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Ranalisierung der Lippe und Nebenanlagen 250 750 000 Mart, für die Kolonialgesellschaft sollten gestrichen werden. Durch diese 1 für Herstellung eines Großschiffahrtsweges Bertin- Stettin Entschädigung würde doch nämlich keine volle Klarheit über die Jm Landesökonomiet̃odegium hat man dieser Tage, wie schon 43 000 000, für Verbesserung der Wasserstraße zwischen Oder Bergrechte in Südwestafrika geschaffen. Sogar die Kolonialgesellschaft berichtet, nicht aur über die Viehhandels- Interessen des Junkertums und Weichsel sowie der Warthe von der Mündung der Netze behalte nach Zahlung der Entschädigung noch große Gebiete, in gesprochen, sondern auch einen Flug in die hohe Politik genommen bis Posen 21 175 000 Mart, für die Kanalisierung der Oder werde, andere in denen sie nur ganz geringe Abgaben zu leisten Agrarier gemalt, in den Deutschland nur noch ein Gutsbezirk der denen sie keinerlei Abgaben von ihrem Bergbau je zu zahlen haben und dabei in leuchtenden Farben den Ideal- Zukunftsstaat ber von der Mündung der Glazer Neiße bis Breslau sowie für habe, ohne daß sie in ihren Rechten irgendwie verkürzt würde. Die Leibeigenschaft ist. Graf Nernstorff- Wehnigen sprach über die LandVersuchsbauten auf der Strecke von Breslau bis Fürsten Gesellschaft habe ursprünglich auch die Kosten der Verwaltung des flucht ind erklärte flipp und klar, daß alles Gerede von der Landberg a. D. und für Anlage eines oder mehrerer Staubecken Schutzgebietes aufzubringen gehabt; jezt werde die kost flucht überflüssig sei, solange nicht die Freizügigkeit besci. 19 650 000 Mart. Die Annahme des§ 1 erfolgte in nament spielige Verwaltung vom Reiche bezahlt, die Gesellschaft tigt werde.
licher Abstimmung mit 256 gegen 132 Stimmen. Dafür habe aber ihre Rechte vollkommen uneingeschränkt erhalten. Die„ Deutsche Tageszeitung" stimmt mit Begeisterung diesem stimmten die gesamte Linke, das Gros des Zentrums, ein Die Kolonialgesellschaft für Südwestafrika habe aus ihrem Land- Verlangen zu. Der Schulmeister, der in dem Blatt sein Besen Teil der Freikonservativen und einige Konservative. Die Mehr- besitz und den ihr geschenkten Gerechtsamen bisher schon mehr als treibt, versteht es sogar, diese brutalste aller reaktionären Forde zahl der Konservativen, die Polen und ein Teil der Frei- zei Millionen bar eingenommen; dabei habe sie das meiste noch dermigen mit der schmelzenden Lyrik eines höherer. Gymnasiallehrers fonservativen stimmten dagegen. Eine Reihe von der Kom- Konzessionen und den Landbesitz, die man der Gesellschaft gegeben schon jeelis reif, um über ihre Zukunft entscheiden zu können? hinter sich. Kolonialdirektor Dr. Stübel verbreitete sich über die zu umkleiden. Seien denn die der Schule entwachsenden Kinder mission beantragter Resolutionen, die sich auf einen weiteren habe. Im Jahre 1888 gab man ihr das Bergregal und übertrug Nein, sie sind natürlich Ausbau der Wasserstraßen beziehen, gelangten gleichfalls zur ihr auch obrigkeitliche Befugnisse; beides erwies sich aber als un es dem gnädigen Herrn überlassen bleiben, wie er die Secle nicht reif, und deshalb muß Annahme, während alle Abänderungsanträge und alle von praktisch. 1889 wurde ihr deshalb das Bergregal wieder genommen, der Aermsten sur Reife bringen kann, nachdem er sie schon als Mitgliedern des Hauses vorgeschlagenen Resolutionen ab- da fie aber bereits" Aufwendungen"( welche? wieviele? wo? Kinder durch Rübenziehen und Viehhüten nach Kräften seelisch ergelehnt wurden. Die Annahme der ganzen Vorlage Redaktion des Vorwärts") für die Landespolizei gemacht hatte, sei scheint demnach gesichert, auch wenn eine Anzahl derer, bühren vom Bergbau sollte der Gesellschaft zustehen und von es billig gewesen, sie dafür zu entschädigen ein Teil der Gedie dem§ 1 zugestimmt haben, in der Gesamtabstimmung ihr im Interesse des Schutzgebietes" verwendet werden. Diese Beinfolge der Bestimmungen über das Schleppmonopol und die Stimmung wolle man jetzt ablösen. Es sei die Frage, ob man sie Erhebung von Schiffahrtsabgaben gegen den Entwurf stimmen nicht etiva durch einen Aft der Gesetzgebung einfach streichen solle. sollten. Von einem Siege der Regierung über die Kanal- Was die Untersuchungskommission anlange, so verspreche er sich nicht rebellen kann natürlich nicht die Rede sein, da das wichtigste viel davon, er sei aber bereit, das gesamte Material vorzulegen und Stück der ersten Vorlage: der Mittellandkanal, in dieser Vor- der Deffentlichkeit zu unterbreiten. lage nicht enthalten ist.
Der Rest der Vorlage wurde ohne wesentliche Debatte angenommen, ebenso die Resolution Gyßling( frſ. Vp.), die die Vorlegung eines Gefeßentwurfs betreffend den Bau des masurischen Stanals verlangt. umhe Die dritte Lesung der Kanalvorlage findet bereits am Mittwoch statt.
Polizeiliche Judaslöhne.
In unserer Mitteilung über die Skrupellosigkeit unserer politischen Polizei, die soweit geht, daß sie sogar zwei studentische Verräter unter den in Berlin sich aufhaltenden Russen besoldet, war auch darauf hingewiesen worden, daß die Polizei es sogar noch fertig bekommt, die von ihr ausgehaltenen Hallunken aus zubeuten. Der preußische Fistalismus durch dringt auch die Korruption dort, wo sic am niederträchtigsten ist. Die Russen selbst gehen wenigstens mit den Rubeln verschwenderisch um, die sie in Westeuropa rollen lassen. Der preußische Fiskus behandelt auch seine Spigel als Arbeiter, deren Löhne so niedrig wie möglich zu halten seien. Es ist fürwahr eine furchtbare Auflage gegen die soziale Misere, daß Menschen sich dazu hergeben, für weniger als 30 Silberlinge ihre Ehre zu verkaufen und obendrein ihre Eristenz aufs Spiel fegen; denn entlarvte Spigel find auch für die Polizei nicht mehr brauchbar.
Mit welchen Hungerlöhnen die Polizei ihre Kreaturen aus stattet, dafür wollen wir in folgendem noch einige Beispiele geben als Warnung für die verkommenen Existenzen, die sich durch die Aussicht auf goldene Berge verlocken lassen, das jämmerlichste Handwerk zu ergreifen, das denkbar ist. Die beiden russischen Studentenspigel, von denen das Polizeipräsidium übrigens jetzt fürchtet, daß sie den Schauplatz ihrer Tätigkeit verlegen könnten, nachdem sie von uns gezeichnet worden sind, erhalten wie erwähnt 60 und 75 M. monatlich. Dafür haben sie also bereits„ Akademiker". Für die gewöhnlichen" Spizel, die zur Beaufsichtigung der deutschen Sozialdemokratie bestimmt sind deren Geheimnisse allerdings nicht einmal dieses Honorar" wert sind setzt man Löhne aus, die felbft bis auf 20 M. Heruntergehen. Für 20 M. also mutet die preußische Polizei Arbeitern zu, ihre Kollegen und Parteigenossen zu verraten! In Bulgarien und Serbien bezahlt man sicher mehr für dieses Gewerbe. Die Polizei züchtet damit eine Art politischer Fünfgroschen- Prostitution.
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ogen hat.
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dings nach Möglichkeit dafür zu sorgen, daß das heranwachsende Die Gesamtheit, meint die Deutsche Tageszeitung", habe allerGeschlecht„ heimständig" bleibe. Auch diese Heimatpoesie besagt auf deutsch : die Gesamtheit habe die Pflicht, dem Junkertum billige und Demütige Arbeitssklaven zu erhalten. Viele Tausende seien zugrunde gegangen, weil sie fich zu früh aus ihrem Wurzelboden herausgerissen" haben, meint die Deutsche Tageszeitung" weiter. Der Wurzelboder: ist der poetische Ausdruck für die Scholle, an die der Die Debatte wandte sich sodann der Frage der Ausgestaltung Landarbeiter gefesselt werden müsse. Unter dem Zugrundegehen verder einzusetzenden Kommission zu, gegen die prinzipiell von keiner steht der Poet des Wucherzolles den Versuch, sich von der Existenz Spahn schon sehr deutlich aussprach, daß nichts dabei heraus- Dr. Dertel spricht endlich von dem Moloch der Freizügigkeit". Seite Einivendungen erhoben wurden, wenn auch Abgeordneter des Leibeigenen auf den ostelbischen Gutsbezirken zu befreien. kommen werde". Der ursprüngliche Antrag Lattmann ließ dem Reichsfangler bei der Berufung der Kommission völlig freie Hand, tums geht. Nachdem sie durch die hochagrarische Handelspolitit Es ist ganz klar, daß dahin lezten Endes das Ziel des Junkee wollte auch, daß Sachverständige ihr als Mitglieder eingefügt ziemlich dafür gesorgt haben, daß das deutsche Volt nur das zu werden könnten. Dagegen brachte Abg. Ledebour einen Antrag essen habe, was der Großgrundbesitzer im Osten durch seine Landein, wonach die Kommission zu gleichen Teilen aus Regierungs- arbeiter zu produzieren für gut befindet, und nur zu solchen Preisen vertretern und aus vom Reichstag zu wählenden Abgeordneten be- zu verzehren habe, die den standesgemäßen Bedürfnissen der Majoratsstehen und das Recht erhalten solle, Interessenten und Sach- herren entsprechen, bleibt nun noch für die Agrarier die Aufgabe zu verständige zeugen eidlich zu vernehmen. Vor der Einfügung lösen, ihre eigenen Produktionskosten so niedrig wie möglich zu der eidlichen Verpflichtung der zu Vernehmenden zeigten nicht nur brüde. Durch die Bewucherung der Konsumenten, die wehrlos der die Vertreter der Mehrheit eine bemerkenswerte Scheu, sondern auch Preisfestseßung des Juntertums ausgeliefert sind, nachdem die die Regierung erhob Einwendungen. Staatssekretär v. Stengel Grenze durch hohen Zoll und Sperre mit Stacheldraht versehen sind, fühlte gewichtige verfassungsrechtliche Skrupeln. Dr. Sudetum begrüßte es mit Abgeordneter haben sie dafür gesorgt, daß sie für die Mühe, von junkerlichen Freuden, daß bei der Eltern geboren zu sein, dadurch Regierung sich eine so sorgsame Beachtung verfassungsrechtlicher von der Gesamtheit der Konsumenten anständig erhalten werden. belohnt werden, daß sie Gesichtspunkte zeige; bisher habe man davon aber sehr wenig wahr Durch Herabdrückung der Löhne erzielen sie nun auch eine weitere genommen. Abg. Ledebour begründete seinen Antrag ausführlich Verbesserung ihrer Eristenz, indem sie die Produktionskosten verund widerlegte die dagegen lautgewordenen Bedenken. Bei der Ab- mindern. Um das zu erreichen aber müssen die Landarbeiter Stimmung wurde der Antrag Ledebour gegen die Stimmen der" heimatsständig" bleiben. Sie müssen, wenn man ihnen nicht geSozialdemokraten und der Freisimmigen abgelehnt, der Antrag Latt- stattet, die östlichen Gutsbezirke zu verlassen, um nicht zu verhungern, mann einstimmig angenommen, nachdem ihm die Be- für jeden Lohn und bei jeder Behandlung dem gnädigen Herrn Stimmung eingefügt worden war, daß die parlamentarischen Wit- fronden. glieder vom Reichstage zu wählen seien. Da im preußischen Abgeordnetenhause eine lebhafte Sehnsucht Tastet man aber die Freizügigkeit an, so ist damit die Rückkehr nach den Doppelmandatären in der Budgetkommiffion lautgeworden our Leibeigenschaft begonnen und prinzipiell schon vollendet. war, so wurden die Verhandlungen um 12 Uhr auf Mittwoch ver- arbeiter die Landflucht zu hindern sucht, ist von der preußischen Regierung Das Kontrattbruchgesez, das durch Verrufserklärung der Landtagt. zurückgezogen worden natürlich nicht wegen der Bedenken, daß es un vereinbar mit dem Reichsgesetz wäre- daraus macht sich die preußische Regierung feine Sorgen, sondern sicher wegen der Erkenntnis, daß dieses Kontrattbruch- Gesetz eine zweischneidige Waffe sei und leicht dazu führen könne, die Landflucht noch zu vermehren.
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Reichsgericht!
Am 1. Dezember 1903 wurde unser Parteigenosse, der Reichstags- Abgeordnete Dr. Herzfeld vom Landgericht I Berlin wegen angeblicher Wahlfälschung zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt. Genosse Herzfeld hatte in der Hauptwahl am 16. Juni in Rostoc feinen Wohnsitz, war dort in die Wählerliste eingetragen und hatte dort sein Wahlrecht ausgeübt. Nach der Hauptwahl war er an seinen anderen Wohnsiz Berlin zurückgekehrt und hat in der Stichwahl im 1. Berliner Wahlkreise, wo er gleichfalls rechtmäßig in der Wählerliste stand, abgestimmt. Die Staatsanwaltschaft, welche durch eifrige Polizeispionage Kenntnis hiervon erlangt hatte, erhob doppelte Anklage gegen Herzfeld. Er sollte in Rostock zu Unrecht gewählt haben, weil er dort keinen Wohnsitz habe, und ebenfalls in Berlin zu Unrecht Spaßhaft ist es, daß die Polizei bei aller schlechten Bezahlung gewählt haben, weil sein Wahlrecht bereits durch das wählen in der Spizzel diese in gewissem Sinne noch nobler behandelt, Rostock erfüllt gewesen sei. Das Berliner Landgericht hatte die erste als ihre Beamten. Früher bekamen die Beamten der politischen Anklage zurückgewiesen, dagegen wegen des Wählens in Berlin auf Polizei zu Weihnachten aus den Ersparnissen der Fonds 10-15 M. 14 Tage Gefängnis wegen Wahlfälschung" erkannt. Gratifikation. Diesmal ist diese Verteilung unterblieben, vielleicht weil man sich den Vorwärts" artikel aus dem Jahre 1903 zu Gemüte gezogen hat, wo über die Ungerechtigkeiten bei diesen Gratifikationen Beschwerde erhoben war.
Da man nun diesmal die Beamtenspenden erspart hatte, hielt man es erlaubt, den Spizzeln eine kleine Aufmunterung zu bescheren, die ja wohl in diesem Russenjahr besonders viel zu arbeiten" hatten, und so bekamen sie dann am heiligen Christfest der Nächstenliebe für ihr Berräterhandwerk je nach der Dauer ihrer Dienstzeit 20 oder 10 M. als " Weihnachtshonorar". 20 M. bekamen die Spigel, die schon länger als zwei Jahre ihrem ehrentverten Gewerbe gefrönt hatten, 10 M. die jüngeren Kräfte.
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Es ist nicht umüz, sich mit diesen Dingen zu befaffen. Kein Mensch wird aus Vergnügen Spizzel, die meisten hoffen durch ihre Beziehungen zur Polizei, wenn auch nicht gleich, so doch später ein auskömmliches Dasein fristen zu fönnen. Wir warnen vor diesen Geschäftsverbindungen, in denen die Spitzel schließlich doch nur die betrogenen Betrüger sind.
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Deutfches Reich.
Der Kolonialfapitalismus.
unfertum nunmehr als nächste Aufgabe seines zielbewußten Man wird sich darauf gefaßt machen müssen, daß das preußische Strebens sich vornehmen wird, in Preußen eine Erschwerung des Abzuges vom Lande zu erreichen. Das preußische DreillaffenWahlsystem ist diesem Beginnen durchaus günstig und das fleine Bedenken, daß die Freizügigkeit durch die Reichsverfassung gewährleistet wird, wird die Herren Podbielski und Schönstedt nicht ab. halten, ihren agrarischen Geschäftsfreunden gefällig zu sein.
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der„ Seßhaftmachung" am Dienstag besprochen worden. Man fordert Auch im Deutschen Landwirtschaftsrat ist die Frage in einer Resolution die Regierung zunächst auf, genaue Statistik über die Abwanderung der männlichen und weiblichen Jugend vom Lande zu veranstalten. Dann wird eine Anzahl Maßnahmen vorgeschlagen zur Hintanhaltung der Abwanderung"; da heißt es u. a.: Beein flussung der Berufswahl der ländlichen Jugend beim Unterricht in Nach mehr als 14 Monaten hat nun endlich das Reichsgericht Schule und Kirche; Anwendung einer strengen Kontrolle der Subüber diese Angelegenheit entschieden! Wie aus Leipzig gemeldet sistenzmittel und des Unterkommens der vom Lande in die Stadt wird, ist sowohl die Revision des Staatsanwalts, welche die Verwandernden weiblichen Jugend.. Um diesen Plänen Nachdruck an gewissen Stellen zu erwirken, urteilung auch wegen Vergehens in Rostock forderte, verworfen wird die" rote Gefahr" eifrig heraufbeschworen. Der Referent, worden, als auch die Revision des Angeklagten. Wir haben früher Hauptmann Dr. Bindewald, erklärte, daß er in der Abwanderung die Seltsamkeiten dieses Prozesses ausführlich kritisiert, und es ist nach der Stadt eine Verstärkung der sozialistischen nun lediglich nochmals festzustellen, daß das Reichsgericht die in Gefahr" sehe; wenn das so wie bisher weitergehe, dann werde seinen Annalen denkwürdige Tat vollbracht hat, nicht nur ein früheres richtiges Urteil umzustoßen, sondern auch einen Staatsbürger zu verurteilen, weil er das für Recht gehalten hat, was das Reichsgericht selbst als Recht feststellte.
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auch das Heer, das bisher ein rocher de bronce war, fich mit Leuten anfüllen, die nur äußerlich sich der Disziplin unterwerfen, innerlich aber revolutionär gesinnt seien; die Abwanderung nach der Stadt schädige die Wehrkraft des deutschen Volkes, ihre Folgen seien unberechenbar.
Der III. Senat des Reichsgerichtes hatte in früherer Zeit völlig Das war die polizeiliche Ehrung des heiligsten Festes der richtig festgestellt, daß ein doppeltes Wählen, sofern es auf Grund Ungehorsam oder Fahnenflucht? Außerordentlich wichtig Christenheit. Man gab den Judassen eine kleine Zubuße zu der richtiger Wählerlisten crfolgt, nicht strafbar ist. Der Senat für Reservisten ist eine Verhandlung, die sich am gestrigen Tage der 30 Silberlinge, eine Generosität, die allerdings sich hatte ferner gleichfalls mit Recht die Entscheidung das Montag vor dem Ober- Kriegsgericht des III. Armeekorps abspielte. immer noch in den Grenzen preußisch fiskalischer Knauserig- rüber, ob Wählerstimmen, die in doppelter Wahl abge= Die Anflage war gerichtet gegen den Reservisten Ludwig Schmitz feit hielt. geben wurden, gültig seien, als außerhalb seiner Entscheidung und unerlaubte Entfernung aus dem Heere. Der Angeklagte erhielt und lautete auf Ungehorsam gegen einen Befehl in Dienstsachen erachtet und diese Entscheidung dem allein zuständigen Reichstage im April 1898 einen Gestellungsbefehl, nachdem er vom 12. Mai überlassen. Die Entscheidung über die Schuld Herzfelds lag nun in desselben Jahres an eine vierzehntägige llebung mitzumachen hatte. den Händen des II. Senates des Reichsgerichtes. Wollte dieser Senat Cinige Tage vor dem 12. Mai verließ Schmit seinen Aufenthaltsort ein von dem früheren Urteil abweichendes fällen, so hätte eine Ge- und war seit dieser Zeit von den Militärbehörden nicht aufzufinden. samt- Entscheidung aller Senate des Reichsgerichtes herbeigeführt Am 15. Januar 1904 meldete sich der Angeklagte in Altona , und nu werden müssen, wie sie der Angeklagte wünschte. Nun fügte es sich stellte sich heraus, daß der Reservist die lebung im Jahre 1898 nicht seltsam, daß der II. Senat seine Hauptverhandlung nicht eher an- gemacht, während der Jahre 1898 bis 1904 auch die Kontrollberaumte, als bis der III. Senat, dem ein ähnlicher, aber weit später versammlungen nicht besucht hatte. Es wurde deshalb Anklage gegen ihn vor dem Landgericht behandelter Fall vorlag, zuerst seine Entscheidung Umfange geständig, behauptete aber, die An- und Abmeldungen muur erhoben. Im gestrigen Termine war der Angeklagte im vollen traf. Der III. Senat stieß sein früheres Urteil um und erklärte das deshalb unterlassen zu haben, um seine Arbeit, die zu finden ihm In der Budgetkommission des Reichstages wurde doppelte Wählen jetzt strafbar, so daß auch für den zweiten Senat, eine Nervenkrankheit schon sehr erschwerte, nicht zu verlieren. Nach am Dienstag die Beratung des Solonialetats fortgesetzt, umd wofern er die Strafbarkeit festzustellen beabsichtigte, der Zwang längerer Beratung beschloß das Gericht, die Verhandlung zu ver zwar mit dem Etat für Südwestafrika. Bei den Ausgaben für den entfiel, der Gesamtheit der Senate die Frage zu übertragen. tagen und den Gestellungsbefehl einzufordern, der dem Angeklagten Eisenbahnbetrieb von Swakopmund nach Windhut brachte Abg. Der II. Senat hat aber nicht nur eine unrichtige Auffassung zu im Jahre 1898 zugestellt worden war. Der Gerichtshof war nämlich Dr. Müller Sagan die Frage der Reedereizuschläge zur der feinigen gemacht, deren Unhaltbarkeit offenbar ist, sondern er der Ansicht, daß es vornehmlich auf den Wortlaut Güterfracht von Deutschland nach Afrika zur Sprache. Für eine dieses Schriftstüdes ankomme. Würde der Angeklagte Sendung z. B. von Hannover nach Tanga, die an eigentlicher Fracht hat, was das Unglaublichste der Angelegenheit ist, dem Landgericht in demselben nur aufgefordert worden sein, sich einen Zuschlag" von beigepflichtet, daß der Angeklagte sich bewußt gewesen sei, etwas un- bei dem zuständigen Bezirkskommandozumelden. 134 Mart kostet, erhebt die Reederei 895 Mark! Der Kolonialdirektor wußte von einem solchen statthaftes zu tun, als er in der Stichwahl in Berlin seine Stimme jo läge einfacher Ungehorsam vor, während andererGebaren gar nichts und bat deshalb um Auslieferung des abgab. Der Angeklagte ist der Rechtsüberzeugung, die das höchste feits, wenn der Gestellungsbefehl den Angeklagten auf Materials, um die Sache untersuchen zu können. Abg. Erzberger Gericht ausgesprochen hatte und die zu jener Zeit allein gültig gefordert hätte, sich bei seinem Truppenteile ei . wies darauf hin, daß schon in Handelskammer- Berichten die gleichen war, gefolgt und gleichwohl mutet ihm wie das Landgericht so auch zufinden, sich das Vergehen als Fahnenflucht refp. nn Klagen erhoben worden seien. Die Vorteile eines direkten Frachtarifs von jetzt das Reichsgericht zu, er habe gewußt, daß das, was das erlaubte Entfernung von der Truppe charakterisiere. Deutschland nach Afrika würden durch die Reeder illusorisch gemacht. Reichsgericht für recht aufgestellt habe, unrecht und strafbar sei. Der letzteren Auffassung sind auch die Richter der ersten Justang ge Abg. Müller- Sagan legte dar, daß die Klagen über die unverEin solcher Vorgang muß die Verwirrung der deutschen Rechts- wesen, die Schmitz wegen unerlaubter Entfernung von der Truppe schämten Ueberteuerungen der Reeder sich auf bestimmte Paragraphen 7 Wochen Gefängnis verurteilten. Gegen diese Entscheidung der Tarife stügten; darüber müsse doch der Kolonialdirektor zustände ins ungeheuerliche steigern. Wenn der Staatsbürger unter hatte der Gerichtsherr Bernfung eingelegt, die jedoch seinerzeit vont wenigstens Auskunft geben fönnen. Er konnte es aber nicht. Die Befolgung der Rechtsanschauungen des höchsten Gerichts sich strafbar Ober- Striegsgericht verworfen wurde. Nun legte der Gerichtsherr Frage wird später noch weiter behandelt werden. macht, wenn Kenntnis des Gesetzes und der Reichsgerichts- Entscheis Revision beim Reichs- Militärgericht ein, welches seinerseits die Ju Titel 2 des 3. Kapitels werden 100 000 M. zu einer späteren dungen strafbar macht, so hört jede Möglichkeit auf zu wissen, was Angelegenheit in die Vorinstanz zurückverties. Die Sache ist von Entschädigung“ an die Deutsche Kolonialgesellschaft für Südwest in Deutschland Rechtens ist. Dann erhebt sich nur die Frage, ob prinzipieller Bedeutung, da viele Hunderte von Reservisten sich all afrika für die Aufgabe ihrer Bergrechte" gefordert. Dazu Tag nicht die Reichsrichter, deren Rechtsspruch der Angeklagte gefolgt ist, jährlich desselben Vergehens schuldig machen wie der Angeklagte .- der Antrag Lattmann auf Einsetzung einer Unter suchungskommission über die Landgesellschaften in den Stowegen Anstiftung zur Widergefeßlichkeit und Verführung zu VerGegen die fleritale Kanzelagitation gehen in Anklagezustand gesetzt werden müssen. Die deutsche Justiz Yonien bor, den der Referent gur Annahme empfahl. Abg. 2 attmann meinte, es müßten die Verträge und Tätigkeits- hat sich durch diese Vorgänge um eine Leistung bereichert, die ihr berichte der Gesellschaften vorgelegt werden; der Bericht müßte Wesen für alle Zeit kennzeichnet.- natürlich schriftlich erstattet werden. Die geforderten 100 000 Mart
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