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8. Arbeiterschuß durch Reichsgesetz für die ländlichen Arbeiter| Landesgesetzgebung, soweit sie Materialien betreffen, die im Straf-| Wessen Herz nicht verstockt ist, wer nicht raffgierig wie die Junker und für das Gesinde, und ein volles, gesichertes Koalitions- gesetzbuch geregelt find, außer Kraft gefeßt. In den§§ 329 und 298 ist, der muß erklären, daß eine solche Gesetzgebung die brutalste ist, recht. des deutschen Strafgesetzbuches ist die Frage des Kontraktbruches die unter sämtlichen Kulturländern nur bei uns zu finden ist.( Lebhafte Die traurige wirtschaftliche und rechtliche Lage der ländlichen bereits behandelt. Nach§ 110 wird nach der Auslegung des Zustimmung.) Der ländliche Arbeiter befindet sich in noch schlimmerer Arbeiterbevölkerung und das Bestreben der Herrschenden Klasse, die Reichsgerichts die Aufforderung zum Kontrattbruch bestraft, wenn Lage, wenn er einen Vertrag abschließt, der ihm sein bißchen Recht ländliche erwerbstätige Bevölkerung vollends rechtlos zu machen, sie öffentlich erfolgt. Der Entwurf verstößt auch gegen das ganz nimmt. Solche Verträge, entworfen von halbobrigkeitlicher legt den Parteigenossen die dringende Pflicht auf, die ländliche Reichsgefeß gegen unlauteren Wettbewerb, welches Seite, geben den ländlichen Arbeiter dem Wucher und der RechtBevölkerung über die Mißachtung ihrer Rechte aufzuklären und bestimmt, in welchen Fällen gewerbliche und landwirtschaftliche Unter- lofigkeit preis. Er leidet unter der langen Arbeitszeit und der ihnen die Notwendigkeit eines festen Zusammenschlusses zum nehmer, die auteren Wettbewerb gegen andere treiben, strafbar jämmerlichen Ernährung und den scheußlichen Wohnungsverhältnissen, gemeinsamen Kampfe gegen Ausbeutung und Reaktion einzuprägen. sind. Trotzdem soll durch dieses Landesgesetz der unlautere Wett- am Mangel jeglichen Arbeiterschutzes. Dazu tritt noch seine totale Der Parteitag fordert daher die Parteigenoffen auf, mit allen bewerb bei denjenigen Arbeitgebern bestraft werden, die ihn durch Rechtlosigkeit, die ein Professor in die Worte zusammengefaßt Kräften die Organisation der Landarbeiter und des Gesindes zu Wegkapern von Arbeitskräften betreiben. Ich mußte Ihnen die lange hat: Auf dem flachen Lande herrscht der absolute Despotismus, betreiben, um die wirtschaftliche Notlage und die politische Liste der Verstöße gegen die Reichsgesetze vorlesen, um fragen zu gemildert durch den Vertragsbruch. Unterdrückung des ländlichen Proletariats wirksam zu bedürfen: Glauben jene Leute, die jetzt als Minister in Preußen Mir liegen Arbeitsverträge aus verschiedenen Provinzen vor. tämpfen. dienen, wirklich im Ernst, daß dieser Entwurf im Einklang mit der Diese Verträge verstoßen gegen das bürgerliche Recht und Saase Königsberg beantragt folgende Einschaltung hinter der Reichsverfassung und Reichsgesetzgebung steht?! Der Entwurf steht machen die Landarbeiter noch rechtloser als sie sind; es finden sich Forderung 1: weiter im Widerspruch zum Bürgerlichen Gesezbuch, darin Bestimmungen über Aufrechnung des Lohnes, obwohl das nach Errichtung von Schiedsgerichten für die Streitigkeiten der das den Dienstvertrag des ländlichen Arbeiters geregelt hat dem Gesetz unstatthaft ist. Der zurückbehaltene Lohn wird erst bei Landarbeiter und des Gesindes unter Mitwirkung von Richtern, und feinen Raum mehr läßt für für landesgesetzliche Be ordnungsmäßigem Abgang der Arbeiter bezahlt, aber was ist als welche von den Landarbeitern und dem Gesinde aus ihren Kreiſen ſtimmungen.§ 626 besagt: Der ländliche Arbeiter hat das Recht, ordnungsmäßig anzusehen? Jeder Arbeitgeber hat es auf Grund des allgemeinen gleichen geheimen direkten Wahlrechts den Dienst zu verlassen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Der nach solchen Kontrakten in der Hand, die Arbeiter zu wählen sind. Gesezentwurf verstößt auch gegen die Vorschrift des Bürgerlichen zu entlassen, wie er will, und ihnen den 2ohn Referent Stadthagen - Berlin : Gesetzbuchs, die wucherische Verträge für nichtig erklärt. Wenn schon dann noch vorzuenthalten. Das Gesez nennt solche VerDer preußische Landtag hat in diesem Jahre uns als Sozial- gegen einzelne Arbeiter wucherische Verträge ungültig sind, um wie- träge wucherisch, es erklärt sie für nichtig. Das nüht jedoch nichts, demokraten einen außerordentlichen Gefallen getan, er hat die viel mehr ist das gegenüber einer ganzen Klasse der Fall? denn dieselben Verträge schließen den Rechtsschutz aus, sie überweisen Freundlichkeit gehabt, durch Vorlegung des Kontrattbruch- Gesetzes Was ist es anders als der eminenteste, stinkendste, erbärmlichste die Entscheidung Gerichten, die der Arbeitgeber einsetzt, die also von unsere Agitation auf dem Lande zu beleben, er peitscht dadurch die Wucher, wenn Arbeiter und Arbeiterinnen durch Hunger gezwungen vornherein den Arbeitern unrecht geben. Hiergegen müssen wir die Landarbeiter auf und bringt ihnen in Erinnerung, wo ihr Feind ist. werden sollen, Mehrwert zu schaffen, obwohl die Behandlung eine Arbeiter aufpeitschen. Die ländlichen Arbeiter müssen verlangen, daß Man könnte glauben, daß der Gesezentwurf aus dem 17. Jahr- solche ist, daß sie die Arbeit verlassen können? Es wird weiter durch das ordentliche Gericht über alle Streitigkeiten entscheidet, daß hundert stammt, weil er vollständig den Geist ausdrückt, dieses Gesetz das System der schwarzen Listen gegen die Arbeiter der Gutsbesitzer sie nur aus denselben Gründen entlassen darf, aus der die Untertänigteitsverhältnisse des 17. Jahr angewendet. Daß dieses System gegen die guten Sitten verstößt, denen auch gewerbliche Arbeiter entlassen werden dürfen. hunderts beherrscht. Würde der Entwurf Gesez, so würde sagt nicht nur das Bürgerliche Gesetzbuch, sondern das hat auch das Insbesondere muß festgesetzt werden, daß die Arbeiter den der Arbeiter, der seinen Dienst verläßt, brotlos gemacht Reichs gericht in einem Falle entschieden. Diese Art von Ver- Vertrag aufheben dürfen, ivenn der ihnen zustehende Lohn sein, niemand dürfte ihn mehr in Arbeit nehmen. Es handelt femung ist ein Verstoß gegen die guten Sitten, wenn sie sich gegen nicht pünktlich bezahlt wird, und daß Schadenersatzklagen sich um eine gefeßliche Berrufserklärung der schlimmsten Art. einen Einzelnen richtet, sie wird zu einem gemeingefährlichen Aufruhr wegen Lohn nicht geltend gemacht werden dürfen. Endlich muß Wie kommt die Regierung dazu, dem Landtage solchen Gesezentwurf gegen Sitte und Gesetz, wenn eine ganze Klasse davon betroffen wird. gesagt werden, daß die Vorschriften der Gesinde Ordnung vorzulegen? Die Junker haben seine Einbringung seit Jahren ver- sch stehe mit dieser meiner Ansicht keineswegs allein da, sie ist von den auf ländliche Arbeiter keine Anwendung finden Yangt, obwohl er mit den Reichsgeschen in Widerspruch steht! zuständigen Instanzen früher stets gebilligt worden. Auch das Zen- werden. Seit 1894 ist man darauf ausgegangen, in Einzelstaaten Gefeße zu trum vertrat früber meinen Standpunkt, damals waren Und wie steht es mit den Löhnen der Landarbeiter? Wir schaffen, die die Sanktion des Reichstages nun und nimmer finden allerdings noch Leute, wie die Gebrüder Reichensperger, die Führer haben Löhne von 235 M. jährlich, Löhne von 400 M. das ganze würden. Schon im 17. Jahrhundert führten die Junker das des Zentrums. Heute ist das Zentrum lediglich eine. Vertreterin der Jahr einschließlich der Naturalleistung. Auf die jammervolle soziale Rechtsverhältnis des Zwangsdienstes ein, ein rechtswidriges Ver- befizenden Klaffen. Anfangs der siebziger Jahre stellte sich auch das Stellung der ländlichen Arbeiter will ich augenblicklich nicht weiter hältnis, das die obersten Gerichte für ungefeßlich erklärten. Die preußische landwirtschaftliche Ministerium auf den Standpunkt, daß eingehen, ich verweise in dieser Beziehung auf Schilderungen aus Folge der gerichtlichen Urteile war, daß die Ritterschaften die friminelle Bestrafung des Kontraktbruchs allein und ausschließ- bürgerlichen Kreisen, in denen über die schlechten, oft jeder Befich an die Fürsten und ihr Gesinde- das was man heute lich zur Zuständigkeit des Reiches gehöre. Auf diesem Standpunkte schreibung spottenden Arbeiterwohnungen und über das frühe HeranMinisterialbeamte nennt( Heiterfeit) wandten mit der Bitte, dem stand die Regierung noch bis in die achtziger Jahre hinein. ziehen der Jugend zur Arbeit geklagt wird. Die geistige und entgegenzutreten. Es wurde schließlich den Advokaten untersagt, Ja, fogar int den neunziger Jahren hat die Re- förperliche Verödung unseres Landvolkes wird durch diese Verfernerhin die Untertanen gegen die Gutsobrigkeit aufzuheben. Das gierung im Landtage erklären lassen, daß die frimi- hältnisse von Jahr zu Jahr künstlich vermehrt. Noch ein Wort ist derselbe Geist, der aus dem heutigen Abgeordnetenhause spricht. nelle Bestrafung des Kontraktbruches der Landarbeiter zur über die rechtliche Lage des Gesindes. Auch das Gesinde soll Es wird gegen Recht und Gesetz verstoßen, und dann unterfängt Stompetenz der Reichsgesetzgebung gehört. Genau fünf Jahre, bevor ja dem neuen Gefeß unterworfen werden. Wir haben teine man sich zu sagen: es wird geheßt. Die Zwangs- Gesindedienste der jetzige Landwirtschaftsminister die Vorlegung des Gefeßentwurfs Reichs- Gefindeordnung, ja wir haben nicht einmal eine einheitsind dann im langen Kampfe abgeschafft. Die letzten Neste der- ankündigte, hat Miquel, der damalige Vertreter des Minister- liche Gesinde- Ordnung für Preußen, sondern 19 verschiedene Gesetze, felben fielen in Preußen nicht durch unsere Ritterschaft, nicht durch präsidenten, im Landtage erklärt, daß die Frage vor die Reichs- von denen das älteste aus dem Jahre 1732, das neueste aus dem die Hohenzollern , sondern durch die Verheißung der kompetenz gehöre( hört! hört!), umd der damalige Landwirtschafts- Jahre 1867 stammt. Für den größten Teil von Preußen gilt die Franzosen im Jahre 1807. Die Erbuntertänigkeit sollte minister Frhr. v. Hammerstein fügte hinzu, daß sich seine Anschainung Gesinde- Ordnung von 1810. Das uns vorgelegte Gesetz würde auf aufgehoben werden, der Uebermut der Junker hatte seine Quittung mit der von Miquel deckt. Indessen, dem Junker schwillt immer das Gesinde außerordentlich schwer fallen. Unter welchem Verhältnis erhalten, der Zusammenbruch Preußens ist nicht zuletzt zurückzuführen mehr der Ramin, er trumpft auf, er verlangt von den Ministern, das Gesinde heute lebt, möchte ich an einem Fall nachweisen: Ein auf den Uebermut der Junker. Daß eine Art Freiheit den Preußen sich zu erinnern, daß sie mur das zu tun haben, was er ihnen be- erwachsenes Dienstmädchen sollte, weil es des Abends eine wenigstens verheißen wurde, ist den Franzosen zu danken, vom fehle, und die Minifter apportieren das, was die Junker von ihnen Stunde länger ausblieb, gezüchtigt werden. Der Dienstherr Martinitag 1810 ab sollte die Untertänigkeit aufhören, es sollte nur als ihren vermeintlichen Lakaien verlangen. Ich habe also verlangte, es solle sich entblößt über den Stuhl legen, und als das noch freie Leute geben, aber trotzdem wurde die Gefinde- Ordnung durchaus recht, wenn ich sage, es ist schwer möglich zu Mädchen sich weigerte, verlangte der Dienstherr in Gegenwart seiner von 1810 angenommen. Heute versuchen die Junker die Erb- glauben, daß ciner derjenigen, die diesen Entwurf haben Frau von dem anderen Gesinde, es solle diese Prozedur an dem untertänigkeit wieder einzuführen. Wenn die Regierung schließlich wollen, sich nicht selbst dessen bewußt ist, daß er damit gegen Mädchen vornehmen. Das Mädchen bat die gnädige Frau, davon dem Schreien der Junker nachgegeben hat, so haben wir doppelte die Reichsverfassung verstößt. In der Tat will man den Kleinbauer, abzusehen, es nugte nichts, und schließlich legte es sich in die Ursache, gegen diese schreiende Rechtswidrigkeit zu protestieren. Den ländlichen Arbeiter, das Gesinde zu Staatsbürgern zehnter Pofitur, die verlangt wurde. Der Gutsbesitzer schlug nun mit einem Was die Junker wollen, ergibt sich aus ihren Neden im Ab- Klasse herabdrücken, es wieder zu Leibeignen machen. Man hat ge- siden Knüppel auf den entblößten Teil( Pfui!), bis sein Arm geordnetenhause. Die Junker glauben in der Tat, sich heute ein glaubt, dies tun zu dürfen wegen der drohenden Konkurrenz aus- erlahmte. Dann sagte er zu seiner Frau:„ Ich kann nicht Zwangsgesinde konstruieren zu können durch die Hungerpeitsche, durch ländischer Arbeiter. Diejenigen Leute, die sich als Patrioten aus mehr, schlage Du weiter."( Erneute lebhafte Pfui Rufe.) Die Wiedereinführung der Leibeigenschaft. Ich erinnere nur an die geben, haben ja in immer verstärktem Maße ausländische landwirt- Das tat die gnädige Frau, dann fing er selbst wieder an Ausführungen des Herrn v. Mendel- Steinfels. Er meinte: fchaftliche Arbeiter nach Deutschland gezogen. Die Zahl der Ruffen, und schließlich gab er dem beinahe ohnmächtig gewordenen Mädchen Wir wollen das alte patriarchalische Verhältnis Italiener und Galizier , die in ländlicher Fron in Deutschland be- noch einen Stoß und warf es zur Tür hinaus. Das Mädchen wieder einführen. Ich glaube, er dachte dabei an die Beschäftigt werden, dürfte 300 000 bereits übersteigen, fie follen den lief aus dem Dienst, es wurde aber zurückgebracht.( Hört! stimmung, wonach die Erteilung von Stockschlägen für gefeß- deutschen Arbeitern in den Rücken fallen und ihnen gegenüber eine hört 1) Nach einiger Zeit wurde es wieder mißhandelt, es entläuft widrig erklärt, dagegen der Gebrauch einer ledernen Peitsche, mit Schmutzkonkurrenz bilden. Hat doch die russische Regierung ihre und geht zu den Eltern. Der Gutsbefizer verlangt, daß die Eltern welcher auf den Rücken über den Kleidern eine mäßige An- Arbeiter sogar davor gewarnt, nach Deutschland zu gehen, weil die das Mädchen herausgeben, und droht ihnen, daß sie sonst bestraft, zahl von Hieben gegeben werden, erlaubt ist.( hört! hört!) ländlichen Arbeiter hier auf das schmählichste betrogen werden. Eine würden. Die Eltern holen sich bei Sozialdemokraten Nat Und jetzt hat das Oberverwaltungsgericht sogar in einem Falle, in ähnliche Warnung hat die italienische Regierung erlassen, und selbst sollten sich arme Leute sonst at holen? dem ein Knecht mehrfach durch den Unternehmer mit der Peitsche im galizischen Landtage sind die Arbeiter gewarnt worden, nach ihnen erklärt, fie sollten Strafantrag stellen gegen den gemein ins Gesicht geschlagen wurde, entschieden, daß das kein Grund zum Deutschland zu gehen. In diefer Untergrabung der bestehenden gefährlichen Mädchenschläger. Das geschah und der Gutsbesitzer Verlassen der Arbeit sei, denn ein Hieb mit der Peitsche sei keine deutschen Arbeit durch die Heranziehung ausländischer Arbeiter be- wurde mit einer Geldstrafe belegt. Aber damit ist die Sache noch ungewöhnliche Behandlung.( Hört! hört!) Nach dem neuen Entwurf steht eine ganz eminente Gefahr. Daß die ausländischen Arbeiter nicht zu Ende, er denunziert nun das Mädchen wegen Entwendung soll nun der Arbeiter, der in dieser Art mißhandelt ist, nicht nur nicht genug gewarnt werden können, geht aus den verschiedenen An- von Nahrungsmitteln, es sollte einer alten Dienstfrau etwas Milch nach wie vor dem Dienste wieder zugeführt werden können, sondern geboten hervor? es heißt in den Angeboten dieser Seelenverkäufer, und Brot gereicht haben, und wegen dieses angeblichen Diebstahts es sollen auch diejenigen, die es wagen, einem solchen Arbeiter daß man ausländische Arbeiter auf Lager habe u. dgl. In einem wurde es in erster Instanz zu einer Woche verurteilt.( Pfui!) AllerArbeit zu geben, gleichviel, ob industrielle oder landwirtschaftliche anderen Angebot heißt es: Dumme sind mir lieber als Sozial- dings hat das Landgericht das Mädchen freigesprochen, Unternehmer, bestraft werden. Die Konservativen wollen den demokraten."( Große Heiterkeit.) weil diese Infamie gegen das flare Recht und das Rechtsgefühl Menschen als Sache behandelt und schlimmer als eine Sache Nachdem ich dargelegt habe, daß der eigentliche Zweck des denn doch den drei Leuten, die da zusammensaßen und von denen mißhandelt wissen. Das geht deutlich aus den Ausführungen Gesetzes darin besteht, Zwangsgesinde zu schaffen, komme ich zu der der eine sich vor dem anderen geschämt haben mag, zu viel war. des Abg. Brämer hervor; ich weiß nicht, ob es ein konservativer Frage: wie muß es auf die ländlichen Arbeiter Wir haben die Verpflichtung, gegen ein so schandbares Gesetz, Abgeordneter, aber jedenfalls war es ein Junker. Ob fonservativ, ob wirken? Wir müssen bei ihnen zwei Kategorien unterscheiden. wie es dem Landtage vorgelegt ist, nachdrücklichst Brotest zu erheben. freifonservativ, ob Zentrum, ob Nationalliberal, soweit es sich Ein Teil der ländlichen Arbeiter unterliegt dem Bürgerlichen Gesetz Mag der Entwurf Gesetz werden, in welcher Form es auch sei, es darum handelt, die Arbeiter zu mißhandeln, können Sie die Leute in buch, der andere der Gesinde- Ordnung. Für den ersten Teil kommt muß zerrissen werden, es darf nicht geachtet werden, weil es ein einen Sad stecken und durcheinanderschütteln, und wen Sie heraus- der§ 626 des Bürgerlichen Gesetzbuches in Betracht und danach hat grober Einbruch in das Reichsgesetz, ein grober Einbruch in das greifen, ist wirklich gleichgültig.( Heiterkeit.) er, soweit nicht der Vertrag etwas anderes befagt, das Recht, aus natürliche Rechtsempfinden ist. Aber wir fönnen nicht dabei stehen Der Entwurf verstößt in der eminentesten Weise gegen die einem wichtigen Grunde den Vertrag zu lösen. Ob ein wichtiger bleiben, daß wir sagen, fort mit diesem Gesez, wir müssen auch verReichsgesetze. Man versucht einen Einbruch in die Reichsverfassung Grund vorliegt, entscheidet der Richter. Daß der Richter langen, daß die alten bestehenden Gefehe fallen, daß die ländlichen zu machen. Wir haben ja auch eine Reihe anderer Geseze, zum in ländlichen Verhältnissen auf die Seite des Stärkeren Arbeiter und das Gesinde den gewerblichen Arbeitern gleichgestellt Beispiel die Ansiedelungsgesetze, Gesetze, die im Reichs- treten wird, hat schon der preußische Minister Suarez den Junkern werden. Es müssen fallen die Ausnahmegeseze gegen ländliche tage nicht durchgeführt werden können, in denen der Versuch gemacht gegenüber anerkannt, so ist es auch noch heute. Bei Streitfragen Arbeiter und Gesinde, es müssen fallen die Schranken, die bestehen wird, durch Bruch der Verfassung auf landesgesetzlichem Wege das Ziel treten viele Richter auf seiten der Herren und legen das Gesetz so gegenüber dem Koalitionsrecht, es muß fallen das Gesetz von zu erreichen, gleichviel, ob diese Geseze gültig sind oder nicht. aus. wie die Junker es wünschen. Ueber 100 derartige Urteile 1854, welches den Ungehorsam der Landarbeiter mit Strafen beDer Entwurf eines Kontraktbruch- Gesetzes ist also ein Einbruch liegen hier vor, aber ich fann nur ein paar Fälle erwähnen, um zu droht und ihnen das Koalitionsrecht nimmt. Alle diese Ausnahmein die Reichsgesetzgebung. Er verstößt gegen die Reichsverfassung. zeigen, was alles als wichtiger Grund, die Arbeit zu verlassen, für geseze müssen fallen, wie wir das in der Resolution fordern. Ihr Artikel 1 sagt, daß das Reich zum Schutze des innerhalb des den ländlichen Arbeiter nicht gilt. So hat ein ländlicher Arbeiter Gegen den Antrag Haase habe ich nichts einzuwenden. Die Hauptselben geltenden Rechtes und zur Pflege der Wohlfahrt seiner Ein- sich verbeten, de duzt und dämliches Luder, dämlicher Schafskopf fache aber ist, daß wir nicht bei dem Beschluß, den wir fassen werden, wohner geschaffen sei. Artikel 2 bestimmt ausdrücklich, daß das Reichs- benannt zu werden. Er verließ den Dienst, als es trotz stehen bleiben, sondern daß wir das Mittel, das uns die Junkerschaft recht dem Landesrecht vorausgeht. Im Artikel 4 aber wird bestimmt, dem weiter geschah und klagte den Lohn ein, den er zu ver- zur Aufklärung der ländlichen Arbeiter an die Hand gegeben hat, daß die Freizügigkeit, das Strafrecht, das bürgerliche Recht usw. der langen hatte; der Lohn wurde ihm aber vom Nichter nicht zu auch ergreifen, daß wir in größerer Masse als bisher der ländZuständigkeit des Reiches unterworfen sind. Von der Regelung des gesprochen und ihm gesagt, daß diese traurigen Anreden tein lichen Arbeiterbevölkerung flar machen, in welcher Weise ihr Recht bürgerlichen Rechtes ist das Gefinderecht leider ausgenommen worden, wichtiger Grund seien, um den Dienst zu verlassen. Das ist in mißachtet wird, und wie es ihre Pflicht ist, Schulter an Schulter mit aber zweifellos gehören die ländlichen Arbeiter nicht zum Gesinde. Mecklenburg passiert. Aus Ostpreußen liegen zwei Urteile vor. Da den Arbeitern in der Stadt gegen die Ausbeutung in wirtschaftlicher Ich weiß, daß es schwer ist, Der Entwurf widerspricht dem Freizügigkeitsgedanken, daß jeder sein wurde in dem einen Falle ein Arbeiter wegen unbefugten Ver- und politischer Hinsicht zu kämpfen. Brot dort suchen soll, wo er es am besten findet. In demselben lassens des Dienstes bestraft, weil er weggegangen war, als man den ländlichen Arbeitern die Klassengegensätze klar zu machen, ihnen Augenblick, wo die Junker für gesundheitswidriges ihn dämlichen Hund genannt hatte, ein anderer wurde bestraft, weil flar zu machen, wie notwendig die Sozialisierung der Gesellschaft Fleisch Freizügigkeit fordern, suchen sie ihren Arbeitern er weggegangen war, als man ihn als versoffenen Kerl bezeichnete. ist, ich weiß auch, wie schwer es ist, an den ländlichen Arbeiter Aber dieser Gefeßentwurf gibt uns ein vordiese Freizügigkeit zu rauben. Das Kontraktbruch- Gesetz wider Eine minderjährige und eine ältere ländliche Arbeiterin heranzukommen. Sorgen wir dafür, spricht der Gewerbe- Ordnung in ihren§§ 1 und 41, wonach der verließen den Dienst, weil die eine Saumensch, die andere liederliche zügliches Mittel hierzu an die Hand. Betrieb eines Gewerbes jedem gestattet sein soll, soweit nicht Aus- Dirne genannt worden war, und der Richter entschied, daß diese daß der ländliche Arbeiter sich endlich aufrafft. Von diesem Standnahmen im Gesetz ausdrücklich angegeben sind, und wonach die Bezeichnungen nicht über liebenswürdige Kofenamen hinausgingen punkt aus können wir dieses Mittel nur freudig begrüßen als ein Befugnis zur Ausübung des Gewerbes das Recht in fich begreift,( Heiterkeit) und bestrafte die Arbeiterinnen wegen unbefugten Ver- Aufklärungsmittel allerersten Ranges. Weiter ist es notwendig, die in der Wahl des Arbeiter- und Hülfspersonals durch keine Be- lassens des Dienstes. Das Oberverwaltungsgericht hat entschieden, Landarbeiter je nach den Verhältnissen zu organisieren. Ich bitte schränkung als durch das Gewerbegesetz gebunden zu sein. Der Ent- daß ein ländlicher Arbeiter nicht genügend Grund habe, den Dienst Sie, meiner Resolution zuzustimmen, es aber nicht bei der Zu wurf aber jetzt Strafen darauf, wenn ein Unternehmer ländliche zu verlassen, wenn er mit der Peitsche ins Gesicht geschlagen und stinmung bewenden zu lassen, sondern noch tatkräftiger als bisher Arbeiter beschäftigt, die angeblich noch im Dienst eines andern von den Kindern des Arbeitgebers mißhandelt werde, und zwar des- die Landarbeiter über ihre rechtliche und wirtschaftliche Lage aufstehen. Das ist ein trasfer Berstoß gegen die Gewerbe- Ordnung. wegen nicht, weil nach den Sitten auf dem Lande in dieser Be- zuklären, ihnen klar zu machen, daß sie umentbehrlicher für den Im Reichstage ist dieser Berstoß vom Ministertische zugegeben worden, handlung feine besondere Mißhandlung liege". Welch tiefer sittlicher Junker find, als die Junker für sie und daß es ihre Pflicht ist, trop aber gesagt worden, daß der preußische Gesetzgeber nicht die Fähig- Standpunkt offenbart sich hier.( Zustimmung.) Ich möchte aber aller Wunden und Narben, die man sich in diesem Kampfe teit besessen hätte, auszudrücken, was er ausdrücken wollte, nämlich, die ländlichen Arbeiter doch warnen, den gnädigen Herrn holt, gemeinsam mit den anderen Arbeitern zu kämpfen.( Lebhafter daß nur landwirtschaftliche Arbeitgeber mit Strafe bedroht werden. oder die gnädige Frau liebkosend auszupeifschen Beifall.) Wir können uns nur an das halten, was tatsächlich ausgedrückt ist. oder sie einen versoffenen Kert und eine liederliche Bis zur Stunde ist übrigens noch nicht der Versuch gemacht worden, Dirne zu nennen( Heiterkeit), es würde ihnen schlecht ergehen. eine andere Fassung für diese Bestimmung des Entwurfs zu finden. Wenn ein solcher Arbeiter zu einem anständigen Arbeitgeber kommtFerner verstößt der Entivurf gegen die§§ 35 und 38 der Gewerbe- Ordnung, denn es gibt auch auf dem Lande anständige Arbeitwelche die Ausübung des Gewerbebetriebes der Gesindevermieter geber so muß der anständige Arbeitgeber auf Grund regeln, während§ 1 unter Nr. 2 des Entwurfes die Gesinde des Kontrattbruch Gefeßes bestraft werden, werden, ja der Vater, vermieter unter besonderen Gesetzeszwang stellen. Der Entwurf der Vormund, die Mutter werden bestraft, wenn sie ihren die so behandelt werden, sagen, das darfst Du verstößt gegen das Strafgeset. Nach§ 2 des Einführungsgesetzes Kindern, im Strafgesetzbuch sind alle strafrechtlichen Bestimmungen der Dir nicht gefallen lassen, Du mußt aus dem Dienst.( Bewegung.) die Verhältnisse für die Landarbeiter so traurig, wie in Östpreußen.
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Es find folgende Anträge eingegangen:
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Antrag 20( Frau Ihrer): In der Resolution, in Absatz 3 hinter Arbeiter" einzufügen und Arbeiterinnen".
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Antrag Haase: Jm Antrag 17 anstatt Streifen" zu fagen Berufskreisen".
Antrag Liebknecht: Im letzten Absatz der Resolution hinter ,, mit allen Kräften" einzufügen die Anfflärung und". Linde- Königsberg begründet die Resolution 17. Nirgends find