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Nr. 24.

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Vorwärts

Berliner   Volksblaff.

22. Jahrg.

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Telegramm Adresse: ,, Sozialdemokrat Berlin".

Zentralorgan der fozialdemokratifchen Partei Deutschlands  .

Redaktion: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1983.

:.. Und aufwärts schlug aus Schnee und Eis Der Riesenbrand zum Himmelsdom, Und niederwärts rann rot und heiß Das Herzblut in den starren Strom

Und ward wie Tau. Und Schuß auf Schuß Verkrachte in den Flockentanz: Das war der warme Liebesgruß Vom Väterchen des Vaterlands.

Sonnabend, den 28. Januar 1905.

Der 22. Januar.

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Sie stiegen aus des Elends Schoß Wie Nachtgetier aus düsterm Grund. ,, Ein wenig Sonne unserm Los!" Noch baten sie mit blasfem Mund. Noch trugen sie des Heilands Holz, Des Zaren Bild in erster Reih Da: von der Sehne flog der Bolz Und schlug das bleiche Bild entzwei!

Das Reich zerbricht. Die 3wingburg birst. Des Volkes tiefste Kraft wird wach. Ihm hilft kein Gott, ihm hilft kein Fürst Aus seiner tausendjährigen Schmach. Sein eigner Retter soll es sein Hell klingt sein Ruf wie hallend Erz Und aufrecht steht's in blutiger Pein Und hebt die Toten sonnenwärts.

Der Bülow- Ufas.

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Expedition: S. 68, Lindenstrasse 69. Fernsprecher: Amt IV, Nr. 1984.

Nun war's gescheh'n. Das war der Krieg. Das erste Opfer lag im Schnee

Und über Kreuz und Krone stieg Die rote Fahne in die Höh.

Ein Brausen klang wie Frühlingsflut, Ein Echo dröhnte, dumpf und hohl. Wie heißer Volkszorn wuchs die Glut In Moskwa und Sewastopol  .

Und den dies Land einst Vater hieß, Wo weilt er heut am Tag der Not? Ein Feigling, der sein Volk verließ! Und seinem Volte ist er tot... Nun stürze, was im Innern kracht, End lodre, was da gärt und glüht, Und leuchte auf aus tiefster Nacht Der Tag, wo rot die Freiheit blüht!

Clara Müller- Jabnke.

rechtes anerkannt, daß die Regelung des Bergrechtes von geboten, notwendig sei. Die Regierung hat im Jahre 1892 Reichswegen geschehen muß. Die Norddeutsche Allgemeine ausdrücklich anerkannt, daß die Regelung der täglichen Schicht­Die durch ein Jahrhundert ehelicher Gütergemeinschaft ge- Beitung" fühlt denn auch heute selbst, daß es für die Ver- dauer nach der Natur der Sache nur den Gegenstand allgemeiner züchtete Aehnlichkeit der preußischen und der russischen Regierungs- schleppung der Reform nach Preußen feine ehrliche Be- Anordnungen für ein Produktionsgebiet, nicht aber den Gegenstand einmaliger Verfügung für einzelne Be­methode, auf die wir gestern bei der Erörterung des Bülow- gründung gibt. Sie führt aus: Der Weg der Landesgesetzgebung soll gewählt werden, weil triebe bilden könne. Die Kommission des Ab. Möllerschen Versprechens einer fünftigen Regelung es sich um Fragen handelt, die fast durchweg nicht etwa allgemein geordnetenhauses aber durchkreuzte damals die Absicht des preußischen Bergrechtes hinwiesen, wird, je mehr gewerbliche, sondern spezifisch bergbauliche Verhältnisse einer allgemeinen Regelung der Schichtdauer, indem sie die man sich in den Utas der preußischen Regierung vertieft, um betreffen, und bei deren Regelung auf die Eigenart des Berg Befugnis der Bergbehörde darauf beschränkte, daß sie nur für so unheimlicher. Wie in Rußland  , nachdem eine Revolution baues Rücksicht genommen werden muß. Ferner kommen auch bon bisher unübersehbarer Gewalt ausgebrochen, der Zar auf wenigstens für jetzt nur Fragen des preußischen Bergrechts in einzelne Betriebe eine Einschränkung der Arbeitszeit Damals erhielt der Artikel 5 des einmal einen allergnädigsten Utas erließ, in dem er den vor- Betracht, was um so mehr ins Gewicht fällt, als für dies Sonders vornehmen dürfte. führten Arbeitern plöglich weitgehende Verheißungen ver­gebiet schon jetzt die Verhältnisse im wesentlichen geklärt sind, so preußischen Berggefeßes den gegenwärtigen Wortlaut, der daß der Gesezentwurf in verhältnismäßig furzer Zeit ausgearbeitet den Oberbergämtern das Recht einräumt, für einzelne machte, so hat es auch erst in Preußen des Riesenausstandes werden kann. Endlich entspricht dieser Weg dem bisherigen Vor- Betriebe Dauer Beginn und Ende der täglichen der Bergarbeiter bedurft, um eine mindestens seit gehen, da schon anfangs der neunziger Jahre die damals not- Arbeitszeit und der zu gewährenden Pausen vorzuschreiben. dem Jahre 1889 spruchreife gesetzliche Regelung nicht wendig gewordenen, auf die besonderen Verhältnisse der Berg Die Regierung hat selbst durch die jetzige Begründung den etwa dem Landtage vorzulegen, sondern nur für dem- arbeiter bezüglichen Vorschriften nicht in der Novelle zur Norddeutschen Allgemeinen Zeitung" dem Abgeordnetenhause nächst" in Aussicht genommen zu versprechen. Die Gewerbe- Ordnung, sondern in der Novelle zum allgemeinen Die Argumente vorweg geliefert, mit denen eine allgemeine Aehnlichkeit beruht aber nicht allein darauf, daß man schwere Berggesetz... erlassen worden sind." Erschütterungen des politisch wirtschaftlichen Lebens durch ein Das ist die Begründung der Norddeutschen Allgemeinen Regelung der Schichtzeit zu bekämpfen sei. Denn wenn der leeres Inaussichtstellen zu beschwichtigen sucht, es ist auch der Beitung". Etwas Unsinnigeres läßt sich faum vorstellen. Bergbau schon eine rein preußische Angelegenheit ist, die Charakter des absolutistischen Gnadenattes, der die neue Breußen mag ja alle Gebiete der Welt umfassen, daß aber nicht allgemein reichsgefeßlich geregelt werden könne, so ist jüngste preußische Aktion ganz russisch erscheinen läßt. Die der Bergbau eine spezifisch preußische Erfindung sei und genau Die der Bergbau eine spezifisch preußische Erfindung sei und genau denn auch nicht abzusehen, weshalb dann nicht die Konser fyftematische Zurückdrängung des Reichstags des demokratischen an den preußischen Grenzen aufzuhören habe, ist ein so bativen und Nationalliberalen im Abgeordnetenhaus es für Wahlrechts, auf die wir in der letzten Zeit mit besonderem findischer Erzeß des Partikularismus, daß man ohne jede unmöglich erklären sollten, für alle Betriebe gleich. Nachdruck wiederholt hingewiesen haben wir halten dieses weitere Erwägung schon aus diesem einen Argument schließen mäßige Vorschriften zu geben; man wird also wieder System für die bedeutsamste politische Erscheinung der inneren kann, daß der Versuch, die Bergreform nach Preußen zu ver- zurückgehen zur Befugnis, über einzelne Betriebe be­Politik im Deutschen   Reiche- tritt auch bei der Verheißung einer taufen, tatsächlich aus Gründen erfolgt, die das Licht der hördliche Maßnahmen zuzulassen. Der damalige Versuch des Zentrums im Abgeordnetenhause, die Achtstundenschicht herbei­Bergrechts- Reform in die Erscheinung. Kaum drohte der Reichstag   Deffentlichkeit scheuen.

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infolge der Initiative der Sozialdemokratie sich mit der Re- Selbst wenn wir annehmen, daß der Bülow- Ukas, der zuführen, wurde als sozialistischer Zukunftsplan" verspottet gelung des Bergrechtes gesetzgeberisch zu beschäftigen, da be- eine Reform des Berggesezes für Preußen aufündigt, so- und war völlig aussichtslos. Um so seltsamer ist es, daß Lamen die fo langfamen und seit unlanger Zeit auf dem Ge- weit die Regierung in Betracht kommt, ernst gemeint sei trotz dieser Erfahrung das Zentrum feine Hand dazu geboten biete der Sozialreform eingerosteten Federn der preußischen und nicht nur ein tattisches, die Bergarbeiter verhöhnendes hat, die Angelegenheit im preußischen Abgeordnetenhause statt Geheimräte plötzlich Flügel und sofort war eine der in der und täuschendes Manöver, so ist doch nicht nur teine Wahr- im Reichstage zur Erledigung zu bringen. Aber weiter! Zu den Verheißungen des Bülow- Ufases Geschichte Preußens berüchtigten Versprechungen fertig. Das scheinlichkeit vorhanden, daß eine ernsthafte Reform selbst nur demokratische Wahlrecht wurde durch den preußischen Absolu- in dem Umfang, den das Regierungsversprechen andeutet, von gehört es auch, daß Arbeiterausschüsse in Aussicht gestellt tismus beiseite geschoben! dem Dreiklassenparlament angenommen werden fönnte, sondern werden. Man kann sich ungefähr denken, wie die Arbeiter­Die Parteien des Reichstages haben sich seit geraumer es ist vielmehr absolute Gewißheit, daß ein solcher Ent- ausschüsse aussehen würden, wenn sie der preußische Landtag Zeit auf die Forderungen eines Reichs. Berggefeßes fest- wurf von der Dreiklassentammer abgelehnt werden würde, von beschließt. Im besten Falle würde es sich um Arbeiter­ausschüsse handeln, die aus Vertrauensmännern des Unter. gelegt. Die ersten Sachverständigen des Bergrechtes sind dem Herrenhauſe gar nicht zu reden. Wie das Abgeordnetenhaus sich einig darüber, daß endlich ein einheitliches Bergrecht von Die Geschichte des preußischen Bergrechtes nehmertums bestehen. Reichs wegen geschaffen werden müßte. So hat beispiels im Landtage beweist flipp und klar, daß das Abgeordneten- über diese Fragen der Arbeitervertretung denkt, das hat weise der Oberbergrat Arndt im August 1897 in haus entschlossen ist, teine sozialpolitisch irgendwie beträchtliche es auch bereits zur Genüge flar ausg. prochen. Die von der der Deutschen Juristenzeitung" das Folgende ausgeführt: Reform zu dulden. Das weiß die Regierung und deshalb Reichs- Gewerbe- Ordnung angeführten Gewerbegerichte gelten ,, Die in Deutschland   geltenden Berggefeße sind durch die kann man ihr nicht den guten Glauben zubilligen, daß sie für den preußischen Bergbau nicht. Als die Regierung in moderne Reichs- und Landes- Gesetzgebung, die Zivilprozeß mit ihrer Ankündigung irgend eine andere Absicht verfolgt, Preußen zum erstenmal Mittel für preußische Berg- Gewerbe­ordnung und die Strafprozeßordnung, die Vorschriften des als die Arbeiter um den Ertrag ihres entschlossenen und gerichte forderte, erhoben 90 konservative und freitonservative Gewerberechtes über Sonntagsarbeit, Auslöhnung, Beschäftigung opfermütigen Kampfes zu bringen. Hätte die Regierung die Mitglieder des Abgeordnetenhauses den schärfsten Protest jugendlicher und weiblicher Arbeiter, die großen Versicherungs. Absicht, wirklich eine preußische Reform durchzusetzen und wäre gegen die Bewilligung der Mittel. Wenn sich im Abgeordneten­gesetze, die Landesorganisationsgesetze, das Grundbuchrecht und das Manöver, die Regelung der Angelegenheit aus dem Hause eine bedeutende Minderheit finden kann für die Ab­andere so durchbrochen, daß sie nur noch in Bruchstücken Reichstag   in die Dreiflassenkammer zu flüchten, aus sach- lehnung von Berg- Gewerbegerichten, so ist es flar, daß sich Geltung haben. Man flagt wohl sonst über die viele Gesetz- lichen Motiven erfolgt, so könnte die Regierung schon am heute außerhalb des Zentrums und der Freisinnigen teine macherei; indes ein so durchbrochener und verworrener Zu- nächsten Montag ein fertiges Berggesetz vorlegen in dem Hand für die Einrichtung wirklicher Arbeiterausschüsse stand, wie der des landesgesetzlichen Bergrechts muß endlich Rahmen, wie sie andeutet, und sofort die Probe auf die sozial- erheben wird. Sonach kann man der Regierung wiederum geklärt und geordnet werden. Die Angelegenheit kann in politische Leistungsfähigkeit des Landtages machen. Die Fragen den guten Glauben nicht zubilligen, daß sie mit dem ver­Monaten befriedigend verarbeitet werden." find feine Probleme mehr, nachdem einmal die Regierung heißenen preußischen Bergrecht ernsthaft den Forderungen der Es handelt sich Aehnlich sprach man sich auf dem deutschen   Anwaltstag felbst die Mißstände durch ihr Versprechen anerkannt hat. Bergarbeiter entgegenzukommen gedenkt. 1899 aus. Der Reichstag erklärte bereits in der Session Aber die Regierung weiß, warum sie erst demnächst" die allerdings um ein Notgeset, aber nicht um ein Notgeset 1895/97 in einer Resolution zum Bürgerlichen Gesetzbuch seine Angelegenheit ordnen will. Wie die Bergarbeiter 1889 durch für die Arbeiter, sondern um ein Notgesetz für die Re­die Unternehmer, die aus einer Erwartung, daß das Bergrecht für das Deutsche Reich Versprechungen getäuscht worden sind, die niemals erfüllt oder gierung und baldtunlichst einheitlich geregelt werde". 1899/1900 nahm der wieder rückgängig gemacht worden sind, so wird es darüber schwierigen Lage herauszukommen wünschen. Reichstag einen sozialistisch freisinnigen, vom Zentrum ift gar kein Zweifel möglich- auch diesmal gehen, wenn Auch inhaltlich sind die Andeutungen über das zukünftige amendierten, Antrag auf baldig ste Borlegung eines Reichs- man der preußischen Regierung folgt. preußische Berggeseg, wie wir schon gestern betont haben, mit Berggesetzes an; nur die beiden konservativen Parteien stimmten Das läßt sich mit mathematischer Gewißheit beweisen. Ausnahme eines Punktes durchaus un bestimmt. Man kann damals dagegen. Die Regierung hat bereits einmal gerade bei der Regelung des nicht daraus entnehmen, wie sich das definitive Gesetz gestalten Es ist also allgemein sowohl von den bürgerlichen Parteien preußischen Bergrechtes die Ansicht verfochten, daß eine gefeßliche wird. Klar tritt nur die Forderung des Verbotes des Nullens des Reichstages wie von den Sachverständigen des Berg- Regelung der Arbeitszeit, soweit dies durch sanitäre Rücksichten" auf, ein Verbot, das ja durch die Einführung von

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