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Rigdorf. Dienstag, den 1. November, findet die Vereins­bersammlung des Vereins gewerblich- tätiger Frauen und Mädchen von Rixdorf und Umgegend im Lokal des Herrn Thiei, Bergstr. 151, statt. Vortrag von Hermann Schubert über die Schule, wie sie ist und wie sie sein sollte. Gäste sind herzlich willkommen. Der Vorstand.

Gerichts- Zeitung.

gut geführt habe, bleibt aber dabei, daß ihr Sohn trotz aller Liebe die Angeklagte nicht geheiratet hätte, wenn er nicht von ihr ges täuscht worden wäre. Der nächste Zeuge, der Vater des Bezirks­hauptmanns, macht eine gleichlautende Aussage. Die Angeklagte fragt ihn: Haben Sie nicht furz vor dem Selbstmord meines Mannes von ihm einen Brief erhalten, worin er sagt: Wenn meine Frau zwanzigmal verheiratet wäre und 20 uneheliche Kinder gehabt hätte, sogar im Zuchthause gewesen wäre, hätte ich sie doch geheiratet. Der Zeuge gibt dies zu. Die Verhandlung wird Montag fortgesetzt.

und keinen Zweifel darüber ließ, daß dieser mit dem Angeklagten| bereitet? Die Zeugin gibt zu, daß die Angeklagte die Wirtschaft in einer das Licht der Oeffentlichkeit scheuenden Verbindung ge­standen haben mußte. Der Kellner gab dies denn auch zu und be­hauptete, daß er mit H., der ihn in der Friedrichstraße getroffen, nach dem Tiergarten gegangen sei und strafbare Handlungen vor genommen habe. H., cin junger Mann aus bester Familie, gab vor Gericht zu, daß er homosexuell veranlagt sei, bestritt auch nicht, den Mitangeklagten einmal auf der Straße getroffen und ihm später auf sein Gesuch Geld geschickt zu haben, erklärte aber dessen weitere Angaben über angebliche strafbare Unsittlichkeiten für gänz­lich unzutreffend. Der Gerichtshof entnahm aus der Beweis­aufnahme das Gegenteil dieser Behauptung und verurteilte den Kellner J. zu 6 Monaten, den Ingenieur H. zu 1 Monat Gefängnis.

Vermischtes.

Ein Nachspiel zu dem Boykott Leipziger Brauereien, der im borigen Jahre von unseren Parteigenossen in Leipzig geführt wurde, beschäftigte gestern längere Zeit das hiesige Schöffengericht. Gs standen sich der Brauereibejizer Valentin app aus Großkrostik unter Beistand des Justizrats Dr. Sello und der Redakteur der Tageszeitung für Bierbrauereien", Wagner, verteidigt durch Justizrat Peltasohn Leipzig, gegenüber. Rapp war Privat­Bellachinis Tochter vor Gericht. Bei der Verhandlung gegen Elf Personen in Petersburg verbranut. In dem zweistöckigen tläger, Wagner Angeklagter. Als Sachverständiger war Kommerzien die des Verbrechens der Doppelehe angeklagte Frau Bezirks­rat Happoldt zur Stelle. Es handelte sich um drei in der Tages- hauptmann Hervah, geb. Bellachini, am Sonnabend vor dem Holzhause eines italienischen Leiermanns zu Petersburg , in zeitung" erschienene Artikel, in welchen gegen den Privatfläger Kreisgericht zu Loeben tam es mehrfach zu recht aufregenden welchem eine Hochzeit gefeiert wurde, brach heute früh 3 Uhr Feuer schwere Vorwürfe erhoben wurden. Es wurde behauptet, daß die Szenen. Frau Hervay, die sehr blaß aussicht, und der man infolge aus, dem, wie bisher bekannt wurde, elf Bersonen zum Opfer fielen. durch den Privatkläger vertretene Brauerei während des' Boykotts der langen Untersuchungshaft ihre vierundvierzig Jahre mehr als Die Zahl der Hochzeitsgäste wird auf 18 angegeben. fich illoyal und gewissermaßen verräterisch gegenüber den boykottierten sonst ansieht, wurde von dem Gerichtspräsidenten eingehend ver­Aus Stendal wird gemeldet: Am 29. Oktober, nachmittags Brauereien benommen habe, daß der Privatkläger den Boykott dazu hört; fie blieb aber, trotzdem ihr aus dem Aftenmaterial die Un- 4 Uhr 20 Minuten, ist zivischen den Stationen Groß- Wudicke und habe benutzen wollen, um seiner Brauerei durch unschöne Maßnahmen wahrheit ihrer Aussage nachgewiesen wurde, bei der Behauptung, Schönhauserdamm ein dem Arbeiterstande angehöriger, etwa dreißig Kunden zuzuführen usw. usw. Der Prozeß schwebt schon über Jahr daß sie nur einmal, und zwar mit Herrn von Lühow, verheiratet jähriger Mann vom Personenzuge Nr. 224 überfahren und sofort und Tag. Ein früherer Termin ist seinerzeit aufgehoben worden, gewesen sei und auch über ihre Vermögensverhältnisse feine falschen getötet worden. Nach den Angaben von Augenzeugen liegt zweifellos weil der Verteidiger des Angeklagten einen ziemlich umfangreichen Angaben gemacht habe. Durch einen Ohnmachtsanfall der Frau Selbstmord vor. Wahrheitsbeweis angetreten hatte. Im gestrigen Termin führte von Hervay erlitt die Vernehmung eine Unterbrechung. Dann Die Carl Zeiß - Stiftung in Jena hat der Universität die mehrstündige Verhandlung zu dem Ergebnis, daß der Gerichtshof wurden die Zeugen vorgerufen. den Angeklagten der Beleidigung nicht nur im Sinne des§ 185, Bürgermeister von Mürzzuschlag , Anton Werwa, als erster Jena wieder ein neues Institut beschert und zwar das kann sich dem physikalischen und sondern auch des§ 186 St.-G.-B. für schuldig erachtete. Der Ge- Zeuge sagt aus: Hervay habe ihm drei Monate vor seinem Tode mineralogische. richtshof hielt den Wahrheitsbeweis für völlig gescheitert; er billigte gesagt: Ich bin überglücklich, ich habe eine fluge Frau. Der zweite hygienischen Institut, die ebenfalls aus Mitteln der Carl Zeiß­dem Angeklagten an sich den Schutz des§ 193 zu, erjah aber aus Beuge, Stationsvorstand Schenk, ein Freund Hervays, bekundet: Stiftung erbaut wurden, würdig an die Seite stellen. Es ist auf der Form die Absicht der Beleidigung. Das Urteil lautete auf Herbay sei ganz verliebt in seine Frau gewesen, die er für 26 Jahre dem Plage der früheren akademischen Rosenbrauerei an der Schiller­50 M. Geldstrafe event. 10 Tage Gefängnis. hielt. Ueber die letzten Stunden Hervays erzählt der Zeuge folgendes: straße, gegenüber dem Gymnasium, errichtet und wurde am Sonne Hervah sagte ihm, daß er bis vor einigen Tagen überzeugt gewesen abend mittag feierlich eröffnet. An der Feier nahmen Staats­sei, daß er ein unberührtes Weib besize. Die Lächerlichkeit tötet, minister Dr. Rothe sowie der Stiftungskommissar Geh. Regierungs­das seien seine letzten Worte gewesen. Zeuge Dr. Mommsen be- rat Vollert aus Weimar teil. Professor Abbe ist krank; Ernſt kundet, die Angeklagte habe ihm erzählt, daß sie in Transvaal beim Haeckel, der ebenfalls erschienen war, erfreut sich des besten Wohlseins. Roten Kreuz im Boerenkriege gewesen sei. Dem Grafen Zeppelin habe sie erzählt, daß sie seinem Sohne, der im Boerenkriege fiel, Fürsten Bismarck, der bekanntlich mehrere Monate in der Irren­Dr. Chrysander, der frühere Privatsekretär des Altreichskanzlers die Augen geschlossen habe. anstalt Friedrichsberg untergebracht war, ist als völlig wieder Darauf wird unter allgemeiner Spannung der Kronzeuge hergestellt aus der Anstalt entlassen und nach Bergedorf zurückgekehrt, Pfarrer Prangl vernommen. Er sagt aus: Der Bezirkshauptmann wo er seinen ständigen Aufenthalt nehmen wird. Der Termin in habe ihn gebeten, die Eheschließung vorzunehmen; es sei nur von der Klage Chrysanders gegen die Landherrenschaft wegen Aufhebung einer solchen, nie von einem Cheverlöbnis, die Rede gewesen. Da der Entmündigung findet Anfang November statt. ich keine Dokumente in die Hände bekommen habe, so wollte ich die Ehe nicht schließen. Beide Brautleute drangen aber in mich, doch Abwehrversuch gegen Verurteilungen. Aus Mailand wird ge= wenigstens ein Verlöbnis vorzunehmen, sonst würden sie die Ehe- meldet: Sonntag nacht versuchten bisher unbekannte Verbrecher den schließung einem anderen übergeben oder nach England reisen und hiesigen Justizpalast in Brand zu stecken, indem sie beim Haupttor sich dort trauen lassen. Er habe dann am 15. Juli das Cheverlöbnis zwei mit Terpentingeist gefüllte Blechkübel anzündeten. Glücklicher­in Form einer Trauung vorgenommen, aber unter der Bedingung, weise bemerkten zwei Karabinieri Rauch und Flammen und ver­daß die Dokumente nachträglich beigebracht würden. Die Baronin ständigten die Feuerzentrale, deren Mannschaft den Brand erstickte. Lützow habe dem Zeugen wiederholt feierlichst versichert, daß kein Ehehindernis existiere. Am 19. Auguft habe er das Ehepaar in der Lothr. Volksstimme" zufolge der Hauptmann Hellregel vom Kleine vermischte Nachrichten. In Mörchingen erschoß sich aller Form getraut, aber die vollzogene Trauung nicht in das Infanterieregiment Nr. 17 in seiner Wohnung. Die Motive zur Tat Stirchenbuch eingetragen, weil keine Dokumente da waren. Präs.: Jch betone, daß Sie diese Eheschließung jedenfalls nach Um- Krankheit erschoß in Wien der Staatsbahnbeamte Brückner seine find unbekannt. Aus Verzweiflung über die Unheilbarkeit seiner gehung der formellen wichtigen Bedingungen vorgenommen haben. hochschwangere Frau, sein Töchterchen, dann sich selbst.- Der Zeuge: Ich habe in gutem Glauben gehandelt. und hat sich beide Beine gebrochen. Student Weißer aus München ist vom Tajakopp in Tirol abgestürzt

Die Sehnsucht nach einem Kinde hat die Kaufmannsfrau Gertrud Sch. zu einem törichten Streich verführt, der ihr eine An­flage wegen Vergehens in Beziehung auf den Personenstand zu­gezogen hat. Neben ihr hatte gestern das Dienstmädchen Anna D. auf der Anklagebank der 7. Strafkammer Platz zu nehmen. Das Gheglück der Frau Sch. wurde durch den Umstand getrübt, daß sich der sehnlichste Wunsch ihres Ehemannes nach Nachkommenschaft nicht erfüllen wollte. So oft fie auch in schlaflosen Nächten die Gunst des Himmels in dieser Beziehung erflehte, sie bat und hoffte vergebens und fürchtete, die Zuneigung ihres Mannes gänzlich zu verlieren. Da griff sie zur Kindesunterschiebung. Sie täuschte ihrem Ehemann allerlei vor und beschenkte ihn eines Tages mit einem jungen Weltbürger, der auch als sein Kind standesamtlich angemeldet wurde. Tatsächlich war es aber das Kind der zweiten Angeklagten, die das Neugeborene mit Freuden der Frau Sch. über ließ, da sie damit das Glück des Kindes zu begründen hoffte. Durch cinen Zufall ist die Sache ruchbar geworden und Frau Sch. hatte nicht nur den Schaden, daß sich ihr empörter Ehemann ob dieses törichten Streiches gänzlich von ihr abgewendet hat, sondern sie mußte nun auch auf die Anklagebank. Der Gerichtshof erkannte an, daß dem Vorgehen der beiden Angeklagten keine unedlen Motive zugrunde lagen und er verurteilte sie deshalb zu je 1 Tag Ge­fängnis. Der Staatsanwalt erklärte sich bereit, ein etwaiges Gnadengefuch zu unterstüben.

Als ein bedauernswertes Opfer des jetzt so viel besprochenen § 175 ist der Ingenieur H. anzusehen, der sich mit einem übel­beleumdeten Menschen, dem Kellner Otto J., vor der vierten Straf­kammer des Landgerichts I wegen Verlegung dieses Paragraphen zu verantworten hatte. Der Angeklagte J., der als Prostituierter der Polizei bekannt ist, wurde bei einer nächtlichen Razzia in einer Kaschemme aufgegriffen. Man fand bei ihm unter anderem den Abschnitt einer Bostanweisung, die von dem Ingenieur H. Herrührte

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Die Zeugin Frau von Hervay, die Mutter des Bezirkshaupt­manns, erklärt sich bereit, gegen ihre Schwiegertochter auszusagen. Die Angeklagte habe auch ihr abenteuerliche Geschichten über ihre Abstammung und ihr Vermögen erzählt. Die Ehe sei in der richtigen Form geschlossen worden und sei keine Scheinehe. Frau von Herbay behauptet schließlich, die Angeklagte habe ihren Sohn ums Leben gebracht. Die Angeklagte schreit: Das ist nicht wahr! Sie fragt die Zeugin: Habe ich Ihrem Sohne jemals eine bittere Stunde arthe bei Bosen--

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