Nr. 186.
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Vorwärts
9. Jahrg.
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Gernsprech- Anschlußt amt 1, Nr. 4186.
Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2.
Donnerstag, den 11. August 1892.
Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.
Die Möglichkeit der Sonntagsruhe im Bäckergewerbe. Sonntag früh um§ Uhr, nicht einlaffen. Diese zwölfütündige Sonntagsruhe nicht geſchädigt. Eine Einigung zwiſchen
6 Uhr, vorgenommen werden, sie könnten sich also auf meister dagegen könnten sehr gut mit geringerer Arbeitszeit eine längere als beginnend
möge
Sonntag Abend die
Pause bedeutet thatsächlich nach dem oben Angeführten den sich gegenüber stehenden Meinungen war nicht herzuDie Vorschriften zur Ein- und Ausführung der Sonn- eine etwa vierzehnstündige Sonntagsruhe für die einzelnen stellen, da die Bäckergesellen die angebotene Ruhezeit von 8 tagsruhe für die Induſtrie und das Handwert auf Grund Gehilfen, weil die einen nicht bis Sonntags früh 8 Uhr bis 8 Uhr für gänzlich ungenügend erklärten und bie der§§ 105 ff. Der Tevibirten Gewerbe- Dronung von beschäftigt find, sondern schon etwa um 6 Uhr aufhören Bäckermeister ben seitens eines der Gesellen gemachten Bentralſtellen im Reich, weil man versuchen, will, vielleicht tags Abenos um 10 Uhr zu beginnen brauchen. Die Bäcker- Nachtwaare und das Nachgebäck, b. h. die Herſtellung der mit übertriebener Aengftlichkeit, allen tecnichen und ihmeister betonen aber außerdem, daß dieses Erbieten nicht Frühstücksbrötchen und der 10 Uhr- Brötchen zuſammen legen, ſchaftlichen Rückſichten ben Unternehmen und möglichst mir eine Berbesserung, ber gegenwärtigen Zustände für die ſo daß wenigstens Sonntags Abends, vom Mähren abauch den Arbeiterintereſſen ſpeziell in jeder Branche extra Gesellen bedente, sondern auch mit großen Opfern und gesehen, erst um 12 Uhr begonnen zu werden brauche, als gerecht zu werden. Bei diesen bis jetzt noch nicht het großer Unbequemlichkeit für file( die Meister) verknüpft sei, unſtatthaft von der Hand wiesen. luß gelangten Erörterungen über die induſtrielle und benn fie müßten, um die zwölfftündige Pause einhalten zu Hierzu macht der Vorsitzende des Frankfurter Gewerbebeingewerbliche Sonntagsruhe, die anscheinend nicht vor tönnen, auf das Brotbacken am Sonntag fast ganz verzichten. gerichtes folgende Bemerkungen. Bei Einführung der bem 1. Januar 1893 burch besondere faiserliche Verordnung Weiter zu gehen sei unmöglich. Das gänzliche Unterlassen des Sonntagsruhe werde man erwägen müssen, daß nicht, a Il e in Kraft treten wird, bürften die Berhältnige bes Bäder Brotbackens werde nichts mügen, weil dieſes jedenfalls fortan nur Bäckerarbeit, die jest am Sonntag geleistet wird, zu derjenigen gewerbes besondere Schwierigkeiten macht haben. Sier in den Zwischenpausen geschehen soll, in denen die Arbeit selbst gehört, welche durch Ausnahmebeſtimmungen geschützt ist. tommen in ganz eigenartiger Weise bei der Forderung ruhen müßte. Heberdies gestatteten bie räumlichen Berhält. Dieser Schuß wird vielmehr wohl nur der Herstellung derber Sonntagsruhe bei der Forderung in ben meiſten Werfflätten, weder ein Ginſtellen von jenigen Waaren zu Theil werden können, die am Gonntag ausnahmsweise schlechten Arbeitsverhältnisse der Bader Aushilfsarbeitern, noch die Beschäftigung von Extraarbeitern. selbst, ober am Montag früh konsumirt werden müssen, gehilfen, welche die weitgehendſte conntagsruhe erwünſcht Sie könnten sich alſo weder darauf einlassen, den Gesellen und nicht früher als am Sonntag hergestellt werden erscheinen laſſen, die Verwöhnung des deutſchen Bublifums mit jeden zweiten Sonntag, ober anstatt des Gonntages einen tönnen. Hierin gehören das Frühstücksgebäck für Sonntag, friſchem Sonntags- und Montagsgebäd, jolle bas egzeptionelle Werktag vollständig freizugeben, noch barauf, baß dieselben bie Kuchen, das Feingebäck ze, und ferner bas Frühſtücks. Intereſſe der Meifter, deshalb sebisa berpenggebert seiten Gobust age ausnahmelos schon im 6 Uhr früh gebäd am Montag. Für die Herstellung des Schwarzbrots, arbeit in ihrer vollen Ausdehnung fenthalten. Besonders die Arbeit verlassen tönnten. Im Gegentheil werde es gar das noch mehrere Tage nach der Fertigstellung verkauft eingehend und autoritativ sind diese Schwierigkeiten erörtert nicht anders gehen, als daß auch innerhalb der zuzugestehen wird und konsumirt werden kann, wird dagegen eine ausmorden in Frankfurt a. Main , wo das Gewerbe- den Ruhezeit von 8-8 Uhr noch das Mähren abwechselnd nahmsweise Gestattung der Sonntagsarbeit nicht beansprucht Behörde in Wirksamkeit trat chen Behörden als gutachtliche non but beaten, af. 3 unmöglich die Absicht es Bädermeister, baß sie auch bie 12-14ſtumpige Stubezeit, bie Gericht im Auftrag der städtischen Behörden als gutachtliche von den beschäftigten Gesellen verrichtet werde. Die Bäder und gewährt werden können. Allerdings behaupten bie Longwierigen Erhebungen und Berhandlungen mit gen Be Gefeßes ſein töme, daß alle anderen Gewerbe ſechs Arbeits- fie jest anbieten, nur dadurch gewähren könnten, baß fie bie theiligten durch seinen Vorsitzenden Stadtrath Dr. Flesch tage und einen Ruhetag hätten, sie aber sämmtliche sieben Brotbäckerei am Sonntag in der Folge auf das äußerst zu ind wohl geeignet, auch einige bile in liegen upp her in ben Morgen hinein beſchäftigt ſein ſollten. Daß eine andere zu gewährende Ausnahme- Geſtattung an die Bedingung ges höglichkeit der Sonntagsruhe im Bädergewerbe flären zu Einrichtung des Bädergewerbes, ganz abgesehen von ber knüpft sein, daß sie ausschließlich, und höchstens mit ber Vertreter der Meister und Gesellen die Vorstandsmitglieder bauung von Aushilfeöfen, Einstellung von Extraarbeitern, Weißbrot und Feinbäckerei benutzt werden dürfe. helfen. Bu ber gewerbegerichtlichen Gegen be there as Möglichkeit, burch größere Kapitalaufwendungen, durch Gr: Ausnahme eines Dfens Schwarzbrot zur Herstellung von der am Orte bestehenden Fachorganisationen zugezogen. Gebrauch von den Backprozeß verkürzenden Gährungs Wichtig erscheine es, festzustellen, daß die Behauptung der mitteln zc. die es sei Sonntagsruhe that Sonntagsruhe geltend, daß ihr Gewerbe sich mehr wie jedes nisse in den jüdischen Bäckereien in Frankfurt a. M., und sächlich durchführbar, richtig sei, wie dieses die ErMorgens frith frisch verubitum, verlange bie Badmaase in beef bereits jest ben Bädern am Sonnabeno bezw. feits könne die Behauptung ber Bädermeier is neverwhten müſſe. Das Bublifum verlange bie Backware Glberfeld, Barmen, Baderborn, Münster2c., wähnten Städten eingezogen wurde, birekt beweift. Andererfei ihnen Nachtarbeit die Regel fei. Diese Machtarbeit Gonntag eine vollständige 24 stündige bis 36 stündige bedingt richtig bezeichnet werden, daß ein Abwechseln ber feigere fich am Gonnabend und ich habe Arbeitsruhe gegeben fei. Die frühere Einstellung der Ur Bäckermeister in der Bedienung der Kundschaft unmöglich Theil des Sonntag Vormittags, eie teigerung beit für Geuntag und der spätere Beginn der Arbeit für ſei. Es wäre an sich wohl angängig, daß die Bädermeiſter dis Bedarfes, insbesondere nach feineren Gebäck, Suchen ut, Wontag schädige überhaupt nur die großen Bäckereien, die durch gegenseitige Uebereinkunft zur abwechselnden Einstellung Die der Sonntag mit fich bringe, werben fönne. Derzeit durchweg eine ungenügende Anzahl Defen und un- des Betriebes tämen, wie diefes früher hier und gelung Die Arbeit müffe aber gleichmicht genügt werben formee genügende Transport- Einrichtungen besäßen. Diese müßten in Gießen thatsächlich der Fall war, und in Barmen auch bis zu meilebem anderen Abend, spätestens um 3 Uhr beginnen, mit der Herstellung ihres ganzen Bedarfs 2-3 Stunden einem gewissen Grade noch jetzt der Fall zu sein scheint. Allerdings Had sonst der Bedarf an frischer Waare, insbefpubere grill, not Beginn des Ronsums( Morgens etwa 6 Uhr) fertig wird aber damit zu rechnen sein, daß einer beradings füdsgebäck für Montag her Waare, insbesondere Früher, an den Transport zu ihren in der ganzen Stadt zer Uebereinkunft vor allem die Abneigung berartigen fogar, um den Beginn der ständigen Arbeit terugalije, treut wohnenden Kunden rechtzeitig bewirken zu können und gegenseitig über ihre Kundschaft Aufschluß zu geben, nich Tenigstens die Arbeit des Mährens, d. h. bag Anjegen des müßten hierzu ſehr früh beginnen, weil sie die Defen oft weiterhin eine Reihe thatsächlicher Schwierigkeiten entgegen Teiges, schon am Sonntag Nachmittag, etwa zwischen 4 und hinter einander benutzen müßten. Die kleineren Bäcker- stände, so daß sie vielleicht für's Erste allerdings nicht durch
Feuilleton.
Radbrud verboten.]
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sagte:
Grubenglocke läutete nicht mehr. Es gab hier weder einen Verhör. Herr Dieulafoy hieß ihn näher kommen und Arbeiter, noch hörte man die Stimme eines Menschen, noch den Lärm der Maschinen, noch eine Bewegung, noch Rauch. Die Empfindung, daß er träume, wurde bei Jacquemin noch lebhafter. Er erinnerte sich jetzt. Die Arbeitslosigkeit hatte die Gruben geschlossen.
Jean Jacquemin, Sie sind in der Nacht des Mordes verhaftet und verhört worden und haben zugegeben, daß Sie Toubeau tannten?
Es ist so.
Sie haben eingeräumt, daß er bei Ihnen wohnte, In der That.
Er ist ein Elender.
Ein Unglücklicher, sagte Jacquemin.
Er war im Lande dafür bekannt, daß er für Euch nur
Laft und Dual sein tomte.
Man führte ihn in einen rechtwinkligen Saal, der sich unter dem Dache des riesenhaften Gebäudes befand. Er ftellte eine recht geräumige Kleiderkammer vor, die mit Ziegeln gepflastert war und in der an Nägeln an den Wänden entlang die Kleider der Bergleute hingen, welche sie beim Beim Wald von Port- sur- Sambre und gerade neben ihm ragte des Raumes, der Thür gegenüber, schien ein Vorhang, der Er fah das Tageslicht, stieg herab und erbebte. Er war fahren der Grube auszuziehen pflegen. Im Hintergrund eine den Wald hinaus zum Himmel empor. Es war der Schacht von einer Wand bis zur andren gezogen war, etwas zu verbergen. Tafoy fuhr fort: ein Schornstein aus Ziegelsteinen schlank und riesenhaft über bis zur Erde niederhing und in Manneshöhe mit einer Schuur der hohen Mauern, die von den hohen gewölbten Fenstern für ein Tuch halten können, hinter dem ein Bildhauer seine rufer überall hin gefolgt ist, der das Verbot des BürgerDas hatte er nicht erwartet. Nun stand er am Fuße bestehen haben, wie ein Theatervorhang. Wean hätte ihn worden, wie er in heftiger Erregung dem Gemeinde- Aug
Rummer fünf.
hätte er höher hinauf gereicht, so würde er gerade so aus
Jacquemin war oft in diesem Zimmer gewesen, aber
Jacquemin erwiderte hierauf nichts und Herr Dieu An dem Tage des Verbrechens ist Toubeau
sur- Sambre nach acht Uhr nicht mehr außerhalb ihrer Woh
Schlosses hatte. Jacquemin, der sich heute erst früh im diesen Vorhang hatte er noch nicht gesehen, und er bemerkte nungen sein sollten. Bei dieser Erinnerung traten Jacquemin Bett von seinen Träumen losreißen mußte, wähnte wirklich ihn in demselben Augenblicke, als er einen Schritt hinter Thränen in die Augen.
zu sein.
Herrn Dieulafoy.
Der Richter trat ein und setzte sich an einen kleinen
Ja, dachte er ganz leise. Der Beamte sagte weiter:
In der Nacht hat man ihn trotz des Verbotes in einem
Man hatte vor einer großen Thüre angehalten, durch bie er oft bei Nacht oder früh am Tage gegangen Tisch, der seitwärts stand und den Jacquemin noch nicht Gäßchen in der Nähe des Waldes versteckt gefunden. Fast war, bevor er in die Grube hinabstieg. Er trat auf ein bemerkt hatte. Dann wurde die Thür wieder geschlossen zur selben Zeit in derselben Gegend hat der Jäger, der auf erfaßte ihn auf's Neue Bestürzung. Die Grube, in der lafon und den beiden Gendarmen. Beichen seiner Wächter ein, und in dem weiten Bauwerk und der Steiger blieb allein in dem Saal mit Herrn Dieu Boften stand, Euch verhaftet. Ihr habt am vorhergehenden gestorben. Ganz oben das riesenhafte Rad, das in den ganzen Neg von Fallen umspannt sei. Etwas hatte sich in derselben Nacht hat Toubeau dem Offizier der Wache
Wahrlich, er errieth wohl, daß er
hier von einem
Tage den Bürgermeister bedroht. Es bestanden zwischen Toubeau und Euch sonderbare, dauernde Beziehungen. Nun,
welchem die Bergleute herabfuhren, regte sich nicht, und die fonnte, und das war die Wahl eines solchen Ortes zum nun noch Euer Geständniß. Ihr seid schuldig, der Eine