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Schwer verunglückt ist gestern, Mittwoch nachmittag die Arbeiterin Boltsschule besetzt, da die Meinung vorherrscht, daß die Lehrerschaft nachdem die Angeklagte nach dem Hause Friedrichstr. 215 ihr Quartier Schornstein aus der Koburgerstr. 4 in einer elektrischen Fabrik in es sei, welche eine fünstliche Agitation gegen die Schule betreibe und verlegt hatte. Am 25. Mai v. J. wurde Simons am Bahnhof der Strelizerstraße. Sie verbrühte sich an beiden Füßen so start, vor allem dahin arbeite, daß die Vorschule beseitigt werde. Und sie Friedrichstraße von Kriminalbeamten beobachtet, wie er, nach neuen daß sie mit einem Koppschen Krankenwagen nach dem Lazarus hatten sich nicht getäuscht. Die Herren Konig und Appelrath ver- Geldquellen suchend, sich an verschiedene Prostituierte herans Krankenhause gebracht werden mußte. langten von dem anwesenden Direktor der höheren Schule Auskunft schlängelte. Bei der Festnahme des Simons, welche auf Grund der Steckbrieflich verfolgt wird jetzt der Bankier Paul Schmood, darüber, welche Lehrer und Beamte ihre Söhne noch nach Berlin   in Bekundungen einer gewissen Else Haffner geschah, gab diese an, die Schulen schicken. Sie standen auf dem Standpunkt, daß diese daß S. der Zuhälter der Drewiß sei. Es wurde daraufhin ein Vers der seine Gläubiger und Betrogenen so lange an der Nase herum­geführt hat, daß er unangefochten ins Ausland entkommen konnte. Personen verpflichtet seien, ihre Kinder hierorts die höhere Schule fahren wegen Buhälterei gegen S. eröffnet. Mittlerweile war die Den Geprellten stellte er in Aussicht, daß seine reichen Verwandten besuchen zu lassen und beriefen sich auf das Rezept: We' Brot ich Angeklagte wegen jenes Diebstahls in Steglik festgenommen worden. ihren Verlust decken würden, wenn keine Strafanzeige gegen ihn eſſe, deß' Lied ich singe!" Genosse Taubmann hatte die Auf- Ein eigenartiger Zufall fügte es, daß sich in dem sogenannten vorliege. In der Hoffnung, ihr Geld zu retten, unterließen sie daher gabe, den Herren die Wahrheit zu sagen. Er sprach die Ansicht grünen Wagen", welcher die Festgenommenen von dem Polizei­aus, daß man bedacht sei, bor allem den Etat der präsidium nach dem Moabiter Untersuchungsgefängnis transportiert, die Anzeigen, obwohl er sich der Depotunterschlagung, der Urkunden- höheren Schule unter Dach und Fach zu bringen, um die Diebin und ihr Zuhälter wiederfanden. Dieses Rendezvous im fälschung usw. schuldig gemacht hat. So gewann der Schwindler Zeit zur Flucht und ist wahrscheinlich nach Brasilien   entkommen. nachher die berechtigten Forderungen der Volksschullehrer und grünen Wagen" benutzte Simons dazu, seinen Einfluß auf die An­sonstigen Beamten zurückzusetzen, mit der Begründung, daß feine geklagte nochmals geltend zu machen und diese unter Drohungen zu Seine Frau und Kinder ließ er zurück. Sie leben in auskömmlichen Mittel vorhanden seien. Er wies nach, daß der Etat des Vorjahres veranlassen, in der Verhandlung gegen ihn wegen zuhälterei nicht Verhältnissen und werden wohl von den Verwandten unterstützt. Erst jetzt, nachdem alle Aussichten geschwunden sind, kommen An- um ein bedeutendes überschritten worden ist, ohne daß die Gemeinde- belastend auszusagen. Am 18. Juli v. J. fand die Ver­zeigen gegen den Flüchtigen. Die Kriminalpolizei  ' beschlagnahmte bertretung diese Ueberschreitungen bewilligt habe. Geradezu un handlung gegen S. vor der siebenten Straflammer des Land­nunmehr alle Bücher und schloß die Geschäftsräume. Schmood ist geheuerlich ist, daß der Zuschuß gegen 5800 M. im Vorjahre auf gerichts I statt. Die Angeklagte bestritt als Zeugin unter ihrem 19 300 M. in diesem Jahre gestiegen ist. Für Inventar, Unterrichts- Eide, daß ihr Simons irgendwelche Zuhälterdienste geleistet habe Vizewachtmeister eines Garderegiments und tritt sehr schneidig auf: mittel und sonstige Ausgaben sind pro Klasse( inkl. Vorschule) 326,50 und blieb auch auf wiederholte Vorhaltungen und ernstliche Er­Er ist ziemlich groß, hat blondes Haar und blonden Schnurrbart Mark erforderlich, während für den gleichen Bosten in der Volksschule mahnungen bei dieser Aussage. Der verbrecherische Zuhälter wurde und trägt einen Kneifer ohne Fassung. 40,50 M. ausgeworfen sind. Der Voltsschüler kostet der Gemeinde durch die Bekundung der Beklagten vor der ihm gebührenden schweren Feuerbericht. Mittwoch früh gegen 6 Uhr wurde die Wehr nach 44 M., der Schüler der höheren Schule dagegen 111,50 M., der Strafe bewahrt und erhielt nur wegen versuchter Erpressung drei der Ritterstr. 17 gerufen, weil dort in der Lampenfabrik von C. J. Schüler der Vorschule sogar 131,50 M. Er betrachtete diese Mehr- Monate Gefängnis. Die Angeklagte war schon vorher wegen Vogel ein größeres Schadenfeuer ausgekommen war. Der Brand- ausgabe als ein Geschenk für die Besißenden und forderte auf, dafür des Steglizer Diebstahls zu zwei Monaten Gefängnis verurteilt herd lag in der in den Parterreräumen des Quergebäudes unter- zu stimmen, daß die Besserbegüterten diese Kosten auf ihre Schultern worden. Nach Verbüßung dieser Strafe wurde die Drewih in dem gebrachten Zinkgießerei. Als der 18. Löschzug eintraf, standen schon nehmen. Der befoldete Schöffe Dr. Pape und Gemeindevertreter Erziehungshause Saleb" in Lichtenrade   untergebracht. Eines große Regale, in denen die zum Gießen dienenden Messingformen Appelrath benutzten die Gelegenheit, der Sozialdemokratie eine Tages ließ sich die Angeklagte bei der Stiftsoberin melden und er­aufgestellt waren, in Flammen und dichter Rauch drang aus den Lektion zu halten, erhielten aber von unseren Genossen eine ge- flärte unter Tränen, sie könne des Nachts nicht mehr schlafen, da Fenstern. Es mußte nun längere Zeit mit einer Schlauchleitung hörige Abfertigung. Ersterer stellte fest, daß in diesem Jahre ihr Gewissen ihr keine Ruhe mehr lasse. Von den Furien des bösen Wasser gegeben werden, um die Gefahr zu beseitigen. Ueber die bereits 600 fruchtlose Pfändungen Pfändungen wegen Steuerrückstände Gewissens gepeinigt, bat die Angeklagte die Oberin, sie möchte an die Entstehungsursache ist nichts ermittelt. Der verursachte Schader ist vorgenommen worden sind, und diese zumeist bei Sozial- Staatsanwaltschaft schreiben, daß sie, die Angeklagte, einen Mein­erheblich, da teuere Messingmodelle teils ganz zerstört, teils ent- demokraten. Diese sind es, welche sich allein davor drücken, eid geleistet habe, und zwar auf Veranlassung des Simons. Dieser wertet wurden. In der Bajewalkerstr. 11 waren dann Möbel und Steuern zu zahlen. Im übrigen schwiegen sich die Herren aus und war nach Verbüßung seiner Strafe schleunigst verschwunden und Kleidungsstücke in einer Küche in Brand geraten, dessen Ablöschung nahmen den Etat an, ohne mit der Wimper zu zucken. Nachdem konnte bis heute nicht wieder ermittelt werden. Der Brief mit dem aber vom 16. Zuge mit Leichtigkeit erfolgen konnte. Die übrigen die Realschule von der Regierung anerkannt ist, verlangt das Geständnis der Angeklagten hatte die Eröffnung des Meineids­Alarmierungen, die noch in den letzten 24 Stunden aus der Provinzial- Schulfollegium Vorlegung einer Ordnung betreffend die verfahrens zur Folge. Vor Gericht zeigte die D. alle Anzeichen von Leipzigerstr. 77 und noch aus einigen anderen Orten einliefen, waren Versorgung der Hinterbliebenen der Lehrer und Beamten. Auch Reue und wiederholte ihr offenes Geständnis. Nur aus Furcht, daß auf blinden Lärm" zurückzuführen. hier lag bereits ein Entwurf vor, woraus zu ersehen war, daß die Simons seine Drohungen wahr machen würde und aus Mitleid Gemeinde wohl die Kosten zu tragen hat, aber im übrigen das habe sie den Meineid geleistet. Auf Antrag des Rechtsanwalts Eine Aufführung der Braut von Messina" im Freien, und Provinzial- Schulfollegium über die Verwendung der aufgebrachten Dr. Herzfeld wurde neben der Schuldfrage nach wissentlichem zwar in den Terrassen von Halensee  ", beabsichtigt ein geschäfts Stosten bestimmt. Unsere Genossen verlangten, daß die Gemeinde Meineid noch eine Nebenfrage im Sinne des Paragraphen 158 Str.­führender Ausschuß für die Volts- Schillerfeier in Berlin   berpflichtet sei, das Bestimmungsrecht für sich in Anspruch zu nehmen, G.-B. gestellt, nach welchem ein Täter, der einen Meineid geleistet 1905". Der mehrhundertstimmige Sprechchor soll aus der Bürger- jedoch mit schwerem Herzen", wie sich einige Herren ausdrückten, hat und, bevor ein Verfahren gegen ihn eröffnet ist oder Rechts­schaft gebildet werden. Der Ausschuß schreibt dazu: Sorg- wurde die Vorlage mit 20 gegen 11 Stimmen angenommen. nachteile entstanden sind, seine Aussage widerruft, eine Straf fältige Sprechproben haben schon jetzt, ehe noch die schalleitenden Die Oppositions wut der aus dem alten Ortsteil hinzu- milderung erwirken kann. Die Geschworenen bejahten beide Schuld­und flangsteigernden Bauten vorhanden sind, überraschend günstige gewählten Gemeindeverordneten hat sich auch schon gelegt, denn bei fragen. Der Staatsanwalt beantragte mit Rüdsicht darauf, daß es Resultate ergeben, so daß eine sorgliche, künstlerische Abschattung der Frage der Uebernahme der Beamten aus Alt- Weißensee stimmten sich um ein schweres Verbrechen handele, durch welches einer der der Sprache auch für die Einzelsprecher verbürgt ist. Damit fällt fie für den Antrag, über die Anstellung des ehemaligen Gemeinde- schlimmsten Zuhälter frei ausging, eine Zuchthausstrafe von das Hauptbedenken gegen den Plan. Der Zuschauerraum, den vorstehers Klingenberg in geheimer Sigung zu verhandeln. Die einem Jahre. Der Gerichtshof ließ noch größere Milde walten, Garten und erste Terrasse bilden, faßt 4000 Personen, die Zahl der Verhandlung ergab übrigens, daß Klingenberg nicht angestellt da die Angeklagte nur in einem geradezu unbegreiflichen Banne Bläge tann aber unter Zuhülfenahme der beiden oberen Terrassen wird; dafür stimmten nur der Gemeindevorsteher und der befoldete einen Meineid geleistet habe und sie noch besserungsfähig sei. Das und so weiter auf über 7000 erhöht werden. Auch sind Vor- Schöffe. Ebenso soll die Klage gegen Klingenberg auf Heraus- Urteil lautete deshalb auf nur 9 Monate Gefängnis unter tehrungen geplant, daß bei schlechter Witterung das Spiel ohne zahlung der erhaltenen Provision ihren Fortgang nehmen, falls er Anrechnung von zwei Monaten der erlittenen Untersuchungshaft. Unterbrechung stattfinden kann. Für die Berechnungen ist zur Ansprüche an die Gemeinde stellen sollte. Das Drtsstatut betr. Deckung jämtlicher Unkosten ein Besuch von nur ungefähr 1100 Ber- das Kaufmannsgericht erfuhr eine Abänderung insofern, daß nur fonen für jede Borstellung zu einem niedrig angenommenen Durch für unveränderte Vorschlagslisten gestimmt werden darf. Das Kauf­schnittspreise der Eintrittskarten vorgesehen, der einem etwa aus- mannsgericht soll am 1. April in Kraft treten. verkauften Theater entspricht, also in überaus günstigem Verhältnis zur Größe und Bedeutung der Veranstaltung steht. Zur Sicher­Charlottenburg. stellung der Gesamtuntoften ist ein Garantiefonds erforderlich, dessen Zeichnung bereits so weit vorbereitet ist, daß mehr als die Hälfte der In der vergangenen Nacht suchten Einbrecher die Gastwirtschaft Summe in sicherer Aussicht steht. Der Reinertrag soll für humanitäre von Lude am Stuttgarter Play in Charlottenburg   heim. Sie vom Keller, dessen Tür sie und künstlerische Zwecke, im Sinne Schillers, bereitgestellt werden." erbrochen hatten, durch die Einsteigeklappe in das Schanklokal ein. genommen werden. Umgekehrt werden durch das Bureau Rechts­Messina" etivas sehr Schönes und die Maitühle ebenfalls. Daß Hier beraubten sie die Wechselkasse und trafen unter den Zigarren beide sich aber vertragen werden, erscheint uns zweifelhaft. Wenn und Gßwaren eine reiche Auswahl. Dann schlichen sie durch das das nur kein Reinfall wird!

So der Ausschuß. Unserer Meinung nach ist die Braut von

Der Verein für volkstümliche Kurse von Berliner   Hochschul­lehrern veranstaltet in den Monaten Februar bis April eine dritte Reihe von Vortragskursen. Es finden vier Kurse von je feche Vor­trägen statt, die alle um Uhr abends beginnen und Stunden dauern. Das Programm lautet: 1. Montags: Privatdozent Dr. Wilbrandt:" Die Frauenarbeit in der deutschen Veltswirtschaft" in der Aula des Französischen   Gymnasiums, Reichstags- User 6; An­fang 6. März. 2. Mittwochs: Privatdozent Dr. Börnstein:" lleber Heizung und Beleuchtung" im Hörsaal 158 der Technischen Hoch­ ſchule   in Charlottenburg  , Berlinerstraße 151; Anfang 22. Februar. 3. Donnerstags und Sonnabends: Privatdozent Dr. N. Delbrück: ,, Bilder aus der Geschichte der antifen Kunst" im Hörsaal des Kunst­gewerbe- Museums, Prinz Albrechtstraße 7; Anfang 2. März. 4. Donnerstags: Profeffor Dr. Potonié: Die Entstehung der Stein­kohlen und verwandter Bildungen" im großen Hörsaal der Berg­akademie, Invalidenstraße 44; Anfang 23. Februar. Ausführliche Programme sowie Eintrittskarten zum Preise von 1 M. für jeden Kursus sind zu haben bei: Georg Belling, Zigarrenhandlung, W., Leipzigerstraße 128; A. Schüß, Rendant, O., Holzmarktstraße 60; Chr. Tischendörfer, C., Sophienstraße 20; Bernhard Staar, Buch handlung, SW., Friedrichstraße 250; Zentralstelle für Arbeiter- Wohl­fahrtseinrichtungen, SW., Dessauerstraße 14( 8 bis 3 Uhr).

Aus den Nachbarorten.

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Vereinszimmer, in dem des Nachts der Sohn des L. schläft, in das Schlafzimmer der Wirtsleute und nahmen Herrn Luce sämtliche auf einem Stuhl vor dem Bett liegenden Kleidungsstücke fort und entkamen mit diesen unbemerkt wieder in den Keller. Hier durch suchten sie eingehend die Kleidungsstücke, in deren Taschen sie eine Uhr, ein Portemonnaie mit 41 Mart sowie ein Taschenmesser fanden. Jm Keller veranstalteten sie dann ein Zechgelage. Schließlich ber­suchten sie vom Keller aus noch die Fußböden der in demselben Hause befindlichen Niederlagen von Loeser u. Wolff sowie der Bodega anzu­bohren. Sie hatten jedoch hier feinen Erfolg. Bei ihrem Weggange schrieben die Diebe noch an die Kellertüren mit Blaustift die Worte: " Stehlen verboten!" und" Achtung, der Hund beißt!" Leider ent­tamen die Spißbuben unbehelligt.

Gerichts- Zeitung.

Die Leidensgeschichte der Anna Drewig.

Der unheimliche Einfluß, welchen die Zuhälter auf die unter ihrer Knute seufzenden Opfer ausüben, wurde gestern in einer Ber­handlung vor dem Schwurgericht I in grellstem Lichte beleuchtet. Wegen wissentlichen Meineides war die 20jährige Anna Drewih angeklagt, eines jener Mädchen, welche im Strudel der Großstadt, jeden moralischen Halts beraubt, sich dem Laster in die Arme werfen. Die Angeklagte stammt aus einer ein­fachen aber anständigen Familie. Nach ihrer Einsegnung trat die Durch leichtsinnige Selbst in konservativen Kreisen geben sich Sympathien D. in ein Zeitungsausschnitt Bureau ein. für die Bergarbeiter im Ruhrrevier kund. Im Verein reichs Mädchen wurde sie dazu verleitet, gewisse große Tanzlokale in den treuer Männer zu Wilmersdorf   steht der Antrag eines Vororten Berlins   zu besuchen, wo sie sich ein Verhältnis" anschaffte. Seitens der Eltern wurde dies natürlich nicht gebilligt; die An­Herrn v. Winterfeldt am Freitag auf der Tagesordnung, geklagte zog es vor, das Elternhaus zu verlassen und fiel bald dem wonach dem Pastor v. Bodelschwingh für die notleidenden after in die Arme. Die betrübten Eltern veranlaßten eine leber­Familien im Ruhrrevier eine Geldsumme vom Verein aus führung des Mädchens in eine Zwangserziehungsanstalt. Von dieser überwiesen werden soll. Man muß natürlich abwarten, ob erhielt die Angeklagte, als angeblich gebessert", einen Dienst bei diefer Antrag angenommen wird. Immerhin ist es be- einem Kaufmann Zodrowsky in Steglik. Der Hang zum Leichtsinn merkenswert, daß den konservativen Hezern in Parlament war indeffen bei ihr so weit vorgeschritten, daß sie eines Tages eine und Presse im eigenen Parteilager Gegner erstehen.

Rixdorf.

günstige Gelegenheit benutte und unter Mitnahme von 413 Mart verschwand. Von dem Gelde kaufte sie sich elegante Kostüme und war bald ständiger Gast in der Friedrichstraße und in gewissen Hier lernte sie auch einen Bereiter Philipp Der Entwurf des Stadthaushaltsplans für 1905 ist jetzt vom Cafés. Magistrat fertiggestellt worden und liegt acht Tage lang im Rig- Simons, einen typischen Verbrecher im schlimmsten Sinne des dorfer Rathause zur öffentlichen Einsicht aus. Das Ordinarium Wortes, kennen. Als Erpresser, Betrüger, Dieb, Hehler, Defraudant schließt in Einnahme und Ausgabe mit 4 424 600 M. ab gegen und schließlich als 3 uhälter hat S. jahrelange Zuchthaus  - und Mit diesem Menschen, welcher der 3 945 700 M. im Vorjahre. Die einzelnen Kapitel stellen sich wie Gefängnisstrafen verbüßt. folgt: Aus Vorjahren 220 810 m. Algemeine Verwaltung: 147 589 Kriminalpolizei   und in Dirnenkreisen als gefährlichster und gewalt­M. Mark Einnahme, 919 300 M. Ausgabe. Grundstücke und Gebäude: tätigster Zuhälter der Friedrichstraße bekannt war, trat die An­44 200 M. Einnahme, 101 600. Ausgabe. Gewerbliche Unter- geklagte in Verbindung und erzählte ihm, daß sie ihre neue Kleidung nehmungen: 309 200 M. Einnahme, 2100 M. Ausgabe, also lleber- durch das gestohlene Geld erlangt habe. Von diesem Augenblick an schuß 307 100 m. Veranstaltungen und Einrichtungen: 130 300 m. war das Mädchen ganz und gar in den Händen des gewiffenlosen Einnahme, 86 300 M. Ausgabe, Ueberschuß 44 000 M. Schul- Patrons." Wenn Du nicht tun willst, was ich Dir befehle, zeige ich verwaltung: Einnahme 151 700, Ausgabe 1 102 900, also ein Zuschuß Dich wegen des Diebstahls an!" Simons zwang das Mädchen da­von 951 200 M. erforderlich. Armen- und Waifenpflege erfordern durch, gänzlich seinem Willen gefügig zu sein. Bei einer Zimmer­einen Zuschuß von 283 200 M.; die Einnahme beträgt 84 800 m., die Ausgabe 368 000 m. Die Krantenanstalt erfordert an Zuschuß 55 300 M., da einer Ausgabe von 141 200 M. nur eine Einnahme bon 85 800 M. gegenüber steht. Für öffentliche Straßen und Pläße ist ein Zuschuß von 302 200 m. erforderlich, während Kapital- und Schuldenverwaltung einen Zuschuß von 691 300 m. beanspruchen. An Gemeindesteuern sollen 2549 700 M. aufgebracht werden, 308 800 m. mehr als im Vorjahre. Der Zuschlag zur Einkommen steuer soll auf 120 Proz. herabgesetzt werden.

vermieterin in dem Hause Friedrichstr. 217 hatte die Angeklagte ein Zimmer für den Preis von 4,50 Mark pro Tag gemietet. Dort er schien S. jeden Tag und nahm der Angeklagten das Geld ab, beließ ihr nur einen geringen Betrag, mit welchem sie notdürftig ihr Leben fristen mußte. Der geradezu unheimliche Einfluß, welchen der ver­brecherische S. auf die Drewiß ausübte, ließ diese die schwersten Mißhandlungen seitens des Simons ertragen, wenn sie einmal nicht genug Geld nach Hause brachte; Stockschläge, Fußtritte und noch schlimmere Mißhandlungen waren an der Tagesordnung. Als die Angeklagte einmal versuchte, den Vampyr sich vom Halfe zu schaffen, erhielt sie noch schwerere Mißhandlungen dafür. Einmal sette ihr Aus der Gemeindevertretung. Der für den aus Weißensee ver Simons ein Meffer auf die Brust und sagte: Wenn Du mich an zogenen Genossen Schumann gewählte Genosse Schmutz wurde in der zeigst, steche ich Dich tot und springe dann ins Wasser." Gleich Letzten Sigung eingeführt. Ganz besonderes Interesse zeigte sich in hinterher lachte er höhnisch auf:" Denkste, ich werde Dich totstechen, der Vertretung für den Etat der höheren Knabenschule. damit ich 15 Jahre Zuchthaus friege? Fällt mir gar nicht ein!" Die Zuschauertribüne war zum übergroßen Teil mit Lehrern der In derselben Weise sezte Simons seine verbrecherische Tätigkeit fort,

Weißensee.

Rechtsbureau des ausländischen Anwalts und Gewerbe- Ordnung. Wegen Haltens eines Rechtsbureaus, ohne es bei der Polizei anzu­melden, war ein Herr Kownakti in zweiter Instanz vom Berliner Landgericht I zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Es handelte sich um das von zwei namhaften englischen Rechtsanwälten in der Schüßenstraße zu Berlin   unterhaltene Bureau, in welchem Aufträge an­fachen zur Erledigung in Deutschland   an hiesige Anwälte übermittelt. Belehrung wird ebenfalls gegeben. Das Landgericht meinte nun, es handle sich hier um die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Sinne der Vorschriften der Gewerbe- Ordnung, welche sich mit den Inhabern von Rechtsbureaus befassen. Der Angeklagte wurde als selbständiger Leiter" des Berliner   Bureaus jener Anwälte in London  vom Landgericht für strafrechtlich verantwortlich erachtet, namentlich im Hinblick auf§ 151 der Gewerbe- Ordnung. K. legte Revision ein und betonte, daß nicht angenommen werden könne, daß das Bureau fremde Rechtsangelegenheiten im Sinne der Gewerbe­Ordnung besorgt" habe.

Das Kammergericht hob am 13. Februar die Vorentscheidung zunächst auf, verurteilte St. dann aber doch wieder, und zwar zu der niedrigst zulässigen Geldstrafe wegen Nichtbeachtung der ministeriellen Vorschriften über die Buchführung der Inhaber von Rechtsbureaus. Der§ 6 der Gewerbe- Ordnung schüße allerdings die advokatorische Braris, erkläre die Bestimmungen der Gewerbe- Ordnung auf sie für nicht anwendbar. Aber damit seien nur gemeint die in Deutschland  praktizierenden Rechtsanwälte,§ 6 umfasse somit nicht das hiesige Bureau der beiden Londoner   Anwälte.

Vermischtes.

In München   erregt der im leßten Augenblid erfolgte Aufschub einer Hinrichtung Aufsehen. Wegen Doppelmordes an der Witwe Glasl und deren Enkel sollte der Schneider Alramseder hingerichtet werden. Dem Staatsanwalt hatte er seine Unschuld be. teuert und gesagt, daß ein gewisser Huber der Täter sei. Der Vers urteilte hatte Dienstag abend persönlich sein Gesuch um Wieder­aufnahme des Verfahrens eingereicht und damit begründet, daß er bei dem Doppelmord als Täter nicht in Betracht kommen könne, er habe bei dem Verbrechen nur als Dieb mitgewirkt, und nach den von einem gewissen Josef Huber ausgeführten Morden die bei ihm borgefundenen Schmudgegenstände und Wertsachen, sowie die beiden Sparkassenbücher gestohlen. Der Mörder Huber sei ein Mann, der mit ihm auf der Militärstrafgefangenen- Anstalt eine längere Freiheitsstrafe verbüßt und mit ihm die Zelle geteilt habe. Der von ihm, Alramseder, in der Verhandlung vorgebrachte Neumann aus Friedberg   sei dieser Huber. Er habe damals einen falschen Namen angegeben, da er den Huber um feinen Preis habe verraten wollen. Da die Staatsanwaltschaft von vornherein den Verdacht gehegt hatte, daß zwei Personen an der Tat beteiligt wären, ließ sie sofort tele= graphische Recherchen pflegen. Es ergab sich die Richtigkeit der An­gabe des Alramseder bezüglich des Huber insoweit, als festgestellt wurde, daß die beiden gemeinsam eine Haftstrafe verbüßt hatten. Am Morgen wurden in Stadelheim   alle Vorbereitungen zur Hin richtung getroffen. Die aus der Bürgerschaft abgeordneten Ur kundspersonen waren im Hofe der Anstalt erschienen, der Leichen­wagen stand bereit, der Scharfrichter prüfte gegen% 47 Uhr die Guillotine, alles wartete auf die Erekution. Es schlug fieber Uhr, aber die Armesünderglocke begann nicht zu läuten, der Verurteilte wurde nicht herausgeführt, die Richter zeigten sich nicht. Nach zehn Minuten trat denn der Staatsanwalt heraus und teilte den Ans wesenden mit, die Hinrichtung fönne nicht stattfinden, die Wieder­aufnahme des Verfahrens sei vom Gerichtshof beschlossen worden. nicht uninteressant ist, daß Alramseder in den Briefen an seine An­gehörigen gar nichts von seiner angeblichen Unschuld erwähnte. Die Neuesten Nachrichten" glauben Grund zur Annahme zu haben, daß Alramseder bei dem Doppelmord nicht als alleiniger, sondern als Mittäter in Betracht kommen dürfte. Jedenfalls steht die Siftierung eines Todesurteils wenige Stunden vor der Hinrichtung in den Annalen der Justiz einzig da.

In der Dresdener Gemäldegalerie ist am 12. Februar ein Bilderdiebstahl entdeckt worden. Das im Kabinett Nr. 21 unterbrachte kleine Delgemälde:" Der Wachtturm" von Breughel  dem Aelteren, ist spurlos verschwunden. Das Bild stellte eine Land­schaft im Meere dar. Es war Zentimeter hoch und 12 Zenfi­meter breit. Das ist in neuerer Zeit bereits der zweite Bilder­diebstahl in der Dresdener Galerie. Bereits vor Jahren ist ein Gemälde ebenfalls spurlos verschwunden.