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und sie, wenn irgend tunlich, den Subalternbeamten gleichstellen." ( hört! hört!) In einem sozialistischen   Staat würden die ehrer an allererster Stelle stehen, bei uns in Preußen müssen sie darum bitten, daß sie den Subaltern­beamten tunlichst gleichgestellt werden.( Sehr gut!) Parteigenoffen, ich tomme mum zur Schulunterhaltungs­frage. Dabei handelt es sich um Steuerzahlung für die befizenden Klassen. Die Regierung zahlt ja Buschüsse zur Lehrerbesoldung, aber im höchsten Falle nur für 25 Lehrer bezw. Lehrerinnen, also für sämtliche Lehrkräfte nur in Gemeinden mit bis zu 10- der 12 000 Einwohnern, nur diese werden vom Vater Staat unterstützt. Die zuschüsse, die z. B. Berlin erhielt, spielen für Berlin  feine Rolle. Abgesehen von diesen Staatszuschüssen besteht in bezug auf die Schulunterhaltung ein absolut gefeßloser Zustand und eine Verwirrung. Der Staatsrechtslehrer, den ich vorhin erwähnte, fennzeichnet den bestehenden Zustand wie folgt:

Bugrunde liegt in den meisten alten Provinzen das Allgemeine Landrecht. Für Ost- und Westpreußen   gibt es Schul­ordnungen aus den Jahren 1840 und 1845. Für die verschiedenen Kreise der Rheinprovinzen kommen neben dem Algemeinen Land­recht die französische   Gesezgebung und die bergische Gesetzgebung aus dem 17. Jahrhundert in Betracht. Schleswig- Holstein   hat eine Schulordnung aus dem Jahre 1814, Hannover   von 1845; in Hessen- Nassau   gelten eine Reihe verschiedener Bestimmungen. Aber auch innerhalb der einzelnen Rechtsgebiete gibt es wieder die mannigfaltigsten Abstufungen.

Grade von Bedeutung ist. Das gilt allgemein für alle modernen geschult werden, weil die Schulen überfüllt waren. In einem pol- 1 Lehrermangel werden immer zahlreicher. Die Regierung entschuldigt Kulturländer. Preußen genoß früher den Ruhm, daß es auf dem nischen Ort hat ein Lehrer 200 polnische Kinder zu unterrichten, sich damit, daß Lehrer schwer zu finden sind. Das ist kein Wunder, Gebiete des Boltsbildungsschulwesens in erster Stelle steht. Diesen allerdings hat er einige Uebung im Unterrichten, denn er hat denn es ist nicht verlockend in Anstalten zu gehen, in denen nach Ruhm hat es dadurch erlangt, daß in Preußen zuerst eine auf- 54 Amtsjahre auf dem Rücken! In einem anderen polnischen Ort den Worten des Königs Menschenquälerei geübt wird. geklärte Bureaukratie zu der Erkenntnis dessen gekommen war, unterrichtet ein Lehrer mit 48 Amtsjahren über 200 Kinder.( Hört! Dazu kommt die Abhängigkeit der Lehrer von den Geistlichen und was ich Ihnen mit den Worten Humboldts zu schildern ver- hört!) Diese Zahlen habe ich angeführt, um ein scharfes Wort weiter ihre materielle Lage. Der Geistliche hat eine 15 jährige Aus­sucht habe. In Preußen ist mit an erster Stelle eingeführt worden gegen die Heuchelei zu sprechen, die die preußische Regierung mit bildung hinter sich, der Lehrer eine 14 jährige. Während aber das die allgemeine Schulpflicht und die Unentgeltlichkeit des Volksschul  - ihrer Germanisierungspolitik in den Ostmarken treibt. Grundgehalt eines Bolksschullehrers 900 M., das einer Lehrerin unterrichtes, wenn auch die Durchführung dieser unentgeltlichkeit erst( Lebhafte Zustimmung.) 700 M. beträgt, erhält ein protestantischer Geistlicher ein Anfangs Ende des vorigen Jahrhunderts eine vollständige geworden ist. Wenn von den Hunderten von Millionen, die für diese Politik gehalt von 1800 M., ein katholischer, der ja nicht verheiratet sein Damit ist aber auch dasjenige erschöpft, was gutes von den ausgegeben werden, nur ein Teil dazu verwandt wird, um bessere darf, 1500 M. Die Alterszulagen betragen für einen Lehrer preußischen Schulverhältnissen zu sagen ist. Schulverhältnisse zu schaffen, dann könnte man allenfalls von einer 100 M., das Mindest- Höchstgehalt, daß der Lehrer nach 31 Jahren 28ie steht es nun um die gegenwärtige Lage der Volks- guten Germanisierungspolitit sprechen, weil durch die Verausgabung erreicht, beläuft sich auf 1800 m., also gerade so viel, wie der schule in Preußen? Eine eigentliche Volksschulgesetzgebung von Mitteln zu solchem Zweck die nationale Ehre hochgehalten wird. protestantische Geistliche als Anfangsgehalt hat. Der protestantische haben wir in Preußen nicht. Die Verfassung von 1849 hat neben Wenn wir aber sehen, daß das Geld nur zur Erhaltung schiff- Geistliche bekommt alle fünf Jahre im ganzen fünfmal je 600 M. einer großen Anzahl sonstiger Geseze auch ein Unterrichtsgesetz ver- brüchiger Elemente unter den Grundbefizern Bulage, er erreicht nach 25 Jahren das Höchstgehalt von 4800 W. Unter heißen, aber obgleich der Minister Ladenburg   bereits damals er- dient, dann müssen wir sagen: eine größere Heuchelei gibt es solchen Umständen ist es natürlich bequemer, Geistlicher zu werden als flärte, daß es Aufgabe der Verwaltung sei, das Erscheinen des überhaupt nicht.( Lebhafter Beifall.) Lehrer, die Ueberzeugung muß ja in beiden Fällen in die Unterrichtsgesetzes, zu dem sämtliche Materialien vorhanden seien, Was lehrt nun die Volksschule? Ihr ganzes Streben ist ge- Tasche gesteckt werden.( Sehr gut!) Man darf sich nicht wundern, daß möglichst zu beschleunigen, haben wir bis heute dieses Gesetz noch richtet auf die Seligkeit im Jenseits. Nach einer mir vor die besseren Elemente lieber Geistliche werden wollen, als Boltsschullehrer, liegenden Tabelle wird in der einklassigen Schule in der Unterstufe zumal da das Mindestgehalt in vielen Fällen, namentlich auf dem Der preußischen Monarchie gilt noch jetzt, was 1900 ein Ber  - 20 Stunden unterrichtet, davon entfallen 4 Stunden auf Religion, Lande draußen, auch das wirkliche Gehalt ist. Wenn also die Iiner Staatsrechtslehrer sagte: auf Realien überhaupt keine Stunde; in der Mittelstufe und preußische Regierung über Lehrermangel flagt, so trägt sie selbst die " In Wahrheit gibt es in Breußen ein Schulrecht; ebenso in der Oberstufe wird 5 Stunden in Religion, 6 Stunden in Schuld daran. Unsere Volksschullehrer befinden sich auf einem aber was schlimmer ist, an seiner Stelle herrscht ein Chaos von Realien unterrichtet. In der Unterstufe wird 20 Prozent und in äußerst bescheidenen Niveau. So schließt z. B. der Brief eines Wust und Moder abgelebter Institutionen, deren formelle Fort  - der Oberstufe noch fast 17 Prozent Religion verzapft. Aehnlich Lehrers, der in der Streuz- Zeitung" veröffentlicht ist, mit den existenz behauptet wird, obgleich sie zu allen realen Verhältnissen liegen die Verhältnisse in der mehrklassigen Volksschule. In der Worten: Den Wünschen der Wolfsschullehrer in bezug auf deren des heutigen Lebens in dem unversöhnlichen Gegensatze des Toten Mittelschule dagegen, also Schulen, in denen Schulgeld erhoben soziale und materielle Stellung soll man billig Rechnung tragen zum Lebendigen stehen; und in diesem Chaos tummelt sich ein wird, in denen also nach tapitalistischen Begriffen an Schwarm von Ministerialrestripten und sonstigen Verwaltungs- ständigere und weniger gefährliche Kinder zu finden sind, braucht das verfügungen, die einander vielfach durchkreuzen und widersprechen, Kind in der Unterstufe nur 12,5 Broz. Religion über sich ergehen zu die oft von problematischer Rechtmäßigkeit, manchmal von zweifel- lassen, und von der 4. Klasse an nur 6,2 Proz. Dafür, daß die loser Rechtswidrigkeit sind.". Kinder etwas Schulgeld bezahlen, wird ihnen ein gutes Stück In Preußen steht an der Spitze der Unterrichtsverwaltung nicht Religion erlassen; man hat aber nicht mehr nötig, die Kinder zur ein besonderer Minifter, sondern der Minister der geistlichen, Unterwürfigleit zu erziehen, denn aus diesen Schulen werden die Unterrichts- und Medizinal angelegenheiten. Die Organisation Unteroffiziere unseres Wirtschaftslebens herausgeholt, die unter Um­der Verwaltung ist nun eine doppelte und wir haben noch heute den ständen auch etwas zu befehlen haben und denen man deshalb nicht Gegensatz, auf den Fichte bereits hingewiesen hat, zwischen der Gr- ganz das Rückgrat durch Religion zu brechen für notwendig erachtet. ziehung der Kinder der befizenden Klassen und den Kindern des( Sehr gut!) Und diese Zahl von Religionsstunden, deren Festlegung Proletariats. Die höheren Schulen unterstehen den Provinzial- als eine Trimuphtat Falts gepriesen wird, reicht noch nicht Schulkollegien in den einzelnen Provinzen, die direkt dem Minister einmal aus. untergeordnet sind. Die Volksschulen dagegen unterstehen der Nach einem Ministerialreskript vom 24. Juni 1884 ist es ge­zweiten Abteilung bei den Bezirksregierungen, d. i. der stattet, daß eine Stunde des Unterrichts in der Muttersprache auf jenigen für Stirchen- und Schulfachen, deren Vorgesetzter Bibellesen verwendet wird, und dazu kommt noch, daß auch in fast also der Regierungspräsident ist. Den Regie- allen anderen Fächern der Unterricht durchfeuchtet ist von dem Hin­gierungen unterstehen die Kreis Schulinspektoren, und diesen weis auf religiöse Verhältnisse. So bestimmt die Regierung zu die Drts Schulinspektoren, die meist im Nebenamte tätig Düsseldorf   in einer Verfügung von 1879, daß in den paritätischen find. Die Kreis- Schulinspektion übt in Preußen gewöhnlich der Schulen eine Stunde Religion mehr gegeben werden soll, evangelische Superintendent bezw. der katholische Dechant aus. In die Mädchen haben zu diesem Zweck eine Stunde Raumlehre, die Preußen gibt es 1239 Kreis- Schulinspektoren, von denen 915 im Jungen im Sommer eine Stunde Turnen, im Winter eine Stunde Nebenamt tätig sind, das sind also Theologen, weitere 56 Kreis- Naturkunde zu opfern.( Hört! hört!) Sie sehen, was in den Schulinspektionen sind mit Theologen im Hauptamt besett, Simultanschulen an religiöser Unterweisung fehlt, wird durch Opfer während nur 98 seminaristisch gebildete Lehrer als Streis- Schul- an anderen Unterrichtsgegenständen wieder eingeholt. Dazu kommt inspektoren tätig sind. Das zeigt, wie außerordentlich noch ein drittes Moment: die Abhängigkeit des Lehrers von den gering der Stand unserer Volksschullehrer von Geistlichen, die dazu führt, daß die Lehrer möglichst viel Religion in den herrschenden Klassen eingeschägt wird. Die Kinder hineinpauten. Und die Ansprüche des Staates sind leines­Die Drts- Schulinspektoren find fast ausnahmslos die Ortsgeistlichen wegs gering. Nach einer Verfügung des föniglichen Konsistoriums selbst. So hält die Kirche in der Verwaltung selbst die Hand auf der Provinz Sachsen   vom 17. Dezember 1900, die mit dem Pro­der Schule. Wenn es in den Städten anders ist, so deshalb, weil vinzial- Schulkollegium und der Regierung vereinbart ist, besteht der in sechs- und mehrklassigen Schulen der Rektor direkt unter dem religiöse Gedächtnisstoff, der den Normalstoff bildet, aus 170 Bibel­Kreis- Schulinspektor steht. sprüchen, nämlich 22 zur biblischen Geschichte, 6 Psalmen und Psalm­abschnitten und 142 Sprüchen zur Erklärung von Luthers Katechis­musan fich der größte Unsinn, denn Luthers   Katechismus follte man nicht noch erst zu erklären brauchen.( Sehr richtig!) Aber Das Allgemeine Landrecht weist die Schulunterhaltung den darauf tommt es einem hohen Konsistorium nicht an. Zu diefem Schulsozietäten zu, zu der alle selbständigen Persönlichkeiten gehören, Unterrichtsstoff fommen 20 namentlich aufgeführte Kirchenlieber, also auch die Bauern und Tagelöhner; mur der Gutsherr hat nichts wovon 4 ebenfalls benannte auf den höheren Schulen in Weg- dazu zu zahlen.( hört! hört) Dagegen wird dem Gutsherrn die fall tommen. Die Verfügung fährt dann fort: Schulsteuer, welche er nicht zahlt, zur Berechnung seines Wahlrechts " Soweit für einzelne Volksschulen die Erweiterung des angerechnet, und er wählt in der ersten Klaffe. Den Tagelöhnern Normalstoffes in Sprüchen und Psalmen der örtlichen Schul- aber werden die gezahlten Schulbeiträge nicht beim Wahlrecht be­berwaltung als erwünscht erscheinen sollte, ist die Zustimmung der rechnet, weil diese ja keine Staats- oder Gemeindesteuern sind. töniglichen Regierung einzuholen... Die Kirche hat in demselben( hört! hört!) ( dem Normalstoff) nicht mehr als das Minimum des Die Stellung der Selbstverwaltung ist auf dem Gebiete der religiösen Gedächtnisstoffes zu sehen, auf das sie bei dem Schulverwaltung noch viel miserabler, als auf irgend einem Konfirmandenunterricht hinfort rechnen darf." anderen Gebiete. Auf dem Lande bestehen Schulvorstände, deren Vorsteher der Pfarrer oder der Gutsherr ist. Die Regierungen wünschen in neuerer Zeit auch die Heranziehung eines Lehrers zum Schulvorstande, ferner von zwei bis vier achtbaren, befähigten und kirchlich gesinnten Familienvätern, die von den Gemeinden gewählt, aber vom Landrat bestätigt werden, und wenn die Be­stätigung zweimal versagt ist, so ernennt sie der Landrat. Die Städte- Ordnung von 1854 ist auf Grund der oftrohierten Ver­Schon längere Zeit hat mich der Gedanke beschäftigt, die fassung gesetzlich zustande gekommen, und sie kennt nur Deputationen Schule in ihren einzelnen Abstufungen nutzbar zu machen, um schlechthin, teils Magistratsdeputationen, teils Deputationen, der Ausbreitung sozialistischer und tommu die aus Magistratsmitgliedern und Stadtverordneten oder nistischer Ideen entgegenzuwirken. In erster Linie anderen Bürgern zusammengesetzt sind. Ein Ministerial­wird die Schule durch Pflege der Gottesfurcht und erlaß aber bestimmte, daß die Mitglieder der Schul­der Liebe zum Vaterlande die Grundlage für eine deputationen der Bestätigung der Regierung bedürfen, damit gefunde Auffassung auch der staatlichen und gesellschaft aus den städtischen Schuldeputationen zur Ausübung der wichtigen lichen Verhältnisse zu legen haben. Über ich kann mich der Er- diesen übertragenen Funktionen ungeeignete Elemente ferngehalten fenntnis nicht verschließen, daß in einer Zeit, in welcher werden." Die Städte- Ordnung fennt selbstverständlich eine solche die sozialdemokratischen Frrtümer und Ent- Bestätigung nicht, aber dank der tapferen Haltung der Bourgeoisie stellungen mit vermehrtem Eifer verbreitet werden, die Schule hat der Minister es durchgesetzt, seinem Erlaß Rechtstraft zu ver zur Förderung der Erkenntnis dessen, was wahr, was wirklich und was in der Welt möglich ist, erhöhte Anstrengungen zu machen hat. Sie muß bestrebt sein, schon der Jugend die Ueberzeugung zu verschaffen, daß die Lehren der Sozialdemokratie nicht nur den göttlichen Geboten und der christlichen Sittenlehre widersprechen, sondern in der Wirklichkeit unausführbar und in ihren Konsequenzen dem Einzelnen und dem Ganzen gleich verderblich sind."

Wie sieht nun die Boltsschule selbst aus? Die Antwort gibt uns die Allgemeine Verfügung des Kultusministers Fall vom 15. Oktober 1872. Danach gilt als Mindestmaß die einklassige Volksschule, wo alle Kinder gleichzeitig von einem Lehrer im gleichen Raume unterrichtet werden. In der Unterstufe werden 20, in der Mittel- und Oberstufe je 30 Stunden wöchentlich erteilt. Aber selbst dieses Mindestmaß ist nicht einmal durchgeführt. In der Faltschen Verfügung heißt es:

Wo die Anzahl der Kinder über 80 steigt oder das Schul­zimmer auch für eine geringere Zahl nicht ausreicht und die Ver­hältnisse die Anstellung eines zweiten Lehrers nicht gestatten, sowie da wo andere Umstände dies notwendig erscheinen lassen, ist die Halbtagsschule zulässig." An diesen Halbtagsschulen find 32 Stunden wöchentlich zu leisten, torein sich die Schüler zu teilen haben.

Weiter sind die Sommerschulen zu erwähnen, in denen die jüngeren Kinder 18 Stunden wöchentlich, die älteren aber nur 12 Stunden unterrichtet werden.

Sollen fie doch für die Arbeit ausgenugt werden. Bon diesen Sommerfchulen wird ausgiebig Gebrauch gemacht.

So sagt die Regierung zu Lüneburg   in einer Verfügung vom 27. März 1901, sie habe in einer großen Anzahl von einklassigen Ländlichen   Schulen aus Rücksicht auf die wirtschaftlichen Bedürfnisse der aderbautreibenden Bevölkerung für das Sommerhalbjahr Halbtagsschulen gestattet".

Aber, Parteigenossen, selbst die Halbtagsschulen reichen nicht aus, wir haben, so unglaublich es flingen mag, in Preußen auch noch Dritteltagsschulen! 1901 gab es noch 92 Dritteltagsschulen, 19 im Regierungsbezirk Posen  , 19 im Regierungsbezirk Merseburg  und drei vor den Toren Berlins   im te gierungsbeziri Potsdam.( Hört! hört!) zu erwähnen sind noch die Rüben­ferien und die Einrichtung der Hütejungen.

Ein Erlaß der Gumbinner Regierung verlangt, daß nur elf­und zwölfjährige Knaben zu Hütejungen genommen werden dürfen, und daß diese einmal wöchentlich die Schule besuchen müssen: nur ausnahmsweise dürfen auch jüngere Kinder als Hütejungen verwendet werden, doch müssen diese zweimal wöchent lich die Schule besuchen.(!!)( Hört! hört!) Hier sehen wir, wie die Regierung für die Kinder des Bolles sorgt.

Gehen wir jetzt eine Stufe höher, so kommen wir zu den Schulen mit zwei Lehrern. Die Verfügung fagt: Steigt die Zahl der Kinder in der einklassigen Schule über 100(!), so ist nach einem Ministerialrestript bom 16. Dezember 1874 stets auf Anftellung eines zweiten Lehrers Bedacht(!) zu nehmen."( Heiterkeit.) Daß er angestellt wird, davon ist feine Nede. Wir sind bei der Schule mit zwei Lehrern angelangt: steigt in dieser die Zahl der Kinder über 120, so sind ohne Vermehrung der Lehrerzahl drei Klaffen zu errichten, entsprechend den drei Stufen, und zwar mit wöchentlich 12, 24 und 28 Stunden, so daß jeder der beiden Lehrer wieder die Magimalarbeit von je 32 Stunden wöchentlich zu leisten hat.

Eine beffere Darlegung der Methode, um nach Möglichkeit den Geist der Kinder einzuschnüren und mit totem Stoff zu bepaden, der das Denten erschwert, gibt es gar nicht als diese Verfügung.

Bon besonderem Interesse für uns ist es au sehen, wie der Geist des Unterrichts bestellt ist. Darüber gibt uns Aufklärung die Order Wilhelms II. ant das Staatsministerium vom 1. Mai 1889. Darin heißt es:

Die angeblichen Jdeale der Sozialisten find durch deren eigene Erklärung hinreichend gekennzeichnet, um den Gefühlen und dem praktischen Sinne auch der Jugend als abschreckend geschildert werden zu können."

Barteigenossen! Das ist der Geist, in dem nach den Worten des Königs der Unterricht in den Volksschulen getragen werden soll. Als abschreckend sollen hingestellt werden die Lehren der Sozial­demokratie, die als Jdeal gelten der größten Partei Preußens.( Hört, Hört!) Hiergegen fann man nicht scharf genug Protest erheben. ( Lebhafte Zustimmung.) Selbstverständlich erließ der Minister b. Goßler fofort ausführende Bestimmungen wenn er es nicht gemacht hätte, hätte es ein anderer gemacht-( Stürmische Heiterkeit). Diese Ausführungsbestimmungen, die natürlich dem Staatsministerium vorgetragen waren, betreffen besonders den Religions- und Geschichts­unterricht und es ist charakteristisch, daß die byzantinische Verfügung des Ministers mit den Worten schließt:

So heißt es in der Begründung des Schulgesetz Entwurfs von 1890: Nimmt man dazu, daß ein großer Teil der schlesischen Schulen aus früheren Jahrhunderten her noch anderweit dotiert ist, daß neuerdings bie bürgerlichen Gemeinden vielfach die Schul­last überhaupt auf ihren Etat übernommen haben, so erhält man sechs bis sieben verschiedene Arten der Schul­unterhaltung in dieser Provinz  ( Schlesien  )."

Also in Schlesien   allein sechs bis sieben verschiedene Arten der Schulunterhaltung!( Hört! hört!)

leihen. Sie wissen, daß 1898 Singer zum Mitglied der Schul­deputation in Berlin   gewählt wurde. Der Minister versagte die Be­stätigung, und das schwächliche Verhalten der Stadtverordneten Versammlung gab dem Minister den Mut, sein Resfript allgemein zu machen, der allgemeine Erlaß ist vom 29. Juli 1898 und lautet: Die sozialdemokratische Partei erstrebt ausgesprochenermaßen die Beseitigung der bestehenden staatlichen und gesellschaftlichen Drdnung. Schon daraus ergibt sich folgerichtig, daß ihren Mit­gliedern die Wahrnehmung obrigkeitlicher Befugnisse von Staats­wegen nicht anvertraut werden fann. Sie steht nach ihren pro­grammatischen Kundgebungen in einem grundsätzlichen Gegensaze zu den Aufgaben der preußischen Volksschule. Daraus folgt, daß ihren Anhängern die zur Mitwirkung bei der Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Eigenschaften abgehen und daß sie als Mitglieder einer städtischen Schuldeputation oder eines Schul­vorstandes nicht zugelassen werden können. Der föniglichen Nes gierung mache ich daher zur Pflicht, vorkommendenfalls der Wahl derartiger Personen zu Mitgliedern von städtischen Schul­deputationen oder Schulvorständen von Schulaufsichtswegen die Bestätigung zu versagen und die nachgeordneten, zur Mitwirkung bei der Bestätigung oder zur selbständigen Ausübung des Bestätigungsrechtes berufenen Behörden und Beamten alsbald mit entsprechender Weisung zu versehen."

Erft barüber erhebt sich die als besonders erstrebenswert be­zeichnete wirkliche Dreitlassenschule mit drei Lehrern, schließ lich in den größeren Orten die sechs- und mehrklassige Schule. Wie verteilen sich nun die Kinder auf diese Schulen? Nach der letzten Statistit von 1901 find 70 Bros. aller Boltsschulen ein- und zwei Sie sehen, wie rücksichtslos der Minister, man fann fast sagen flasfig( hört! hört 1). Sie werden besucht von 1861 272 Kindern bei impofant gegenüber dem schmählichen Verhalten der bürgerlichen im ganzen 5 670 870 Kindern; 32,8 Proz., also fast ein Drittel aller Was zur Zeit Friedrichs des Großen gesagt Streise, in die sogenannte Selbstverwaltung eingriff. Auch sonst Schüler besuchen solche Schulen! Aber diese Zahl erschöpft das wurde: die anderen Wölfer beneideten dem Preußen seinen König, läßt es die Regierung nicht fehlen an Eingriffen in die Schulver­Voltsschulelend noch nicht, hinzu kommt noch die Ueberfüllung. gilt noch heute. Eine Fülle lebensvoller Anschauungen und waltung. Seit dem Jahre 1894 dringt der Minister darauf, daß In überfüllten Klassen saßen 875 576 Kinder, d. h. mehr als 50 Proz jittlich tief und nachhaltig anregender Momente tritt uns aus der Geistliche in die Schuldeputationen hineingewählt werden. 1900 ber­aller Kinder.( Hört! hört!). Die Prozentzahl aber besagt noch Erzählung von der fast ein halbes Jahrtausend erfüllenden un langte die Potsdamer Regierung von Charlottenburg  , einen evangeli­nichts, wir müssen wissen, was als überfüllt gilt. Die Halbtags unterbrochenen Arbeit der Hohenzollern   für ihr schen und fatholischen Geistlichen in die Schuldeputation zu wählen. schule sollte mit 50 Kindern als überfünt gelten, in ber Land und Bolt entgegen. Deshalb sollen sämtUeber die Befugnis der Schuldeputationen besteht folgender Erlaß: Wirklichkeit trifft das nicht zu, fie gilt erst als über­liche preußische Könige in dem Unterrichte der preußischen Jugend fünt, tvenn mehr als 60 Kinder vorhanden find. In eine hervorragende Stelle erhalten... folchen überfüllten Halbtagsschulen saßen 93 066 Schüler. Also auch Friedrich Wilhelm II.  , genannt der Dide( Heiterkeit), Die einflaffige Schule gilt erst bei mehr als 80 Stindern über- von dem man uns auf dem Gymnasium beigebracht hat, daß füllt. In solchen überfüllten Schulen faßen 93 677 Schüler. Im man am besten über ihn hinwegfäme, wenn man sagt, unter seiner Durchschnitt also 89. In den letzten Wochen ging durch die Zeitung Regierung fei nur das Brandenburger Tor   erbaut.( Stürmische die Nachricht, der Kaiser habe es als eine Menschenquälerei Heiterkeit.) Ich schließe diesen Abschnitt meiner Ausführungen mit bezeichnet, wenn ein Lehrer mehr als 50 Schüler unterrichtet. der Bemerkung, die sich in den Falleschen Verfügungen befindet über Ich bin sehr begierig, wann diese Menschenquälerei in Breußen auf die Naturlunde in den ein- und weitlaffigen Schulen In dem hören wird.( Sehr gut!) Die zwei und mehrklassigen Schulen naturkundlichen Unterricht der Schulen mit einem oder zwei Lehrern gelten als überfüllt, wenn mehr als 70 Schüler vorhanden sind. sind die Schüler zu einem annähernden Verständnis der In solchen überfüllten Klaffen faßen 670 833 Schüler. Troß diefer enigen Erscheinungen zu führen, welche sie täglich umgeben." Zusammenpferchung fonnten 1901 2735 Kinder überhaupt nicht ein- Nun zur Stellung der Lehrer! Die Klagen über

Auf dem Gebiete der Verwaltung ist ihre( der Schule deputationen) Befugnis in allen äußeren Angelegenheiten der Gemeindeschulen an die Mitwirkung des Magistrats gebunden. In inneren Angelegenheiten sollen sie und der Streis- Schulinspektor Hand in Hand gehen, bei Meinungsverschiedenheiten finden die Entschließungen der Schuldeputation in inneren Angelegenheiten awar Einhalt gegenüber der abweichenden Auffassung des Schul inspettors. Andererseits ist die Schuldeputation aber jederzeit in der Lage, durch Vorstellungen an die gemeinsame vorgesezte Be hörde ihren Standpunkt zu wahren."

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( Fortsetzung in der 2. Beilage.)

Beranti. Rehalteur: Baul Bättrer, Berlin  . Für den Inseratenteil verantw.: Th. Glocke, Berlin  . Drud u. Verlag: Borwärts Buchdruerei Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin   SW