am 20. d. Mts., welche von ca. 140 Firmen besucht war, wurde| Betriebe zurück, wo er als Fettschmelzer thätig war. Er beanspruchte| gefordert.
Die Bewegung der Schlächtergesellen ist nun in vollem Gange. Den Meistern sind mit der Bitte, sich darüber innerhalb acht Tagen nach Empfang der Zuschrift zu erklären, folgende Forderungen zu= folgende gegangen:
1. Abschaffung der Sonntagskündigung und Entlassung und Verlegung der Kündigung auf Mittwoch zwischen 2 und 4 Uhr nachmittags.
2. Die Arbeitsvermittelung erfolgt durch den Arbeitsnachweis Dragonerstr. 15, Hof links 1 Tr., und ist für Meister und Gesellen unentgeltlich.
8. Junehaltung der gesetzlichen Sonntagsruhe, resp. nur dreistündige Sonntagsarbeit.
4. Einführung der zwölfstündigen täglichen Arbeitszeit ein schließlich der Essenspausen.
Stunde.
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Bei Accordarbeit foll ein tüchtiger Arbeiter. bekannt gegeben, daß einer Anzahl größerer Fabriken Forderungen deshalb von der Fleischerei- Berufsgenossenschaft eine Unfallrente. mindestens den festgesezten normalen Tagelohn erreichen können zur unterschriftlichen Anerkennung vorgelegt seien, die sich mit den Der Unfall batte darin bestanden, daß ein andrer Arbeiter durch ohne Ueberzeitarbeit. Für weniger leistungsfähige sowie für sehr vorjährig gestellten Forderungen decken. Die Versammlung war der unvorsichtiges Umstoßen die Thür eines Kohlentippewagens zum junge oder alte Arbeiter sind jeweilen besondere, von der festgesetzten Ansicht, daß diese Forderungen nicht bewilligt werden können und Aufspringen gebracht hatte und daß Kläger durch die aufklappende Norm unabhängige Löhne zu vereinbaren. In jedem Betrieb soll faßte folgende Resolution: Thür zu Boden gestoßen wurde, wo er ohnmächtig liegen blieb. Nach jedenfalls die Mehrzahl der beschäftigten Arbeiter aus solchen Leuten " Die am 20. September cr. im Saale der Börse tagende einigen Tagen fonnte er die Arbeit wieder aufnehmen. Schenk be- bestehen, welche den normalen Tagelohn verdienen. Bei gleicher Generalversammlung der Versammlung der Berliner Metall- hauptete nun, die epileptischen Anfälle, an denen er leidet, seien das Leistungsfähigkeit sind vorzugsweise solche Arbeiter zu beschäftigen, waren- Fabrikanten beschließt, zu morgen, den 21. cr., eine zweite erste Mal etwa ein halbes Jahr nach jenem Unfall aufgetreten und welche im Stanton oder dessen unmittelbarer Umgebung wohnen. Generalversammlung einzuberufen zwecks Beschlußfassung über hingen ursächlich damit zusammen, seien entschädigungspflichtige Vorbehalten sind die Vorschriften die Vorschriften über Beschäftigung bon folgenden Antrag: Falls die Gürtler und Schleifer Folgen eines Betriebsunfalles. Arbeitslosen. Sodann wird weiter vorgeschrieben, daß sämtliche bei einzelnen Mitgliedern die Arbeit nieder- Die Berufsgenossenschaft lehnte es ab, Sch. eine Rente zu ge- Arbeiter durch ihre Meister gegen Unfall zu versichern Tegen, sind am 22. d. M. 50 pCt. und am Donnerstag währen, indem sie bestritt, daß die Epilepsie auf den Unfall zurück- find, worüber die Behörde die Kontrolle üben wird. Bei der Verin acht Tagen, den 29. d. M., weitere 20 Proz. der zuführen sei. Das Schiedsgericht zu Merseburg erkannte jedoch gebung von Arbeiten sind die zwischen den Meistern und Arbeitern zur Beit in den Betrieben der Vereinigung beden ursächlichen Zusammenhang zwischen der Strankheit und dem getroffenen Vereinbarungen über die Arbeitszeiten und Löhne maßfchäftigten Arbeiter zu entlassen. Die Versammlung Unfall an und verurteilte die Berufsgenossenschaft zur Renten gebend. Wo zwischen Arbeitern und Meistern keine solche Ver bedauert, aus formalen Gründen diesen Beschluß nicht schon heute gewährung. einbarung erzielt werden kann, bestimmt die vergebende Behörde die fassen zu können." Auf den Rekurs der Berufsgenossenschaft kam dann die Sache Dauer der Arbeitszeit und die Tagelöhne, welche als GrundIn der darauf folgenden Versammlung am 21. cr. wurde mit vor das Reichs- Versicherungsamt. Dieses erhob noch lage für die ausgeschriebene Leistung zu betrachten find. allen gegen eine Stimme die sofortige Entlassung von 50 Proz. einmal Beweis. Ein Zeuge bekundete, daß Kläger bereits drei Der Behörde, welche eine Arbeit zu vergeben hat, steht das der Arbeiter und von weiteren 20 Proz. in acht Tagen beschlossen. Wochen nach dem Unfall den ersten Krampfanfall bei der Arbeit Recht zu, durch einen Beamten das Innehalten der vereinbarten Der Streit der Luguspapierarbeiter und Arbeiterinnen dauert bekommen habe. Es wurden auch Zeugen darüber vernommen, ob Arbeitszeiten und Tagelöhne seitens der Meister überwachen zu unverändert fort. Bis jetzt haben sich die Fabrikanten noch nicht Kläger ein Trinker sei. Einige meinten, erheblich hätte er nicht lassen und lettere sind verpflichtet, die zur Ausübung einer solchen zur Anerkennung der Organisation ihrer Arbeiter bequemen fönnen, getrunken. Der Geschäftsführer Klockau dagegen fand, daß Schent Stontrolle erforderliche Auskunft zu geben. Wenn ein Meister bei obwohl der Vorsitzende ihrer Vereinigung geneigt ist, diese selbst besonders schlimm trinte. Die Krampfanfälle wären wohl immer der Ausführung öffentlicher Arbeiten oder Lieferungen den hinsichtlich verständliche Voraussetzung zweckmäßiger Einigungsverhandlungen darauf zurückzuführen, wenn Kläger an den Tagen vorher viel der Arbeitszeit und der Normallöhne eingegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Gestern vormittag hat eine Unterredung zwischen dem trinke. Er habe ihn deshalb öfter verwarnt. nicht nachkommt, so ist er durch die vergebende Behörde Borfizenden der Vereinigung chromolithographischer Anstalten, Fabri- Professor Dr. Brahmann, der in einem Gutachten für die Vor- erstmals zu verwarnen. Jm Wiederholungsfalle kann ihm durch fant Hellriegel, und dem Bevollmächtigten Brückner vom Buchbinder- instanz gesagt hatte, Epilepsie„ könne" auf Unfälle, wie den des den Regierungsrat die Weiterführung der bereits begonnenen verband stattgefunden, in der sich Herr Hellriegel für seine Person bereit Klägers, zurückgeführt werden, wurde vom Reichs- Versiche Arbeiten entzogen werden und er ist jedenfalls auf die Dauer von erklärte, Einigungsverhandlungen mit den Mitgliedern der Lohn- rungsamt noch einmal speciell befragt. Er antwortete, 1-5 Jahren von der Betverbung um Arbeiten oder Lieferungen für tommission unter Hinzuziehung des Vorsitzenden der Zahlstelle des auch im vorliegenden Falle müsse mit im vorliegenden Falle müsse mit der Möglichkeit" öffentliche Verwaltungen auszuschließen. Buchbinderverbandes anzubahnen. Am Nachmittag lief jedoch im des ursächlichen Zusammenhanges mit dem Unfall ge- Schließlich sei erwähnt, daß die Frage, ob der Zuschlag der Bureau der Buchbinder die Nachricht ein, daß die Fabrikanten rechnet werden. Ob aber eine große Wahrscheinlichkeit", eine billigsten Offerte gegeben oder das sogenannte Mittelpreisverfahren derartige Verhandlungen nach wie aban Gewißheit grenzende Wahrscheinlichkeit gegeben sei, acceptiert werden soll, in dem Sinne gelöst wurde, daß der Zuschlag Iehnten. Vermutlich werden die vom Streit betroffenen fönne er nicht entscheiden. Er empfehle die Aufnahme des Klägers nach billigem Ermessen demjenigen Angebot zu erteilen ist, welches Firmen nun versuchen, ihre, größtenteils sehr drängenden Arbeiten in in die Universitätsklinik zu Halle. Kläger wurde dann auch dort die Gewähr für die Leistung einer meisterhaften und vorschriftsandern Fabriken herstellen zu lassen. Dadurch kann, da die nicht beobachtet und behandelt. Einen Krampfanfall erlitt Schent nicht gemäßen Arbeit bietet. am Streit beteiligten Arbeiter und Arbeiterinnen der Luruspapier- während der Behandlung in der Anstalt. Auf Grund des vor- In der dem Entwurf beigegebenen Begründung wird hinsichtlich branche beschlossen haben, wie es ja selbstverständlich ist, teine liegenden Materials und der Beobachtung kamen die Aerzte der der Fürsorge für die Arbeiter ut. a. gefagt:„ Die öffentliche Ver Streitarbeit zu verrichten, der Kampf eine weit größere linit zu der Ueberzeugung, daß die Möglichkeit bestehe, daß die waltung darf es, das ist der Grundgedanke, der hier zum Ausdruck Ausdehnung annehmen. Die Organisation der Arbeiter ist darauf epileptischen Anfälle des Klägers auf vieles Trinten zurück- gebracht werden soll, nicht zulassen, daß bei den für sie bestimmten vorbereitet. Die erste Streitunterſtügung ist gestern ausgezahlt zuführen seien, womit man wegen der Aussage des Arbeitgebers Arbeiten die Arbeiter unter gesundheitsschädlichen oder sonst drückenden worden. Morgen vormittag findet im Gewerkschaftshaus eine Ber - bezw. Geschäftsführers) Klockau rechnen müsse; aber auch Arbeitsbedingungen leiden." fammlung der Streifenden statt. die andre Möglichkeit sei vorhanden, daß die epileptischen Anfälle Es bleibt nun abzuwarten, in welcher Form der Entwurf mit dem Betriebsunfall ursächlich zusammen hingen. Es sei ummög- schließlich als Gesetz aus dem Schoße des Großen Rates hervorgehen lich, jetzt noch zu entscheiden, welche von den beiden Möglichkeiten wird. Die Mittelstandsleute und Großkapitalisten, die in demselben mehr in Betracht komme. die große Mehrheit bilden, haben wiederholt schon ihre Fähigkeit bes Das Reichs- Versicherungsamt hob das Urteil des Schiedsgerichts wiesen, aus einer guten Borlage ein schlechtes Gesetz zu machen. wieder auf und wies den Kläger mit seinem Rentenanspruch endgültig ab. Um einen Anspruch zu begründen, müßte mindestens Ungültige Sanitäts- Polizeiverordnung. Eine Polizeiverordnung die an Sicherheit grenzende 23 ahrscheinlichkeit" eines vom 1. August 1887 verbietet den an Diphtheritis erfrankten Ber ursächlichen Zusammenhanges mit dem Unfall dargethan sein, sonen, sich ohne polizeiliche Erlaubnis von einem Drt nach einem während man hier nach dem Gutachten über die Möglichkeit" andern zu begeben. Das an Diphtheritis leidende Dienstmädchen eines solchen nicht hinauskomme. Die Möglichkeit genüge nicht. Faßbinder hatte ohne Erlaubnis der Polizei seinen Dienstort verlassen und seine Eltern int Remscheid aufgesucht. Gewerbliche Rechtsprechung in Oberschlefien. Die sprichwörtliche Die sprichwörtliche Sie wurde deshalb in zweiter Instanz wegen Uebertretung jener Rückständigkeit des oberschlesischen Industriegebietes in socialen Verordnung zu einer Geldstrafe verurteilt. Das Landgericht erklärte Dingen findet charakteristischen Ausdruck auch in der Rechtsprechung die Verordnung für rechtsgültig, weil sie im Interesse der öffentlichen 5. Bezahlung der notwendigen Ueberstunden mit 50 Pf. pro dieser Gerichte, die Verweigerung der Auszahlung rückständigen als Revisionsinstanz hob das Urteil indessen auf und sprach die Ans So ist es ständige Braris Gesandheitspflege erlassen sei. Der Straffenat des Kammergerichts 6. Zahlung eines Mindestlohnes von 10 M. wöchentlich neben ohnes bei unbefugtem Verlassen der Arbeit ohne weiteres als geklagte mit folgender Begründung frei: Durch das Sanitätsreglement Kost und Logis. gerechtfertigt zu erklären. Die Gewerbe- Ordnung sagt aus von 1885 sei der Kreis der Krankheiten, gegen welche UeberwachungsIhn durch Polizeidrücklich, daß solche Lohneinbehaltung als maßregeln erlaubt seien, fest umschrieben. Schadensersatz Dem Verbande sind bereits eine große Anzahl von Be für widerrechtliche Auflösung des Arbeitsverhältnisses nur dann berordnung zu erweitern, sei unzulässig. Diphtheritis sei im willigungen zugegangen! gestattet ist, und zwar nur in Höhe Sanitätsreglement nicht genannt, die Polizeiverordnung vom der für den einen gekündigt hatte, um dadurch die Abschaffung der Sonntags - war, im andern Falle aber der Arbeitgeber nur im Wege besondrer sonen Beschränkungen unterwerfe. schlachtungen zu erzwingen. In einer Versammlung, die am Freitag- Klage Entschädigung wegen rechtswidrigen Verlassens der Arbeit abend im Elysium stattfand, wurde die Streikankündigung der vom Arbeiter fordern darf. Darum fümmern sich die oberschlesischen Eingegangene Druckfchriften. Christlichen für ein Schein manöver erklärt; der Streit habe keine Gewerbegerichte gar nicht, sondern sprechen einfach den Arbeitgebern der Waldemar Mitscherlich . Entstehung das Recht zu, den fälligen Lohn in Höhe eines Wochenverdienstes moralische Berechtigung, nachdem die Innung sich principiell gegen einzubehalten, wenn nach der Ansicht bes Gerichts die Arbeit un- bewegung. Preis 1 M. Berlin 1904. Puttkammer u. Mühlbrecht, FranzöſiſcheSonntagsschlachtungen erklärt habe. Die Junung weiß nun ftraße 28. ganz genau, wie sie mit den christlichen Bundesbrüdern fertig wird: befugt berlassen wurde. Kürzlich verließen eine Anzahl Maurer in Dr. Heinz Potthoff . Die Organisation des Privatbeamtenstandes. fie erkennt deren Forderungen„ principiell" an, um in der Praxis Kattowitz ihren Bau um 6 Uhr abends, weil sie nicht mehr bis 61 Uhr 35 Seiten. Herausgegeben vom Deutschen Brennmeister. arbeiten wollten. Am andern Morgen wurden sie vom Unter- Bunde, Schönhauser Allee 411 a, III. nehmer entlassen, die Auszahlung des rückständigen Lohnes aber Oskar Pariffins. Genossenschaftliches für Gewerbetreibende 2c., auch Mit dem Centralverband der Fleischer dürfte fie weniger bequem verweigert. Die Klage der Maurer auf Zahlung des Lohnes wurde etwas über Bürgen und Bürgschaften. Preis 20 Pf. Grunewald- Berlin 1904. fertig werden! Der Streit der Glasschleifer. Die Vereinigung der Glas- Unrecht die Arbeit verlassen hätten und daher dem Beklagten als vom Gewerbegericht in Kattowitz zurückgewiesen, da die Kläger zu A. Troschel, Gillstraße 5. Entschädigung für jeden Tag der gesetzlichen Arbeitszeit bis zu einer Letzte Nachrichten und Depefchen. mit den Vertretern der Streitenden vor dem Woche der Betrag des ortsüblichen Tagelohnes zustehe. Und dabei Einigungsamt des Gewerbegerichts zu verhandeln, rechnete das Gericht dann nicht etwa den sechs fachen Betrag des sich jedoch ohne Mitwirkung des Einigungsamtes zu Tagelohnes für eine Arbeitswoche, sondern den siebenfachen verhandeln bereit erklärt. Drei von den Firmen, die die Forde einer Kalenderwoche dem Unternehmer als Entschädigung an! rungen unterschriftlich anerkannt hatten, haben diesen mit der Da sich der Unternehmer auch weigerte, den Arbeitern EntlassungsArbeiterorganisation geschloffenen Vertrag gebrochen, um scheine zu geben, auf welche sie ja gesetzlichen Anspruch haben und Mitglied der Unternehmerorganisation zu werden. Die Arbeiter ohne welche sie in Oberschlesien von andern Unternehmern nicht bedieser Firmen haben sofort und einmütig die Arbeit wieder nieder- fchäftigt werden, flagten sie dann auch wegen Erteilung dieser Scheine, Römlinge und Freidenker. gelegt. Wenn Unternehmer in dieser Weise vertragsbrüchig werden, wurden vom Gewerbegericht aber auch mit dieser Klage abgewiesen, Rom , 24. September. ( B. H. ) Wie bereits berichtet, findet der kann man es den Streifenden nicht verdenken, wenn sie auf eine wobei der Vorsitzende ihnen erklärte, sie sollten zu dem Beklagten nächstjährige Freidenker- Kongreß in Paris statt. Für 1906 find Festlegung ihres Tarifs vor dem Einigungsamt bestehen. Uebrigens wieder in Arbeit gehen!" Barcelona und Buenos Aires in Aussicht genommen. Der Vatikan Halten die Streifenden einmütig im Kampfe aus. Auch scheint es Das Gewerbegericht in Zabrze wies die Klage eines Maurers ist entrüstet über den Erfolg des Kongresses und bereitet eine Protestnicht an Unterstützungsmitteln zu fehlen. Die Streifunterſtügung ist wegen fündigungsloser Entlassung ab, nachdem der beflagte Maurer- note an die katholischen Regierungen vor. erhöht worden und auch ein Mietszuschuß ist zum 1. Oktober in meister erklärt hatte, der Kläger heze die andern bei Aussicht genommen. ihm beschäftigten Arbeiter auf, und zum Beweise dafür Russische Beamtenwirtschaft. ein Flugblatt des Maurerverbandes vorlegte, das zur London , 24. September. ( B. H. ) In Petersburger MilitärDer Streit. der Bauschlosser und Konstruktionsarbeiter in Leipzig Organisation auffordert und vom Kläger zugestandener- treisen hat die Enthüllung, daß durch die Schuld eines höheren dauert unverändert fort. Es sind noch 240 Mann im Ausstande; maßen in der Arbeitspause an die Kollegen verteilt worden war. Verwaltungsbeamten viele Torpedos anstatt mit Pulver mit Sand 215 arbeiten in 48 Betrieben zu den neuen Bedingungen. Die In der schriftlichen Urteilsbegründung heißt es wörtlich: gefüllt waren, peinlich berührt. 17 Waggons waren mit solchen Firma Fritsche hat sich hilfesuchend an verschiedene Regimenter Durch die Verteilung des Flugblattes hat Kläger unter den Torpedos gefüllt. Die Herstellung eines mit Pulver gefüllten Torinner- und außerhalb Leipzigs um Zuweisung von Arbeitskräften Arbeiten des Beklagten unzufriedenheit mit dem Zwecke der Erpedos toftet 600 Rubel. gewandt. Aber auch diese Hoffnung der Unternehmer wird zu reichung besserer Arbeitsbedingungen unter Her Schanden werden. Ein Teil der bis jetzt entlassenen Reservisten haben, vorrufung einer Streitbewegung zu erregen, also die Der Nachfolger Blehwes und die Breffe. nachdem sie von den Streifenden über den Sachverhalt aufgeklärt Mitarbeiter zu Handlungen zu verleiten versucht, Wilna , 24. September. ( W. T. B.) Bei ement Empfange worden waren, sofort die ihnen ausgehändigten Arbeitszettel für die welche gegen die guten Sitten verstoßen. Beklagter von Vertretern der Presse hielt der Minister des Innern, Swiato Firmen Fritsche und Mosenthin zerrissen. war somit auf Grund§ 123 Biffer 7 der Gewerbeordnung berechtigt, polfmirsky, eine Ansprache, in welcher er die große Bedeutung der Das Arbeitsverhältnis ohne Innehaltung einer Kündigungsfrist zu Presse, besonders der Provinzialpreffe, betonte; er fei stets der lösen." Ansicht gewesen, daß eine Presse, die aufrichtig den Da eine Berufung gegen solche unerhörten Urteile an eine höhere wahren Bedürfnissen der Bevölkerung diene, Instanz nicht möglich ist, so ist es notwendig, folche Rechtsprechung" einen enormen Nuben stiften könne und die Reweiteren Streifen bekannt zu geben, um dadurch vielleicht eine beffre gierung in ihrer schweren Aufgabe unterſtüße." Ich war stets ein Beachtung der bestehenden Geseze seitens der oberschlesischen Herren Freund der Provinzialpresse," so schloß der Minister;" wenn sie Gewerberichter zu erreichen. offen, aufrichtig und wohlgesinnt wahre Bedürfnisse zum Ausdruck bringt, werde ich auch fernerhin ihr Freund bleiben."( Was Die gesetzliche Regelung des Submissionswesens in der Schweiz . der Minister unter den wahren Bedürfnissen der Bevölkerung ber= beschäftigen sich in der Schweiz seit Jahren die Arbeiter und die gefinnt"" die Regierung in ihrer schweren Aufgabe" zur brutalen Mit der Frage der gesetzlichen Regelung des Submissionswesens steht, zeigt zur Genüge der Hinweis darauf, daß die Presse wohlUnternehmer, deren Forderungen in den meisten Punkten mehr oder Unterdrückung des russischen Voltes unterstützen soll; nur dann weniger weit auseinandergehen und die mur einig sind in der Be- bleibt er ihr Freund. Eine echte und rechte Ministeransprache, wie fie nicht nur in Rußland üblich ist. D. R. ), tämpfung der Schmuskonturrenz. Die gefeßliche Regelung des Submissionswesen wird für Ge Die Gigarrenarbeiterinnen Londons find in einen Ausstand gemeinden, Kantone und den Bund angestrebt. Gegenwärtig liegt ein Amerikanische Kultur auf den Philippinen. treten. Der Ausstand ist fast allgemein. Der Fabrittrust war bis- Entwurf der Basler Regierung vor, während im Kanton Zürich noch New York , 24. September. ( B. H. ) Nach einer der World" her ohne Erfolg bemüht, neue Arbeitskräfte zum Ersatz für die die Vorberatungen unter Zuzug von Vertretern der Arbeiter und zugegangenen Privatmeldung aus den Philippinen haben amerika Streifenden zu beschaffen. Es besteht die Absicht, falls die Unter- der Unternehmer im Gange sind. Der Basler Gesezentwurf fezt nische Soldaten 250 Moros getötet. nehmer nicht bald nachgeben, an die Arbeiter der übrigen Branchen die Minimalsumme für die Vergebung öffentlicher Arbeiten auf einen Aufruf zu erlassen, sich mit den ausständigen Cigarren- 5000 Frank fest und sieht die Zulässigkeit der Beschränkung der Kopenhagen , 24. September. ( W. T. B.) Professor Finsen, der arbeiterinnen solidarisch zu erklären und gleichfalls in den Ausstand Bewerbung auf das Gebiet des Kantons Baselstadt vor. Nur solche Erfinder der Licht- Therapie( des Finsen- Verfahrens) ist heute nachau treten. Meister und Unternehmer erhalten öffentliche Arbeiten zur Ausführung, mittag gestorben.
eines durch
8urüdgehuft ist der christliche Bund der Fleischergesellen, schnittlichen Wochenlohnes, wenn das vorher ausbebungen 1. Auguſt 1887 also ungültig, soweit sie diphtheritiskrante Pers
auf dieselben zu pfeifen!
Eine neue Aussperrung scheint in Pirmasens bevorzustehen. Dort ist in der Koppschen Schuhfabrik ein Konflikt ausgebrochen, der den Verein deutscher Schuhmacher veranlaßte, die Sperre über die Fabrik zu verhängen. Nach der nationalliberalen Pirmasenser Beitung" beabsichtigt nun der Fabrikantenverein, die Schließung der Fabriken vorzunehmen, wenn die Sperre über die Koppsche Fabrit nicht aufgehoben wird.
Husland.
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Die Steinhauer- Aussperrung in Bohuslân. Der bei den letzten Verhandlungen von den Unternehmern gemachte Einigungsvorschlag ist durch Urabstimmung der Ausständigen mit 793 gegen 19 Stimmen abgelehnt worden. Der große Kampf in der Steinindustrie an der Westküste Schwedens dauert also fort.
Soziales.
Ein neuer Bilfe- Roman. Wien , 24. September. ( B. H. ) Jm Wiener Verlag erscheint demnächst ein neuer Roman des Lieutenants Bilse unter dem Titel: Lieb Baterland".
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welche den Vorschriften über die Fürsorge für die Arbeiter Genüge leisten. New York , 24. September. Bei Newmarket( Tennessee ) stieß Die Weitervergebung von Arbeiten an andre Unternehmer in Unter- heute ein von Snorville nach Salisbury in Nordkarolina abgegangener accord ist nicht gestattet. Der letzte Abschnitt ist der Fürsorge für Personenzug mit einem andern Personenzug zusammen. Durch die Wahrscheinlichkeit und Möglichkeit im Streit um die Unfallrente. Die Arbeiter" gewidmet. Zunächst wird für jede Berufsart der Ab- Getvalt des Zusammenstoßes wurden drei Wagen beider Züge, von Der Fleischer Schent aus Halle an der Saale führte fein schluß von für öffentliche Arbeiten geltenden Vereinbarungen denen der erstere start besetzt war, zertrümmert. Man spricht von epileptisches Leiden auf einen Betriebsunfall in einem Halleschen( Tarifvertrag) zwischen den Arbeitern und den Meistern fünfzig Toten und 75 Verwundeten.
Verantw. Redakteur: Franz Rehbein , Berlin . Inferatenteil verantw.: Th. Glocke, Berlin . Druck u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 4 Beilagen u. Unterhaltungsblatt