Gewerkschaftliches.
1001 Neue Schadensersatzklage gegen die Kühnemänner.
die jest gänzlich ohne Arbeiter dasteht, ihren Vertretet in eine Werf| hauptsächlich mit den Zuständen in der Brotfabrik der Firma Scher ftatfversammlung der Arbeiter entsandt, um wenigstens einen Teil hag befaßte. Genosse Sast nig, als Verleger des Flugblattes,
her herausgezogenen Leute zur Wiederaufnahme der Arbeit zu ver- wurde von den Girmeninhabeti egen Beleidigues
Allgemeines berechtigtes Aufsehen erregte vor einiger Zeit ein Urteil der Reichsgerichts vom 17. März d. J., durch welches die Firma Keyling u. Thomas grundsätzlich zur Zahlung einer Entschädigungssumme an einen Metallarbeiter verurteilt wurde, zu bekommen
der auf Betreiben der Firma von dem Arbeitsnachweis des Metall- iänner gu bheben Befchluß der Kühne. nahm er für fich den Schuß des§ 193 bes Strafgejekbuds in An
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belam er nicht.
" Was soll der ganze Unsinn!" Prompt wurde ihm da erwidert, er habe als Fabrikant ja den„ Unfinn" mit eingerührt, jekt fönne er ihn auch mit auslöffeln. Arbeiter ihr Glück schriftlich, um die Arbeiter zum Wiedereintritt in die BeAndere Fabrikanten, die ebenso in der Klemme sitzen, versuchen trieb zu bewegen. Cohen legte einen ganzen Stoß Postkarten vor, die ihm von Arbeitern übergeben waren, an die sich die Fabrikanten gewandt hatten. Auf einer Anzahl dieser Postkarten hieß es in ganz ungewohnter, liebenswürdigster Höflichkeit:
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anlassen. Den betreffenden Arbeitern wurden förmlich goldene Berge stand dieser Tage vor der Düsseldorfer Straffammer. Scherhag versprochen, ja sogar einen Teil der Aussperrungsunterstüßung wollte erklärte, daß er durch das Flugblatt schiver geschädigt worden sei. der Unternehmer für die von ihm Ausgesperrten bezahlen. Dies An- Der Angeklagte machte geltend, daß die Mißstände, wie sie in dem erbieten motivierte er damit, daß er dann die erforderlichen Leute Flugblatte dargelegt, wirklich in dem Betriebe vorhanden seien, auch Er versuchte alle Künste der Ueber- spruch, weil er Gauleiter des Bäckerverbandes sei, die Interessen der industriellen- Verbandes gesperrt" worden war. Wie erinnerlich redung anzuwenden, um die Arbeiter zu erweichen"; ja er meinte Streifenden also habe wahrnehmen müssen. In Anbetracht der sein dürfte, hatte die Vertrauenskommission der Kühnemänner jenen in bezug auf die Aussperrung: „ Schtvere" der Beleidigung beantragte der Staatsantvalt eine GeArbeiter gleich unzähligen anderen auf die schwarze Liste" fängnisstrafe von 1 Monat. Das Urteil lautete auf 10 Tage Gegesetzt und ihn durch die„ Sperre" auf dem Arbeitsnachweis in der fängnis. Genosse kast nig wird nun gegen den Redakteur der Gartenstraße von jeder weiteren Beschäftigung in den VerbandsWestdeutschen Gewerbezeitung", ein Unternehmerorgan, in welchem er in der schofelsten Weise wegen des Flugblattes angegriffen wurde, firmen ausgeschlossen, und das lediglich deshalb, weil er sich durch Agitation für seine Gewerkschaft bei seinem Arbeitgeber um auch hier ein öffentliches Interesse für vorliegend erachten wird. Strafantrag stellen. Man kann gespannt sein, ob der Staatsanwalt beliebt gemacht hatte. Das Urteil des Reichsgerichts, das diese Praktiken der Kühnemänner mit denkbarster denkbarster Schärfe als eine durch und durch verwerfliche Handlungsweise brandmarkte, wurde damals von der Arbeitgeberpresse eifrig kommentiert, und es stand zu erwarten, daß der MetallindustriellenVerband eine heilsame Lehre daraus ziehen und sein rigoroses Vorgehen gegen" unliebfame" Arbeiter mäßigen würde. Doch diese Hoffnung war trügerisch. Vielmehr gefallen sich die Kühnemänner nach wie vor darin, ehrliche Arbeiter, die ihre und ihrer Klassengenossen Interessen in durchaus zulässiger Weise den Unternehmern gegenüber wahrnehmen, weiter auf dem Arbeitsnachweis zu sperren und dieselben taltblütig monatelanger Arbeitslosigkeit und damit dem unausbleiblichen Elend preiszugeben.
So zum Beispiel sind auf Veranlassung der Firma Mehlich in der Sophienstraße, bei der im Vorjahre jener durch seine vielen Streitpostenprozesse in ganz Deutschland bekannt gewordene Metallarbeiter Streit ausbrach, eine Anzahl der damals ausständigen Arbeiter auf dem Arbeitsnachweis der Metallindustriellen gesperrt worden. Die Firma ist nämlich Mitglied des KühnemännerVerbandes. So oft die gesperrten Arbeiter auch um Arbeit anfragen mochten stets wurde ihnen auf dem Nachweis der Handschein verweigert unter Hinweis auf ihre Beteiligung an dem Mehlichschen Streik. Um der kleinlichen Rache der Kühnemänner willen mußten fie also viele Wochen der Arbeitslosigkeit, der Not und des Elends über sich ergehen lassen, obwohl sie sich redlich um Arbeit bemüht hatten.
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Wir bitten für morgen um Ihren Besuch. Unter allgemeiner Heiterkeit der Anwesenden wurde festgestellt, daß bisher noch keiner dieser Arbeiter von seinem Fabrikanten zum Besuch" gebeten worden ist. " Besuch" gebeten worden ist. Auch der Herr Generalsekretär Nasse versendet eifrigst Postkarten, um Arbeiter zu angeln. Die meisten Karten werden jedoch von den Umworbenen der Streikleitung ausgehändigt, um sie zu dem llebrigen" zu legen. an ihre Arbeiter richten, sondern in ohnmächtigem Grimme über die Es gibt aber auch Unternehmer, die weniger höfliche Schreiben trostlose Dede ihr Betriebe den Arbeitern eine Art Fegefeuer androhen. So heißt es in einem solchen Briefe:
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Da Sie heute nicht zur Arbeit gekommen sind, so müssen wir annehmen, daß, obwohl Sie uns jagten, nicht organisiert zu sein, Sie doch dem Metallarbeiter- Verband an= gehören. Wir werden daher in Zukunft wissen, wie wir uns Ihnen gegenüber zu verhalten haben.
nachweis der Kühnemänner gesperrt" werden, wie schon so mancher Wahrscheinlich soll der so bedachte Arbeiter auf dem Arbeitsseiner Kollegen. Den Arbeitern ist aber nur zu raten, nicht ähnliche Briefe an die Unternehmer zu richten, weil sie sonst mit ziemlicher Sicherheit auf ein bescheidenes Pläßchen im Gefängnis rechnen fönnten wegen Androhung eines 11ebels.
In der„ Dessauer Waggonfabrik" befinden sich sämtliche 57 Tischler und Stedmacher und von den 12 Maschinenarbeitern 9 im Ausstand. Der Grund dazu liegt in dem Verhalten des Herrn Direktors und Majors a. D. Bäumler, der seit dem 24. März, ivann die Vertragsbedingungen zwischen ihm und den Holzarbeitern hat, diesen Vertrag zu durchbrechen und die Arbeiter auf ihre ervor dem Gewerbegericht festgelegt worden sind, alles daran gesett hobenen Vorstellungen und Beschwerden zu brüstieren. Am Mittwoch mittag gab er durch Anschlag bekannt, daß sämtliche 100 Metallarbeiter und 50 Hilfsarbeiter wegen des Ausstandes der Holzarbeiter ausgesperrt seien. Alle Holz- und Metallarbeiter seien deswegen dringend vor Zuzug nach Dessau gewarnt.
Maschinenbauer. München , 13. Oktober. Die Arbeiter des Tender- und Rahmenbaues sowie die Winkelschmiede der J. A. Maffeischen Lokomotivfabrik haben der Fabrikleitung den Ents wurf eines Arbeitsvertrages vorgelegt. Gefordert wird 10 Proz. Lohnerhöhung, 20prozentige Lohnerhöhung bei Affordarbeit uſw.; nachdem diese Forderungen abgelehnt wurden, haben die Arbeiter der betreffenden Werkstätten, zirka 200, die Arbeit niedergelegt. Zuzug ist streng fernzuhalten.
Husland.
Erfolgen geendet. Die Arbeitszeit wurde bedeutend verkürzt und Die Lohnbewegung der dänischen Apothekergehülfen hat mit guten soll nach dem neuen Uebereinkommen je nach der Größe der apotheken und der Zahl der Gehülfen höchstens 62, 58, 56 oder 52 Stunden wöchentlich betragen. Die Apothekenbesizer hatten bei Einen ziemlich blöden Trid den Verhandlungen zuerst eine 72 stündige Marimalarbeitswoche verfudy: man jetzt auf dem Arbeitsnachweis in det Dresdenerstraße verlangt. Die Minimalgehälter wurden je nach der Größe der Als dieser Zustand aber ein unerträglicher wurde, da beriefen auch gegen solche Arbeiter anzuwenden, die mit dem Streit absolut Apotheken und des Umfazes auf 1600 bis 1950 Kronen festgesetzt. sich acht von den Arbeitern auf das angeführte Urteil des Reichs- nichts zu tun haben. Den Arbeitsuchenden selbst für gänzlich außer Die Apothekenbefizer wollten zuerst nur bis zu 1720 Stronen hinaufgerichts und strengten durch den Rechtsanwalt Roth die Schadens- halb der Gelbmetallindustrie stehender Betriebe wird der übliche gehen. Jedem Gehilfen müssen 14 Tage Ferien ohne Lohnabzug erfagflage gegen die Firma Mehlich an. Vor einigen Tagen fand erklärt haben, daß sie keiner Organisation angehören doch sollen nach Verlauf von fünf Jahren die Bestimmungen über " Handschein" nicht mehr abgestempelt, als bis sie unterschriftlich gewährt werden. Das neue Uebereinkommen gilt auf zehn Jahre, mun in dieser Sache Termin vor der 27. Zivilkammer des Land- oder, sobald dies doch der Fall, aus derselben austreten wollen. die Arbeitszeit revidiert werden. gerichts I statt. Mit dieser Maßregel soll offenbar erreicht werden, daß die auf In dem Sigungssaale hatte sich eine unerwartet große Storona solche Art„ an ehrlicher Arbeit verhinderten" Metallarbeiter auf ihre von Anwalten zusammen gefunden, die mit sichtlichem Interesse den streifenden Kollegen einwirken, den Ausstand zu beenden. NatürVerhandlungen folgten und damit bewiesen, daß dieser Prozeß das lich ist eine derartige Hoffnung der Kühnemänner durchaus eitel. allgemeine Interesse wachgerufen hat. Die Verhandlungen selbst wie Cohen und auch Wiesenthal dazu bemerkten, wird die Verbandsleitung schleunigst zu entsprechenden Gegenmaßregeln wurden sehr eingehend geführt. Rechtsanwalt Roth hob hervor, Stellung nehmen. Man möge dann aber nicht die Arbeiter dafür es sei zwar eine bekannte Erscheinung, daß die wirtschaftlichen verantwortlich machen, wenn auch noch Kämpfe zwischen Arbeitern und Unternehmern beiderseits mit einer
die übrige Industrie beunruhigt und durch das rigorose Vorgehen der Kühnemänner in ArbeitsniederKampf zu einem legungen verwvidelt werde. Es scheine, als solle sich der gegenwärtige
Gerichts- Zeitung.
Brozek Walewski und Genossen.
Dann
Der Vorsitzende, Landgerichtsdirektor Rösler, eröffnet die Sigung um 92 Uhr. Die Beweis aufnahme beginnt mit der Grörterung einiger Betrugsfälle, an denen die Angeklagte Margarete Walewski und ihre Mutter beteiligt sind. Es handelt sich zumeist um ältere, gewissen unentbehrlichen Schärfe geführt würden, doch bediene man alleinstehende Damen, welche, durch die gewinnversprechenden gerade die Arbeiterorganisationen Wert darauf, nach erfolgreich befich in diesen Kämpfen meistenteils loyaler Mittel. Vor allem legten Annoncen verleitet, den Angeklagten größere Darlehne verabfolgten. Als Sicherheit wurde ihnen das elegante Mobiliar verschrieben, endetem Lohntampfe den unterlegenen Gegner nicht unnötigerweise welches nach den Versicherungen der Angeklagten ihr unantastbares Kampf um die Organisation zu demütigen und zu kränken, weil sie die Lohnkämpfe eben als eine auswachsen. Da könne sich das Gefechtsfeld allerdings leicht recht zahlung entromunen oder längst anderweitig verpfändet waren. Eigentum sei. Später stellte sich heraus, daß die Möbel auf AbFolgeerscheinung der kapitalistischen Wirtschaftsweise und nicht als bedeutend ausdehnen. ein Produkt persönlichen Uebelwollens gegen die Unternehmer be- mögen, um ihre Position günstiger zu gestalten, soviel stehe fest: wendet Was die Unternehmer aber auch aushecken Einige der Zeuginnen sind teilweise befriedigt worden. fich die Verhandlung denjenigen Betrugsfällen gu, trachten. Der Metallindustriellen- Verband führe die wirtschaft- Dieser Kampf werde geführt zum Biegen oder Brechen. welche von dem Angeklagten Huber allein oder in Gemeinschaft lichen Kämpfe gegen die Arbeiter aber mit unglaublicher Schärfe Ueber die Behandlung der Streikposten durch die mit der Angeklagten Margarete Walewski begangen sein sollen. Auch und daraus resultiere auch das verwerfliche Sperrsystem, wie es Polizei wurden auch diesmal wieder eine Reihe charakteristischer in diesen Fällen legt die lettere ein offenes Geständnis ab, unloyaler und härter bei keiner anderen Arbeitgebergruppe aus- Einzelheiten vorgebracht. Kommt es doch vor, daß ruhig daher während Huber seine Schuld bestreitet. Einer der Geschädigten ist geprägt sei. schreitende Streifposten sistiert werden, wenn ein Unternehmer sich der pensionierte Lehrer N. aus Hermsdorf. Auch er hatte sich auf Diese Maßregel habe zur Wirkung, daß dem mittels der nur durch deren Anblick von weitem belästigt" fühlt. eine von der Walewski veröffentlichte Annonce gemeldet, wonach schwarzen Liste" gekennzeichneten Arbeiter, dessen Einstellung von Winfe der Unternehmer als alte Liebe" zwischen der Polizei und sucht wurde. Margarete Walewski bezeichnete ihren Bräutigam Wiesenthal suchte diese Aufmerksamkeit der Schußleute gegen die gegen großen Nugen ein Darlehen für ein sicheres Unternehmen geder Boligeie der Erteilung eines Handscheines durch den Arbeitsnachweisbeamten den Kühnemännern hinzustellen, noch von der Zeit datierend, als der Huber als den Darlehnssucher und schilderte dessen Verhältnisse abhängig sei, die Möglichkeit, in Berlin und Umgegend wieder Polizei von den Metallindustriellen die 3000 Mart- Spende und Aussichten in den glänzendsten Farben. So borbereitet trat der Arbeit zu finden, nahezu völlig ausgeschlossen ist, weil die Verbands- für treu geleistete Maifeierdienste überwiesen wurde. Lehrer N. mit Huber in Verbindung. Dieser erklärte, daß firmen sich durch hohe Konventional- und Ordnungsstrafen zu strifter er beauftragt sei, zwei wichtige Patente zu verkaufen, und dadurch Innehaltung der statutarischen Bestimmungen des Nachiveisreglements Die Aussperrung der Möbeltischler. Ein Teil der Betriebe, die enormen Gewinn erzielen würde. Die eine Erfindung sei das verpflichtet haben. Erwäge man dazu, daß den betroffenen Arbeitern schon bisher an der Aussperrung beteiligt waren, haben aufs neue Westrumit", eine Flüssigkeit, mit der die Chausseen besprengt über die Art und Weise, wie die über sie verhängte Sperre zustande einzelne Arbeiter ausgesperrt. Im Laufe des gestrigen Tages würden, um sie staubfrei zu machen und die auch beim Gordonmeldeten sich beim Holzarbeiter- Verband 41 Mitglieder als aus Bennet Rennen Anwendung gefunden. Die zweite sei ein komme, feinerlei Kontrolle zustehe, daß sie über die inneren Vor- gesperrt, so daß die Gesamtzahl der Ausgesperrten nunmehr 446 be- Depeschenboot, welches in Amerika liege und für die Res gänge hierbei nichts erfahren und niemals die Möglichkeit hätten, trägt. Neue Betriebe, das heißt solche, die bisher noch nicht ausgierungen von größtem Juteresse sei. Er stehe bereits wegen des sich etwa vor einem unparteiischen Schiedsgericht wegen der gegen gesperrt hatten, find nicht hinzugekommen, auch find in keinem Be- Ankaufs mit dem Deutschen Reichsamt in Unterhandlungen, die so sie ergangenen Maßregel Einspruch zu erheben, so ergebe sich triebe größere Aussperrungen vorgekommen. gut wie zum Abschluß gelangt seien, es erübrige nur noch, daß er das Bild einer Institution, die man nicht mit Unrecht mit nach New York reise, um das Boot zu holen. Der Lehrer ließ sich der mittelalterlichen Feme vergleichen könne. Nur Der Streit der Luguspapier- Arbeiterinnen und Arbeiter dauert überreden, dem Angeklagten gegen Wechsel über 1000 W. zu mit dem Unterschiede, daß diese Institution noch erheblich unverändert fort. Die Fabrikantenvereinigung lehnt alle Verhand- geben. Die angeblichen Patentverkäufe spielten auch bei anderen ungerechter und grausamer gegen den von ihr Betroffenen lungen ab. Die Streifenden halten einmütig im Stampfe aus. Betrugsfällen eine bedeutende Rolle, der Angeklagte verstand es, sei, da sie dem in Frage kommenden Arbeitgeber nicht wegen Streifpostenstehens oder sogenannter Berkehrshindernisse" mehrere Perfonen dafür zu erwärmen und ihnen Geld abzuloden. einmal die Verpflichtung auferlege, die von ihm herbeigeführte find bis jest 15 Strafmandate eingelaufen, die fast alle auf 30 M. Sperre fachlich zu begründen. Es genüge vielmehr die einfache Mit- oder drei Tage haft lauten.
Der Streit der Klavierarbeiter ist unverändert.
teilung jedes Mitgliedes an den Verbandsvorstand, um die Sperre Weißensee. Die Arbeitnehmer- Delegiertenwahlen zur hiesigen mit all ihren furchtbaren Folgen für den Betreffenden herbeizuführen. Drts- Strantentaffe finden heute, Freitag, den 14. Oktober, abends Aus all diesen Gründen sei der Klage- Anspruch der Kläger durchaus 6-8 Uhr in Prälaten", Lehderstr. 122, statt. begründet und es könne daher keinem Zweifel unterliegen, daß die Die Kaffenmitglieder werden ersucht, sich die Mitgliedsbücher beklagte Firma für den durch die Sperre verursachten Lohnausfall von ihrem Arbeitgeber aushändigen zu lassen, bollzählig zur beklagte Firma für den durch die Sperre verursachten Lohnausfall Wahl zu erscheinen und die Liste des Gewerkschaftsder Arbeiter haftbar zu machen sei. Der Anwalt der Firma tartells ohne Streichung zu wählen. Mehlich, Justizrat Dr. Friedmann, bestritt natürlich die Entschädigungspflicht der Beklagten .
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Das Gericht beschloß die Aften des vom Reichsgericht behandelten Prozesses gegen die Firma Keyling u. Thomas einzufordern und sich daraus über die Handhabung der Sperrmaßregeln auf dem Arbeitsnachweise der Metallindustriellen näher zu informieren. Bis dahin wurde die Entscheidung vertagt.
Das Gewerkschaftstarte II. Deutfches Reich.
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Der Angeklagte ist auch im Dezember 1902 nach New York gereist, aber unverrichteter Sache wieder zurückgekehrt. Die Anklagebehörde nimmt an, daß die ganze Geschichte von den Erfindungen eine Er findung von dem Angeklagten ist. Dieser bestritt das entschieden und berief sich auf seinen Verteidiger, Rechtsanwalt Caro, welcher Depeschen und Schriftstücke in Händen habe, aus denen hervorgehe, daß er tatsächlich mit dem Reichsamt unterhandelt habe und dem Abschluß nahe gewesen sei. Der Verteidiger legte diese Schriftstüde vor und beantragte, zwei von dem Angeklagten namhaft gemachte höhere Beamte aus dem Reichs- Marineamt zu laden. Der Gerichtshof beschloß die Ladung dieser beiden Zeugen zum Sonnabend.
Längere Zeit nimmt die Erörterung der Straftaten in Anspruch, welche dem Angeklagten 2 illh Walewski zur Last gelegt werden. Er räumt ein, während seiner Dienstzeit in Kiel von seiner Schwester Eines der vielen unverständlichen Urteile, die Breslauer Richter gegen 2000 m. erhalten zu haben. Schließlich habe er doch Schulden fchon gegen streikende Arbeiter und Streitführer gefällt haben, ist halber abgehen müssen. Seine Betrügereien in Berlin bewegen fich bekanntlich vom Reichsgericht aufgehoben worden und kam des- auf demselben Gebiete wie diejenigen seiner Schwester. Er trat halb am Mittwoch erneut zur Verhandlung. Der Beamte des großspurig auf, fuchte und fand Darlehnsgeber und lebte von diesen Zimmererverbandes, Genosse Schmidt, traf auf der Straße einen Erträgnissen als ein reicher Mann. Auch er wollte eine Arbeitswilligen und fragte diesen:„ Arbeitest Du auch auf dem Kühnelschen Epoche machende Erfindung verwerten, bald wieder erzählte Die Aussperrung in der Gelbmetallindustrie. Bau?" Auf die Gegenfrage:„ Warum?" hat Schmidt geantwortet:" Wir er, daß er im Begriffe stehe, eine schwer reiche Dame zu heiraten. Wie in der gestrigen Streifversammlung mitgeteilt wurde, hat werden uns morgen in der Versammlung mit Dir und die Darlehnsgeber witterten reiche Beute und brachten sich an dem Stand der Bewegung im wesentlichen nichts geändert. beschäftigen." Das ist, wie das Gericht in der neuen Ver- Opfer. Der Angeflagte hatte ein Liebesverhältnis mit einer jungen Das langfame Abbröckeln der Untenehmer vom Kühnemänner- Ver- handlung entschieden hat, zwar keine Verrufserklärung, aber die Verkäuferin. Als diese sich von ihm trennen wollte, drohte der Anband dauert fort. Im Laufe der letzten Tage haben wieder eine Bedrohung mit einer Berrufserklärung, die nach dem Antrage des geklagte, daß er sie niederschießen würde, wenn er sie mit Anzahl Fabrikanten den Tarif unterschriftlich anerkannt. Es sind Staatsanwalts vom Gericht mit der höchsten zulässigen Strafe von einem andern treffen sollte.- In einem andern Falle, der ihnen daraufhin wieder Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt worden. drei Monate Gefängnis belegt wurde. In dem Anhalten und Auf- morgen erörtert werden soll, trat der Angeklagte auch als Käufer Die Zahl der Streifenden und Ausgesperrten hat sich deswegen aber suchen der Streifbrecher hat nach Ansichts des Gerichts eines Hauses auf. Es kam auch zum Abschluß eines Vertrages, nicht vermindert, denn die Streifleitung verfolgt die Taktif, genau eine planmäßige Auflehnung gegen die bestehende Rechtsordnung ge- aber weiter nicht. Die Verteidiger Dr. Schwindt und Arndt stellten so viel Arbeiter, wie in die bewilligten Betriebe hineingehen, aus legen, die mit der schärften Strafe belegt werden müßte. noch einige Beweisanträge, denen stattgegeben wurde. den nichtbewilligten Betrieben herauszuziehen. Dadurch wird den Einem anderen Zimmerer namens Hönsch wurde zur Laft gelegt. Gegen 3 1hr vertagte der Präsident die Verhandlung auf Freiitarrlöpfigen Fabrikanten, die mit den nichtausgesperrten Leuten ebenfalls einen Streitbrecher mit Redensarten bedroht zu haben, tag vormittag 91 Uhr. intmer noch einen Teil ihres Betriebes aufrechterhalten konnten, die außerdem mit einem Stein nach dem Buchhalter des gesperrten Produktionstätigkeit alsdann unmöglich gemacht. Cohen berichtete, Baues geworfen zu haben. Der Stein hatte den Betreffenden nur Im Falschmünzer- Prozeß ereignete fich gestern eine Episode merkes sei interessant mit anzusehen, wie erstaunt die Unternehmer feien, am Bein gestreift, feinerlei Verlegungen angerichtet; trozdem wurde würdiger Art. Es handelte sich um die Vernehmung des Buchdruckerei wenn ihnen plößlich die nichtausgesperrten Arbeiter davongingen. Hönsch, der übrigens den Wurf bestreitet, mit 9 Monaten Gefängnis befigers Wilhelm Banede.
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Die Herren haben in der Meinung gelebt, es müsse dem Metall- bedacht. Sechs andere Bimmerleute sind an dem betreffenden Tage Der Angeklagte Lache hält diesen für den Urheber seines Unarbeiter- Verband wer weiß welchen Schaden zufügen, wenn sie einen dabei gewesen, feiner hat von dem Wurf des Hönsch etwas gesehen; glüds, weil er feinerzeit eine anonyme Denunziation gegen Lache Teil ihrer Arbeiter aussperren. Nun sie aber sehen, daß ihnen je diese Zeugen wurden nicht vereidigt. Nächste Woche stehen wieder erstattet hatte, die zu beffen Verurteilung zu vier Jahren Zuchthaus nach Bedarf auch noch die letzten Arbeiter aus der Werkstatt gezogen ungelernte Bauarbeiter wegen Streifvergehen vor Gericht. in Breslau geführt hat. Er ist seinerzeit auch in dem Strafverfahren werden, da stehen sie als 8euge vernommen, aber nicht bereidet worden, da ihn wie die betrübten Lohgerber Der Düsseldorfer Brotboykott vor der dortigen Straf- adje beschuldigte, daß er der Einbrecher sei. Lache hatte seinerzeit und sinnen vergeblich darauf, wie sie das letzte bißchen Betriebs- fammer. Während des Bäderstreits in Düsseldorf war von den auch einen Lehrbrief ausgestellt, wonach er in seiner Buchtätigkeit wieder entfachen sollen. So hatte eine der reichsten Firmen, streitenden Bäckern ein Flugblatt herausgegen worden, das sich druderei gelernt habe. Der Zenge behauptete mit aller Be
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