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zuwälzen. Es fehlte nur noch die Behauptung, die Juden hätten Topfpflanzen) und das Feilbieten, Verkaufen oder Verteilen[ sinnungsgenossen von Singer in der Straßenreinigungs- Deputation fich eigentlich selbst zum eigenen Vergnügen mißhandelt und auss bon Zeitungen, periodischen Druckschriften und Ertrablättern. fich im Sinne der Verordnung geäußert hätten.( Widerspruch.) geplündert. Die Schilderung der Vorgänge im Smiala im Der Ausschuß will von dem event. Verbot des Verteilens von Berlin müsse eine saubere Stadt bleiben. Gouvernement Kijew, die wir erhalten, fommt daher zur rechten Reflamezetteln nichts zu wissen und empfiehlt, die fettgedruckten Zeit, um die russische Dementierungskunst ins wahre Licht zu Worte in der Einleitung zu streichen, außerdem in Nr. 2 am Schlusse rüden. statt Verteilen von... Ertrablättern" zu sehen Verteilen von Die unmittelbare Ursache der Ausschreitungen in Smiala war, Drucksachen". daß ein Jude einer Bäuerin, die ihm etwas stehlen wollte, einen Die Beschränkungen für das Verzeichnis A sollen nach§ 2 auch Schlag versetzt hatte. Sie kehrte bald mit zirka 30 Burschen für einmündende oder kreuzende Straßen bis zu 30 Meter Ent­zurüd und es begann die Verwüstung jüdischer Läden. fernung gelten; der Ausschuß hat mit 6 gegen 4 Stimmen 15 Meter Der Haufen operierte unter Anführung von drei Personen für genügend erachtet. aus der örtlichen Intelligenz": einem Landmesser und Nach§ 3 follte unter anderem der Straßenhandel mit Milch zwei Studenten. Die Polizei rührte, wie es zu erwarten war, von Beschränkungen befreit bleiben; mit 8 gegen 2 Stimmen empfiehlt feinen Finger, um den Erzessen Einhalt zu tun. Der Polizei- der Ausschuß die Streichung dieser Ausnahme. kommissar und dessen Gehülfe waren nicht aufzufinden, und die niederen Beamten wollten nicht ohne Befehl der Vorgesetzten ein­schreiten.

Während der entstandenen Panit fuhr zufällig durch die Ort­schaft der Bischof von Kijew . Die Juden umzingelten seinen Wagen und flehten ihn um Hülfe an. Der Seelsorger hatte aber für sie zur Antwort bloß das lakonische: ,, Betet zu Gott" und fuhr ruhig davon unter der Bedeckung eines großen Aufgebotes von Polizisten. Der hiesige Großgrundbefizer Graf Bobrinski tele­graphierte zweimal an die Behörden in Tscherkassy um Hilfe, aber trog der geringen Entfernung von 45 Werst ist das Militär erst am anderen Tage angekommen, wo bereits 185 jüdische Läden und 85 Häuser vom wütenden Pöbel demoliert und berwüstet worden waren. Todesfälle sind nicht zu verzeichnen, aber fehr viele Juden sind schwer verwundet und zu Krüppeln gemacht worden. Erst nachdem die Ausschreitung aufhörte, erschien die Obrigkeit auf dem Blaz: der Generalgouverneur, der Gouverneur, der Staatsanwalt sind von Kijew herübergekommen und schreiben nun alle Schuld den Juden selbst zu.

In Elisa wetgrad hat jüngst, wie uns derselbe Korrespon­dent meldet, ein Haufen Christen eine jüdische Begräbnisprozession überfallen. Die Leidtragenden wurden von den Angreifern mit Steinen und Stöcken bearbeitet, und auch der Tote wurde nicht ver­schont. Man hieb auf den Sarg mit Stöcken ein und warf ihn vom Wagen auf den Erdboden. Die Polizei sah alledem ruhig zu. So viel hat es auf sich mit der vollen Gewissensfreiheit, die Bäterchen in seinem Manifest von 1903 allen seinen Unterthanen versprach.-

Kommunales. Stadtverordneten- Bersammlung.

30. Sigung vom Donnerstag, den 13. Oftober 1904, nachmittags 5 Uhr. Der Vorsteher Dr. Langerhans eröffnet die Sigung gegen Uhr. Auf seinen Vorschlag wird beschlossen, die Reden des Stadt­verordneten Cassel und des Oberbürgermeisters Kirschner aus der vorigen Sitzung in mehreren Tausend Abdrücken dem " Gemeindeblatt" beizulegen bezw. anderweit zur Verteilung zu bringen. Die Vorlage betr. die Regelung der ferneren Verwaltung und baulichen Unterhaltung der ehrer wohnungen, der Direktor­wohnung und der Räume der Streitschen Kommunität im Gym nasium zum Grauen Kloster wird auf Antrag des Stadtv. Sonnenfeld( A. L.) einem Ausschuß von 15 Mitgliedern über­wiesen.

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Der Abschluß des Vertrages mit der Gemeinde Tegel wegen Verlegung von Gasröhren, Kabeln usw. durch die Straßen des Gemeindebezirks Tegel zur Verbindung des neuen Gaswerks

mit dem Versorgungsgebiete der Stadt Berlin ist erst jest nach Ueberwindung vieler Schwierigkeiten und unter nicht besonders günstigen Bedingungen zustande gekommen. Der bezügliche Entwurf liegt der Versammlung vor.

Stadtv. Buchow( Fr. Fr.): Die Vorlage bedarf des Ausschuß­beratung, veil die entstandenen Schwierigkeiten, die den Abschluß des Vertrages verzögert haben, nach der Begründung erst unter dem neuen Amtsvorsteher von Tegel aufgetreten sind. Die städtische Berwaltung könnte daher vielleicht der Vorwurf treffen, daß sie nicht gefchidt genug operiert habe.

Stadtrat Namslau weist die lettere Annahme zurück. Nicht bloß der Amtsvorsteher habe gewechselt; es sei auch sonst eine Reihe von Veränderungen persönlicher und fachlicher Natur zuungunsten Berlins eingetreten.

Stadtv. Galland( A. L.) tritt dem Antrage Buchow bei. Der vorliegende Vertrags- Entwurf präsentiere sich derartig, daß der berüchtigte" Berliner Mietskontrakt dagegen der Berliner Waisen­Inabe sei. Man habe durchaus den Eindruck, als ob diese überaus drückenden Bedingungen nicht dem Kopfe der Tegeler Gemeinde­bertretung, sondern dem Gehirn anderer Scharfmacher entsprungen feien. Stadtb. Rosenow( N. 2.) äußert sich in demselben Sinne und bezeichnet direkt die Regierungsbehörden als diejenigen, deren der Stadt mißgünftigem Einfluß diese Fassung zu verdanken sei. Die Borlage geht darauf an einen Ausschuß, der vom Vorstande fofort ernannt wird.

Mit der Uebernahme des Roon Denkmals in städtische Berwaltung erklärt sich die Versammlung einverstanden.

Zur Freilegung der Union straße und des Union Blazes in Moabit zwischen der Bremer , Oldenburger -, Birken­und Siemensstraße wollen die Besitzer der in Betracht kommenden drei Grundstücke, Honig, Esch und die städtische Müller- Stiftung, das erforderliche Straßen- und Plaggelände ohne Barentschädigung pfand-, lasten- und kostenfrei auflaffen, wenn die verbleibenden Restgrundstücke von der Verpflichtung zur Zahlung ortsstatutarischer Anliegerbeiträge freigestellt werden. Es handelt sich um 2011 Quadratmeter abzutretendes Gelände.

Die Versammlung erteilt dazu ihre Genehmigung. Nachdem am 18. Dezember 1902 die Versammlung mit 84 gegen 39 Stimmen erklärt hatte, ein Bedürfnis für die polizei liche Beschränkung des Straßenhandels

Zu§ 4, Strafandrohung bis zu 60 M. event. 14 Tage Haft, wird mit 8 gegen 3 Stimmen Herabsetzung der Marina auf 30 M. event. 8 Tage Haft zu befürworten empfohlen.

Nach§ 5 können die Beschränkungen 3 Wochen vor Weih­nachten außer Kraft gesetzt werden. Der Ausschuß will die Auf­hebung für diese Zeit obligatorisch machen.

Die Anlage A zählt 54 Straßen und Plätze( hauptsächlich im Bentrum, Westen und Süden) auf, wo Straßenhandel und Bettel­verteilen im allgemeinen überhaupt nicht statthaft sein soll; im Ver­zeichnis B sind 182 weitere Straßen und Plätze aufgeführt, wo der Betrieb mit Fuhrwerk und großen Behältnissen untersagt werden soll. In B will der Ausschuß Teile der Behren- und Winterfeldtstraße ausgenommen wissen, sonst hat er auch diesen Verzeichnissen sein Plazet gegeben.

Stadtv. Ullstein: Aus allen Reden der Freunde der Verordnung tönt es heraus, daß der Verkehr diese Verordnung verlangt. Der Verkehr allein kann aber hier nicht das ausschlaggebende Moment sein; es tommen ebenso maßgebend die wirtschaftlichen Interessen in Betracht. Ganze Industrien werden erheblich benachteiligt werden, ohne daß doch die bisher im Straßenhandel umgesetzten Millionen etiva in die Markthallen oder in die Läden fließen. Es ist das Interesse der Ladeninhaber, welches hier ebenso wie bei dem Kampf gegen die Warenhäuser die Polizei zu Vorspanndiensten zu benutzen versucht. Wir hoffen, daß die Mehrheit auf dem Standpunkt von 1902 stehen bleibt.

Stadtv. Haberland( A. L.): Ich gehöre zu denjenigen, die die Verordnung im Verkehrsinteresse für notwendig halten. Nicht heute erst würde die Versammlung A sagen, wenn sie zustimmt. A hat sie schon 1900 gesagt, als sie das Einschreiten gegen den Straßen­handel in der Rosentaler Straße verlangte. Nach der Meinung des Polizeipräsidiums reichen die bestehenden Vorschriften nicht aus, und da sollten doch die Gemeindebehörden ihre Zustimmung nicht ver­fagen. Dem Zustande, daß jetzt alles in die Hände des letzten Schutz­manns gelegt ist, muß ein Ende gemacht werden.

Stadtv. Rosenow( N. L.): Wir werden einstimmig den Ma­gistrat ersuchen, der Verordnung die Zustimmung zu versagen. Auf den Beschluß von 1900 fich zu berufen, hat niemand nach der in­zwischen veränderten Stellung der erdrückenden Mehrheit der Ver­sammlung das Recht. Nicht das Verkehrsinteresse, sondern der nackte Vom Stadtv. Singer( Soz.) wird namentliche Abstimmung Konkurrenzneid ist die Triebfeder der Bestrebungen, die aus dem über den Entwurf beantragt. Stadtv. UTIstein( foz.- fortschr. Stadtv. Ulstein( soz.- fortschr.) Gewerbestande heraus im Sine der neuen Verordnung wirken. In stellt unter Wiederholung der Begründung des Beschlusses vom einer Zeit, wo man schließlich auch die Gewerbefreiheit für bedroht 18. Dezember 1902 wiederum den Antrag, den Magistrat zu erhalten muß, sollten wir auch nicht den leisesten Anschein aufkommen suchen, dem vorgelegten Entwurf die Zustimmung zu verlassen, als ob wir zu reaktionären Maßnahmen die Hand reichen sagen. würden. Sehr charakteristisch ist an dem Polizei- Entwurf, daß er speziell der Bolleschen Milch ein Privileg gewähren will.

Ausschußreferent ist Stadtv. Wallach( A. L.).

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Stadtv. Singer( Soz.): Wir beantragen unter Ablehnung Stadtv. Mommsen( Fr. Fr.): Meine Freunde find, und zwar des Ausschußantrages den Magistrat zu ersuchen, dem Entwurf die lediglich aus verkehrstechnischen Rücksichten, für die Vorschläge des Zustimmung zu versagen. Die Ausschußmehrheit und der Referent Ausschusses. Es ist doch unverkennbar, daß der zweite Entwurf führen die Rücksicht auf den Verkehr ins Feld; wir sind der Mei- des Polizeipräsidiums wesentliche Verbesserungen aufweist( Wider­nung, daß dazu diese Verordnung nicht nötig ist, daß die Polizei spruch); unsere Verhandlungen haben also sehr nüßlich gewirkt und vielmehr jetzt schon in der Lage ist, Verkehrshindernisse, die der man soll doch nicht so leichthin sich darauf zurückziehen, daß der Straßenhandel verursacht, zu beseitigen. Die weitergehenden Be- Polizeibehörde die Verantwortung für den Erlaß allein zu über­schränkungen, die man jetzt beabsichtigt, finden ihre zureichende Be- lassen sei. Noch hat doch die Stadt die Polizei nicht in Händen, und gründung nur in den Interessen der Laden- und Kellerbejizer. Es auch in den fortgeschrittensten Staatswesen unterwirft man Polizei darf auch in feiner Phase dieser Verhandlungen unerwähnt bleiben, Verordnungen nicht einer Voltsabstimmung. Wir wünschen nur, daß diese Polizeiverordnung eine Quelle wirtschaftlicher Verschlechte- daß das vom Ausschuß gegen den Unternehmer Bolle vorgeschlagene rung vieler Tausende unserer ärmeren Mitbürger sein wird. Wenn Ausnahmegesez Ihre Zustimmung nicht findet und beantragen eine man einwirft, daß die meisten Straßen ja doch freigegeben bleiben, entsprechende Aenderung. so betone ich demgegenüber, daß diese Polizeiverordnung erst der Stadtv. Caffel( A. L.) wird für seine Person gegen die Ver­Anfang auf dem neuen Wege der Beschränkungen sein wird. Diese ordnung stimmen. Sehr erfreulich sei die Wahrnehmung, daß die anscheinend so unscheinbare Angelegenheit übt zudem auf die Er- Freunde der Verordnung die Borhaltung, daß ihr Verhalten von nährung der städtischen Bevölkerung einen ganz erheblichen Einfluß Konturrenz- Interessen diftiert sei, mit solcher Emphase abgewiesen aus. Bergegenwärtigen wir uns doch, um welche Summen es sich hätten. Auch der Redner hält eine Berufung auf den Beschluß von dabei handelt ich bedaure sehr, daß der Magistrat den An- 1900 heute nicht mehr für zulässig. In der Rosenthalerstraße seien regungen auf statistische Erhebungen in dieser Richtung keine Folge die Mißstände durch die Polizei auf Grund der bestehenden gegeben hat. Nicht bloß die Händler, sondern auch die Käufer dieser Vorschriften beseitigt worden. Von Wohlwollen für die waren von der Straße werden schwer geschädigt. Der eben er- Straßenhändler könne doch wahrlich nicht die Rede sein, wenn man wähnten Anregung hätte nachgegeben werden können, indem man bei so gleichmütig den Straßenhandel aus Hunderten von Straßen ver­ den Markthallen, bei den Aeltesten der Kaufmannschaft usiv. über bannen wolle. Wohin man auf dem Wege der Verordnung_gerate, den Umfang des Uebergangs von Waren aus dem Großhandel in den das zeige genugsam der unverständliche Beschluß des Ausschusses, den Straßenhandel anfragte; es kommen da eine ganze Reihe von Ge- Straßenhandel mit Milch zu verbieten. bieten des Straßenhandels in Frage. Andererseits darf auch der Stadtv. Zubeil( Soz.): Man hat heute nicht mehr wie vor soziale Gesichtspunkt nicht unbeachtet bleiben. Wer hätte es nicht zwei Jahren den Straßenhandel damit bekämpft, daß seine Ware mit großer Freude begrüßt, daß der Straßenhandel, zumal der Obst- minderwertig ist. Das ist ein erfreulicher Fortschritt. Ferner hat und Gemüsehandel dem ärmeren Teil der Bevölker: mg eine Gelegen- man heute auch nicht mehr in Abrede gestellt, daß heit zum Erwerb und den Konsumenten Gelegenheit, frische Ware hier das Interesse eines ganz fleinen Teiles der Be­zu billigem Preise zu kaufen, gab! Auf der caderen Seite bleibt nur bölferung, der Hausbesizer und Ladeninhaber, entscheidend das Interesse derer, die von der Vermietung von Läden und Kellern mitspricht. Immer mehr Parterrewohnungen werden in Läden einen Nugen haben. Höher als das Interesse dieser steht aber das verwandelt und dann geht man gegen die Konkurrenz von Interesse der Gesamtheit, steht das Interesse der Menge. Diese der Straße mit solchen Mitteln wie dieser Verordnung vor! Den Gründe bestimmen uns, gegen die Polizeiverordnung zu stimmen. Sampf gegen die Warenhäuser hat man aufgeben müssen; mit den Es bleibt nur noch übrig, darauf hinzuweisen, daß in den Straßen, armen Hausierer glaubt man leichtes Spiel zu haben. Will in welchen der Straßenhandel nach wie vor erlaubt bleiben soll, für man denn nicht an diejenigen Clemente denken, Krüppel und In­ den seßhaften Handel eine umso schärfere Konkurrenz eintreten wird valide, die gar keine andere Existenzmöglichkeit mehr haben als den ( Bustimmung bei den Sozialdemokraten darum wundere ich mich Straßenhandel? Herr Galland will angeblich durchaus nichts gegen sehr über die Unterstützung, welche die Hausbesizer allgemein dieser den Straßenhandel unternehmen, und gleichzeitig macht er mit der Verordnung angedeihen lassen. Schließlich kann ich nur davor Erdrosselung den Anfang, indem er ihn aus 236 Straßen ganz oder warnen, mit den kleinen Abänderungen, welche der Ausschuß fast ganz ausweist! In den Händlerversammlungen sind geradezu empfiehlt, sich auf den abschüssigen Weg der Verordnung zu begeben. haarsträubende Angaben über polizeiliche Geld- und Haftstrafen gegen Ce n'est que le premier pas qui coute( Wer A gesagt hat, wird die Händler gemacht worden und die Erwähnung des Invaliden, der bald das ganze Alphabet heruntersagen); und in einer Stadt wie schließlich vorzog, ins Wasser zu gehen, hat ihre Wirkung nicht ver­Berlin, wo der Verkehr so stark flutet, sollte man mit solchen Klein- fehlt. Wenn Herr Mommsen mit seiner Deduktion recht hätte, so lichkeiten nicht kommen. In anderen Großstädten, wie London , müßten wir doch jetzt die Verordnung erst recht ablehnen, um eine floriert der Straßenhandel ganz anders als hier; dort breiten die noch mildere Fassung oder das Fallenlassen der ganzen Verordnung Händler nicht bloß auf der Straße, sondern auch auf dem Trottoir zu erreichen. Geben Sie der Polizei hier den fleinen Finger, fo ihre Waren aus. Ich hoffe, daß der Magistrat, getreu der Stellung, wird sie bald den ganzen Menschen an sich geriffen haben.( Beifall die er bisher eingenommen hat, auch dieser Verordnung seine Zu bei den Sozialdemokraten.) Stimmung versagen wird. Wenn ich auch sehr wohl weiß, daß die Zustimmung des Magistrats ergänzt werden kann, so wollen wir uns doch davor bewahren, die Hand dazu geboten zu haben, die Er­nährung der Masse der Bevölkerung zu erschweren.( Beifall.)

Stadtv. Galland( A. L.): Die Mehrheit meiner Freunde steht auf dem Boden des Ausschußantrages. Wir erkennen die Bedeutung des Straßenhandels voll an und wollen auch nichts tun, um ihn einzuschränken.( Jronischer Beifall bei den Sozialdemokraten.) Aber die für ihn gegebenen ordnungspolizeilichen Bestimmungen datieren von 1867 und reichen heute nicht mehr aus. Die Polizei­Organe und die Straßenhändler sind mit diesen Vorschriften gleich unzufrieden, weil die Bestimmungen zu allgemein und zu dehnbar sind. Diesem Zustand muß ein Ende gemacht werden im Interesse der Ordnung; und von diesem Gesichtspunkte sind die neuen Vor­schläge durchaus zweckmäßig.( Beifall und Widerspruch.)

Stadtv. Rosenow polemisiert in ziemlicher Erregung gegen einige Ausführungen des Stadtv. Mommsen.

Damit schließt die Debatte.

Stadtv. Pfannkuch( Soz.) bemerkt persönlich, daß die Anspielung des Stadtv. Fähndrich auf ihn und seine angebliche Anerkennung der Notwendigkeit der Beschränkung des Straßenhandels nach jeder Richtung unzutreffend sei. Er habe in der Sigung der Straßen reinigungsdeputation, wo der Entwurf zur Begutachtung stand, vorab erklärt, daß er gegen jede Einschränkung des Straßenhandels set und sich an der weiteren Begutachtung nicht beteiligen werde.

In der Abstimmung wird nach Zurückziehung des Antrages unſtein zunächst über den Unterantrag Mommsen abgestimmt. Die Abstimmung geht unter großer Unruhe vor sich. Nach zweimaliger Abstimmung proklamiert der Vorsteher, daß der Ausschußantrag auf­recht erhalten geblieben ist.

an

Stadtv. Sonnenfeld( A. L.): Die Minderheit unserer Fraktion Darauf erfolgt die namentliche Abstimmung über die Au 3. ist anderer Meinung. Es möchte doch zu untersuchen sein, ob die schußanträge als Ganzes. Mit 69 gegen 50 Stimmen werden hervorgetretenen Mißstände nicht an den Personen liegen, die die dieselben abgelehnt. Bevor dies Resultat verkündet wird, weist bestehenden Vorschriften auszuführen oder zu handhaben haben. Stadtv. Mommsen zur Geschäftsordnung darauf hin, daß die Unzweifelhaft hat die Polizei ihre Befugnis, die Genehmigung zur Abstimmung über seinen Antrag nicht richtig vor sich gegangen ist. Errichtung öffentlicher Handelsstellen auf der Straße im Verkehrs- Nach der Verkündigung des Resultats protestiert Stadtv. Singer nach Maßgabe des ihr damals vom Magistrat zur Aeußerung vor- interesse zu versagen, nicht in dem vollen möglichen Umfange aus- energisch gegen diese Ungehörigkeit, mitten in der Abstimmung gelegten Entwurfs einer Polizei- Verordnung nicht anerkennen geübt. Redner sucht dann im einzelnen nachzuweisen, daß die vor Berlindung des Ergebnisses eine soche Debatte gelegten Entwurfs einer Polizei- Verordnung nicht anerkennen geltende Verkehrspolizei- Ordnung vollkommen ausreicht, also eine zufangen. Es entspinnt sich im Anschluß hieran eine ausgedehnte zu können, ist dem Magistrat im Frühjahr 1904 feitens des Polizei Erweiterung der polizeilichen Befugnisse nicht erforderlich, anderer- Geschäftsordnungs- Debatte, an welcher sich Stadtv. Cassel, der präsidenten ein revidierter Entwurf zugegangen, den der feits aber auch bedenklich sei wegen der ungünstigen wirtschaftlichen Vorste her, Dove, Dinse, Mommsen und Stadthagen Magistrat mit dem Bemerken, daß er im wesentlichen den früheren und volkswirtschaftlichen Rüdwirkungen. Allein im Obsthandel be- beteiligen und in welcher der letztere durch seine Ausführung, Bedenten entgegenkomme", wiederum der Versammlung zur gut- trage der jährliche Umsatz auf der Straße 7 bis 10 Millionen; es daß der einzelne Stadtv. Mommsen nichts festzustellen habe, sondern achtlichen Aeußerung vorgelegt hat. In der Ausschußberatung ist dieser Entwurf unter den Auspizien des Stadtv. Wallach durch- grenze an Leichtfertigkeit, einen solchen Handel mit einem Federstrich nur die Versammlung, diese aber so aufgeregt sei, daß sie überhaupt beraten und mit einigen Modifitationen schließlich von einer Mehr zu vernichten. Die Detaillisten und Hausbefizer in den bevorzugten nichts feststellen könne, stürmische Heiterkeit hervorruft. Straßen allein tämen in Betracht, nicht die Gesamtheit derselben; leber den Antrag Singer, den Magistrat zu ersuchen, dem heit von 8 gegen 4 Stimmen zur Genehmigung empfohlen es würde also auch bloß einer fleinen Minderheit eine ganz un- vorgelegten Entwurf die Zustimmung zu bersagen, wird worden. Ein Antrag, den Magistrat zu ersuchen, zunächst Material berechtigte Bevorzugung zuteil werden. Nach der amtlichen Statistit ebenfalls namentlich abgestimmt, nachdem der Stadtverordnete darüber zu beschaffen, in welchem Umfange und Betrage Waren wird der Straßenhandel zu 95 Proz. von fleinen persönlichen Eri- Haberland den von Stadtv. Singer zurückgezogenen Antrag auf aus dem Engros - Handel an den Straßenhandel übergehen, war mit stenzen betrieben; dieses Verhältnis trifft auch für Berlin zu. Was namentliche Abstimmung wieder aufgenommen hat. Das Resultat gleicher Mehrheit abgelehnt worden. soll denn aus diesen Eristenzen nach erlassenem Verbot werden? ist die Annahme mit 61 gegen 47 Stimmen. Freilich hat der Magistrat früher selbst dem Polizeipräsidium durch Nachdem noch die Vorlage betr. die feine Haltung zu diesen neuen Anforderungen Mut gemacht. Möge zunächst einmal die Polizei die heutigen gesetzlichen Bestimmungen Ueberlassung des Bürgersaales des Rathauses an die energisch durchführen. Wir hoffen auch, daß der Magistrat sich nicht Freireligiöse Gemeinde dazu herbeilassen wird, der Bolizei immer neue Bollmachten zu an den Sonn- und christlichen Feiertagen ohne Diskussion an geben. Die uns zugegangenen Petitionen wird man lediglich als aus genommen worden, wird die öffentliche Sizung nach 9 Uhr ge­traffem Konkurrenzneid entsprungen betrachten. schlossen.

§ 1 des Entwurfs lautet: Auf öffentlicher Straße unterliegt die Ausübung des Straßen­handels, sowie das Berteilen von Reklamezetteln, Geschäfts­empfehlungen, Bekanntmachungen, Aufrufen, Drucksachen und Bhotographien im Interesse der Ordnung, Sicherheit und Leichtig­keit des öffentlichen Verkehrs den nachfolgenden Beschränkungen: Unbeschadet der vorgesehenen Ausnahmen ist

Gewerkschaftliches.

( Siehe auch 1. Beilage.) Palmenarbeiter und Arbeiterinnen.

1. auf den in den Anlagen A und B näher bezeichneten Stadtv. Fähndrich( A. 2.) führt mit großem Stimmmittel­öffentlichen Straßenzügen und Pläßen die Benußung von Fuhr- aufwand und von wiederholten Bei- und Mißfallsrufen unterbrochen werk( einschließl. Hundewagen, Handwagen, Karren, Schub- aus, daß es nicht gelte, den Straßenhandel zu erdrosseln, sondern farren usw.), sowie solcher Behältnisse( Gestelle, Körbe, nur seine Auswüchse zu beseitigen, besonders da, wo er ein Verkehrs­Kasten usw.), die die betreffende Person nicht allein bequem hindernis geworden sei. Große Seiterkeit entfesselt er mit der Gr­handhaben kann, untersagt; flärung, daß er, wenn er Polizeipräsident von Berlin wäre, eine Die Arbeiter der Firma J. Medlenburg, Kaiserstraße 6/7, Verordnung vorschlagen würde, den Straßenhandel in allen Straßen Fabrit Georgenkirchstraße 64, hatten sich an Herrn Mecklenburg ge mit Straßenbahn zu verbieten. Ferner behauptet er, daß selbst Ge- wandt mit der Bitte, die bis jetzt bestehenden Akkordpreise schriftlich

2. auf den Straßen und Pläßen der Anlage A außerdem nur gestattet der Straßenhandel mit natürlichen Blumen( außer