Diese Einmischung des Kaisers in die Lippesche Thronfolgefrage| vom 26. vorigen Monats und spricht ihr jede Berechtigung und ver- 1 Heizer Brennförder von der 1. Kompagnie der zweifen Werft zeigt zunächst das große Jntereffe, das er der Angelegenheit schenkt. bindliche Straft ab und macht ihr zum Vorwurf, daß sie gegen die Division hatte sich wegen Urlaubsüberschreitung, Ungehorsam gegen Das Jnteresse ist begreiflich. Nicht etwa deswegen, weil der Grundlagen der Reichsverfassung verstößt. Die Regierung bittet einen Befehl in Dienstsachen, Achtungsverletzung und Bedrohung Schaumburger Thronanwärter, der seine Ansprüche gegen wollen und des weiteren in Gemeinsamkeit mit ihr dahin zu wirken, Garnisonurlaub ganz erheblich überschritten, da er nun noch oben den Landtag, sich dem Protest an den Bundesrat anschließen zu eines Vorgesetzten zu verantworten. B. hatte am 23. Juli feinen den Graf- Regenten Leopold erhebt, der Schwager des Kaisers daß im Wege der Reichsgesetzgebung ein neuer unparteiischer neuer brein angetrunken in die Kaserne kam, erhielt er den Befehl, ist, sondern weil natürlicherweise die geordnete Folge auf deutschen Gerichtshof geschaffen werde, um die Thronfolgerfrage auf eine alle auf der Mannschaftsstube zu bleiben. Diesem Befehl kam er nicht Thronen für den preußischen König und deutschen Kaiser eine ge- Beteiligten bindende Weise zur Entscheidung zu bringen. nach, sondern kneipte in der Kantine weiter. Man brachte nun den wichtige Angelegenheit bedeutet. angetrunkenen Mann auf die Mannschaftsstube zurück und gab ihm erneut den Befehl, jetzt diese Stube nicht mehr zu verlassen. Die Geister des Alkohols hatten aber den Mann schon so ergriffen, daß er sich in seiner Erregtheit hinreißen ließ, drohend einen Schemel zu ergreifen und die alberne Redensart auszustoßen:„ Wer mich anfaßt, ist eine Leiche!" Glücklicherweise besaß der Mann noch so viel Selbstbeherrschung, daß er Tätlichkeiten nicht beging.
So begreiflich aber diese Anteilnahme des Kaisers am Lippeschen Erbfolgestreit, so fordert sein Eingreifen gleichwohl auch diejenigen zu einigen Betrachtungen heraus, welche die geschichtliche Bedeutungslosigkeit monarchistischer Ebenbürtigkeitshistorien kennen.
Die einleitenden Worte des Telegramms, die dem Sohne des verstorbenen Regenten das Beileid des Kaisers aussprechen sollen, find nicht ganz so intim und warmherzig, wie es sonst unter Monarchen geübt wird. Sie erscheinen wie ein unvermeidlicher Uebergang, um das zu sagen, was die weiteren Sätze des Telegramms enthalten. Doch das Maß des Beileids ist Sache persönlicher Neigung oder Abneigung. Die Deffentlichkeit geht nur die verfassungsrechtliche Seite der Angelegenheit an. Verfassungsrechtlich aber sind bekannt lich der König von Preußen, der König von Bayern, der Großherzog von Baden und so fort alle deutschen Bundesfürsten, auch der Fürst des winzigen Lippe Gleichberechtigte. Wenn auch einst Preußen als die stärkere Macht Throne umriß und Länder annektierte, so beruht doch die jetzige Reichsverfassung auf der Gleichberechtigung der feierlich verbündeten deutschen Fürsten . Dennoch scheint auch jetzt die formale Gleichberechtigung gottbegnadeter Fürsten von dem freien Walten irdisch realer Kräfte gefährdet zu sein. Der große das ist
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Eine zweite Vorlage enthält eine Abänderung des§ 3 des Gesetzes betreffend die Einſegung einer Regentschaft aus Anlaß des Todes des Fürsten Waldemar vom 26. April 1895. Absatz 4 dieses Gesetzes erhält folgende Fassung: Im Falle des Ablebens seiner Durchlaucht des Fürsten Alexander wird die Regentschaft von dem Grafen Leopold von Lippe- Biesterfeld bis zur endgültigen Entscheidung der neuen Thronstreitigkeit fortgesetzt. In seiner Begründung hob Staatsminister Gevekow et G Im Interesse der Aufrechterhaltung der Disziplin im Heere" hervor, daß die Staatsregierung mit Bedauern von dem Telegramm erhielt der Mann für diese Dummheiten, die er im angetrunkenen, des Kaisers Kenntnis genommen habe. Bei aller Untertänigkeit zustande ausgeführt hatte, ein Jahr drei Monate Gefängnis. Wie habe er dennoch namens der Regierung zu erklären, daß die Re- viele Mißhandlungen müssen erst begangen werden, um ein gierung fest und unverbrüchlich an dem Landesgesetz, das die Regent solches Strafmaß herbeizuführen? schaft des jetzigen Regenten Grafen Leopold festlege, festhalte. Dieses Halle a. S. Graf Nikolaus Püdler, Major z. D., wurde Gesetz sei auf durchaus verfassungsmäßige Weise zustande gekommen hente von dem Ober- Kriegsgericht von der Anklage der sequenzen zu bestreiten. Der Kaiser habe kein Recht, sich in die des Kriegsgerichts hatte auf sechs Monate Gefängnis und Dienstund niemand habe das Recht, diesem Gesetz seine materiellen Kon- widernatürlichen Unzucht(§ 175) freigesprochen. Das Urteil Lippesche Landesgesetzgebung einzumischen. Seine Kundgebungen entlassung gelautet.- hätten für den Staat Lippe keine verbindliche Kraft. Die Staatsregierung erwartet vom Bundesrat, daß er gegen eine Ver- Majestätenschutz. Vom Landgericht München II wurde der gewaltigung Lippes sein werde und daß er sehr bald einen un- Maurer Sebastian Schuhnagel wegen Beleidigung des Regenten parteiischen Schiedsgerichtshof schaffen werde, der die Thronfolge- von Bayern und wegen Körperverlegung zu einer Gesamtstrafe von 8 Monaten Gefängnis verurteilt. Der Beschuldigte stieß frage in gerechtem Sinne zur Entscheidung bringen werde. Auf Antrag eines Abgeordneten wird die Vorlage an eine Kom- am 25. Juli im Gasthofe" Zur Post" in Seeshaupt hier nicht miffion gewiesen. Die Kommiſſion tagt morgen und Freitag findet wiederzugebende Beleidigung gegen das Haus Wittelsbach aus und eine neue Sitzung des Landtages statt und zwar nicht in Detmold , brachte die Person des Regenten in Verbindung mit dem Tode des sondern in Lage. Dort werden die Vorlagen zur Verabschiedung Königs Ludwig. Wegen seines Benehmens an die Luft befördert, tommen. warf er den Hausknecht zu Boden und mißhandelte ihn derart, daß er längere Zeit in ärztlicher Behandlung stand. Schuhnagel vermochte auf die Anklage keinerlei Antwort zu geben, da er damals sinnlos betrunken gewesen sei. Die Zeugen bestätigten auch starke, Am Sonntag, Montag und Dienstag tagte hier die XVI. All- aber nicht sinnlose Trunkenheit. Trotzdem erkannte das Gericht auf die Regentschaftsübernahme nicht anerkennen wollen. Man kann sie gemeine Konferenz der deutschen Sittlichkeitsvereine". Die eingangs erwähnte Strafe, setzte aber die Verhandlung wegen bestreiten und ein besonderes Gericht fordern, wie es unter Vorsitz Die drei Dutzend evangelischer Bastoren, die unter diesem volltönenden weiterer ihm zur Last gelegter Beleidigungen des Deutschen Kaisers des Königs von Sachsen über den Anspruch des Vaters des jezigen Namen zusammengekommen waren, um deutsche Zucht, Ordnung aus. Regenten getagt und zu dessen Gunsten entschieden hat, aber man kann nicht von vornherein die Anerkennung verweigern, als wäre bereits zuungunsten des Regenten und zugunsten des Schaumburger Prätendenten entschieden. Nichts anderes besagt aber das Telegramm des Raisers, indem es zugleich die Vereidigung des Militär
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Diese Verweigerung kann jedoch nach deutschem Staatsrecht als rechtlich zulässig nicht gelten. Graf Ernst ist Regent in Lippe fraft erwiesenen und von der Regierung des Landes in Uebereinstimmung mit der Volksvertretung anerkannten Rechtes. Niemand kann daher
auf den neuen Landesherrn ablehnt.
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Heinze- Männer.
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Der nordschleswigsche Kurs vor Gericht. Ueber den die schleswigschen Zustände kennzeichnenden Prozeß gegen Pastor Jacobsen wird uns in Ergänzung der gestrigen telegraphischen Meldung geschrieben:
und Sitte zu retten, nahmen sich in ihrer Rolle als Weltverbesserer recht wunderlich aus. Im selben Atem, wo sie sich aufspielen, als ob von ihnen das Heil der Zukunft abhinge, müssen sie eingestehen, daß sie trotz allen Lärmens so gut wie nichts erreicht haben.„ Die sittlichen Zustände der Gegenwart erinnern an die Zeiten des untergehenden Griechenlands , ja an Sodom und Gomorrha" Die Flensburger Straffammer hatte sich am 3. und flagte Pfarrer Weber( M.- Gladbach), der Führer der Sittlichkeits- 4. Oftober in vielstündigen Verhandlungen wieder einmal mit der Als die Nachricht zuerst eintraf, daß die in Detmold garnis vereinter. Prinzipiell stehen wir beständig vor dem Nichts. Wo bankerotten Hauptstüye des Köllerkurses, dem ehemaligen Pfarrer fonierenden Truppen nicht auf den neuen Landesherrn vereidigt findet sich der reiche Mann, der uns mit einer großen Gabe aus der Jacobsen aus Scherrebek , zu befassen. Pastor Jacobsens Spe werden sollen, mußte zunächst vermutet werden, der preußische kläglichen Lage heraushilft? Wenn etwas unter aller zialität war es, die„ nationale" Sache in Nordschleswig durch ge Kriegsminister habe die Soldaten in die peinvolle Lage ge- en Zeute zu, haben, sonst aber nicht. Es ist 1896 die Kunstwebeſchule, e. G. m. H., in Scherrebek ins Leben. höchster Protettion stattfindet, dann sind die schäftliche Gründungen zu fördern. So rief er 1890 die Kreditbank, bracht, des Landesherren entbehren zu müssen. Wenn morgen in Lippe- Detmold die Revolution ausbricht, so ist das Militär nicht anderen Gelegenheit. zum verzweifeln!" so jammerte der fromme Herr bei einer In beiden Instituten war der eifrig für Köllers Germanisierungseinmal verpflichtet, seinem Landesherren Schuß zu leisten. Jezt aber politit, u. a. auch als„ nationaler" Reichstagskandidat wirkende Geistliche, Wenn allerdings die Rettung des Vaterlandes von der Opfer- obwohl er, wie die späteren gerichtlichen Verhandlungen ergaben, von zeigt sich, daß der Kriegsminister ebenso wenig an diesem willigkeit der besseren" Kreise abhängig ist, dann sieht es traurig geschäftlichen und technischen Dingen nichts verstand als betrügerische Telegramm beteiligt war wie der Reichskanzler Graf Bülow. Das aus. Der Kassenbericht der Konferenz weist auf eine Einnahme von Manipulationen zur eigenen Bereicherung, Hauptmacher und bis zu Telegramm entbehrt der ministeriellen Gegenzeichnung. Es 37 000 M.; davon rühren 23 000 m. aus Kollekten her, im übrigen ihrem Zusammenbruch Vorsitzender des Aufsichtsrats. Die Kunstist ergangen als eine persönliche Handlung des Koijers, es enthält haben beigesteuert 18 Sittlichkeitsvereine 1848 m., 266 Kirchenvor- webeschule, die als nationales Unternehmen von der Regierung aber eine über alles Persönliche hinausgehende staatsrechtliche Stände 3015 M., 48 Missionsvereine 2600 M. und acht Re- finanziell unterstützt wurde, hatte bereits im Jahre 1901 eine UnterWeisung. Es ist daher nicht nur gierungen inhaltlich, sondern auch 725 M. Jede Regierung hat sich also durch bilanz von 13 000 m. Jacobsen und seine Gehülfen verstanden es in der Art seiner Ausfertigung nicht in liebereinstimmung schnittlich die Rettung deutscher Zucht und Sitte 90 W. Kosten lassen. aber, sie durch Fälschung und Verschleierungen der Bilanzen bis Die sächsische tegierung hat jede Unterstüßung abmit den Vorschriften der Verfassung. Der Kaiser über- gelehnt; wahrscheinlich verzweifelt sie unter dem Gindrude zum April 1903, wo der Konkurs über sie verhängt wurde, aufrecht zu erhalten. Die Regierung ließ dann Jacobsen fallen, und er fah, daß er nicht eine Person wie andere, sondern gewisser Hofereignisse an der Besserung dieser Welt! daß er staatsrechtlich gebunden ist ant die Gegen- Es ist gewiß mit der Sittlichkeit unter der vielgerühmten christ- wurde in Sachen dieser seiner zweiten Gründung am 27. Juni d. J. zeichnung verantwortlicher Minister, gegen die sich die Kritit freier lichen Weltordnung nicht weit her, aber in den Augen der gesalbten wegen Vergehens gegen das Genossenschaftsgesez und Betruges zu richten kann, als gegen das Staatsoberhaupt, das sich des Schutzes Männer Gottes ist die Welt noch zehnmal schlechter, als sie wirklich zwei Monaten Gefängnis verurteilt. iſt. Das Harmloseste und Ungefährlichste ist ihnen Laster und durch besonderen Majestätsparagraphen erfreut. So ist das erneute Sünde.„ Denn es heißt in der Bibel" usw.; und den Fluch Gottes Eingreifen des Kaisers in die Lippesche Thronstreitigkeit ein neuer sehen sie in der kleinsten Abweichung von der hergebrachten Ordnung. Att seines schnellen Geistes, der sich in früheren Aeußerungen schon
oft verriet, die wiederholt zu lebhaften Diskussionen führten.
Gewichtige Probleme beginnen das deutsche Bolt zu belasten. An den Höfen raunt es geschäftig, der Tiefsinn der Staatsrechtslehrer wird aufgeboten, die Zeitungen streiten erregt, gewaltig türmen sich monarchistische Sorgen! So leitet Modeste v. Unruh, die Ahnfrau von Lippe , die deutsche Zukunft.
Bereits hat die Regierung in Lippe Stellung gegen das Telegramm des Kaisers genommen, und der Landtag, der auf Mittwoch einberufen wurde, wird sich gleichfalls heldenhaft vor den jezigen Regenten stellen. In der dem Landtage übergebenen Vorlage wird erklärt:
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Am Montag und Dienstag dieser Woche wurde nun über die erste, umfangreichere„ nationale" Gründung Jacobſens, die Scherre andere Stüge der Germanisierungspolitik, der frühere Gendarm beker Kreditbank, zu Gericht geſeſſen. Neben Jacobsen faß eine unverstand und Entrüstung sind ihre Argumente, Kirchenzucht und andere Stüge der Germanisierungspolitik, der frühere Gendarm, Polizei ihre Erziehungsmittel. Aber so feinhörig sie sind den nachmalige Hotelier und„ Bankdirektor" Lassen in Scherrebet, auf fleinen Sünden der Masse gegenüber, so unempfindlich sind sie gegen der Anklagebant. Beide werden beschuldigt, als Vorstandsmitglieder der Kreditbank in den Bilanzen vom Jahre 1900 und 1901 den die großen wirtschaftlichen Schäden der Zeit, die Grundursache aller Stand der Verhältnisse der Genossenschaft wissentlich un Unittlichkeit. Nur ganz obenhin wurden einmal die Wohnungsverhältnisse gestreift, und eine Frau mußte die eifernden Pastoren richtig dargestellt, ferner fortgesetzt in den Jahren 1898 bis daran erinnern, daß bei der Prostitution doch auch die miserablen 1903 das Vermögen der Bank durch Vorspiegelungen falscher Löhne der Arbeiterinnen als einer der Gründe erwähnt zu werden und Unterdrückung wahrer Tatsachen geschädigt zu haben, um dem Angeflagten Jacobsen einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu
verdienten.
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Recht bezeichnend für die Männer der Wahrheit war der Um- verschaffen. Jacobsen war von der Gründung der Bank( 2. Mai 1890) also noch stand, daß der Referent über die Sittlichkeit im Heere sich ausbedang, an bis zu feiner Amtsniederlegung im September 1903 daß seine Ausführungen als vertraulich zu betrachten seien und nichts nach dem Konkurs der Webeschule!- Borstandsmitglied der Bank. davon in die Preffe fäme. Und doch bemühte sich der Redner, Er hatte die Bank gegen eine jährliche Remuneration nach außen Der Tod Seiner Erlaucht des Grafen Ernst zur Lippe- eine große Erziehungsanstalt zur Sittlichkeit hinzustellen. Militäroberpfarrer Bock( Münster ) nach Kräften, das Heer als zu vertreten, Lassen hatte die Geschäfts- und Rechnungsführung bei einem Gehalt von 3500 M., freier Wohnung usw. Pfarrer Biesterfeld, Regenten des Fürstentums Lippe, hat für das Land Weber nannte die deutsche Armee die fittlichste bon Aus den weitläufigen Verhandlungen, zu denen 35 Zeugen und eine so ernste lage geschaffen, daß die Staatsregierung es für allen; nur in der Marine stehe es mit der Sitt- drei Sachverständige geladen waren, ging hervor, daß in der ge ihre unabweisliche Pflicht hält, unverzüglich den Landtag zusammen- lichkeit sehr schlecht, aber das gehöre nicht hierher! schäftlichen Leitung der Bank ganz unglaublich liederlich gewirtschaftet zuberufen, um mit ihm die zur Sicherstellung der Landesinteressen Bei dieser Gelegenheit erfuhr man von einem der Redner, daß von Sicherheit, sondern lediglich auf die nationale Zuverlässigkeit" des wurde. Bei den Darlehen wurde nicht auf die geschäftliche erforderlichen Maßnahmen zu beraten. Der Ernſt dieſer Lage wird noch dadurch gesteigert, daß nach Berhütung der Infektion beim Geschlechtsver. Bewerbers gesehen. So befinden sich unter den einzelnen Poſitionen der Bider Marine- Verwaltung in Kiel amtlich ein Mittel zur amtlicher, gestern hier eingegangener Mitteilung die Regierung fehr empfohlen wird. Der Redner meinte, das heiße nichts lanzen, die der Reihe nach vorgenommen wurden, eine große Anzahl sodes Fürstentums Schaumburg- Lippe gegen die Uebernahme der weiter, als die jungen Leute der Unzucht in die Arme treiben. genannter fauler Forderungen", für die keine Zinsen gezahlt und Regentschaft durch den gegenwärtigen Regenten, Grafen Leopold zur Lippe- Biesterfeld, bei dem Bundesrate Protest er- Pfarrer Philipps aus Berlin hervor. Unter Berufung auf den ohne jede Sicherheit erhalten hatte, bekam noch 500 W. dazu bezahlt Als besonderer Eiferer tat sich auf der Sittlichkeitskonferenz feine Abträge geleistet wurden. Ein Domänenpächter, der 2900 M. hoben hat, und daß Seine Majestät der Kaiser auf die Allerhöchst- Nömerbrief nennt er die Somosegualität das größte mit der Weijung, er möge„ wegen seines unsympathischen Wesens demselben gemachte Anzeige von dem Tode des Graf- Regenten aller Laster; die Aufhebung des§ 175 bedeute Straffreiheit aus der Gegend verschwinden; trotzdem wurde der Poften in die und auf die Meldung von der Uebernahme der Regentschaft durch für die widernatürliche Unzucht. Die von Natur abnorm ver- Bilanz als Guthaben eingetragen. Der„ Bankdirektor" Lassen hatte, den Grafen Leopold zur Lippe- Biesterfeld zu erklären geruht hat, anlagten Homosexuellen gehörten in die Heilanstalten, die anderen als früherer Gendarm, von der Buchführung keine Ahnung; Jacobsen, diese Regentschaftsübernahme nicht anerkennen zu können.( Es folgt ins Buchthaus. Sehr richtig!" ertönte es von den Lippen der der gleichfalls vom Geschäft nichts verstand, unterschrieb die Bilanzen, der Wortlaut des Telegramms.) Diesen Vorgängen gegenüber steht die Fürstliche Staats- Römerbrief meistern wollen. christlichen Herren, die die Wissenschaft und Menschlichkeit mit dem ohne sie geprüft zu haben. Dadurch, daß die faulen Boften, die zum Teil beicächtliche Summen repräsentierten, als vollwertig regierung auf dem unerschütterlich flaren und festen Rechtsstandpunkte, daß alle Kundgebungen gegen die tution. Er verwirft die Bordelle und bie polizeiliche Kontrolle. ein Reingewinn herausgerechnet werden. Wenn Lassen von seinen Nicht minder radikal verfuhr Pastor Philipps gegen die Brost i= gebucht wurden, konnte in den Bilanzen für 1900 und 1901 noch Tatsache der Regentschaft Seiner Erlaucht des Grafen Leopold Nicht jedes Mädchen, das sich geschlechtlich vergaß, will er wie Schreiberit auf das Unzulässige solcher Prattifen aufmerksam ge zur Lippe- Biesterfeld nach Maßgabe der Lippeschen Landesgesetz- gnädig! bestraft wissen, aber wer gewerbsmäßig Unzucht treibt, macht wurde, pflegte er zu erwidern: Die müſſen mit gebucht gebung an und für sich eine rechtliche Wirkung nicht zu äußern gehört ins Arbeitshaus, dessen strenge Bucht allein heilen und werden, sonst würde die Bilanz zu schlecht" oder:„ Ein Reingewinn vermögen. Durch den Erlaß des Gesetzes vom 24. März 1898, bessern kann. Auf den leisen Einwurf der Frau Professor Kruten muß unter allen Umständen herausgewirtſchaftet werden". betreffend eine Abänderung des Regentschaftsgefezes vom burg, einer Frauenrechtlerin, ob man auch bedacht habe, wieviel 24. April 1895 haben Regierung und Landtag Fürsorge auf den Mädchen aus Not zur Prostitution getrieben würden, stammelte der jezt eingetretenen tiefschmerzlichen Todesfall getroffen, haben das Herr Pfarrer einige dunkle Worte, die bewiesen, daß er keine Ahnung Land vor neuen Erschütterungen bewahrt und hierbei in einer nach von dem Wesen der Dinge hat. Reichs- und Landesgesetzgebung schlechthin unanfechtbaren Zuständig= Das sind nun dieselben Leute, die morgen auf dem Kongreß teit gehandelt. Danach können Rechtsgültigkeit und Vollzug des zur Bekämpfung der unsittlichen Literatur" das Landesgesetzes vom 24. März 1898 durch keinen wie immer ge- große Wort führen und nach einer neuen Auflage der lex Heinze arteten Widerspruch gehemmt werden. schreien werden. Es ist gut, daß ihre Ohnmacht sich auf die Dauer Die Staatsregierung hält es dem Lande gegenüber für ihre ihrem Unverstand gewachsen zeigt. heilige Pflicht, gegen die in den Protesten sich aussprechende Rechtsauffassung, durch welche die Grundlagen der Jerichow . In einer Versammlung der Vertrauensmänner des Reichsverfassung in Frage gestellt werden, als- Bundes der Landwirte und der konservativen Partei wurde bald bei dem hohen Bundesrate die energischeste Ver- der Rittergutsbesizer v. Brauchitsch als Kandidat für die bevor wahrung einzulegen und stellt es dem Landtage an- stehende Reichstagswahl aufgestellt. Die nationalliberale heim, sich dieser Verwahrung anzuschließen und damit Kund- Partei hat dieser Kandidatur noch nicht zugestimmt, sondern wird gebungen der Nichtachtung Lippescher Landesgesetze zurück- am Sonnabend eine Versammlung in Burg abhalten, um wahrschein zuweisen lich eine eigene Kandidatur zu proflamieren. Weiterhin wird erklärt, daß der Graf- Regent in unbeug- Mandatsniederlegung wider Willen. famem Vertrauen auf sein gutes Recht doch sich bereit erklärt, meldet wird, hat der konservative Reichstags- Abgeordnete für den Wie aus Schwerin genochmals dem Urteile eines unparteiischen Gerichtshofes sich zu unterstellen"; als solches möge 2. Mecklenburger Wahlkreis Schwerin - Wismar , Regierungsdas Reichsgericht oder das preußische Kammergericht oder das rat Droescher sein Mandat niedergelegt. Die Kassierung gestellt wurde, geht aus folgenden Befundungen Jacobsens hervor, das Reichsgericht oder das preußische Kammergericht oder das dieses durch schlimmste Wahlunregelmäßigkeiten zustande gekommenen benen von dem Zeugen Landrat Becherer nicht widersprochen wurde. bayrische Oberlandesgericht bestellt werden. konservativen Mandats durch die Wahlprüfungskommission des Eines Tages habe ihm der Landrat von Apenrade mitgeteilt, die Detmold , den 5. Oktober. Der Landtag trat heute mittag zu für die Nachwahl die besten Aussichten.- Reichstages war unzweifelhaft. Die Sozialdemokratie hat dänische Zeitung„ Dannewirke" solle von der Regierung angekauft sammen, um drei Vorlagen zu beraten, die aus Anlaß des werden. Die Regierung fönne aber mit Rücksicht auf die DeffentRegentschaftswechsels notwendig geworden sind. In einer Vorlage Ein überaus hartes Urteil fällte am Dienstag das Kriegsgericht lichkeit nicht selbst vorgehen. Deshalb solle die Kreditbank einprotestiert die Lippesche Regierung gegen die kaiserliche Kundgebung der zweiten Marine- Inspektion in Wilhelmshaven . Der springen. Jacobsen und der Landrat fuhren nach Berlin , kon
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Die Regierung gab sich die größte Mühe, das zusammenbrechende Schwindelgeschäft zu retten. Die Bank wurde im Jahre 1901, zu einer Zeit also, wo nach der Anklage und den Sachverständigen Gutachten Verschleierungen der Bilanz schon vorlagen, von einem staatlichen Revisor revidiert und unter staatliche Aufsicht gestellt. Landrat Becherer- Hadersleben, der im April 1901 der Regierung noch von der Gewährung einer staatlichen Beihülfe, um die Jacobsen und Lassen nachgesucht hatten, abgeraten hatte, weil die Lage der Bank sehr prefär sei, gibt als Zeuge an, daß er der Bank kurz darauf, nach der Revision, von der Seehandlung 90 000 Mart verschafft habe. Außerdem vermittelte er der Bank von der Firma Leo u. Ko. in Berlin eine Anleihe von 100 000 M., ferner 65 000 m. von der holsteinischen Kreisgenossenschaft, 70 000 m. von der Haderslebener Kreissparkasse.
Der Erfolg dieser Bemühungen war der, daß die Bank in den Jahren 1902 und 1903 415 000 M. Verlust hatte!
Von der Scherrebeter Kreditbant ressortierten außer der Kunstwebeschule auch noch andere„ nationale" Gründungen, so eine Ziegelei die Bank und die Webeschule. und eine Bäckerei, die nach ähnlicher Methode betrieben wurden, wie
Wie die Bank direkt in den Dienst der nationalen" Politit