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graphischer Aufzeichnungen hergestellten Vortvärts"-Berichte, die

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die Vorstrafen abgelehnt.

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Parteipresse. Das Voltsblatt für Saalfeld", bis­Her im Format das kleinste unserer Parteiblätter, obwohl es täglich erschien, hat sich mit dem 1. Oktober erheblich vergrößert. Es hat jeht ein hübsches handliches Format und ist doch bedeutend umfang­reicher als bisher." Aus der Redaktion der Bergischen Arbeiterstimme" ist der Genosse Paul Bröcker ausgeschieden. Einen erheblichen Stimmenzuwachs erzielten unsere Partei genoffen in Rudolstadt   bei den Gemeinderatswahlen. Während fie 1902 mur 238 Stimmen hatten, zählen sie diesmal 402; die Gegner erhielten 494 und 111 Stimmen. An die Adresse der Genoffin Rosa Luxemburg   gelangten in der Yekten Zeit wiederholt Anfragen um Versammlungsreden. Um den Genossen die unnötige Mühe zu sparen, machen wir darauf auf merksam, daß Genossin Luxemburg   gegenwärtig das innere Leben der Strafanstalt Zwickau   studiert und dieses Studium nimmt sie so gefangen, daß sie gegenivärtig nicht in Versammlungen gehen kann. Polizeiliches, Gerichtliches ufw.

wann sie ihn treffen

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Deutfches Reich.

Husland.

Mit der persönlichen Sicherheit soll es übrigens, wie Streifende entrechten tönnen, dadurch die einzig richtige Antwort, mit den Berichten der holländischen und französischen   Parteipresse berichteten, trotz der gewaltigen Polizeimacht am Südufer nicht be- daß Ihr Euren Bedarf von Brot und Backwaren nur aus Bäckereien verglichen und ergänzt find. Von ganz besonderem Interesse für die deutschen Parteigenoffen fonders gut bestellt sein. Am Freitag wurde ein Streit- kauft, in denen die Forderungen der Gehilfenschaft bewilligt sind. Parteigenoffenposten von einem Arbeitswilligen geschlagen. Ein dürften die Verhandlungen der Taktik- Kommission sein, die aus Schußmann stand, wie erzählt wird, dicht dabei, schritt aber nicht arbeitsplägen auf die Liste aufmerksam zu machen. Wir bitten Euch, in Bekanntenkreisen und auf führlich wiedergegeben als Anhang dem Protokoll beigefügt find. Der Preis für das Protokoll ist 1 M., die Agitationsausgabe ein. Erst nach Aufforderung des Streifpostens brachte er den Ferner geben wir bekannt, daß vom 1. Oftober ab die foftet 40 Pf. Alle Parteibuchhandlungen und Kolporteure nehmen Arbeitswilligen zur Wache. Auf dem Wege zur Wache zeigte der Gesellen nach dem Tarif sämtlich außer Kost und Logis sein Bestellungen entgegen. Arbeitswillige auf den mitgehenden Streikposten und rief den müssen. Wo hiergegen verstoßen wird, bitten wir Mit Korbdeckelflechten wird unser Genosse Hennig, Redakteur Straßenpassanten zu: Sehen Sie mal, das ist ein Streifender, den unserem im Inserat bekanntgegebenen Bureau der Erfurter Tribüne", im dortigen Gefängnis beschäftigt. Er habe ich verhauen!" Das ließ, wie berichtet wird, der Schutzmann Mitteilung zu machen. hat wegen Preßbergehen 4% Monate Gefängnis zu verbüßen, vier ungehindert gefchehen. Man wird nun abwarten müssen, was für Monate schweben noch. Sein Antrag auf Selbstbeschäftigung ist eine Strafe diesen Gewaltmenschen und Die Ortsverwaltung Berlin   des deutschen   Bäckerverbandes. sowohl vom Staatsanwalt wie vom Oberstaatsanwalt abgelehnt wird. worden. Hennig hat sich nunmehr an den Justizminister gewandt. In der Schuhfabrik von Neischel zu Frankfurt   a. D. haben am Die Ablehnung der Selbstbeschäftigung wurde mit dem Hinweise auf scheint die Firma felbst zu sein, vertreten namentlich durch den eingereicht. In Betracht kommen 73 Personen, von denen 71 dem Die höchste Getvalt in dem neuen Polizeistaat am Südufer Sonnabend wegen Lohndifferenzen sämtliche Arbeiter die Kündigung Portier, den Chef selbst und den Bruder des Chefs, mit den Vor- Verband der Schuhmacher angehören. Wir ersuchen die Kollegen, namen Ernst. Diese drei geben zu den Verhaftungen die nötigen den Zuzug nach Frankfurt   streng fernzuhalten. Zentralverband der Anweisungen. So forderte Herr Ernst Reinhold vorgestern einen Schuhmacher Deutschlands  , Gau Brandenburg. Schutzmann auf, einen von mehreren am Ufer gegenüber der Fabrik In der Eisengießerei und Maschinenfabrik von Kemna zu richtet wird, wirklich hinüber, griff nach kurzer Wahl einen heraus wegen vorgenommener Abzüge und Maßregelungen zweier Kollegen stehenden Streifenden zu verhaften. Der Schuhmann ging, wie be- Breslau haben 25 Former und Gießerei Arbeiter die Arbeit niedergelegt. Mit dem Verbandsvertreter in Berhand­Wache. Außerdem berichtete ein Streifender noch folgendes: Er einem verhaßten Sozialdemokraten wolle er nichts zu tun haben, die imd brachte ihn mit zwei anderen schon vorher Festgenommenen zur Lungen einzutreten lehnte der Chef ab mit der Bemerkung, mit sei am Morgen des 30. September, als er seinen Dienst als Streif- fagten nie die Wahrheit. Als die Arbeiter darauf wiederholt ſelbſt posten ausübte und an der Fabrit vorüber kam, von einem Polizei vorstellig wurden, suchte er die Angelegenheit dadurch zu verschleppen, leutnant angehalten worden, der ihm Anweisungen über das daß er erklärte, er tönne jetzt feine Zugeständnisse machen, da der Verhalten der Streifposten gab und sagte, sie dürften mur Meister verreist sei; erst dann wolle er verhandeln, wenn der Meister bis zur Torf- und zur Fennbrücke gehen, am Südufer hätten zuriid sei. Da alle Versuche, die Differenzen auf gütlichem Wege sie überhaupt nichts zu suchen; wenn sie dem nicht Folge leisteten, zu beseitigen, scheiterten, so beschlossen die Arbeiter die Arbeit nieder­müsse er sämtliche Streifpoften sistieren lassen. Da sei plötzlich Herr zulegen. Zuzug von Formern und Gießerei- Arbeitern nach Breslau  Reinhold herzugekommen und hätte gerufen: Das ist der ist streng fernzuhalten. Alle arbeiterfreundlichen Blätter werden um Abdruck gebeten. Richtige! Das ist der Schlimmste! Der Mann muß Wegen ,, Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen" wurde fofort festgestellt werden!" Der Leutnant, anfangs über­Der Streit der Maurer in Bremen   ist, wie uns ein Privat der frühere Redakteur der Freien Preise" in Straßburg  , rascht, hätte ihn dann festgenommen und ihn in die Portierbude telegramm von dort meldet, mun ebenfalls beendet. Die Streit­Genosse Laurent Meher, zu 6 Wochen Gefängnis verurteilt. geführt, wo drei Arbeitswillige, darunter eine Arbeiterin, ihn be- leitung ersucht jedoch, den Zuzug noch fernzuhalten. Die deutsche Preßfreiheit und das Gefinderecht sind einander schuldigt hätten, sie am Abend vorher mit den Worten: Na, Ihr wert. Diese Schlußfolgerung legt uns ein Prozeß nahe, der von Streifbrecher, Jhr kommt ja an wie die Zuchthäusler", beleidigt zu Aus Marseille   meldet das Wolffsche Bureau": Zwischen der dem Schöffengericht in Osterholz   gegen den Redakteur der haben. Das sollte auf der Fennbrücke zwischen 5 und 6 Uhr ge- Kompagnie Transatlantique und den Vertretern der eingeschriebenen Bremer Bürgerzeitung", Genossen ente und gegen den Genossen schehen sein. Er sei jedoch um diese Zeit überhaupt nicht dort ge- Seeleute ist heute ein Vertrag abgeschlossen worden, welcher die Hohorst aus Ritterhude   verhandelt wurde. Hohorst hatte dem Blatte eine Mitteilung zugehen lassen, in der Klage geführt wurde wesen, sondern babe sich, wie sieben Personen bezeugen fönnten, Arbeit an Bord regelt. über die schlechte Behandlung eines Dienstmädchens durch den Dach- während der ganzen Zeit vor dem Fabrikgebäude aufgehalten.­deckermeister Lühr Scheper in Ritterhude  . In der Haupt- Dann sei er nach der Wache geführt, dort visitiert, sehr schlecht be­sache bestanden die Behauptungen der in der Bremer   handelt und in eine Zelle eingesperrt worden. Von hier aus hätte Bürgerzeitung" veröffentlichten Notiz darin, daß Lühr er gehört, wie noch zwei Streifposten angebracht wurden. Die Scheper das Mädchen schlecht behandele, daß er es mehr feien auch sehr schlecht behandelt worden. Der Schuhmann Nr. 3445 Stoßträger für die Drudabteilung der Luruspapierfabrik von Der Arbeiter S. war unter Ausschluß der Kündigungsfrist als fach schwer beschimpft und gedroht habe, ihm die Knochen entzwei soll dabei gesagt haben: zu schlagen, daß er es, als er von einer Lustbarkeit kant, in der Kammer aufgesucht und geschlagen habe, und daß das Mädchen an So leicht lassen sich die Preußen nicht unter worden. Am Nachmittag des ersten Tages, etwa zwei Stunden vor Hamburg   zu Berlin   mit einem Tagelohn von 3 Mart engagiert einem Sonntage während des Gottesdienstes habe Rüben hacken müssen. Triegen. Wir haben immer noch einen Sabel und Beendigung der Arbeitszeit, gab er jedoch die Stellung auf, indem er Deswegen wurde auf Schepers Antrag öffentliche Beleidigungs- wenn das nicht zieht, so haben wir noch eine erflärte, die Arbeit sei ihm zu schwer und er fönne nicht mehr bis flage gegen Sente als Redakteur und gegen Hohorst als Verfasser Pistole. Dann geht's mit Dampf über'n Kanal. Dann machen zum Feierabend tragen. Die geleistete Arbeit verlangte er mit zwei erhoben. sie alle einen Schlußsprung!"- Der eine dieser beiden Sistierten Mart bezahlt. Die Höhe der Forderung wurde nicht bemängelt, In der Verhandlung sagte nun der" Beleidigte" selber als fei, als er sagte, er habe nichts verbrochen, von Schuyleuten tätlich dagegen verweigerte die Firma die Auszahlung, weil S. nicht bis Beuge aus: Er habe das Mädchen ganz furchtbar geschimpft"; er habe auch zu ihm gefagt: Du wärst wert, daß Borhemd zerrissen, auf die Fußspigen getreten und ihn dann in die treter der Beklagten geltend, der Kläger   hätte noch bis zum Feier­aus- angegriffen worden. Man habe ihn an die Gurgel gefaßt, ihm sein zum Feierabend aushielt und sie darin einen Kontrattbruch erblickt. S. flagte darauf beim Gewerbegericht. Hier machte der Ver­ich Dir die Knochen im Leibe taput schlage." Rüben habe das Mädchen nicht gehackt an dem Sonntag, aber auf Ge- in der Müllerstraße eine Arbeiterin, oder in der Chausseestraße sei schon die schwerste Arbeit getan gewesen. Ein Zeuge schloß sich Ge- Belle geschleppt. Diesen Sistierten wird zur Last gelegt, sie hätten abend aushalten können, denn nachmittags 4 Uhr, als er aufhörte, Heiß seiner Frau habe es Kartoffeln austriegen müssen." Nichter:" Wieviel? Nur für die Mittagsmahlzeit oder mehr, sollte einen Mann tätlich angegriffen. Beide behaupten, und wollen es dieser Auffassung an, während Kläger   dabei beharrte, er wäre an sie das ganze Stüd austriegen?"- Scheper: Das weiß ich nicht." burch Zeugen beweisen, daß sie um die fragliche Zeit fich wo anders jenem noch dazu sehr heißen Tage schon so schlapp gewesen, daß er Er habe auch gesagt:" Das Mädchen wäre wert, daß ich sie mit aufgehalten haben. Der eine erklärt, er sei, als er in der Müller- das Arbeiten nicht mehr habe aushalten können. dem Fuße getreten hätte". Ferner: Mädchen, Du wärest wert, daß straße die Arbeiterin geschlagen haben soll, am Südufer bei der des Berliner   Gewerbegerichts unter dem Vorsitz des Gewerberichters ich Dir das Maul schlösse", wobei er dem Mädchen die rechte Hand Rettung eines Kindes zugegen gewesen. Dr. Meyer bewegte nach längerer Beratung den Kläger zur Klage­vor das Gesicht gehalten habe. Befragt, ob er das Mädchen in rücknahme. Maßgebend waren folgende Erwägungen: Das Gericht Sei dies aber der Fall, dann licge Kontraktbruch vor trok des Kündigungsausschlusses, denn auch die Arbeitseinheit des Tages gewahrt bleiben. Stopfzerbrechen habe bei Kündigungsausschluß müsse nach der Praris des Gewerbegerichts dem Gerichtshof nur gemacht, ob man nicht dem Kläger   die 2 M. als verhältnismäßiges Entgelt seiner geleisteten Arbeit zusprechen und dem Beklagten mit Rücksicht auf die Bestimmungen des Bürgerlichen Gefehbuche über unzulässige Aufrechnungen gegen verdienten Lohn anheimgeben sollte, die Kontraktbruchsbuze gemäߧ 124b der Gewerbe- Ordnung im Wege der Widerklage zu verlangen. Gerichtshof nehme indessen an, daß hier nicht von einer unzulässigen Aufrechnung die Rede fein tönne, weil ja ein Tage lohn vereinbart gewesen sei und Kläger   diesen beim Verlassen der Arbeit noch gar nicht verdient gehabt habe. Nur verdienter Lohn müsse ausgezahlt werden. Anders läge die Sache, wenn Stundenlohn vereinbart gewesen wäre. Unter den obwaltenden Umständen aber wäre einfache Klageabweisung zulässig.

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Von den drei Sistierten, über berichtet wird, find

Soziales.

Einbehaltener Lohn als Kontraktsbruch- Buße.

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Die Kammer 8

feiner Rammer geschlagen habe, antwortet Herr Scheper unter Eid: 7 Stunden und der dritte ist gar 11 Stunden gefangen gehalten gehe davon aus, daß Kläger   die 1 oder 2 Stunden bis zum Feiers

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worden.

ich weiß es nicht, meine Frau weiß es auch nicht; es kann sein, daß ich dem Mädchen in meiner Erregung mit der Hand an den Kopf gekommen bin". Der Tarif der Modelleure und Anträger ist bis jetzt von Das Dienstmädchen fagte unter Eid, Scheper habe sie in der Kammer 13 Firmen bewilligt. Bei der Firma Schirmer bestehen noch insofern geschlagen. Er habe ihm auch einmal gedroht, es mit der Forke zu Differenzen, als sie den Tarif wohl für die Modelleure und An­durchstechen. Andere Zeugen verstärkten diese Aussagen noch. träger anerkennt, den Gipsbildhauerit aber die tarifmäßige Arbeits­Und nach dieser Beweisaufnahme verurteilte das Gericht die zeit von 7 Stunden nicht bewilligt. Eine am Freitag abgehaltene beiden Angeklagten zu je 100 m. Geldstrafe und sagte zur Be- Bertrauensmänner- Versammlung entschied sich dafür, daß, falls diese gründung dieses Urteils unter anderem: Differenz nicht geregelt wird, am Montag bei Schirmer die Arbeit Die in dem Artikel behaupteten Tatsachen feien zum Teil als niedergelegt werden soll. Wegen der Festlegung des Tarifs schweben richtig erwiesen. Nicht erwiesen aber sei, daß Scheper an dem zur Zeit noch Verhandlungen mit den Arbeitgebern, die voraussicht Sonntag, an dem er die Niedant schlug, auf einer Lustbarkeit fich am Montag zwischen den beiderseitigen Kommissionen unter dem war, daß er sich amüsiert" habe an dem Tage oder daß Vorsitz eines Getverberichters zum Abschluß gelangen werden. er vom Vergnügen" heimgekehrt sei. Es sei auch nicht erwiesen, Meinungsverschiedenheiten zwischen den Parteien bestehen noch hin­daß das Mädchen Nüben Hackte.( Nur Kartoffeln hat es gehackt! fichtlich der Arbeitszeit und der Lohngarantie bei Affordarbeiten. Red. des Vorw.") Wenn das Mädchen unwürdig behandelt sei, so Auch über Beginn und Dauer des Tarifes muß noch verhandelt hätte es flagen tönnen. Den Zeitungen stehe es nur zu, Tatsachen werden. zu berichten; eine Kritit, die über den Nahmen ber Tatsachen hinaus­gehe, stehe aber feiner Zeitung zu. Die Kritik des betreffenden Artikels gehe aber über die Tatsachen hinaus, daher die Bestrafung. Das Dienstmädchen hatte, wie die Bremer Bürgerzeitung" mitteilt, Strafantrag gegeit Scheper gestellt. Der Antrag wurde abgelehnt.

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Gewerkschaftliches.

Berlin   und amgegend.

Polizei und Streifposten.

An die organisierte Arbeiterschaft Berlins   und der Vororte.

Partei Genossinnen und Genossen! der bewilligten Bädereien. Dieselbe enthält auch diesmal Im Inseratenteile veröffentlichen wir heute wiederum die Liste wieder eine Anzahl Veränderungen.

Eine Reihe Neubewilligungen, die neu in die Liste ein gefügt find, find auch jetzt noch eingelaufen- der beste Beweis von der Solidarität der Arbeiterschaft.

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Wir können nicht finden, daß das Gefverbegericht durch das heftige Kopfzerbrechen" weiser geworden sei. Was hätte es denn getan, wenn der Kläger   unter sonst gleichen Umständen einen Wochenlohn vereinbart gehabt, die Arbeit vor Ablauf des Lohn­lohn vorenthalten hätte? Hätte es dann mit derfelben Sicherheit zahlungstages verlassen und ihm die Firma dann den ganzen Wochen­entschieden, daß die Aufrechnung zulässig wäre, weil der Wochenlohn noch nicht verdient war? Wir vermuten, daß ihm dann Zweifel an seiner Theorie aufgestiegen wären.

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Die Eintragung in das Vereinsregister hatte ein Dortmunder Diesen gegenüber stehen eine Anzahl jener vornehmen" Verein beantragt, der aus der Dissidentisch religiösen Gemein Bei dem Streit in der Metallbettstellen- Fabrik von Westphal u. Bädermeister, die die Zeit zur Durchbrechung ihrer schaft", früheren Freireligiösen Gemeinde", ursprünglichen Meinhold hat die Polizei, wie im Vorwärts" bereits erwähnt wurde, Bewilligung für gekommen erachten. Deutsch- katholischen Gemeinde" hervorgegangen ist und sich mit dem Untertitel Schutzmaßregeln getroffen, die weit über das hinausgehen, was einem Diese Herren stehen deshalb in der heutigen Liste nicht mehr iest Deutschnationaler Gemeindeverein" gewöhnlichen Sterblichen in dieser Hinsicht zu teil wird. Inzwischen verzeichnet, jeder achte daher genau darauf, ob feinthisch idealische Gesellschaft nennt. Nach der vor einigen Jahren find diese Maßnahmen nun noch vervollständigt worden, und zwar Lieferant noch in der Liste aufgeführt ist. Niemand beschlossenen neuen Verfassung beztvedt die Vereinigung jet Die Polizeiverwaltung in einer Weise, die im ganzen Stadtteil Aufmerksamkeit erregen muß. unterstüße durch seine Kundschaft jene Leute, die jetzt darauf erhob gegen ihre Eintragung in das Vereinsregister auf Grund des Tebiglich humanistische Bildungszwecke. Es ist denn auch nicht anders möglich, als daß sich allemal abends rechnen, daß die Kontrolle seitens der Konsumenten§ 61 des Bürgerlichen Gesetzbuchs   Einspruch, weil es sich um einen um 5 Uhr, wenn die Arbeitswilligen der Firma Feierabend machen, nicht mehr so scharfist, und die glauben, mun unbemerkt werein handle, welcher religiöfe 3wvede verfolge. Der Bezirksausschuß eine Menschenmenge anfammelt, die die Vorgänge in dem neu- und ungestraft die alten erbärmlichen Arbeits- gab jedoch der Klage des Vereins statt und hob den Einspruch der etablierten Polizeistaat am Südufer beobachten möchte. Hinein darf berhältnisse für die Bädergesellen wieder ein Polizeiverwaltung auf. Das Ober Verwaltungsgericht hat dort niemand, denn die herrschenden Gewalten vom Südufer haben führen zu können, die versuchen, durch die mit dem Kost- mun jest bie Vorentscheidung bestätigt und begründend um diese Zeit eine strenge Grenzsperre über ihr Gebiet ver- und Logiswesen beim Arbeitgeber untrennbar ver- ausgeführt, daß der Einspruch unhaltbar sei, weil die das daß Polizeiverwaltung für ihre Behauptung hängt. Es ist, wie uns mitgeteilt wurde, der Versuch gemacht bundenen etelhaften unsauberkeiten den Bäcker- Statut lediglich zum Schein aufgestellt sei, teine Tatsachen habe worden, zur Zeit der Grenzsperre eine Frau mit einem Kinde, gesellen und der konsumierenden Bevölkerung im Interesse borbringen fönnen und sie auch den Beweis dafür schuldig geblieben die beide mit dem Streit nichts zu tun hatten, in das verbotene ihres Geldbeutels schweren Schaden zuzufügen. fei, daß der Verein jetzt religiöse Zwecke verfolge. Gebiet zu senden; es gelang aber nicht, beide wurden streng zurück- Gerade in den Arbeitervierteln waren und sind Das Bedeutsame der Entscheidung ist, daß bei Protesten gewiesen. jezt noch diese Zustände am schlimmsten! gegen die Eintragung in das Bereinsregister gemäߧ 61 des Der Sitz der neuen Regierung vom Südufer ist die Portier- Hier sind auch die gewissenlofesten unter den Bäder Bürgerlichen Gesetzbuches der Protest einlegenden Be­stube, in der eine fliegende Polizeiwache eingerichtet ist. Die Drd- meistern zu finden. In Rigdorf, im Osten und Norden hörde die Beweislast zufällt. Bekanntlich können nach§ 61 nung und Sicherheit" wird aufrechterhalten durch einen Hauptmann, mußten wegen Nichteinhaltung der Bewilligung eine Reihe solche Proteste auch auf die Behauptung gestützt werden, daß ein zwei Lieutenants, mehrere Berittene, 16 Schugleute, ungefähr Bädereien gestrichen werden. Ein Teil dieser noblen Gesellschaft Verein politische oder sozialpolitische Zwecke verfolge. 10 Kriminalbeamte und durch die Strompolizei. Diese gewaltige ſetzt feine Hoffnung auf den Oktober- Umzug Schar bewaffneter Männer führt nun einen unaufhörlichen Krieg und den damit verbundenen Wechsel der Stundfchaft. Letzte Nachrichten und Depeschen.

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gegen die gänzlich unbewaffneten und zu keinerlei Ausschreitungen Jetzt laufen diese Leute, die die bescheidenen Forderungen geneigten Streitenden und wacht streng darüber, daß feiner der der Arbeiter nicht bewilligten, oder zurüdzogen, den Das Urteil gegen den Major v. Sydow. Streifenden zu irgend einem Arbeitswilligen ein vernünftiges Wort Arbeitern buchstäblich das Haus ein, um Kunden ein- Hannover  , 1. Oftober.( W. T. B.) In dem Prozeß gegen den sprechen kann. Ebenso sonderbar wie diese ganze Einrichtung zufangen, darunter fogar Bäckermeister, die ihre Major v. Sydow wegen Mißhandlung seines Riudes verurteilte das ist der Umstand, daß nicht das Südufer selbst die Kosten ganze Intelligenz" für die Verschärfung des§ 153 der Kriegsgericht der 20. Division den Angeklagten zu vier Monaten für seine große Polizeimacht trägt, trägt, sondern die ganze Gewerbeordnung, sowie für den Anschluß der Bäder. Gefängnis und Dienstentlassung. Bürgerschaft Berlins   dazu beistenern muß. Und das alles, meister an den Scharfmacherverband aufwenden. Hannover  , 1. Oftober.( W. T. B.) Das Schwurgericht ver­damit Herr Reinhold seine Arbeitswilligen behält, ihre Schar Arbeiter! Franen des Boltes! Gebt diesen Arbeiterfeinden, die urteilte hente nach dreitätigen Verhandlungen den Landwirt Friedrich wenn möglich noch vergrößern kann, feinen alten Arbeitern feine ge- um Euer Geld, um Eure Kundschaft betteln, dabei Dreher aus Eldagsen   wegen Totschlags, begangen im Jahre 1895 regelten Löhne zu bewilligen braucht und die teils polizeiwidrigen aber nur darauf finnen, wie sie am besten den an seinem eignen Vater zu zehn Jahren Zuchthaus und zehn Jahren Mißstände in seiner Fabrik bestehen lassen kann. Arbeiter politisch und wirtschaftlich knebeln und Ehrberlust.

Berantwo. Redakteur: Paul Büttner  , Berlin  . Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin  . Drud u. Verlag: Vorwärts Buchdr. u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin   SW. Hierzu 5 Beilagen u. Unterhaltungsblatt