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Diese monarchistische Schwierigkeit ist jetzt wieder im Lippi- Orden überreicht und die Bergleute aufgefordert habe, demselben Chen Erbfolgestreit heraufbeschworen. In Detmold wurde nachzueifern und immer zur fönigstreuen Partei zu halten, nicht der verstorbene Grafregent am Donnerstag zu Grabe getragen. Er aber zur umpatriotischen Centrumspartei. Auch in diesem Falle hatte vor einigen Jahren um das Recht der Regentschaft an Stelle des wurde die Revision des Angeklagten vom Reichsgerichte ver= geistesgestörten Landesfürsten einen langen Kampf führen müssen, und worfen, da er, wie einwandfrei festgestellt sei, dem Geheimrat Hilger vorgeworfen habe, daß er wider besseres Wissen die jetzt erhebt sich an seinem Grabe ein neuer erbitterter Streit, ob der Centrumspartei als antimonarchisch hingestellt habe. Sohn des Grafen oder ob der Abkömmling aus der Linie Schaum­In dem dritten Prozesse handelt es sich um eine von Hilger burg- Lippe der eigentlich Gottbegnadete sei, dem das Recht zusteht, am 26. April 1903 im Wahlvereine gehaltene Rede. Der Angeklagte über Lippe- Detmold zu herrschen. Obschon seiner Zeit das Schieds- hat hierüber drei Artikel mit der lleberschrift Herr Hilger sprach" gericht unter Vorsitz des Königs von Sachsen das Recht der Biester- veröffentlicht. Gegen Hilger wird darin nach den Feststellingen des felder Linie anerkannt hatte, so giebt es doch unzweifelhafteste Gerichts der Vorwurf der Verleumdung, der Bevorzugung nicht­Monarchisten, die dies Recht bestritten und die selbst die sonst den katholischer Arbeiter bei Belegung von Beamtenstellen usw. erhoben. Bundesfürsten des Reiches zukommenden Ehren noch im Tode Ferner wird ihm vorgeworfen, daß er bewußt grobe Unwahrheiten so skandalös die Enthüllungen des Kreisblatt- Redakteurs feien, von berteigern. Der Reichs- Anzeiger" und die" Norddeutsche und daß er unzureichende Löhne zahle. Das Gericht hat auch diese Der Reichs Anzeiger" und die Norddeutsche gesagt habe, daß er Verleumdungen bewußt aufrecht erhalten habe Allgemeine Beitung" fühlen sich außer stande, das Gottes- Vorwürfe als unbegründet angesehen und angenommen, daß es dem guadentum des verstorbenen Fürsten anzuerkennen, sie haben Angeklagten nicht lediglich darum zu thun war, seine Juteressen zu diesem Monarchen jeden Nachruf verweigert, wahren, sondern zu beleidigen. und bei der Beisetzung des Grafregenten fehlte jede Ver­tretung der preußischen Monarchie unter den Abgesandten der andren deutschen Höfe. Am Grabe aber hielt der General­superintendent Wessel eine Trauerrede, anschließend an einen Wahl spruch des verstorbenen Regenten, der da lautet:" Mögen mich die Menschen kränken und auf mein Verderben denken, sind sie mir ohn' fach feind, Gott im Himmel ist mein Freund".

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Wie es scheint, giebt es unter den Monarchisten manche, die an auch auf das Verderben des Grafen Leopold, des Sohnes des In der Kölnischen Zeitung " wird ge­Berstorbenen, eifrig denken. meldet, daß der Bundesrat nicht nur sich mit dem Protest des Schaumburgers befassen, sondern sogar prüfen wolle, ob der zu fünftige Vertreter des Grafen Leopold als Bundesrats- Vevoll­mächtigter überhaupt berechtigt sei. Die Germania " erklärt zu diesen von der Kölnischen Zeitung " angedeuteten Absichten, daß dann auch die Legitimation aller Bundesfürsten, auch des Königs von Preußen, geprüft werden müsse, und sie tritt mit Lebhaftigkeit ein für das Recht des Biesterfelders auf den Thron bon Lippe- Detmold.

Man sieht, es hat seine Schwierigkeiten, das Gottesgnadentum unzweifelhaft festzustellen.-

Rußlands Acrger über den Tibet - Vertrag. Rußland ist über die englische Ausnügung seiner gegenwärtigen Schwäche sehr empört. Seine Entrüstung kommt deutlich in offiziösen Organen zum Ausdruck.

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Das hochoffiziöse Journal de St. Pétersbourg" giebt einen Artikel der streng konservativen Mostow stija Wjedomosti" wieder, der sich mit der neuesten Wendung der Tibetfrage befaßt.

barmherzig mitgenommen, und je mehr dabei int Unterstellen und Herabwürdigen geleistet wurde, desto besser war es. Alles, was die Partei, deren Richtung das Blatt vertrat, that, war eo ipso wohlgethan, bei andren Parteien aber immer das Gegenteil der Fall, oder wenn es irgend nicht möglich war, daran herumzunörgeln, dann mußte nach den Betveggründen für die Handlung gesucht werden, die selbstredend niemals lautere fein fonnten". Nach meinen Erfahrungen muß ein Parteiblattredakteur, der nicht alles das, was die Parteileitung thut, blindlings gut­heißt, oftmals gegen seine bessere lleberzeugung schreiben. Natürlich ist es nicht nur bei unsrer Partei so, sondern auch bei andren Parteien." Der Vorwärts" hat seiner Zeit sogleich darauf hingewiesen, daß, keine Rede sein könne. Die Rolle, die in der Kreisblattpreſſe der einer Meinungsfreiheit innerhalb der bürgerlichen Preise überhaupt Landrat spiele, spiele innerhalb der bürgerlichen Preſſe der Verleger. Die Enthüllungen des demokratischen Redakteurs sind uns deshalb durchaus keine neue Offenbarung. Es ist nur zu bekannt, daß die In seiner Revision gegen dieses Urteil rigte der Angeklagte Journalisten der bürgerlichen Preise je der Richtung mehr oder Beschränkung der Verteidigung und materielle Gefeßesverletzung. minder zur Rolle von Tintentulis verurteilt sind, die sich Auch der Staatsanwalt hatte Revision eingelegt und rügte u. a. der Diktatur entweder eines geldgierigen Private Verkennung des§ 193. Beide Revisionen wurden vom Reichs- verlegers oder aber einer nicht minder harten gericht als unbegründet verworfen. Dittatur ehrgeiziger Parteigrößen zu fügen haben. Der verurteilte Redakteur hat es gemacht, wie Staatsanwalte Allerdings irrt sich die reaktionäre Presse, wenn sie sich einbildet, und Gerichte in Preßprozessen zu machen pflegen: er hat aus Einzel- daß durch diese Thatsache der skandalöse Terrorismus der behörd vorkommnissen auf ein System, auf eine Tendenz geschlossen. Aber lichen Organe auf die Kreisblattpresse irgendwie beschönigt ein Zeitungsredakteur darf sich Amtsanwälte und Gerichte nicht zum werden könne! Vorbilde nehmen wie Figura zeigt; er fällt dabei hinein.

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Der Verurteilte muß übrigens in diesem Falle der Mangel einer Berufungsinstanz, die eine Nachprüfung des Thatbestandes und eine neue Beweiswürdigung vornehmen konnte, büßen. Die Revisionsinstang konnte hier, abgesehen von der Frage der Wahr nehnung berechtigter Interessen, in der That nichts helfen.-

Naive Friedenspropaganda.

Die Deutsche Friedensgesellschaft versendet wieder einmal einen seltsam es sei, daß innerhalb der Kulturnationen der Einzel Protest gegen den Strieg. Sie stellt Betrachtungen darüber an, wie mord schwer bestraft werde, während der Massenmord als durchaus erlaubt, ja als etwas Verdienstliches gelte. Die Kulturnationen steckten in dieser Beziehung noch im tiefsten Bar­den sogenannten wilden" eigentlich gar nichts voraus. Der Krieg sei ein umatürliches Ueberbleibsel früherer barbarischer Zeiten und durchaus unvereinbar mit der Wohlfahrt der Völker. Deshalb müsse die Privatmoral zur Völkermoral erhoben werden. Wie Privatstreitig feiten vor geritlichen Instanzen zum Austrag gebracht würden, so müßte auch der Völker zwist vor einer richter. lichen Instanz beglichen werden. So lange die gegen­wärtige Landgier herrsche, seien ja die nationalen onflitte leider nicht zu beseitigen. Aber man müsse die Nationen daran gewöhnen, nicht das Faustrecht zu gebrauchen, sondern internationale Schiedsgerichte anzurufen. Diefer Appell an die Humanität offenbart die unglaubliche Kindlichkeit unirer bürgerlichen Friedenspropagandisten. Die Herren haben sich durch all' die Kriege, die seit dem Haager Friedenskongreẞ ausgebrochen sind, noch immer nicht davon überzeugen lassen, daß alle Friedenskongresselei zwecklos oder gar eine frivole Posse ist, so Der Vertrag müsse, so wird in dem Artikel ausgeführt, sowohl lange die Konfliktstoffe aus dem Völkerleben noch was China als auch was Tibet , besonders aber was Rußland nicht hinweggeräumt sind. So lange eben der brutale anbetreffe, für null und nichtig angesehen werden. Rußland Dem Reichs- Anzeiger" zufolge ging dem Bundesrat der im Kampf die Futterkrippe innerhalb der Nationen tobt, könne und dürfe den Vertrag nicht anerkennen, Reichs- Eisenbahnamt aufgestellte Entwurf einer neuen Eisenbahn­ist ant einen friedlichen schiedsgerichtlichen Ausgleich solcher weil er in offenbarem Widerspruche mit den im englischen bau- und Betriebsordnung zu. Er enthält in sechs Ab­Zwistigkeiten nicht zu denken. Gerade die Vorgänge Parlament abgegebenen Erklärungen stehe wie auch mit dem schnitten die allgemeinen Vorschriften für den Bau neuer und den des russisch - japanischen Krieges beweisen ja, englisch russischen Webereinkommen, nach dessen baulichen Zustand bestehender Bahnen, für den Bau, die Ausrüstung daß sogar die Bestimmungen, die bereits in dem Völkerrecht Bestimmung sich England 1903/04 amtlich verpflichtet habe, und Unterhaltung der Fahrzeuge, für die Handhabung des Bahn - einen Niederschlag gefunden haben, sofort außer Kraft gejent teinerlei Aenderung in dem politischen status betriebes sowie der Bahnpolizei und endlich Bestimmungen für das werden, sobald es das Interesse einer Nation erheischt quo Tibets vorzunehmen. Der Artikel betont schließlich, Bublifum. Für die Hauptbahnzüge soll unter besonders günstigen und diese Nation die Kraft fühlt, das Völkerrecht eins der Text des englisch - tibetanischen Vertrages zeuge von mala fides Verhältnissen fünftig eine größere als die bisher gestattete Höch it foch zu brechen. Unfre bürgerlichen Friedensfreunde be­und Ungeniertheit der englischen Regierung. geschwindigkeit von 100 Kilometer in der Stunde zugelassen le sich deshalb durch ihre naiven Deklamationen nur mit dem Der Aerger Rußlands ist nur zu begreiflich. Aber sein unverwerden können, auf Nebenbahnen sollen unter gewissen Bedingungen der Lächerlichkeit. Blümter Ausbruch wird auf England momentan wenig Eindruck 50 Kilometer statt bisher 40 Kilometer in der Stunde ſtatthaftiet vernünftiger wäre es entschieden gewesen, wenn unfre machen. Rußland ist durch den ostasiatischen Krieg derartig sein.­hu lichen Freiheitsschwärmer ihre Aufmerksamkeit ein wenig den engagiert, daß es sich Englands Vorgehen einfach gefallen laffen muß. Aenderungen in der Sonntagsruhe. Der Bundesrat wird nialkriegen zugewendet hätten, um dort wenigstens die England scheint auch davon überzeugt zu sein, daß Rußland nach sich nach einer Mitteilung der B. P. N." in seinem nächsten ba barische Bergewaltigung der Eingeborenen Beendigung des ostasiatischen Krieges auf geraume Zeit hinaus der Tagungsabschnitte auch mit der Aenderung einiger Verordnungen zu ildern oder wenigstens an den Pranger der Deffentlichkeit zu über die Sonntagsruhe zu beschäftigen haben. Die Vorarbeiten für stel. In dieser Beziehung haben die Herren, die sich ja überhaupt artig entkräftet sein wird, daß es nicht daran denken kann, etwas diese Umgestalt ingen seien schon vor längerer Zeit im Reichsamte vorm Eingehen auf konkrete Fälle ängstlich hüten, Moral Moral gegen England zu unternehmen. des Innern begonnen worden; sie hatten ihren Grund darin, daß sei lassen und sich gründlich ausgeschwiegen. So rächt sich Rußlands unersättliche Ländergier. Es büßt aller verschiedene auf Grund der Gewerbe- Ordnungs Novelle vom Wenstens ist uns nicht bekannt geworden, daß die Deutsche Voraussicht nach nicht nur seine Eroberungen im Osten Asiens ein, Jahre 1891 getroffene Verwaltungsmaßnahmen nicht mehr den Friedensgesellschaft auch nur den schwächsten Versuch gemacht hätte, sondern auch seine vermeintlich schon sichere Beute in Centralasien! inzwischen abgeänderten thatsächlichen Verhältnissen entsprechen. De m barbarischen Blutvergießen in Südwest Im Laufe des Jahres habe sich sowohl in den Beratungen der afrika Einhalt zu thun. So lange es also mit der Moral Barlamente wie in der öffentlichen Kritik ein umfangreiches Material dieser Herren selbst derartig bestellt ist, sollten sie sich nicht ein­in dieser Frage angesammelt, das bei den Vorarbeiten berücksichtigt bilden, große nationale Konflitte, die mum einmal in unserm fapi­talistischen Faustrecht begründet sind, durch moralische Salbadereien verhüten zu können.

Betriebsmittel- Gemeinschaft auf den deutschen Eisenbahnen. In Heidelberg haben, wie schon kurz gemeldet, die Verhandlungen barismus. Die sogenannten civilisierten Nationen hätten vor zwischen den süddeutschen Regierungen und dem preußischen Eisen­bahnminister über die Anbahnung eines engeren Zusammenschlusses der süddeutschen Staatsbahnen und der preußisch- hessischen Gemein­schaft einen Abschluß gefunden. Man hat sich geeinigt, eine Gemein­fchaft der Betriebsmittel herbeizuführen, durch welche die ökonomischere Ausnußung derselben, insbesondere des rollenden Eisen bahnmaterials, und damit eine steigende Rentabilität des Betriebes für die einzelnen Eisenbahnverwaltungen ermöglicht werden soll. Das ist der erste Schritt zur Vereinheitlichung aller deutschen Eisenbahnen. So sehr diese Entwicklung wirtschaftlich zu begrüßen ist, um so mehr ist in Zukunft darauf zu achten, daß die Vereinheitlichung nicht unter Ausdehmung der reaktionären Eisenbahnpolitik geschicht, die Preußen vornehmlich gegenüber der großen Armee der Eisenbahn­beamten und Eisenbahnarbeiter übt. Die Uebernahme der Eisen bahnen auf das Reich wird bei der sich anbahnenden Betriebs gemeinschaft leicht durchführbar, aber zugleich eine social politische Notwendigkeit ersten Ranges.

Deutfches Reich.

Saarabien vor dem Reichsgericht.

Am Freitag verhandelte das Reichsgericht über die Prozesse gegen den Redakteur der Neunkirchner Zeitung". Ludwig Lehnen.

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werden konnte.

Wir wollen sehr wünschen, daß der Bundesrat das ihm gegebene Verordnungsrecht nicht zu irgend welchen Minderungen der Sonn­fagsruhe gebraucht. Nicht Abschwächung, sondern Ausdehnung der Sonntagsruhe ist dringendste Pflicht.

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Städtische Selbsthilfe.

Husland.

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der

Das Regierungsprogramm für die nächsten italienischen Es handelte sich um drei Urteile des Landgerichts Saarbrücken . Parlamentswahlen. Durch die beiden ersten vom 31. Oktober v. J. ist Lehnen wegen Beleidigung zu 300 und 200 M. Geldstrafe verurteilt worden, Rom , Ende September. Bom 1. Oftober ab werden die Herren Agrarier die Erzeugnisse Jm Avanti" behandelte. fürzlich Ferri die Wahlparole während das dritte Urteil vom 23. Dezember wegen verleumderischer ihrer Viehzucht in die Städte entfenden, ohne daß die städtischen Beleidigung ergangen ist und auf 900 M. Geldstrafe lautet. In dem Behörden das Recht haben, eine nochmalige Untersuchung des Giolittis für die spätestens im nächsten Frühjahre stattfindenden ersten infriminierten Artikel war behauptet worden, bei Verlegungen und Fleisches anzustellen, ob es seit der Untersuchung durch den länd- Wahlen. Ferri erklärt, von absolut zuverlässiger Seite zu wissen, Zusammenstellungen der Mannschaften verführen die Steiger oft mehr lichen Tierarzt verdorben ist oder sonst eine gesundheitsschädliche daß die Neuwahlen mit folgendem Regierungsprogramm erfolgen nach Gunst als nach Kunst. Manchmal regne es Verlegungen und Veränderung erlitten hat. In Erinnerung an die zahlreichen Fälle, werden: I. Herabjegung der Civilliste um wenigstens niemand wisse warum. Der Steiger sage, er wisse den Grund nicht, in denen vom Tierarzt untersuchtes und als gesund befundenes der Befehl komme von oben. Der wahre Grund sei die Beteiligung Fleisch dennoch nach der Einführung in die städtischen Schlachthöfe fünf Millionen Lire; II. Verminderung an der Wahl. Wer hinreichend verdächtig sei, nicht liberal zu wählen, als tuberkulös oder sonst verdorben befunden worden ist, regt sich Heeres stärke von zwölf auf zehn Armeecorps; werde verlegt und bekomme schlechtere Arbeit. Der Artikel erhebt den nun in der städtischen Bevölkerung die berechtigte Absicht, durch III. Verlängerung der Eisenbahnverträge auf Der weitere fünf Jahre. Vorwurf, die Bergleute würden systematisch durch Verlegen und Selbsthilfe die agrarische Gesundheitsgefahr zu mildern. Zwieschlächtig wie der ganze Giolitti ist sein Programm. Er Entlassung von oben her für ihre Stimmabgabe für den Centrumskandi- Brandenburger Anzeiger" empfiehlt den Fleischkonsumenten, Fleisch daten gemaßregelt. Das Gericht war der Ansicht, ein Wahrheits- nur von solchen Schlächtern zu kaufen, die sich verpflichten, nur nimmt mit der einen Hand, was die andre gegeben. Immerhin beweis dafür, daß Bergarbeiter wegen ihrer politischen Gesinnung von Fleisch zu liefern, daß die Kontrolle des städtischen Schlachthofes ließe sich über die Vorschläge, wenn sie mehr sind als ein Aushänge­der Direktion aus gemaßregelt worden seien, sei nicht erbracht passiert habe. Aehnlich rät der Stadtdirektor von Hannover , Herr schild, sehr ernstlich reden. Zeigen sie doch wirklich ein Verständnis worden, auch nicht dafür, daß untere Beamte es gethan hätten. Tramm, dem Publikum an, eine freiwillige Fleischkontrolle herbei- für die nächsten und dringendsten Bedürfnisse des Landes und einen Zwei Fälle von Maßregelungen auf Grund der Anordnungen eines zuführen: Man taufe nur bei solchen Schlächtern, die ihr Fleisch freilich ungenügenden, aber der Richtung nach zweckentsprechenden Versuch, ihnen gerecht zu werden. Bergassessors seien durch andre Gründe genügend erklärt, lägen auch mit dem Stempel der Stadt versehen lassen. zwei Jahre auseinander. In einem andren Falle von Maßregelung Wie groß die durch die Freizügigkeit des frischen Fleisches Was die Herabfeßung der Civilliste betrifft, so haben wir schon Durch einen Steiger sei der Grund auch nicht politischer Art. Aller- drohende Gefahr ist, ergiebt nach der" Fr. D. Pr." eine Statistit vor längerer Zeit berichtet, daß sie vom König beabsichtigt werde. dings, so heißt es im Urteil, scheinen Fälle vorgekommen aus nur 50 Städten, wonach in dem kurzen Zeitraum von dreiviertel Wenn ein so armes Land wie Italien jährlich 18 Millionen für sein zu sein, daß Steiger, Obersteiger und andre den Jahren, vom 1. April bis 31. Dezember 1903, in 719 Fällen das Staatsoberhaupt ausgiebt, so liegt ja wohl keine Reform näher und Arbeitern unpassende Vorhalte u. dgl. wegen ihrer Fleisch von Tieren, das von Tierärzten untersucht und als brauch ist auch feine leichter durchführbar als eine Einschränkung dieser politischen Gesinnung gemacht haben, aber für eine bar befunden worden war, in der Nachuntersuchung als verdorben Lurusausgaben. Um die Höhe der Herabsetzung ließe sich streiten: systematische Beeinflussung von oben herab ist nichts erwiesen. und minderwertig beanstandet worden ist. In Königsberg wurden als Regierungsprogramm find aber 5 Millionen schon eine ganz Auch hat diese Ausgabenverminderung Bur Kenntnis des Angeklagten gelangt war nur ein Fall, in dem bezeichneten Zeitraum von 136 Rindervierteln 60 beanstandet, anständige Steduktion. das gute an fich, daß fie weitere Ersparnisse in dem er eine Beeinflussung erblicken konnte; dieser Fall lag in Stettin von 700 Tieren 18, in Magdeburg von 184 21. sich ziehen wird. Denn unt 5 Millionen weniger auss über zwei Jahre zurück. Ein System" fonnte daraus, sagt das Bekenntnisse eines demokratischen Redakteurs. Nachdem fürzlich zugeben, wird der König auf einen Teil seiner unzähligen Urteil, nicht gefolgert werden. Der Angeklagte wollte nicht die Interessen der Bergleute vertreten, sondern nur die Direktion be- in der Frankfurter Zeitung " ein ehemaliger Kreisblatt- Redakteur Baläste und Schlösser verzichten, deren Erhaltung sehr große leidigen. Er hatte auch nach Ansicht des Gerichtesgar fein feine traurigen Erfahrungen ausgeplaudert hat, veröffentlicht jetzt Summen verschlingt. Das königliche Haus hat in allen größeren Recht, die Intereffen der Bergleute zu vertreten. Allerdings hatten die Neckarzeitung" den Klageruf eines demokratischen Redakteurs. Städten Italiens große Paläste- Genua , Florenz , Mai­ land , Venedig , Neapel , Parma , Modena usw. ihm Bergleute ihr Leid geklagt, aber es lagen weder nähere Be- Jn demselben heißt es: ziehungen zwischen ihnen und dem Angeklagten, noch ein Auftrags-" Jahrelang habe ich Parteiblätter redigiert, aber nirgendwo Staatseigentum find, aber durch das Nuznießungsrecht des Königs als Museen, habe ich meinen Gefühlen freien Lauf lassen von jeder Verwendung für den öffentlichen Nuzen berhältnis vor. fönnen. Uebte ich an irgend etwas, namentlich auf Totalem Universitätsgebäude, Berwaltungsgebäude 2c.- ausgeschlossen sind. Gebiete, eine durchaus berechtigte, ja vom Standpunkte des Kühn ist der Vorschlag der Herabseßung der Heeresstärke. Nicht, Blattes unbedingt notwendige Kritit, so ist es mir oftmals daß nicht alle die 450 Millionen Lire, die jährlich die Armee kostet, passiert, daß dies von Parteigrößen ernstlich getadelt wurde mit als die te des Landes weit übersteigend erkannten! Aber fühn der Motivierung, ich hätte diese oder jene Rücksicht auf diesen oder ist er, we der starken Energie entgegentritt, mit der das Groß­jenen Parteigenossen nehmen müssen. Wenn irgendwo in oder fapital aut er Erhaltung des Heeresfontingents besteht. Es steht dahin, ob Giolitti hierbei an Einhalten des Ver­im Posemucet ein leines Standälchen vorkam, dann übrigens fe durfte, ja mußte ich sogar mit allem Nachdruck und in den sprechens det. Hat denn der geheime Vertrag des Dreibundes schärfsten Wendungen in Verurteilung machen, war nicht die Kl el, die Italien zur Unterhaltung von zwölf Armee aber bei einer viel bedeutenderen Affäre eine corps verpfl, et? Man hat die Eristenz dieser Klausel hundertmal Parteigröße beteiligt, dann kam von maß mit Worten leugnet; jetzt wäre also Gelegenheit zu einem end­gebender Stelle" fofort der Wint, wie der Fall gültigen Deiti durch die That. behandelt werden sollte. Das Behandeln" mußte dann Das Gele

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Zur Begründung der Revision des Angeklagten wurde an­geführt: Der Artikel nötigt nicht zu der Annahme, daß nicht die Steiger und Obersteiger gemeint gewesen sind. Der Wahrheits­beweis ist erbracht bezüglich der Steiger und Obersteiger. Der An­geflagte hat im guten Glauben gehandelt. Es ist sogar erwiesen, daß Geh. Bergrat Hilger zu seinen Unterdirektionen gesagt hat, die Leute, die für das Centrum stimmen, müßten gehen. Berechtigte Interessen habe der Angeklagte vertreten, da er sich des jedem Staatsbürger zustehenden freien Wahlrechts annahm; dazu sei jeder Staatsbürger berechtigt. Das Reichsgericht verwar jedoch die Revision als unbegründet, da sie sich lediglich gegen die unanfecht­baren thatsächlichen Feststellungen wende.

In dem zweiten Prozeß handelte es sich um einen Artikel, der einige Tage vor dem oben erwähnten erschienen ist. In diesem Artikel ist nach den Feststellungen des Landgerichts der Geh. Bergrat Hilger der Parteilichkeit beschuldigt, weil er einem Obersteiger einen

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gewicht dieser beiden Forderungen, die dem Lande Millionen ersparen würden, bildet die vorgeschlagene des italienischen Wirtschaftslebens. Die ungeheueren

ein Vertuschen darstellen. So etwas fam durchaus nicht selten jährlich 12 biz vor. Den Gegenparteien durfte natürlich nichts durchgehen und Verlängerunger Eisenbahn- Pachtverträge. Diese Verträge sind ein alles, was bei ihnen nicht war, wie es sein sollte, wurde un Stein am Fu