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1. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 41.

Parlamentsberichte.

Deutscher Reichstag .

68. Sigung vom 17. Februar. 1 Uhr. Am Tische des Bundesraths: von Bötticher, von Berlepsch, Lohmann. Die zweite Berathung der Gewerbeordnungs- Novelle( Ar­beiterschutz- Gesetz) wird fortgesetzt. § 105d statuirt die Befugniß des Landraths, für bestimmte Gewerbe, für Betriebe, mit Arbeiten, die ihrer Natur nach Unter­brechung oder Aufschub nicht gestatten, sowie für Saisonbetriebe und solche, die mitunter außerordentlich verstärkt thätig sein müssen, Ausnahmen von den in§ 105b vorgeschriebenen Bestim­mungen über die Sonntagsruhe zuzulassen.

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Die Kommissions- Mitglieder aus der freisinnigen und Volkspartei beantragen, daß diese Bestimmungen auf Ver­langen des Reichstags wieder außer Kraft gesetzt werden sollen.

Leder und

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Mittwoch, den 18. Februar 1891.

man

Damit schließt die Diskussion.

8. Jahrg.

ver=

In der Abstimmung wird§ 105 d in der Kommissions fassung unter Ablehnung der beiden Amendements ange= nommen.

Nach§ 105e können durch die höheren Verwaltungs behörden Ausnahmen von den Vorschriften über die Sonntags­ruhe zugelassen werden für Gewerbe, deren vollständige oder theilweise Ausübung an Sonn- und Festtagen zur Befriedigung täglicher oder an diesen Tagen besonders hervortretender Bedürf nisse der Bevölkerung erforderlich ist, sowie für Betriebe, welche ausschließlich mit durch Wind oder unregelmäßige Wasserkraft bewegten Triebwerken arbeiten. Nach dem 3usaß der Kom­mission soll für Anträge bezüglich der letztgenannten Betriebe das Verwaltungs- Streitverfahren zulässig sein.

Abg. Möller befürwortet einen Kompromißantrag Gutfleisch und Genossen, wonach im Interesse der kleineren Papiermühlen auch diejenigen Betriebe unter die Bestimmungen des Paragraphen fallen sollen, welche nicht ausschließlich", sondern nur vor­wiegend" mit unregelmäßiger Wasserkraft arbeiten.

rath Ausnahmen zuläßt, wo die Produktionsbedingungen es er- Saisonarbeiten Einschränkungen der Sonntagsruhe eintreten, die fordern; er führt auch Konkurrenzbedingungen an. Leider sind unbeschadet der Entwickelung der Industrie vermieden werden solche noch allgemein maßgebend und könnten es auch beim könnten, und der Chemnizer Stadtrath hatte gegen diesen Bundesrathe sein. So fönnte es dahin kommen, daß für kein Bericht nichts einzuwenden! Das zeigt die Nothwendigkeit Gewerbe die Bestimmung des§ 105b voll und ganz gilt. In unseren der Annahme unseres Antrages. Der Abg. Klemm Anträgen liegt auch nichts Schablonenhaftes. Herr Baumbach hält es wies auf die chemische Industrie, aber gerade sie ist so für einen großen Schaden der österreichischen Gesetzgebung, daß leistungsfähig und giebt so hohe Dividenden, daß sie eine Ein­man dort deutlich gesagt hat, wo Sonntagsarbeit nicht stattfinden schränkung wohl ertragen kann. Wenn Sie unseren Antrag ab­darf, und daß man gleichwohl 27 Kategorien von Ausnahmen lehnen, so wird das Prinzip der Sonntagsruhe so durchlöchert festgesetzt hat. Wir wären glücklich, wenn wir nicht mehr als sein, daß schließlich, wie in einem großlöcherigen Sieb, nichts 27 Kategorien geschaffen hätten, leider werden es bei uns über mehr davon vorhanden ist. Abg. Schrader: Zum Zustandekommen eines Gesetzes ge­100 werden. Unsere Sonntagsgesetzgebung wird also bedeutend ungünstiger ausfallen als die österreichische. Alles, was wir verhört die Nebereinstimmung von Reichstag und Bundesrath, dieses langen, steht bereits in anderen Gesetzgebungen, so in England Verhältniß soll hier geändert werden, und insofern habe ich mit und in den Vereinigten Staaten , in der Schweiz und auch in Recht andeutungsweise von einer Verfassungsänderung gesprochen. Abg. Bebel beantragt, diese Befugniß lediglich auf Betriebe, Desterreich. Frankreich wird in Kürze genöthigt sein, in der Ob es angemessen war, von Willkür zu sprechen, wie es Herr die ihrer Natur nach Ausschub oder Unterbrechung nicht gestatten, Arbeiterschutz- Gesetzgebung weiterzugehen. Ich fürchte, daß der von Stumm gethan, möchte ich nicht für ganz sicher halten. zu beschränken. Bundesrath mit den Ausnahmen viel zu weit gehen wird. Diese Ich empfehle Ihnen nochmals die Annahme unferes Antrages. Abg. v. Stumm erklärt, von einer Willkür nur bezüglich der Der zweite Absatz des§ 105d der Kommissionsbeschlüsse Bestimmung öffnet der Auslegung Thür und Thor. Für den schreibt in Uebereinstimmung mit der Regierungsvorlage vor, daß Antrag Gutfleisch kann ich mich erflären, weil ich immer bereit Lage der Industrie gesprochen zu haben. die Regelung der hier in Frage kommenden gestatteten Arbeiten bin, die Macht des Reichstags zu vermehren. Aber ich würde den­und Arbeitsbedingungen für alle Betriebe derselben Art selben Antrag, zu§ 105g gestellt, wahrscheinlich ablehnen. Denn gleichmäßig zu erfolgen hat. Nach Absatz 3 sollen die be hier bei§ 105 d erlangt der Reichstag die Macht, wenn der Bundes­treffenden vom Bundesrath getroffenen Bestimmungen durch rath einmal in der Auslegung seiner Vollmachten zu weit geht, das Reichsgefeßblatt veröffentlicht und dem Reichstage bei hierin eine Beschränkung zu Gunsten der Arbeiter eintreten seinem nächsten Zusammentritt zur Kenntnißnahme vorgelegt zu lassen, aber umgekehrt fönnte der Reichstag bei§ 105 g, werden. wenn der Bundesrath einmal eine weitere Beschränkung der Sonntagsarbeit bestimmt hat, diesen den Arbeitern günstigen Be­schluß wieder außer Kraft setzen. Wenn der Bundesrath in diesen Fragen allein der Vermögende und Wissende ist, brauchen wir ja den Reichstag überhaupt nicht. Allerdings kann fich der Abg. Ulrich( Soz.): Der Kommissionsantrag enthält sehr Bundesrath in diesen technischen Fragen umfassendere Informa­weitgehende Befugnisse für den Bundesrath, die sich für die Lage tionen schaffen als wir, aber nicht nur im Reichstag hängt alles der Arbeiter höchst bedenklich gestalten müssen. Die Saisonarbeit von zufälligen Majoritäten ab, sondern auch im Bundesrath ist drückt das Kleingewerbe ohnehin herab und macht es den die Majorität gebunden, denn derselbe wird selten anders be­Grossisten dienstbar, ohne daß diese direkt als Fabrikanten auf- schließen als die preußische Regierung. Mein Antrag läßt allein treten. Der Niedergang der Portemonnaie- Industrie ist ein Be- die Ausnahmen zu, die zugelassen werden müssen. Im übrigen weis davon; hier, wie in manchen anderen Industrieen, werden bin ich damit einverstanden, daß wir in diesem Falle die Voll­eigentlich das ganze Jahr hindurch Saisonartikel fabrizirt, und macht des Bundesraths durch den Antrag Gutfleisch beschränken. die kleinen Leute, die ohne Kapital arbeiten, können den Geh. Rath Königs bittet im Interesse der Vermeidung über­Abg. Möller( natl.) spricht sich gegen beide Anträge und Ansprüchen nach neuen Mustern nicht mehr genügen. Ein türz- für die Kommissionsvorlage aus. Die Möglichkeit, daß der flüssigen Schreibwerks den von der Kommission beschlossenen lich erschienener Artikel in der Zeitschrift für Portemonnaie, Reichstag einmal ergangene Bestimmungen wieder außer Kraft seßen Busaz wieder zu streichen. Abg. Hirsch( dfr.) nimmt Bezug auf eine Petition des Galanteriewaaren schildert deutlich, wie die könne, würde die Industrien, namentlich die Exportindustrieen, Hleinen Fabrikanten schließlich die Lohnarbeiter der Grossisten schwer schädigen. Herr Bebel wolle den Antrag Gutfleisch nur Gewerbevereins deutscher Konditoren, um die Nothwendigkeit werden und die Verminderung ihres Gewinnes weiter auf ihre unterstützen, weil er das Recht der Arbeiter zu wahren geeignet nachzuweisen, daß auch den Angehörigen dieses Standes Rücksicht Arbeiter abwälzen müssen. Die Menge der Ausnahmebestim- fei. Damit bekunde er wieder ganz eklatant, daß er ein auf ihr Erholungsbedürfniß zu Theil werde. Abg. Orterer hält den Antrag Möller nicht für geeignet, mungen in diesem Gesetz macht es an sich schon unübersichtlich; einseitiges Klasseninteresse vertrete. Als Vertreter der Gesammt­die hier statuirte Ausnahme aber ist abgesehen davon auch an heit aber handle man, wenn beiden Theilen gerecht die kleinen Müller Bayerns in ihrem Konkurrenzkampf genügend Den Zusatz, betreffend die Zulassung des Ver­und für sich sehr schädlich. Die Zahl der Industrieen, die als werde; mit der Ablehnung des Antrages Gutfleisch sichere zu schützen. Saisonindustrieen angesehen werden können, ist sehr groß, um so man die Exportindustrien und schaffe dadurch dem Arbeiter waltungsstreitverfahrens erklärt Redner für überflüssig. Abg. Bebel: Wenn die Regierung eine Vermeidung des bedenklicher ist der Kommissionsantrag. Der unfrige fönnte ja Arbeit, die ihm sonst entgehen würde.( Lebhafter Widerspruch für die Uebergangszeit bedenklich erscheinen, aber bald wird man links.) Schreibwerks für ausschlaggebend gegen eine Bestimmung hält, sich an die neuen Verhältnisse gewöhnen und die Arbeitspausen Abg. Schrader( dfr.): Auch ich kann im Interesse der so hoffe ich, daß sie vielen unserer Anträge aus demselben in der schlechten Saison, sowie die übermäßige Arbeit in der Saison- Industrien den Antrag Bebel nicht befürworten. Unseren Grunde zustimmen wird. Bereits zwischen der ersten und zweiten Geschäftssaison werden aufhören. Nehmen Sie den Kommissions- eigenen Antrag aber stüßen wir hauptsächlich darauf, daß jedes Kommissionslesung des Entwurfs wurde ein Komitee eingesetzt, antrag an, so werden sehr viele Unternehmer durch beigebrachte verfassungsmäßige Recht auch eine verfassungsmäßige Pflicht ist, welches wesentliche Abschwächungen beschloß. Jetzt kommt man Gutachten beim Bundesrath die Ueberzeugung hervorrufen, daß von der ohne ganz zwingende Gründe der Reichstag sich nicht allgemein mit Anträgen wie den vorliegenden, die auch die Kom­ihre Industrie Saisonartikel produzirt, die Ausnahmebestimmungen entbinden darf. Der Bundesrath verhandelt hinter verschlossenen missionsvorlage noch abschwächen sollen. Es soll nicht genügen, oder unregelmäßiger werden auf sie angewandt und die Arbeiter um die Sonntags- Thüren; plöglich erscheint die Verordnung, von der bisher Ausnahmen bei Betrieben mit Wind ruhe gebracht werden, die ihnen das Gesetz gewähren will. Des- die betheiligten Industrien feine Ahnung hatten. Der Wasserkraft zuzulassen, sondern schon bei solchen, die halb empfehle ich Ihnen den Antrag Bebel zur Annahme. Reichstag dagegen hat die Oeffentlichkeit für sich. Dazu ist der vorwiegend dabei arbeiten. Damit wird wieder eine Erweiterung Abg. Gutfleisch( dfr.): Die Ausnahmebefugniß hebt den Bundesrath verfassungsmäßig absolut unverantwortlich; es bleibt in das System der Ausnahmen gebracht. Was heißt: vor­Begriff der Sonntagsruhe für sehr viele Arbeiter in der That uns nicht die mindeste Einwirkung, sobald wir unsere Befugnisse wiegend? In einem windreichen Jahre kann dieses Wort zu wieder auf. Ohne eine solche Ausnahmebefugniß des Bundes- in irgend einer Beziehung an ihn abgegeben haben. Nur neben- Gunsten vieler Betriebe ausschlagen. Diejenigen Müller, die raths tann man aber wegen der Konkurrenzfähigkeit unserer her will ich darauf verweisen, daß die Majoritäten im Bundes- irgendwie Dampfanlagen besitzen, sollte man überhaupt nicht Industrie nicht bestehen. Der Reichstag muß sich aber ein ent- rathe keineswegs feststehen, sondern in der Frage des Arbeiter unter die Ausnahmen zulassen, sondern höchstens Müller an un­scheidendes Votum vorbehalten. Der Bundesrath ist nicht sach- schutzes im Jahre 1890 total gewechselt haben. Für eine kaiser - bedeutenden Gewässern. Der Antragsteller geht aber viel zu weit, verständiger als der Reichstag . Wir beantragen, um dem Reichs- liche Verordnung wäre uns doch der Reichskanzler verantwortlich, Je weiter wir in der Berathung der Sonntagsruhe fortschreiten, tage die oberste Kontrolle zu sichern, daß die ergangenen Erlasse des Bundesraths aber sind für uns überhaupt nicht desto weniger bleibt schließlich davon übrig. Unternehmer, Bestimmungen außer Kraft treten, wenn der Reichstag dies ver- erreichbar, wenn wir den Antrag Gutfleisch nicht annehmen. Bundesrath und untere Berwaltungsbehörden erhalten die Be­langt. Eine solche Befugniß für den Reichstag besteht jetzt schon Die Voltsvertretung muß dauernd beschäftigt bleiben mit fugniß, Ausnahmen von der Sonntagsruhe zuzulaffen. Hier aber auf anderen Gebieten der Gewerbe- Ordnung. der Arbeiterschutz- Gesetzgebung; dazu gehört, daß wir uns tommen Betriebe in Frage, bei denen, wenn irgendwo, die Arbeiter Abg. Hartmann( dk.): Die deutsche Industrie läßt sich auch hier das uns zustehende Recht der Kontrolle ausdrücklich eines kräftigen Schutzes bedürfen. Es ist mir gestern keine Ant­wort gegeben worden, ob auch das Bäckereigewerbe unter die absolut nicht so in die Schablone pressen, wie es der Antrag Bebel fichern. verlangt, indem er die Kampagne- und Saison- Industrie von Staatssekretär von Bötticher: Es handelt sich hier gar Bestimmung des§ 105 b fällt. Aus dem Kommissionsbericht der Vergünstigung des§ 105 d ausschließen will. Die Boll nicht um eine Verfassungsbestimmung und Aenderung, sondern aber ersehe ich jetzt, daß es der Fall ist, während doch gerade macht des Bundesraths, die ihm hier übertragen werden soll, einfach darum, daß dem Reichstag angesonnen wird, eine Be- die Bäckergehilfen mit Rücksicht auf ihre überlange Wochentags= betrifft Verhältnisse, deren Ordnung unzweifelhaft in das fugniß, die er hat, nicht aus politischen, sondern aus Zweckmäßig- Arbeit einen freien Sonntag bedürfen. Selbst Bäckermeister Gebiet der Gesetzgebung gehört; die Nebertragung der Ordnung keitsgründen dem Bundesrath zu übertragen. Die Erörterung Innungen, die sich doch nicht gerade durch besondere Arbeiter­dieser Verhältnisse einseitig an den Bundesrath ist zweckmäßig. und Erledigung der Zweckmäßigkeitsfragen würde im Plenum des freundlichkeit auszeichnen, haben die Sonntagsarbeit für entbehr­Der Bundesrath kann sich der Möglichkeit, daß seine Verord Reichstage einfach undurchführbar sein. Auch darin geht der lich erklärt. Auch die Barbiergehilfen gehören zu denjenigen, für nungen durch den Reichstag wieder außer Kraft gesetzt werden, Borredner zu weit, daß er jede nachträgliche Kritik für unwirksam die eine gefeßliche Sonntagsruhe geschaffen werden muß. Das nicht aussetzen; er wird also sehr vorsichtig mit dem Erlaß seiner erklärt. Beim Etat des Reichsamts des Innern z. B. wird viel Urtheil eines einzigen vernünftigen Mannes ist mir in diesen Vorschriften sein. Damit fönnen wir uns zufrieden geben. gefragt und von unserer Seite wird viel geantwortet( Zwischen Fragen maßgebender als dasjenige von Tausend, welche in ihrem Abg. Baumbach Berlin( dfr.) ersucht dringend um die An- ruf links), vielleicht nicht zu Ihrem Beifall, aber geantwortet Schlendrian fortleben. Schließlich, wenn wir diesen Paragraphen nahme des Antrages Gutfleisch. Man dürfe die Regelung dieser wird immer.( Große Heiterfeit.) Die wechselnde Stellung des über die Sonntagsruhe fertig gemacht haben werden, wird nur Berhältnisse nicht ohne Weiteres dem Bundesrathe überlassen. Bundesraths in der Arbeiterschuhfrage will ich nicht näher be für sehr wenige Gewerbe eine wirklich volle Sonntagsruhe übrig Von einer nachträglichen Genehmigung sei keine Rede; errühren( Heiterkeit links), auch die Stellung der freisinnigen Partei bleiben. Wir haben ja keine Aussicht, mit weitergehenden An­scheint eine derartige Verordnung bedenklich, so soll der Bundes- hat zu dieser Frage sehr gewechselt.( Sehr gut! rechts.) Durch trägen durchzubringen. Ich hoffe aber, daß sie selbst durch die rath sich nur auf eine anderweite Ordnung der Materie ein- alle Ihre Ausführungen zieht sich ja doch ein Etwas von Ver: Opposition aus den Kreisen der Betheiligten gezwungen werden, laffen. Ausnahmeregeln sollen hier getroffen werden, welche trauen zum Bundesrath. Lassen Sie sich von diesem Hauch noch schließlich noch weitere Einschränkungen der Sonntagsarbeit zu an und für sich unter die Reichsgesetzgebung fallen, das sei etwas weiter tragen. Hic Rhodus, hic salta! Lehnen Sie den beschließen. Abg. Gutfleisch: Gerade in der Absicht, die Gesetzgebung tlar. Zu einem Vertrauensvotum für den Bundesrath sei Antrag Gutfleisch ab. Abg. v. Stumm( Reg.) empfiehlt ebenfalls die unveränderte in Fluß zu erhalten und die Sonntagsruhe immer allgemeiner zu dieses Gesetz nicht geeignet. Die freisinnige Partei könne nicht ein gutes tonſtitutionelles Recht einfach aus der Hand geben. Annahme der Kommissionsvorschläge. Wenn auch der Bundes- machen, haben wir den Antrag gestellt, den Herr Bebel bekämpft. nicht ohne Weiteres der sachverständigere fei, so wir meinen, er ist nöthig im Interesse der betheiligten Gewerbe­freisinnigen Antrags, denn er übertrage dem Reichstage entscheide er doch objektiver und konstanter( Seiterkeit links); treibenden. Der Zusatz wegen des Verfahrens ist nothwendig zum die Mitverantwortlichkeit für das Ddium, welches auf den be- der Antrag Gutfleisch schaffe Willkür, nicht Gesetzlichkeit Zweck der Garantie dagegen, daß die Handhabung der Ausnahme­befugniß nicht parteiisch erfolge. treffenden Bestimmungen eventuell ruhe.( Beifall links.) Abg. Orterer( 8.): Wir werden gegen beide Anträge Die Abgg. Hartmann und Graf Arnim( Reichspartei) Staatssekretär v. Bötticher: Das tonstitutionelle Recht ist von Niemand in Zweifel gezogen, es fragt sich nur, ob es nicht stimmen und zwar aus praktischen Erwägungen.( Beifall ersuchen um Annahme der Kommissionsbeschlüsse mit dem Antrag Gutfleisch. hinter den hier vorzugsweise in Frage kommenden Zweckmäßig rechts.) Abg. Wöllmer( dfr.): In seiner Furcht vor den nachtheiligen Nachdem noch Abg. Möller sich kurz gegen den Abgeordneten feitsgründen zurückstehen muß. Der Reichstag hat schon in sehr viel wichtigeren Fragen dieses Recht nicht betont, weil er die Folgen der Annahme des Antrages Gutfleisch ging Herr von Orterer gewendet, wird der Antrag Gutfleisch gegen die Stimmen Ueberzeugung gewann, daß die Geltendmachung dieses Rechts Stumm so weit, von einem Zustande der Willkür zu sprechen. der Sozialdemokraten und eines Theils des Zentrums ange= nicht Zweck sein würde und daß die Befugniß des Bundesraths Dieſe Art der Argumentirung überrascht mich doch einigermaßen. nommen, und mit dieser Aenderung§ 105 e nach den kom­von diefem nicht gemißbraucht werden würde. Mir scheint ab In dem Zuckersteuergesetz befindet sich im§ 2 bezüglich der Be- missionsbeschlüssen. Um 5 1hr vertagt das Haus die weitere Berathung auf solut teine Veranlassung vorzuliegen, das Recht des Reichs- steuerung der Zuckerabläufe eine wörtlich mit unserem Antrage gs durch den besonderen Antrag Gutfleisch zu wahren. gleichlautende Beſtimmung; hier hat also der Bundesrath die Mittwoch 1 Uhr. Hat der Bundesrath einmal eine zweckwidrige Anord- Schwierigkeiten nicht gefunden, welche ihm hier die Mitwirkung mung getroffen, so giebt es ja Wege genug, ihm seine des Reichstags unangebracht erscheinen lassen. Wir wollen doch Bersehen vorzuhalten. Im Bundesrath fißen mit Elfaß dem Arbeiter die Sonntagsruhe in möglichst ausgedehntem Maße Lothringen 26 Regierungen, und jede Frage, welche dem sichern; damit ist wohl auch die Frage: Wem zum Nutzen? des Bundesrath vorliegt, wird in jeder dieser 26 Regierungen vor- Herrn Staatssekretärs beantwortet.

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( Lachen links.)

Abg. Clemm Ludwigshafen( ntl.) bittet im Interesse der Sicherung der Arbeit der chemischen Induſtrien dringend um Ablehnung der Amendements. Abg. Ulrich( Soz.): Die Beispiele, die von Seiten der

Abgeordnetenhaus.

35. Sigung vom 17. Februar. 11 Uhr. Am Ministertische: Miquel und Kommissarien. Die zweite Berathung des Sintommensteuers Gesetzes wird fortgesetzt und zwar in der Debatte über§ 17, welcher den Steuertarif betrifft. Neben der Regierungs­vorlage und dem Kommissionsbeschluß liegen die Anträge Enneccerus , Rickert und Richter vor.

Abg. v. Jedlit( frk.): Gegen die Erhöhung des Steuer­

zunehmen. Seit der Zeit, wo eine Verordnung, die der Bundes­rath erlassen hatte, auf Verlangen des Reichstags wirklich auf­ben werden mußte, legt sich der Bundesrath auch die Frage poli, hen Gesichtspunkte in Rechnung gezogen und der Bundes- nicht auf den Fall des§ 105 d, sondern sie gehören zu den rath eine Betriebsinthe folchen wegen Natur fates in den höchsten Klaſſen von 3-4 v. 5. wird geltend Industrie nicht zum Vortheil gereichen. Es empfiehlt sich Ab- des Gewerbes nicht eintreten kany; bei folchen erstreben auch wir gemacht, daß die höchst Besteuerten infolge der höheren Stener natürlich feine Arbeitspause. Abg. Hartmann wirst uns vor, schlecht deklariren werden, daß ferner durch die hohen Kommunal­Gutfleische vom Abg. reichen Leute sich veranlaßt sehen werden, die Städte worteten Modifikationen auch vom Bundesrath für zulässig er thut das, denn er will wegen der Rücksicht auf die Arbeitgeber zu verlassen. Abg. Melbeck( utl.) erklärt sich für den Antrag Bygen, erachtet werden sollten, so fürchte ich, daß fie bedenklich groß die ganze Sonntagsruhe ausschütten. In dem Bericht des Chem­sein werden. Es genügt Herrn Hartmann nicht, daß der Bundes- niger Fabrikinspektors ist klar ausgedrückt, daß wegen angeblicher wonach der Steuersatz nur bis 3 v. H., nicht bis 4 v. H.

lehnung des Antrags Gutfleisch. Abg. Bebel: