Weise beleuchtet war. Der Magistrat von Köpenick scheint auch worauf drei weitere Männer herbeieilten, und nun wäre es wohl| Namen„ Schulz" führe und in Amerika wohne. Der Staatsanwalt bis jetzt noch keine Anstalten gemacht zu haben, in dieser Be- um den Sekretär geschehen gewesen, wenn nicht ein Bierwagen hielt die Ehefrau Gibbs auch für die weitaus Schuldigere, er be ziehung eine Aenderung eintreten zu lassen. Die Köpnicker der Brauerei Friedrichshain auf der nahebelegenen Chauffee antragte gegen ste 3 Jahre Gefängniß und drei Jahre Brücke wird wahrscheinlich wohl erst den Namen Todtenbrücke vorübergefahren wäre, dessen Infassen, zwei handfeste Bierfahrer, Ehrverlust, gegen den Ehemann Gibbs neun Monate Ge tragen müssen, bevor solche Maßnahmen getroffen werden, welche auf die Hilferufe des K. hinzueilten und die Räuber durch ihre fängniß unter Unrechnung von je drei Monaten durch die erdes reichshauptstädtischen Verkehrs würdig sind. Annäherung verscheuchten. Leider war die Verfolgung, an littene Untersuchungshaft. Der Vertheidiger, R.-A. Dr. Coßgeblich. Die Leute standen sämmtlich im Alter von 17 bis 25 durch beispiellose Bertrauensseligkeit das Treiben der Angeklagten welcher sich auch das Personal des Restaurants betheiligte, ver- mann, hob als besonders mildernd hervor, daß der Geschädigte Jahren. er vor begünstigt habe. Das Urtheil lautete dem Antrage des Staatsanwalts gemäß.
Bei dem Unwetter in der vorigen Woche hatten auch die Bewohner der Mariannenstraße und des an diese anstoßenden Theiles des Mariannenplages sehr schwer durch die Wassersnoth zu leiden. Der Blumenhändler M. und der Restaurateur 2., Eine Einbrecherbande, welche besonders Einbrüche in beide Mariannenstraße 2 wohnhaft, welche ganz besonders stark Fleischergeschäften verübt, macht der hiesigen Kriminalpolizei viel Wegen eines fortgesetzten, höchft raffinirten Betrugs geschädigt wurden, machten gemeinsam eine Eingabe an die Ver- zu schaffen. Am Mittwoch wurden drei in der vorhergegangenen versuches hatte sich gestern der Schlächtermeister Heinrich waltung des Radialsystems I, Reichenbergerstr. 66, und ersuchten Nacht ausgeführte derartige Diebstähle gemeldet. Im ersten Falle Bildebrandt vor der 124. Abtheilung des Schöffengerichts in derselben, der Ursache der übermäßigen Wasseraustauungen auf haben die Diebe durch Einbruch den Laden des Schlächtermeisters zu verantworten. Als Belastungszeuge trat der Gefelle Stein den Grund zu gehen und Vorkehrungen zu treffen, daß derartige Müller in der Andreasstraße geöffnet und dort ca. zwei Zentner auf. Er bekundete, daß er Mitte März bei Hildebrand eingeVorkommnisse nicht wieder eintreten könnten. Sodann aber harte Wurst gestohlen; die Waare wurde auf den im Hofe treten sei. Der Lettere habe gewußt, daß er, der Zeuge, mehrrichteten Beide an die Deputation der städtischen Wasserwerke stehenden Handwagen des Malermeisters Wierth geladen; das fach bestraft sei und habe deshalb wohl geglaubt, ihn zu betrüge gleichfalls eine Beschwerde, in welcher sie eine Entschädigung Fuhrwert wurde am nächsten Vormittag leer in der Adalbert- rischen Zwecken ausbeuten zu können. Hildebrandt habe vor für den ihnen durch das Waffer angerichteten Schaden straße vorgefunden. Am Mittwoch früh erhielt der bestohlene zugsweise mit Eisbeinen gehandelt und viele Restaurateure verlangten, indem sie anführten, daß das Wasser haupt- Fleischermeister von den Dieben eine Postfarte folgenden In- zu seinen Kunden gehabt. Als der Zeuge zum ersten sächlich von der Straße her in ihre Räumlichkeiten eingedrungen haltes: Hierdurch theilen wir inen ergebenst mitt, das wier Male eine Mulde voll Eisbeine zu einem Besteller zu sei und daß sie die Stadt aus diesem Grunde für entschädigungs- in der nechsten Woche beeren werden, ienen wider einen Besuch bringen hatte, habe der Angeklagte ihm zwei quittirte Rechnungen pflichtig hielten, daß weiter die Kalamität nicht hätte entstehen abzustatten, aber dann mus die Wurst besser sein, wie diesmal." mitgegeben, eine habe über 93 Pfund gelautet, das richtige Ge tönnen, wenn man rechtzeitig die Nothkanäle geöffnet hätte. In derselben Nacht erbrachen Spitzbuben das Geschäftslotal wicht der zu liefernden Waare, die zweite Rechnung lautete Dieses sei aber von den Beamten erst um 54 Uhr geschehen, ob- des Fleischermeisters Kühne in der Krautsstr. 54, und stablen für dagegen über 103 Pfund. Der Meister habe ihn nun dahin gleich der Regenguß schon von 4 Uhr an wolkenbruchartig ge- etwa 600 M. Waare, welche sie auf einen Handwagen verluden. instruirt, daß er abzuwarten habe, ob die Eisbeine bei dem wesen sei. In Bezug auf den letzten Punkt der Eingabe fühlte Die Bande zählte vier Mann, welche ihren Weg nach der Frucht- Empfänger gewogen würden, sei dies der Fall, so habe er die fich der Betriebsinspektor des Radialsystems I veranlaßt, an die Straße zu nahm. Die Einbrecher wurden von einem Nachtwächter richtige Rechnung abzugeben, geschehe dies aber nicht, sondern beiden Beschwerdeführer M. und L. in einem Schreiben das Er- angehalten; während drei derselben unter Zurücklassung des ge- wenn die Waare auf Treu und Glauben angenommen werde, so suchen zu stellen, daß sie ihre in der Eingabe an die Verwaltung ftohlenen Gutes die Flucht ergriffen, wurde der Vierte, ein folle er die Rechnung über 103 Pfund abgeben und der Kanalisationswerte enthaltene Aeußerung, daß der Schlächter, festgenommen. Ebenso wurden in derselben Nacht sich den Betrag aushändigen lassen. Der Zeuge will fich zu Schaden des Eigenthums nur entstanden sei, weil man bei dem Fleischermeister Voigtländer in der Müllerstraße für dem beabsichtigten Betrug nicht hergegeben haben. Er sei mit dem fich seitens des Radialsystems I, Reichenbergerstr. 66, erst um 5/4 Uhr mehrere Hundert Mark Fleischwaaren gestohlen und von den Bescheide zurückgekehrt, daß die Eisbeine gewogen worden bequemte, die Nothfanäle zu öffnen oder öffnen zu lassen, zurückzu- Einbrechern mittelst Handwagen fortgeschafft. seien. Bei jeder ferneren Ablieferung habe der Zeuge in gleicher uchmen, indem diese Aeußerung geeignet wäre, ihn bei seiner vorgesetzten Behörde zu diskreditiren. Sonst aber müßte er gegen Polizeibericht. In der Nacht zum 21. d. M. erhängte sich Rechnungen gesammelt und sie nach seiner Entlassung aus dem Weise handeln sollen. Er hatte eine ziemliche Anzahl der falschen die Betreffenden die gerichtliche Klage einreichen, da er beziehungs- ein Mädchen in seiner Wohnung in der Kaiserstraße. Am Dienste des Angeklagten mit der Anzeige der Staatsanwaltschaft weise die ihm unterstellten Beamten unberechtigter Weise als 21. d. M. früh versuchte ein Dienstmädchen in der Wohnung übergeben, welche ihrerseits bei den Kunden des Hildebrandt die Dienstlich nachlässig hingestellt seien und er dies nicht auf sich seiner Dienstherrschaft, in der Dessauerstraße, sich mittelst einer richtigen Nechnungen einfordern ließ und feststellte, daß die Anfigen lassen fönne. Die beiden Beschwerdeführer gedenken jedoch Atropinlösung, welche ihm für eine Augenkrankheit verordnet gaben des Beugen auf Wahrheit beruhten. Im Zermine fonnte teineswegs der Aufforderung des Beamten zu entprechen, viel war, zu vergiften. Es wurde nach der Charitee gebracht. der Angeklagte irgend einen stichhaltigen Grund für das Ausmehr würde es ihnen sehr erwünscht sein, wenn durch eine Klage An der unteren Freiarche sprang eine Schneiderin in selbst- stellen der Doppelrechnungen nicht angeben, behauptete aber genau festgestellt würde, welche Umstände die übermäßigen mörderischer Absicht ins Wasser. Sie wurde von einem un trotzdem, daß der Zeuge die Unwahrheit bekunde, unt Wafferanstauungen herbeigeführt hätten; ob hier eine Vernach bekannt gebliebenen Offizier herausgezogen und ihren Eltern zu sich an ihm zu rächen. Der Gerichtshof hatte teinen lässigung seitens der betreffenden Beamten vorliege oder ob der geführt. Gegen Mittag stürzte auf dem Neubau Beusselstr. 29 Bweifel an der Schuld des Angeklagten, sondern verurtheilte Vorkehrungen nicht genügende vorhanden seien, um einer Wieder- der Zimmermann Robin vom Dachgeschoß herunter und denselben zu einem Monat Gefängniß. holung des Uebelstandes vorzubeugen. blieb auf der Stelle todt. Auf dem Neubau des Reichstags Gebäudes fiel Nachmittags ein Maurer von
"
M
-
-
-
-
Gerichts- Beifung.
"
9
als
einer Auf eine eigenthümliche Weise ist der Kutscher SpierVon einem Eisenbahnzug getödtet. Ein schrecklicher etwa 3 Meter hohen Schußrüstung herab und erlitt eine foling zu einer Anklage wegen Diebstahls gekommen. Als Spier Unglücksfall ereignete sich vorgestern Nachmittag 43/4 Uhr auf schwere Verletzung am Kopfe, daß er nach der Charitee gebracht ling in den Diensten des Fuhrherrn Wüller stand, wurde ihm Station Schönholz der Stettiner Eisenbahn. Um die genannte werden mußte. Nachmittags wurde in der Kottbuserstraße ein die feinem Dienstherrn gehörige Peitsche gestohlen. Er theilte Zeit verließ der Berliner Vorortzug die Station, die Barrièren Nentner durch ein übermäßig schnell gehendes, von einem Kutscher dies feinem Dienstherrn mit und schaffte gleichzeitig eine andere an den Uebergängen wurden emporgezogen, und das dort wartende gerittenes Pferd umgestoßen und an Kopf und Händen verletzt. an, da er sich zum Ersatz verpflichtet hielt. Nach seiner Ents Publikum überfluthcte das nun frei gewordene Geleife. In diesem In der Alexanderstraße wurde eine 84 jährige Frau durch eine laffung ließ er die Peitsche zurück. Bald darauf fuhr Spierling Augenblicke ertönten gellende Warnungsrufe, ein Zug brauste von Droschte überfahren und derartig verletzt, daß sie nach dem mit einem Selterswasser- Wagen durch die Pantstraße, der entgegengesetzten Richtung heran, und Alles flüchtete sich im Krankenhause am Friedrichshain gebracht werden mußte. er vor sich seinen Dienstnachfolger fahren fah. Dem letzten Moment vor der nahenden Gefahr. Leider hatte das un- Gegen Abend machte in einer Bade- Anstalt ein Schlosserlehrling Lehteren fiel die Peitsche vom Wagen, die Spierling, als vorhergesehene Ereigniß ein blühendes Menschenleben erfordert: die den Versuch, sich mit einem Revolver zu erschießen. Er brachte diejenige erkannte, die er etwa 12jährige Tochter des Hauseigenthümers Wächter, Weinbergs- sich jedoch nur eine Verlegung an der linken Schulter bei und Er sprang vom Wagen, hob die Peitsche auf, bestieg sein Fuhrfür sein Geld angeschafft. weg 11 wohnhaft, war, ohne daß dies Jemand in dem allgemeinen wurde demnächst nach der Charitee gebracht. Ju der Nacht wert wieder und fuhr mit der Peitsche davon, seinem Nachfolger Trubel bemerkt hätte, von der Lokomotive erfaßt und weit fort zum 22. d. M. erschoß sich ein Stellner auf der Treppe des von zurufend: Grüßen Sie mir Herrn Müller und sagen Sie ihm, geschleudert worden. Man fand das unglückliche Mädchen mit ihm bewohnten Hauses in der Ticckstraße. ich hätte meine Peitsche wieder!" Spierling hatte damals gegen völlig zermalmtem Kopf und gebrochenen Gliedmaßen auf dem Müller eine Klage wegen rückständigen Lohnes angestrengt, die Eisenbahndamm als Leiche vor. Das Kind soll von einer Miter auch gewann. Das Aneignen der Peitsche faßte das Schöffen bewohnerin des Hauses nach Schönholz mitgenommen worden gericht als ein widerrechtliches auf und verurtheilte den Ansein und dort eine Tante besucht haben. Man trug die entsetzlich verstümmelte Leiche nach dem Stationsgebäude und benachrichtigte geklagten wegen Diebstahls zu zehn Tagen Gefängniß. Der Gerichtshof ging von der Anficht aus, daß die Peitsche Eigens in schonendster Weise die unglücklichen Eltern des Kindes. Daß thum des Müller geworden sei, da der Angeklagte beim der Vorfall nicht mehr Opfer erfordert hat, ist einem Herrn zu Verlassen des Dienstes Teinen Anspruch darauf er= verdanken, welcher, den heranbrausenden Zug bemerkend, jenen„ Der Buschhoff Prozeß und der Antisemitismus", boben hatte. Der Bertheidiger, Rechtsanwalt Stadthagen , Warnungsruf ertönen ließ. Men die Schuld an dem Unglücks- betitelt sich der Leitartikel der Staatsbürger Zeitung" vom legte dagegen im gestrigen Termine vor der Berufsinstanz dar, falle trifft, wird die eingeleitete Untersuchung ergeben. Es flingt 22. Juli cr. In demselben soll der Nachweis geführt werden, daß im schlimmsten Falle eine Unterschlagung vorliege, wenn unglaublich, daß, wie berichtet wird, der mit Bedienung der daß die antisemitische Partei dem Buschhoff- Prozeß im Gegensaß man überhaupt das Bewußtsein der Nechtswidrigkeit als vorBarrière vertraute Beamte zugleich die Fahrkarten zu verkaufen zu der Judenschaft gar fein Interesse zugewendet habe, da sie handen erachte, was bestritten werden müsse. Da fein hinläng und die abgefahrenen abzunehmen hat. fonst dafür gesorgt hätte, daß eine gewandte licher Uebertretungsatt stattgefunden habe, so sei die Peitsche Kraft als Nebenkläger aufgetreten wäre, welcher Eigenthum des Angeklagten geblieben, wenigstens sei der Lettere Aus der Wuhlhaide an der Oberspree, in der erst am es ein Leichtes gewesen, den Sachverständigen der Vertheidigung diefer Neberzeugung gewesen. Das Berufungsgericht folgte diefen Dienstag zwei Strolche einer Frau aus der Kolonie Ostend die andere Sachverständige entgegen zu stellen und so ein ganz Ausführungen und sprach den Angeklagten frei. Die Peitsche Uhr und das Portemonnaie geraubt haben, wird ein neuer anderes Resultat berbeizuführen. Für uns hat sei sein Eigenthum gewesen und seine eigene Sache könne man Maubanfall gemeldet. Ein Berichterstatter schreibt: Gestern dieser Saß nur insoweit ein Intereffe, als darin eine Beweder stehlen noch unterschlagen. Vormittag hatte der Sekretär des Böhmischen Brauhauses, hauptung aufgestellt ist, welche mit dem Ger Krause, sich behufs Einkassirung einer Geldsumme nach dem an jebe im ftrittesten Widerspruch steht. Ist denn in der Wuhlhaide belegenen Restaurant Tabbert's Waldschlößchen der Strafprozeß- Ordnung ein Anhalt dafür vorhanden, daß verwarf das Dresdener Ober- Landesgericht die Revision, welche begeben, traf jedoch den Inhaber des Lokals nicht zu Hause und im Buschhoff Prozeß ein Nebentläger überhaupt hätte auftreten sechs Hohenstein- Ernstthaler Arbeiter eingelegt hatten, nachdem promenirte deshalb in der obenerwähnten Waldung. Am Saume fönnen? Diese Frage ist unbedingt zu verneinen. Die in Frage fie erst vom Schöffengericht Hohenstein sämmtlich freigesprochen, des Waldes es war etwa 11 Uhr Vormittags--sprangen fommenden Bestimmungen lauten:§ 485. Wer nach Maßgabe dann aber auf Berufung der Staatsanwaltschaft vom Landgericht plöblich zwei Männer aus dem Gebüsch hervor und warfen Herrn der Bestimmung des§ 414 als Privatkläger aufzutreten Zwickau jeder zu 30 Mart Strafe und in die Kosten verurtheilt K. ohne Weiteres zu Boden. Während ihn einer der Männer berechtigt ist, kann sich der erhobenen öffentlichen Klage worden waren, weil sie als Vorsteher des Produkten- Vertheilungs festhielt, versuchte ihm der Andere die goldene Uhr und Kette, in jeder Lage des Verfahrens als Nebentläger anschließen. vereins, gestüßt auf die Entscheidung des Reichsgerichtes, wonach sowie die werthvolle Kravattennadel zu entreißen; da jedoch Herr( Im Wege der Privattlage fönnen nur Beleidigungen und leichte Konsumvereine teine Branntwein- Konzession brauchen, weil sie kein R. den Angreifern energischen Widerstand entgegenseite, so gab Körperverlegungen, zu deren Bestrafung ein Antrag erforderlich Gewerbe treiben, die Branntweinabgabe an, ihre Mitglieder, troz einer der letzteren durch einen schrillen Pfiff ein Signal ab, ist, verfolgt werden.) Die gleiche Befugniß steht demjenigen zu, stadträthlichen Verbots, fortgesetzt haben. Außerdem wurden welcher durch einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung(§ 170) 10 Fässer Branntwein des Vereins vom Landgericht Zwickau für Unterm Befehle des Landwehrkommandanten Meyer Beschwerde gegen die Ablehnung des Oberstaatsanwalts beim diesem Urtheil, bemerkt der Wähler", in Gegensatz gefeßt zu den die Erhebung der öffentlichen Klage herbeigeführt hat( D. h. durch tonfiszirt erklärt. Das Ober- Landesgericht zu Dresden hat sich mit entwaffneten wir das Korps; es schmerzte die Braven tief, Ober- Landesgericht). Diese Voraussetzungen treffen für die Straf- Ansichten des Reichsgerichts über die Frage, ob Konsumvereine es schmerzte auch mich, für Fürsten Handlangerarbeit ver- fache wider Buschhoff nicht zu, da die öffentliche Klage ohne Be- Gewerbetreibende im Sinne der Gewerbe- Ordnung seien. Noch richten zu müssen. schluß des Ober Landesgerichts erhoben wurde und auf Mord in einer, erst am 28. Januar d. J. gefällten Entscheidung hatte es Am Tage darauf erschien die von dem tapferen Willich lautete. Nun räumt§ 443 die Befugniß, sich einer öffentlichen selbst ausgesprochen, daß es den Ansichten des Reichsgerichts beikommandirte Arrieregarde. In unseren eigenen Reihen Klage als Nebentläger anzuschließen, endlich noch Demjenigen treten müsse, da es sich um Vereine handle, die nicht durch Einhatten wir„ Republikaner ", die vorher in rohen Ausdrücken ein, welcher berechtigt ist, die zuerkennung einer Buße zu vertragung ins Genossenschaftsregister die juristische Persönlichkeit über die fremden Hallunken" sich ergangen. Mir ward langen. Da auch dieses Necht vorliegend Niemandem eingeräumt erlangt hätten. Am 29. Februar d. J. hat sich nun der Herr die Ordre, dreihundert derselben nach Eglisau zu trans - ist, war jegliche Nebenklage ausgeschloffen.
Welche Entscheidung ist nun die richtige? Am 14. Juli
M
"
Minister v. Metsch im Landtage bitter beschwert über die Ober landesgerichts Entscheidung, der, wie der Herr portiren. Ich hatte inzwischen militärischen Schliff erworben, Ein mysteriöses Ehepaar stand gestern unter dem Ver- Minister sich ausdrückte, ihn das Oberlandesgericht im Stiche der mir einige Autorität verleihen sollte. Doch es bedurfte dacht der Hochstapelei vor der ersten Straffammer des Land- gelassen habe. Der Minister hatte nämlich alle Maßregeln feiner deren nicht, der grüne schweizerische Lieutenant fand vollen gerichts I. Die Vergangenheit der Leiden Personen ist nicht untergebenen Behörden gegen den an den Bandtag petitionirenden Gehorsam. Die Offiziere benahmen sich mir gegenüber vollständig aufzuklären gewesen und ebensowenig, ob sie wirklich Silbersdorfer Verein, sowie gegen einen Verein zu Geyer gutmusterhaft und Oberst Willich , der mich in manchem Stück gesetzlich getraut sind. Der Angeklagte war der Kreole Charles geheißen, durch welche den betreffenden Vereinen der Kleinverkauf an den zu früh gestorbenen Hans Wieland von Basel er in verschiedenen Lokalen als Sänger aufgetreten ist. Seine an- nicht, ob die Herren Richter des Oberlandesgerichts, welche in Gibbs, zu Washington geboren, der hier im verflossenen Winter von Bier und Branntwein verwehrt wurde. Wir wissen nun innerte, gewann ich im näheren Verkehre lieb. gebliche Ehefrau ist eine geborene Dorothea Böhm, eine Person, obiger Entscheidung ihre Entscheidung vom Januar wieder ver Auf dem Marsch erzählte er mir von den Mühen und welche 1853 zu Lautenthal geboren, 19 Mal wegen Sittenpolizei- leugnet haben, jene Ministerklage über ihre angebliche Un Kämpfen seiner Schaar. Ich fragte, auf den Stumpf einer Kontravention und vielfach wegen Betruges, zuletzt mit einem treue vernommen haben. Wundern aber müssen wir uns, Fahne dentend, wo diese so übel zugerichtet worden. Da wollen sich in Amerika kennen gelernt und dort geheirathet haben. Gründe des Oberlandesgerichts vom 28. Januar d. I. so Jahre drei Monaten Zuchthaus vorbestraft ist. Die Angeklagten baß die Gründe des Reichsgerichts und Die eigenen ließ er halten, der Fähndrich mit dem zerschossenen Symbol Der von ihnen Betrogene ist der Tischlermeister R., welcher wenig Gewicht hatten, daß die Hohensteiner Arbeiter trotz ihrer der deutschen Freiheit stellte sich vor mich hin und sprach: um 1200 Mart gefchädigt wurde. Ende Oktober vorigen Jahres Berufung auf guten Glauben, den sie auf Grund Reichsgerichts. Herr Lieutenant! Bei Waghäusel haben wir unsere nahmen die Angeklagten bei dem Zeugen N. Wohnung mit voller Ausspruchs fowie infolge bei Herrn Rechtsanwalt Freytag- Leipzig Schuldigkeit gethan; Viele sind in dem ungleichen Kampf Pension, wobei die Verhandlungen von der Ehefrau geführt vorher eingezogenen Rechtsraths haben mußten, jeder 30 Mart als Helden gefallen. Die Feyzen des Banners sind Zeugen wurden, da der Angeklagte Gibbs der deutschen Sprache nicht Strafe zahlen müssen und daß auch noch 10 Fässer Branntwein unseres Muthes." mächtig ist. Die Ehefrau Gibbs spielte sich dabei als reiche als rechtsgiltig konfiszirt erklärt wurden, die nicht einmal diesen Thränen schimmerten an seinen Wimpern und mich Dame auf, fie gab an, eine Hypothek über 30 000 m. in Metz zu 6 Vorstandsmitgliedern, sondern dem Verein gehören. Wir selber übermannte die Rührung so sehr, daß Oberst Willich besigen; ihr Ehemann und sie seien von der Direktion des Winter wünschen daher lebhaft, daß das Reichsgericht bald einmal in mix ernstlich zuredete, ich möchte als Soldat die Schwäche gegen ein solches von 60 M. monatlich. Durch diese Bor - gegenstehende sächsische Gerichts- und Polizeipragis zu äußern. gartens engagirt, ihr Ehemann gegen ein Gehalt von 75 M., fie die Lage kommen möchte, sich über solche seiner Entscheidung entbezwingen. spiegelungen gelang es dem Ehepaar, bei dem Tischlermeister R. Zu Eglisau wurden die Waffen abgeliefert. Der Tam nicht nur fortgesetzten Kredit während der Dauer von vier bourmajor schleuderte seinen Stock in den Rhein und Oberst Monaten, sondern auch ein baares Darlehn in Höhe von 500 m. Willich rief ihm zu:„ Das nächste Mal sollst Du einen zu erhalten. Schließlich stellte sich heraus, daß Alles Schwindel war, der Angeflagte Gibbs ist nur drei Wochen lang in einem goldenen Knopf haben!" Nun trat der Fähndrich vor die Front, knickte den kleinen Lokal in der Elsasserstraße als Sänger aufgetreten, wofür Fahnenstumpf vollends und warf ihn in den Strom, der er eine Gage von wöchentlich 40 M. erhielt. Die angeklagte GheFerie Vereinigung der Zeitungs- Spediteure und Ver jeine Wellen hinunter nach der deutschen Heimath rollte. frau hat während ihrer Untersuchungshaft die verschiedensten An- Käufer. In der Dionatsversammlung am 18. Juli theilte der gaben über ihre Vergangenheit gemacht, die sich sämmtlich als Vorsitzende mit, daß der Zentralverband der Maurer, Filiale Manche wandten sich ab, ich sah, wie ihre Bruft sich unwahr erwiesen. Im Termine behauptete die Angeklagte, daß sie Berlin I , die Spedition des Fachblattes" Der Grundstein" der frampfhaft hob und senkte. thatsächlich ein bedeutendes Vermögen besige, daß sie einem Manne Vereinigung übertragen habe. Weiter wurde mitgetheilt, daß der ( Züricher Post.") anvertraut habe, von dem sie weiter nichts wisse, als daß er den Protest des Herrn Bohn gegen die Aufnahme des Herrn Kopp
Versammlungen.
b
fe
D
ta