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Strafen wieder unwirksam gemacht werden kann, wenn denn überhaupt im Abgeordnetenhause und im Herrenhause. auch nur für dieses Verbot eine Mehrheit sich finden sollte.

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gesetzliche Regelung des Arbeitsverhältnisses im Bergbau mattgesetzt

werden.

An sich ist es ja nicht gerade erwünscht, daß die Gesetzgebung mehr als unbedingt notwendig in Verhältnisse eingreift, deren Regelung recht eigentlich Sache der Vereinbarung zwischen Arbeit­geber und Arbeitnehmer, beziehungsweise der Arbeitsordnungen sind, und es wäre demzufolge vorzuziehen gewesen, wenn die Ordnung des Arbeitsverhältnisses im Ruhrrevier sich ohne gesez­geberisches Vorgehen so einwandsfrei gestaltet hätte, wie dies zum Beispiel im niederschlesischen Bergrevier der Fall ist. Auch ist es nicht unbedenklich, wenn eine solche gesetzgeberische Regelung in einer Zeit vorgenommen wird, wo der wirtschaftliche Krieg im Ruhrrevier nur zu leicht zu einer einseitigen Beurteilung und Behandlung von Fragen führt, deren dauernd befriedigende Ordnung mur bei unbefangener Sachlichkeit herbeigeführt werden kann. Wenn aber schon die Klinke der Gesez­gebung ergriffen werden soll, so ist es bei weitem zuziehen, wenn die Initiative dazu von der Regierung ausgeht, und wenn diese die Führung der Sache in der Hand hält. Dazu wird freilich auch gehören, daß sie nicht bloß mit gesetzgeberischen Vorschlägen hervortritt, sondern diese auch gegen die zweifellos zu gewärtigenden Bestrebungen, dabei Kapital für Wahl- und Partei­Interessen zu schlagen, mit rücksichtsloser Entschiedenheit ver­teidigt."

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Aus den weiter unten mitgeteilten Aeußerungen der reaktionären Presse ersieht man denn auch bereits, daß sie keinerlei Gefahr für die Unternehmerinteressen aus der An­fündigung der preußischen Regierung sieht. Die Berliner Neueste Nachrichten" sind zwar so klug, von einer Bedrohung des Unternehmertums zu erzählen, um den Anschein zu er­wecken, als ob etwas Ernstliches geschehen könnte. Post" und Kreuz- Zeitung  " aber geben sich gar keine Mühe, sachlich auf die Reformvorschläge einzugehen, und begnügen sich mit dem Jubel darüber, daß es gelungen sei, die Absicht des Reichs­tages zu durchkreuzen und die Angelegenheit in Preußen zu erledigen. Preußische Sozialpolitik aber das heißt die Sozial­reform der Zuchthausvorlage, des Kontraktbruchgefehes- das ist die soziale Erleuchtung der Dreiflassenherren, die schon in dem Achtstundentag für Bergarbeiter eine sozialistische Utopie wittern. Wir glauben nicht, daß ganz unabhängig von der Frage des Streiks selbst das Bülow- Möllersche Versprechen irgend einen Eindruck auf Eindruck auf denkende und unterrichtete Die Post" ist, wie man sieht, guter Dinge; sie hat zwar die Arbeiter machen kann. Die Bergarbeiter haben seit 1889 schwersten prinzipiellen und taktischen Bedenken gegen das Eingreifen erfahren, was sie von Versprechungen zu halten haben, der Regierung, aber sie ist trotzdem durchaus einverstanden, in der und sie werden auch aus der genialen Kanalpolitik frohen Erwartung, daß bei der Reform eine Art Zuchthaus­des preußischen Junkertums gelernt haben, daß in Vorlage herauskommt, die dann die Regierung gegenüber den der Politik die Barzahlung notwendig ist. Wechsel auf durch Stimmenfang- Rücksichten veranlaßten Forderungen unbestimmte Frist sind noch nicht das Papier wert, auf dem Zentrums zu verteidigen haben wird. Das ist der Sinn der Post"- Bedlißiade. sie geschrieben sind; und preußische Regierungsversprechungen Etwas flüger spielt das Kanonenorgan, die Berliner   Neueste insbesondere das weiß man schon seit den Freiheitskriegen Nachrichten", in der widerwärtigen Komödie mit. Ohne mit einer und seit 1848 sind genau so viel wert wie russische Ukase. Wimper zu zucken, richtet es an die Dreiklassen- Kammer die folgende Aber etwas anderes werden die Bergarbeiter und das Mahinung: Proletariat überhaupt aus diesem russischen Zwischenspiel in der preußischen Bergarbeiterbewegung wiederum lernen. Graf Bülow hat fürzlich im Reichstag genau wie der Militär­diktator von Petersburg   die Arbeiter auf rein wirtschaft­liche Interessen abzulenken versucht, und es bedauert, daß in Deutschland   das Proletariat darüber aufgeklärt ist, wie jede Frage ihrer Eristenz eine Frage der allgemeinen Politik ist, wie feine Lösung einzeln möglich ist, wie der Kampf des Proletariats um seine Befreiung notwendig ein Kampf um die Eroberung der politischen Macht sein muß. Wenn der­selbe Graf Bülow als preußischer Ministerpräsident nichts Eiligeres zu tun hat, als die notwendige und dringende Berg­reform aus dem Reichstage des demokratischen Wahlrechts in das Antiparlament des des preußischen Dreiklassen- Systems hinüberzuschmuggeln, das Arbeiter als Volksvertreter nicht duldet, um wirkliche Reformen zu vereiteln, so werden aller­dings die Arbeiter aller Organisationen darüber aufgeklärt, daß ihre besonderen Berufsfragen nur Teilerscheinungen der allgemeinen Politik sind und nur mit ihr gelöst werden können.

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durch das Reich hinzuwirken. Der Abg. Gothein hat folgende Novelle zur Gewerbe- Ordnung ausgearbeitet: Der Reichstag wolle beschließen:

1. Der§ 115 der Gewerbe- Ordnung für das Deutsche Reich erhält folgenden Zusah:

" Im Falle der Auflösung des Arbeitsverhältnisses muß dem Arbeitnehmer auf sein Verlangen die ihm vom Arbeitgeber über­lassene Wohnung bis zum Schluß des der Kündigung der Wohnung folgenden Monats gegen Erstattung der bisherigen Miete belassen werden. Entgegenstehende Verabredungen sind rechts unwirksam."

2.§ 120 e Abs. 3 enthält die Bestimmung, daß für Gewerbe, in denen durch übermäßige Dauer der täglichen Arbeitszeit die Gesundheit der Arbeiter geschädigt wird, Dauer, Beginn und Ende der Arbeitszeit vom Bundesrat vorgeschrieben" werden fönnen. Hier will Gothein hinter Gewerbe" eingeschaltet wissen: ,, einschließlich des Bergbaues".

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3.§134b Absatz 2 bestimmt, daß Strafbestimmungen, die das Ehrgefühl oder die guten Sitten verlegen, in die Arbeits­ordnung nicht aufgenommen werden" dürfen. Hier will Gothein hinter Sitten verlegen" einschalten: oder welche die Nicht­anrechnung eines für eine ausbedungene Arbeitsleistung verdienten Lohnes( Nullen) aussprechen".

4. Der§ 134h( ständige Arbeiter- Ausschüsse) der Gewerbe­Ordnung soll u. a. folgende Bestimmungen erhalten:

" Für Fabrifen und Bergwerke, in welchen mindestens 100 Ar­beiter beschäftigt sind, muß ein ständiger Arbeiter- Ausschuß von wenigstens drei Köpfen durch geheime Wahl sämtlicher großjährigen Arbeiter bestellt werden.

Der Arbeiterausschuß vertritt die Arbeitnehmer in allen das Arbeitsverhältnis betreffenden gemeinsamen Fragen; insbesondere ist er befugt, für die Gesamtheit der Arbeitnehmer Erklärungen über Kündigung oder Wiederaufnahme der Arbeit abzugeben; das Recht des einzelnen Arbeiters, eine hiervon abweichende Erklärung über die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses abzugeben, wird da durch nicht berührt.

In Betrieben, welche mit einer besonderen Gefahr für Leben und Gesundheit der Arkiter verbunden sind, ist der Ausschuß be­rechtigt, aus der Zahl der Arbeiter des betreffenden Betriches Delegierte( Arbeiterkontrolleure) zur leberwachung des Be­triebes im Interesse von Leben und Gesundheit der Arbeiter zu bestellen. Diese Delegierten sind nicht berechtigt, selbständige Anordnungen zu treffen, sondern haben lediglich vorgefundene Mängel oder Berstöße gegen gesetzliche und polizeiliche Bestimmungen oder gegen die Vorschriften der Arbeitsordnung dem Betriebsleiter und im Falle durch diesen keine Abhülfe erfolgt, dem staatlichen Aufsichtsbeamten mitzuteilen. Welche Betriebe als gefährliche c zusehen sind, entscheidet die höhere Verwaltungsbehörde. Der Bundesrat kann allgemein alle Betriebe einer Art als gefährlich erklären 2c.

Hieran schließen sich noch eine Reihe von Einzelbestimmungen über die Aufgaben und Befugnisse der Arbeiterdelegierten. Die Zahl der Streifenden

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Die geliebten Arbeitswilligen.

Da bleibt vor allen Dingen zu wünschen, daß nichts übereilt und nichts aus augenblicklicher Tagesstimmung und aus einseitigem Gefühlsüberschwang beschlossen werde. Regierungsseitig ist ja wiederholt versichert worden, daß die Fortsetzung unserer Sozial­politik in vorsichtigem Tempo erfolgen soll. Der Streit selbst ist jetzt eine rein zufällige, nicht aus sich selbst notwendig ge= wordene Erscheinung. Sog seine Führer waren eifrigst be­müht, ihn zu verhindern, und die weit vorwiegende Ueber­zeugung geht dahin, daß er bei einige Entgegenkommen der Zechenbefizer hätte vermieden werden können. War deren Haltung so schroff, so berechtigt ein solcher Fehler noch nicht zu einer Gesetzgebung ab irato( int Zorn), die laut neuerlicher Er­klärung des Handelsministers ur nach dem gesunden Menschen­verstand nicht vorgenommen werden soll... Verlangen muß man ruhige, unparteiische Ergründung und Abwägung der Dinge, keine Entscheidung aus der zurzeit herrschenden Aufregung heraus. Der Zufallsstreik darf doch nicht ein wohlerwogenes Regierungs­programm vorsichtiger sozialpolitischer Fortschritte über den Haufen soll nach Meldungen der Zechenbefizer um 492 abgenommen haben. werfen. Nun soll der vielberufene§ 120 e der Gewerbe- Ordnung Diese kleinen Schwankungen find bedeutungslos. mit einem Mal eine so viel allgemeinere Ausdehnung erhalten als bisher... Will man nun, wie halbamtlich verkündet wird, allgemeine Vorschriften für alle Gewerbe auf Die Bergarbeiter des Ruhrreviers werden sich zwar durch Grund dieses Paragraphen schaffen, so wird man zum allgemeinen den Bülow- Ukas nicht in blinde Hoffnungen einlullen lassen, Der Bergbauverein erklärt ausdrücklich, daß die von verschiedenen Marimalarbeitstag kommen, den die Reichsregierung bisher nicht Seiten verbreitete Nachricht, wonach, im Falle die Streikenden sie werden sich vielmehr darüber klar werden, welch ein Unter­wollte. Weiter stehen bekanntlich sozialpolitische Maßnahmen zu die Arbeit wieder aufnehmen sollten, die jetzt Arbeitswilligen en schied zwischen dem allgemeinen Wahlrecht des Reichstages gunsten der Arbeiter durch Verleihung der Rechtsfähigkeit an ihre laffen werden würden und einige Zechen dies den Ausständigen zu­und dem Dreiklassen System des preußischen Landtages iſt. Berufsvereine bevor. Selbstverständlich muß zugleich deren Ver- gestanden hätten, selbstverständlich durchaus unwahr sei. Uebrigens hat ja auch der Bergmeister Engel in seiner gestern antwortlichkeit erhöht werden, und will die Regierung sich nicht wenn die Zechenbesizer wirklich die höchst mangelhaft qualifizierten erwähnten Ulfschrift über den Bergarbeiterausstand sich das dem Vorwurf einseitiger Gesetzgebung aussehen, so wird sie aus Arbeitswilligen in ihren Betrieben belassen würden, so käme das eine Verdienst wenigstens erworben, seinerseits auf die dem jetzigen Riesenstreik neuerdings auch die Anregung schöpfen nur auf eine Vermehrung der Unfälle heraus. Indessen die Liebe politische Betätigung als unabweisliche Forderung hinzuweisen. müssen, besseren Schutz den arbeitswilligen Arbeitern gegen den zu den Arbeitswilligen pflegt nur so lange zu dauern, wie sie Er hat sich durchaus nicht auf die besonderen technisch wirt­Streifzwang zum Nutzen der Arbeiter und der Unternehmer zu gebraucht werden als Kartätschen gegen die Ausständigen. schaffen." schaftlichen Fragen des Bergarbeiterwesens beschränkt, Auch die Berliner   Neuesten Nachrichten" werfen, wie man sondern er hat sogar Zuchthausvorlagen, Aenderung der sieht, zum Schluß die Maske ernsthafter Besorgtheit ab und wittern Verfassung usw. Wenn verlangt. die erleuchtete fröhlich die Rechtsfähigkeit der Arbeiterorganisation, für Streifs und wohlmeinende Regierung des Grafen Bülow den finanziell zu haften, und den Arbeiterschutz, der sich auf Arbeits­Arbeitern rät, sich nicht politisch aufzuklären, es aber unter- ivillige beschränkt. läßt, dem Unternehmertum flar zu machen, daß es seinerseits Uebereinstimmend geht aber aus allen mitgeteilten Breß­nicht wirtschaftliche Interessen mit der Politik verquiden äußerungen hervor, daß eine den Forderungen der Bergarbeiter solle, so beweist dieser Widerspruch hinlänglich, daß auch die gerecht werdende Reform im preußischen Landtag keine Aussicht auf Annahme hat, selbst wenn sie die Regierung wagen würde. jetige Regierung nur an den Unverstand der Massen zu Die Zentrumspresse uns liegt bisher nur ein Urteil der appellieren sucht, um die Alleinherrschaft der regierenden, Germania  " vor- entwickelt einen Optimismus, von dem Klassen, um die Macht des Unternehmertums und des man nur zweifeln kann, ob er verblendet ist oder verblendend Kapitals zu fichern. Aber der Understand der sein soll: Massen iſt eben trob der weisen Ratschläge der Regierung der christlich monarchischen Sozialreform nicht mehr verbreitet. Darum wird man auch mit dieser preußischen Regierungsaktion bei den Arbeitern kein Glück haben. Auf die Entschließungen der Bergarbeiter, wie immer sie ausfallen sollten, wird die Verheißung der Bülow- Möllerschen Regierung sicher keinen Einfluß haben.

Dem Reichstag aber liegt es nun ob, die preußische Intrigue zu durchkreuzen und mit aller Entschiedenheit den deutschen   Bundesrat vor die Frage zu stellen, sofort von Reichs wegen die von den Bergarbeitern erhobenen Forderungen gesetzlich anzuerkennen.

Die Presse und der Bülow- Ukas.

Die bürgerliche Presse sieht fast ausnahmslos in der Ankündigung der preußischen Bergrechtsreform eine rettende Tat; nur scheiden sich die Meinungen darüber, wer gerettet werden soll und wo ge­

rettet wird.

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Polizeiliche Lynchjustiz und fixe Richter. Aus Dortmund   telegraphiert unser E- Korrespondent:

In einer Versammlung in Gieding wurde folgendes mitgeteilt: Zwei Zechenbeamte, denen Polizeigewalt übertragen war, erklärten in einer Wirtschaft zwei polnische Arbeiter für verhaftet. Sie führten die Verhafteten zur Zeche und wollten sie dort in einen Raum ein­sperren. Darauf flüchtete einer der Verhafteten. Der andere wurde dann von den Beamten mit Gummischläuchen schwer gemishandelt. Wahrscheinlich wäre der Mann zu Tode geprügelt worden, wenn nicht ein Gendarm ihn aus den Händen der neugebackenen Ordnungs­beamten errettet hätte. Der betreffende Gendarm hat diesen Vorfall in der Versammlung bestätigt.

Dieser Justiz gegenüber ist auch der anderen Justiz ein Kommt ein Gesez dieses oder eines womöglich noch verbesserten Inhalts zu stande, so würde dadurch nicht nur das Verhältnis Kompliment zu machen, daß sie ganz außerordentlich fir arbeitet, zwischen Bechenbefizern und Bergarbeitern auf eine weit geeig was bei den Klagen der legten Zeit wegen Ueberhäufung der Ge­netere, namentlich die letzteren befriedigendere Basis gestellt, richte ganz eigenartig anmutet. So ist am 26. Januar bereits ein sondern ganz gewiß auch die Hauptursachen der seitherigen Slagen Arbeiter verurteilt worden wegen eines Deliktes, begangen am der Arbeiter und auch der Ausstände beseitigt, und es kann des- 6. Januar. Das Delikt bestand darin, daß der Mann einem halb nur dringend gewünscht werden, daß der angekündigte Gefeß- Arbeitswilligentransport zusah und glaubte, er brauche der Auf­entwurf dem Landtag so bald wie möglich zugehen und hier mög- forderung eines Gendarmen, fortzugehen, nicht zu folgen. Es war dies lichst rasch verabschiedet werde, denn wenn es irgend jemals mit aber kein Streifer, sondern ein Fabrikarbeiter, der in Ehrendorf gefeggeberischen Maßnahmen gedrängt hat, dann sicher in diesem bei Bochum   wohnt und bei seinem Bruder in Harnach zum Besuch Falle. Aber vielleicht wirkt schon die bloße Anfündigung des Gesetz- war. Das Urteil lautet auf einen Monat Gefängnis. entwurfs wie eine heilsame Douche auf die immer noch in ihrer ablehnenden Haltung verharrenden Leiter des Bergbauvereins, daß sie endlich der Stimme der Vernunft und Klugheit nach geben."

Hoffentlich sieht das Zentrum, wenn es ihm denn ernst ist mit der Beseitigung der ärgsten Mißstände im Ruhrrevier, nunmehr ein, welchen schweren taktischen Fehler es beging, indem es die Attion in das preußische Abgeordnetenhaus verlegte, obwohl es doch auf dem Boden eines Reichs- Berggesetzes steht.

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Ueber die wirtschaftlichen Wirkungen des Streiks wird dem Konfektionär" geschrieben:

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Es wird

Läßt sich auch hier und da eine Stimme gegen den Bergmann vernehmen, so herrscht doch erkennbar bei der weitaus überwiegenden Mehrheit volle Sympathie für die Streifenden, welche sich bis jetzt in mustergültigster Ruhe und Ordnung verhalten... überall nur die eine Frage erörtert, wie lange kann und wird der Den Vogel aber schießt wieder der sonderbare Freifinn des gesamten Handelsstand, sowohl für das Detail- als auch für das Streik noch dauern? Diese Frage ist die schwerwiegendste für den Die Kreuz- Zeitung  " fieht das Unternehmertum und den preußischen Berliner Tageblatt" ab; es reklamiert geradezu die Waterschaft Engrosgeschäft. Bartikularismus gerettet: Als am 17. d. M. der Generalstreit verkündet Die Regierung verfolgt hierbei das offensichtliche Ziel, der für den Bülow Ukas und schwärmt ganz im russischen Zarenstil, wurde, verließen alle Geschäftsreifenden wie auf einen Wink das Beilegung des jezigen Ausstandes die Wege zu ebnen und fünftigen ber dem Volke zugleich väterliches Wohlwollen tündet und es warnt Kohlenrevier, denn wohin sie auch kommen mochten, kein Detailleur Ausständen vorzubeugeu. Sie macht sich zwar nicht ohne weiteres vor der Verführung durch die schlechtgesinnten Elemente: hatte den Mut, etwas zu bestellen. Diejenigen Detailgeschäfte, die aus­sämtliche Forderungen der jetzt ausständigen Bergarbeiter zu Die Ankündigung, daß die preußische Regierung entschlossen schließlich auf die Kundschaft der Berglente angewiesen find- ur5 deren gibt ist, dem Widerspruch der Zecheninhaber zum Trog die wichtigsten es sehr viele sind vollständig lahmgelegt, und es wird nichts nur nichts eigen, aber sie bietet die Hand zur Beseitigung unleugbarer Forderungen der Arbeiter zu erfüllen, wird im Streifgebiet mit Jubel verkauft, sondern es gehen auch keine Zahlungen ein, denn die Löhnung, Mißstände, die schon seit geraumer Zeit Zeit eine zum Teil aufgenommen werden und der preußischen Regierung Berzeihung für die jetzt noch zur Auszahlung gelangt ist, wird zum notwendigsten bis zur Erbitterung gesteigerte Unzufriedenheit erregt haben. Da­bei vermeidet sie wohlweislich Maßregeln, durch welche die Unter­manche frühere Unterlassungsfünde erwirken. Zugleich möchten wir aber Lebensunterhalt zurückbehalten, dem Detailleur bleiben daher die an die streifenden Arbeiter jetzt die dringende Mahnung richten, die Einnahmen der Löhnungstage aus, auf welche er regelmäßig rechnen nehmer ihrer Eigenschaft als Herren des Betriebes völlig entkleidet Arbeit wieder aufzunehmen, und zwar so schnell wie möglich. Sie konnte, auf Basis derer er seine Regulierungen einrichtete, feine werden würden. Vor allem aber lehnt sie den Gedanken der reichs­leisten sich damit selbst den allergrößten Dienst, beseitigen den Akzepte ausstellte! Was wird mit letteren nun geschehen? Sie gefeßlichen Regelung ab und will sie diesen Gegenstand nach wie vor der landesgefeßlichen Regelung vorbehalten. Formale Bes Vorwurf, den man wegen ihres Kontraktbruches gegen fie erheben gehen schonungslos unter Protest zurück, wenn nicht der Lieferant, fonnte, und legen die Bemühungen einzelner Agitatoren lahm, die unter Berücksichtigung der eingetretenen Verhältnisse, in eine Pro­denken würden der reichsgesetzlichen Regelung nicht entgegenstehen. Aber da nun einmal alle auf Bergwerke bezüglichen An­sich den Ausstand zu eigennügigen Zwecken zunuze machen longation gewilligt, oder längeren Ausstand erteilt hat. gelegenheiten bis jetzt landesgefeßlich geregelt worden sind und möchten. Die streitenden Bergarbeiter haben sich der allgemeinſten auch das Bürgerliche Gesetzbuch nach Art. 67 seines Einführungs­Sympathien weiter Boltskreise bei ihrem Vorgehen zu erfreuen gesezes in diese Regelung nicht hat eingreifen sollen, so ist es gehabt. Mögen sie sich dieser Sympathien würdig erweisen, indem fie solidarisch die Arbeit wieder aufnehmen!" richtig, zunächst sich auf einen Ausbau der Landesgesetzgebung zu beschränken. Die gegenwärtige Zeit, insbesondere die Verhältnisse Ist das nun bodenlose Dummheit oder berechnete kapitalistische im Reichstage verlocken wahrlich nicht zu einer Erweiterung des Wenn die Sozialdemokratie wirklich den Bergarbeiter- Streit Gebietes der Reichsgesetzgebung auf Kosten der Landesgesetzgebung." Der Sozialdemokratie wirft man immer vor, daß sie rein wirt- parteipolitisch ausnußen wollte, so würden wir raten, der preußischen foll ja die Sozialdemokratie politische Absichten verfolgen. Wenn Enttäuschung, die notwendig den gegaukelten Hoffnungen folgen man sehen will, wer alle Vorgänge politisch auszubeuten sucht, würde, hätte die Wirkung, daß es dann keinen Arbeiter im Ruhr­der lese aufmerksam die Auslassungen der Kreuz- Beitung", rebier geben würde, der nicht sozialdemokratisch ist. Wir aber wollen den Bergarbeitern helfen, ihrer augenblicklichen, bom Wagenmullen und der Regelung der Schichtzeit zu dem ſtaatsstreichlerischen Kampf des preußischen unerträglichen Bedrückung ledig zu werden, darum sprechen wir aus, Juntertums gegen Reich und Reichstag übergeht. was für jeden Urteilsfähigen und Kenner preußischer Politik selbst Aehnlich verfährt die" Post", die ihr Vergnügen an dieser verständlich ist. Düpierungs- Aftion faum verhünt:"

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Die Ankündigung dieses gesetzgeberischen Planes ist insofern ein geschickter Schachzug, als dadurch sowohl der Zentrumsvorstoß im Landtage, als auch der jozialdemokratische Antrag auf reichs

Tücke?

Aktionen im Reichstag.

Neben der Sozialdemokratie und den Nationalliberalen beab­sichtigt auch die freisinnige Vereinigung auf die gesetzliche Regelung

Das sind sehr ernste Gedanken, bange Sorgen, die nicht nur den hart betroffenen Detailleur bewegen, nein, fogar auch den Grossisten oder Fabrikanten, welcher den größten Teil seiner Kundschaft im punkt seines Wirkungsfreises auf das rheinisch- westfälische Kohlen­Kohlenrevier befigt. Derjenige Lieferant, welcher bisher den Schivers male ein anderes Absatzgebiet beackern zu müssen, zumal heutzutage revier legte, wird es gewiß schmerzlich empfinden, nun mit einem überall mit der großen Konkurrenz zu rechnen ist. Am allerempfindlichsten werden infolge des Streits die Bc­Kleidungsindustrien betroffen... Nach der augenblicklichen Lage darf mit Sicherheit angenommen werden, daß der Streik noch mindestens weitere 14 Tage anhalten wird. Auch dann ist dessen Beendigung noch fraglich, wenn es der Staatsregierung nicht gelingen sollte, die Zechenverwaltungen zu einigen Bugeständnissen zu bewegen. Sollte sich der Streik indes noch den Monat Februar hindurchziehen, so dürften die Be­enorm geschädigt fleidungsbranchen auf längere Zeit hinaus werden. Denn selbst wenn die Bergleute den Streit beendigen und ihre Arbeit nach einem Vergleich wieder aufnehmen, so haben sie ihren ersten Verdienst wieder für die Schulden abzutragen, welche