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Nr. 265. 21. Jahrgang.

Soziales.

2. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Bonuerstag, 10. November 1904.

Aus der Frauenbewegung.

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Nebstdem wurde die Besprechung auf sonstige wichtige Gegen- erstaunt, sondern entrüstet und weigerte sich begreiflicherweise, ohne stände erstreckt, die während des Jahres die besondere Aufmerksamkeit weiteres den Gang nach der Polizeiwache mitzumachen, indem er der Gewerbe- Aufsichtsbeamten wachgerufen hatten. seinen Namen nannte und zu seiner Legitimation seinen Militärpaz Grober Unfug   mit dem Koalitionsrecht. Nach Erledigung der Tagesordnung traten die Gewerbe- herbeifchaffen ließ. Auch der Wirt trat dazwischen und erklärte dem Ms im Frühjahr in Königsberg   i. Pr. die Maurer Aufsichtsbeamten zu einem Austausch ihrer gegenseitigen Erfahrungen Schußmann, daß er in seinem Lokal selbst Polizei sei und für den Streitten, wurden dort mehrfach arbeitswillige Italiener be- zuſammen, um eine tunlichste Uebereinstimmung in der Revisions- Mann gut stehe, da er ihn tenne, auch seine Wohnung angeben fönne." schäftigt. Der Maurer Busch versuchte nun die bei einem tätigkeit zu erzielen. Der Wirt soll auch dem Schuhmann weiter hindernd in Neubau tätigen Italiener gemäߧ 152 der Gewerbe- Ordnung I den Weg getreten sein. Dieser bestand darauf, daß A. ihm zur Wache zu folgen habe, obgleich auch noch ein im Lokale anwesender Zeuge durch friedliche Ueberredung zu veranlassen, sich den Streifenden Urban gleichfalls erklärte, daß er den A. Kenne. Dem Schuhmann anzuschließen. Die Verhandlung erfolgte teils auf der Straße, Kuhn kam dann der Schuhmann Milde zu Hülfe, und nun wurde die teils auf dem Baugrundstück. Es war um die Mittagszeit. Boltsversammlung nach dem Moabiter Gesellschaftshause, ihn gewaltsam aus dem Lokal zu bringen. Er stemmte sich Die sozialdemokratischen Frauen hatten zum 8. November eine Situation für A. fritisch, denn die Schußleute gingen dazu über, Auf der Straße sammelte sich das Publikum an. Ein Schutzmann sistierte Busch. Als er ihn nach der Polizei ist und wie sein jo II", referierte Genossin Dr. Hoffmann. Die Straße hinaus befördert. Die Schußleute hielten es auch für Wiclefstr. 24, einberufen. Ueber, Die Volksschule, wie sie gegen seine Abführung, wurde aber doch zur Tür geschleift und auf wache abführte, fingen die Zuschauer an zu johlen. Busch Sie kennzeichnete zunächst den überwuchernden, schädlichen Einfluß geboten, ihm eine sette um das Handgelenk zu legen, wurde wegen groben Unfugs und wegen Uebertretung der der mit dem Staat verbundenen Kirche auf unser Volksschulwesen. und nachdem noch ein dritter Schuhmann hinzugekommen war, Straßenpolizeiverordnung angeklagt. Das Schöffengericht Dabei betonte sie auch den charakteristischen Gegensatz zwischen Vor- wurde A. zur Polizeiwache gebracht. Dort ist er nach Feststellung sprach ihn zwar frei, das Landgericht als Berufungsinstanz bildung und Besoldung der Pfarrer und Lehrer. Der seiner Personalien entlassen worden. Daß man nicht glimpflich mit hob indessen das Urteil auf und verurteilte ihn zu Hüter des Glaubens sei Akademiker und bekomme ein ihm umgegangen war, suchte er durch ein ärztliches Attest acht Tagen Haft. Es wandte sowohl die Bestimmung gutes Gehalt, während der Hüter des Geistes, der Bildner zu beweisen, das er sich hatte ausstellen lassen. Dieses verzeichnete des§ 360 Nr. 11 des Strafgesetzbuchs über den groben der Boltsschüler ärmlich gestellt werde, und die Maßgebenden eine eine geschwollene Nase und geschwollene Wangen des§ 360 Nr. 11 des Strafgesetzbuchs über den groben geringere Borbildung von ihm verlangten. In überaus frommen und Lippen, auch waren Blutflede in der Kleidung vorhanden. Unfug als auch die Straßenpolizeiverordnung( Verkehrs- Seminaren werde dieser erzogen. Wenn wir doch so manche gute A. hat den Vermittler Matheke auf Grund dieses Vorfalls wegen behinderung) an. Lehrkraft unter den Volksschullehrern hätten, so liege das an der Freiheitsberaubung angezeigt, ist aber vom Staatsanwalt Angeklagter legte Revision ein. Sein Vertreter betonte unverwüstlichen Volkskraft mit ihrem doch überall durchbrechenden dahin beschieden worden, daß der Anzeige nicht Folge gegeben werden vor dem Kammergericht, daß nichts weiter festgestellt sei, als Jdealismus. Dann schilderte Rednerin unter Verwendung von könne, da Matheke sich jetzt im Irrenhause befinde. Im daß B. friedlich mit den Italienern wegen Niederlegung der Zahlen und unbestreitbaren Tatsachen die schweren Mißstände auf dem gestrigen Termin bestritten beide Angeklagte, sich im Sinne der An­Arbeit verhandelt habe. Der Schuhmann habe ihn von dem Bau Gebiete unseres Boltsschulwesens, namentlich auf dem Lande, aber flage schuldig gemacht zu haben. Der Zeuge Schuhmann Kuhn be­gewiesen. Nach einiger Zeit sei B. auch vom Grundstück herunter auch in den Städten. In den Städten, in den großen fundete aber, daß A. um sich geschlagen habe und er mit seinem gegangen. Von grobem Unfug fönne gar nicht die Rede sein. Industrie- Drten sei es ja etwas besser, denn der Fabrikant brauche Kollegen genötigt gewesen sei, den A. unter Anwendung von Gewalt §360 Nr. 11 des Strafgesetzbuches sei durch das Urteil des nach bekannten Aussprüchen die Kinder der unbemittelten Gesellschafts- Aehnlich sagten die Schuhleute Milde und Weiß aus. Daß A. von 360 Nr. 11 des Strafgesetzbuches sei durch das Urteil des vorgebildete Arbeiter, während den Agrariern besonders Ostelbiens, zur Tür zu schieben; dort habe er sich am Türpfosten festgehalten. Landgerichts verletzt. Die Menschenmenge habe sich nicht an schichten nicht wenig genug lernen könnten. Die Sozialdemokratie den Schuhleuten geschlagen worden sei, konnte von keinem der Zeugen gesammelt, weil B. dazu einen besonderen Anlaß gegeben sei aber der Anschanung, daß weder Arbeitsvieh für das flache Land, bekundet werden. Der Staatsanwalt hielt auf Grund der Beweis­hätte, sondern wohl hauptsächlich, weil der Schuhmann ein- noch lebende Maschinen für den Fabrikanten erzogen werden aufnahme beide Angeklagte für schuldig und beantragte, indem er griff und es Ausländer waren, die dort arbeiteten. Auch den sollten. Wir verlangten vielmehr die Herausbildung eines ihnen die Erregung zugute hielt, gegen den Feldmesser A. 40 M., Die hieraus sich § 152 der Gewerbe- Ordnung und das darin gewährleistete jeden zu einem Vollmenschen. ergebenden gegen den Schankwirt M. 75 M. Geldstrafe. Rechtsanwalt Dr. Roalitionsrecht verlege die Vorentscheidung. Das Reichsgericht bekannten sozialdemokratischen Forderungen entwickelte darauf Schwindt beantragte dagegen die Freisprechung und führte aus, im Dr. Hoffmann einzelnen habe ausdrücklich das Streitpostenstehen und eine entsprechende Genossin Dr. ant der Hand daß die Schuhleute sich nicht in der rechtmäßigen Ausübung ihres des sozialdemokratischen Schulprogramms. Bei dem Punkte Amtes befunden haben. Der Schuhmann Kuhn habe in= friedliche Einwirkung auf Arbeitswillige durch Streitposten für Obligatorische Fortbildungsschulen", kam sie auf die beabsichtigte struktionswidrig und widerrechtlich gehandelt, denn es habe obligatorische Einführung des Fortbildungsunterrichts für die männ- doch gar kein Grund vorgelegen, einen anständigen, beamteten Mann, liche Jugend Berlins   zu sprechen und kritisierte in ironisch gewürzten der sich durch seinen Militärpaß legitimieren fonnte und durch zwei Ausführungen den Ausschluß derer, die so unvorsichtig waren, als andere Personen legitimiert wurde, zum Gange nach der Polizei­Mädchen auf die Welt zu kommen. Hier hob sie den Standpunkt wache zu zwingen. Dagegen würde sich wohl jeder anständige Mensch der Sozialdemokratie hervor, wonach das weibliche Geschlecht den aufbäumen, und wenn der Angeklagte A. wirklich sich gegen den selben Anspruch auf Weiterbildung habe, wie der schulentwachsene Fußboden geftemmt haben sollte, so wäre ihm dies eventuell nicht zu Ausführlicher ging Rednerin auf die Gründe zu schwer zur Last zu legen.- Der Gerichtshof war der Ansicht, daß dem Verlangen nach Beseitigung des Religionsunterrichts das Verlangen des Schußmanns Kuhn, ihm zur Wache zu folgen, aus der Schule ein. Schule und Kirche gehörten nicht zu ein berechtigtes wäre und das Verhalten der beiden Angeklagten Der Straffenat des Kammergerichts unter dem Vorsitz sammen, da die Schule für das Leben, die Kirche für den dem Schußmann gegenüber strafbar sei. Er verurteilte A. zu 10 M., des Präsidenten Lindenberg verwarf nach langer Beratung Himmel vorbereiten wolle. Hinzukomme, daß es nicht bloß mit dem M. zu 30 M. Geldstrafe. Gegen das Urteil wurde sofort Berufung die Revision des Angeklagten. Grober Unfug liege vor. In Religionsunterricht in der Schule getan sei. Nein, die Kirche wolle angemeldet. Betracht zu ziehen seien Zeit und Ort, und die Erregung der gleichsam von oben herab über die Schule herrschen, weil ihr darum Bevölkerung infolge des Streits sei auch zu berücksichtigen. zu tun sei, nicht den Kindern zu dienen, sondern daß die Kinder ihr auf eine Woche vertagt worden. Neue Ergebnisse sind tatsächlich Aus Essen   schreibt man uns: Der große Wasserwerksprozeß ist dienten. Unter anderm erscheine es als äußerst bedenklich, daß As B. mit den Italienern verhandelte, indem er sie gruppen- denkende Kinder der vielen Bäter und Mütter, die nicht Gläubige bisher nicht ermittelt. Man rechnet in juristischen Kreisen mit Frei­weise vornahm, sei es ihm nicht ,, unbewußt" gewesen, feien, in innere Konflikte hineingetrieben würden. Der Sprechung der Angeklagten, da einmal nicht zweifelsfrei festzustellen welche Wirkung dies an jener Stelle und zurzeit auf das Vater fei für Publikum ausüben würde. Er fei sich bewußt gewesen, daß auch; das Ende sei: das Kind werde wahrscheinlich gegen mit dem Gebiete des von diesem gelieferten unfiltrierten Waffers das Kind eine Respektsperson, der Lehrer fei, daß das Ausdehnungsgebiet der großen Typhusepidemie im Jahre 1901 sich mit dem Versorgungsgebiet des Wafferiverkes refp. es unter den obwaltenden Umständen zu einem Auflauf führen über einem von beiden heucheln, es nicht wisse, mußte. Er hätte ja mit Arbeitswilligen sprechen dürfen, wo es hinaus solle. Wir, die wir die Entfernung des Religions  - deckt, dann aber auch, weil den Angeklagten das Bewußtsein einer aber nicht so, daß er sie sich gruppenweise vornahm. Er unterrichts aus der Schule verlangten, seien die Hüter von Familie Nahrungsmittelverfälschung, wenn eine solche überhaupt konstruiert hätte sich so benehmen müssen, daß die Geister nicht auf- und Sittlichkeit. Auch auf diesem Gebiete zeige es sich, wo denn die werden könne, nicht nachzuweisen sei. einander platten. Auch die Straßenpolizeiverordnung sei mit Recht angewendet.

erlaubt erklärt.

Der Oberstaatsanwalt verlangte Zurückweisung der Revision. B. Hätte durch sein Verhalten die Passage ver­hindert. Grober Unfug sei mit Recht angenommen worden. Sein Auftreten habe den äußeren Bestand der öffentlichen Ordnung gefährdet. Es sei so aufgefallen, daß sich die Menschenmasse ansammelte und johlte, als er vom Schutzmann abgeführt wurde.

Das wäre denn grober Unfug, verübt mit dem Roalitionsrechte und dem dolus eventualis, denn das Sprechen mit den Arbeitswilligen, auch wenn es mit einer Gruppe dieser geschah, stellt ja nicht die Belästigung des Publikums dar, diese kann allerhöchstens gefunden werden in der An­sammlung von Publikum, das nicht sich selbst belästigt gefühlt hat, sondern das durch seine Ansammlung und durch das Gejohle belästigt" und" den äußeren Bestand der öffent­lichen Ordnung gefährdet" hat. Das Gericht kann also unmöglich sagen, daß B. Handlungen begangen hat, in denen eine Belästigung des Publikums" und eine Gefährdung des äußeren Bestandes der öffentlichen Ordnung" gefunden werden tann, es kann allerhöchstens schließen, daß B. ,, hätte annehmen müssen", durch sein Verhalten könne eine Belästigung des Publikums und eine Gefährdung des äußeren Bestandes der öffentlichen Ordnung herbeigeführt werden.

Wir hätten unsere Meinung über das Urteil gern mit weniger Worten deutlicher gesagt. Aber das ist der Fluch der Presse: Auch wir werden durch die Behandlung, die solche Vorgänge bei uns erfahren, gezwungen, über eine sehr einfache Sache, die wir mit einem Worte kennzeichnen möchten, Lange Ausführungen zu machen. Mit würdigem Ernste wird ein großer Gerichtsapparat in Bewegung gesezt und tiefsinnige juristische Mysterien werden dem Publikum serviert um die einfache Sache, daß die Unternehmer Schutz für ihren Profit brauchen, und daß sie noch immer start genug sind, ihn zu erlangen. Und das nötigt auch uns, diese Mysterien der Juristerei mit würdigem Ernste zu untersuchen, obwohl wir auch ohne Untersuchung ganz genau wissen, was dahinter steckt. Die amerikanische Offenheit in dem Kampfe zwischen Kapital und Arbeit ist zwar manchmal etwas brutal, aber diese Brutalität ist ordentlich erfrischend gegenüber dem bei uns üblichen Verfahren. Wir würden sie vorziehen.

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Knabe.

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Aus Industrie und Dandel.

Berstörer eines harmonischen Familienlebens eigentlich steckten. Schließlich ging Rednerin auf den neuen Schulgesetz- Entwurf ein. eine Verböserung der schon bösen Verhältnisse, gegen die protestiert Die gesegliche Festlegung der konfessionellen Schule bekämpfe sie als werden müsse. Mit einer Erläuterung des fozialdemokratischen Ver- rend des Monats Ottober im Vergleich zum vorhergegangenen Die Getreidepreise an den deutschen   Fruchtmärkten haben wäh langens einer einheitlichen Volksschule und mit begeisternden Monat mit Ausnahme von Gerste eine Ermäßigung erfahren. J Hinweisen auf die heranwachsende Jugend: als unserer Hoff- Vergleich zum Vorjahr ist die Spannung freilich fast gleich start wie nung, schloß der Vortrag unter lebhaftem Beifall der Versammelten. im September. Für die Monate Juli bis Oktober ergibt sich im Bur Distuffion nahm Genoffin Ottilie Baaber das Wort. Durchschnitt sämtlicher Fruchtmärkte folgende Preisbewegung. Es Sie forderte von Kommune und Staat, daß sie pflichtgemäß auch notierten 1 Doppelzentner in Mark eine weitgehende leibliche Fürsorge den armen Volksschulkindern angedeihen ließen. Ihre Verpflichtung wäre selbst mit einem warmen Frühstüd noch lange nicht erfüllt. Ein Arzt habe festgestellt, daß je nach der Güte der Ernährung Stinder schlechter oder besser lernten. Dann zeigte Rednerin an der in Schlesien   bestehenden, vom Staat subventionierten Stichschule, wie heute selbst an sich gute Institutionen dem Profit der Unternehmer dienstbar gemacht würden. Bekannte Firmen Berlins   ließen Wäsche- Ausstattungen, die der Staat frei befördere, dorthin zum Sticken der Monogramme gehen. Da fie äußerst wenig dafür zahlten, so könnten die Berliner   Stickerinnen unmöglich damit konkurrieren.

Juli

August September

Ottober

Weizen( 63 Marktorte)

1903

1904

15,80 17,20

16,00

15,84

15,71

17,51

17,36

17,20

Roggen( 75 Marktorte)

1903

13,22

12,79

12,87

12,80

1904

13,40

13,52

13,43

13,38

Gerste( 56 Marktorte)

1903

12,58

12,75

13,02

13,35

1904

13,07

13,95

14,95

15,39

1903

13,73

Hafer( 84 Marktorte) 13,09

12,52

1904 13,51 13,77 13,78 12,51

18,75

Nachdem noch Genosse Bossat für Schaffung kommunaler Unterkunfts­stellen für Kinder solcher Eltern, die tagsüber beschäftigt sind, ein­getreten war, wobei er auf englische   Beispiele verwies, frennte man Am höchsten war der Weizenpreis im Oftober wieder auf den sich mit einem dreimaligen Hoch auf die Sozialdemokratie.

bayerischen Märkten, wo er in seinem Maximum bis auf 22,40 m.

Verein für Frauen und Mädchen der Arbeiterklasse. Montag, stieg, am niedrigsten in Ostpreußen   mit 15,40 m. im Durchschnitt ben 14. November, abends 8 Uhr, in den Arminhallen, Kom- und 13,70 M. im Minimum. Den höchsten Durchschnittspreis für mandantenstr. 20: Vortrag des Herrn Dr. Hermann Wehl über: Roggen hatten die badischen Märkte mit 15,11, den niedrigsten Säuglingsschutz und städtische Verwaltung." Gäste willkommen. die ostpreußischen   mit 12,65 M. Gerste notierte am höchsten in Der Vorstand. Württemberg  , am niedrigsten in Schleswig- Holstein  . Der höchste Preis für Hafer wurde in der Provinz Brandenburg  , der niedrigste

Der Verein für Frauen und Mädchen Schönebergs und Umgegend in Ostpreußen   gezahlt. Für sämtliche vier Getreide- Arten fand sieh hielt am 7. November seine regelmäßige Vereinsversammlung im also im Oktober der niedrigste Durchschnittspreis in Ostpreußen  . Die Klubhause ab. Herr Dr. Bernstein hielt einen Vortrag über das Umfäße an sämtlichen Fruchtmärkten waren in Weizen größer, da Thema: Was soll die Kommune auf dem Gebiete der Gefundheits- gegen in Roggen, Gerste und Hafer kleiner als im Parallelmonat pflege leiften?" Der Vortrag erntete reichen Beifall. Es entspann des Vorjahres. sich nach den Ausführungen des Redners eine außerordentlich lebhafte Diskussion. In Vereinsangelegenheiten wurde nochmals bekannt Die Auswanderung über Hamburg   betrug im Monat Oktober gegeben, daß am 12. November im Lokal des Herrn Weimann, 1904 zusammen 10 310 Personen, davon Deutsche   1886 Personen, Hauptstr. 5/6, ein Kränzchen stattfindet, welches auf allgemeinen 1903 10 650 Personen, davon Deutsche   2176 Personen. Gegenüber Wunsch der Mitglieder arrangiert worden ist. Da das Vergnügen dem Monat September ist wieder eine unerhebliche Steigerung der Durch die Novelle zum Strankenversicherungs- Gesetz vom ein sehr billiges, der Eintritt inklusive Tanz nur 10 Pf. tostet, so Auswanderung zu verzeichnen, denn damals betrug fie nur 25. Mai 1903 find eine Anzahl der Vorschriften des Gesetzes auch bittet der Vorstand um recht rege Beteiligung an demselben. Anfang 8357 Personen. Die Auswanderung in den abgelaufenen zehn Monaten betrug: 1904 106 703 Personen( davon Deutsche 15 744), auf die Knappschaftskassen ausgedehnt worden, deren Inkraftsetzung des Vergnügens 9 Uhr. jedoch kaiserlicher Verordnung überlassen wurde. Diese Verordnung 1903 126 846( 17 967), 1902 104 834( 15-286), 1901 78 074( 11 530), 1900 92 508( 10 924). wird jetzt im Reichs- Anzeiger" unter dem Datum des 7. November beröffentlicht. Danach treten die auf die Knappschaftstassen bezüg lichen Bestimmungen des Krankenversicherungs- Gesezes, die sich auf die Mindestleistungen der Kassen beziehen, am 1. Januar 1905 in Kraft.

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Knappschaftstassen.

19 Gerichts- Zeitung.

In Polizeigewalt.

Vermischtes.

Wie man zu einer Anklage wegen Widerstandes kommen kann, Der Sturm hat im westlichen Deutschland   und auf See großen lehrte eine Verhandlung, die gestern das Schöffengericht längere Zeit Schaden angerichtet und Opfer von Menschenleben gefordert. Ein Jahreskonferenz der Fabriken- und Gewerbe- Inspektoren. beschäftigte. Der Feldmesser Willi A. und der Schankwirt Simon M. Bericht aus Köln   von gestern lautet: Seit gestern abend herrscht Unter dem Vorsitze des Staatsministers des Innern v. Feilißsch standen unter der Anklage des Widerstandes bezw. des Versuchs, im gesamten Westdeutschland ein Sturm, wie er seit Jahren nicht fand die Jahrestonferenz der bayerischen Fabriken- und Gewerbe- es unternommen zu haben, durch Gewalt und Drohung den Schutz- mehr erlebt wurde. Abends wurde hier ein Dachdeckermeister vom Inspektoren statt. mann Kuhn zur Unterlassung einer Amtshandlung zu nötigen. Der Dache eines hohen Hauses weggefegt und starb sofort. Unterhalb Zur Tagesordnung standen: Besprechung der wirtschaftlichen Feldmesser befand sich am 31. Juli in dem Schanklokal von M., in Nemagen wurde von einem Schleppschiffe das fünfjährige Söhnchen Berhältnisse der Industrie und der Arbeiterbevölkerung, Beziehungen welchem jich auch der Vermittler Matheke, der Stellen für Schlächter einer Schifferfamilie durch den Sturm in den Rhein   geweht. Das der Gewerbe Aufsichtsbeamten zu Arbeitgebern und Arbeitern, Be- vermittelt, befand. Er hatte keine Ahnung von dem geistigen Bu- Kind kam nicht mehr zum Vorschein. Der Telephonbetrieb mit den ratung über die im Jahre 1905 zu pflegenden Spezialerhebungen, stande des Mathete, dieser ist aber inzwischen in eine Jrrenanstalt meisten Hauptplätzen Nord- und Süddeutschlands   ist gestört. Drei Bericht über bisher gesammelte Erfahrungen über den Vollzug der übergeführt worden. Mit diesem Matheke kam A. ins Gespräch, Sonderlinge, die bei Daun  ( Eifel  ) den hohen Berg erstiegen und Bekanntmachung, Arbeitszeit in Getreidemühlen, des Kinderschutz- tippte ihn dabei gegen die Bruft und hielt ihm scherzweise vor, daß während des Sturmes den Abstieg wagten, wären beinahe das Opfer Gesetzes und der Bundesratsvorschriften über die Beschäftigung von er viel zu viel Vermittlergebühren erhebe. Matheke stürzte darauf ihres Leichtsinnes geworden und durch den Sturm in die Große Maar Gehülfen und Lehrlingen in Gaft- und Schankwirtschaften, Beratung auf die Straße und verlangte von dem Schuhmann Kuhn, daß er gefegt worden, nur dadurch, daß sie sich platt zur Erde warfen und über Sicherheitsvorschriften für Aufzüge und die Anlage von Saug die Persönlichkeit des A. feststelle, der ihn beleidigt und mißhandelt stundenlang in dieser Lage ausharrten, entgingen sie dem sicheren Tode.­gas- Motoren, Einrichtung von Anlagen zur Herstellung von habe. Der Schuhmann Kuhn kam dieser Aufforderung nach, er be- In Warnemünde   verhinderte ein Weftsüdweststurm in Stärke 10 Beißphosphor- Zündhölzern unter Zugrundelegung des vom Reich trat das Lokal und ging sofort auf den Feldmeffer zu, dem er die letter Nacht das Auslaufen des Trajettschiffes" Friedrich Franz" erworbenen Verfahrens. Anweisung gab, ihm zur Wache zu folgen. A. war darob nicht nur nach Gjelder, das heute morgen 8 1hr dorthin ausging. Das