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Mr. 282.

21. Jahrgang.

Reichstag  .

1. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Bonerstag, 1. Dezember 1904.

102. Sizung. Mittwoch, den 30. November 1904, wahren. Wir wollen alle ſchwindelhaften Ausverkäufe, zu denen Beſtimmungen des damaligen Geſeßes vollkommen ihren Zweck ver­

Am Bundesratstische: Kommissare.

Das Haus ist schwach besetzt.

Auf der Tagesordnung stehen Resolutionen, die f. 3t. zum Etat des Reichsamts des Innern für 1904 gestellt waren, in erster Linie drei Resolutionen des Zentrums, der Konser vativen und der Nationalliberalen, die sich mit dem Ausverkaufs­to esen befassen.

Die Resolution Gröber( 8.) will die Regierung ersuchen, zum Schuße des Mittelstandes im Gewerbe, insbesondere im Interesse des Kleinhandels, dem Reichstage Gesezentwürfe vorzulegen, durch

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Waren bon

in enthalten,

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Gegen eine Ueberweisung an die

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Abg. Rettich( f.): Unser Antrag nimmt einen früheren Antrag Schuße überflüssig. Auf diesem Standpunkt stehen wir Dertel wörtlich auf. Es ist ja sehr erfreulich, daß auch das Zentrum nicht. Wir halten eine Ausgestaltung des Gesetzes über den und die Nationalliberalen ähnliche Anträge gestellt haben, ich muß unlauteren Wettbewerb für durchaus angebracht. Bereits aber ausdrücklich meinen Freunden die Priorität für diese Anträge 1895 haben wir darauf hingewiesen, daß die detaillierten auch u. a. die regelmäßigen sogenannten billigen Tage" der großen fehlen würden, und wir haben damit recht behalten. Es bleibt Warenhäuser gehören im Interesse der reellen Geschäfte beseitigen. nichts übrig, als das Gesetz jetzt authentisch zu interpretieren. Nach Abg. Dr. Patig( natl.): Die Priorität für diese Anträge dürfte dem Antrag Pazzig freilich müßte man vor jedem Ausverkauf ein dem Reichsgericht zuzuerkennen sein, das durch seine Auslegung des paar Schuyleute hinstellen. Was gäbe das für eine Maffe bon Gefeges über den unlauteren Wettbewerb unsere Anträge zu einer Bladereien und Denunziationen." Herr Bazig hat in seine lex Notwendigkeit gemacht hat. Das Ausverkaufsunwesen ist trop jenes imperfecta, die schließlich nur auf eine Placerei des Mittelstandes Gesezes jezt weiter verbreitet wie zuvor, eine Abänderung des hinausläuft, selbst den hohen Bundesrat, den armen Herrn Reichs­Gesetzes ist daher unumgänglich notwendig.( Bravo  ! bei den National- fanzler hereingezogen, der doch mit der authentischen Interpretation liberalen.) von Telegrammen wirklich schon genug zu tun hat.( Große Heiterkeit.) Abg. Peus( Soz.): Am sympathischesten von den vorliegenden Anträgen ist noch der Am wichtigsten wäre es wohl augenblicklich, gegen den unlauteren Antrag Gröber, der allerdings nicht viel besagt.( Buruf links.) Ein welche 1. das Gesetz über den un lauteren Wettbewerb ettbewerb vorzugehen, der sich hier im Hause um die Gunst des wie es scheint etwas boshaft veranlagtes Mitglied der Linken ruft entsprechend erweitert, 2. das Ausverkaufswesen geregelt, Mittelstandes bemerkbar macht.( Heiterfeit und Sehr gut! bei den mir zu: Das iſt gerade das Gute an ihm.( Heiterkeit.) Damit 3. die Härten des Gesezes über die Abzahlungsgeschäfte Sozialdemokraten.) Fast alle Parteien geben sich mit diesen Anträgen hat er vielleicht recht insofern, als der Antrag eine gewiſſe Latitude beseitigt, 4. den Beamten des Reichs, des Heeres, der Marine und den Anschein, für den Mittelstand etwas tun zu wollen, während in läßt. Sehr wichtig wäre es, einmal dem Schwindel der soge­der Einzelstaaten sowie den Offizieren die Gründung und der Betrieb der Tat durch Maßnahmen wie sie hier verlangt werden dem Mittel- nannten internationalen Ausstellungen zu Leibe zu gehen, bie von Warenhäusern untersagt wird. ſtand nicht im geringsten genügt wäre. Daß das Gesetz über den häufig hinter verschlossenen Türen stattfinden, aber goldene Medaillen über das Ausverkaufswesen möglichst noch in der laufenden ständlich, weil eben in den Symptomen, die hier als Krankheits- muß gesetzlich vorgegangen werden. Die Resolution Rettich( f.) wünscht die Vorlegung eines Gefeßes umlauteren Wettbewerb seinen Zweck nicht erreicht hat, ist durchaus ver- berteilen, auf die sich dann die Inhaber berufen. Gegen dieses Unwesen Ein grober Mißstand ist auch Session", durch das 1. die Anmeldepflicht für alle Ausverkäufe symptome festgestellt werden, nicht die Ursache für die Situation die Bestechung der Angestellten in industriellen Betrieben durch festgesetzt, 2. die Veranstaltung von Scheinausberläufen Lieferanten. Das Treu- und Glaubenverhältnis zwischen Unter­und 3. jeder Nachschub von Waren zu einem Ausverkauf unterliegt. Vielmehr ist es einfach die gerade in den letzten Jahrzehnten nehmer und Angestellten wird durch das schamlose Vorgehen einiger Strafe gestellt wird. so außerordenttich start vorwärts gegangene Konzentration Die Resolution Pasig( natl.) verlangt die Abänderung des Ge- und Großorganisation des Handels, die natürlich die Lieferanten untergraben. Die Hauptsache ist natürlich dazu, daß die fetzes zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs durch Einschaltung Mittelstandes ins Gedränge bringt, und so gerade in diesen Kreisen, Bestechungen festzustellen. Der Antrag Rettich ist durch den Zentrums­fleinen und mittleren Geschäfte des gewerbe- und handeltreibenden Angestellten anständig bezahlt werden. Ich möchte eine Enquete befürworten, um den Umfang dieser folgender Paragraphen: die Sie schützen wollen, eben diese schlechten Manieren hervorruft, anstalters der Ortspolizeibehörde anzuzeigen. Die Anzeige muß am ierauſe lommen würden. Gerade diese kleinen Mittel halten noch scheint uns nicht ratiam. § 4a. Die Beranstaltung eines Ausverkaufs ist seitens des Ver- nach deren Unterdrückung dieſe Leute erst recht aus dem Regen Antag überflüssig geworden. Eine Ueberweisung an eine Kommiffion vierten Tage vor Beginn des Ausverkaufs erstattet sein; fie muß einigermaßen den Mittelstand aufrecht.( Sehr wahr! bei den Soziald.) Regierung, d. h. auf deutsch   in den Papierkorb" haben auch wir enthalten, in welchen Geschäftsräumen der Ausverkauf stattfindet, an wenn sich die Rebner von der Rechten vorher dahin aussprachen, daß nichts einzuwenden. Den Zentrumsantrag können wir annehmen, welchem Tage er beginnt, und falls er nur an bestimmten Stunden das Gesetz schuld wäre an den schwindelhaften Ausverkäufen, so ist aber ein besonderes Gesetz nach dieser Richtung würde wirklich un­des Tages stattfindet, an welchen Stunden dies der Fall sein wird. das ein Irrtum. Die Geschäftsleute gehen überhaupt sehr ungern lauterer Wettbewerb um die Gunst des Mittelstandes bedeuten. Der Anzeige ist das Verzeichnis derjenigen Warenrestbestände bei- daran, auf Grund dieses Gesetzes gegen die Konkurrenz zu flagen.( Bravo  ! links.) zufügen, welche ausverkauft werden sollen. Diese Reſtbestände müssen Denn ein findiger Kaufmann hat immer Mittel und Abg. Lattmann( Antis.): Im Gegensatz zur Sozialdemokratie an dem Tage, an welchem die Anzeige erstattet wird, in wege, das Gesez zu umgehen. Man sagt 3. B. Ge­hoffen wir, daß der Mittelstand wieder in gesunde Verhältnisse den Geschäftsräumen vorhanden sein, in welchen der Auslegenheitslauf" statt Ausverkauf und niemand fann gegen baß es gar nicht schade wäre, wenn der Mittelstand zugrunde geht, Dieselchen der Aus- legenheitslauf" statt Ausverkauf und niemand kann gegen hinein kommt. Die Erklärung des Vertreters der Sozialdemokratie, verkauf stattfindet, und müssen an diesem Lage Eigentum einen solchen neu geprägten Ausdrud einschreiten. Das wichtigste des Veranstalters des Ausverkaufs sein. Eine Erklärung, daß diesen aber ist, daß nicht die großen Geschäftsleute auf solche Mittel wird hoffentlich recht allgemein bekannt werden Voraussetzungen entsprochen ist, muß in der Anzeige mit enthalten verfallen, sondern gerade die mittleren, welche von den rechts- und agitatorische Wirkung ausüben. Wir wollen nicht sein. Das Nähere wegen der Anzeige und wegen der Feststellung stehenden Parteien doch geschützt werden sollen. Ein anderes Aus- unlauteren Wettbewerb, sondern lauteren Wettbewerb in der der in der Anzeige anzugebenden Tatsachen bestimmt der Bundesrat. Hülfsmittel ist, anzufündigen: so lange der Vorrat reicht". Der Käufer für den Hülfe Mittelstand. Ein dringendes Bedürfnis den Ausverkaufsschwindel einzutreten. Ein Die hierüber erlassenen Bestimmungen sind dem Reichstage zur Kenntnisnahme vorzulegen. Wer den Ausverkauf nicht auf die in geht dann hinein ins Geschäft und erfährt, daß der Vorrat schon liegt vor, gegen der Anzeige verzeichneten Waren- Restbestände beschränkt, wird mit verkauft ist, und er wird dann verleitet, statt dessen etwas anderes Potsdamer Warenhaus hat in einem Jahre fünf Ausverkäufe in zu laufen. Es handelt sich also durchaus um ein unlauteres Manöver Szene gefeßt, und zwar jedesmal unter einem neuen Vorwande. Geldstrafe bis zu 1500 M. bestraft.§ 4b. Die Veranstaltung und das Gesetz kann dagegen nichts tun. Ganz anständige Geschäfts-( Seiterkeit. Großartig rechts.) Es ist interessant, daß der Ver ist feitens des Ver anstalters spätestens am vierten Tage vor Beginn der Ver- leute versichern, daß es notwendig sei, sogenannte Lodartikel zu das Wasser abgraben wollte. Sie find doch notwendig für die halten, d. h. Artikel, die billiger verkauft werden, als sie eingekauft Wermsten des Volkes.( Bravo  ! rechts und im Zentrum.) steigerung anzuzeigen. Die Anzeige muß find. Manchmal fällt der Geschäftsmann allerdings dabei herein. welchen Räumen die Versteigerung stattfindet, an welchem Tage So hatte ein Warenhaus einen Schrank für 30 M. vom Tischler Gefeße gegen unlauteren Wettbewerb zugestimmt. Die Reichsgerichts­Abg. Dove( frf. Vg.): Auch meine Freunde haben seinerzeit dem sie beginnt und an welchen Tagesstunden fie erfolgt. Der Anzeige gekauft und für 25 m. verkauft. Der Tischler merkte das aber, ist das Verzeichnis derjenigen Warenbestände beizufügen, welche ver- faufte feinerseits für 25 M. den Schrank zurück und verkaufte ihn Entscheidung, gegen die heute polemisiert wurde, ist, so wie die steigert werden sollen. Dieſe Beſtände müssen an dem Tage, an dem Geschäft wieder für 30 M.( Heiterkeit.) Das Leben ist viel Dinge einmal find, recht gut. Man sollte doch damit nicht agitieren, welchem die Anzeige erstattet wird, im Gewahrsam des Veranstalters zu beweglich, als daß man es durch Geseze bannen könnte. denn sonst bildet sich erst im Publikum die Ueberzeugung heraus, der Bersteigerung und müssen am Tage vor der Versteigerung in den Räumen sich befinden, in welchen die Versteigerung erfolgt. Auch das franzöfifche System ist nicht besser als das deutsche, denn daß nunmehr alles für den Warenverkäufer erlaubt sei. Der national­ben Räumen fich befinden, in welchen die Versteigerung erfolgt in der Pariser Preise liest man genau diefelben aufsicht. Das geht nicht. Es gibt Ausverkäufe, die erlaubt sein müssen, liberale Antrag stellt tatsächlich den ganzen Warenverkauf unter Polizei­Die Erklärung darüber, daß diesen Voraussetzungen entsprochen ist klagen über den Rüdgang des Mittelstandes. Die aufsicht. Das geht nicht. Es gibt Ausverkäufe, die erlaubt sein müssen, oder wird, muß in der Anzeige mit enthalten sein. Das Nähere Anträge der nationalliberalen Partei heben im Grunde die Gewerbe- o z. B. die Saison- Ausverkäufe und die Nachlaß- Ausverkäufe. wegen der Anzeige usw. bestimmt der Bundesrat. Wer die Versteigerung freiheit überhaupt auf. Das ist erstaunlich, denn in dem mageren leute ohne Bickelhaube und erinnerte auch an die Handelskammern. Herr Bazig wünschte für die Ueberwachung der Ausverkäufe Schuß­nicht auf die in der Anzeige bezeichneten Warenbestände beschränkt, Ruhm, den die nationalliberale Partei überhaupt befigt, war einsch bin Handelskammer- Beamter, bedanke mich aber für die Miffion, wird mit Geldstrafe bis zu 1500 m. bestraft. Für die Beratung werden diese drei Resolutionen mit ein- der besten Verdienste, daß sie die Gewerbefreiheit seinerzeit ein- Ich bin Handelskammer- Beamter, bedanke mich aber für die Mission, geführt hat. Wenn sie erklärt, daß die Polizei- Aufsicht ja nicht etwa herumzulaufen und zu schnüffen, ob ein Ausverkauf berechtigt ist oder nicht. ander verbunden. Auch die mir untergeordneten Beamten würden sich Abg. Roeren( 3.): Das Gesetz von 1896 gegen den unlauteren durch Männer mit der Bickelhaube, sondern durch andere Beamte erfolgen für eine derartige Tätigkeit bedanken. Den Abzahlungsgeschäften Wettbewerb ist besonders durch die Schwindeleien veranlaßt ist, als einer mit Bickelhaube. Der einzige Weg zu helfen wäre der liegt ein gesunder Gedanke zugrunde, die Ausdehnung des Kredits worden, welche mit dem Ausverkaufswesen verbunden zu weg durch die Presse. Aber Inferatenpresse ist nun einmal auf die nicht vermögenden Klassen. Es mag sein, daß da sehr viel fein pflegen. Die Schwindeleien bestehen darin, daß der Name Inseratenpresse. Diese Presse steht viel mehr unter der Macht der Mißbräuche vorkommen, aber die Geschäftsform als solche ist nicht feit immer neue Bare nachgeschoben wird. Der Name Ausverkauf" Inserenten als die Inferenten unter der Macht der Presse stehen. einer Prüfung unterzogen und der Antrag Pasig der Regierung als kann nach dem natürlichen Sprachgebrauch nichts weiter bedeuten als Räumung des vorhandenen Bestandes. Das Gesetz, in dessen Motiven von der bürgerlichen Presse ist nichts zu erwarten.( Bravo  ! bei den Material überwiesen wird.( Bravo  ! links.) das Eintreten gegen die schwindelhafte Art des Ausverkaufs Sozialdemokraten.)- Auch sonst sucht man immer durch Geſetze zu Stige eines geordneten Wirtschaftslebens und find nicht, der deutlich zum Ausdruck kam, hat auch zunächst bewirkt, daß alle diese schulden kommen läßt, so schreitet man sofort triminell dagegen ein, Meinung des Herrn Peus, daß der Mittelstand unrettbar verloren Platate" Ausverkauf" mit einem Male aus den Schaufenstern ver- aber daran, daß man diesen Leuten das Gehalt aufbessern sollte, ist. Wenn gewisse Erwerbszweige vom Großbetrieb an sich gerissen schwanden. Aber schon 1897 tauchten sie wieder auf, und zwar denkt niemand. Was die Abzahlungsgeschäfte angeht, so haben wir werden, so rechtfertigt das noch nicht die Behauptung, daß der selben Jahre begünstigt wurden. Diese Entscheidung erlaubt nämlich seinerzeit bei dem Gefeh dagegen mitgearbeitet, haben uns aber Mittelstand überhaupt nicht zu retten fei. Unsere Anträge zeigen das Ziel, in welcher Richtung die Ausgestaltung des Gesetzes bor  ben Nachschub neuer Waren, so lange dies in ger inger Quantität nicht eingebildet, daß damit viel zu machen sei. Ich meinerseits stehe ich gehen soll. Dem Reichsgericht dürfen wir aus seiner Inter­geschieht. Der Staatssekretär Graf Bojadowsty erklärte mir damals fogar auf dem Standpunkt, daß an den Abzahlungsgeschäften pretation feinen Borwurf machen, es ist ein durchaus richtiger Zug rundweg, daß das ſeiner Meinung gefeglich nicht zuläffig ſei. Seit überhaupt kein gutes Saar   ift, aber der einzige weg, um gegen unserer Richter, daß sie sich ganz genau an die Fassung der Gesetze dieser Zeit stehen die permanenten Slugverläufer wieder in voller einzuschreiten, wäre die Organisation der Käufer. Konsumvereine halten. Es ist unsere Sache, die Bestimmungen präziser zu gestalten. Manche Warenhäuser entschuldigen sich mit Verfehlungen Blüte. Es liegt in dem jeßigen Verfahren eine Hintergehung des Publikums sind auf dem besten Wege, nach dieser Richtung zu helfen. Ein halten. Es ist unsere Sache, die Bestimmungen präziser zu gestalten. und es liegt darin eine Schädigung derjenigen Konkurrenten, tommt trotzdem die Ware nicht teurer wie bei den Abzahlungs­Mitglied des Konsumvereins braucht nicht sofort zu zahlen und be ihrer Angestellten, wenn ihnen Uebertretungen des Gesezes die diesen Rummel nicht mitmachen. Früher genügte es, nachzu­nachgewiesen werden. Es gibt aber eine weisen, daß überhaupt Nachschübe erfolgt sind, um den Ausverkauf gefchäften, sondern billiger. Aber wenn wir für Konsumvereine ein der Gewerbe- Ordnung, wonach für gewisse Verfehlungen der zu verhindern. Nach der Reichsgerichtsentscheidung aber muß man ruiniert würde, und man behauptet dann genau das Gegenteil von Angestellten der Betriebsunternehmer hafibar ist. Eine solche Be­nachweisen, wieviele und welche Waren nachgeschoben worden sind. dem, was wahr ist. Dieser Nachweis ist so schwierig, daß sich niemand daran wagen tann. Man muß an die Stelle einer mangelhaft organisierten Ausverkäufe erlaubt werden. Denn Inventur kann man das ganze Organisation ist das einzige, was helfen timmung müßte auch in das Gefeß gegen den unlauteren Wett­bewerb aufgenommen werden. Auf keinen Fall dürfen Inventur wird. Wir sind dafür, daß der§ 1 des Gesetzes einfach auf dem Gesellschaft eine bessere segen. Es ist erfreulich, daß das Zentrum Wege der authentischen Interpretation dahin ausgelegt wird, daß den Offizieren und Beamten doch wenigstens nicht undweg ver- Jahr hindurch vornehmen, und man hat dadurch jederzeit einen wird. Wir gehen also nicht so weit, wie die Nationalliberalen, die Wege ist man ja schon so weit gegangen, Angestellten derartiges zu Uebrigens tommt es auf das Wort Ausverkauf" gar nicht an; jeder Nachschub von Waren für einen Ausverkauf verboten bieten will, Mitglieder von Konsumvereinen zu sein. Auf anderem Borwand, einen Ausverkauf" zu machen. Ebenso bieten die Konkurs­Ausverkäufe reichliche Gelegenheit zum unlauteren Wettbewerb. den Ausverkauf noch weiter einschränken wollen, sondern wollen nur, verbieten, z. B. in Dresden  , und was nicht ist, kann noch werden. daß die Kaufmannschaft die Vorteile des Gesetzes gegen unlauteren Denn man tönnte dann so schön auch gegen die Arbeiter- sobald nur der Tatbestand gegeben ist, muß das Gesetz einschreiten tönnen.( Lebhaftes Bravo! beim Zentrum.) Wettbewerb voll genieße. Die Abzahlungsgeschäfte dienen an Konsumbereine einschreiten. Das Zentrum will nur die sich einem guten Zwecke, fie haben sich aber in der Pragis zu Gründung und Abg. Henning( f.): Am schlimmsten gestaltet sich die Schleuder­den Betrieb berbieten. Daß der Betrieb gefährlichen Ausbeutungsinstituten ausgebildet: ( Sehr richtig! im Zentrum.) Sie verleiten das Publikum zum Rauf ein rein wirtschaftlicher Aft, der jedem erlaubt sein muß. Der reelle Kaufmann und der reelle Handwerker geschädigt. verboten wird, läßt sich hören, aber die Gründung ist doch nur Konkurrenz in der Provinz. Durch vagabondierende Staufleute, die nur für wenige Tage wird einen Verkauf einrichten, von Waren, welche unter anderen Umständen nicht gekauft werden Daß Beamten als Nebenbeschäftigung solche großen Staufhäuser Die billig verkauften Waren sind natürlich schlecht, aber würden. Es werden dabei Verträge geschlossen, nach denen der Käufer, wenn er irgend einen Abzahlungstermin versäumt, alle vor- leiten, kann ich mir nicht denken, wahrscheinlich haben doch auch wenn das Publikum das merkt, ist der vagabondierende Ver­her geleisteten Zahlungen verliert.( hört! hört! im Zentrum.) zu verstehen, wenn man ihn auffaßt als das Bestreben, möglichst Rücksicht nehmen muß, daß er sich feine Feinde durch schlechte Ware diese Kaufhäuser bezahlte Angestellte. Der ganze Antrag ist nur fäufer schon wieder fortgezogen, während der reelle Kaufmann darauf Das Gesez, das solche Verträge verbietet, wird dadurch umgangen, den Klagen des Mittelstandes über diese Beamten- und Offizier machen darf. Von allen Seiten wird hier im Hause anerkannt, daß baß die Verträge verträgen abgeschlossen werden, so daß der Verkäufer das Eigentums- Konsumvereine einigermaßen entgegen zu kommen. Daß fiskalische etwas dagegen geschehen müsse, nur über die Mittel und Wege gehen recht über die verkaufte Ware bis zur Erstattung der legten Ab- Gebäude gestellt zahlung behält. Auch hält diese Einrichtung namentlich Brautleute aber solcher Unterstützung auch gar nicht. Das Prinzip, auf dem sie letzten Jahren zugenommen.( Beifall rechts.) vom Sparen ab. Schließlich verlangen wir noch, daß den Beamten aufgebaut find, reicht allein schon aus, um ihnen eine genügende die angeregten Verbesserungen des Gesetzes gegen den unlauteren selbst vielfach den unlauteren Wettbewerb. In Preußen wird näm­

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helfen. Wenn ein Handelsgehülfe sich eine Bestechung zu

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ich auch nicht für richtig. Die Beamten- Konsumvereine bedürfen

Abg. Gröber( 3.): Wir sehen in dem Mittelstand die festeste

des Heeres und der Marine und den Offizieren die Gründung und der Konkurrenzfähigkeit zu verleihen. Alle Ihre Versuche, künstlich den Betrieb von Warenhäusern untersagt wird. Es fällt uns nicht ein, Mittelstand aufrecht zu erhalten, werden erfolglos bleiben, die Wettbewerb aus. Aber leider begünstigt die preußische Regierung

zu wollen.

Das wäre ein unberechtigter Eingriff in die Freiheit die leider erst im Jahre 1907 wieder vorgenommen wird, wird er- lich derjenige Gewerbetreibende begünstigt, dessen politische Ge­des Einzelnen. Wohl aber halten wir es für unzuläffig, daß die weisen, daß der Mittelstand der Beamten und Angestellten, auch der finnung der Regierung gefällt, gleichviel, ob die von ihm gelieferte Ware Beamte werden geradezu ge Beamten und Offiziere felbft Warenhäuser be beffer bezahlten Lohnarbeiter zugenommen, der wirklich selbständige are gut oder schlecht ift. gründen und betreiben. Das verträgt sich nicht mit dem Mittelstand zu dem die Haufierer und lediglich von Brauereien ungen, in dem der Regierung wohlgefälligen Geschäfte zu kaufen. Charakter des Offiziers und Beamten. Dazu kommt, daß die Tätigkeit dieser Beamten in diesen waren- angestellten Restaurateure allerdings nicht gehören, aber abgenommer Tatsachen verlangt, so darf man nicht vergeffen, daß vor allem auch ( Sehr richtig! links.) Benn man hier einen Gefeßentwurf wegen Vorspiegelung falscher hat. Werden die Anträge in Kommission beraten, worauf wir häusern eine unentgeltliche ist, während der Geschäftsmann seine nicht den geringsten Wert legen, so werden wir mithelfen, aber wir das neue Ansiedelungsgesez in Preußen unter bas Angestellten bezahlen muß. Dadurch wird wieder den Kaufleuten reben dem Mittelstande nicht ein, daß ihm auf diese Weise wirklich eie bom unlauteren Wettbewerb fällt.( Sehr richtig! bei den Polen  .) bie Ronkurrenz erschwert. Auch die Gründlichkeit und Intensität Bräfident Graf Ballestrem: Herr Abgeordneter, Sie dürfen nicht der Arbeit der Beamten muß unter diefer Nebentätigkeit leiden. geholfen werden kann.( Bravo  ! bei den Sozialdemokraten.) Ganz unzuläffig ist es, wenn sogar fistalische Grunds Es ist ein Antrag Gröber( 3.) eingegangen, die in der Re- fagen, daß Gefeße, die in einem Bundesstaate erlassen sind, unter ftüde unentgeltlich oder zu Spottpreisen solchen Kauf- folution Bazig enthaltenen Gefeßesvorschläge den berbündeten den Begriff des unlauteren Wettbewerbes fallen. Ich rufe Sie des häusern von Beamten überlassen werden.( Sehr richtig! im Regierungen als Material zur Regelung des Ausverkaufswesens halb zur Ordnung! Abg. Brejski( fortfahrend): Es ist mir also nicht möglich, den Zentrum.) Wir wollen vor allem mit unserer Resolution die vorzulegen. Grundfäße von Treu und Glauben schüßen; an diesen hat die Abg. Dr. Müller- Meiningen  ( frs. Vp.): Die Konsequenz der Satz zu vollenden, aber den Sinn haben Sie doch verstanden. Gewerbefreiheit eine Grenze. Ich bitte Sie um Annahme unserer Ausführungen des Herrn Vorredners wäre, der jegige Mittelstand( Große Heiterkeit.) Ich möchte darauf hinweisen, daß dieser un­mug rettungslos verkrachen, daher sind alle Gefeße zu seinem lautere Wettbewerb durch gewisse Telegramme Resolution.  ( Bravo  ! im Zentrum.)