ik-W. A. IchMg. 1. DtÜllKtPartei- I�ackrickten.ParteigenSssischeS Verfahre».Die Parteiblätter in Harburq, Kiel und Dortmundnehmen jetzt Notiz von unserer Richtigstellung hinsichtlich derDelmenhorster Resolution. Das geschieht aber keineswegs in derWeise, daß sie anerkennen, uns leichtfertig ehrenrührige Aorwürfegemacht zu haben. Vielmehr haben danach diese Redaktionen garkeine Schuld, sondern die ganze Schuld hat der„Vorwärts". FürHarburg besteht unsere Schuld darin, daß wir die Resolutionin einer Sonntag- Nummer veröffeutlichten, die der Redakteurin Harburg am Montag nicht lesen kann. weil er keineZeit dazu hat und für Kiel besteht sie ebenfalls darin,dag der„Vorwärts" die Mitteilung nicht in den Nummernbrachte, � die der Redakteur gelesen hat, soiidern in einer,die er nicht gelesen hat. Beide Blätter halten den Vorwurf derUnanständigkeit gegen uns aufrecht. Wir ersehen daraus mit Be-dauern, daß wir uns getäuscht habe», als wir der Hoffnung AuS-druck gaben, der Vorfall werde zur Förderung der Selbstbesinnungbeitragen.Das Harburger Blatt bedauert dann, daß es seine kostbare Zeitdarauf verwenden mußte, nach der Notiz im„Vorwärts" zu suchenund daß eS der„äußerst geringfügigen Angelegenheit" eine solcheWichtigkeit beizumessen durch uns gezwungen sei. Beide Blätterergehen sich dann noch in einer Reihe von ungehörigen Ausfällengegen den„Vorwärts", auf die wir so wenig eingehen werden, wieauf alle bisherigen derartigen Angriffe gegen uns. Wir haltennach wie vor daran fest, nur zu' sachlichen Streitfragen sachlichStellung zu nehmen, wann und wie es uns das Parteiinteresse ge-bietet. Am allerwenigsten werden wir uns darin beirren lassendurch Anzapfungen der Art, wie sie von einzelnen Parteiblätternseit einiger Zeit beliebt werden.In dem vorliegenden Einzelfalle mußten wir nnS gegen denVorwurf der absichtlichen Unterdrückung der Wahrheit, das heißt derFälschung, verwahren und das hat allerdings für uns eine rechterhebliche Wichtigkeit. Mag sein, daß das für die HarburgerRedaktion äußerst geringfügig ist; das beweist, daß unsere An-schauungen in diesem Punkte sehr weit auseinandergehen. Für denVerlust an kostbarer Zeit um dieser Sache willen sind wir nicht im-antwortlich. Haben wir doch nicht den geringsten Anlaß zu demAngriffe auf uns gegeben.WDie„Dortmunder Arbeiterzeitung" schiebt mit Bedauem dieganze Schuld auf Harburg._Neter eine Partriversammlung in Königsberg, die zum Zweckeder Besprechung über den preußischen Parteitag imd zur Wahl vonDelegierten einberufen war, wird uns von zuständiger Seitegeschrieben:In der Diskussion kam es zu sehr scharfen AuSeinandersctzungeirzwischen den Genossen Haasc, Erdnu-na, Braun u. a. und demRedakteur Genossen Borchardt über d. altung und den Ton der„Königsberger VolkSzeituna". In einen. Artikel der„Königsberg«Volkszeitung" vom 16. d. M. war in der schärfsten Weise gegen dieErklärung der Fraktion und das Verhalten des Genossen Bebel imReichstage in Sachen des bekannten Schimpfartikels der„LeipzigerVolks-zeitung„ protestiert worden und dabei vorausgesetzt, daß wohl sicherlichdie Mehrzahl, wenn nicht alle Parteigenossen mit dem Artikelschreibereiner Meinung sein würden. Hiergegen wandten sich die vorhingenannten Genossen mit großer Entschiedenheit. Dabei kam dennauch die ganze Haltung und der Ton der„Königsberger Volksztg."zur Sprache. Es wurde der Redaktion vorgeworfen, daß sie dentiiapp bemessenen Raum der Zeitung mißbrauche, spaltenlangeErklärungen und Polemiken zwischen der„Leipziger Volkszeitung"und anderen Parteiblättern und Genosse» abdrucke und sich über-Haupt viel zu viel mit der„Leipziger Volkszeitung" beschästige.In seiner Erwiderung hierauf bezeichnete Genosse Borchardt die„Leipz. Volkzeitung" als da« best redegierte Parteiblatt und warf den,„Vorwärts" vor, er befolge dieTaktik derLeisetreterei,er versumpfe das Parteileben und belüge seine Leser.Später milderte er denn diese letztere Aeußerung indem er meinte.der„Vorwärts" belüge seine Leser allerdings nicht absichtlich.Ueber eine Resolution, in der die Versammlung erklärte, daß fiein einem besonderen Konflikt der Königsberger Genossen mit dendortigen Liberalen die Haltung der„Volkszeitung" gutheiße, wurdenach längerer Debatte zur Tagesordnung übergegangen. Dagegenwurde eine andere Resolution mit großer Mehrheit angenommen.die das volksfeindliche Verhalten und heuchlerische Wesen der Königs-berger Liberalen, besonders derjenigen im Stadtparlament, in derschärfsten Weise brandmarkte. Die Versamniluna dauerte bis nachts1 Uhr.*» �Die„Königsberger Volkzeitnng", deren Redakteur uns in öffent-licher Versammlung der Versumpsting und der Lüge beschuldigt—eine unabsichtliche Lüge gibt eS nicht— bringt in ihrem Berichtüber diese Versammlung kein Wort von diesen Vorwürfen gegennnS und auch nicht die geringste Andeutung darüber, daß in derVersammlung an ihrer Haltung Kritik geübt worden ist. Unterdrücktsie das absichtlich oder unabsichtlich?Die Vorwürfe Borchardt« gegen uns sind von derselbenQualität wie die in der vorhergehenden Notiz gekennzeichneten. Wirhaben deshalb nicht nötig, auf sie besonders zu antworten.Auf die Erklärimg Bebels in unserer SonntagSnummer ant-wartet nun Franz Mehring in der„Leipziger Volkszeitung" per-sönlich. Unter Berufung darauf, daß Bebel von den„Menschlich-keiten' spricht, denen der strittige Artikel der„Leipziger Volks-zeitung" seinen Ursprung verdankt, teilt Mehring mit, Bebel habeam S. Dezeniber an ihn geschrieben, daß er den Artikel der„LeipzigerBolkSzeiwng" im Reichstage verleugnen werde und daß eS ihmscheine, Jaeckh, der Verfasser des Artikels, bedürfe eines längerenUrlaubs, um ihn vor dem Schicksal SchoenlankS zu bewahren.Im übrigen würden Mehring, Jaeckh und Vertreter des LeipzigerParteigeschäfts zu einer Konferenz vor dem Parteivorstande ein-geladen werden. Die Konferenz habe dann stattgefunden undMehring habe zugegeben, daß Jaeckh eine? längeren Erholungs-Urlaubs bedürfe.Den Abwehrartikel gegen Bebels Erklärung habe Mehring verfaßt wegen der Form der Erklärung, die nach den ersten Berichtenden Inhalt des ersten Artikels in jeder Richtung preisgab. WennBebel nur einzelne Ausdrücke des Artikels mißbilligt, dann hätteMehring eS nicht für nötig gehalten, zu antworten. Die LeipzigerGenoflen hätten sich von vornherein bereit erNärt. den Artikelvom 2. Dezeniber zu decken, und der Abwehrartikel:„EinErfolg des Brotwuchers" sei von maßgebende» LeipzigerParteigenossen schon im Entwurf und auch„von mehr als einem"Fraktionsmitgliede gebilligt worden.In der Konferenz mit dem Parteivorstande hätten sich dieLeistungen der„Leipziger VolkSzeitmig" einer Anerkennung erfreut,die die Redaktion nur beschämen müßte; insbesondere habe Bebeldie Stärke seines Tadels damit begründet, daß die„Leipziger Volks»zeitung" das Blatt sei, das die Interessen und Prinzipien der Parteiam wirksamsten vertrere,- sie sei ihm das liebste Parteiblatt, abergerade deswegen müsse er e« um so unnachsichtlicher krittfieren.Diesen Grundsatz bezeichnet Mehring für die Politik als fragwürdiger.wie für die Pädagogik.Zum Schluß sagt Mehring. Bebel habe ihn durch die Erklärungim Reichstage in einen Konflikt gebracht zwischen der Pflicht derDankbarkeit gegen Bebel und der Pflicht gegen die Leipziger Genossen.Dieser Konflikt sei ihm da« peinlichste und unerträglichste gewesen,was ihm in seiner Parteitättgkett zugestoßen, aber er mußte sich indes Jomittfdiesem Gewissenskonflikt so entscheiden, wie er glaubt, daß auch Bebelsich in gleicher Lage entschieden hätte.Zum preußischen Parteitage beschloß der sozialdemokratischeVolksverein in Solingen bezüglich der Landtagswahlen dieselbeResolutton, wie der Kreis Potsdam-Spandau.Warnung. Die„Fränkische Tagespost" warnt bor einem ge-wissen Neuner, der als Pinselmacher Mtglied deS Holzarbeiter-Vereins ist. Der Nürnberger Arbeiter-Bildungsverein hat üble Er-fahrungen gemacht. Nenner ist ein junger Mann und macht sichgern in Versammlungen bemerkbar.Huö der Frauenbewegung.Die Arbeiterinnen der Amsterdamer Diamantindustrie habensich während der letzten vier Jahre musterhaft organisiert. ImJahre 1900 waren von den ungefähr 600 Arbeiterinnen kaum 100 indem damaligen Rosettenschneiderinnen-Verein organisiert und siehatten oftmals Spott von der Masse der Unorganisierten zu ertragen.Aber in demselben Jahre wurde bereits ein Tarifvertrag ab-geschloffen, der zwar nur geringe Verbesserungen, aber dochwenigstens Ordnung in die ganz ungeregelten elenden Lohn, undArbeitsverhältnisse brachte. Seitdem ist eifrig für die Organisierungdieser Arbeiterinnen gewirkt worden und zwar so, daß jetzt alleRosettenschnciderinnen mit einer einzigen Ausnahme dem Diamant-arbeiter-Verbande angehören. Ein solches Maß von Vollkommen-heit der Arbeiterinnen-Organisation steht wahrscheinlich einzig dain der internationalen Gewerkschaftsbewegung. Ihre vorzüglicheOrganisation macht es den Arbeiterinnen möglich, verhältnismäßighohe Forderungen an die Unternehmer zu stellen. Sie haben, nach-dem die große Diamantarbeiter-Aussperrung in diesem Frühjahrglücklich überstanden war, den Arbeitgebern einen neuen Tarif vor-geschlagen, der nicht weniger als 40 Prozent Erhöhung derbisherigen Akkordpreise enthielt. Die Juweliere handelten etwas abund man gab sich dann vorläufig mit LS Prozent und Aufhebungeiniger Sondertarise, was für viele Arbeiterinnen eine weitere Er-höhung von 15 Prozent bedeutete, zufrieden; jedoch mit dem Vor-behalt, daß der geforderte Tarif in vollem Umfangeam 1. Februar 1905 durchgeführt werden soll.—Uebrigens beteiligen sich die Arbeiterinnen auch sehr lebhast amVerbandsleben und zahlen gern die ziemlich hohen Wochenbeiträgevon mindestens 40 Cent(63 Pf.).8o2iales.Eintragung in das Bereinsregister.Der Feuerbestattungsverein in Köln hatte gemäß den Be-sttmmungen deS Bürgerlichen Gesetzbuchs seine Aufnahme in daSVereinsregister beantragt. Der Polizeipräsident erhob dagegen Ein-fpruch, indem er sich auf§ 61 deS Bürgerlichen Gesetzbuchs berief,wonach der Einspruch gegeben ist, wenn es sich um Vereine handelt,welche religiöse, politische oder sozialpolitische Zwecke verfolgen.-Der Vereinsvorstand klagte gegen den Polizetpräsidenten undmachte geltend, daS jene Boraussetzungen deS Einspruchs gegen die Ein-tragung nicht vorlägen. Der Verein fei nach dem Statut nurein Sammelpunkt für die Freunde der Feuerbestattung und wolleferner nur den Hinterbliebenen, die eine Feuerbestattung vornehmenwollten, mit Rat und Tat zur Seite stehen. Hierauf erwiderte derPolizeipräsident, der Vereii, verfolge religiöse Zwecke, weil er fürdie Feuerbestattung eintrete. Die Totenbestattung falle in daSreligiöse Gebiet und alle das System der Bestattung berührendenAngelegenheiten seien Angelegenheiten religiösen Inhalts.— DerBezirksansschuß veranstaltete eine Beweiserhebung und setzte dannden Einspruch des Polizeipräsidenten a u ß e r K r a f t. Es sei zuverneinen, daß die Feuerbestattung eine religiöse Handlung sei.Die Art der Bestattung sei kein Gegenstand der Kirchenlehreund werde eS auch nicht dadurch, daß die Kirche sich gegen dieFeuerbestattung erkläre.Der Polizeipräsident legte Berufung ein und erhob nunmehrauch den Einwand, daß der Verein politische Zwecke verfolge, weiler indirett die Gesetzgebung und die öffentliche Meinung zugunstender Leichenverbrennung beeinflusse.— Demgegenüber betonte derKläger, daß der Berein gar nicht eine Aenderung der Gesetz-gebung erstreb«. Ausgeheilt davon, daß bei den preußischen Ver-Hältnissen aus lange Zeit in Preußen an die Einführung der Leichen-Verbrennung nicht zu denken sei, enthalte sich der Verein jederagitatorischen Tätigkeit.Das Ober-BerwaltungSgericht bestättgte die Vorentscheidunglind setzte somit endgültig den Einspruch des Polizeipräsidentenaußer Kraft.DaS Ober- VerwaltungSgericht hat damit nicht ausgesprochen,daß alle Feuerbestattungs- Vereine keine polittschen Vereine seien.Denn es hat seinerzeit den Berliner FenerbestattungS- Verein füreinen polittschen im Sinn« deS 8 61 des Bürgerlichen Gesetzbucheserklärt, weil er die Zulassung der fakultativen Feuerbestattung er-strebe und somit sein Zweck auf eine Beeinflussung der Gesetzgebungoder der Verwaltung gerichtet gewesen sei.— Entscheidend sind alsodie Feststellungen jedes besonderen Falles.Ein LandeS-Arbeitersekretariat für Mecklenburg wird auf Beschlußder mecklenburgischen Gewerkschaften in Rostock errichtet werden.Die Lageristin. Von Herrn Krause, dem Inhaber einer Par-fümerie, verlangte die„Lageristin" St. durch Klage beim Gewerbe-gericht für die Woche vom Montag, den 7., bi» Sonnabend, den12. November, ihren Wochen lohn von 8,2b M., wovon VersicherungS-beitrüge und der Betrag für zwei Flaschen Haarwasser abgingen, sodaß ihre Forderung noch 6,70 M. ausmachte. Der Beklagte wandtezunächst Unzuständigkeit des Gewerbegerichts ein, weil die Klägerinals Lajjeristin eine kaufmännische Angestellte gewesen sei. Ueberihre Tätigkeit wurde festgestellt: Klägerin schrieb Rechnungen ausund nahm in Abwesenheit des Chefs„Orders entgegen". Sie spülteParfüm, und Bahrum-Flaschen, füllte sie und stöpselte sie, mit einemWort: sie machte sie fertig zur Expedition an die Kunden, welchevon Jungen besorgt wurde. Ihnen übergab sie die Flaschen miteinem sogenannten Lieferzettel. Die zurückgebrachte» Zettel mitdem Gclde legte sie in die Kasse. Eine eigentliche Buchführung lagder Klägerin nicht ob. Dagegen mußte sie im Geschäft für Reinlich-keit sorgen, unter anderem auch den Fußboden scheuern.Das Gewcrbegericht erklärte sich für zuständig und ging dannmateriell auf die Sache ein. Der Beklagte bestritt, zur Zahlung desLohne« für die ganze fragliche Woche verpflichtet zu fein. Er habeDienstag mittag dem Mädchen erklärt, daß sie vom Mittag ab keinenLob» mehr bekomme, sie könne aber die Woche noch bei ihm bleiben.Bcichäftigt werde sie nicht mehr.— Die Klägerin behauptete demgegenüber, sie sei doch noch beschäftigt worden und habe sich nützlichzu machen gesucht.— Der Beklagte:„Sie ist nicht mehr beschäftigtworden; ich ließ sie aber im Geschäft daS war anständig von mir."— Vorsitzender Magistratsrat Dr. Meyer:„Ich meine, anständigwäre es gewesen, wenn Sie ihr die Zeit wo sie noch da war bezahlthätten."— Beklagter:„Das ist Anschauungssache."— Auf diesecharakteristische Aeußerung der Anschauung des Beklagten unterließder Vorsitzende mit Recht eine weitere Belehrung des Herrn Krause.Die Kammer 8 verurteilte den Beklagten zur Zahlung der be-anspruchten 6,70 Mark mit folgender Begründung: In der Tat seiöfter die Frage zu prüfen, ob eine Lageristin eine kaufmännische odergewerbliche Angestellte sei. Sie sei nach den verschiedenen Gesichts-punkten der konkreten Fälle verschieden zu entscheiden. Einmal seieine Laaeristin eine Handlungsgehülfin, ein andermal nicht. Aufdie Art der Beschäftigung komme eS an. Der Begriff sei sehr flüssig.Aber im borliegenden Falle sei zweifellos da» Arbeitsverhältnis einMitttvoch, 2t. Dezember IM.gewerbliches gewesen und nicht ein kaufmännisches. Nicht nur ausdem niederen Lohn, sondern aus allen obwaltenden Umständen erseheman, daß eine rein mechanische gewerbliche Tätigkeit vorgelegenhabe. Das Gewerbcgericht sei also zuständig gewesen. Und die Ver-urteilung müsse erfolgen, weil niemand zugemutet werden könne,unentgeltlich bei einem anderen in Beschäftigung zu sein. DaKlägerin die Woche hindurch im Geschäfte blieb, so müsse Beklagterihr auch den Lohn zahlen.Dir Kaufmannswahlen in Mülhausen i. Elf. gingen unter sehrschwacher Beteiligung vor fich. Es lag nur eine Liste der Gehülfenvor. die mit 242 Stimmen gewählt wurde.Anzte und OrtSkasse in Leipzig.Die ärztlichen Bezirksvereine in Leipzig verlangen die Aufhebungder ärztlichen Beratmigsanstalten der Ortskasse. Sie haben bei derKreishauptnraiinschaft ohne Angabe von Gründen darum angetragen.Die Kasse hat es abgelehnt darauf einzugehen, und eS wird nun einSchiedsgericht darüber entscheiden, das au« vier Vertretern desKasienvorstandes, vier Vertretern der ärztlichen Bezirksvereine unddrei Vertretern der Kreishauptmannschaft besteht.Die DistriktSärzte waren seinerzeit von den ärztlichen Bezirks-vereinen teils zu 600 M.. teils zu 1500 M. Geldstrafe und mehrjährigem Verlust des Wahlrechts verurteilt worden. Auf ihre Be-rnfung crkaiinte jetzt der Ehrengerichtshof auf 600 M. Geldstrafefür den Vorsitzenden des Vereins der DistriktSärzte und je 300 M.für die übrigen Angeklagten sowie zweijährigen Verlust deS Wahl-rechtes.______Vermischtes.lieber eine neue Braudkatastrophe inMinneapoliS wird bondort folgendes berichtet: Heute stürzte eine Mauer eines der am15. d. M. abgebrannten Häuser ein und setzte ein auS Holz erbautesHotel in Brand. Drei Leichen sind bereits geborgen; mehrerePersonen werden vermißt.Katholische Zenkur, Index,„Germania" und Druckfehlerteufel.Der„Germania" gefällt e§ nicht, daß wir dem der Sozialdemokratteverleumderischerweise nachgesagten Terrorismus den handgreiflichenTerrorismus der katholischen Kirche kürzlich gegenüber gestellt haben.Sie entschuldigt die Gewaltsamkeiten auf dem päpstlichen Thron,wovon wir in Nr. 294 nach Rosenows Geschichtswerk„Wider diePfaffenherrschaft" berichteten, mit dem„wilden Zeitalter",wo mäßige italienische Adelsparteien um den päpstlichen Thron sich stritten.Wir begnügen unß mit dieser Anerkennung der Roheit jener Zeit,da die Kirche am mächtigsten war. Dann frägt die„Germania",Ivo denn die Kirche das Lesen altkatholischer Schriften verbotenhabe und wo die mit der Purgierung der Klassiker beauftragteKommission fitze. Hier müssen wir nun bekennen, daß wir zweihöchst unzuverlässigen Gegnern zum Opfer gefallen sind,nämlich der„Germania" und dem Druckfehlerteufel. Wir hattengeschrieben akatholischer Schriften; gesetzt worden ist fälsch-licherweise altkatholischer. Allerdings rangieren diese jawohlauch unter den akatholischen und daher ist das Versehe» in sein«Bedeutung nicht allzu schlimm. Nun zu der trüben Quelle, aus derwir unsere Weisheit schöpften. Diese Quelle ist die—„Germania". In einem Artikel„Kirchliches Bücherverbot, Zensur,Index" heißt es in Nr. 38 der Wissenschaftlichen Beilage zum Jahr-gang 1897:„Verboten sind auch alle Schriften vonÄkatholiken, welche wesentlich religiösen od« theologischenInhalts sind, außer es stände fest, daß sie nichts gegen den katholi-schen Glauben enthalten." Und weit«:„Die älteren und neuerenKlassiker, welche obszöne Stellen enthalten, sollen purgiert,und nur diese Ausgaben dürfen im Unterricht benutzt werden." Ueberdie Strafen, die auf das Lesen gefährlicher Bücher gesetzt sind,und von denen die„Germania" von 1904 nichts weiß, heißteS in der„Äernrania" von 1897:„Im Fall das Werk von einemabgefallenen ungläubigen Katholiken oder von einem Äkatholikenherrührt, religiöse Irrtümer enthält und verteidigt, ist aufdessen Lektüresogar die von selbst eintretende Strafe der Exkommunikationfestgesetzt." Gibt es wirklich einen ungereinigten Klassiker,auf den nicht wenigstens eine der zur Exkommmttkatton reifmachenden Voraussetzungen zutrifft? Immer nach der„Germania"von 1897 selbstverständlich. Sollte sie in ihrer wissenschaftlichenArbeit gelogen haben, dann bekennen wir uns gar deS Hereinfallsschuldig. Bei dieser Gelegenheit sei übrigens von einer neuen Heim-tücke des Druckfehlerteufels berichtet. Wir hatten gestern geschrieben,daß die polizeiwidrig dumme Lektüre der„Germania" selbst glanbens-starke Katholiken als Kastei un g erscheine. Der Druckfehlerteufelhat Kastrierung daraus gemacht.Dampferkatastrophe. Unter ähnlichen Umständen, die im Juniden Brand des Dampfers„General Slocum" so furchtbar ge-stalteten, ist am letzten Sonnabend morgen der Dampfer„GlenIsland" bei Long Island gegenüber der Stelle, wo die„Slocum"verbrannte, vollständig durch Feuer zerstört worden. Dabei ver«brannten, wie wir schon kurz meldeten, sieben Mann der Mann-schast und zwei Fahrgäste. Man glaubt, daß eine schadhafte elektrischeLeitung den Brand verursacht hat. Räch Ansicht des„DailyChronicle" dürste kaum jemand zu tadeln sein, da die Mannschaftmit dem größten Heldenmut bemüht war, die Fahr-gaste zu retten. Die Mannschaft bestand aus zwanzig Köpfen, unddas Schiff hatte zun. Glück nur zehn Fahrgaste an Bord. FünfMeilen von Sands Point entfernt wurde Feuer im Schiff gemeldet.Es stellte sich sofort heraus, daß eine Rettung des Schiffes un«möglich war. Die Fahrgäste wurden auf Deck geholt unddaS Niederlassen der Rettungsboote befohlen. Diese Arbeit der-zögerte sich unglücklicherweise, da die Seile gefroren waren.Gerade als das erste Boot herabgelassen wurde, stürzte eineFrau mit dem Rufe, sie habe ihr Geld vergessen, wiederin das brennende Innere des Schiffes zurück. Ein Matroseeilte ihr nach, beide verbrannten. Ein Fahrgast erschien erst aufDeck, nachdem die Boote zu Wasser gelassen worden waren. Ersprang mit brennenden Kleidern üb« Bord und wurde aufgefischt.Dem zweiten Maschinisten gelang es, mit mehreren seiner Leute denDampfer auf den Strand zu setzen, aber sie vennochten das Schiffnicht zu retten, sondern verbrannten alle. DaS Feuer verbreitetesich angeblich so schnell in, Schiffe, daß keine Zeit Übrig blieb, umdie Löschgeräte in Tätigkeit zu setzen.— Ob üoerhmlpt welche vorhanden waren?_ßriefhaften der Redaktion.Jurdtikcher Cell.Die juristisch« eprechft»»d- findet tiiglich mit Ausnahme d«< SoimodendSden?>/, bis»>/, Uhr abend» statt. Geiistnet-? Uhr.Dachdecker Alt-Glienickr. Nachdem verhandelt war, konnte dt« Klagenur mit Ihrer Zustimmung zurückgenommen werden. Sie können Ver-urteilung de« Klägers in die Kosten verlangen und dann Ihre Kostenliquidieren. Erkundigen Sie sich schriftlich(oder mündlich auf der Gerichts-Ichreiberei) über den AuSsall de« Termins vom 12. ES wäre nicht ausgeschlossen, das) Kläger dolose Ihr Feiubleibe» erwirkt und dann Ver-säuinniSurtcii gegen Sie hat ergehen lassen. Gültige Zurücknahme einerKlage ersolgt durch Zustellung. Auf Antrag erhalten sie vom Gericht Ali-Ichrist des Protokolls.—<e. B. 37. 1. Bestimmte Zeiten zwecks Aussuchenanderer Stellungen find nicht vorgeschrieben, es ist angemeisene Zeit zugeben. Was angemessen ist, hätte in Ihrem Fall zunächst die Polizei, dannda« Gericht zu entscheiden. 2. Die An- und Abzugszeit sür städtisch«!Gesinde ist mangels anderer Vereinbarung der Zweite, nicht derErste de» Quartals. Fällt' dieser Zweite auf einen Sann- oderFeiertag,-« so ist der vorhergehende Werktag An- und Abzugstag.- Spandau M.«. Rein- O. L. 77. In der Regel ja- ö 616 deSBürgerlichen Gesetzbuches ist entscheidend.— H. v. 78. Sie sind im Recht