Nr. 285.
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Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69.
Fernsprecher: Amt IV. Nr. 1983.
Pokerrecht.
Sonntag, den 4. Dezember 1904.
anwalts anzuziehen. In diesem Kostümwechsel fand man bei dem Staatsanwalt gar nichts Anstößiges, während bei dem Verteidiger erwogen wurde, ob er wohl nach seiner Zeugenschaft noch berechtigt sei, die Verteidigung zu führen.
In zwei Preßproze en, die dieser Tage stattgefunden haben, sind Redakteure zu außer wöhnlich schweren Strafen verurteilt worden. Die Dinge spitten sich schließlich so zu, daß die Verteidigung In Königsberg worse unter Vorsitz des Landgerichtsrats Schubert, ihr Mandat niederlegte und der Angeklagte auf jede weitere Be des Vorsitzenden des Königsberger Prozesses, der" Japper " fundung verzichtete. Daß nebenher der Angeklagte durch den Redakteur Beselin zu zwei Jahren vier Monaten Gefängnis verurteilt. Strafvollzug gesundheitlich in einer Weise schwer geschädigt worden Der Staatsanwalt Dr. Caspar hatte sogar die ungeheure Strafe bon bier Jahren Gefängnis beantragt!
Zu gleicher Zeit wurde in dem ersten der fünf Ruhstrat- Prozesse der Redakteur Schwehnert zu einem Jahre Gefängnis verurteilt. Die Fälle gleichen sich durch die ungewöhnliche Höhe des Strafmaßes und in der offenbaren Erbitterung des Gerichts. Beide Blätter, deren Redakteure so schwer verurteilt wurden, beschäftigten sich mit den Geheimnissen der guten Gesellschaft, und die schweren Urteile sollen offenbar dazu dienen, die Preffe von solchen undelikaten Nachforschungen abzuschrecken.
Im einzelnen scheinen die beiden Fälle verschieden zu liegen. Der„ Japper " scheint tatsächlich unrichtige Behauptungen verbreitet zu haben und hat wohl nur aus Sensationsbedürfnis gehandelt, das gegen hat man den Eindruck, als ob in dem Ruhstrat- Prozesse in Wirklichkeit Dinge an die Deffentlichkeit gebracht worden sind, die ein öffentliches Interesse beanspruchen.
ist, daß er kaum noch vernehmungsfähig war, bildet ein besonders erregendes Moment dieses unerhörten Verfahrens. Welche Stimmung aber in dem Kreise der Verteidiger herrscht über das Verfahren, das bezeugt eine Erklärung, die der Rechtsanwalt Dr. Herz, Altona , uns zur Veröffentlichung zuschickt und deren Hauptinhalt wir nachstehend mitteilen:
Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV. Nr. 1984.
Aus Bayern wurde mun Herr v. Stengel herbeigeholt, um das Reich aus der Not zu erlösen. Doch so mutig der Curtius sprung des Freiherrnt v. Stengel aus dem gemütlichen Bayern in den Abgrund der Reichsfinanznot sein mochte, das Opfer schloß den Abgrund nicht: Der neueste Etat ist noch weit trübfeliger als irgend einer der vorhergehenden.
Am Sonnabend begann im Reichstag die Beratung des Etats für 1905. Man sollte meinen, daß es Aufgabe des Reichs. tanglers sei, als erster das Wort zu nehmen zur Darlegung der inneren und äußeren Gesamtlage des Reiches und insbesondere zur Aussprache über die opferschweren Geschehnisse in Afrika . Graf Bülow erschien erst spät, erschien lächelnd und wohlgelaunt wie stets, aber er überließ es den Gehilfen, die Verhandlungen des Etats geschäftsmäßig einzuleiten.
In den wiederholten Besprechungen, die ich mit Herrn Dr. Sprenger über die Führung der Verteidigung gehabt habe, habe ich die Wahrnehmung gemacht, daß Herr Dr. Sprenger die Artikel des„ Residenzboten", insbesondere die inkriminierten, wegen der feiner Ansicht nach die zulässigen Grenzen überschreitenden Form und des ihm nicht zusagenden radikalen Inhalts stets abfällig beurteilt hat. Er sprach auch wiederholt von der Erwägung, des wegen von der Vertretung der Angeklagten Abstand zu nehmen. als ich ihn über seine rein juristische Ansicht befragte, gab er der Ansicht Ausdruck, daß auch gegen die Angeklagten sehr stark gesündigt sei und daß erhebliche objektive Rechtswidrigkeiten augen fcheinlich infolge der hohen Stellung des Verlekten und sonstiger lokaler Einflüsse vorgekommen seien. Dies veranlasse ihn als politit zu fiben Juristen, der Sache sein Interesse nicht abzuwenden.
Der Reichs Shagsetretär zeigte die Finanglage des Reiches ungeschminkt, ein Verhehlen und Bertuschen ist nicht mehr möglich: Defizit von 75 Millionen; 46% Millionen, die in den ordentlichen Etat gehören, in den außerordentlichen Etat geworfen- ein für ein geordnetes Finanzivesen ruinöses Verfahren; ein gesamter Anleihebedarf von 288 Millionen; dazu der zwrite Nachtrags- Etat für die afrikanischen Aufwendungen bis zum 1. Oktober mit 76% Millionen; weitere Kredite für Südwestafrika vorbehalten, da noch nicht zu übersehen, welche zukünftigen Kosten außer den jetzt in den Etat eingestellten noch erwachsen werden. Anschwellen der Zinslast Ueber die Einzelheiten des Japper"-Prozesses läßt sich mangels für Reichsschulden auf 113 Millionen. eines ausführlichen Berichtes, und da er größtenteils unter Ausschluß Stritit, die der Zeiter der Reichsfinanzpolitit selbst an dieser der Deffentlichkeit stattfand, aus der Ferne keine fachlich abschließende gezwungen war, eine Kritik, die vielMeinung bilden; nur das Urteil ist in jenem Falle über alle Maßen fach das aufnahm, was von sozialdemokratischer Seite seit hart. Dagegen wird der Ruhstrat- Prozeß den Ausgang einer sehr Ich sprach dem gegenüber meine Ansicht aus, daß für die feher als Folge der heutigen Reichsfinanzwirtschaft in Aussicht gestellt ernsthaften Betrachtung bilden müssen. Hier handelt es sich, selbst Stellungnahme zur literarischen und politischen Haltung des war. Es war ein klagelied ohnegleichen; es reihten sich die Worte wenn man annimmt, es sei ursprünglich nur eine gewöhnliche Residenzboten" die Weltanschauung des Kritikers wesentlich von der Verzweiflung grau in grau aneinander: Wir leben von der Standalaffäre gewesen, in der Entwickelung, welche die Angelegenheit Einfluß sei und daß die ablehnende Auffassung meines Kollegen Hand in den Mund; trübe Perspektive in die Zukunft; in bisheriger genommen hat, um einen Kampf ums Recht, der zur Ent- zurückzuführen sei auf seine mehr konservativ gerichtete Lebensweise geht es nicht mehr weiter, wenn es nicht immer noch schlimmer scheidung gebracht werden muß. Man wird staunend die Oldenburger auffassung. Ich selbst sei Sozialdemokrat und hielte daher die werden soll; auch die Zollvorlage kann den gewaltigen Fehlbetrag fcheidung gebracht werden muß. Man wird staunend die Oldenburger formellen Ueberschreitungen der Residenzbotenleute für psychologisch sicherlich nicht decken u. f. f. Also, erklärte Freiherr v. Stengel, es sei eine Gerichtsverhandlungen gelesen haben. Ist man schon sonst gewöhnt, verzeihlicher als wie die offensichtlichen, die Rechtssicherheit gefähr gründliche Sanierung nötig, die Finanzen müssen auf solide Bafis daß die Gerichte mit der Berteidigung und den Angeklagten benden Mißgriffe einer in den logischen und gesellschaftlichen gesetzt werden. Die Rede gipfelte in der Erklärung, daß die Würde diesem Falle mit Fug und Recht von einer Aufhebung der Ver- Formen geschulten, die Staatsmacht besibenden Beamtenschaft. Ich machte Herrn Dr. Sprenger auch darauf aufmerksam, daß länger zu vertagen. bes Reiches verbietet, die Ordnung der Finanzen noch teidigung reden. scheinen lasse, sein persönliches Mißfallen besonders scharf zu großes Reich, das jahrelang so jämmerlich durchkriecht, macht die Technik der Verteidigung es vielleicht nicht empfehlenswert er Die Würde des Reiches ein wahres Wort! Ein betonen.
verfahren, wie bösartige Unteroffiziere mit Rekruten, so kann man in
Der Fall Rubstrat selbst liegt einfach. Dieser Justizminister hatte in dem früheren Prozeß wie auch im Oldenburger Landtag es so dargestellt, als ob er nur in grauer Vorzeit Hazard gespielt habe. Inzwischen stellt sich heraus, daß der Minister damit nur hat fagen durch die von ihm hervorgehobene scharfe Scheidung die störenden Reiches zu wahren? Neue Einnahmequellen müssen erschlossen Herr Dr. Sprenger erklärte demgegenüber:... Er hoffe, fich zum Gefpött der Welt. Doch wie ist die Würde des wollen, daß er nicht die„ Lustige Sieben" noch als Minister gespielt habe, Einflüsse des Oldenburger Milieu zu beseitigen und eine rein werden, fordert flehentlich der Verwalter der Finanzen, aber dagegen habe er aber gepokert. Das Pokern, das etwa in die Familie juristische Behandlung des Straffalls zu ermöglichen. welche Einnahmequellen? Freiherr v. Stengel raffte seine des„ Mauschelns" gehört, segt außer dem Zufall und Glüd nur Die Ereignisse haben gezeigt, daß die örtlichen Einflüsse über Manuskripte in dem Augenblick zusammen, wo die Ansicht über seine eine Fähigkeit voraus, nämlich das für einen Justizminister be- mächtig waren und eine objektive Beurteilung des Falles nicht zu Steuervorschläge zu erwarten war. Wir sind diejenigen, von denen er sonders verhängnisvolle Talent, mit dreister Stirne die Mit ließen. Das erst im vorbereitenden Verfahren abgegebene Bu- die Rettung der Reichswürde hofft? die Rettung der Reichswürde Hofft? Wo sind die Klassen und spielenden über den Inhalt der eigenen Karten zu täuschen. Das geständnis des Ministers, er habe noch in den letzten Jahren Poker Parteien, die stets begeistert von Würde, Ehre und Größe des Pokerspiel ist nun offenbar gleichfalls ein Glüldsspiel. Als der ein weltbekanntes englisch - amerikanisches Hasardspiel- gespielt, Reiches pofaunen? Jahrzehnt um Jahrzehnt hat man für die Justizminister sich entschloß, die schöne Gewohnheit der vom Reichs- während doch gerade den Angeklagten vorgeworfen wurde, sie hätten Würde des Reiches die Unbemittelten, die Armen und Wermsten gericht offiziell als unerlaubtes Glüdsspiel anerkannten Luftigen zu Unrecht behauptet, der Minister habe entgegen seinem Eide und schwere Sorge tragen lassen. Endlich müssen die Bes Sieben" aufzugeben, scheint er seine juristischen Kenntnisse dazu be- entgegen seiner feierlichen Bekundung im Landtag noch in den güterten für die Würde des Reiches nach ihren Kräften ein nuzt zu haben, um nachzuforschen, welches Glücksspiel vom Reichs- jüngsten Jahren hasardiert, fand von amtswegen keine Berüd- wenig beitragen. Sie müssen aus dem Reichtum beisteuern, um die gericht noch nicht offiziell als verboten gebrandmarkt sei; und da er sichtigung. Die Tatsache selbst wurde als harmlofer, kaum er- Finanznot des Reiches zu mildern und zu beseitigen. Hier ist irgendwie in Erfahrung gebracht hatte, daß beim Pokern wähnenswerter Vorfall behandelt. Dagegen stüßt man sich darauf, ihnen die wunderbarste Gelegenheit gegeben, ihren Waterlands die Frage offen offen gelassen sei, gelassen sei, so entschloß er fich, daß ein anderes, in früheren Prozessen erwähntes Glücksspiel eifer zu betätigen. Und wer wollte zweifeln, daß die verzweifelte auf gut Glüd, vielleicht um im Interesse der Menschheit eine( lustige Sieben") nicht gespielt sei, und verhaftete auf Gerichts- Klage des Schatsekretärs v. Stengel nun sofort eine große BeReichsgerichts- Entscheidung auch über die Pokermoral zu provozieren, stelle den nicht vorbestraften, völlig unbeteiligten Kellner Meher, wegung unter den Wohlhabenden und Vermögenden erregen wird. sich diesem Spiel hinzugeben. der letzteres doch bekundete, sich möglicherweise irrte und trotz offen Sicherlich wird man sich nun überstürzen, dem Reiche zu geben, drohender Verhaftung und trok Vorhalt der abweichenden Aussage wessen es so dringlich bedarf, des Reiches Würde zu retten! Des britter Personen bei der Beteuerung der Wahrheit seiner Aussage blieb, wiewohl er darauf hingewiesen wurde, daß er sie noch ungestraft widerrufen könne. Dadurch wurde, wenn auch unbeabsichtigt, auch seitens des Gerichts der falsche Anschein erwedt, als ob das gesamte Belastungsmaterial auf den Angaben unzuverlässiger Bersonen beruhe.
Bon jedem anderen Zeugen würde man verlangen, daß, wenn er unter dem Eide gefragt wird, ob er hazardiert habe, nicht nur zugäbe, daß er in früheren Zeiten einmal der„ Lustigen Sieben" gefrönt habe, sondern auch mitteilt, daß er in neuerer Zeit gepofert habe. Und gerade wenn man das Pofern für kein Hazardspiel hält, wie dies der Justizminister, der Staatsanwalt und das Oldenburger Gericht entgegen allen Begriffsbestimmungen des Glücksspiels behauptet haben, so war erst recht kein Anlaß dazu, diese harmlofigfeiten, um Mißdeutungen vorzubeugen, nicht zu erzählen.
Der„ Residenzbote", deffen Redakteur diese Behauptung jegt mit einem Jahr büßen muß, hat darin einen Meineid gesehen, daß der Minister von seinem Hazardspiel in neuerer Zeit nicht geredet hatte; denn tatsächlich hat der Minister in neuerer Zeit hazardiert, das hat er selbst zugegeben. Der Jrrtum des Redakteurs bestünde höchstens darin, daß er im Bokern ein Hazardspiel, wie alle Belt, sieht, deshalb fonnte er von seinem Standpunkt aus mit Recht den Vorwurf erheben.
Die Handhabung der Sigungspolizei, die Einrichtung des Verhandlungsplans, die ungewöhnliche Behandlung der Verteidigung illustrieren und ergänzen das Bild.
Die Verteidigung verzichtete darauf, ein Amt zu befleiben, beffen gefehliche Funktionen tatsächlich objektiv rechtswidrig außer Kraft gefekt waren."-
Politische Ueberlicht.
Reiches Würde ist in die Hand der besigenden Klassen gegeben. Es wird ihnen ein leichtes sein, sie zu bewahren durch eine gebührende Besteuerung der großen Einkommen, Vermögen und Erbschaften!
Es führte zu abfichtswidriger, aber vollkommener Selbstkenns zeichnung unserer Zustände, daß nach dem Hauswalter der Sparsamfeit der Minister der militaristischen Verschwendung sich erhob. Herr v. Einem sprach für die geplanten Neuformationen in der Armee, für die Neuforderung von 10 000 Mann und für die Ausgleichsmaßnahmen der zweijährigen Dienstzeit. Was er sagte, war schon aus der bewilligungseifrigen Presse bekannt. Er bestätigte nur, daß der Militarismus trog der verzweifelten Finanzlage und über den jezigen Etat hinaus für die nächsten Jahre wiederum gewaltige Neuforderungen stellt, Der Kriegsminister nannte solche Aufwendungen Meliorationen", welche zwar nicht sofort zu Mehreinnahmen führen, aber im Falle eines Krieges ihre Rentabilität eriveisen. So meliorieren" die kapitalistisch- militaristischen Staaten, indem sie in wahnwißigen Steigerungen die Wolfskraft den fulturellen Aufgaben entziehen. Am Montag haben die Parteien das Wort.
Abgeordnetenhaus.
Die Berteidiger haben zunächst das Oldenburger Gericht als beDie Würde des Reiches. fangen abzulehnen versucht. Die Richter aber erklärten, daß fie Seitdem der Reichstag im Jahre 1900 fich dazu nötigen nicht befangen seien, obwohl es sich um die Ehre und die Existenz ließ, zur Landarmee ersten Ranges eine große weltpolitische Marine ihres Chefs handelte, obwohl sie mit ihm persönlich verbunden waren zu schaffen, beginnen die Jahre der Reichs- Finanznot. As und bei den engen Verhältnissen der kleinen Residenz in steten Be- es damals galt, den Reichstag zur gewaltig gesteigerten Flottenziehungen zu ihm standen. Es ist unerklärlich, daß das Gericht rüstung zu überreden, stellte die Regierung durch den Schazsekretär nicht so viel Feingefühl gehabt hat, unter solchen Umständen sich für Freiherrn v. Thielmann die Finanzlage des Reiches in glänzender Das Abgeordnetenhaus machte am Sonnabend zunächst befangen zu erklären. Wollte man die Wahrheit ermitteln, so mußte Herrlichkeit dar; man schwamm im Golde. Freiherr v. Thielmann in Mittelstandsretterei. Noch vor der Vertagung hatte der man auch den Verdacht vermeiden, daß auch hier, in der Arena des erklärte neue Steuern für unnötig, er war überzeugt, daß mit den Abg. Kindler( frs. Vp.) einen Antrag auf Einrichtung von Rechts, gepofert werden könnte, daß es nur gelte, die Deffentlichkeit dem Reiche zur Verfügung stehenden Einnahmen auch die neue Meister Kursen und Veranstaltung von Ausstellungen darüber im ungewiffen zu lassen, welche Karten man in der Hand Marine gebaut werden könnte. Obschon auf Betreiben des Zentrums von Maschinen und Werkzeugen für das Kleingewerbe einhalte. dann einige Millionen aus den Stempelabgaben und der Lotterie- gebracht. Die verstärkte Handels- und Gewerbekommission, Während der ganzen Verhandlung wurden die Verteidiger in steuer zusammengefragt wurden, stellte sich bald heraus, daß das der der Antrag überwiesen war, schlug dem Plenum unter der verlegendsten Weise behandelt. Der Hauptverteidiger wurde zum Reich den nun sich überftürzenden Ausgaben für Bangertoloffe, Ablehnung desselben eine Resolution vor, die die Regierung Zeugen gemacht und damit für längere Zeit der Verhandlung ent- für Stiautschou, für Kolonien nicht gewachsen war. Jn jähem um Schaffung einer Zentralstelle ersucht, welcher unter Heranzogen. Seine Bitte, sofort vernommen zu werden, um wieder als Wechsel sah sich das Reich aus dem Ueberfluß in Mangel versezt ziehung von Sachverständigen aus dem Handwerker- und Verteidiger in Funktion treten zu können, wurde nicht erfüllt. und von Jahr zu Jahr verschlimmerte sich die Not der Finanzen. Es Gewerbestande insbesondere die Förderung des Handwerks Umgekehrt gestattete man sofort dem Staatsanwalt, der auch zu tamen die Jahre der Zuschußanleihen", da nicht einmal die fort zu unterstellen ist. Nach unerheblicher Debatte nahm das den harmlosen Anhängern des Boterns gehört hat, sofort als Zeuge dauernden Ausgaben des Reiches Deckung finden fonnten. Die Reichs Haus diese nichtssagende Resolution an. Das Handwerk ist fich zu reinigen, um dann alsbald wieder die Robe des Staats- schuld wuchs ins ungemessene. also wieder mal gerettet.