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Nr. 262. 21. Jahrgang.
tibst
Sonntag, 6. November 1904.
bereinler 424.
Partei- Nachrichten.
trittsgeld erheben.
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Fortsetzung oder die Auflösung des Arbeitsverhältnisses, Mariendorf und Umgegend. Der Wahlverein hält seine Mitauf die Aushändigung oder den Inhalt des Zeugnisses glieder- Versammlung Dienstag abends 8 Uhr im Lokale von Tagesordnung : Bei den Stadtratswahlen in Düsseldorf erhielten nach einem und auf Berechnung der Krankenversicherungs- Beiträge beziehen. teichardt, Mariendorf , Chauffeeftr. 16 ab. uns zugegangenen Privattelegramm unsere Parteigenossen 2356 Außerdem aber tritt die Zuständigkeit des Gemeindevorstehers für 1. Vortrag des Reichstags- Abgeordneten Fritz Kunert über die Stimmen, das Zentrum 7315, die Liberalen 1669 und die Gewert eine vorläufige Entscheidung nur in solchen Fällen ein, in denen kein politische Lage. 2. Anträge zur Kreis- Generalversammlung und obligatorisches Gericht einzurichten ist; das folgt aus der Wahl der Delegierten. 3. Bericht über die Parteispedition. Gäste, auch Frauen, haben Zutritt.-Die Bibliothek ist eine Bersammlungen ohne Bier hält der sozialdemokratische Wahl- Entstehungsgeschichte und dem Zweck des§ 76 des Gewerbegerichts- Stunde vor Beginn der Versammlung geöffnet. berein in Jena ab. Am 2. November wurde damit der Anfang Gesetzes, dem diese Vorschrift entlehnt ist. Mag man aber den Pankow . Mittwoch ist Zahlabend in den Lokalen von Meifelgemacht. Gs fommen nur diejenigen Versammlungen( in der Regel§ 19 auch in weiterer Weise auslegen: unter allen Umständen bach, Kaiser Friedrichstr. 71, Abendroth, Mühlenstr. 25 und Wolff, jebe ziveite) in Betracht, die im kleinen Saale des Volkshauses der liegt vom 1. Januar 1905 ab für die Berliner Bollantstr. 23. Karl Beiß- Stiftung stattfinden. Das Voltshaus hat keine eigene andlungsgehülfen der Fall der Justizverweige, Charlottenburg . Am Montag, den 7. November, abends Bewirtschaftung; jeder Verein bringt sich seinen Wirt mit. In rung bor. Zukunft will der Verein darauf verzichten und zur Deckung der pünktlich 9 Uhr, beginnt Dr. Konrad Schmidt im Bolts. Was ist dagegen zu tun?§ 2 des Kaufmannsgerichts- Gesetzes hause einen Byflus von wissenschaftlichen Vorträgen mit ans Rokalmiete von den Versammlungsteilnehmern ein geringes Ein- legt für solchen Fall dem Handelsminister die Pflicht eines Gin- chließender Diskussion, durch welche die Hörer in die volkswirtgreifens auf. Jndes so wenig der Minister auf dem gewerbegerichtschaftlichen Anschauungen des Sozialismus eingeführt werden sollen. Totenliste der Partei. Im Alter von 54 Jahren starb in lichen Gebiet dem Gesez Achtung verschafft hat, so wenig wird er Der Besuch dieser Vorträge, die im November und Dezember Jahren noch keineswegs zu alt, zählte er doch zu den„ Alten" der es hier tun. Bleibt nur übrig Artikel 77 der Reichsverfassung, der an jedem Montag stattfinden werden, steht unentgeltlich jederBartei in Elberfeld , da er schon in früher Jugend für die Partei da lautet: Wenn in einem Bundesstaat der Fall einer Justizver- mann, auch weiblichen Personen, frei. Rummelsburg . Genoffe Kazenstein spricht Dienstag abend tätig war. In dem großen Elberfelder Sozialistenprozesse wurde er weigerung eintritt und auf gefeßlichen Wegen ausreichende Hülfe wochenlang in Untersuchungshaft gehalten und schließlich zu zwei nicht erlangt werden kann, so liegt dem Bundesrate ob, erwiesene, nach 81 Uhr bei Weigelt, Türrschmidstr. 45 über das Thema: Der Monaten Gefängnis verurteilt. Bis in die letzten Tage war Schmitz der Verfassung und den bestehenden Gefeßen des betr. Bundesstaates zu Kampf um die wirtschaftliche Befreiung. Auch die Frauen haben mit größter Aufopferung für die Partei tätig. Ein Schlaganfall in beurteilende Beschwerden über verringerte oder gehemmte Rechts- Zutritt. Verbindung mit einem qualvollen Asthmaleiden setzte seinem Leben pflege anzunehmen und darauf die gerichtliche Hülfe bei der Bundes- Rummelsburg. Deffentliche Versammlung am Dienstag den das Ziel. regierung, die zu der Beschwerde Anlaß gegeben hat, zu bewirken." 8. b. M., abends 81 Uhr, im Weigeltschen Lokal, Türrschmidtstr. 45. Polizeiliches, Gerichtliches ufw. Aber der mit der Untersuchung von Ebenbürtigkeitsfragen zur Zeit Tagesordnung: Vortrag Der Kampf um die wirtschafttiche Be -Die große Justizaltion, die sich an die bekannte Notiz von so schwer belastete Bundesrat wird den Handlungsgehülfen schwerlich freiung". Referent: Genosse Kazenstein. Diskussion. Um zahl dem in einem Wiener Hospital erfolgten Tode eines angeblichen helfen. Sie sind vom 1. Januar ab rechtlos und haben nur die Wahl, reiches Erscheinen, besonders der Frauen, wird gebeten. Verwandten des Kaisers knüpfte und sozialdemokratischen Redakteuren Der Vorstand. bisher nicht weniger als 20 Monate Gefängnis eintrug, hat nun dank ob sie die Konkurrenz mit Kirschner im Warten aufnehmen oder Schadenersatzklage gegen den Oberbürgermeister anstrengen wollen. Schmargendorf . Dienstag, abends 8 Uhr, hält der Wahlſtaatsanwaltschaftlichem Uebereifer einen für die Staatsanwaltschaft für diese ist das ordentliche Gericht zuständig. Aber zum Wesen berein im Wirtshaus Schmargendorf", Warnemünderstr. 6, seine wenig rühmlichen Abschluß gefunden. Auf der Tagesordnung steht unter Wie wir seinerzeit berichteten, war auch gegen die ver- ordentlicher Justiz gehört: Rechthaben und Rechtbekommen ist Mitgliederversammlung ab. antwortlichen Redakteure der Bergischen anderem: Vortrag über das Parteiprogramm. Gäste nebst Frauen " Bergischen Arbeiter zweierlei. stimme" und der Elberfelder Freien Presse" ein haben Zutritt. Der Vorstand. Verfahren wegen Majestätsbeleidigung eingeleitet worden, nicht weil fie die für strafbar angesehene Notiz veröffentlicht hatten, sondern weil sie die Meldung eines Depeschenbureaus über die Verurteilung weil sie die Meldung eines Depeschenbureaus über die Berurteilung Dieses Verfahren hat nunmehr gegen beide Blätter eingestellt
eines Redakteurs wegen dieser Notiz veröffentlicht hatten.
werden müssen.
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Der Redakteur der Königsberger Boltszeitung", Genosse Julian Borchardt , wurde wegen Beleidigung eines Schutzmanns zu 300 M. Geldstrafe verurteilt. In einer Notiz seines Blattes hatte Borchardt das Verhalten des Schußmanns in einer Streitangelegenheit behandelt, und darin erblickte das Gericht den Vorwurf gegen den Schuhmann, daß er sich der Freiheitsberaubung schuldig gemacht habe. Da ein Schußmann so was nicht tut, mußte der Redakteur bestraft werden.
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Soziales.
Die Kaufmannsgerichte und der Berliner Magistrat.
Uns wird zu diesem Thema von juristischer Seite geschrieben: Ihre Darlegungen über die Justizverweigerung für die Handlungsgehülfen in Berlin vom 1. Januar 1905 ab find entgegen den Darlegungen des Oberbürgermeisters zutreffend; nur dürfte die Aushülfe, auf die Sie unter Bezugnahme auf§ 19 des Kaufmannsgerichts- Gesetzes verweisen, nicht gangbar sein.
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Wir waren nicht im Zweifel darüber, daß auch§ 19 des Ge- Friedrichshagen. Parteigenossen! Gemeindewähler! feges über die Kaufmannsgerichte rechtlich nur für solche Fälle gilt, Ersagwahl zur Gemeindevertretung im ersten Bezirk wo solche Gerichte nicht von gesetzeswegen bestehen müssen, daß er nachmittags von 6-8 Uhr im Restaurant Franz Lerche, Friedrich der dritten Klasse findet statt am Dienstag den 15. November, also für Berlin ebensowenig zutrifft, wie der§ 21 für Streitig straße 81. Als Kandidat ist aufgestellt Genosse Otto Stephan, feilen, die erst nach dem 31. Dezember anhängig gemacht werden. Maurer, Scharntveberstr. 86. Zum ersten Bezirk gehören folgende Bir haben den Vorschlag nur gemacht in der Hoffnung, daß dann Straßen: Ahornallee Köpeniderstraße, Friedrichstraße, Lindenallee, Herrn Kirschners juristisches Gewissen erwacht und er sich für un- Myliusgarten, Schmaler Weg, Wilhelmstraße und Westend . Maß zuständig erklärt, weil vom 1. Januar an für Berlin die Zuständig- gebend find die Wohnungen, die die Wähler am 1. Oktober v. 3. feit eines Kaufmannsgerichts gegeben sei. Das wäre der Humor inne hatten. Die Parteigenossen werden ersucht, eifrig für die bei der Sache gewesen. Wahl zu agitieren, damit der erste Bezirk wieder durch einen Sozialdemokraten vertreten wird.
Bu der geftrigen Notiz ist in Berichtigung eines Druckfehlers noch zu bemerken, daß es in dem Zitat des§ 19( Mittelspalte, unten) heißen muß: Ist ein zuständiges Kaufmannsgericht nicht mig vorhanden".
Rekurs und Kosten.
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Sonntagsfriede.
Die Kirchenglocken läuten und laden den Erdenpilger zum Beten
6 Der Arbeiter N. war beim Beladen eines Förderwagens im Bergwerk zu Schaden gekommen, konnte aber nach acht Tagen die ein. Play hat der fromme Berliner in seinen Gotteshäusern, denn Arbeit wieder aufnehmen. Sein Anspruch auf Unfallrente wurde unter der Betriebsleitung von Mirbach ist forsch darauf los gebaut abgewiesen. Er legte Berufung ein und machte geltend, daß er an worden, so daß der Bedarf auch dann gedeckt wäre, wenn die Einverschiedenen Stellen noch Schmerzen empfinde. Die Aerzte ver- wohnerzahl Berlins fich statt der zweiten der dritten Million näherte, mochten einen objektiven Befund für verschiedene der Angaben des Auch an Zeit zum Kirchengehen soll es dem Berliner ja nicht fehlen, Klägers nicht festzustellen. Das Schiedsgericht wies die Berufung ab und Nicht allein solche Leute, die sich von berufswegen durch fleißigen Bom 1. Januar 1905 ab sind die Handlungsgehülfen in Berlin legte dem Kläger auch die Kosten der Beweiserhebung auf, indem es Kirchenbesuch nach oben hin lieb Kind machen müssen, sollen im ohne Rechtsschutz. Das ordentliche Gericht( Amts- den letzten Absatz des§ 10 des Mantelgesetzes der Unfallversicherungs- Verein mit der ihrem Wesen nach ja kirchenfrommen Bourgeoisie gesetze für anwendbar erklärte. Danach ist das Schiedsgericht befugt, den öffentlichen Gottesdienst besuchen, sondern das Gesetz hat auch oder Landgericht) tritt feineswegs statt den Beteiligten solche Kosten des Verfahrens zur Last zu legen, Kaufmannsgerichte ein. Nach§ 6 des Kaufmannsgerichts- welche durch Mutwillen oder durch ein„ auf Verschleppung oder Fürsorge getroffen, daß der Ausgebeutete, der Lohnftlabe am SonnGefeßes wird durch die Zuständigkeit eines Kaufmannsgerichts die Frreführung berechnetes Verhalten" berselben veranlaßt worden find. tag die Stunden frei hat, die für die Uebung der Religionspflichten Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte ausdrücklich ausgeschlossen. Für Durch den Nekurs des Klägers tam die Angelegenheit vor das in Betracht kommen. In Berlin müssen Punkt zehn am Sonntag die Klagen der Handlungsgehülfen in Gemeinden, die über Reichs- Versicherungsamt. Dieses ließ den Kläger noch einmal in der vormittag die Ladengeschäfte geschlossen sein und erst Uhr zwölf 20 000 Einwohner nach der letzten Volkszählung haben, ist nach Universitätsklinik Bonn beobachten und untersuchen. Der verhandelnde dürfen sie wieder geöffnet werden. So hat auch der Handlungs§§ 2 und 5 desselben Gefeßes das Kaufmannsgericht aus Senat tam auf Grund des Obergutachtens allerdings auch zu der gehülfe, der Hausdiener, der Laufbursche Gelegenheit, sich am Tage fchließlich zuständig. Mithin ist vom 1. Januar 1905 ab allein Ueberzeugung, daß Folgen des Unfalls nicht dargetan seien. Im des Herrn an Gottes Wort zu erbauen. Auf dem Papier das Kaufmannsgericht für die Klagen der Handlungsgehülfen in Gegensatz zum Schiedsgericht erachtete der Senat aber auch kein wenigstens. „ auf Verschleppung oder Jrreführung berechnetes Verhalten" für Berlin zuständig. Daraus, daß das Kaufmannsgericht aus irgend vorliegend. Nun war aber fraglich, ob, bei Zurückweisung des Ne Aber das Papier ist geduldig, ganz besonders dasjenige, auf welchem Grunde nicht funktioniert( 3. B. weil die Richter erkrankt furses inbezug auf die tente, das Retursgericht die Entscheidung dem Geseze gegen die Ausbeutung niedergeschrieben werden. Sehen find oder ablehnen ihre Pflicht zu erfüllen oder weil der Magistrat des Schiedsgerichts aufheben könne, soweit dadurch Kläger zu den wir uns einmal den Sonntagsfrieden an, wie er etwa in einem die Hebammendienste für die Geburt eines Drtsstatuts nicht zu er kosten der Beweiserhebung gemäߧ 10 des Mantelgefeßes größeren Delilateßwarengeschäft der Friedrichstadt fich füllen vermag) folgt ebensowenig die Zuständigkeit des Amtsgerichts verurteilt worden ist. Mit anderen Worten, ob diese Kosten an sich fundgibt. Der Inhaber ist Hoflieferant und durch diese Würde wie etwa aus dem Fehlen des Oberverwaltungsgerichts folgt, retursfähig sind. Wegen dieser Frage verwies der verhandelnde schon verpflichtet, patriotisch, fönigstreu, fromm und jawohl auch daß die diesem gesetzlich übertragenen Streitigkeiten von Amts- Senat die ganze Sache zur Entscheidung an den Erweiterten Senat. gefeßliebend zu sein. Mit peinlicher Gewissenhaftigkeit belastet er gerichten zu entscheiden find. Der Versuch einiger, z. B. des Dr. Nitter In der Verhandlung vor diesem wurde der Kläger vom Arbeiter fein Spefentonto an patriotischen Gedenktagen und schilt verschriftsim„ Gewerbegericht", aus§ 21 des Kaufmannsgerichts- Gefeßes die der Erweiterte Senat die Verfagung der Unfallrente, hob aber mäßig auf die Gottlosigkeit und Vaterlandslosigkeit der unteren Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für die Zeit des Justizstillstandes die Verurteilung des Klägers zu den Kosten der Beweiserhebung Klassen.
abzuleiten, scheitert, wie Sie zutreffend hervorheben, an dem Wortlaut, auf. Begründend führte Präfident Gäbel aus: Der Senat nehme In dem Geschäft dieses Musterbürgers rückt am Sonntag bie dem Zweck und der Entstehungsgeschichte des§ 21, der sich lediglich an, daß die 8ulässigkeit der Returseinlegung gegen zehnte Morgenstunde heran. Es wird forsch verkauft und die Haus. auf Prozesse bezieht, die vor dem 1. Januar 1905 anhängig gemacht Schiedsgerichtsurteile auch in dem Maße fortbestehe, daß diener packen emsig Waren in Körbe oder schnüren Bakete zusammen. find. Die Rechtslage ist eine ähnliche wie bei den Gemeinden, in selbst bei Burückweisung des Rechtsmittels in der Hauptsache das Jetzt schlägt es zehn; aber wenn auch sonst alles hastet und eilt, it te denen trotz der Vorschrift des Geseges über die Gewerbegerichte ein Reichs- Versicherungsamt über den sto stenpuntt besonders, von einer Eile beim Schließen des Ladens ist nichts zu merken. Gewerbegericht noch nicht errichtet ist. Und derartige Gemeinden und zwar auch anders entscheiden könne. Wenn nun auch leber Allmählich werden die vor der Tür aufgestellten Waren hereingeholt, gibt es ja noch heute. Im Reichstage wurde gelegentlich auf diesen treibungen des Klägers borlägen, so könne man doch noch nicht gibt es ja noch heute. Im Reichstage wurde gelegentlich auf diesen fagen, man habe es hier mit einem auf Frreführung gerichteten aber auf Befehl des Chefs recht langsam. Etwa ein Viertel nach gesezwidrigen Zustand hingewiesen und ohne Widerspruch konstatiert, Berhalten zu tun. zehn Uhr fällt die Jalousie. Num wird der Laden aufgeräumt. Gut daß für alle ſolche Fälle der Rechtsweg versperrt ist. Nun hat halb elf wird es, bis das Personal das Geschäft verläßt.
Mit dem Kirchengehen ist es also nichts. Aber immerhin
sich die Praxis damit geholfen, daß die ordentlichen Gerichte fich bem Reichs wohnungsberein als Mitglied angeschlossen hat der Angestellte doch seine anderthalb Stunden am Vormittage Das Lüneburger Gewerkschafts- Kartell, das seit einigen Jahren dennoch entschieden. Das ging art, weil die Parteien hatte, hat in seiner letzten Delegiertenversammlung einstimmig frei. Hast Du eine Ahnung von Berlin ! Der Hausdiener verläßt Einspruch die Zuständigkeit gegen nicht erhoben und beschloffen, alle Beziehungen zu dem genannten Verein aufzugeben. jetzt das Geschäft, aber beileibe nicht allein; fein treuer Begleiter das ordentliche Gericht allenfalls als ein vereinbartes Schiedsgericht Gewerbegerichtswahlen. In Magdeburg eroberten die freien gellen konnte. Ob dieser Weg überhaupt, insbesondere auch für Gewerkschaften von 50 Arbeitermandaten 44, von den 50 Unter- ift ein Korb, mit Waren vollgepackt, die zumeist nach dem Westen Streitigkeiten der Handlungsgehülfen gesetzlich rechtlich zulässig ist, nehmermandaten 4. In Geestemünde wurde die Liste des hinausgeschafft werden müssen. Aber schnell, denn noch vor zwölf ist lebhaft bestritten und dürfte mit der weit überwiegenden Anzahl Gewerkschaftskartells so glatt gewählt, daß ihre sämtlichen Kan- heißt es wieder im Geschäft sein, wo abermals zwei Stunden im der Gerichte und Sachverständigen, die sich zu dieser Frage geäußert didaten 295 Stimmen erhielten und sämtliche Kandidaten der Gegen- offenen Laden hantiert werden muß. Nach zwei Uhr geht der Tanz haben, zu verneinen sein. Demnach ist vom 1. Januar 1905 liste je eine Stimme. von neuem los; der Hausdiener friegt seinen Backen aufgeladen und ab das ordentliche Gericht( Amts- und Landgericht) nnn fort zur Kundschaft. In der einen Hand den Korb, in der oder fünf am Nachmittag mag er zu Hause sein.
in Berlin nicht befugt, über nach dem 31. Dezember Berliner Partei- Angelegenheiten. anderen etwa eine Stulle, von der er unterwegs abbeißt. Um vier
1904 anhängig gewordene Streitigkeiten von Handlungsgehülfen au entscheiden. Entscheidet es Zweiter Wahlkreis. Die Generalversammlung des Wahlvereins Eins spart er allerdings am Sonntag, nämlich das Umkleiden. dennoch, so sind seine Entscheidungen nichtig. Die Streitfrage, ob findet Dienstag, abends 8 Uhr, im Hofjäger- Palast", Hasen- In feinen Geschäften tragen Hausdiener und Laufbursche natürlich Der Vorstand. solche Entscheidungen ohne weiteres hinfällig find, oder ob es beide 52/53 ftatt. Mitgliedsbuch legitimiert. Libree. Aber nur an Wochentagen; Sonntags ist Bedingung, daß die Brit. Ueber die Arbeiter Baugenossenschaft und eigene Kleidung angezogen wird, damit der Schutzmann einer Richtigkeitstlage bedarf, um die gesetzwidrig, unbefugt er laffene Entscheidung aus dem Wege zu räumen, kann auf sich be- den wirtschaftlichen Kampf des Proletariats spricht Genoffe Stempel nichts merkt. Wird der Bote bei aller Vorsicht aber doch abgefaßt, in der bei Weniger, Werderstr. 27 am Dienstag abend stattfindenden so daß der Chef Strafe zahlen muß, dann fezt es selbstverständlich ruhen bleiben. Versammlung des Wahlvereins.word Ist der Rechtsweg den Handlungsgehülfen in Berlin demnach Wilmersdorf . Mittwoch, abends 8 Uhr, hält der Wahlvereintritt ein solcher Fall allerdings nicht ein, denn so leicht sieht die einen gefalzenen Nüffel ob solcher bodenlosen Uugeschicklichkeit. Oft lange verschlossen, bis endlich ein dem Kaufmannsgerichts- Gesetz seine Generalversammlung ab. Auf der Tagesordnung entsprechendes Gericht eingefegt ist, so frägt es sich, ob§ 19 bes stehen: Bericht und Neuwahl des Vorstandes, Bericht über die Tätig- Polizei nichts. Kaufmannsgerichts- Gesetzes ein Vehikel gibt, um dem Oberbürger feit des Gewerbegerichts und wichtige Vereinsangelegenheiten. Frauen Einige Hoflieferanten haben für die Sonntage fogar eine meister die Klagen zur borläufigen Entscheidung zu übermitteln. haben Zutritt. pogoständige a che eingerichtet, die von zehn bis zwölf und auch nach Auch diese Frage ist zu verneinen. Zunächst betrifft§ 19 des Stauf- Lichtenberg. Dienstag abends 7 Uhr findet eine Flugblatt- zwei noch in Tätigkeit tritt, um von den hohen Herrschaften Be mannsgerichts Gesetzes nicht alle Streitigkeiten, sondern nur die verbreitung statt. Die Genoffen werden ersucht, fich zahlreich stellungen auf Kaviar, Austern, Champagner 2c. entgegen zu nehmen. verhältnismäßig wenigen, welche sich auf den Antritt, die daran zu beteiligen. Treffpunkt die bekannten Bezirkslokale. In solchem Fall ist die Finte sehr vorteilhaft, daß man das Delikates
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