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Vornehmer Klatsch.

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Verbandsangelegenheiten:

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Börsenkurse.

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Statistisches Marken­Haushaltungs Berwaltung der

Gefehen, wie sie die Bibel enthalte, vereinbar seien. In der Bibel, der Großen Frankfurterstraße wegen Vergehens gegen das für das Kaufmannsgericht in Hamburg  . Literatur: Hirsekorn, v. Meherent, stehe aber: Eure Rede sei Ja Ja"," Nein Nein" und Warenzeichengeseh zu verantworten. Dem Angeklagten Biberfeld: Gesetz betr. Kaufmannsgerichte. was darüber ist, das ist vom Uebel. Der Vorsitzende, Land- wurde zur Last gelegt, die Ausstattung der bekannten Rotwein- Eingänge. gerichtsdirektor Kanzow, der Staatsanwalt Assessor Schneider und marke Santa Lucia" nachgeahmt zu haben. Der Gerichtshof ver­" Der Arbeitsmarkt", Halbmonatsschrift der Zentralstelle für Arbeits­die Verteidiger gaben sich die redlichste Mühe, die Zeugen von ihrer urteilte den Angeklagten zu 500 M. Geldstrafe eventuell markt- Berichte( Herausgeber Dr. J. Jastrow, Berlin  , Verlag von G. Reimer). Weigerung abzubringen es gelang ihnen aber nicht. Direktor 50 Tagen Gefängnis und sprach der geschädigten Firma die Die als Organ des" Berbandes deutscher Arbeitsnachweise" erscheinende Beitschrift enthält in Nr. 3 des 8. Jahrganges unter anderm: Deffentliche Kanzow hielt den Zeugen wiederholt vor, daß sie bei fortgesetter Publikationsbefugnis zu. Arbeitsnachweise in der Schweiz  . Von E. Bohny. Allgemeines: Inter­Weigerung in Geldstrafe genommen und auch zu einer Haftstrafe nationaler Arbeitsmarkt. Arbeiterwohnungen und Wohnungstongreß. verurteilt werden könnten. Alles war vergeblich. Der in Aussicht Arbeitsmarkt in Neuseeland   1903/1904. Tertilgewerbe: Erholung des gestellten Haftstrafe begegneten die Zeugen mit der Bemerkung: Seit einiger Zeit erscheinen auffallend häufig Herrschaften, die Geschäftsganges der Seidenindustrie in den Bereinigten Staaten, in Frank­Wenn Gott   so etwas zuläßt, dann können wir uns der der Gesellschaft" angehören, bald als Zeugen, bald als Angeklagte reich, Deutschland  , der Schweiz   und Italien  . Genußmittel: Günstige Strafe nur beugen, selbst wenn wir ein Jahr ſizen müßten. Der vor den hiesigen Gerichten. Es handelt sich um eine Reihe von Lage des Brauereigewerbes. Bessere finanzielle Abschlüsse der Aktien­Derbent hielt ihnen bor  , daß in der Bibel auch ſtehe:" Du sollst Privatklagen, die die Frau Gräfin Melitta Dönhoff, eine in brauereien, besonders in feinland- Weftinten gegenüber 1002/1908 aft Bekleidung: der Obrigkeit gehorchen, die Gewalt über Dich hat!", er allen Ehren dastehende Dame, gegen Verunglimpfer ihres guten lage im Schuhgewerbe. Flotte Beschäftigung in den mechanischen Groß­minderung Hamburg- Altona. erhielt die Antwort, daß in der Bibel stehe:" Du sollst Gott   mehr Rufes anzustrengen sich genötigt gesehen hat. Einige dieser Klagen betrieben und Maßgeschäften der Großstädte, in Berlin  , Weißenfels  , Erfurt  gehorchen, als den Menschen!" Ehe er zu Zwangsmaß sind bereits vor dem Schöffengericht ausgefochten worden und haben und Birmasens. Nachlassen der amerikanischen Konkurrenz. regeln überging, kam der Vorsitzende den Zeugen noch in einem teils mit der Verurteilung der Beleidiger geendet, teils sind sie durch Monatsmaterial: Internationale Streifstatistik. Bunfte entgegen: es wurde mitgeteilt, daß der Schmied Kämmerling Vergleich aus der Welt geschafft worden. In jedem Fall hat sich er- erlös der Landesversicherungsanstalt Juli- September. gerade in Berlin   weile und so machte der Präsident eine halbe geben, daß die schweren Ehrenkränkungen, die man der Gräfin durch fosten. Konsum: Lebensmittelpreise im Oktober. Stunde Pause, um zu versuchen, denselben herbeizuholen und durch allerlei Gerüchte über ihre Person zufügte, ohne jede Unterlage völlig Arbeitsnachweise: Arbeitsnachweise der preußischen Landwirtschaftskammern. ihn auf die Zeugen einzuwirken. Diese erklärten freilich, daß sie haltlos in der Luft schwebten. Gestern hatte sich die achte Straf Gestern hatte sich die achte Straf- Gemeinnüßiger Stellennachweis für minderjährige Mädchen in Berlin  . auch dann nicht schwören würden, wenn ihr Häuptling ihnen die kammer wieder mit zwei Privatklagen dieser Art zu beschäftigen, Sozialdemokratischer Wahlverein Rudow  . Sonnabend, 5. No­Ermächtigung dazu erteile. Es gelang nicht, Herrn Kämmerling wobei der Gräfin Dönhoff der Rechtsanwalt Leonhard Fried- vember, abends 8, Uhr, im Restaurant Balm: Mitglieder- Versammlung. herbeizuschaffen. Noch einmal scheiterten alle Versuche, die Eides- mann zur Seite stand. In dem einen Fall war der Ritterguts Achtung, Lagerhalter! Mittwoch, den 2. November, abends 9 Uhr, leistung durchzusehen. Der Staatsanwalt beantragte, die Zeugen befizer Ferdinand v. Ledow der Angeklagte. Das Schöffengericht Versammlung im Dresdener Garten", Dresdenerstraße 45. zunächst in eine Ordnungsstrafe von je 150 M. zu nehmen und ihnen hatte ihn zu 500 M Geldstrafe verurteilt, weil es für erwiesen Die Ortsverwaltung. die Kosten des Termins aufzulegen. Auch dies war ohne Erfolg. annahm, daß er im Jahre 1900 in Wiesbaden   dem Leutnant Landsmannschaft der Schleswig- Holsteiner zu Berlin  . Mittwoch, Zeuge Lautner erklärte:" Lieber will ich mich ein sperren lassen! v. Totenbach gegenüber sich dahin geäußert habe: Die Gräfin soll den 2. November 1904, abends 8 Uhr, Versammlung in Feuersteins Fest Es steht geschrieben: Du sollst Gott   mehr gehorchen, als schon einmal gesessen" haben. Gegen das schöffengerichtliche Urteil sälen, Alte Jakobstraße 75. Geschäftliches. Aufnahme neuer Mitglieder. den Menschen. Ferner aber steht geschrieben: Vor allen Dingen war von beiden Seiten Berufung eingelegt worden und so hatte sich Ausgabe der Karten zum Rezitationsabend des Herrn Waltotte:" Die aber schwöret nicht!" Präs.: Wo steht das? Beuge: die Straffammer gestern noch einmal mit diesem Klatsch aus der größte Sünde", am Mittwoch, den 16. November( Bußtag). Lands­Jakobus 5. Der Gerichtshof beschloß, unter den obwaltenden Um- Gesellschaft" zu beschäftigen. Der Gerichtshof erkannte auf Ver­ständen die Verhandlung zu vertagen und zunächst gegen die beiden werfung beider Berufungen, so daß es bei dem ersten Urteil ver­beider Berufungen, so d Zeugen den zulässigen Zwang anzuwenden. Er verhängte daher zu bleibt. nächst über jeden der beiden Zeugen eine Ordnungsstrafe von je In dem zweiten Falle hatte die Gräfin Frau Dönhoff die M- 1. Dank! Bird absichtlich nicht jetzt, sondern gelegentlich ver. 30 M eventuell 3 Tage Haft und legte ihnen die Kosten des Privatklage gegen den Legationsrat bei der deutschen   Gesandtschaft wendet. Termins auf. Der Vorsitzende machte sie darauf aufmerksam, daß, in Madrid  , Kammerherrn Dr. v. Hurnbracht angestrengt. Das 44. Röpniderstr., ja. 100. Prinzenstr. 1. Besondere Mittel" gibt wenn sie in dem neu anzuberaumenden Termin den vorgeschriebenen Schöffengericht hatte diesen zu 150 M. Geldstrafe verurteilt, weil es dagegen nicht. Sie müssen sich selbst gegen das Uebel schüßen und Eid nicht leisten, mit Haftstrafe gegen sie vorgegangen werden es für erwiesen erachtete, daß er f. 3. in St. Moriz erzählt wappnen. 2. Ja, zu beziehen durch die Buchhandlung Vorwärts". würde. IM hatte, die Gräfin sei bereits bestraft. Vor Eintritt in die gestrige M. M. 1. und 2. Sehen Sie sich mit Fachleuten, die praktische Erfahrung Die Redaktion besigt leider noch keine Wurst Spezialisten. Ein unglaublich törichter Streich hat den Handlungsgehülfen Verhandlung gab der Vertreter des augenblicklich auf Reisen be­Tokio. Das neue französische  Herm. Robert Büttner eine Anflage wegen versuchten Betruges findlichen Angeklagten, Dr. Rechtsanwalt M. Silberstein Bruderorgan heißt: La vie socialiste". Adresse: M. Francis de Preſſenſé; zugezogen, die gestern in später Nachmittagsstunde vor der zweiten die Erklärung ab, daß dieser tief bedauere, auf Grund falscher In- Paris, Boulevard du Port- Royal 85. Die Zeitung vertritt mit Entschieden­Straffammer des Landgerichts I   verhandelt wurde. Der 25jährige formation der Gräfin Aergernis bereitet zu haben. Die Privat- heit den Einigungs- Standpunkt zwischen den feindlichen Brüdern. Also, Lichtenberg  . 5. Ist zurückgekehrt, praktiziert aber nicht. Angeklagte, der bis dahin in einem Bank- und Kommissionsgeschäft flägerin erklärte sich zur Zurücknahme der Klage bereit, wenn der Glückauf! 876. Zur Beit in New York  . angestellt und dann entlassen worden war, hat am 18. August einen Angeklagte innerhalb 14 Tage ihre eine dem Wortlaute nach fest­Brief an den Oberst hoher v. Rotenhain vom Garde- gestellte umfassende Ehrenerklärung abgibt und sämtliche Kosten Juriftifcher Teil. füfilie- Regiment geschrieben, worin er mitteilt: Es werde binnen übernimmt. Auf dieser Basis soll ein Vergleich abgeschlossen werden. Die juristische Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme des Sonnabends von 7 bis Uhr abends statt. Geöffnet: 7 Uhr. ganz furzem im Vorwärts" eine Artikelserie über das sittliche und amtliche Verhalten des Offizierkorps seines Regiments erscheinen. fodegnA anim W. S. Mühlenstraße. Jede Straftat unterliegt der Verjährung Diese Artikel rührten von einem Offizier des Regiments her, der wenn nicht innerhalb der Verjährungsfrist richterliche Schritte gegen den Täter gerichtet werden. Die wichtigsten Vorschriften finden Sie in den Name sei Redaktionsgeheimnis. Er, der Schreiber, jei Redaktions­66 bis 70 des Vorwärts"

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Jouefan Vermischtes.

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Einer großen Wassersnot sieht Elberfeld   entgegen. Die

eute, Gäste find willkommen.

M Briefkaften der Redaktion.

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haben, in Verbindung. 1234. 1. Nein. 2. Ja.

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D. T. Unmöglich.

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Lote beim" Rechparts" uns bereit, den Namen des Werfaffers geger Stadtverwaltung macht befannt, bag, während es im Boone, but to be in feber, öffentlichen Bibliother einzuſchenden Strafgesetz­

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der

Chiffre J. M. B. 2 Poftamt 101 einzusenden. Unterschrieben war zu einer Zeit, wo fast alle Großstädte und viele Kleinstädte der des Rocks gegen Zahlung des Lohnes klagen und dann den Rod pfänden der Brief mit: Der Freund des Regiments". Unter dem Nachbarschaft an Wassermangel litten, immer noch gelungen fei, laffen. Sie dürfen den Rod, der Ihnen nicht gehört, ohne vorausgegangenes 21. August richtete er einen zweiten Brief an den Kriegsminister genügend Wasser zu schaffen, jetzt die Ergiebigkeit der Brunnen in gerichtliches Verfahren nicht verkaufen.- E. 76. Das Geld fällt der Witwe zu. A. M. Der Arzt stellt den Totenschein, die Polizei den Beerdigungs. v. Einem. Darin erklärt er sich bereit, gegen eine unter H. B. 30 Benrath a. Rh., aus denen die Elberfelder Wasserleitung gespeist erlaubnisschein, die Friedhofsgemeinde das weiter Erforderliche aus. Boraussetzung für einen Adoptionsvertrag ist, daß der Bostamt 96 einzusendende Belohnung von 3000 m. die Namen der wird, auf zwei Drittel ihrer Leistungsfähigkeit zurückgegangen find. 2. 200. Offiziere zu nennen, die für den Vorwärts" Artikel schreiben. Eile Der Grundwasserstand finte noch jeden Tag um mehrere Zentimeter Adoptierende älter als 50 Jahre und mindestens 18 Jahre älter als der zu Demgegenüber Adoptierende ift. Von diesem Alterserfordernis tann Dispens erteilt sei notwendig, denn es ständen Artikel über Sittenführung und und damit die Ergiebigkeit der Brunnen. Disziplin im deutschen   Heere" in naher Aussicht. Bei der Plump hat der Wasserverbrauch gegen den gleichen Monat im Vor- werden. Fernere Voraussetzung ist, daß der Adoptierende teine ehelichen heit, mit welcher der Angeklagte die Sache inszeniert hat, war es jahre um 40 Proz. zugenommen, hervorgerufen durch größeren bkömmlinge( Kinder, Entel usw.) hat. Der Adoptivvertrag ist gerichtlich oder notariell zu schließen. Ist das Adoptivkind minderjährig, so bedarf der bisher be­natürlich leicht, den Briefschreiber abzufassen. Büttner gab gestern Verbrauch der Industrie infolge Versagens zu, mit dem Vorwärts" in feinerlei Beziehung zu stehen und auch nuzten eigenen Brunnen. Die größten Einschränkungen feien schon eheliche der Zustimmung der Mutter und bei noch nicht 14 Jahre alten Adoptivvertrag für eheliche Kinder der Zustimmung der Eltern, für außer nie dort Redaktionsbote gewesen zu sein. Die Entlassung aus seiner vorgenommen. Andererseits sei die Leistungsfähigkeit der Schöpf- Kindern des Abschlusses durch den gesetzlichen Vertreter( Vormund) des Der so geschlossene Vertrag bedarf dann der gerichtlichen Be Stelle, der Verluft von Geld und die Not, in die er geraten, hätten pumpen in Benrath   durch alle möglichen Mittel forciert worden, so Kindes. ihn zu dem dummen Streich gebracht, zu dem er auch durch die daß sich der Wassermangel in der Deffentlichkeit bisher nicht bemert- stätigung. Db der Vertrag auswärts oder hier geschlossen wird, ist gleich, Das Hereinbrechen einer Wafferkalamität er stets bedarf er, da das Kind noch nicht 14 Jahre alt ist, des Abschlusses des Lettüre des Baudissinschen Buches Erstklassige Menschen" angeregt bar gemacht habe. worden sei. Nach dem Gutachten des Gerichtsarztes Dr. Hoff- fcheine jetzt aber unabwendbar. Sowohl Sonntag wie Montag sei Vormundes, der in dem Sie interessierenden Fall der Großvater zu sein scheint. Mühlheim a. Rh. Die Frau ist versicherungspflichtig. Streitigkeiten mann findet auf den Angeklagten§ 51 St.-G.-B. keine An- es nicht gelungen, die Wasservorratsbehälter zu füllen und zu allem zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern darüber, ob der Arbeitnehmer wendung, er ist aber doch etwas schwachsinnig. Staatsanwalt unglück find in der Nacht zum Sonnabend in den bewohntesten invalidenversicherungspflichtig ist, werden von der unteren Verwaltungs­Braut' beantragte 6 Monate Gefängnis, Rechtsanwalt Stadtteilen vier große Rohrbrüche entstanden, wodurch der noch vor- behörde( das ist in Preußen in Städten mit mehr als 10 000 Einwohnern Die Bürgerschaft wird der Gemeindevorstand) und da, wo Rentenstellen bestehen, von dem Vor­Dr. Broh plaidierte auf Herabsehung der Strafe, da der Ange- handene Vorrat vollständig erschöpft ist. flagte, wie sein überaus törichtes Vorgehen zeige, doch recht schwach daher ersucht, den Wasserverbrauch auf das geringste Maß einzuigenden derselben entschieden. Gegen die Entscheidung steht den Beteiligten binnen eines Monats nach der Zustellung die Beschwerde an die höhere finnig sein müsse. Das Urteil lautete auf 6 Monate Gefängnis schränken. Berwaltungsbehörde( das ist in Preußen des Regierungspräsident, für unter Anrechnung von 1 Monat Untersuchungshaft. Ein gewaltsamer Ausbruch von Sträflingen aus der Korrektions- Berlin der Oberpräsident) zulässig. Diese oder, sofern statt ihrer auf anstalt Benninghausen   bei Lippstadt   ſetzte dieser Tage die dortige Antrag der Versicherungsanstalt wegen einer grundsäßlich bedeutungs­Gegend in Schrecken. In der Anstaltskirche schlugen die Sträflinge, bollen Frage das Reichs- Versicherungsamt entscheidet ,, das Reichs­die offenbar die Tat vorher verabredet hatten, ihren Aufseher nieder Versicherungsamt entscheidet endgültig. Betreten Sie den beschriebenen Weg. und gelangten ins Freie. Bewaffnete Aufseher nahmen sofort die Verfolgung auf. Aus den umliegenden Ortschaften rückten ebenfalls Sohnes durch Sie notwendig war, so sind auch Ihre Auslagen zu erseßen. mit Gewehren bewaffnete Einwohner unter Anführung von Polizei­beamten aus, um die Ausreißer einfangen zu helfen. Am folgenden zumal die Bech- und Eisensschuld vor zwei Jahren nicht verjährt. Tage gelang es, zehn von den elf Flüchtlingen, die fich zu einer Bande vereinigt hatten, in" Tiemanns Bruch" bei Horn( Lippe) zu ergreifen. Sie wurden gefesselt und von einer Anzahl Aufseher der Anstalt wieder zugeführt. Der bei der Flucht von ihnen mißhandelte Aufseher liegt schwerverletzt im Krankenhause danieder. Niedergebrannter Zirkus. In der Nacht nach Beendigung der Vorstellung ist das 2000 Personen fassende Gebäude des Birkus Vier Pferde, zahlreiche Reuterkrug in übeď abgebrannt. Garderobe- und Ausstattungsstücke sowie Musikinstrumente sind ver­brannt.

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Koepenick. Wenn das Gericht dafür hält, daß die Begleitung des C. S. T. Wer vergnügt hier leben will, zahlt bar, was er verzehrt, Guft. Neumann. H. T. 100. Adlershof  . Unendlich oft ist hervor.

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Wie kommen die Mädchen zum Stehlen? Der Inhaber des Warenhauses Hirschweh zu Friedrichsberg, Kaufmann Hirsch we h, hatte sich wegen versuchter Erpressung vor der 4. Straftammer des Landgerichts II zu verantworten. Der Angeklagte hatte, wie er angibt, seit der im Februar stattgefundenen Eröffnung des Waren­hauses viel unter der Unehrlichkeit seiner weiblichen An­gestellten zu leiden. Er konnte dem Gerichtshofe nicht weniger als 14 Bescheinigungen früherer Angestellter vorlegen, in welchen diese gehoben, daß es unmöglich ist, Streitfragen, die aus bekannten, ihren Prinzipal bestohlen zu haben und unter An­einem Vertrage hervorgehen, ohne Kenntnis des rechnung des Wertes der gestohlenen Waren auf einen Teil des Inhalts und Wortlauts des Vertrages zu beant. fret. Rotte. Wenn Ihr Sohn nicht auf Ihren Antrag von dem ferneren Monatsgehaltes verzichteten. In einem Falle dieser Art soll Herr worten. Der Besuch der juristischen Sprechstunde steht jedem Abonnenten Schulbesuch durch den Schulinspektor dispensiert wird, muß er bis zum Hirschweh in unzulässiger Weise auf eine Angestellte eingewirkt 1. Oktober 1905 die Schule weiter besuchen. G. G. 100. Da Ihre haben. Er hatte festgestellt, daß eine Puhmacherin, die gegen ein Monatsgehalt von 50 M. angestellt war, zirka Meter Spigen Tochter Handlungsgehülfin ist, so steht ihr bis auf die Dauer von 6 Wochen Anspruch auf volles Gehalt zu und dürfen die Krankenkassengelder nicht entwendet und bei einer Bluse zum Auspuh verwendet hatte. Ihr A. R. 100. Bitte zu wiederholen. wurde die Stellung gekündigt und Herr Hirschweh stellte sie wegen vom Lohn abgezogen werden. -B. W.   100. Die Abzahlung für Krankenhausschulden ist eine zwed des Diebstahls zur Rede. Sie bestritt den Diebstahl und ber­lose Bezahlung für Dinge, die man nicht schuldet. Das Wahlrecht geht nach dächtigte die Direttrice; als ihr diese sofort gegenübergestellt wurde, Das Minenunglück in Trinidad. Am 29. Oktober tam es, wie der Ansicht des Oberverwaltungsgerichts verloren, weil und sofern die Auf widerrief sie diese Berdächtigung. Die Puzmacherin ist späterhin bereits furz gemeldet, in einem Kohlenbergwerk in den Rocky nahme in ein Krankenhaus Gewährung von Armenunterstützung ist. Dem vom Schöffengericht wegen Diebstahls verurteilt worden. Sie be- Mountains, 60 Kilometer westlich Trinidad in Colorado  , zu einer nach würde ein am 20. April 1904 aus dem Krankenhaus Entlassener bis hauptet, daß dies zu Unrecht geschehen sei, denn es sei üblich in heftigen Explosion, bei der 60 Bergleute umtamen. Das Bergwerk zum 20. April 1905 das Wahlrecht nicht befizen. Von da ab besißt er es solchen Geschäften, daß man sich derartige Kleinigkeiten, wie stand, als die Nachricht telegraphiert wurde, noch in Flammen, wieder. Dieser Zustand ist derselbe, gleichviel, ob er für die Krankenhaus­ Meter Spiken im Werte von 1,90 M., mitnehmen dürfe. Diese und einzu- pflege nachträglich zahlt oder nicht. Da nach Ansicht des Ober- Verwaltungs­es war den Rettungsabteilungen unmöglich, Behauptung wurde von der als Zeugin vernommenen Direktrice dringen. Die Verunglückten, von denen einer in der Nähe des gerichts die Aufnahme in das Krankenhaus als Armenunterstüßung ge währt ist, so erfolgte fie als Erfüllung der Verpflichtung bestritten. Die Puhmacherin behauptete aber weiter: Der An- Einganges gefunden wurde, find fast alle Slaven  . Die geborgene des Armenverbandes. Nach den allgemeinen Grundsägen des bürgerlichen geflagte habe sie in sein Privatkontor beschieden und ihr dort ein Reiche war start verstümmelt. Man glaubt, daß die Explosion durch Gesetzbuches und nach der Rechtsprechung des Reichsgerichts ist der also Schriftstück vorgelegt, in welchem sie anerkennen sollte, daß sie im Kohlenstaub veranlaßt wurde. Sie glich einem vulkanischen Aus- Unterstüßte mangels einer entsprechenden Vorschrift im preußischen Aus­Geschäft gestohlen und keinerlei Ansprüche mehr habe, als 12 M. bruch. Fast eine Minute lang stieg aus dem Mineneingang eine führungsgejeb nicht verpflichtet, die Krankenhaus tosten Gehalt. Durch die Drohung, daß sofort die Polizei geholt werden Rauchsäule auf mit Staub, Zimmerbalfen von drei Fuß Durchmesser zu bezahlen. Zahlt er dennoch, so leistet er ein für ihn höchst un­und sie Betanntschaft mit dem grünen Wagen" machen würde, sei und großen Felsblöcken gemischt. Durch die fallenden Trümmer wirtschaftliches Geschent an den reichen Armenverband, von dessen Gewährung ihn auch die moralischen Erwägungen abhalten sollten, daß es unmoralisch sie so eingeschüchtert worden, daß sie das Schriftstück unterschrieben wurden viele Personen außerhalb des Bergwerks verletzt. ist, für Entziehung politischer Rechte noch Zahlung zu leisten und das zu eigen em haben. Der Angeklagte bestritt die Beschuldigung und vertrat den Die Nachricht von dem Tode des Pastors Kärner in Hamburg   und der Familie Wohl Erforderliche durch derartige Zahlungen zu beeinträchtigen. Standpunkt, daß er der als Diebin bestraften Beugin gegenüber bestätigt sich erfreulicherweise nicht; Bastor Kärner befindet sich am nur seine Rechte in zulässiger Weise geltend gemacht habe. Auf Leben und teilt der Tägl. Rundschau" über das gegen ihn verübte Briefkaften der Expedition. Grund der Beweisaufnahme beantragte der Staatsanwalt vier Wochen Gefängnis. Das Urteil des Gerichtshofes lautete auf drei Verbrechen selber folgendes mit: Der Ueberfall würde mich das Wochen Gefängnis. Bei besserer Entlohnung würden die weib- Leben gekostet haben, wenn nicht meine Frau auf mein Hülfe­lichen Angestellten wahrscheinlich nicht in die Versuchung geraten, gefchrei herbeigeeilt wäre und den auf mich einhauenden Attentäter darüber abgeben, ob sie praktisch ist. 2. Sunlight Seifenfabrik- Aktiengesellschaft nicht in die am Rocktragen gepackt und von mir fortgerissen hätte. Dadurch in Mannheim  . einen Augenblick frei geworden, konnte ich ihm die Waffe entwinden. Wir hielten ihn sodann fest und schleppten uns mit ihm, der zu ent­fliehen versuchte, bis an die Haustür. Dort mußte ich, vom Blut­verlust ermattet, ihn loslassen. Meine Frau aber eilte ihm nach. Sie und ein des Weges kommender Postbeamter ergriffen ihn und lieferten ihn der vom Dienstmädchen alarmierten Polizei aus. Meine Verlegungen waren ernst, gestatten mir aber morgen schon einige Stunden das Bett zu verlassen.

unehrlich zu werden.

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Eingegangene Druckfchriften.

Ewald Wloner. 1. Wir können aus eigener Kenntnis fein Urteil

Dresden  

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Wasserstand am 31. Oftober. Elbe   bei Aussig   0,07 Meter, bei Unstrut bei 1,49 Meter, bei Magdeburg  +0,50 Meter. Straußfurt  +0,80 Meter.  -D der bei Ratibor+ 3,11 Meter, bei Breslau Ober- Begel+5,40 meter bei Breslau   Unter Pegel+ 1,22 Meter, bei Weichsel   bei Brahemünde+2,68 Meter. Frankfurt  +0,89 Meter. Warthe bei Posen+0,10 Meter. Ne te bei Usch+ 0,59 Meter. mber 1904, morgen Witterungsübersicht vom 1. November 1904, morgens 8 1hr.

Stationen

Barometer.

stand mm

Wind

Windstärke richtung

Bei der Verpflichtung zum Besuch einer Fortbildungsschule ent­scheidet der Lehrort bezw. Beschäftigungsort, wenn sich aus dem fraglichen Ortsstatut, das die Verpflichtung begründet, eine Kollision zwischen Wohnort und Lehrort ergiebt. So hat das Kammer gericht in einem Strafverfahren gegen den Kaufmann Strenger aus Blankenhagen entschieden. Bei diesem lernte ein junger Mann, der bei seinen Eltern in der benachbarten Stadt Gütersloh  wohnt, wo fich eine faufmännische Fortbildungsschule be­findet. St. wurde in zweiter Instanz berurteilt, weil er den Lehrling an mehreren Schultagen die Fortbildungsschule nicht be­fuchen ließ. Das Landgericht sprach aus, daß er dafür hätte sorgen müssen, weil nach dem Ortsstatut zum Besuch jener Fortbildungs­schule verpflichtet seien: alle im Stadtbezirk sich regelmäßig Die Beitschrift enthält in Nr. 2 des 10. Jahrganges Swinemde. 768 SD aufhaltenden Handlungsgehülfen und Lehrlinge unter achtzehn außer der Rechtsprechung in deutschen   Gewerbe- und Berufungsgerichten Hamburg  Berlin  Jahren. Wenn nun auch der junge Mann in Blankenhagen lerne,( Leipzig  , München  , Karlsruhe  , Liegnik), anderen deutschen   Gerichten( Amts­so sei doch sein regelmäßiger Aufenthalt" in Gütersloh  , weil er gericht Stettin  ) u. a.: Die rechtzeitige Einrichtung der Kaufmannsgerichte. Frantj.a. M. 768 N dort bei den Eltern wohne. Die Ver- München Das Kammergericht hob das Urteil Bon Dr. Ritter, Rat in der Hamburgischen Justizverwaltung. auf und sprach den Angeklagten aus dem schon oben angegebenen hältniswahl in dem preußischen Musterſtatut für Staufmannsgerichte. Von Bien Stadtrat Dr. Flesch. Einigungsämter: Das Gewerbegericht Stendal   als Grunde frei. Einigungsamt. Das Gewerbegericht München   als Einigungsamt im Sommer 1904. Mitteilungen über Kaufmannsgerichte: Der Entwurf keine des Drtsstatuts für das Kaufmannsgericht in Riel. Der Statutenentwurf

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Santa Lucia. Vor der 7. Straffammer des Landgerichts I  hatte sich gestern der Kolonialwarenhändler Otto Sennesch aus

Das Gewerbegericht", Monatsschrift des Verbandes Deutscher Ge­werbegerichte. Herausgeber: Dr. Jastrow( Privatdozent, Stadtrat), Charlotten­ burg  - Berlin  , Dr. Flesch( Stadtrat), Frankfurt   a. M.( Verlag von Georg Reimer in Berlin  ).

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Wetter

1 bedeckt

Temp. n. T.

5° E.= 4° R.

Stationen

Barometer

stand mm Wind

richtung

Windstärke

4 Haparanda 760 Still

Better

wollent

3 Betersburg 766 WSW 1Regen 4 Cort

768 DSD 1 Nebel 768 5

1 bedeckt 2 bedeckt bedeckt Nebel 6

Temp. n. T.

=

77

8 Aberdeen 773 NN 2 mollig 768 Stin 6 Paris  767 2 bedeckt 769 Still Wetter- Prognose für Mittwoch, den 2. November 1904. Biemlich trübe, fühl und nebelig bei schwachen nördlichen Winden; wesentlichen Niederschläge. Berliner   Wetterbureau.