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ik-W. A. IchMg. 1. DtÜllKt Partei- I�ackrickten. ParteigenSssischeS Verfahre». Die Parteiblätter in Harburq, Kiel   und Dortmund  nehmen jetzt Notiz von unserer Richtigstellung hinsichtlich der Delmenhorster   Resolution. Das geschieht aber keineswegs in der Weise, daß sie anerkennen, uns leichtfertig ehrenrührige Aorwürfe gemacht zu haben. Vielmehr haben danach diese Redaktionen gar keine Schuld, sondern die ganze Schuld hat derVorwärts". Für Harburg   besteht unsere Schuld darin, daß wir die Resolution in einer Sonntag- Nummer veröffeutlichten, die der Redakteur in Harburg   am Montag nicht lesen kann. weil er keine Zeit dazu hat und für Kiel   besteht sie ebenfalls darin, dag derVorwärts" die Mitteilung nicht in den Nummern brachte, die der Redakteur gelesen hat, soiidern in einer, die er nicht gelesen hat. Beide Blätter halten den Vorwurf der Unanständigkeit gegen uns aufrecht. Wir ersehen daraus mit Be- dauern, daß wir uns getäuscht habe», als wir der Hoffnung AuS- druck gaben, der Vorfall werde zur Förderung der Selbstbesinnung beitragen. Das Harburger Blatt bedauert dann, daß es seine kostbare Zeit darauf verwenden mußte, nach der Notiz imVorwärts" zu suchen und daß eS deräußerst geringfügigen Angelegenheit" eine solche Wichtigkeit beizumessen durch uns gezwungen sei. Beide Blätter ergehen sich dann noch in einer Reihe von ungehörigen Ausfällen gegen denVorwärts", auf die wir so wenig eingehen werden, wie auf alle bisherigen derartigen Angriffe gegen uns. Wir halten nach wie vor daran fest, nur zu' sachlichen Streitfragen sachlich Stellung zu nehmen, wann und wie es uns das Parteiinteresse ge- bietet. Am allerwenigsten werden wir uns darin beirren lassen durch Anzapfungen der Art, wie sie von einzelnen Parteiblättern seit einiger Zeit beliebt werden. In dem vorliegenden Einzelfalle mußten wir nnS gegen den Vorwurf der absichtlichen Unterdrückung der Wahrheit, das heißt der Fälschung, verwahren und das hat allerdings für uns eine recht erhebliche Wichtigkeit. Mag sein, daß das für die Harburger Redaktion äußerst geringfügig ist; das beweist, daß unsere An- schauungen in diesem Punkte sehr weit auseinandergehen. Für den Verlust an kostbarer Zeit um dieser Sache willen sind wir nicht im- antwortlich. Haben wir doch nicht den geringsten Anlaß zu dem Angriffe auf uns gegeben. W DieDortmunder Arbeiterzeitung" schiebt mit Bedauem die ganze Schuld auf Harburg._ Neter eine Partriversammlung in Königsberg  , die zum Zwecke der Besprechung über den preußischen Parteitag imd zur Wahl von Delegierten einberufen war, wird uns von zuständiger Seite geschrieben: In der Diskussion kam es zu sehr scharfen AuSeinandersctzungeir zwischen den Genossen Haasc, Erdnu-na, Braun u. a. und dem Redakteur Genossen Borchardt über d. altung und den Ton der Königsberger VolkSzeituna". In einen. Artikel derKönigsberg  « Volkszeitung" vom 16. d. M. war in der schärfsten Weise gegen die Erklärung der Fraktion und das Verhalten des Genossen Bebel im Reichstage in Sachen des bekannten Schimpfartikels derLeipzigerVolks- zeitung protestiert worden und dabei vorausgesetzt, daß wohl sicherlich die Mehrzahl, wenn nicht alle Parteigenossen mit dem Artikelschreiber einer Meinung sein würden. Hiergegen wandten sich die vorhin genannten Genossen mit großer Entschiedenheit. Dabei kam denn auch die ganze Haltung und der Ton derKönigsberger Volksztg." zur Sprache. Es wurde der Redaktion vorgeworfen, daß sie den tiiapp bemessenen Raum der Zeitung mißbrauche, spaltenlange Erklärungen und Polemiken zwischen derLeipziger Volkszeitung  " und anderen Parteiblättern und Genosse» abdrucke und sich über- Haupt viel zu viel mit derLeipziger Volkszeitung  " beschästige. In seiner Erwiderung hierauf bezeichnete Genosse Borchardt die Leipz. Volkzeitung" als da« best redegierte Parteiblatt und warf den, Vorwärts" vor, er befolge dieTaktik derLeisetreterei, er versumpfe das Parteileben und belüge seine Leser. Später milderte er denn diese letztere Aeußerung indem er meinte. derVorwärts" belüge seine Leser allerdings nicht absichtlich. Ueber eine Resolution, in der die Versammlung erklärte, daß fie in einem besonderen Konflikt der Königsberger Genossen mit den dortigen Liberalen die Haltung derVolkszeitung" gutheiße, wurde nach längerer Debatte zur Tagesordnung übergegangen. Dagegen wurde eine andere Resolution mit großer Mehrheit angenommen. die das volksfeindliche Verhalten und heuchlerische Wesen der Königs- berger Liberalen, besonders derjenigen im Stadtparlament, in der schärfsten Weise brandmarkte. Die Versamniluna dauerte bis nachts 1 Uhr. *» DieKönigsberger Volkzeitnng", deren Redakteur uns in öffent- licher Versammlung der Versumpsting und der Lüge beschuldigt eine unabsichtliche Lüge gibt eS nicht bringt in ihrem Bericht über diese Versammlung kein Wort von diesen Vorwürfen gegen nnS und auch nicht die geringste Andeutung darüber, daß in der Versammlung an ihrer Haltung Kritik geübt worden ist. Unterdrückt sie das absichtlich oder unabsichtlich? Die Vorwürfe Borchardt« gegen uns sind von derselben Qualität wie die in der vorhergehenden Notiz gekennzeichneten. Wir haben deshalb nicht nötig, auf sie besonders zu antworten. Auf die Erklärimg Bebels in unserer SonntagSnummer ant- wartet nun Franz Mehring   in derLeipziger Volkszeitung  " per- sönlich. Unter Berufung darauf, daß Bebel von denMenschlich- keiten' spricht, denen der strittige Artikel derLeipziger Volks- zeitung" seinen Ursprung verdankt, teilt Mehring mit, Bebel habe am S. Dezeniber an ihn geschrieben, daß er den Artikel derLeipziger BolkSzeiwng" im Reichstage verleugnen werde und daß eS ihm scheine, Jaeckh, der Verfasser des Artikels, bedürfe eines längeren Urlaubs, um ihn vor dem Schicksal SchoenlankS zu bewahren. Im übrigen würden Mehring, Jaeckh und Vertreter des Leipziger Parteigeschäfts zu einer Konferenz vor dem Parteivorstande ein- geladen werden. Die Konferenz habe dann stattgefunden und Mehring habe zugegeben, daß Jaeckh eine? längeren Erholungs- Urlaubs bedürfe. Den Abwehrartikel gegen Bebels Erklärung habe Mehring ver­faßt wegen der Form der Erklärung, die nach den ersten Berichten den Inhalt des ersten Artikels in jeder Richtung preisgab. Wenn Bebel nur einzelne Ausdrücke des Artikels mißbilligt, dann hätte Mehring eS nicht für nötig gehalten, zu antworten. Die Leipziger  Genoflen hätten sich von vornherein bereit erNärt. den Artikel vom 2. Dezeniber zu decken, und der Abwehrartikel:Ein Erfolg des Brotwuchers" sei von maßgebende» Leipziger  Parteigenossen schon im Entwurf und auchvon mehr als einem" Fraktionsmitgliede gebilligt worden. In der Konferenz mit dem Parteivorstande hätten sich die Leistungen derLeipziger VolkSzeitmig" einer Anerkennung erfreut, die die Redaktion nur beschämen müßte; insbesondere habe Bebel die Stärke seines Tadels damit begründet, daß dieLeipziger Volks» zeitung" das Blatt sei, das die Interessen und Prinzipien der Partei am wirksamsten vertrere,- sie sei ihm das liebste Parteiblatt, aber gerade deswegen müsse er e« um so unnachsichtlicher krittfieren. Diesen Grundsatz bezeichnet Mehring für die Politik als fragwürdiger. wie für die Pädagogik. Zum Schluß sagt Mehring. Bebel habe ihn durch die Erklärung im Reichstage in einen Konflikt gebracht zwischen der Pflicht der Dankbarkeit gegen Bebel und der Pflicht gegen die Leipziger   Genossen. Dieser Konflikt sei ihm da« peinlichste und unerträglichste gewesen, was ihm in seiner Parteitättgkett zugestoßen, aber er mußte sich in des Jomittf diesem Gewissenskonflikt so entscheiden, wie er glaubt, daß auch Bebel sich in gleicher Lage entschieden hätte. Zum preußischen Parteitage beschloß der sozialdemokratische Volksverein in Solingen   bezüglich der Landtagswahlen dieselbe Resolutton, wie der Kreis Potsdam-Spandau  . Warnung. DieFränkische Tagespost" warnt bor   einem ge- wissen Neuner, der als Pinselmacher Mtglied deS Holzarbeiter- Vereins ist. Der Nürnberger Arbeiter-Bildungsverein hat üble Er- fahrungen gemacht. Nenner ist ein junger Mann und macht sich gern in Versammlungen bemerkbar. Huö der Frauenbewegung. Die Arbeiterinnen der Amsterdamer Diamantindustrie haben sich während der letzten vier Jahre musterhaft organisiert. Im Jahre 1900 waren von den ungefähr 600 Arbeiterinnen kaum 100 in dem damaligen Rosettenschneiderinnen-Verein organisiert und sie hatten oftmals Spott von der Masse der Unorganisierten zu ertragen. Aber in demselben Jahre wurde bereits ein Tarifvertrag ab- geschloffen, der zwar nur geringe Verbesserungen, aber doch wenigstens Ordnung in die ganz ungeregelten elenden Lohn, und Arbeitsverhältnisse brachte. Seitdem ist eifrig für die Organisierung dieser Arbeiterinnen gewirkt worden und zwar so, daß jetzt alle Rosettenschnciderinnen mit einer einzigen Ausnahme dem Diamant- arbeiter-Verbande angehören. Ein solches Maß von Vollkommen- heit der Arbeiterinnen-Organisation steht wahrscheinlich einzig da in der internationalen Gewerkschaftsbewegung. Ihre vorzügliche Organisation macht es den Arbeiterinnen möglich, verhältnismäßig hohe Forderungen an die Unternehmer zu stellen. Sie haben, nach- dem die große Diamantarbeiter-Aussperrung in diesem Frühjahr glücklich überstanden war, den Arbeitgebern einen neuen Tarif vor- geschlagen, der nicht weniger als 40 Prozent Erhöhung der bisherigen Akkordpreise enthielt. Die Juweliere handelten etwas ab und man gab sich dann vorläufig mit LS Prozent und Aufhebung einiger Sondertarise, was für viele Arbeiterinnen eine weitere Er- höhung von 15 Prozent bedeutete, zufrieden; jedoch mit dem Vor- behalt, daß der geforderte Tarif in vollem Umfange am 1. Februar 1905 durchgeführt werden soll. Uebrigens beteiligen sich die Arbeiterinnen auch sehr lebhast am Verbandsleben und zahlen gern die ziemlich hohen Wochenbeiträge von mindestens 40 Cent(63 Pf.). 8o2iales. Eintragung in das Bereinsregister. Der Feuerbestattungsverein in Köln   hatte gemäß den Be- sttmmungen deS Bürgerlichen Gesetzbuchs seine Aufnahme in daS Vereinsregister beantragt. Der Polizeipräsident erhob dagegen Ein- fpruch, indem er sich auf§ 61 deS Bürgerlichen Gesetzbuchs berief, wonach der Einspruch gegeben ist, wenn es sich um Vereine handelt, welche religiöse, politische oder sozialpolitische Zwecke verfolgen.- Der Vereinsvorstand klagte gegen den Polizetpräsidenten und machte geltend, daS jene Boraussetzungen deS Einspruchs gegen die Ein- tragung nicht vorlägen. Der Verein fei nach dem Statut nur ein Sammelpunkt für die Freunde der Feuerbestattung und wolle ferner nur den Hinterbliebenen, die eine Feuerbestattung vornehmen wollten, mit Rat und Tat zur Seite stehen. Hierauf erwiderte der Polizeipräsident, der Vereii, verfolge religiöse Zwecke, weil er für die Feuerbestattung eintrete. Die Totenbestattung falle in daS religiöse Gebiet und alle das System der Bestattung berührenden Angelegenheiten seien Angelegenheiten religiösen Inhalts. Der Bezirksansschuß veranstaltete eine Beweiserhebung und setzte dann den Einspruch des Polizeipräsidenten a u ß e r K r a f t. Es sei zu verneinen, daß die Feuerbestattung eine religiöse Handlung sei. Die Art der Bestattung sei kein Gegenstand der Kirchenlehre und werde eS auch nicht dadurch, daß die Kirche sich gegen die Feuerbestattung erkläre. Der Polizeipräsident legte Berufung ein und erhob nunmehr auch den Einwand, daß der Verein politische Zwecke verfolge, weil er indirett die Gesetzgebung und die öffentliche Meinung zugunsten der Leichenverbrennung beeinflusse. Demgegenüber betonte der Kläger  , daß der Berein gar nicht eine Aenderung der Gesetz- gebung erstreb«. Ausgeheilt davon, daß bei den preußischen Ver- Hältnissen aus lange Zeit in Preußen an die Einführung der Leichen- Verbrennung nicht zu denken sei, enthalte sich der Verein jeder agitatorischen Tätigkeit. Das Ober-BerwaltungSgericht bestättgte die Vorentscheidung lind setzte somit endgültig den Einspruch des Polizeipräsidenten außer Kraft. DaS Ober- VerwaltungSgericht hat damit nicht ausgesprochen, daß alle Feuerbestattungs- Vereine keine polittschen Vereine seien. Denn es hat seinerzeit den Berliner   FenerbestattungS- Verein für einen polittschen im Sinn« deS 8 61 des Bürgerlichen Gesetzbuches  erklärt, weil er die Zulassung der fakultativen Feuerbestattung er- strebe und somit sein Zweck auf eine Beeinflussung der Gesetzgebung oder der Verwaltung gerichtet gewesen sei. Entscheidend sind also die Feststellungen jedes besonderen Falles. Ein LandeS-Arbeitersekretariat für Mecklenburg   wird auf Beschluß der mecklenburgischen Gewerkschaften in Rostock   errichtet werden. Die Lageristin. Von Herrn Krause, dem Inhaber einer Par- fümerie, verlangte dieLageristin" St. durch Klage beim Gewerbe- gericht für die Woche vom Montag, den 7., bi» Sonnabend, den 12. November, ihren Wochen lohn von 8,2b M., wovon VersicherungS  - beitrüge und der Betrag für zwei Flaschen Haarwasser abgingen, so daß ihre Forderung noch 6,70 M. ausmachte. Der Beklagte wandte zunächst Unzuständigkeit des Gewerbegerichts ein, weil die Klägerin als Lajjeristin eine kaufmännische Angestellte gewesen sei. Ueber ihre Tätigkeit wurde festgestellt: Klägerin schrieb Rechnungen aus und nahm in Abwesenheit des ChefsOrders entgegen". Sie spülte Parfüm, und Bahrum-Flaschen, füllte sie und stöpselte sie, mit einem Wort: sie machte sie fertig zur Expedition an die Kunden, welche von Jungen besorgt wurde. Ihnen übergab sie die Flaschen mit einem sogenannten Lieferzettel. Die zurückgebrachte» Zettel mit dem Gclde legte sie in die Kasse. Eine eigentliche Buchführung lag der Klägerin nicht ob. Dagegen mußte sie im Geschäft für Reinlich- keit sorgen, unter anderem auch den Fußboden scheuern. Das Gewcrbegericht erklärte sich für zuständig und ging dann materiell auf die Sache ein. Der Beklagte bestritt, zur Zahlung des Lohne  « für die ganze fragliche Woche verpflichtet zu fein. Er habe Dienstag mittag dem Mädchen erklärt, daß sie vom Mittag ab keinen Lob» mehr bekomme, sie könne aber die Woche noch bei ihm bleiben. Bcichäftigt werde sie nicht mehr. Die Klägerin behauptete dem gegenüber, sie sei doch noch beschäftigt worden und habe sich nützlich zu machen gesucht. Der Beklagte:Sie ist nicht mehr beschäftigt worden; ich ließ sie aber im Geschäft daS war anständig von mir." Vorsitzender Magistratsrat Dr. Meyer:Ich meine, anständig wäre es gewesen, wenn Sie ihr die Zeit wo sie noch da war bezahlt hätten." Beklagter:Das ist Anschauungssache." Auf diese charakteristische Aeußerung der Anschauung des Beklagten   unterließ der Vorsitzende mit Recht eine weitere Belehrung des Herrn Krause. Die Kammer 8 verurteilte den Beklagten zur Zahlung der be- anspruchten 6,70 Mark mit folgender Begründung: In der Tat sei öfter die Frage zu prüfen, ob eine Lageristin eine kaufmännische oder gewerbliche Angestellte sei. Sie sei nach den verschiedenen Gesichts- punkten der konkreten Fälle verschieden zu entscheiden. Einmal sei eine Laaeristin eine Handlungsgehülfin, ein andermal nicht. Auf die Art der Beschäftigung komme eS an. Der Begriff sei sehr flüssig. Aber im borliegenden Falle sei zweifellos da» Arbeitsverhältnis ein Mitttvoch, 2t. Dezember IM. gewerbliches gewesen und nicht ein kaufmännisches. Nicht nur aus dem niederen Lohn, sondern aus allen obwaltenden Umständen ersehe man, daß eine rein mechanische gewerbliche Tätigkeit vorgelegen habe. Das Gewerbcgericht sei also zuständig gewesen. Und die Ver- urteilung müsse erfolgen, weil niemand zugemutet werden könne, unentgeltlich bei einem anderen in Beschäftigung zu sein. Da Klägerin die Woche hindurch im Geschäfte blieb, so müsse Beklagter ihr auch den Lohn zahlen. Dir Kaufmannswahlen in Mülhausen   i. Elf. gingen unter sehr schwacher Beteiligung vor fich. Es lag nur eine Liste der Gehülfen vor. die mit 242 Stimmen gewählt wurde. Anzte und OrtSkasse in Leipzig  . Die ärztlichen Bezirksvereine in Leipzig   verlangen die Aufhebung der ärztlichen Beratmigsanstalten der Ortskasse. Sie haben bei der Kreishauptnraiinschaft ohne Angabe von Gründen darum angetragen. Die Kasse hat es abgelehnt darauf einzugehen, und eS wird nun ein Schiedsgericht darüber entscheiden, das au« vier Vertretern des Kasienvorstandes, vier Vertretern der ärztlichen Bezirksvereine und drei Vertretern der Kreishauptmannschaft besteht. Die DistriktSärzte waren seinerzeit von den ärztlichen Bezirks- vereinen teils zu 600 M.. teils zu 1500 M. Geldstrafe und mehr­jährigem Verlust des Wahlrechts verurteilt worden. Auf ihre Be- rnfung crkaiinte jetzt der Ehrengerichtshof auf 600 M. Geldstrafe für den Vorsitzenden des Vereins der DistriktSärzte und je 300 M. für die übrigen Angeklagten sowie zweijährigen Verlust deS Wahl- rechtes.______ Vermischtes. lieber eine neue Braudkatastrophe inMinneapoliS wird bon dort folgendes berichtet: Heute stürzte eine Mauer eines der am 15. d. M. abgebrannten Häuser ein und setzte ein auS Holz erbautes Hotel in Brand. Drei Leichen sind bereits geborgen; mehrere Personen werden vermißt. Katholische Zenkur, Index,Germania  " und Druckfehlerteufel. DerGermania" gefällt e§ nicht, daß wir dem der Sozialdemokratte verleumderischerweise nachgesagten Terrorismus den handgreiflichen Terrorismus der katholischen Kirche   kürzlich gegenüber gestellt haben. Sie entschuldigt die Gewaltsamkeiten auf dem päpstlichen Thron, wovon wir in Nr. 294 nach Rosenows GeschichtswerkWider die Pfaffenherrschaft" berichteten, mit demwilden Zeitalter", wo mäßige italienische Adelsparteien um den päpstlichen Thron sich stritten. Wir begnügen unß mit dieser Anerkennung der Roheit jener Zeit, da die Kirche am mächtigsten war. Dann frägt dieGermania  ", Ivo denn die Kirche das Lesen altkatholischer Schriften verboten habe und wo die mit der Purgierung der Klassiker beauftragte Kommission fitze. Hier müssen wir nun bekennen, daß wir zwei höchst unzuverlässigen Gegnern zum Opfer gefallen sind, nämlich derGermania" und dem Druckfehlerteufel. Wir hatten geschrieben akatholischer Schriften; gesetzt worden ist fälsch- licherweise altkatholischer. Allerdings rangieren diese jawohl auch unter den akatholischen und daher ist das Versehe» in sein« Bedeutung nicht allzu schlimm. Nun zu der trüben Quelle, aus der wir unsere Weisheit schöpften. Diese Quelle ist die Germania". In einem ArtikelKirchliches Bücherverbot, Zensur, Index" heißt es in Nr. 38 der Wissenschaftlichen   Beilage zum Jahr- gang 1897:Verboten sind auch alle Schriften von Äkatholiken, welche wesentlich religiösen od« theologischen Inhalts sind, außer es stände fest, daß sie nichts gegen den katholi- schen Glauben enthalten." Und weit«:Die älteren und neueren Klassiker, welche obszöne Stellen enthalten, sollen purgiert, und nur diese Ausgaben dürfen im Unterricht benutzt werden." Ueber die Strafen, die auf das Lesen gefährlicher Bücher gesetzt sind, und von denen dieGermania" von 1904 nichts weiß, heißt eS in derÄernrania" von 1897:Im Fall das Werk von einem abgefallenen ungläubigen Katholiken oder von einem Äkatholiken herrührt, religiöse Irrtümer enthält und verteidigt, ist aufdessen Lektüre sogar die von selbst eintretende Strafe der Exkommunikation festgesetzt." Gibt es wirklich einen ungereinigten Klassiker, auf den nicht wenigstens eine der zur Exkommmttkatton reif machenden Voraussetzungen zutrifft? Immer nach derGermania" von 1897 selbstverständlich. Sollte sie in ihrer wissenschaftlichen Arbeit gelogen haben, dann bekennen wir uns gar deS Hereinfalls schuldig. Bei dieser Gelegenheit sei übrigens von einer neuen Heim- tücke des Druckfehlerteufels berichtet. Wir hatten gestern geschrieben, daß die polizeiwidrig dumme Lektüre derGermania" selbst glanbens- starke Katholiken als Kastei un g erscheine. Der Druckfehlerteufel hat Kastrierung daraus gemacht. Dampferkatastrophe. Unter ähnlichen Umständen, die im Juni den Brand des DampfersGeneral Slocum" so furchtbar ge- stalteten, ist am letzten Sonnabend morgen der DampferGlen Island" bei Long Island   gegenüber der Stelle, wo dieSlocum" verbrannte, vollständig durch Feuer zerstört worden. Dabei ver« brannten, wie wir schon kurz meldeten, sieben Mann der Mann- schast und zwei Fahrgäste. Man glaubt, daß eine schadhafte elektrische Leitung den Brand verursacht hat. Räch Ansicht desDaily Chronicle" dürste kaum jemand zu tadeln sein, da die Mannschaft mit dem größten Heldenmut bemüht war, die Fahr- gaste zu retten. Die Mannschaft bestand aus zwanzig Köpfen, und das Schiff hatte zun. Glück nur zehn Fahrgaste an Bord. Fünf Meilen von Sands Point entfernt wurde Feuer im Schiff gemeldet. Es stellte sich sofort heraus, daß eine Rettung des Schiffes un  « möglich war. Die Fahrgäste wurden auf Deck geholt und daS Niederlassen der Rettungsboote befohlen. Diese Arbeit der- zögerte sich unglücklicherweise, da die Seile gefroren waren. Gerade als das erste Boot herabgelassen wurde, stürzte eine Frau mit dem Rufe, sie habe ihr Geld vergessen, wieder in das brennende Innere des Schiffes zurück. Ein Matrose eilte ihr nach, beide verbrannten. Ein Fahrgast erschien erst auf Deck, nachdem die Boote zu Wasser gelassen worden waren. Er sprang mit brennenden Kleidern üb« Bord und wurde aufgefischt. Dem zweiten Maschinisten gelang es, mit mehreren seiner Leute den Dampfer auf den Strand zu setzen, aber sie vennochten das Schiff nicht zu retten, sondern verbrannten alle. DaS Feuer verbreitete sich angeblich so schnell in, Schiffe, daß keine Zeit Übrig blieb, um die Löschgeräte in Tätigkeit zu setzen. Ob üoerhmlpt welche vor­handen waren?_ ßriefhaften der Redaktion. Jurdtikcher Cell. Die juristisch« eprechft»»d- findet tiiglich mit Ausnahme d«< SoimodendS den?>/, bis»>/, Uhr abend» statt. Geiistnet-? Uhr. Dachdecker Alt-Glienickr. Nachdem verhandelt war, konnte dt« Klage nur mit Ihrer Zustimmung zurückgenommen werden. Sie können Ver- urteilung de« Klägers in die Kosten verlangen und dann Ihre Kosten liquidieren. Erkundigen Sie sich schriftlich(oder mündlich auf der Gerichts- Ichreiberei) über den AuSsall de« Termins vom 12. ES wäre nicht aus­geschlossen, das) Kläger   dolose Ihr Feiubleibe» erwirkt und dann Ver- säuinniSurtcii gegen Sie hat ergehen lassen. Gültige Zurücknahme einer Klage ersolgt durch Zustellung. Auf Antrag erhalten sie vom Gericht Ali- Ichrist des Protokolls.  <e. B. 37. 1. Bestimmte Zeiten zwecks Aussuchen anderer Stellungen find nicht vorgeschrieben, es ist angemeisene Zeit zu geben. Was angemessen ist, hätte in Ihrem Fall zunächst die Polizei, dann da« Gericht zu entscheiden. 2. Die An- und Abzugszeit sür städtisch«! Gesinde ist mangels anderer Vereinbarung der Zweite, nicht der Erste de» Quartals. Fällt' dieser Zweite auf einen Sann- oder Feiertag,-« so ist der vorhergehende Werktag An- und Abzugstag. - Spandau   M.«. Rein- O. L.   77. In der Regel ja- ö 616 deS Bürgerlichen Gesetzbuches ist entscheidend. H. v. 78. Sie sind im Recht