Beilage zum„ Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Nr. 175.
Die amtliche Belehrung
über das Wesen der Cholera und das während der Cholerazeit zu beobachtende Verhalten.
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Freitag, den 29. Juli 1892.
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9. Jahrg.
Brunnen oder der zur Wasserentnahme dienenden Flußläufe feiten( I, 3 oder 4) stark angefeuchtet und in gut schließenden und so weiter gelangen. Gefäßen oder Beuteln verwahrt, oder in Tücher, welche ebenfalls Gegenstände, welche nicht vernichtet oder besinfizirt wer- werden, damit die mit dem Santiren der Gegenstände vor der 14. Alle mit dem Kranten in Berührung gekommenen mit Desinfektions Flüssigkeit angefeuchtet sind, eingeschlagen den können, müssen in besonderen Desinfektionsanstalten ver- eigentlichen Desinfektion verbundene Gefahr verringert wird. Der Reichs- Anzeiger"( Nr. 176 vom 28. Juli) vermittelst heißer Dämpfe unschädlich gemacht oder mindestens sechs Auf jeden Fall muß Derjenige, welcher solche Wäsche u. s. w. öffentlicht folgende amtliche Bekanntmachung des preußischen Tage lang außer Gebrauch gesetzt und an einem trockenen, mög- berührt hat, seine Hände in der unter II, Nr. 2 angegebenen Ministeriums der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- lichst sonnigen, luftigen Ort aufbewahrt werden. Weise desinfiziren. Angelegenheiten: 15. Diejenigen, welche mit dem Cholerakranken oder dessen 4. Kleidungsstücke, welche nicht gewaschen werden können, Bett und Bekleidung in Berührung gekommen sind, sollen die sind in Dampf- Apparaten( I, 5) zu besinfiziren. Gegenstände aus Leder sind mit Karbolsäure Lösung( I, 4) Hände alsbald desinfiziren.( II, 2 der Desinfektionsanweisung.) Ganz besonders ist dies erforderlich, wenn eine Verunreinigung oder Chlorkalflösung( 1, 2) abzureiben.
Innern
Bekanntmachung.
Aus Anlaß der drohenden Cholera gefahr sind in meinem Ministerium im Einvernehmen mit dem Reichsamt des 1. eine Belehrung über das Wesen der Cholera und über das während der Cholerazeit zu beobachtende Verhalten, 2. eine Anweisung zur Ausführung der Desinfektion bei Cholera und
3. Rathschläge an praktische Aerzte wegen Mitwirkung an fanitären Maßnahmen gegen die Verbreitung der Cholera ausgearbeitet worden.
Dieselben werden nachstehend zur allgemeinen Kenntniß ge bracht und zur Beachtung empfohlen. Berlin , den 28. Juli 1892.
Der Minister
der geistlichen, Unterrichts- und Medizinal- Angelegenheiten. Im Auftrage: Löwenberg. Belehrung über das Wesen der Cholera und das während der Cholerazeit zu beobachteude Verhalten.
1. Der Ansteckungsstoff der Cholera befindet sich in den Ausleerungen der Kranken, kann mit diesen auf und in andere Personen und die mannigfachsten Gegenstände gerathen und mit denselben verschleppt werden.
Solche Gegenstände sind beispielsweise Wäsche, Kleider, Speisen, Wasser, Milch und andere Getränke; mit ihnen allen fann, auch wenn an oder in ihnen nur die geringsten, für die natürlichen Sinne nicht wahrnehmbaren Spuren der Ausleerungen vorhanden sind, die Seuche weiter verbreitet werden.
lich wird noch gewarnt, mit ungereinigten Händen Speisen zu berühren oder Gegenstände in den Mund zu bringen, welche im Krankenraum verunreinigt sein fönnen, z. B. Eß- und Trinkgeschirr, Cigarren.
16. Wenn ein Todesfall eintritt, ist die Leiche sobald als irgend möglich aus der Behausung zu entfernen und in ein Leichenhaus zu bringen. Kann das Waschen der Leiche nicht im bleiben. Leichenhause vorgenommen werden, dann soll es überhaupt unter
Das Leichenbegängniß ist so einfach als möglich einzurichten. Das Gefolge betrete das Sterbehaus nicht und man betheilige sich nicht an Leichenfestlichkeiten.
17. Kleidungsstücke, Wäsche und sonstige Gebrauchsgegenstände von Choleratranten oder Zeichen dürfen unter feinen Umständen in Benutzung genommen oder an Andere abgegeben werden, ehe fie desinfizirt sind. Namentlich dürfen sie nicht undesinfizirt nach anderen Orten verschickt werden. Den Empfängern von Sendungen, welche derartige Gegenstände aus Cholera- Orten enthalten, wird dringend gerathen, dieselben sofort womöglich einer Desinfektionsanstalt zu übergeben oder unter den nöthigen Vorsichtsmaßregeln selbst zu desinfiziren.
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Cholerawäsche soll nur dann zur Reinigung angenommen werden, wenn dieselbe zuvor desinfizirt ist.
18. Andere Schutzmittel gegen Cholera, als die hier genannten, tennt man nicht und es wird vom Gebrauch der in Cholerazeiten regelmäßig angepriesenen medikamentösen Schutzmittel( Choleraschnaps 2c.) abgerathen. Anweisung
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5. Holz- und Metalltheile der Möbel, sowie ähnliche Gegenstände werden mit Lappen sorgfältig und wiederholt abgerieben, die mit Karbolsäure oder Kali Seifelösung( I, 4 oder 3) befeuchtet sind. Ebenso wird mit dem Fußboden von Krankenräumen verfahren. Die gebrauchten Lappen sind zu verbrennen. Der Fußboden fann auch durch Bestreichen mit Kalkmilch ( 1, 1) desinfizirt werden, welche frühestens nach 2 Stunden durch Abwaschen wieder entfernt wird.
6. Die Wände der Krankenräume, sowie Holztheile, welche diese Behandlung vertragen, werden mit Kalkmilch( 1, 1) getüncht. Nach geschehener Desinfektion sind die Krankenräume, wenn irgend möglich, 24 Stunden lang unbenutzt zu lassen und reichlich zu lüften.
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7. Durch Cholera Ausleerungen beschmutzter Erdboden, Pflaster, sowie Rinnsteine, in welche verdächtige Abgänge ge= langen, werden durch reichliches Uebergießen mit Kaltmilch( 1, 1) desinfizirt.
8. In Abtritte wird täglich in jede Sißöffnung ein Liter Kalkmilch( I, 1) gegoffen. Tonnen, Kübel und dergleichen, welche zum Auffangen des Koths in den Abtritten dienen, sind nach dem Entleeren reichlich mit Kallmilch( I, 1) außen und innen zu be= streichen.
Die Sigbretter werden durch Abwaschen mit Kalifeifenlösung ( I, 3) gereinigt.
9. Wo eine genügende Desinfektion in der bisher angegebenen Weise nicht ausführbar ist( z. B. bei Polstermöbeln, Federbetten in Ermangelung eines Dampfapparats, auch bei anderen Gegenständen, wenn ein Mangel an Desinfektionsmitteln( I, 1--5) eintreten sollte), sind die zu desinfiztrenden Gegenstände mindestens 6 Tage lang außer Gebrauch zu sehen und an einem warmen, trockenen, vor Regen geschützten, aber womöglich dem Sonnenlicht ausgesetzten Orte gründlich zu lüften. 10. Gegenstände von geringerem Werthe, namentlich Bettstroh, sind zu verbrennen.
2. Die Ausbreitung nach anderen Orten geschieht daher leicht zunächst dadurch, daß Cholerafranke oder frant gewesene Personen, oder solche, welche mit denselben in Berührung gekommen sind, den bisherigen Aufenthaltsort ver- aur Ausführung der Desinfektion bei Cholera. laffen, um vermeintlich der an ihm herrschenden Gefahr zu I. A13 Desinfektionsmittel sind anzuwenden: entgehen. Hiervor ist um so mehr zu warnen, als man bei dem Berlaffen bereits angesteckt sein kann und man anderer- Zur Herstellung derselben wird 1 Liter zerkleinerten reinen seits durch eine geeignete Lebensweise und Befolgung der nach gebrannten Kalts, fogenannten Fettfalts, mit 4 Liter Wasser ge- Rathschläge an praktische Aerzte wegen Mitstehenden Vorsichtsmaßregeln besser in der gewohnten Häuslich- mischt, und zwar in folgender Weise: gewirkung an sanitären Maßnahmen gegen die teit, als in der Fremde und zumal auf der Reise sich zu schützen Verbreitung der Cholera.
vermag.
1. Raltmilch.
Es wird von dem Wasser etwa 3/4 Liter in das zum Mischen bestimmte Gefäß gegoffen und dann der Kalt hineingelegt. Nachdem der Kalt das Wasser aufgesogen hat und dabei zu Pulver zerfallen ist, wird er mit dem übrigen Wasser zu Kalt milch verrührt.
3. Jeder, der sich nicht der Gefahr aussehen will, daß die Krankheit in sein Haus eingeschleppt wird, hüte sich, Menschen, die aus Cholera Orten tommen, bei sich aufzunehmen. Schon nach dem Auftreten der Dieselbe ist, wenn sie nicht bald Verwendung findet, in einem ersten Cholerafälle in einem Ort sind die von daher kommenden gut geschlossenen Gefäße aufzubewahren und vor dem Gebrauch Personen als solche anzusehen, welche möglicher Weise den umzuschütteln. Krankheitsteim mit sich führen.
2. Chlortalt.
4. In Cholerazeiten soll man eine möglichst geregelte Lebens- Der Chlortalt hat nur dann eine ausreichende desinfizirende weise führen. Die Erfahrung hat gelehrt, daß alle Störungen Wirkung, wenn er frisch bereitet und in wohlverschlossenen Geder Verdauung die Erkrankung an Cholera vorzugsweise be- fäßen aufbewahrt ist. Die gute Beschaffenheit des Chlorkalfs günstigen. Man hüte sich deswegen vor allem, was Verdauungs - ist an dein starken, dem Chlortalt eigenthümlichen Geruch zu er Störungen hervorrufen tann, wie Üebermaß von Essen und Trinken, kennen. Genuß von schwerverdaulichen Speisen.
Ganz besonders ist alles zu meiden, was Durchfall verursacht oder den Magen verdirbt. Tritt dennoch Durchfall ein, dann ist so früh wie möglich ärztlicher Rath einzuholen.
5. Man genieße teine Nahrungsmittel, welche aus einem Hause stammen, in welchem Cholera herrscht. Solche Nahrungsmittel, durch welche die Krankheit leicht übertragen werden kann, z. B. Obst, Gemüse, Milch, Butter, frischer Käse, sind zu ver meiden oder nur in gefochtem Zustande zu genießen. Jus besondere wird vor dem Gebrauch ungekochter Milch ge
warnt.
Er wird entweder unvermischt in Pulverform gebraucht oder in Lösung. Letztere wird dadurch erhalten, daß zwei Theile Chlorkalt mit hundert Theilen kalten Wassers gemischt und nach dem Absehen der ungelösten Theile die klare Lösung abgegossen wird.
3. 2ösung von Kaliseife( sogenannter Schmierseife oder grüner oder schwarzer Seife). 3 Theile Seife werden in 100 Theilen heißen Wassers gelöst B. 1/2 Kilogr. Seife in 17 Liter Wasser). 4. Lösung von Carbolsäure . Die rohe Carbolsäure löst sich nur unvollkommen und ist deswegen ungeeignet.
( z.
Zur Verwendung kommt die sogenannte„ 100proz. Karbol fäure" des Handels, welche sich in Seifenwasser vollständig löst. Man bereitet sich die unter Nr. 3 beschriebene Lösung von Kalifeife. In 20 Theile dieser noch heißen Lösung wird 1 Theil Karbolsäure unter fortwährendem Umrühren gegossen. Diese Lösung ist lange Zeit haltbar und wirkt schneller des infizirend als einfache Lösung von Kalifeife.
6. Alles Wasser, welches durch Koth, Urin, Küchenabgänge oder sonstige Schmutzstoffe verunreinigt sein könnte, ist strengstens zu vermeiden. Verdächtig ist Wasser, welches aus dem Untergrunde bewohnter Orte entnommen wird, ferner aus Sümpfen, Teichen, Wasserläufen, Flüssen, weil sie in der Regel unreine Zuflüsse haben. Als besonders gefährlich gilt Wasser, das durch Auswurfsstoffe von Cholerakranten in irgend einer Weise verunreinigt ist. In Bezug hierauf ist die Aufmerksamkeit vorzugsweise dahin zu Soll reine Karbolsäure( einmal oder wiederholt deftillirte) richten, daß die vom Reinigen der Gefäße und befchmutzter Wäsche verwendet werden, welche erheblich theurer, aber nicht wirksamer herrührenden Spülwässer nicht in die Brunnen und Gewässer, ist als die sogenannte 100 prozentige Karbolsäure", so ist zur auch nicht einmal in deren Nähe gelangen. Den besten Schutz Lösung das Seifenwasser nicht nöthig; es genügt dann einfaches gegen Verunreinigung des Brunnenwassers gewähren eiserne Waffer. Röhrenbrunnen, welche direkt in den Grdboden und in nicht 5. Dampfapparate. zu geringe Ziefe desselben getrieben sind( abessinische Brunnen). Geeignet sind sowohl solche Apparate, welche für strömenden 7. Ist es nicht möglich, fich ein unverdächtiges Waffer zu Wasserdampf bei 100 Grad Celsius eingerichtet sind, als auch beschaffen, dann ist es erforderlich, das Wer zu kochen und solche, in welchen der Dampf unter Ueberdruck ( nicht unter nur gekochtes Wasser zu genießen. 1/10 Atmosphäre) zur Verwendung kommt. 6. Siedehige.
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8. Was hier vom Wasser gesagt ist, gilt aber nicht allein vom Trinkwasser, sondern auch von allem zum Haus- Die zu desinfizirenden Gegenstände werden mindestens eine gebrauch dienenden Wasser, weil im Wasser befindliche halbe Stunde lang mit Wasser gekocht. Das Wasser muß wähKrankheitsstoffe auch durch das zum Spülen der Küchengeräthe, rend dieser Beit beständig im Sieden gehalten werden und die zum Reinigen und Kochen der Speisen, zum Waschen, Baden zc. Gegenstände vollkominen bedecken. dienende Wasser dem menschlichen Körper zugeführt werden tönnen.
Ueberhaupt ist dringend vor dem Glauben zu warnen, daß das Trinkwasser allein als der Träger des Krankheitsstoffes anzusehen sei und daß man schon vollkommen geschüßt sei, wenn man nur untadelhaftes Wasser oder nur gekochtes Wasser trinkt.
II. Anwendung der Desinfektionsmittel. 1. Die flüffigen Abgänge der Cholerakranten( Erbrochenes, Stuhlgang) werden möglichst in Gefäßen aufgefangen und mit ungefähr gleichen Theilen Kalkmilch( I Nr. 1) gemischt. Diese Mischung muß mindestens eine Stunde stehen bleiben, ehe sie als unschädlich beseitigt werden darf.
9. Jeder Choleratranke kann der Ausgangs- Bur Desinfektion der flüssigen Abgänge fann auch Chlortalt punkt für die weitere Ausbreitung der Krankheit( I Nr. 2) benutzt werden. Von demselben sind mindestens zwei werden, und es ist deswegen rathfam, die Kranken, soweit es gehäufte GBlöffel voll in Pulverform auf 1/2 Liter der Abgänge irgend angängig ist, nicht im Hause zu pflegen, sondern einem hinzuzusetzen und gut damit zu mischen. Die so behandelte Flüssig Krankenhause zu übergeben. Ist dies nicht ausführbar, dann feit kann bereits nach 15 Minuten beseitigt werden. halte man wenigstens jeden unnöthigen Verkehr von dem Kranken fern.
Der Erfolg der seitens der Behörden zur Bekämpfung der Cholera getroffenen Anordnungen hängt zum nicht geringen Theil davon ab, daß ihre Durchführung auch seitens der praktischen Aerzte die wünschenswerthe Förderung erhält. Ihre Fachkenntnisse sehen sie in besonderem Grade in den Stand, die Bedeutung der Anordnungen zu würdigen, und durch die Art ihres Verkehrs mit dem Publitum haben sie vielfach Gelegenheit, ihren gewichtigen Einfluß auf dasselbe im Interesse des öffentlichen Wohls geltend zu machen. Die Mitglieder des ärztlichen Standes haben zu oft ihren Gemeinfinn bei ähnlichen Gelegenheiten in so hohem Maße bethätigt, daß an ihrer Bereitwilligkeit, auch ihrerseits bei der Bekämpfung der Cholera im Allgemeinen wie bei den Einzelfällen mitzuwirken, nicht gezweifelt werden darf. Die Punkte, in welchen die Thätigkeit der Aerzte nach dieser Richtung am vortheilhaftesten einsetzen würde, sind in den nachstehenden Rathschlägen zusammengestellt:
1. Jeder choleraverdächtige Fall ist unverzüglich( event. telegraphisch) dem zuständigen Kreis- Medizinalbeamten und der Ortspolizeibehörde zu melden.
felben Sicherheitsmaßregeln anzuwenden in Bezug auf Des 2. Bis zur Feststellung der Natur der Erkrankung sind dieinfektion, folirung u. f. w., wie bei einem wirklichen Cholerafall.
3. Sämmtliche Ausleerungen der Kranken sind zu desinfiziren nach der beigegebenen Anweisung.
Daffelbe gilt von den durch Ausleerungen beschmutzten Gegenstände, wie Bett- und Leibwäsche, Fußboden zc.
4. Der Kranke ist möglichst zu isoliren und mit geeigneter Wartung zu versehen. Läßt sich dies in der eigenen Behausung nicht durchführen, dann ist darauf hinzuwirken, daß er in ein Krankenhaus oder in einen anderweitigen, womöglich schon vorher für Verpflegung von Cholerakranten bereit gestellten und mit Desinfektionsmitteln ausgerüsteten Raum geschafft wird.
5. Das Wartepersonal ist darüber zu informiren, wie es sich in Bezug auf Desinfektion der eigenen Kleidung, der Hände, des Essens im Krankenraum u. s. w. zu verhalten hat.
6. Es ist darauf zu halten, daß der Infektionsstoff nicht durch Wegschütten der nicht desinfizirten Ausleerungen durch die Nähe von Brunnen oder in Wasserläufe gebracht wird. Waschen der beschmutzten Bekleidungsstücke, Gefäße u. f. w. in Liegt der Verdacht einer schon geschehenen Infektion von Wasserentnahmestellen vor, dann ist die Ortsbehörde davon zu benachrichtigen und es ist zu beantragen, daß verdächtige Brunnen geschlossen resp. die Anwohner infizirter Gewässer vor Benußung Derselben gewarnt werden.
7. Jit bei der Ankunft des Arztes bereits der Tod eingetreten, dann sind die Leiche und die Effekten derselben unter Aufsicht und Verschluß zu halten bis zum Eintreffen des Medizinalbeamten oder bis seitens der Orts- Polizeibehörde weitere Bestimmungen getroffen werden.
8. Ueber die Art und Weise, wie die Infektion im vorliegenden Falle möglicher Weise zu Stande gekommen ist, ob dieselbe zu einer Weiterverschleppung der Krankheit bereits Veranlassung gegeben hat( Verbleib von infizirten Effekten u. f. w.) und über weitere verdächtige Vorkommnisse am Orte der Er frankung sind Nachforschungen anzustellen.
9. Bei den ersten verdächtigen Fällen an einem Orte, bei welchen die Sicherung der Diagnose von größtem Werth ist, wird von den Dejektionen des Kranten eine nicht zu geringe Menge behufs der späteren bakteriologischen Untersuchung in ein reines Glas zu füllen sein. Im Nothfall genügen für diesen Zweck wenige Tropfen; auch ein Stück der beschmutzten Wäsche fann Verwendung finden.
2. Hände und sonstige Rörpertheile müffen jedesmal, wenn fie durch die Berührung mit infizirten Dingen( Ausleerungen 10. G3 befuche Niemand, den nicht seine Pflicht dahin des Kranken, beschmußter Wäsche u. f. w.) in Berührung geführt, ein Cholera haus. kommen sind, durch gründliches Waschen mit Chlortalflösung Ebenso besuche man zur Cholerazeit keine Orte, wo( I Nr. 2) oder mit Karbolsäurelösung( I Nr. 4) desinfizirt größere Anhäufungen von Menschen stattfinden werden. ( Jahrmärkte, größere Lustbarkeiten u. f. w.). 3. Bett- und Leibwäsche, sowie andere Kleidungsstücke, welche 10. Aerzte, welche in bakteriologischen Untersuchungen be11. In Räumlichkeiten, in welchen sich Cholera- gewaschen werden können, sind sofort, nachdem sie beschmußt find, wandert sind, können die Entscheidung über den Fall sehr förtranke befinden, soll man teine Speisen oder Gein ein Gefäß mit Desinfektionsflüssigkeit zu stecken. Die Des dern und abkürzen, wenn sie fofort die bakteriologische Untertränte zu sich nehmen, auch im eigenen Interesse nicht infektionsflüssigkeit besteht aus einer Lösung von Kaliseife( I Nr. 3) fuchung( nicht nur mittelst des Mikroskops, sondern auch mit oder Karbolsäure( I Nr. 4).
rauchen.
theilung machen.
12. Da die Ausleerungen der Cholerakranken besonders ge- In dieser Flüssigkeit bleiben die Gegenstände, und zwar in Silfe des Blattenkulturverfahrens) vornehmen und gegebenen fährlich sind, so sind die damit besch mußten Kleider und der Ersteren mindestens 24 Stunden, in der Letzteren mindestens Falls dem Medizinalbeamten von dem Ergebniß ihrer Unterdie Wäsche entweder sofort zu verbrennen oder in der Weise, 12 Stunden, ehe sie mit Wasser gespült und weiter gereinigt uchung, womöglich unter Beifügung von Präparaten Mitwie es in der gleichzeitig veröffentlichten Desinfektions- Anweisung werden. ( II, 3 und 4) angegeben ist, zu desinfiziren. Wäsche u. f. w. kann auch in Dampfapparaten, sowie 13. Man wache auch auf das sorgfältigste darüber, daß durch Auskochen desinfizirt werden. Aber auch in diesem Falle*) Kosten für Porto und Telegramme werden von dem Cholera- Ausleerungen nicht in die Nähe der muß sie zunächst mit einer der genannten Desinfektions- Flüssig. Phyfitus ersetzt werden.