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Nr. 12. 22. Jahrgang.

1. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Sonnabrud, 14. Januar 1905.

Reichstag  .

117. Sigung vom Freitag, den 13. Januar 1905, nachmittags 1 Uhr.

Am Bundesratstische: Dr. Nieberding. Eingegangen ist eine Interpellation Auer und Genossen ( Soz.) über die Borgänge im Ruhrkohlengebiet:

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Fall Hüffener einmal angeschnitten ist, glaube ich, müssen wir seines Geistes einen Hauch verspüren lassen.( Lebhafte uns mit ihm eingehender beschäftigen. Ich bedauere, daß der Kollege Heiterfeit.) Und wenn nun der Herr Graf seine Strafe abgesessen Erzberger schon vorgestern auf das fidele Festungsleben Hüffeners zu oder auch auf dem Gnadenwege erlaffen bekommen hat dann wird fprechen gekommen ist. So konnte ihn der Justizsekretär an den der Märtyrer wieder wie der Ritter von der Mancha seinen Klepper Kriegsminister verweisen. Ich bin so frei gewesen, dem Kriegs- besteigen, wird wieder gegen seine Windmühlen kämpfen und wird minister mitzuteilen, daß ich den Fall Hüffener heute vorbringen überlegen, was er, der Ritter von der traurigen Gestalt, wieder voll­würde. Ich habe den Kriegsminister gebeten, selbst zu erscheinen bracht hat! oder seinen als schneidig und tüchtig bekannten Vertreter, den Kriegs- Wie ist es mit der Reform des Strafvollzugs und dem Erlaß Ist dem Herrn Reichskanzler bekannt, daß die Werkbesitzer gerichtsrat Romen zu schicken. Da er nicht da ist, wende ich mich an den eines Strafvollzugs- Gefeßes? Wissenschaft, Praxis und Volk sind über im Ruhrkohlengebiet Reichs- Justizsekretär auf die Gefahr einer stillschweigenden Antwort die Notwendigkeit eines solchen Gesezes einig, aber seit 30 Jahren 1. systematisch die zum Schuße der Arbeiter in der Reichs- hin; das wäre dann auch eine Art Abfuhr. Ich glaube, daß kein hören wir die Antwort: Es geht noch nicht. Ich würde mich mit dieser Gewerbeordnung festgelegten und auch für die Bergarbeiter all fo fehr wie dieser dazu angetan ist, die Notwendigkeit eines Antwort begnügen, wenn ich nur eine Spur von Vorarbeiten sehen gültigen Bestimmungen umgehen und sogar eine förmliche Strafvollzug- Gesetzes vor Augen zu führen und glaube, daß der würde. Der Staatssekretär erklärt, daß die Hauptschwierigkeiten Organisation behufs Verrufserklärung unbequemer Arbeiter ge- Fall deshalb nicht ausschließlich zum Justiz- Etat gehört. Die Strafe für die einheitliche Regelung des Strafvollzuges nicht in der Materie, schlossen haben? an Hüssener wird auch nicht an einem Offizier vollstreckt, sondern an sondern im Kostenpunkte liegen. Wenn man aber eine solche 2. die reichsgefeglichen Vorschriften über den Arbeitsvertrag einem ganz gewöhnlichen Menschen, wie wir alle es sind.( Heiterkeit.) Forderung für notwendig hält, so muß man andere Forderungen tatsächlich außer Wirkung gesezt haben, die Arbeitsordnung durch Nur die bürgerliche Behörde hat an ihm die Strafe zu vollstreden, zurüdstellen und z. B. teine Saiferpaläste bauen.( Sehr aus willtürlich anwenden, und daß dadurch werkseitig fortgesezt infolgedessen ist auch der Urlaub nicht durch den kommandierenden richtig! links.) as befte Strafgesetz und die beste Strafprozeß Kontraktbruch geübt wird? General erteilt worden, sondern durch den Staatsanwalt. Also Ordnung helfen uns nichts, wenn der Strafvollstrecker der Justiz ein 3. durch das Nullen" der Kohlenwagen den Arbeiter um das Reich 3- Justizamt muß eine Antwort darauf gebent, wie Schnippchen schlagen fann, wie es täglich geschieht. Der Staats­einen Teil feines verdienten Lohnes betrügen; man dazu kommt, diesen simplen Zivilmenschen Hüffener anders zu sekretär sollte als Mahnung über sein Arbeitszimmer schreiben: 4. durch ihre Verkaufsorganisation, das Kohlensyndikat, ohne behandeln, wie man andere Leute behandelt.( Bravo  ! links.) Das Strafvollzugs- Gesez! Wenn der Staatssekretär die Berücksichtigung der Industrie und der allgemeinen Voltsbedürf- Urteil erfter Instanz, wonach dieser junge Patron, der sich an dem gleichmäßige Strafvollstreckung für das ganze Reich fertig bringt, nisse die Kohlenpreise systematisch in die Höhe schrauben und, Leben eines Kameraden in so schnöder, frivoler Weise vergriffen dann wollen wir mit Stolz von ihm sagen: Er ist es gewesen, der um dieses in höherem Grade zu erreichen, alles getan haben, was hatte, zu einer entehrenden Strafe verurteilt wurde, verstand das Volt, endlich Deutschland  , an der Spize Preußen, nicht russifiziert, sondern den Ausbruch des Bergarbeiter Streits zur Folge haben mußte? aber schon nicht hat es verstanden, daß die Strafe dann herunter- germanisiert und den Polizeistaat in den Rechtsstaat übergeleitet hat. Welche Maßregeln gedenkt der Herr Reichskanzler nach diesen gesetzt und gar in Festungshaft umgewandelt wurde. Ich will das Diese Aufgabe sollte der Staatssekretär als seine heiligste betrachten. Borgängen zum Schuße der Bergarbeiter sowie der Kohlen- Urteil nicht fritisieren, ich bin selbst lange Richter gewesen und( Lebhafter Beifall.) berbraucher zu ergreifen?" habe einen heiligen Respekt vor richterlichen Urteilen.( Große Heiter- Staatssekretär im Reichs- Justizamt Dr. Nieberding: Der Vor Fortgesetzt wird die zweite Beratung des Reichsfeit links.) Allerdings fordern ja verschiedene Urteile der letzten Zeit wurf, daß ich es ablehne, auf den Fall Hüffener einzugehen, ist Justiz Etats beim Titel: Gehalt des Staats start zur Kritik heraus, so das erste Urteil im Dessauer Prozeß. richtig. Wenn ich mich weigere, sachlich auf den Fall Hüffener ein­fetretärs. ( Sehr richtig! links.) Was soll man dazu sagen, wenn in einem zugehen, so geschieht es deshalb, weil mir die Kompetenz voll­Militär Strafprozeß der gelehrte Strafrichter als Jurist die ele- kommen fehlt. Der Delinquent verbüßt seine Strafe in einer Festung mentarsten Begriffe des Strafrechts nicht fennt, wenn für ihn der unter Aufsicht des militärischen Kommandanten. Soweit es sich um Begriff Notwehr sozusagen aus seinem wissenschaftlichen Leben heraus- die Durchführung der Strafe unter Aufsicht des Festungs­gestrichen ist. Wenn ein Jurist sagt, beim Militär gibt es feine fommandanten handelt, fehlt der Zivil- Justizverwaltung jede Kom­Notwehr, so möge er sich seine Examengebühren zurüdgeben lassen. petenz, auf den Kommandanten einzuwirken. Wenn die preußische Notwehr gibt es überall und wer in Notwehr handelt, handelt straflos. oder die Reichs- Justizverwaltung den Versuch machen würde, wegen ( Sehr richtig! links.) Und dann die subtile Unterscheidung zwischen der Vorgänge in Koblenz  , von denen ich nichts weiß, den Notwehr und Abwehr. Der Mann versteht eben von der Juris Kommandanten zu einer amtlichen Erklärung aufzufordern, so prudenz nichts, er weiß nicht, daß Notwehr nichts anderes ist als würden sie wahrscheinlich eine sehr unangenehme Antwort bekommen, Abwehr. Es ist bedauerlich, daß solche Leute zur Rechtsprechung und der setze ich mich nicht aus. Kein Ressort wird so sehr als Mädchen berufen find. Allerdings, wenn man sieht, mit was für Leuten zum für alles benutzt, wie das Reichs- Justizamt. Aus dem Reichsamt des Teil die höchsten Spizen der Justiz in einzelnen Bundesstaaten Inneren, dem des Auswärtigen und jetzt auch der Militärverwaltung besetzt sind, wird man sich nicht wundern, wenn unsere Gerichte werden Fälle juristischer Art beim Reichs- Justizamt vorgebracht, allerdings noch keine Klassenjuftig üben( Lebhafter Widerspruch bei obwohl fie mit ihm in gar teinem Zusammenhange stehen. Sie den Sozialdemokraten), daß sie aber dringend vor dem Verdacht der würden der Sache viel mehr nüßen, wenn Sie diese Fälle bei dem Klassenjustiz bewahrt werden müssen. Daß man irgendwie den Ressort vorbringen würden, wohin sie gehören. Zu dem Zwede be­Verfuch gemacht hätte, den Minister Ruhstrat von seinem Posten zu steht doch die Einteilung in Ressorts, daß die einzelnen Reffortchefs entfernen, habe ich noch nicht gehört. Mit dem Strafvollzuge fich darauf einrichten und hier im Hause Mitteilung machen können. gegenüber Hüffener muß ich mich noch näher befaffen. Es ist nicht angängig, in der Weise zu verfahren, wie es jezt ver­Es war in Koblenz   bekannt, daß Hüffener täglich in dem bekannten schiedentlich zu meinem Schaden hier geschehen ist. Der Kriegs­Wirtshaus Unterm Stern" an der alten Moselbrücke zu verkehren minister, dem ich schon vorher von der Absicht des Abg. Lenzmann pflegte.( Hört! hört! links.) Urlaub soll nach den Bestimmungen Mitteilung gemacht habe, kann doch auch nicht immer auf der Lauer des Strafvollzugs nur in den dringendsten Fällen gewährt werden. stehen, ob inmitten eines Ressorts ein ihn angehender Fall ver Die Militärbehörde oder der Staatsanwalt haben also offenbar ihre handelt wird. Das können Sie wohl bei seinem Etat erivarten, Pflicht verlegt, denn es ist nicht bekannt geworden, daß ein Grund aber nicht jetzt. Ich würde sehr wohl begreifen, wenn der Kriegs­Abg. Lenzmann( frs. Bp.): Ich kam mich nicht dem Urteil des zur Urlaubserteilung für Hüffener vorlag.( Buruf bei den Sozial- minister heute nicht erschienen ist, aus der Erwägung heraus, daß, Abgeordneten Stadthagen   über den Oldenburger Richter demokraten: Durst löschen!) Dazu brauchte er ja nachdem gestern feine Sache nicht zur Verhandlung gekommen ist, st and anschließen, andererseits halte ich aber auch das Bild des teinen Urlaub!( Große Heiterkeit.) Bekannt ist aber, daß der der Präsident auch heute zu ihrer Verhandlung bei diesem Etat das Rubstrat- Prozesses nicht für so rofig, wie es der Oldenburger Mann zu verschiedenen Malen Kirchenurlaub sich erbeten, ihn aber Wort nicht erteilen würde. Am besten wäre wohl, wenn der Kommissar und der Abgeordnete Burlage   gemalt haben. Es hat benutt hat, ins Wirtshaus zu gehen.( Hört! hört! Abg. Lenzmann sich durch einen Briefwechsel mit dem auch seine ganz gewaltigen Schattenseiten. Zunächst ist die Ver- links.) der Mann noch eine Spur fittlichen Gefühls Kriegsminister verständigen würde, an welchem Tage die Sache ber­nehmung des Ministers Rubstrat als Zeuge sehr bedenklich.( Sehr hätte, dann hätte er allerdings allen Anlaß gehabt, in handelt werden soll. Die jest gestellte 8umutung tann richtig! links.) Der Minister hat die Frage, ob er in der sich zu gehen und sein Gewissen zu beruhigen. Statt deffen jedenfalls fein Chef einer Verwaltung erfüllen. legten Zeit harzardiert habe, verneint. Soviel ich ist eine Photographie bekannt geworden, die zeigte, daß( Sehr richtig! rechts.)

Abg. Himburg( f.): Ich möchte mir eine furze Anfrage erlauben, wie der Bundesrat über folgende Sachlage denkt: Wir sind nämlich der Ansicht, daß derjenige, der vor Gericht Recht bekommt, unter teinen Umständen die Kosten bezahlen sollte. Unter den heutigen Rechtsumständen geschieht das aber doch in denjenigen Fällen, wo die Gegenpartei mittellos ist. Am schlimmsten liegt der Fall dann, wenn ihm der Prozeß von der Gegenpartei erst aufgehalst ist und diese dann Unrecht bekommt, dennoch aber die Kosten nicht zahlt, tveil fie als mittellos erklärt wird. Die Polizei ist nur zu leicht geneigt, jemand ein Armutszeugnis auszustellen. Ju solchen Fällen follte der Staat eintreten.( Beifall rechts.)

Staatssekretär im Reichs- Justizamt Dr. Nieberding: Soweit mir die Stimmung im Bundesrate bekannt ist, ist sie dem Vor­schlage des Herrn Borredners nicht günstig. Der maßgebende Grund­fab ist, daß in Privatflagen der Staat unter feinen Umständen die Kosten zu tragen habe. Ist also eine der Parteien mittellos, so muß die andere Partei zahlen. Das ist im Auslande auch nicht anders. Bürden wir dem an sich ja sehr verständlichen Grundsatz des Herrn Vorredners folgen, so würden sich die kleinen Prozesse noch sehr ver­mehren, da heute doch viele vor den Kosten zurückschreden. Abg. Himburg( fons.): Jah glaube nicht, daß sich diese Prozesse vermehren würden. Daß das Ausland unserm Standpunkte auch nicht günstiger ist, weiß ich. Aber in einem solchen Falle, wo es fich um die Würde des Reiches handelt, sollten wir nicht auf das Ausland warten.( Beifall bei den Konservativen.)

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weiß, ist er aber Jurist, und da mußte er wissen, daß er feinen Urlaub im Wirtshaus genoffen hatte. Ich habe selbst Herr Lenzmann hat ferner die Behauptung aufgestellt, die Straf­er als Zeuge die Verpflichtung hat, nicht nur alles gesehenach, Herr Kollege Ledebour, Sie können doch nicht wissen, vollzugs- Behörden feien heute in der Lage, je nach der Art der zu fagen, wonach er gefragt wird, sondern auf das alles aufmerksam was ich gesehen habe( Heiterkeit) daß auf dieser Photographie Persönlichkeit dem Urteil durch die Strafvolftredung ein Schnippchen zu machen, was für das Berfahren von Belang ist, und er mußte ursprünglich noch eine vierte Person zu sehen war, nämlich der zu schlagen. Ich würde nicht anstehen, ein solches Vorgehen der fagen, was für das Urteil über Biermann von Bedeutung war, Gastwirt, der diese Photographie dann dem Strafvollzugs- Behörden für gewissenlos zu erklären. Es kann vor­wenn auch nur in bezug auf das Strafmaß. Der Beuge Ruhftrat, Vorwärts" geliefert hat, aber welcher nicht wollte, daß tommen, daß ein Mann besser behandelt wird als ein anderer. hätte von selbst sagen können, um welche Summen er gepotert hat. er erkenntlich war.( hört! Hört! bei den Freisinnigen.) Sehen Aber daß dies absichtlich vorkommt, bestreite ich. Die Gewiffen­Der Oldenburger   Kommissar sagte, es wären nur ganz winzige Sie( zu den Sozialdemokraten gewandt), das ist die Art, wie haftigkeit preußischer Beamten steht viel zu hoch, als daß sie durch Summen gewesen. Nach meinen Informationen handelte es Sie Ihr Material fich berschaffen.( Sehr richtig! bei so allgemeine Vorwürfe getroffen werden könnte. Ich halte es für fich aber unt Summen, die für meine bescheidenen den Freisinnigen.) Darum wirken auch die von Ihnen vorgebrachten nicht richtig, ohne Beweis einem ganzen Stande ein Verfahren vor­Verhältnisse schon recht hoch genannt werden fönnen. Fälle fo wenig, weil Sie übertreiben und weil Sie auszuwerfen, das darauf beruht, gegen Pflicht und Gewissen die Strafe Nun mag es ja sein, daß Rubstrat, der erste Jurist in Oldenburg  , unlauteren Quellen fchöpfen!( Widerspruch bei den anders durchzuführen, als das Urteil gewollt hat. das Pokern nicht zu den Hazardspielen rechnet. Ich kenne alle Sozialdemokraten.) wir aber bringen erst nach forgfältiger Wenn aber solche Dinge vorkommen, wie sie der Abgeordnete Hazardspiele( Heiterkeit), und ich muß fagen, daß eines der Prüfung der Fälle hier unsere Beschwerden vor.( Sehr richtig! Lenzmann hier geschildert hat, so deshalb, weil es auch gewiffen­ordinärsten das Pofern ist( Heiterkeit), das unter" Pferde bei den Freisinnigen.) Aber gleichgültig, wie die Sache mit der lose fchlappe Beamte gibt. Auch durch Erlaß eines Reichs­händlern gespielt wird. Man muß dabei einen gewissen Bhotographie war, es ist genügend festgestellt, daß an Herrn Hüffener Strafvollzugsgesezes wird sich das nicht ändern. Das liegt nicht Schwindeltreiben, man muß in den Mienen der anderen die Freiheitsstrafe nicht so vollzogen ist, wie das Gesetz es erheischt. Ich an den Institutionen, sondern an der notorischen Schwäche einzelner Spieler lesen, und in Westfalen   nennt man das Pofern ein Glücks will gar nicht für eine Verschärfung der Strafe, für eine Abschaffung Berfonen, die dafür verantwortlich gemacht werden müssen. spiel. Es handelte sich bei den Veröffentlichungen über Rubstrat der Festungshaft eintreten, so blutrünftig bin ich gar nicht. Im Im übrigen ertenne ich den hohen Wert eines nicht um einen Standal, sondern um einen Hinweis darauf, wie Gegenteil, ich bin sogar dafür, daß eine Strafe beibehalten werde, Strafvollzugsgefezes durchaus an. Ich glaube aber, die erste Justizstelle in Oldenburg   besetzt ist, wenn der Minister für die jeder Begriff der Ehrlofigkeit wegfällt. Wir verlangen dann daß wir es nicht jetzt schaffen können, wo das materielle Strafrecht so wunderbare Anschauungen über das edle Spiel des aber, daß sie nicht nur für die Angehörigen der oberen Stände, in Fluß ist. Viele wissenschaftliche hochstehende Männer teilen diese Boterns hat. Ich stimme mit dem Abg. Burlage   darin überein, nicht nur für Duellbergehen milde angewandt werde, meine Ueberzeugung. Ein Strafvollzugsgesetz hätte zunächst die daß die oldenburgischen Richter nicht das Recht gebeugt haben, weil sondern für alle gleichmäßig. Das geschieht aber nicht. Aufgabe, die Strafanstalten zu klassifizieren nach der Art und Weise, es sich um den Justizminister handelt, ich glaube, daß sie sich nach Wer jemals etwas mit Breßsündern zu tun gehabt hat, weiß, in welcher die verhängte Freiheitsstrafe vollstreckt wird. bestem Wissen für unbefangen hielten. Aber wenn das Bolt der wie unterschiedlich die Behandlung dieser Art von armen Sündern von vielleicht werden wir in fagen wir 15 Jahren die Dreiteilung Ansicht war, daß über den Justizminister nicht seine eigenen Beamten der der wegen Militärvergehen Bestraften ist. Auch wenn jemand in Anstalten zur Vollstreckung von Haft, Gefängnisstrafe und Zucht­zu Gericht fizzen dürften, so hätte man dem Rechnung tragen sollen. wegen Majestätsbeleidigung zu Festung verurteilt wird, sollte er an- häuser gar nicht mehr haben. Sollen deshalb die Bundesregierungen Solche Sachen muß man sehr vornehm behandeln, da tommt man ständig behandelt werden, denn der Richter hat ja ausdrücken wollen, jezt große bauliche Veränderungen vornehmen? Da sträuben sie amt allerbesten zum Ziel. Mir ist es in einem fleinen Bundesstaat daß keine ehrlose Handlung vorliegt, sonst hätte er zu Gefängnis fich mit Recht gegen die Kosten. passiert, daß in einem ähnlichen Falle, wie in dem Biermannschen, verurteilen können. Denken Sie fich einmal den Fall, daß ein Kons Eine zweite Frage ist die, inwieweit Einzelhaft oder gemeinsame die Nichter fich felbft perhorreszierten. Auch da handelte es sich um fervativer num der Fall wird ja nicht eintreten, die Herren Kon- Haft angebracht ist. Ich kann nur wiederholen: die Frage der gefeß­eine Beleidigung sämtlicher Richter und Staatsanwälte, und die fervativen find ja zu fein dafür den anderen Faktor der Gefeßlichen Regelung des Strafvollzuges beschäftigt uns fortdauernd. Richter machten von dem nobile officium Gebrauch, sich selbst für be- gebung, ich meine den Reichstag  , der ja auch eine Art von Majestät Klagen über einzelne Mißgriffe der Verwaltung oder einzelner fangen zu erklären und die Sache kam an ein preußisches Gericht. Darstellt, beleidigt, und daß der Herr Reichskanzler nun, ich weiß Beamten wird es jedenfalls nach wie vor geben. Dagegen ist tein Es war nicht sehr tattboll, daß das Gericht von dem Rechte, ja, er wird es nicht tun( heiterkeit), Strafantrag stellt, so würden Kraut gewachsen. Daß gegen das Gebaren des Grafen Büdler fich zu perhorreszieren, feinen Gebrauch gemacht hat. Aber noch Sie einmal sehen, wie verschieden ein solcher fonfervativer zum erstenmal ein Staatsanwalt eingeschritten ist, ist ein Jrrtum. viel weniger tattboll war es, daß der Borsigende Barlamentsbeleidiger von dem, nunt fagent wir einmal In verschiedenen Fällen haben Staatsanwälte die Erfahrung machen sich entschloß, nachdem die Verteidiger ihr Mandat niedergelegt sozialdemokratischen Barlamentsbeleidiger in der Festung be- müssen, daß ihre Strafanträge gegen den Grafen   Püdler ab­hatten, weiter zu berhandeln, daß er sich zur Herbeiführung handelt würde.( Sehr richtig! lints.) Noch ein gelehnt wurden. cines Richterspruches entschloß, nachdem auch noch der Angeklagte sich Prozeß fordert auf, darauf einzugehen, der bekannte Prozeß gegen Abg. Jessen  ( Däne): Man flagt bei uns mit Recht über den für frant erklärt hatte und den Eindruck eines franken Menschen den Grafen   Büdler. Es ist durch die Presse bekannt, daß Strafvollzug gegenüber Redakteuren. In anderen Ländern aber machte. Die Strafprozeß- Ordnung gab dem Gerichte das Recht, die meine Partei eine Interpellation einbringen wollte, um an den ist es sogar ganz unmöglich, daß Redakteure wegen politischer Ber­Urteilsfällung auszuseßen. Der Angeklagte wäre ihnen dadurch Herrn Reichskanzler die Frage zu richten, warum denn der§ 130, gehen überhaupt mit Gefängnis bestraft werden. Neber die Recht­nicht entwischt, er war ja verhaftet. Warum also wurde welcher die Aufforderung zum Klaffenhaß bestraft, nicht gegen den sprechung bei uns werden sehr herbe Urteile gefällt, weil sie dem in dieser dem Rechtsgefühl des Volkes widersprechenden Grafen angewandt wird. Nachdem der Prozeß zu einem erfreulichen Boltsbewußtsein widerspricht. Das Strafmaß ist ein sehr ver­Weise verhandelt. Ein anderes Urteil hätte später zu Resultat gekommen ist, halten wir den Gegenstand unserer Inter- fchiedenes, wenn es sich um deutsche oder dänische Re­Wege gebracht, was der oldenburgische Regierungskommissar pellation für erledigt. Daß die Fraktion gerade mich beauftragt dakteure handelt. Ein dänischer Redakteur bekommt für Aeuße aus dem jett gefällten herausgelesen hat, was aber hat, den Fall hier zur Sprache zu bringen, liegt daran, daß ich als rungen, die uur von wenigen als beleidigend aufgefaßt nach der Auffassung des Voltes durch das Urteil nicht er- Spezialanwalt der Verrüdten gelte. Ich bin auch in diesen Dingen werden Hohe Gefängnisstrafen, während der Redakteur reicht ist. Der Bevollmächtigte erklärte, Herr Rubstrat sei aus jenem ganz gerecht.( Nufe links: Na, na! Seiterkeit.) Aber um Antisemit einer deutschen   Zeitung für die schwersten Beleidigungen nur Prozeß makellos und von jedem Tadel befreit, hervorgegangen; er zu sein, bin ich nicht ordinär, nicht dumm und nicht ungerecht genug. einen Monat Gefängnis bekommen hat.( hört! hört! lints.) beweist dies mit der Gefängnisstrafe von einem Jahr. Mit seiner( Lebhafte Zustimmung links.) Mich hat eine Dame dadurch beleidigt, daß sie Aeuße­Juristenlogit, die anders ist, als die anderer Menschen( Heiterkeit), Der gestrige Tag hat insofern ein erfreuliches Resultat gehabt, rungen von mir als bewußte Lügen bezeichnet hat. Ich bin folgert er, daß, wenn die Strafe so hoch ist, auch die Ehrverlegung als außer Zweifel gesezt ist, daß der Mann nicht verrüdt ist. Ich auf den Weg der Privatllage verwiesen und diese schwebt fehr schwer gewesen sein muß. Die ganze Deduktion würde richtig habe ihm auch nie Berrüdtheit zugetraut, sondern stets seit drei Jahren. Wie die preußische Regierung gegen uns fein, wenn das Urteil nicht von einem Oldenburger   Gericht gesprochen nur die Geistesbeschaffenheit, gegen die selbst die griechischen Götter vorgeht, zeigt der Fall, in dem die Sechandlung 75 000 M. zum worden wäre, sondern von einem preußischen oder fübifchen. vergeblich gefämpft hätten. An einer gewissen Form des Wahnsinns Ankauf einer dänischen Zeitung verwendet hat. Eine Zeitung, die Db das Reichsgericht das Urteil umftoßen wird, wissen wir nicht leidet er jedenfalls nicht: nämlich am Größenwahn. Ein Mann, von der preußischen Regierung unterstützt wird, steht in vielen Be­Vorläufig wissen wir nur soviel, daß die Oldenburger Richter in der fich für den Superlativ des Komperativs Ahlwardt von dem ziehungen nicht über, sondern noch unter dem Oldenburger   Residenz­einer Rechtssache über den Oldenburger   Justizminister das nicht ge- Bofitiv Stöder hält der hat feinen Größenwahn!( Heiterkeit boten" In allen Gauen tommen Majestätsbeleidigungsprozesse bor  , tan haben, was in einem solchen Fall die Regel ist, was in diesem links.) Die Lektion seiner Schriften empfehle ich Ihnen, wenn nur nicht in Schleswig  , trotzdem wirft man uns in dieser Presse Fall befonders wünschenswert gewesen wäre. Von der Olden Sie Unzucht, perverse Unzucht der Sprache kennen lernen wollen. bor  , wir schwelgten geradezu in Majestätsbeleidigungen. burger Bohnenjuppe will ich nun einen Abstecher nach dem wein( Sehr richtig! links.) Es ist bedauerlich, daß man den Herrn Grafen   Man sollte doch erivarten, daß, wenn die dänischen Abgeordneten feligen Rhein   machen.( Heiterkeit.) Auch der Rheinwein schmeckt wegen Ungebühr vor Gericht gleich eingesperrt hat, sonst würde er schutzlos solchen unwahren Beschuldigungen preisgegeben werden, die nicht mehr so rein wie früher.( Erneute Heiterkeit.) Nachdem der luns heute unfehlbar von der Tribüne aus in einer Gastrolle Neichsregierung soviel Tatt haben sollte, das Reptilienblatt zurecht­

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