Nr. 254.
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Vorwärts
Berliner Volksblatt.
21. Jahrg.
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.
Das berechtigte Interesse.
Hat jeder Preuße das Recht, in Wort und Schrift seine Meinung frei zu äußern? Gewiß! Es steht ja in der Verfassung! Hat aber jeder Preuße das berechtigte Interesse, im Dienste der Allgemeinheit in Wort und Schrift seine Meinung frei zu äußern? Doch wohl erst recht, denn das würde ja nur den idealistischen Gebrauch jenes Verfassungsrechts bedeuten! Die Folgerung aber ist ein Irrtum. Das Reichsgericht billigt keinem Staatsbürger zu, daß er im Sinne des Schutzparagraphen 198 ein berechtigtes Intereffe habe, das Gemeinwohl zu fördern. Nur wenn er etwa, um feinen persönlichen Profit zu mehren, oder im direkten Auftrage eines anderen geschäftliche egoistische Interessen durch Wort und Schrift wahrnimmt, dann ist sein Interesse berechtigt. Nur das engste persönlichste niedrigste Interesse ist nach der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts berechtigt, ein ideales Interesse ist dagegen unberechtigt.
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Freitag, den 28. Oftober 1904.
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV. Nr. 1984.
§ 193 ist ihm unentbehrlich, wenn er wirksam öffentliche Rechte Nach Mitteilungen des Fürsten Kercheli, Offizier an Bord und Interessen vertreten will, denn die bezüglich der Wahr - des Panzerschiffes Imperator Megander III." soll sich der Vorfall nehmung persönlicher Rechte und Interessen allgemein anerkannte in der Nordsee wie folgt abgespielt haben: Wahrheit, daß dieselbe in zahllosen Fällen ohne für andere berlegende Aeußerungen unmöglich ist, gilt genau in gleichem Maße für die Wahrnehmung öffentlicher Interessen."
Das Kammergericht hat sich diefer Anschauung nun zwar insoweit genähert, daß es zugibt, daß schließlich jeder Staatsbürger ein Interesse daran habe, daß den Staatsbeamten kein Unrecht zugefügt werde, aber dies Interesse sei doch nur ein allgemeines" und fein„ nahe angehendes", ja sogar der Kreis der Beamten, nicht einmal der höheren Beamten ist enge genug, um ein„ nahe angehendes Interesse" zu Lonstituieren bin ich doch nicht einmal in derselben Provinz mit Herrn Löhning angestellt!
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Nur die Interessen seiner Ressortkollegen und vielleicht seiner Provinz gehen den preußischen Beamten nahe an". dem Staatsorganismus als Ganzem gegenüber bleibt nach wie vor Ruhe nicht nur die erste Bürgers, sondern auch die erste Beamtenpflicht.
Welch einen Geist des freudigften Patriotismus werden wir Universitätslehrer mit dieser Auffassung in unserer Studentenschaft erziehen! Der schöne Begriff des" Reffortpatriotismus", den Fürst Bismard einst prägte, wird hier vielleicht eine neue, tiefere Begründung erhalten."
Neuerlich hat das Kammergericht diesen Rechtskampf gegen die Wahrnehmung idealer staatsbürgerlicher Interessen noch verschärft. Jm September 1902 hatte Profeffor Delbrück in seinen Preußischen Jahrbüchern" Betrachtungen über den Fall Löhning, den Herr v. Derzen hat ganz recht! Die heutige Spruchpragis über Mann der Feldwebelstochter, angestellt, in denen er schrieb:„ Am den§ 198 ist nichts als ein Abschreckungsmittel gegen jede öffentliche allerschlimmsten aber ist offenbar das von den Hakatisten groß- Wirksamkeit überhaupt. Nicht nur die Frau, sondern auch der Mann gezogene Spionage- und Denunziersystem". Darauf Ulagte der Ost- schweige im preußischen Staate!- martenverein wegen Beleidigung.
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Zwei Jahre lang irrte Frau Juftitia in seltsamen Streuz- und Querzügen hin und her, bis endlich die Sache durch Vergleich aus der Welt geschafft wurde. Das Kochbuch der preußischen Justiz ist unergründlich, und je nach der Speise- Anstalt, in die man gerät, wird man mit wechselnden Gerichten regaliert. Herr Delbrüd stellt selbst den Wechsel juristischer Nahrung zusammen, die er in diefen zivei Jahren zu sich nehmen durfte:
Zunächst lehnte das Amtsgericht die Klage a b. Auf erhobene Beschwerde entschied die Straffammer des Landgerichts für die Annahme der Klage.
Darauf verurteilte mich das Schöffengericht zu 300
Mart.
Auf eingelegte Berufimg bestätigte die Straffammer dies Urteil, aber mit einer ganz anderen Begründung. Auf eingelegte Revision hob das Kammergericht die Verurteilung auf mit einer für mich sehr günstigen Begründung.
Bei der erneuten Verhandlung sprach die Straffammer mich frei.
Auf von der Gegenpartei eingelegte Rebifion hob das Kammergericht das freisprechende Urteil wiederum auf und berwies die Klage zum zweitenmale an die Straflammer zurück, mit einer zu dem ersten Urteil desselben Gerichtshofes in starkem Gegensatz stehenden Begründung.
Für die dritte Verhandlung vor der Straffammer war mir mitgeteilt, daß Zeugen für den von mir zu führenden Wahrheitsbeweis geladen seien.
Mittlerweile hatte der Richter gewechselt, und die Zeugen waren nicht geladen.
Der englisch - russische Konflikt.
Die Lage des Konflikts, der durch den tollhäuslerischen Streich der baltischen Flotte in der Nordsee hervorgerufen wurde, hat sich verschärft, da Rußland noch immer teine offizielle Erklärung abgegeben hat. Die russische Regierung scheint die Sache ebenso sehr auf die leichte Achsel zu nehmen wie der russische Admiral Roschdjestwensky, der ruhig feines Weges weiter fuhr, nachdem er mehrere Fischerboote in den Grund gebohrt und ein unverzeihliches Blutbad angerichtet hatte. In England ist man mit Recht empört über die unerhörte Rücksichtslosigkeit, die nun auch die russische Regierung zur Schau trägt. Nach einer Laffan"-Meldung hat England an Rußland folgende Forderungen aufgestellt:
1. Entschuldigungen für den Angriff; 2. Geldeutschädigung für die Opfer;
3. Bestrafung der in Betracht kommenden russischen Offiziere; 4. Bürgschaft für zukünftige Sicherheit der britischen Schiffahrt gegen ähnliche Angriffe.
Das russische Transportschiff, Anadyr " sah sich bei seiner Anfunft in den Gewässern von Hull plöglich von zahlreichen Booten umringt; es hielt sie für Torpedoboote und gab ein Alarmsignal, worauf die russischen Panzerschiffe die unbekannten Boote umzingelten und ihnen den Rückweg abschnitten. Die Boote wurden aufgefordert, ihre Nationalität erkennen zu geben, ante worteten darauf aber nur mit Evolutionen. Der Admiral gab nun den Befehl zum Feuern und setzte dann die Fahrt fort, ohne sich über das Ergebnis der Kanonade Gedanken zu machen, da er glaubte, es mit Torpedobooten zu tun zu haben, die von Japan in England angekauft seien. Vor der Kanonade hatten die Russen von den unbekannten Schiffen her einen Kanonenschuß gehört.
die Frechheit der Tat verschlimmern können, Diese dreisten Entschuldigungen find so blödsinnig, daß sie nur die Frechheit der Tat verschlimmern können,
Neue russische Unverfrorenheiten. Das russische Geschwader machte nach Nachrichten aus Vigo den Versuch, in dem dortigen Hafen den völkerrechtlichen Bestimmungen zuwider in aller Ruhe Kohlen an Bord zu nehmen, die von ruffifchen Transportschiffen dortselbst in Bereitschaft gehalten würden. Die spanische Marinebehörde teilte dem Admiral mit, daß das Geschwader im dortigen Hafen keine Kohlen einnehmen dürfe. Der Admiral schützte, um den Aufenthalt zu verlängern, Havarie vor. Währenddes machten einige Kohlendampfer den Versuch, sich dennoch den Kriegsschiffen zu nähern. Sie wurden jedoch durch Boote eines spanischen Kreuzers energisch aufgefordert, die Neutralität Spaniens zu respektieren.
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Gefle, 27. Oftober. Das Gefle Dagblad" teilt folgendes mit: Der Kapitän des in Helsingborg beheimateten Dampfers„ Aldebaran", velcher gestern abend hier angekommen ist, berichtet:
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Am Freitag abend um 10 Uhr wurde der„ Aldebaran" im Stagerad von einem fremden Kriegsschiffe, anscheinend einem ruffischen Kreuzer, verfolgt und mit Scheinwerfern beleuchtet, dann vermehrte das Kriegsschiff seine Geschwindigkeit, passierte den Aldebaran" und feuerte einen Schuß ab, der aber keinen Schaden aurichtete. Der Aldebaran" hißte jezt die Flagge, hielt aber nicht, worauf der Kreuzer wieder seinen Scheinwerfer auf ihn richtete und ihn mit einem förmlichen Kugelregen überschüttete, ohne daß ein Schuß traf. Der Kapitän des Aldebaran" ließ jest den Dampfer halten und flüchtete sich mit seiner Mannschaft unter Deck; das Verschiedene englische Blätter wollen erfahren haben, daß Ruß- fremde Kriegsschiff verschwand darauf im Dunkel.„ Aldebaran" land bereit sei, die ersten beiden Forderungen zu akzeptieren, daß es blieb unbeschädigt. aber Bedenken trage, auch die letzten beiden Forderungen zu erfüllen. Die Stimmung in Paris adult Die englische Preſſe fordert aber einstimmig, daß England nicht von ist in Regierungsfreisen und bei allen vernünftigen Menschen eine nichts weniger als ruffenbegeisterte. Dagegen benutzen die diesen beiden Forderungen abgehe. Auch die Regierung scheint gewillt zu sein, es nicht an dem Nationalisten die Gelegenheit zu einem blöden Wutausbruch gegen nötigen Nachdruck zur Erzwingung der Satisfattion fehlen zu lassen. England. Rochefort schreibt im Intransigeant":" Wir Nach Meldungen aus Malta soll das englische Mittel- berfichern und eine ernst geführte Untersuchung wird beweisen, daß In der dritten Verhandlung, die nunmehr stattfand, fam meer geschwader Befehl erhalten haben, fofort in See zu stechen die fünf Fischerboote, die vierzehn Stunden später als die anderen es zu einem Vergleich." und in den türkisch - griechischen Gewässern Winteraufenthalt zu in den Hafen zurüdfehrten, nicht bloß mit Japanern be Indessen, solche Schwankungen des äußerlichen Verlaufs von nehmen. Diese Flottenbewegung hängt offenbar mit der Nachricht mannt() waren, sondern auch Torpedos führten( 1), die Justizaktionen sind so gewöhnlich, daß sie nicht weiter überraschen. zusammen, daß Rußland bei den Mächten angefragt habe, wie sie wütet in der Autorité ":" Endlich bricht Englands Haß gegen fie gegen die russischen Panzer loslassen wollten." Cassagnac Wichtiger aber ist, daß in diesen zwei Jahren auch die Anschauungen fich gegenüber der Forderung, die Fahrt der Schwarzen Meer- Flotte Rußland los! Keine Maste länger! Alle Hüllen zerriffen! Die der Richter über die Elementarfrage, was ein berechtigtes Interesse durch die Dardanellen frei zu geben, verhalten würden. Ferner ist Sprache ist von seltener Heftigkeit, die Haltung von unerhörter sei, in grundverschiedener Weise sich äußerten. Die Straffammer bei Gibraltar ein startes englisches Geschwader Frechheit, die Herausforderung vollständig. Die englischen Blätter hatte durch Erkenntnis vom 9. Februar 1904 anerkannt, daß Delbrück zusammengezogen worden, um eventuell die russische Flotte bieten das Schauspiel wahrer Raserei und Tobsucht." Echo de ein berechtigtes Interesse hatte. Selber ein Staatsbeamter, habe er so lange aufzuhalten, bis der Streitfall geregelt ist. Paris " schreibt: England würde ein Verbrechen begehen, wenn feine Flotte versuchen würde, der russischen den Weg zu verlegen. das Recht gehabt, die Interessen der höheren Staatsbeamten, zu Der erste Kanonenschuß würde ganz Europa in Brand steden, denen auch Herr Löhning gehörte, wahrzunehmen. Das ließ das Die Engländer werden Stammergericht nicht gelten- Urteil vom 19. Mai 1904. Das Admiral Roschdjest wensty, ist inzwischen in Bigo an der aber gerade darum find wir ruhig. spanischen Nordwestlüfte eingetroffen. Dort hat sich der Herr auch den Mund halten, nachdem sie geschrien haben. Sie sollen und geduldig Roschdjestwenstys Bericht abwarten, endlich dazu herbeigelassen, Berichterstattern gegenüber Erklärungen ruhig wenn fie wollen, daß wir ant die Aufrichtigkeit ihrer über den Zwischenfall abzugeben: Verwahrung glauben sollen, die gestern nach Bluff roch. Andernfalls werden wir das Recht zur Annahme haben, daß fie Rußlands üble Lage mißbrauchen, um politische Erpressung zu üben." Selbst Matin" schreibt: England gebe acht! Vorgestern hat es fast" die ganze gesittete Welt für sich gehabt. Es würde diesen Vorteil rasch verlieren, wenn es versuchen würde, den anderen zu zufügen, was es selbst erlitten zu haben Klage führt." Die Blätter haben gut toben, wissen sie doch nur zu genau,
höhere Beamtentum Preußens fei
leineswegs ein derartig begrenzter und zusammenhängender Kreis von Personen, daß durch eine Angelegenheit, die irgend einen aus diesem Kreise betrifft, auch die anderen Personen dieses Kreises derartig berührt werden, daß diese Angelegenheit für einen jeden von ihnen zu einer naheliegenden wird.
zu einer jeden Staatsbürger nahe angehenden macht."
Der Verantwortliche für den Zwischenfall,
„ Er habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt, um das Geschwader vor einer Vernichtung zu bewahren. Bor seiner Abfahrt von Libau habe er ausdrücklich bekannt machen lassen, daß er mit Strenge vorgehen werde gegen jedes Schiff, das sich seiner Flotte nähern würde."
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" Der Provinzialsteuerdirektor Löhning war höherer Steuerbeamter in Bosen. Der Angeklagte ist Brofessor an der Berliner Universität. Ihre amtlichen Stellungen find, abgesehen davon, Wenn Roschdjestwensky tatsächlich eine solche Erklärung abgegeben daß sie in verschiedenen Provinzen Preußens tätig waren und tätig sind, nach jeder Nichtung so verschiedene, hat, ſo ſegt er damit seiner Unverfrorenheit die Krone auf. Die daß von irgend welchen näheren Beziehungen, die auf Grund englische Regierung hat unter folchen Umständen ganz besondere daß England trop aller Provokationen nicht Gleiches mit Gleichem diefer Stellungen zwischen ihnen bestanden haben, nicht die Rede Ursache, von der russischen Regierung die sofortige Abberufung und bergelten wird. Zieße England aber faktisch seine Kanonen fprechen, sein kann Bestrafung eines Menschen zu fordern, der scheinbar noch immer nicht so wäre es sehr möglich, daß die französischen Russen - Enthusiasten Ein Interesse, daß den Staatsbeamten kein Unrecht zugefügt die Tragweite seiner unsinnigen Handlungsweise begriffen hat; stellt ſehr viel kleinlauter werden würden! Erklärungen englischer Minister. wird, hat schließlich auch jeder Staatsbürger, ohne daß jedoch doch unter solchen Umständen das russische Geschwader eine fortdieses allgemeine Interesse die Angelegenheit der Staatsbeamten dauernde Gefahr für alle Schiffe dar, die den Pfad der russischen London , 27. Oftober. Der Staatssekretär für Indien Flotte freuzen werden. Unter feinen Umständen aber kann den Brodrick erklärte in einer Stede, das Bedauern des Kaisers von Schon die Auffassung der Straffammer war viel zu eng. Nicht russischen Schiffen das Recht eingeräumt werden, einfach alle Schiffe allein nicht genügen, um das Vorgehen der Russen zu fühnen. Die Rußland und das Versprechen, Entschädigung zu leisten, könnte als Professor, sondern als Staatsbürger hatte Delbrüd das be- über den Haufen zu schießen, mit denen es nächtlicher Weile zu ganze Welt müsse wünschen, daß England Sicherheit dafür erhalte, rechtigte Interesse, den Fall Löhning in der bezeichneten Weise zu fammentrifft. Die angebliche Erklärung des Admirals paßt aber ganz baß ähnliche Vorfälle sich nicht wieder ereigneten. Man könne übererörtern. Das Kammergericht aber erkannte nicht einmal die Ver- zu dem Größenwahn und der rücksichtslosen Unverschämtheit, die zeugt sein, daß das während der letzten Tage der Regierung getretung gemeinsamer Standesinteressen als berechtigt an. Herr Delbrück bemerkt zu diesem Erkenntnis des Kammer- während des ganzen bisherigen Berlaufes des Krieges die Ruffen, schenkte Vertrauen gerechtfertigt fei.- Kolonialminister Lyttelton Kammer- namentlich aber die russischen Schiffe, an den Tag gelegt haben! erflärte, er zweifle nicht, daß die russische Regierung volle gerichts: Eine Beschönigung der russischen Seeräubertat wird nach Genugtuung leisten und die Schuldigen bestrafen werde. ,, Wir haben vor einiger Zeit einen Artikel des Landgerichtsrats Als Scherz" Bezechter Fr. v. Dergen gebracht, in dem ausgeführt war, daß die mehreren Meldungen dadurch versucht, daß russische Offiziere die heutige Juditatur, welche der Bresse den Schuß des§ 193 bersagt, Beschießung der englischen Fischerflottille folgendermaßen erklärt schildert die Beschießung der englischen Fischerboote durch die russischen Kriegsschiffe der nach Hull entsandte Sonder nicht mehr haltbar sei; fie sei ein Ausfluß der alten polizeistaat- haben: Während der Nachtfahrt feien angeblich zwischen den Linien Korrespondent der Zimes". Die Beschießung sei eine lichen Auffaffung, wonach der Staatsbürger vor allem die Pflicht der Ruhe hatte und ihn das Wohl und Wehe von Staat und Ge- der russischen Schiffe zwei Torpedoboote gesehen worden; man unüberlegte Tat, oder die sinnlos Betrunkener. Um das zu beweisen, habe geglaubt, daß es sich um einen japanischen Angriff handle, stellt er die tatsächlichen Berichte zusammen und kommt danach zu fellschaft nichts anging. Demgegenüber sagt Herr v. Dergen:„ Wir müssen die Auerkennung des Sates erlämpfen, daß jeder Staatsbürger und es sei deshalb gefeuert worden. An Bord von zwei ein berechtigtes Interesse am Gemeinwohl hat und daß er, wenn und soweit er für das Gemeinwohl handelt und redet, genau so zu schüßen ist wie in den für seine persönlichen Interessen bors genommenen Handlungen und Aeußerungen. Der Shuz des
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Booten seien Kanonen gesehen worden, und keiner folgender Darstellung der Vorgänge: Die russischen Kriegsschiffe der Seeleute hobe das Aussehen eines Fischers gehabt. Die fuhren in zwei Divisionen, und die erste Division passierte die FischerOffiziere fügten hinzu, sie hätten nicht gewußt, ob Leute verwundet boote, ohne sich um sie zu kümmern. Die Schiffe der ersten Division worden seien, und sie bedauerten den Irrtum. fahen die Boote zweifellos, denn die Trawler führten die vorschrifts