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Bu Berfügungen über das Bergwerk ist der Bergwerkseigen­tümer nur mit Zustimmung des Bergwerksverwalters befugt.

§ 65k

Das Oberbergamt hat dem Bergwerksverwalter durch den Revierbeamten das Bergwerk zu übergeben oder ihm die Ermäch­tigung zu erteilen, sich selbst den Besitz zu verschaffen. Zur Beseitigung von Widerstand können der Revierbeamte Die Zahlung der Quartalsbeiträge an die Generalfommission bleiben, bis sich der letzte Gast entfernt hatte. Dickfeld, der seinen wie der Bergwerksverwalter die Unterstützung der polizeilichen soll am Schlusse eines Quartals für das verflossene Quartal erfolgen. Vollzugsorgane nachsuchen. Der Revierbeamte ist bei Widerstand Bis zum Kongreß ist demnach nur der Beitrag für das erste auch zur Anwendung von Gewalt befugt. Quartal 1905 fällig. Es sind sonach alle an die Generalfommission angeschlossenen Gewerkschaften zur Teilnahme an dem Kongreß be­rechtigt, welche ihre Quartalsbeiträge für die erste Hälfte des Jahres 1904 bezahlt haben.

§ 651

Der Bergwerkseigentümer ist bei Vermeidung polizeilichen Zwanges verpflichtet, dem Bergwerksverwalter alle auf den Betrieb und die Verwaltung des Bergwerks bezüglichen Schriftstücke und Riffe zu übergeben und ihm die erforderlichen Auskünfte über die Verwaltung und den Betrieb zu erteilen. Die Anordnung des polizeilichen Zwanges erfolgt durch das Oberbergamt. Der Rekurs gegen diese Anordnung hat keine aufschiebende Wirkung.

§ 65m

Berlin una amgegend.

Die Gewerkschaften sind berechtigt, für je 3000 Mitglieder| geblich auf furze Zeit" Abschied von den beiden anderen und enth einen und für die überschießende Mitgliederzahl, welche 3000 nicht fernte fich unter Mitnahme der Garderobemarke. Das Mädchen erreicht, einen weiteren Delegierten zu wählen. Gewerkschaften, tanzte mit ihrem Begleiter noch einige Stunden und als der Freund welche weniger als 3000 Mitglieder zählen, wählen einen sich nicht wieder sehen ließ, mahnte sie zum Aufbruch. Dieser konnte Delegierten. Der Wahlmodus bleibt den einzelnen Gewerkschaften aber noch lange nicht vor sich gehen, denn da die Garderobière überlassen. die Garderobe ohne Marke nicht verabfolgen wollte, mußten sie Freund bis dahin dem Mädchen gegenüber in allen Tonarten ge= rühmt hatte, stellte sich über diesen Verzug sehr geärgert und schalt lebhaft über die Pflichtvergessenheit des Seidler. Endlich machte er sich mit dem Mädchen auf den Heimweg, begleitete es aber nur bis zur Ecke der Kornelius- und Friedrich Wilhelmstraße und empfahl sich dort. Als das ahnungslose Mädchen zu Hause anlangte, ent­deckte sie erst die falschen Schlüssel in dem Täschchen und hörte zu ihrem Entsezen, daß inzwischen Diebe in der Wohnung ihrer Dienst Zur Schuhmacherbewegung ist zu berichten, daß die Situation in herrschaft gehauft hatten. Diese hatten sich offenbar mit den Schlüsseln den Schuhfabriken von Binner und Goldberg unverändert ist. des Wohnungsinhabers gestört worden. Als dieser die Vordertreppe des Mädchens den Zutritt verschafft und waren durch die Heimkehr Während die Firma Goldberg bis jetzt die Werbung von Arbeits- hinaufging, schlüpften sie durch die Tür zum hinteren Ausgange, willigen in größerem Maßstabe noch nicht betrieben hat und die schlossen diese von außen zu, um sich vor Verfolgung zu schützen und Der Bergwerksverwalter hat alle Handlungen vorzunehmen, Fabrit vollständig still steht, hat auch der Eifer der Firma Pinner entfamen mit einem Teil der von ihnen zusammengerafften Beute. die erforderlich sind, um das Bergwerk in dem nach§ 65 Absatz 2 in dieser Sache merklich nachgelassen, nachdem die roten Plakate und Gestohlen waren unter anderem zwei kostbare Meißener Vasen im angeordneten Umfang in seinem wirtschaftlichen Bestande zu ei- die Annoncen nicht den gedachten Erfolg gehabt haben. Nunmehr Werte von 500 M., ein kostbarer Pelz im Werte von 1600 M., halten und ordnungsmäßig zu benuken. Verfügungen des Berg - versucht die Firma mit der Drohung, die Fabrik zwei Monate zu Silbersachen, ein Spazierstock mit silberner Strüde, eine kostbare werkseigentümers über das Bergwerk hat er zuzustimmen, wenn schließen, Eindruck auf die Streikenden zu machen, doch auch dieses Zigarrentasche uſw. Es ist festgestellt, daß, während das Mädchen durch die Verfügung der Zwangsbetrieb nicht beeinträchtigt wird. wird erfolglos fein. W Doch auch dieſes mit Dickfeld in Schmargendorf tanzte, der Angeklagte Seidler den Das Oberbergamt hat den Bergiverksverwalter nach An- Ein Vorgang von allgemeiner Bedeutung, der die gesamte Ar- Naubzug in die Wohnung unternahm und dabei jedenfalls Helfers­hörung des Bergwerkseigentümers mit der erforderlichen An- beiterschaft interessiert und als warnendes Zeichen für alle ver- helfer gehabt hat. Dickfeld und Wuttke haben dann noch weisung für die Verwaltung und den Betrieb zu versehen, die dem trauensseligen Arbeiter dienen kann, welche gewohnt sind, einträchtig einen ähnlichen Coup in der Wohnung einer Rentiere in der Schiller­Bergwerksverwalter zu gewährende Vergütung festzusetzen und mit ihren Chefs im Sommer Landpartien zu unternehmen, sei hier Straße in Charlottenburg ausgeführt. In diesem Falle hatte sich das Dienstmädchen mit ihnen verabredet, zusammen auszugehen. Das Oberbergamt tann dem Bergiverksverwalter die Leistung Arbeitswilligen über angebliche Zudringlichkeiten der Streifenden Didfeld mit ihr zu Kistenmacher ging, entfernien sich die beiden angeführt. Der Inhaber obiger Firma holte, als sich seine lieben traf die beiden Am nie" mit noch einem ihrer Freunde. Während einer Sicherheit auferlegen, gegen ihn Ordnungsstrafen bis zu beklagten, dieselben aber nicht namhaft machen konnten, 300 m. verhängen und ihn entlassen. anderen, angeblich um ihre Schwestern abzuholen. Bei Kistenmacher wartete man eine Zeitlang, dann verschwand Dickfeld und ließ das Mädchen allein. Diese tröstete sich bald, ging tanzen und als sie in die Wohnung zurückkehrte, deren Juhaberin auf Reisen war, stellte sich heraus, daß Liebe dort einer Beſuch gemacht hatten. Ihnen gefallen. Der dritte Fall spielte sich gleichfalls in Charlottenburg ivaren 380 M. bares Geld und kostbare Schmucksachen in die Hände ab. Da hatte ein Dienstmädchen in der Wohnung ihrer verreisten Herrschaft den Besuch dreier Männer, die sie kennen gelernt hatte, empfangen, man hatte einen gemütlichen Staffeeklatsch veranstaltet und dabei hatte einer der Gäſte, der Angeklagte Wuttke, Gelegenheit gefunden, in offenstehenden Schrankfästen etwas aufzuräumen. großen Unbekannten" als eigentlichen Täter auszuspielen, sich aber Die Angeklagten waren nur zum Teil geständig und versuchten, den nur als Hehler hinzustellen. Der Gerichtshof verurteilte den Angeklagten Dickhof zu 5 Jahren Gefängnis, den schon mehrfach vorbestraften Wuttke zu 8 Jahren Zuchthaus und den Angeklagten Seidler zu 4 Jahren Zuchthaus.

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Der Bergwerksverwalter ist für die Erfüllung der ihm ob­das Gruppenbild von der Landpartie liegenden Verpflichtungen allen Beteiligten gegenüber verant- des vergangenen Sommers aus dem Komptoir und ließ sich die wortlich. Er hat jährlich und nach Beendigung des Zwangs- Uebeltäter" zeigen. Wenn Arbeiter in fideler Stimmung, häufig betriebes Rechnung zu legen. Die Rechnung ist dem Oberbergamt erzeugt durch das vom Fabrikanten spendierte edle Naß, den heiteren einzureichen und von diesem dem Bergwerkseigentümer vorzu- Tag im Gruppenbilde verewigen wollen, mögen sie sorgen, daß Tegen. sie nicht dem Arbeitgeber ein Verbrecheralbum" zur Verfügung Die übrigen Bestimmungen beziehen sich auf Beendigung stellen. Es ist nicht ausgeschlossen, daß ein in seinen heiligsten des Zwangsbetriebes, Verpflichtung der Vorbesitzer für Leistung Unternehmergefühlen gekränkter Fabrikant auch noch weitere Ver­von Vorschüssen, Verpflichtung der Rechtsnachfolger und wendung für ein solches Gruppenbild findet. Eine feine Ironie und Aenderung des Zwangsvollstreckungsverfahrens. Als Tag die schärfste Verurteilung dieser Landpartien würde es sein, wenn des Inkrafttretens ist der Tag der Verkündigung bezeichnet. einmal ein solches Gruppenbild bei Arbeiterkämpfen vor preußischen Motive sind dem Entwurfe nicht beigegeben. Gerichten Verwendung finden würde, und darum sei hierauf be­sonders aufmerksam gemacht, ehe die Vertrauensduselei ein Opfer fordert.

Gewerkschaftliches.

An die gewerkschaftlich organisierten Arbeiter und Arbeiterinnen Deutschlands !

Der Gewerkschafts- Ausschuß hat beschlossen, daß am Montag, den 22. Mai 1905

der

Fünfte Kongreß der Gewerkschaften Deutschlands in Köln am Rhein im Gürzenich- Saal

stattfinden soll.

Als Tagesordnung ist vorläufig vorgesehen: 1. Erledigung der geschäftlichen Angelegenheiten( Wahl der Kommissionen, Prüfung der Mandate usw.).

2. Rechenschaftsbericht der Generalkommission und Beratung der Anträge betreffend: a) Allgemeine Agitation;

b) Agitation unter den Arbeiterinnen; sa.. bis c) Agitation unter den fremdsprachlichen Arbeitern;

Von der Freien Vereinigung der Fliesenleger werden wir um Aufnahme folgender Notiz ersucht: Auf der letzten Seite des Haupt­blattes vom Vorwärts" am Mittwoch, den 15. Februar, steht unter Gewerkschaftliches":

Die Fliesenleger- Sektion des Maurerverbandes beschloß in ihrer gestrigen Mitgliederversammlung, die seinerzeit über den Bau am Monbijonplatz verhängte Sperre aufzuheben, weil sie dadurch gegenstandslos geworden sei, daß der Bau von Mit gliedern der Freien Vereinigung deutscher Fliesenleger befest worden sei."

Diese Notiz erweckt den Anschein, als hätte die Vereinigung der deutschen Fliesenleger, Ortsverein Berlin , sich des Streits resp. Sperrebruchs schuldig gemacht. Gegen diese Unter­stellung protestiert die Vereinigung mit aller Energie!

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Sie

In die Geheimnisse des Gründerwesens gewährte eine Ver­hondlung vor der Nürnberger Straffammer Einblick. Angeklagt war der Kaufmann Joseph Hartmann aus Leipzig wegen Be­truges. Er betrieb seit 1897 ein Fußbodenöl- Geschäft in Leipzig , das 1900 in eine G. m. b. H. umgewandelt wurde. Teilhaber waren u. a. ein Dr. Eulenburg aus Bitterfeld und der Landtags- Ab­geordnete Fritz Haußmann . Vor der Gründung legte Hartmann den Gesellschaftern eine Bilanz vor, die einen Reingewinn von 84 000 Mark aufwies, während Hartmann noch persönlich erklärte, daß sein Geschäft einen Umsatz von 300 000 m. habe. Der Teilhaber Lederer in Nürnberg zeigte im Jahre 1901 den Hartmann wegen Betruges an, weil er bei Borlegung der Bilanz verschwiegen habe, daß sie nicht für ein Jahr, sondern für 29 Monate aufgestellt sei, Die Sperre ist lediglich deshalb vom Ortsverein Berlin durch betrogen, daß er hinter ihrem Rücken einen Vertrag mit dem aufgehoben, weil sich bis zur Evidenz herausstellte, daß die Ver- Geheinirat Gundlach und dem Rechtsanwalt Dr. Rosenstock in Berlin außerdem wurde behauptet, Hartmann habe die Gesellschafter da hängung der Sperre nicht im Interesse der Arbeiter, abgeschloffen habe, wonach diesen beiden Gewinnanteile versprochen fondern des Arbeitgebers erfolgt ist. Eine Resolution betont wurden. Gundlach war Vorstandsmitglied der Roten Kreuz- Ge­ausdrücklich, daß die Sperre nicht im Interesse der Arbeiter, also der sellschaft und Aufsichtsrat der Gesellschaft für Zelt- und Barackenbau Fliesenleger, sondern nur im Interesse des Arbeitgebers lag. Leider und sollte Gratifikationen dafür bekommen, daß er seine Beziehungen hatte Ser Werkführer der betreffenden Firma den Legern versichert, sie könnten die Arbeit ruhig aufnehmen, die Sache sei zu den genannten Gesellschaften dazu benüße, das Fußbodenöl f) Beseitigung des Kost und Logiszwanges beim mit den beiden in Betracht kommenden Vereini- bei ihnen einzuführen. Noch andere interessante Dinge tamen in der gungen geregelt. Zur Steuer der Wahrheit ersucht der Verhandlung ans Licht. Hartmann konnte nachweisen, daß er in Arbeitgeber; Vorstand im Auftrage der Bereinigung deutscher Fliesenleger, Drte- der Gründungsversammlung die Bilanz für 29 Monate vorgelegt als möglich, um Irrtümer vorzubeugen, dieses zur öffentlichen Verlesung gelangten Briefen drohten sie sich gegenseitig, daß sie ihre verein Berlin , die Redaktion des Vorwärts", sie wolle so schnell hatte und daß ihm nichts zur Last zu legen ist, während einige von den Gesellschaftern böse unter die Räder gerieten. In ihren zur Kenntnis unter Gewerkschaftlichem bringen. unlauteren Manipulationen im Vorwärts" veröffentlichen würden, sie suchten sich gegenseitig aus dem Aufsichtsrat hinaus­zudrängen, und einmal fiel auch das Wort:" Bei uns gibt man den Beamten Aufsichtsratsposten, in der Türkei erhalten sie Trinkgeld. Ein Bruder Hartmanns, der ebenfalls Gesellschafter war, hat sich erschoffen, weil ihm mit Anzeige wegen Betruges gedroht wurde. Der Antläger Lederer entpuppte sich als Wucherer, der von dem Angeklagten Hartmann für ein Darlehen von 10 000 m. bor Gründung der Gesellschaft 10 Broz. Zinsen genommen hatte. Der Staatsanwalt selbst ließ die Anklage fallen, worauf Hartmann frei­gesprochen wurde.

d) Streitunterstützung und Streifstatistik;

e) Heimarbeit;

g) Correspondenzblatt".

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3. Bericht über das Zentral- Arbeiterfekretariat und Be­ratung der darauf bezüglichen Anträge.enie

4. Die Stellung der Gewerkschaften zum Generalstreik.

5. Die Gewerkschaften und die Maifeier.

6. Gewerkschaften und Genossenschaften.

Der Vorstand: Giesche, Vorsitzender, Hussitenstr. 39. Achtung, Kleber! Wir machen darauf aufmerksam, daß die im Verband organisierten Kleber feinerlei Extrasteuern während des Die Verbandsleitung.

7. Die Aufgaben der Gewerkschaftskartelle in der Ge- Streits zu zahlen haben. werkschaftsorganisation.

8. Die gefeßliche Vertretung der Arbeiterschaft in Arbeits­tammern oder Arbeiterkammern.

9. Beratung der nicht unter den vorstehenden Punkten erledigten Anträge.

Anträge zur Tagesordnung, oder solche, welche auf die vorstehend genannten Tagesordnungspunkte Bezug haben, sind bis zum 8. April 1905 an die Generalkommission einzusenden. Sämtliche bis dahin eingegangene Anträge werden im Correspondenzblatt" veröffentlicht, damit sie in den Gewerk­schaften diskutiert werden können.

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Der Songreß wird am 22. Mai 1905, morgens 9 Uhr, eröffnet und wird bis einschließlich 27. Mai tagen.

Die Wahlen der Delegierten werden nach den unten stehenden, von dem vierten Gewerkschaftskongreß gegebenen Bestimmungen von den Vorständen der Zentralvereine aus­geschrieben werden.

bosswdos, uald Jolved Husland.

Der Streik der Telephonarbeiter in Antwerpen ist beendet. Durch Verhandlungen mit den Vertretern der Bell Telephon- Kom­pagnie ist ein Uebereinkommen erzielt worden, das am Donnerstag von den Streifenden angenommen worden ist und eine den Wünschen der Arbeiter im allgemeinen entsprechende Regelung der Verhältnisse enthält. Alle Streifenden werden wieder eingestellt.

Gerichts- Zeitung..s

Ein neuer Gaunerkniff.

Marktpreise von Berlin am 17. Februar. Nach Ermittelungen des fgl. Polizei- Präsidiums. Für 1 Doppel- Zentner: Weizen**), gute Sorte 17,60-17,58 M., mittel 17,56-17,54., geringe 17,52-17,50 M. Roggen**), gute Sorte 13,85-13,84., mittel 13,83-13,82 m., geringe 13,81-13,80 m. Futtergerste*), gute Sorte 16,40-15,10 W., mittel 15,00 bis 13,80 M., geringe 13,70-12,50 M. Hafer*), gute Sorte 16,30-15,60 m., 45,00-30,00 m. Speifebohnen, weiße 50,00-30,00 22. Linfen 60,00-30,000 mittel 15,80-14,80 M., geringe 14,70-14,10 9. Erbsen, gelbe, zum Stocher Kartoffeln 10,00-8,00 m. Richtstroh 5,00-4,10 m. Heut 8,80-7,30 M. Für ein Kilogramm Butter 2,80-2,00 M. Eier per Schock 5,60-3,80 *) Frei Wagen und ab Bahn .**) Ab Bahn.

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Wafferstand am 17. Februar. Ibe bei Ausfig+0,26 Meter, ba Dresden 1,06 Meter, bei Magdeburg +1,98 Meter. 11n strut be Ober- Begel+4,92 Meter, bei Breslau llnter Begel Oder bei Natibor 1,16 Meter, bei Breslar Straußfurt+1,55 Meter. 0,92 Meter, bei Frankfurt +2,44 Meter. Weichsel bei Brahemünde+4,08 Meter. Barthe bei Posen+ 2,04 Meter. Nete bei usch+0,06 Meter.

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Witterungsübersicht vom 18. Februar 1905, morgens 8 1hr.

wurde in einem Strafprozeß abgeurteilt, den die 2. Straffanumer des Landgerichts I gestern gegen den Arbeiter May Dickfeld, den Friseur Franz Wuttke und den Dreher Georg Seidler zu ber­handeln hatte. Das Kleeblatt hat in drei Fällen den Weg zum Herzen von Dienstmädchen gesucht und gefunden und dann deren Herrschaften bestohlen. Wie raffiniert die Angeklagten dabei zu Werke gingen, zeigt der folgende Fall. Ein bei einem Hausbefizer in der Hizig­straße dienendes Mädchen hatte, als sie in der Lühowstraße Besor­Die Generalfommission der Gewerkschaften Deutschlands . gungen machte, zwei Männer kennen gelernt, die ihr ihre C. Legien , Berlin SO. 16, Engel- Ufer 15. Begleitung anboten und sie aufforderten, am nächsten Tage, Sonn­tag, den 25. September, mit ihnen auszugehen. Da sie die Er­Die Delegation zu den Gewerkschaftskongressen. Der vierte Gewerkschaftstongreß, der vom 16 bis 21. Juni 1902 laubnis ihrer Dienstherrschaft hierzu erhielt, so fand sie sich am Sonntag verabredetermaßen am Großen Stern ein. Dort erivartete in Stuttgart tagte, beschloß bezüglich der Vertretung auf den sie schon der Angeklagte Didfeld, der sich ihr unter dem Namen Gewerkschaftskongressen folgendes: eines Ingenieurs Hans Braune vorgestellt und angegeben hatte, daß " Bur Teilnahme an den allgemeinen deutschen Gewerkschafts­er bei Siemens u. Halste beschäftigt sei. Auf seine Aufforderung Stationen fongreffen sind sämtliche Zentralorganisationen und folche fuhr sie mit ihm nach Schmargendorf , da nach seiner Angabe fein Lokalorganisationen berechtigt, welche verhindert sind, sich zentral Freund dort im Forsthause zu tun habe. Unterwegs erfuhr Dickfeld zu organisieren. Unter jämtliche Zentralorganisationen" find von dem Mädchen, daß es die Schlüssel zum Hauſe ſowie zum Swinemde. 76523 alle zentral organisierten Gewerkschaften zu verstehen, welche an vorderen Korridor und zum hinteren Ausgange in einer Tasche bei Haparanda 738 S Hamburg 766 S 1 Befersburg 751 dem voraufgegangenen Gewerkschaftskongreß teilgenommen oder sich habe und daß ihre Herrschaft ins Theater gehen wollte. Jm Berlin 2 Scilly sich später der Generalfommission angeschloffen haben. Berechtigte Forsthause Schmargendorf wurden sie schon von Seidler erwartet, Franks.a.M. 771 SD 3 Aberdeen 752 SS Lokalorganisationen sind solche gewerkschaftliche Vereinigungen, der seine und ihre Garderobe und auch des Mädchens Tasche mit den München 770 S 1 Paris 772 S für welche ein Zentralverband nicht besteht. Schlüsseln zur Aufbewahrung gab. Die Garderobenmarke stedte er Wien 769 Still Nebel Ausgeschlossen von der Teilnahme an den Gewerkschafts- zu sich. In einem günstigen Moment kehrte er zur Garderobe zurück Wetter- Prognose für Sonntag, den 19. Februar 1905. tongressen sind solche Gewerkschaften, welche ohne genügende Ent- und nahm aus der Tasche des Mädchens deren Schlüssel an sich, an Mild und zeitweise heiter, aber veränderlich mit leichten Regenfällen und schuldigung mit drei Quartalsbeiträgen im Rückstande sind. deren Stelle drei andere hineinpraktizierend. Dann nahm er an- mäßigen füdwestlichen Winden. Berliner Weiterbureau.

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