechung. Nach einer furgen Grwiderung des Anwalts bo müsse und verließ bald darauf die Küche. Eine Stunde später erste Erkenntniß. Klägers und der Antwort des Beklagten zog sich der Gerichtshof Stallgebäudes blutend und bewußtlos vor; die Wahnsinnige hatte Die elenden Zustände auf dem Laude zeigten sich, wie zurück. Der Vorsitzende verkündete nach kurzer Berathung, be ſich mit einem Beil die linke Hand abzuschlagen versucht, sich der pommerische„ Volksbote" berichtet, so recht deutlich in vet das Gericht beschloffen habe, die Verjährung als unterbrochen der aber glücklicherweise teine lebensgefährliche Verlegungen zugefügt. Sihung der Stargarder Straſkammer vom 14. Juli. Ungeffagt anzunehmen und ebenso die formelle Beleidigung für erwieser Infolge des ſtarken Blutverluftes wurde die K. nach dem städtischen war der Bauernhofsbefizer Wilhelm Fick aus Bornhagen es anſehen müsse. Es verurtheilte daher den Beklagten zu einen ( Kreis Ven Naugard) wegen vorfäßlicher körperlicher Mißhandlung mit tödt: Geldstrafe von 30 M. und die Aufnahme des entscheidenden Ueber die Verhaftung des Grüneberg, der die Schüsse der 16 Jahre alte förperlich schwächliche Dienstjunge Hermann lichem Ausgange. Bei dem Angeklagten war zu Ostern v. Js. Theiles des Urtheils in der„ Volksstimme" auf Kosten des Bes flagten. im Victoria- Park abgab, erfahren wir folgendes: Vorgestern Pieper aus Nangard zugezogen. Der arme Junge hatte am Nachmittag kurz vor 5 Uhr trat ein Mann an den vor dem Ge- 18. Oktober beim Häckselschneiden von dem Angeklagten eine bäude des Polizeipräsidiums stehenden Posten und erkundigte sich solche Ohrfeige erhalten, daß er mit dem Kopfe an die Wand nach dem Zimmer des diensthabenden Kriminalfommissars. Der flog und infolge dessen ertranfte; er ist in der Nacht zum 21. NoFragesteller, der ein sehr aufgeregtes Wesen zur Schau trug, vember im Krankenhause zu Naugard an tuberkuloser Gehirnhautwurde zunächst nach dem Zimmer Nummer 41 gewiesen und von Entzündung gestorben. Die Staatsanwaltschaft führte diese Krankheit hier aus zu dem Kommiffar geleitet, dem er sofort bei dem Ve- auf die Mißhandlung durch den Angeklagten zurück. Es wurde treten des Dienstzimmers zurief:„ Ich bin der Gärtner in der Verhandlung auch festgestellt, daß der Junge schlecht be- Berein sowohl den Militär- wie Zivilarbeitern 25-40 pet. Doen An die Kollegen der Militär Lieferungs- und Zivil Grüneberg, verhaften Sie mich, weil ich auf Herrn handelt worden und daß selbst der Transport des Kranten nach Bohne abgezogen. Deiber wurden bis jegt die Verhandlunge Direktor Mächtig geschossen habe!" Der Beamte nahm Naugard in rücksichtsloser Weise erfolgt sei. Der Gerichtshof one abgezogenen Direktorium durch das letztere in die Länge den Attentäter sofort in Verhör und frug Berhör und frug ihn auch, nahm an, daß der Tod des Jungen durch die Mißhandlung nicht weshalb er die That eigentlich begangen. Grüneberg ant- erfolgt, sondern nur beschleunigt worden jet und Pesutheille tot gezogen, ja die Arbeiter sogar vertröstet, bis zu Mitte Auguſt, wortete:" Ich bin um mein Geld betrogen, man hat mir Angeklagten zu der geringen Etrafe von 50 M. event. 10 Tagen zu welcher Zeit der Zahlmeister, welchem die Leitung der betreffenden weniger Geld gegeben, als ich zu verlangen habe." Auf die Gefängniß. Die gleiche Strafe erhielt in derselben StraftammerEntgegnung des Stommissars, daß man doch deswegen feinen Sigung der Hofmeister Fr. Bromann aus Bortenhagen. Ihm warten. Menschen födte, äußerte sich Grüneberg weiter:„ Tödten wollte wurde die Schuld dafür beigemessen, daß durch Nichtverdedung d Ich lie nicht, aber sie sollten erfahren, was es heißt, einen Menschen der Kurbel an einer Dreschmaschine sich der Arbeiter Gent eine Kollegen hat ausgeübt wird. Our Besprechung dieſer thr, Kollegen, durch diese Verschleppung leidet aber unsere Sadje zur Berzweiflung bringen; überhaupt galt es hauptsächlich dem Schlüſſelbein- und Armverlegung zugezogen hatte. Derartige Untelegenheit findet a gonnabend, den 23. Juli, Abends 812 103
fand man die K. in der Ecke eines zu dem Grundstück gehörigen
Element, der ist aber ausgerückt und der Herr Direktor wollte glücksfälle kommen ziemlich häufig vor. mich festhalten." Auf Befragen antwortete Grüneberg weiter:
wußte sie ja tödten
tommen, ich habe es aber und beswegen so geschossen,
er
Soziale Leberlicht.
nach
Der Kaufmann E. Degener aus Stvinemünde war öffentliche Versammlung statt, zu welcher alle Militär- und Zivil: daß sie nur verletzt wurden." Grüneberg wurde gestern Mittag gerichts I erschienen, um sich auf eine wider ihn erhobene An- und von Berger u. Collani, Lindenstr. 25, dringend eingeladen
nach dem Untersuchungsgefängniß überführt. Derselbe ist ein flage des Betruges zu verantworten. Das Schöffengericht hatte werden. träftiger, jähzorniger, aber auch rachsüchtiger Mann, verheirathet ihn freigesprochen. aber der Staatsanwalt Berufung eingelegt. und Bater von drei Kindern. Seine Behauptung, daß er nur Im Oktober v. J. ließ der Angeklagte durch die hiesigen Blätter dem Obergärtner Glement einen Dentzettel geben wollte, scheint inferiren, daß er delikate Fettheringe in Posttollis von 10 Pfund, die Untersuchung insofern zu bestätigen, als er Bekannten gegen ca. 60 Stück enthaltend, für den Preis von 3,60 M. gegen über gegen Herrn Clement Drohungen ausgestoßen, sich jedoch uahme versende. Der Beamte Runow machte eine Bestellung über Herrn Direktor Mächtig niemals geäußert hat. und fand sich arg enttäuscht. Die ihm gesandte Blechdose enthielt
Ueber eine Lohnbewegung von Dienstmädchen Frank ,, Unter den Dienstmädchen der Liebigstraße und der um Polizeibericht. Am 21. d. M. früh wurde ein Buch hiesigen Sachverständigen, Kaufmann Schulz, hier für 15 Pf. für 2 Stück meldet, eine Besprechung behufs Stellungnahme zur Sonntags 32 Stück Heringe einer Mittelmarke, welche nach dem Gutachten des liegenden Straßen fand, wie ein Berichterstatter allen Ernstes
erhängt vorgefunden.
Vormittags gegen 11 Uhr überfiel der betragen. Kunow schrieb an den Angeklagten einen Brief, worin aufstehen und von 3 Uhr ab bis 8 frei haben. Ferner Klagen Gartendirektor Mächtig, welcher mit zwei anderen Beamten in lautete dahin, daß er die Waare frei zurückschicken könne, er solle daß sie ihr Essen noch in den Dienst mitbrächten. frühere städtische Obergärtner Grüneberg aus Rache den städtischen er sich beschwerte und um. Entschädigung ersuchte. Die Antwort die Mädchen, daß sie von ihren Herrschaften nicht human mehrere Revolverschüsse den 2c. Mächtig schwer, den Obergärtner enthalte. Hierauf ging Runom nicht ein, sondern zeigte Degener mädchen der Verführung seitens der Hausherren it. gelungen war, zu flüchten, stellte sich gegen Abend freiwillig zur falsche Vorspiegelung, daß Degener fich in der Annonce" Fischerei ausgesetzt seien. Der Lohn wurde nicht blos als farg, sondern Knabe durch einen Bierwagen; Nachmittags an der Großen versetzt, daß derselbe den Fang der Heringe selbst Hamburgerstraße ein Mädchen durch einen Geschäftswagen, und betreiben lasse, während er thatsächlich nur im Lustgarten ein Steinträger durch eine Equipage überfahren, fet. Der Angefchuldigte bestritt, daß es ihm glücklicherweise aber sämmtlich nur unerheblich verlegt. Gegen Frrthumserregung zu thun gewesen. Abend sprang ein anscheinend geisteskranker Mann der Fischereibesitzer, laffe aber nur in den heimischen Gewässern
Element weniger erheblich. Grüneberg, dem es nach der That wegen Betruges an. Die Anklage erblickt schon darin eine
Berhaftung.
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als Sch and lohn bezeichnet; unter einem Monatslohn von
sollen Schritte unternommen werden, selbst wenn man zur Arbeitses ihm um eine einstellung greifen müsse, dieses Ziel zu erreichen. Daß während Er sei thatsächlich dieser Zeit fein Zuzug komme, dafür glaubt man ausreichende Er sei thatsächlich mittel in der Hand zu haben. Die Bewegung erstreckt sich vor Weidendammer Brücke in selbstmörderischer Absicht in's Wasser, fischen und nicht Heringe, welche an der norwegischen und hol: läufig nur auf den genannten Stadttheil und ist noch nicht all
an
wurde aber alsbald herausgezogen und nach der Charitee ge- ländischen Küste gefangen würden. Die Verpackung der Heringe gemein geworden." bracht. An demselben Tage fand Köpniderstr. 47 ein unzum Poftversandt lasse er durch seine Leute besorgen; wenn eine
Neue Hiobsposten aus dem Kohlenrevier.
Auf Beche
und Holzabfällen goß ein hinzugerufener Schußmann aus, ohne Frankatur und Nachnahmegebühr abrechne, so bleibe ihm nur worden, daß vom 1. August ab eine Lohnverminderung von Naunynftr. 16 in der Nacht entstandenen Brand von Spähnen Stück in eine Dose verpackt werden. Wenn er die Emballage, Sodann ist sämmtlichen, im Schichtlohn Arbeitenden mitgetheilt
daß die Feuerwehr gerufen zu werten brauchte.
Gerichts- Beitung.
ein geringer Nutzen. Der Staatsanwalt führte aus, daß die 21 Pf. pro Schicht eintritt. Annoncen des Angeklagten darauf berechnet seien, das Publikum
zu täuschen, er halte den Betrug deshalb für erwiesen und be
antrage dafür eine Geldstrafe von 20 Mart. Der Gerichtshof Leute. Sie fordern 45 Centimes Minimallohu pro Stunde und
hielt die betrügerische Absicht nicht für erwiesen und bestätigte den Zehnstundentag. deshalb das erste freisprechende Urtheil.
Frankfurt a. M. Der Redakteur der Frank- Hanau endließ die Brauerei Nikolay ihren bisherigen Das freie" Koalitionsrecht in der Praxis. In Beleidigungsklage, welche drei jüdische in Hessen wohnende Vieh: furter, Voltsstimme", Genosse Wilh. Schmidt, stand Obermälzer, weil derselbe Vorsitzender des dortigen Brauervereins