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Minister Frhr. v. Hammerstein erklärt, daß weder schulpflichtige noch aus der Schule entlassene katholische Fürsorgezöglinge in Familien anderen Bekenntnisses untergebracht seien.

werde.

Beim Kapitel Allgemeine Ausgaben im Intereffe der Polizei"| Veranlassung. Antrid hatte vielmehr unaufgefordert sich bereit er- Das Dber Berwaltungsgericht erkannte auch nach wünscht flärt, sein Mandat als Stadtverordneter niederzulegen. Um weiteres dem Antrage des Fiskus, indem es ihn gänzlich freistellte. Die Abg. Schmidt- Warburg( 3.) Auskunft über die Unterbringung hat es sich nicht gehandelt. Auch die übrige Darstellung des Vorfalls Gründe gehen dahin: Gegen die Gültigkeit des allgemeiner fatholischer Fürsorgezöglinge in Familien anderen Bekenntnisses oder ist falsch. Beschlusses der städtischen Körperschaften, Beiträge zu den Pflaster in simultanen Anstalten. Daß ein Teil der bürgerlichen Presse den Vorgang benutzt hat, fosten nach fest en Prozentsätzen zu erheben, spreche die Bestimmung um ihn gegen Antrick in gehässigster Weise auszuspielen, fennzeichnet des§ 9 des Kommunalabgaben- Gesetzes, daß die Beiträge nach den die Heuchelei dieser Presse. Hat ein Fürst, ein Prinz, ein Dichter, ein Vorteilen zu bemessen seien, welche natürlich nicht bei jedem Künstler 2c. eine Eheirrung begangen, so wird diese von der bürger- Anlieger die gleichen zu sein brauchten. Auf jeden Fall sei aber Abg. Schmedding( 3.) bedauert, daß durch eine Kammergerichts- lichent Presse mit behaglicher Breite und stillem Schmunzeln, ohne der Spezialbeschluß bezüglich der Beatenstraße ungültig. ( d. h. das Beschlußverfahren Entscheidung, nach der die Unterbringung in Fürsorge- Erziehung erst ein Wort des Tadels berichtet, ist es aber ein Sozialdemokrat, dann Das Genehmigungsverfahren dann zulässig ist, wenn alle anderen Mittel versagen, erschwert trieft dieses Preßvolk von sittlicher Entrüstung und kann sich im Ver- beim Bezirksausschuß und eventuell beim Provinzialrat, das urteilen nicht genug tun. auf Genehmigung des städtischen Beschlusses abzielt) sei nicht Minister Freiherr   v. Hammerstein: Ein endgültiges Urteil Die bürgerliche Presse must aber den Fall Antric auch in der ordnungsmäßig erfolgt. Die Beschlußbehörden hätten die Vers fiber die Erfolge der Fürsorge- Erziehung werde sich erst Richtung aus, daß sie kühn behauptet, Genosse Bebel habe auf dem pflichtung, die einzelnen Vorteile aller Beteiligten genau zu in einigen Jahren fällen lassen. Was das Verhältnis der Dresdener   Parteitag den Genossen Antrick, die Hoffnung der Partei" prüfen. Sie hätten aber tatsächlich nur die Beschwerden der wenigen Fürsorge- Böglinge zu den jugendlichen Personen angeht, so tamen genannt. Auch das ist erlogen. Weder hat Bebel eine solche Einsprucherheber berücksichtigt und sich auch zu dem festen Prozents 1903 auf ortsanwesende Bevölkerung von den Personen bis zu Charakterisierung Antricks in Dresden   noch sonst wo gegeben, sie fat gar nicht geäußert. Wenn auch für die Gesamtheit durch die 18 Jahren in Berlin   4 Proz., denen 9,4 Proz. Fürsorge- 3öglinge wäre auch lächerlich. Wohl aber hat Bebel, und er autorisiert uns, Pflasterung Vorteile entständen, so wäre es doch leicht möglich, daß gegenüberstanden, also doppelt so viel als Berlin   sie nach seiner Be- dieses in seinem Namen zu erklären, den Genossen Antric alle Zeit für einzelne Anlieger Nachteile erwüchsen und für sie die Vorteile als einen sehr fleißigen, fehr opferwilligen und eifrigen Partei- beseitigten. Wegen jener Mängel des Genehmigungsverfahrens könne genossen angesehen und sieht ihn als solchen noch an. der städtische Beschluß trotz der Genehmigung nicht als gültig an gesehen werden. Polizeiliches, Gerichtliches ufw.

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völkerung haben müßte. In den Städten über 100 000 Gin­wohner betrug der Anteil der jugendlichen Personen an der ortsanwesenden Bevölkerung 9,9 Proz, während die Anzahl der Fürs forgezöglinge 22 Proz. betrug. Also ein sehr ungünstiges Verhältnis. In den Gemeinden mit Einwohnerzahl zwischen 20- und 100 000 be­Zu sechs Wochen Gefängnis wurde in Freiburg   i. B. der trug der Anteil der Jugendlichen an der Bevölkerung insgesamt Genosse Engler verurteilt. Durch eine Notiz im Volksfreund" 12,9 Proz., der der Fürsorgezöglinge 20,3 Proz. Ein Ausgleich in Karlsruhe   fühlten sich vier Herren beleidigt. Genosse Engler in findet erst statt in den Gemeinden unter 20 000 Einwohnern, wo Freiburg   wurde als Urheber angesehen, angeklagt und ohne den der Anteil der jugendlichen Personen an der Gesamtbevölkerung 25,9 Proz. Nachweis der Täterschaft verurteilt.­beträgt und der Anteil der Fürsorgezöglinge ebenfalls 25,9 Proz. Auf dem platten Lande in Gemeinden unter 2000 Einwohnern be­trägt der Anteil der Jugendlichen 27,2 Proz., die Zahl der Fürsorge­zöglinge 20 Proz. Das zeigt, daß die Jugend auf dem Lande einen fefteren moralischen Halt hat als in den großen Städten.( Beifall rechts.)

Das Kapitel wird bewilligt.

Vom ostasiatischen Kriegsschauplay.

Verzweifelte Lage der Russen.

aus

V

In den Petersburger Regierungskreisen herrscht, wie ge= meldet wird, düstere Stimmung wegen der Nachrichten über die Beim Kapitel Strafanstalten geht berzweifelte Lage der Russen am Schaho. Dort Abg. Peltasohn( frf. Wg.) auf das bekannte Buch von Hans haben die Japaner elfzöllige Geschütze aufgestellt, durch Leuß über seine Erfahrungen im Zuchthause ein. Er meint, das deren Verwendung sie auch den 203 Meter Hügel vor Port Buch sei sehr fesselnd geschrieben und habe deshalb große Ver- Arthur nahmen, und beschießen jetzt das russische Zentrum. eine neu gebaute Feldbahn breitung gefunden; und wenn es auch nicht immer mit strengster Die Geſchüße werden durch Objektivität geschrieben sei, so enthalte es doch sehr viel Be- an Stellen befördert, von denen fie die russischen achtenswertes, insbesondere in bezug auf Ernährung und Beschäftigung Pofitionen unter ein wirksames Feuer nehmen können, das das der Gefangenen, hygienische Maßnahmen in den Strafanstalten und russische Zentrum unhaltbar macht. Die Stabsoffiziere namentlich über die Prügelstrafe. Es wäre wünschenswert, wenn erklären, es sei nötig, entweder vorzurücken oder die Stellungen am vielleicht von der Regierung hier im Hause zu dem Buche Stellung Schaho aufzugeben. Sie erwarten eine Bewegung der Japaner in genommen und festgestellt würde, was etwa falsch in dem Buche der Nichtung auf Sinminting mit Tieling als Endziel jei. Redner geht schließlich auf die Lage der Strafanstaltsärzte ein, für die er größere Machtvollkommenheit nicht nur in bezug auf die ärztliche Behandlung, sondern auch auf alle hygienischen Maßnahmen und auch die Beschäftigung der Gefangenen fordert.

Zofio, 18. Februar. Die Ruffen haben Teile von Dhamas Zentrum und die Stellungen auf seiner linken Flanke am Donners­tag und Freitag beschossen; die russische Kavallerie hat sich nach dem letzten Angriff auf Oyamas linke Flante zurückgezogen und bei Liuchienfang Bosto gefaßt.

Ein Regierungskommissar erwidert auf die Ausführungen des Abg. Peltasohn, daß der Ärzt von den Strafanstalten dem Direktor vollständig gleichberechtigt zur Seite stehe, daß er sowohl über die Tokio  , 18. Februar  .( Meldung des Reuterschen Bureaus".) allgemeinen hygienischen Zustände in den Strafanstalten, wie auch Nach Berichten vom Schaho zeigen die Russen zunehmende Tätigkeit, über die Zuträglichkeit der Beschäftigung der Gefangenen selbständig indem sie sich auf beiden Flügeln ausbreiten, den rechten verstärken Bestimmung treffen könne. In dem Buche In dem Buche von Leuß sei und auch auf dem linken gegen Kuroki eine starke Streitmacht wenig Wahres, viel Falsches und febr Schiefes, tonzentrieren. Bei diesen letzten Operationen war Fushan die Basis. Einzelheiten seien verallgemeinert. Die Mängel, die sich Die russischen Streitkräfte in dieser Gegend werden auf 6 Divisionen aus dem Buche ergeben hätten, seien abgestellt worden. Die Zentral- geschägt. Man hat den Eindruck, als ob Kuropatkin sich darauf vor­verwaltung verheimliche nichts. Den Gefangenen stehe ein Be- bereite, die Offensive wieder aufzunehmen. Das Wetter ist noch schwerderecht zur Verfügung, von dem sie ausgiebig Gebrauch ungünstig, jedoch dürfte die strenge Kälte bald vorüber sein. machten. Fehler tönnten bei einer großen Verwaltung vorkommen, sie würden aber sofort beseitigt, wenn sie einmal gemacht würden. Abg. Rosenow( frs.. Vp.): Bei der Auswahl der Strafanstaltsleiter sollte mit besonderer Sorgfalt vorgegangen werden. Die Direttor stellen werden im wesentlichen mit Militärs befeht, die aus dem Militärdienste ausscheiden, weil sie wegen irgend welcher Gebrechen nicht mehr dazu befähigt find, nachdem sie ihre besten Kräfte dem Baterlande gewidmet haben. Da wäre es doch richtiger, einen Versuch mit der Anstellung jüngerer Herren aus der Verwaltung oder aus der Justiz zu machen. Es handelt sich um ein sehr wichtiges Fürsorgegebiet, auf dem der Direktor einer Strafanstalt tätig fein muß, und wenn etwa für Verwaltungsbeamte das Gehalt zu niedrig sein sollte, so wird eben nichts anderes übrig bleiben, als die Gehälter für die Direktoren zu erhöhen. Ich bitte den Minister, sich mit dieser Frage zu beschäftigen.

Die erste Berggesetz- Novelle.

Dem Landtage ist soeben die Novelle zum Berggesek zu gegangen, die sich auf das Zechen- Stillegen bezieht. Sie stellt sich dar als eine Abänderung der§§ 65, 156 bis 162 und 207 a des Allgemeinen Berggefezes. An die Stelle des bisherigen§ 65 tritt folgende Bestimmung:

§ 65

Der Bergwerkseigentümer ist verpflichtet, das Bergwerk zu betreiben, wenn der Betrieb Gewinn verspricht und der Unters lassung oder der gänzlichen oder teilweisen Einstellung des Be­triebes überwiegende Gründe des öffentlichen Interesses entgegen stehen.

Liegen die Voraussetzungen des Absakes 1 nach dem Ermessen des Oberbergamts vor, so hat diese Behörde die Befugnis, den Bergwerkseigentümer nach Vernehmung desselben unter Androhung der in den§§ 65c bis 650 und im 6. Titel bezeichneten Maßregeln aufzufordern, binnen einer vom Oberbergamte zu bestimmenden Frist in einem den: öffentlichen Interesse entsprechenden Umfange das Bergwerk in Betrieb zu sehen oder den Betrieb fortzuführen. Der bisherige§ 65 lautet:

Der Bergwerksbesitzer ist verpflichtet, das Bergwerk zu bes treiben, wenn der Unterlassung oder Einstellung des Betriebes nach der Entscheidung des Oberbergamtes überwiegende Gründe des öffentlichen Interesses entgegenstehen.

Das Oberbergamt hat in diesem Falle die Befugnis, den Eigentümer, nach Vernehmung desselben, zur Inbetriebsetzung des Bergwerkes oder zur Fortsetzung des ununterbrochenen Betriebes binnen einer Frist von sechs Monaten aufzufordern und für deir Fall der Nichtbefolgung dieser Aufforderung die Entziehung Ses Bergiverkseigentums nach Maßgabe des sechsten Titels anzu drohen."

Nach§ 156 und 157 des bisherigen Gesetzes kann der Bergwerkseigentümer binnen vier Wochen gegen den die Ent­ziehung des Eigentums aussprechenden Beschluß vor Gericht flagen. Der japanische Rückenangriff. Der§ 157, der das Klagerecht gegen die Eigentums­Petersburg, 18. Februar. General Kuropatkin meldet unter entziehung ausspricht, bleibt bestehen. Es werden aber Be­dem 16. d. Mts. Infolge der mir zugegangenen Nachricht, daß an Stimmungen erlassen über Zwangsbetrieb eines Bergwertes, der Eisenbahnlinie unchulin- Kunchenzi in der die bisher fehlten. Sie sind enthalten in den§§ 65 a bis 65r Mongolei   eine größere Zahl Tschunchusen unter japanischen Führern der Novelle. Wir lassen die wesentlichsten folgen: sich konzentriert habe, habe ich am 11. d. Mts. eine Abteilung der Grenzgarde zum Zweck der Refognoszierung unter General Lenizky entsandt, der auf die Nachricht, daß die Brücke bei Fontſetun am 12. d. Mts. angegriffen worden sei, die Japaner und Tschunchusen angriff und sie auseinandertrieb. Während der Verfolgung, die sich bis auf eine Entfernung von 120 Werst nordwestlich von Yunchulin ausdehnte, stieß General Lenizky auf sechs Schwadronen Kavallerie und vier Kompagnien Infanterie der Japaner nebst einer Abteilung von mehr als 2000 Tschunchusen. Obwohl von allen Seiten ein­geschlossen, gelang es unseren Truppen doch, kämpfend nach unchulin sich zurückzuziehen, wo sie am 15. d. Mts. wieder antamen.

Die Frage der Stellung der Gefängnisärzte hat Abgeordneter Peltasohn bereits erörtert. In einzelnen Fällen wünschen diese Herren eine größere Selbständigkeit den Direktoren gegenüber. Die Besoldungsverhältnisse sind aber so, daß eine Aufbesserung Petersburg  , 18. Februar. Der Chef des Generalstabes Ssacharow dringend notwendig ist. notwendig ist. In einer Sigung der rheinischen erhielt folgende Meldung des Generals Tschitschagow   über die Aerztekammer ist behauptet worden, daß die Gefängnisärzte nur Einzelheiten des Rückzuges der Abteilung Grenzgarde Lenizky nach 1600-1800. Gehalt bekommen, in sehr vielen Anstalten aber der Schlacht am 14. Februar: Boyarinoff erhielt mit 90 Soldaten übersteige es nicht 1200 m. Die Vertragskommission der Aerzte hat den Befehl, den Angriff der Japaner aufzuhalten, um den Rückzug 9 Uhr eine Anstalt in Düsseldorf   gesperrt, weil sie eine Arztstelle mit einer Artillerie- Abteilung zu decken, wurde aber um 1200 M. ausgeschrieben hatte. Ich bin der Meinung, daß der Staat abends am 14. Februar von Lenizky in der Nähe von Jantjetun, nicht eine so geringe Besoldung anbieten sollte. Die Regierung hat 25 Werft nördlich Sandischan getrennt und von allen Seiten ja dann das Gehalt auf 1800 m. erhöht, der Vertragsausschuß der von sechs Schwadronen und 1000 Mann japanischer Infanterie Merzte hat aber die Besetzung der Stelle nur unter der Bedingung ummzingelt. Boyarinoff hielt dem japanischen Angriff Stand, augelassen, daß eine allgemeine Regelung der Gehälter stattfinden muß. aber als zwei Eskadronen in seiner Flante erschienen, ließ er auf­Im Großherzogtum Baden   sind die Aerzte völlig befoldete Beamte fißen, griff die Eskadron zur Linken an und vernichtete sie völlig vor des Staates. Neben ihrem Gehalt bekommen sie auch Pension den Augen der zweiten Eskadron, die sich untätig verhielt, nur und Reliktenversorgung. Hoffentlich werden die Wünsche der Aerzte, Banzai" fchrie und sich dann 400 Schritte zurüdzog. Boyarinoff wie sie die Rheinische Aerztekammer formuliert hat, bald berid ließ einige Salben auf sie abgeben und nahm einen schwer ver­fichtigt. Bu bedauern ist, daß den Anträgen der Gefängnisdirektoren wundeten Offizier gefangen. Mit einem Verluste von 3 Toten und auf vorläufige Entlassung" in so geringem Grade stattgegeben wird; 24 Verwundeten begann er sich dann langsam zurückzuziehen, wobei nur 10 Proz. aller Anträge haben Erfolg. Der Strafanstalts- es einigen seiner Soldaten, welche unberitten waren, gelang, sich direktor kennt doch am besten die Gefängenen; seinem Urteil, japanischer Pferde zu bemächtigen. Vom Feinde etwa 20 Werst daß die Gefangenen in die menschliche Gesellschaft zurückkehren verfolgt, gelangte Boyarinoff am 16. Februar nach Jantſetun. fönnen, sollte daher mehr Gewicht beigelegt werden. Ein Die legte Meldung ist offensichtlicher Schwindel Widerspruch aber besteht darin, daß die aus der Strafhaft und einzig auf blöde Täuschung des Volkes berechnet! definitiv Entlassenen der Fürsorge des Zentralvereins zur Besserung entlassener Gefangenen übergeben werden, wenn Polizei- Aufsicht verfügt ist, die vorläufig Entlassenen" aber ohne weiteres unter Shanghai  , 18. Februar  .( Meldung der Agence Havas".) In Polizei- Aufsicht stellt und was Polizei- Aufsicht bedeuten kann, Tschifu   ist eine Untersuchung über die Aussagen der beiden namentlich wenn sie von unteren Organen ausgeführt wird, chinesischen Dschunkenführer, welche eingestanden haben, brauche ich wohl nicht zu erörtern. Es wäre doch wünschens- den französischen Marine Attaché in Port Arthur über wert, gerade diese vorläufig Entlassenen" der Fürsorge des Bord geworfen zu haben, eröffnet aber noch nicht ab­Vereins zur Besserung der Strafgefangenen anzuvertrauen, geschlossen worden. London  , 18. Februar.( Bureau Laffan".) Die Verhaftung der damit sie der mentschlichen Gesellschaft wieder eingereiht können. Es fönnte fich ja ein Staatskommissar noch mit dieser zentralen Stelle drei chinesischen Dschunkenführer in Tschifu   wegen Ermordung des in Verbindung setzen. Der Strafvollzug würde so doch besser deutschen   Marine- Attachés von Gilgenheimb und dahin führen, daß die Strafgefangenen, wenn auch in bescheidener des französischen   Attachés de Cuberville erfolgte bei Zahl, in die menschliche Gesellschaft zurückkehren. Wünschenswert einem Versuch der Leute, eine von Gilgenheimb unterzeichnete Bank­wäre auch, wenn die Strafanstalten nicht wie bisher dem Ministerium anweisung einzufassieren. des Innern und dem der Justiz unterständen, sondern nur der Justiz­verwaltung.( Lebhafter Beifall links.)

Ein Regierungskommissar bemerkt dem Abg. Rosenow gegenüber, daß keineswegs die Direktorstellen in den Strafanstalten ausschließ­lich mit ehemaligen Militärs besetzt werden, sondern daß auch Herren aus der Vertvaltung zu Direktoren ernannt würden.

Nächste Sizung: Montag 11 Uhr.( Etat des Finanz­ministeriums.) Schluß 44 Uhr.

Partei- Nachrichten.

zu

Die ermordeten Marine- Attachés.

Soziales.

Ungültige Anwendung des§ 9 des Kommunalabgaben- Gesezes.

-

89 des genannten Gesetzes bestimmt: Die Gemeinden können behufs Deckung der Kosten für Herstellung und Unterhaltung von Veranstaltungen, welche durch das öffentliche Interesse erfordert werden, von denjenigen Grundeigentümern und Gewerbetreibenden, denen hierdurch besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen, Beiträge den Kosten der Veranstaltungen erheben. Die Beiträge find nach den Vorteilen bemessen. zu Auf Grund dieser Bestimmung hatten die städtischen Körperschaften von Ein Teil der Parteipreffe enthält folgende Notiz: Kattowitz   beschlossen, bei Straßenpflasterungen solche Beiträge " Otto Antric in Berlin   wurde vom Parteivorstande auf zu erheben, und zwar bei Neupflasterungen 50 Broz, der Kosten. gefordert, sein Stadtverordnetenmandat sotvie seine sämtlichen In einem Spezialbeschluß wurde später die Erhebung derartiger Partei- Ehrenämter niederzulegen und von allen Kandidaturen Beiträge für die Pflasterung der Beatenstraße festgelegt. Nach der zurückzutreten. Antrick hat mit der Frau eines ihm befreundeten gefeßmäßigen Offenlegung des Planes erhoben verschiedene Eigen­Barteigenossen, eines Vertrauensmannes der Partei, ein un- tümer Einspruch, darunter auch der Eisenbahnfiskus. Im Beschluß­erlaubtes Verhältnis unterhalten, das zur Trennung der in Frage verfahren wurde aber schließlich der Beschluß der städtischen Behörden kommenden Eheleute führte." genehmigt. Nunmehr zog der Magistrat die Anlieger zu den Bei­Diese Darstellung ist falsch. Der Parteivorstand hat feine solche trägen heran. Der Fistus follte 2780 M. zahlen. Er klagte auf Aufforderung an den Genossen Antrick gerichtet, dazu hatte er keine Freistellung.

§ 65a

Unbeschadet der Verpflichtung zum Betriebe gemäߧ 65 Absatz 1 ist der Bergwerkseigentümer von der Zustellung der Auf­forderung aus§ 65 Absatz 2 ab, auch wenn er gegen die lettere Returs eingelegt hat, gehalten, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Inbetriebsehung des Bergwerks vereiteln oder et schweren können, und sofern das Bergwerk sich im Betrieb befindet, den Betrieb zum mindesten insoweit fortzuführen oder wieder aufzunehmen, daß die Aufnahme des Betriebes in einem dent öffentlichen Interesse entsprechenden Umfang jederzeit ausführbar ist. Ein Bergwerk gilt im Sinne dieser Vorchrift auch dann als im Betriebe befindlich, wenn der Betrieb zwar eingestellt ist, in­dessen seit Erstattung der in§ 71 Abjak 1 vorgeschriebenen An­zeige, oder bei Nichterstattung dieser Anzeige seit der tatsächlichen Einstellung des Betriebes noch nicht vier Wochen verstrichen sind.

Der Bergwerkseigentümer ist in der Aufforderung auf die für ihn nach Absatz 1 fich ergebende Verpflichtung hinzuweisen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so können die erforder­lichen Maßregeln auf seine Kosten von dem Revierbeamten ge­troffen werden. Der Inhalt der Aufforderung ist auf Ersuchen des Oberberg. amts in das Grundbuch einzutragen.

§ 65b

Das Oberbergamt hat die Aufforderung zurückzuziehen: 1. wenn die Voraussetzungen des§ 65 Absatz 1 nicht mehr vorliegen;

2. wenn der Bergwerfseigentümer in der Zeit nach Ablauf der Rekursfrist oder nach Zustellung des Rekursbescheides drei Monate hindurch der Aufforderung keine Folge geleistet und das Oberbergamt das Verfahren nach§ 156 nicht ein­geleitet hat;

3. wenn ein nach§ 156 ergangener Beschluß aufgehoben oder zurückgenommen wird.

Zieht das Oberbergamt die Aufforderung zurüd, so hat es das Grundbuchamt um die Löschung der die Aufforderung be treffenden Eintragung zu ersuchen.

§ 65c

Beschließt das Oberbergamt auf Grund des§ 156 die Ein leitung des Verfahrens auf Entziehung des Bergwerkseigentums, so kann es daneben den Bergwerkseigentümer durch Beschluß für berpflichtet erklären, sich auf seine Kosten den Zwangsbetrieb des Bergwerks in dem nach§ 65 Absatz 2 angeordneten Umfange durch Fortsetzung oder durch Wiederaufnahme des Betriebes gefallen zu lassen.

Der Rekurs gegen diesen Beschluß hat keine aufschiebende Wirkung. Der Inhalt des Beschlusses ist auf Ersuchen des Oberbergamts in das Grundbuch einzutragen.

§ 65d

Die Entscheidung darüber, ob der Zwangsbetrieb(§ 65c Ab sak 1) durchgeführt werden soll, erfolgt durch den Minister für Handel und Gewerbe in Gemeinschaft mit dem Finanzminister. § 65e

Erfolgt die Anordnung der Durchführung des Zwangs. betriebes nicht binnen drei Monaten, nachdem der Beschluß aus $ 65c unanfechtbar geworden ist, so hat das Oberbergamt den lekteren Beschluß wieder aufzuheben und das Grundbuchamt um die Löschung des Vermerks über den Zwangsbetrieb im Grundbuch zu ersuchen.

§ 65f

Wird die Durchführung des Zwangsbetriebes angeordnet, sa hat das Oberbergamt einen Bergwerksverwalter zu ernennen. Mit dem Zeitpunkt der Anordnung verliert der Bergwerkss eigentümer die Befugnis, das Bergwert zu verwalten sowie Rechte aus Verträgen oder anderen Rechtsverhältnissen auszuüben, die auf der Verwaltung oder dem Betriebe des Bergwerks oder auf dem Vertriebe von Erzeugnissen des Bergwerks beruhen. Die Ausübung aller dieser Befugnisse geht auf den Bergwerksverwalter über