Flemming. Eine deutsche volkswirtschaftliche Gesellschaft für Scholze und W. UI m gewählt. Nach einigen geschäftlichen Mit- und ihr Recht auf Besiz des Lohnbuches rücksichtslos geltend machen Obst- und Gemüseverwertung hat sich am letzten Sonn- teilungen schloß die Versammlung. abend in Dahlem gebildet. Die Gesellschaft will das Interesse der nationalen Leistungen auf diesem Gebiete gegenüber der ausländischen Einfuhr vertreten. Zum ersten Vorsitzenden wurde der tgl. Gartenbaudirektor Echtermayer in Dahlem gewählt.
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Am Sonnabend, abends 7 Uhr, soll im oberen Saal der Arminhallen eine Mitglieder Versammlung statt finden, in der über den Bescheid der Innung berichtet, und über die iveiteren Maßnahmen Beschluß gefaßt wird.
und daß der Reichstag bei seinem Zusammentritt sofort Stellung gegen diese flagranten Gesetzesverlegungen nimmt. Schließlich Der Streif der Rahmenvergolder. In einer zahlreich be- fordert die Versammlung vom Bundesrat und Reichstag die sofortige suchten Versammlung der Rahmenvergolder berichtete der Verbands- Durchführung der auf dem vom 7. bis 9. März 1904 in Berlin borjizende Spät he gestern abend über die Verhandlungen mit den stattgefundenen Heimarbeiterschutzkongreß aufgestellten Forderungen." Arbeitgebern, die am Mittwoch stattgefunden haben. Die Jnnung Bankow . Die Furcht vor der Sozialdemokratie hat in der hat sich bereit erklärt, eine Lohnerhöhung von 5 Proz. zu bewilligen, Letzten Sigung zu einem Beschluß geführt, der wohl allgemeines die übrigen Forderungen wollten die Meister anerkennen. Mit einer dieses Monats eine gut besuchte Versammlung der Delegierten ab. Die Charlottenburger Gewerkschaftskommission hielt am 14. Erstaunen hervorrufen wird. Der Vorstand des hiesigen Bolts- so geringen Lohnzulage konnten sich die Vertreter der Arbeiter selbst- Schulze gab den Kassenbericht vom dritten Quartal und wurde küchen Vereins stellte an die Gemeinde das Ersuchen verständlich nicht einverstanden erklären, zumal ein Teil der Arbeit ihm auf Antrag des Revisors, Genossen Grade, einstimmig Decharge um Ueberlassung des Sigungsfaales der Gemeindevertretung zur geber schon zu höheren Zugeständnissen bereit ist. Die Innung wird erteilt. Jo st gibt sodann den Bericht über die Tätigkeit der ArAbhaltung eines Wohltätigkeitskonzerts. Die bürgerlichen Vertreter, sich nun am Freitag nochmals mit der Angelegenheit befassen und beitnehmerbeisiger im städtischen Arbeitsnachweis- Kuratorium. Die unter anderen Herr Riegel und Pradel, glaubten besonders hervor- am Sonnabend der Lohnkommission Bescheid zukommen lassen. heben zu müssen, daß, tenn Delegierten erklären sich mit der Tätigkeit im Prinzip einverstanden. man den Saal zu Ferner hat eine Verhandlung mit dem Direktor der Vereinigung Unter Verschiedenem stimmte die Versammlung dem Antrage des diesem Konzert hergebe, man allen Vereinen ein Recht auf den Saal der Kunstfreunde" in Steglitz stattgefunden. Dort wurden ebenfalls Ausschusses, ein nicht ganz einwandfreies Urteil des Charlotteneinräumen müsse. Dieser Anschauung traten die Professoren Voß 5 Prozent Lohnerhöhung zugestanden. In diesem Betriebe sind burger Gewerbegerichts in der„ Metallarbeiter- Zeitung" zu kriti= und Mendel entgegen. Das prachtvolle Treppenhaus und der künst- jedoch die Lohn- und Arbeitsverhältnisse wesentlich günstiger als sieren, zu. lerisch ausgeführte Saal seien nicht nur dazu da, alle vier bis sechs in anderen Werkstätten. Es besteht dort die achtstündige Arbeits- den unteren Verwaltungsbehörden Auskunft. Nilko beschwert sich Müller gab sodann nochmals über die Wahlen zu Wochen eine Gemeindefizung darin abzuhalten; wenn er gewußt zeit, die Feiertage werden bezahlt, die länger dort tätigen Arbeiter sodann, daß die Berliner Gewerkschaftskommission es den Beschlüssen hätte, daß die Gemeindevertreter einen so engherzigen Standpunkt erhalten Sommerferien und andere Vergünstigungen. Mit Rück zuwider unterläßt, ihre Sigungen dem Obmann rechtzeitig mitzueinnehmen, so hätte er die 50-60 000 M. für die Ausstattung des ficht auf diese Vorteile konnte man sich hier mit der Lohnerhöhung teilen. wird Folgende Resolution Sigungssaales der Gemeinde gespart. Professor Mendel wies noch einverstanden erklären. einstimmig angenomen: Im übrigen nahm die Versammlung nach In Erwägung, daß die Sitzungen der Berliner Gewerkauf die Zustände in Berlin hin, dort sperre die Regierung die der kurzer Diskussion folgende Resolution einstimmig an: Bürgerschaft gehörigen Räume, hier sperren die von der Bürgerschaft schaftskommission zuweilen von großem Interesse sind, protestiert die gewählten Vertreter die Bürger selber aus. Genosse Freiwaldt Prozent, und auf die schon höheren Löhne eine Erhöhling von Einladungen zu denselben ergehen. Während es wiederholt vorge " Die Versammlung beschließt, daß auf die Löhne von 27 M. Charlottenburger Gewerkschaftskommission gegen die Art, wie die berlangte, daß man doch frei heraussage, weshalb man nicht den 7% Prozent gefordert wird." ne eine Erhöhlm Saal herzugeben wage und weshalb man Zeitungspolemiken aus kommen ist, daß die Einladungen erst ganz kurz vor der Sizung, einmal sogar einen Tag nach der Sitzung angekommen ist, blieben diedem Wege gehen wolle. Man fürchte, daß die Sozialdemokratie felben zu den letzten Sißungen ganz aus. Die Charlottenburger auch komme und den Saal verlange.( Zwischenrufe: Jawohl! Gewerkschaftskommission erwartet, daß die Einladungen in Zukunft Sehr richtig!) Die Sozialdemokraten würden den Saal jedenfalls nicht verlangen, aber wenn sie den Arbeitern etwas Künstlerisches so zeitig ergehen, daß der Obmann die betreffenden Delegierten noch bieten wollte, weshalb solle denn ihnen als Steuerzahlern der Saal In einer stark besuchten Versammlung der Musikinstrumenten- in Kenntnis sehen kann. Schließlich wurde noch einem Antrage, für bersagt werden? Bei der Abstimmung stimmten außer den Sozialarbeiter, die gestern abend in Kellers Saal tagte, beleuchtete die Agitation unter den Eisenbahnern 30 M. zu bewilligen, stattdemokraten nur die genannten Profefforen für die Hergabe des Kleinlein als Referent die gegenwärtige Lage des Streifs. Er führte gegeben. Unentschuldigt fehlten die Maurer, Gastwirtsgehülfen aus, daß dieselbe im allgemeinen unverändert sei und keiner der und Steinsetzer. Streifenden wankelmütig werde, wenn auch die Unternehmer in ihrer Presse gegen die Arbeiter heken und die Polizei zur Behinderung der Streikposten zu Hülfe rufen. Besonders sei es der Fabrikant Klingmann, der sich auf polizeiliche Hülfe verlasse, erst am worden. Wenn die Fabrikanten in ihrem Organ sagen, sie würden vergangenen Tage feien auf sein Betreiben drei Streikposten sistiert in diesem Kampf nicht mit Platzpatronen, sondern mit Pulver und Blei schießen, so sage er, der Redner, die angedrohte, bis jetzt aber noch nicht ins Werk gesezte Aussperrung sei nicht einmal eine Platzpatrone, sondern nur eine Seifenblase. Verschiedene Fabrikanten hätten bereits eingesehen, daß es besser wäre, wenn sie sich mit den Arbeitern einigen würden. Die Lage des Streits sei günstig, die Streifenden könnten mit der größten Hoffnung in die Zukunft sehen. Dieselbe Auffassung tam auch in der regen Diskussion übereinstimmend zum Ausdruck. Es wurde hervorgehoben, daß dieauswärtigen Klavierarbeiter, unter anderem in Stuttgart , ihren streikenden Berliner Kollegen die weitgehendste Sympathie zugesichert haben. Die Versammlung nahm einstimmig eine Resolution chren wir den humorvollen Künstler; und von Ihnen hoffen wir, daß Sie Cohn mit der Bombe. Ihre Karikatur ist famos. Auch im Gegner an. Dieselbe erklärt, daß jeder, der seine Unterschrift unter das uns bald von neuem mit einem Produkt christlich- germanischer Kunst ergößen. von den Unternehmern in Umlauf gejezte organisationsfeindliche Noch mehr würden wir uns freuen, wenn Sie die Anonymität an den Nagel Schriftstück sehen sollte, als Verräter betrachtet wird. Ferner hängen wollten. 300. Berlin NW. , Brüden- Allee 3. D. T. In der spricht sich die Versammlung anerkennend aus über das solidarische Buchhandlung des Vorwärts vorrätig. N. M. August 1789. Verhalten der auswärtigen Kollegen, namentlich der Klaviatur= arbeiter und verspricht, dafür einzutreten, daß die arbeitenden Kollegen nach Kräften für die Unterstützung der nicht berechtigten und unorganisierten Streikenden beitragen.
Gerichts- Zeitung.
Bur Naturgeschichte der Staatsanwaltschaft. Wie schnell die Staatsanwaltschaft bei der Hand ist, Anklage im öffentlichen Interesse zu erheben, wenn der Denunzierte ein Streikender ist, bewies eine Verhandlung vor dem Schöffengericht II in Berlin . Wegen Diebstahls hatte sich der Tischler Karl Br. von hier zu verantworten. Der Angeklagte war beschuldigt, anfangs Februar dieses Jahres, als er infolge des Tiſchlerstreits die Arbeit bei dem Tischlermeister Gumtau in Lichterfelde aufgab, diesem beim Weggange mit seinem eigenen Arbeitszeug eine eine Kneifzange weggenommen zu haben. Mit Rücksicht darauf, daß Br. sein Handwerkszeug, in einem Sack verpackt, noch mehrere Tage offen der früheren Werkstelle hatte liegen lassen und es erst dann durch seinen Sohn abholen ließ, so daß also Gumtau reichlich Gelegenheit hatte, nachzusehen, ob seine Kneifzange mit eingepackt sei, hielt das Gericht die Behauptung des Angeklagten, daß er der Dieb nicht sei, für glaubwürdig und erkannte demigemäß auf Freisprechung. Daß auf eine solch beweisloſe Anzeige des Tischlermeisters überhaupt eine öffentliche Anklage erhoben werden konnte. Ob der Staatsanwalt auch Anklage erhoben hätte, wenn kein ausständiger Arbeiter in Betracht gekommen wäre?
黃
Verfammlungen.
Arbeiter Samariterkolonne. Sonntag, den 23. Oktober, abends 6 Uhr: Versammlung im„ Dresdener Garten", Dresdenerstr. 45. Bortrag des Herrn Dr. med. Sommerfeld über„ Die Entstehung des Menschengeschlechts". Nach der Versammlung gemütliches Beisammensein mit Tanz. Montag abend 9 Uhr in demselben Lokal Fortsetzung des Winterkursus. tätigkeit des menschlichen Körpers). Neue Teilnehmer können noch eintreten. Vortrag der praktischen Aerztin Fräulein Dr. Brofi über Psychiologie( LebensGäste stets willformen. Eintrittsgeld sowie Monatsbeitrag je 25 Pi. Bibliothek steht unentgeltlich zur Verfügung.
Die Berliner Zionistische Bereinigung veranstaltet am Montag, den 24. Oktober abends 9 Uhr eine öffentliche Bersammlung in Dräsel Feſtſälen, in der Herr Rechtsanwalt Dr. S. Gronemann- Hannover über das Thema" littleber Berbang, straße 75: Uebungsstunde mit Damen. Berliner Tanzlehrer: Verband. Freitagabend 9 Uhr, Alte Jalob
Briefkaften der Redaktion.
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Juriftifcher Teil.
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Die juristische Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme des Sonnabends von 7 bis 9½½ 1hr abends statt. Geöffnet: hr. Ein Kindesmord im Pfarrhause zu Meinsdorf bei Jüterbog beTh. 38. Wenn gepfändet werden sollte, müßte Ihre Frau Einstellung schäftigte am Donnerstag das Potsdamer Schwurgericht, vor welchem der Pfändung beantragen und Interventionsflage erheben. H. Müller. fich dieserhalb die aus der Haft vorgeführte 21jährige Dienstmagd Die Verkümmerung des Arbeiterinnenschutzes in der Konfektion durch richterliche Entscheidung antragen müssen. Haben Sie die Frist verstreichen Sie hätten rechtzeitig( innerhalb einer Woche) gegen den Strafbefehl auf Minna Wache, welcher der Rechtsanwalt Bahn( Berlin ) zur Seite den preußischen Handelsminister. stand, zu verantworten hatte. Zu der Verhandlung waren 15 Zeugen laffen, so müssen Sie zahlen. . W. 100. 1. und 2. Nein. 3. Ja. 3wei Protest versammlungen mit dieser Tages- R. B. 174. Ihre Tochter fann eine Klage anstellen, hat aber wenig und drei Sachverständige geladen, da die Angeklagte bisher sowohl ordnung hatten die Konfettionsarbeiter und Arbeite- Aussicht auf Erfolg, da aus dem von Ihnen Geschilderten eine Vereinbarung die Tat wie überhaupt ihre Schwangerschaft bestritten hatte. Sie rinnen am 17. Oktober im Norden und Osten Berlins . Im über Kündigungsausschluß mit Recht gefolgert wurde. Fr. D. Ohne foll am Karfreitag, den 1. April d. J., zur Zeit, als sie Norden tagte man im Swinemünder Gesellschaftshaus, Swinemünder- Kenntnis Ihrer Polize und der Statuten der Gesellschaft beziehentlich der bei dem Pastor Springborn in Meinsdorf diente, vorsätzlich straße 42, im Osten in den Andreas- Festsälen, Andreasstraße 21. 50. Benn Sie eins der in Berlin gebräuchlichen Mietsformulare unters Versicherungsbedingungen ist Ihre Frage nicht zu beantworten. 8. S. und mit Ueberlegung ihr uneheliches Kind bei der Referenten waren Käming und Stühmer. Geburt getötet haben. 23. X. Leider nicht. Unter anderem schrieben haben, ist der Wirt im Recht, sonst nicht. Der Vorsitzende, Landgerichts- Direktor wurde ausgeführt: Die Bundesratsverordnung zum Schuße der G. E. 100. 1. Der Restaurateur hat die gestohlene, ihm verpfändete Baschewitz ermahnte die Angeklagte dringend, jetzt ein offenes Ge- Konfektionsarbeiterinnen und Arbeiter erreiche ihren Zweck nur Uhr ohne Entgelt herauszugeben. Sie können auf Herausgabe flagen. ständnis abzulegen. Die Tat sei am Karfreitag passiert, sie möge äußerst mangelhaft, schon deshalb, weil die großen Massen der in der 2. Nein. 3. Ja. Sch. 100. 1. Nein. 2. und 3. Wenden Sie sich deshalb an ihre Religion denken. Nunmehr legte die Angeklagte Heimindustrie Beschäftigten nicht berücksichtigt seien, sondern nur die persönlich um Auskunft an die Gemeinde. 23. 2. 25. Die jährliche ein Geständnis ab, so daß die Zeugen nicht vernommen zu werden Werkstätten. Aber selbst für die, auf welche die Verordnung An- Beteranen- Beihülfe ist, nach dem Gesetz vom Mai 1895, an die hülssbedürftigen brauchten. Schon lange war ihr Zustand den Dorfbewohnern aufwendung finde, schaffe sie mur einen sehr unzulänglichen Schuß. Zu Beteranen zu zahlen, eine faiserliche Berordnung, von der Sie schreiben, gefallen. Die Angeklagte hatte sich von dem Bauernsohn Schenke wieviel Streitigkeiten habe allein die Auslegung des Begriffs Her- gültigkeit des Lehrvertrages flagen. gibt es nicht. C. M. 103. Ihre Mutter soll auf Aufhebung und UnSoweit ersichtlich, dringt sie durch. berführen lassen und war bisher darauf bedacht, ihren Zustand zu ver- stellung im Großen" geführt! Dann sei die Ueberzeitarbeit an Richard 100. Ein Einspruch wäre zwedlos, weil die Maulforbsicherheit heimlichen. Am Abend des Karfreitag fühlte sie ihre Stunde heran- 60 Tagen ohne das Erfordernis der Nachsuchung einer Genehmigung sich auf alle öffentlich zugänglichen Räume bezieht. F. 5. 74. Eine nahen, begab sich deshalb in ihre Stube und legte sich frankheits- zulässig, während die Gewerbeordnung für Fabrikarbeiterinnen nur Entschädigungsverpflichtung liegt nicht vor. A. D. 16. 1. Die Kosten halber zu Bett, wo sie zwischen 7 und 8 Uhr einem Kinde das Leben an 40 Tagen die Ueberarbeit zulasse, und zwar erst nach Einholung werden von den Eltern nicht erfordert. Für den Betroffenen verjähren gab. Sie glaubte es sei tot, wickelte es in ein Tuch und verbarg es zwischen einer Genehmigung. Die Bundesratsverordnung in ihrer neuen Gerichtstoften in vier Jahren seit dem letzten Zwangsvollstreckungsversuch. den Brettern des Bettbodens und dem Strohsad. An anderen Fassung vom 27. Februar 1904 habe wenigstens in der Konfektion 2. Der Schein ist gültig, wenn der Unterzeichner volljährig ist. 2. 1. Ja. Morgen warf sie die Leiche in den im Garten des Pfarrhauses be- für Frauen- und Kinderkleidung die Anwendung ihrer Bestimmungen gelten, gleich viel wann der Erblasser gestorben ist, die Vorschriften des Clara 100. 1. Da das Testament vor dem 1./1. 1900 errichtet ist, so legenen Teich, wo sie am 19. April von Kindern aufgefunden wurde. nicht bloß erstreckt auf Werkstätten, wo die Herstellung im großen früheren Rechts. Kommt das märkische Recht in Anwendung( das ist der Die ärztliche Untersuchung der Angeklagten ergab nun, daß sie erfolgt, sondern auch auf solche Werkstätten, wo die Frauen- und Fall, wenn die Eheleute ihren ersten Wohnsiz in der Mark Brandenburg, geboren hatte. Die Obduktion der Leiche des Kindes stellte fest, daß Kinderkleidung auf Bestellung nach Maß für den persönlichen Bedarf aber nicht in Schermeisel oder Grochow, genommen hatten), so ist das es gelebt hatte und wahrscheinlich im Bette erstickt war. Die Ge- der Besteller angefertigt oder bearbeitet werde. Eine ganz unbegreif- Testament anfechtbar, weil das Kind nicht zum Erben eingesetzt, sondern schworenen erachteten die Angeklagte nur der fahrlässigen Tötung liche Rückwärtsrevidierung des geringfügigen Arbeiterinnenschutzes nur legatorisch bedacht und im Pflichtteil gekürzt ist. Das Pflichtteil nach für schuldig. Gemäß dem Antrage des Staatsanwalts wurde sie zu der Verordnung habe nun aber der preußische Handelsminister vor- altem Recht würde in Ihrem Falle 3000 M. betragen. Es tönnte auf einem Jahre Gefängnis unter Anrechnung von vier Monaten Unter- genommen, indem er in seinem Ausführungserlaß vom 21. Mai ungültigkeit des Testaments und Zahlung der gesetzlichen Portion( 13500 M.) geklagt werden. Vorausgesetzt ist bei dieser Antwort, daß die Nachlaßmasse fuchungshaft verurteilt. 1904 es für zulässig erklärt, daß di in der Verordnung zugelassene lediglich den vom Vater herstammenden Nachlaß betrifft. 2. 14 bis 16 000 m. Ueberzeitarbeit der Arbeiterinnen auch auf die P. S. 4. Die Haftbarkeit für strafbare Handlungen eines Vereins. Sonnabende und Vorabende der großen Feste mitgliedes läßt sich durch Statuten nicht auf einen anderen übertragen. berlegt werden dürfe. Diese Auffassung sei die ganzen Jahre Wollen die Bereinsmitglieder sich zivilrechtlich schüßen, so nehmen Sie einen vorher nie vertreten worden; selbst die Unternehmer und ihre dahin gerichteten Bassus auf, wie er S. 236 oben des dem„ Arbeiterrecht" Der fozialdemokratische Wahlverein für den vierten Berliner Organe seien bei der Bekämpfu.. des Konfektionsarbeiterinnen- beigefügten Führers dargelegt ist. Das Buch liegt in den öffentlichen Lesehallen aus. O. 6. 42. 1. Nicht der Arzt, sondern der Vorstand der Reichstagswahlkreis( Südost) hielt am 18. Oftober im großen schußes früher stets davon ausgegangen, daß der durch die Verord- Kasse hat die statutenmäßigen Leistungen zu gewähren. Liegt Erwerbs= Saal des Gewerkschaftshauses eine Generalversammlung nung für die Arbeiterinnen festgesetzte 5½ Uhr- Schluß an Sonn- unfähigkeit auch ohne Strankheit vor, so ist Strankengeld nicht zu ab. Zunächste widmete der Vorsitzende, Genosse P. Hoffmann, abenden und an den Vorabenden der Feste unantastbar sei. Die zahlen, da diefs nur für die durch die Krankheit ber= den seit der letzten Versammlung verstorbenen Mitgliedern Rothe, ministerielle Auslegung wiederspreche auch dem Wortlaut des§ 4 ursachte Erwerbsunfähigkeit zu zahlen iſt, 2. Sie könnten nur kündigen. Splittstößer, John und Wolf, sowie dem auf so tragische der Bundesratsverordnung, sowie dem Sinne und dem Zwecke der A. H. Mit dem sogenannten Unfallzuschuß verhält es sich Weise aus dem Leben geschiedenen Reichstagsabgeordneten Albert fraglichen Bestimmung über den Schluß der Beschäftigung an Sonn- folgendermaßen: Beträgt das Krankengeld weniger als zwei Drittel des Schmidt einen ehrenden Nachruf. Die Versammelten schlossen sich abenden, die gerade besonders den vielen in Betracht kommenden ver- bei der Berechnung desselben zugrunde gelegten Lohnes, in Ihrem Falle der Ehrung durch Erheben von den Sißen an. Dann gab der Vor- heirateten Frauen dienen solle. Es müsse energisch gegen das Ver- also des ortsüblichen Lohnes, so ist das Strankengeld bis auf diese zwei Drittel zu erhöhen. Sie haben also Anspruch auf Ergänzung bis zu zwei fizende den Bericht über die Tätigkeit des Vorstandes. Neben seinen fahren des Handelsministers protestiert werden. Im übrigen dürfe Drittel des ortsüblichen Krankengeldes von der fünften Woche( 29 Tage) regulären Aufgaben hatte der Vorstand auch die einer Schiedskommis- man sich überhaupt nicht auf den geschlichen Schutz allein verlassen, nach Eintritt des Unfalles ab. Der Zuschuß ist Ihnen von der Krankenkasse sion in Streitfällen unter Mitgliedern zu erfüllen. In den meisten wenn man auch für ihn eintreten und für seine Durchführung sorgen zu zahlen. Diese läßt ihn sich dann erstatten. 2. N. 28. Das Mädchenr Fällen konnten sie zur Zufriedenheit beider Teile erledigt werden. müsse. Durchaus notwendig sei auch der Weg der Selbhülfe, der könnte gegen den gewissenlosen Vater auf Zahlung flagen. W. 2. 40. wenn fie Einige Tadel waren auszuteilen. Forderung ist verjährt, Von dem Recht des Ausschlusses gegangen werde durch den Anschluß an die Organisation, den Ver- Die nicht ansgeflagt oder N. A. Ja. ivar nur in zwei Fällen Gebrauch zu machen. In dem verflossenen band der Schneider und Schneiderinnen. Wenn die Konfektions- für fie ein vollstreckbarer sonstiger Titel erteilt ist. G. R. 64. Die angemessenen Gebühren schwanken zwischen 6 und Geschäftshalbjahr wurden 841 neue Mitglieder aufgenommen. Es arbeiter und Arbeiterinnen nicht selber mitwirkten, dann könnten 20 M. für die Entbindung, und 1 bis 3 M. für jeden Besuch. Maßgebend schieden aus 39, davon 11 durch den Tod. Die Gesamtzahl der die anderen Kollegen für sie eine Besserung ihrer traurigen Ver- ist die Schwere des Falles und die Vermögenslage der Wöchnerin. Mitglieder betrug beim Beginn des neuen Halbjahrs 4979. Ge- hältnisse nicht erringen. Also hinein in die Organisation!( Leb-. 46. Sie sind berechtigt, einen Lehrling auszubilden. Ch. 2. 25. nosse ll Im erstattete darauf den Kassenbericht. Im letzten Halbjahr hafter Beifall.) In der Debatte wurden vielfache Uebertretungen Reflamieren Sie bei der Gewerbedeputation des Magistrats; aber soweit wurden, einschließlich eines alten Bestandes von 778,87 M., insge- der Verordnung des Bundesrats bloßgestellt. Unter diesen spielen ersichtlich, sind Sie zur Zahlung verpflichtet. Jedenfalls müssen Sie vorab famt 6310,87 M. eingenommen. Die Gesamtausgabe betrug eine Rolle auch die der Bestimmung über die Lohnbücher. Ueber die zur Vermeidung einer Zwangsvollstreckung zahlen. In der Reklamation legen Sie dar, daß Sie kein selbständiges Geschäft betreiben, vielmehr ledig5966,30 M., wovon 4323 M. für Agitation im Kreise ausgegeben unzulängliche polizeiliche Kontrolle wurde auch lebhaft geklagt. Für Ihre Angaben müssen wurden. Am 30. September verblieb ein Bestand von 344,57 M. Folgende Protestresolution wurde in beiden Versammlungen G. 1000. 1. Nein. 2. Ja. Um ein für allemal in der Richtung Klarheit zu schaffen, empfiehlt angenommen: Die Versammlung protestiert energisch gegen den G. H. 1. u. 5. Nein. Im übrigen: der außereheliche Erzeuger hat der Vorstand folgende Resolution: Erlaß des preußischen Handelsministers vom 21. Mai d. I., wonach den Unterhalt für das Kind bis zu dessen zurückgelegtem 16. Lebensjahre Die Generalversammlung beschließt: Alle Parteigenossen, die Ueberzeitarbeit an Sonnabenden und den Vorabenden der Fest zu bestreiten. Als angemessen werden 16-25 M. monatlich erachtet. die innerhalb des vierten Reichstagswahlkreises ein Amt in der tage nach 5% Uhr abends zulässig sein soll. Die Versammlung 5. 2. 100. Geschlechtsverkehr mit seiner Schwiegermutter ist, falls wegen Partei annehmen, müssen einer gewerkschaftlichen Organisation, erblickt darin einen Verstoß gegen die Gewerbeordnung und den desselben die Ehe getrennt wird, auf Antrag der Tochter als Ehebruch mit Monaten strafbar. Außerdem bestraft das Strafdie auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung steht, ange-§ 4 der Bundesratsverordnungen vom 31. Mai 1897 und 17. Februar Gefängnis bis zu hören. Ausgeschlossen hiervon sind diejenigen Parteigenossen, 1904. Die Versammlung verurteilt dieses Vorgehen um so schärfer, gesetzbuch solchen Verkehr als Blutschande( auch nach aufgelöster Che und die selbständig sind oder ein Geschäft haben oder in einem Beruf als es von einer Stelle ausgeht, die berufen ist, bestehenden Gefeßen auch für den Fall, daß die Ehescheidung nicht beantragt ist) mit Gefängnis bis zu 2 Jahren. K. H. Deffentliche Luftbarkeiten werden in einer tätig sind, wo feine gewerkschaftliche Organisation besteht." und Verordnungen Geltung zu verschaffen, und somit die Gefahr be- großen Reihe von Gemeinden mit der Luftbarkeitssteuer belegt, die ortsNach kurzer Debatte wurde diese Resolution mit sehr großer steht, daß versucht wird, auch die übrigen Arbeiterschutzbestimmungen statutarisch festgelegt ist. Eine gesetzliche Besteuerung zugunsten von Majorität angenommen. durch Ministerialerlaß außer Kraft zu sehen. Ferner erklärt die Komponisten gibt es nicht. Wahrscheinlich meinen Sie die an den Autor zu Tantieme. Diese ist in den meisten Fällen ant den Es folgte ein interessanter Vortrag des Reichstagsabgeordneten Versammlung die von der Berliner Handelskammer aufgestellte zahlende M. M. Nein. W. W. Ja. E. Wurm über„ Kapital und Arbeit", der lebhaften Beifall fand. Usance:" In der Berliner Konfektionsbranche wird von den Arbeit- Komponistenverein zu zahlen. Die Neuwahl des Vereinsvorstandes, die inzwischen per Stimm- suchenden die Vorlegung eines Lohnbuches der Regel nach nicht ge= Wasserstand am 19. Oktober. Elbe bei Auffig 0,35 Meter, bei zettel erfolgt war, ergab folgendes Resultat: P. Hoffmann, erster fordert", für eine bestellte Mache, bestellt zu dem Zweck, dem rechtsDresden 1,71 Meter, bei Magdeburg +0,57 Meter. Unstrut bei Vorsitzender; W. Jöchel, zweiter Vorsitzender; W. Menzel, widrigen Einbehalten der Lohnbücher seitens der Konfektionäre und Straußfurt +0,80 Meter. Oder bei Ratibor +1,42 Meter, bet Breslau erster Schriftführer; Runge, zweiter Schriftführer; N. Ha del= 3wischenmeister den Schein eines Rechts zu verleihen. Die Ver- Ober- Begel+4,94 Meter, bei Breslau Unter Begel 1,20 Meter, bei busch, erster Stassierer, W. Traczyc, zweiter Kassierer; Georg sammlung erwartet, daß die Arbeiter und Arbeiterinnen die Ueber- Frankfurt+0,55 Meter. Weichsel bei Brahemünde+2,34 Meter. es, Beisiger. Bu Revisoren wurden Gustav Brödenfeld, geitarbeit an Sonnabenden und den Vorabenden der Festtage verweigern avthe bei Posen -0,06 Meter. Nese bei Usch+ 0,48 Meter.
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lich für ein bestimmtes Geschäft arbeiten. Sie Beweismittel anführen.
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