fernzuhalten.
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Sündigung einzureichen. Zuzug von Schumachern ist| Chef des Departements für öffentliche Arbeiten, es werde der Ab- Rom, 27. Februar.( B. T. B) Deputiertentammes. ministration nicht möglich sein, die Pläne für Notstandsarbeiten so In unserer Mitteilung über die Auflage der Brauer- Zeitung" und auch von Eriksen der Administration der Vorwurf gemacht, sie fchnell fertig zu stellen. Dagegen wurde von mehreren Abgeordneten ist die Steigerung derselben im Jahre 1904 mit 3000 angegeben. habe nicht mit dem nötigen Eifer für die Fertigstellung der ArbeitsUnsere Leser wollen freundlichst davon Notiz nehmen, daß diefe Ziffer pläne gesorgt. irrtümlich ins Blatt gelangte. Nicht 3000, sondern 5000 betrug im Jahre 1904 die Auflagesteigerung.
Husland.
Der Streit der Arbeiter in der Pariser Wagenbau- und Auto
Gerichts- Zeitung.
Der Minister der öffentlichen Arbeiten Tebesko erklärt in Beantim Eisenbahndienst, unter algemeiner Aufmerksamkeit, die Kammer wortung mehrerer Anfragen, betreffend die gegenwärtige Störung tenne die Verhältnisse, unter denen der Eisenbahndienst zurzeit versehen werde. Die Stellungnahme des Beamtenpersonals der Eisenbahnen gegenüber den der Kammer vorgelegten Projekten, betreffend die Neuregelung des Eisenbahnwesens, fönne feinen Einfluß auf das Verhalten der Regierung ausüben, die in diesem Augenblick Nachspiel zum Nardenfötter- Prozeß. Dr. Homeyer von der nur die Beschlüsse der Kammer abzuwarten habe. Ersichtlich vermobilindustrie, an dem gegen 4000 Personen beteiligt find, ist zum Kronen- Apotheke in Berlin sollte seinerzeit im Geschäftsverkehr ſuche man, einen Druck auf die Entscheidung der Kammer ausAusbruch gekommen, weil die Unternehmer fich zu keinerlei Ber - mit Nardentötter verschiedene Bestimmungen der preußischen Apo- zuüben, es sei aber die Pflicht der Kammer, in vollem Maße der handlungen mit den Arbeitern einlassen wollten. Diese hatten fol- thekenbetriebs- Ordnung übertreten haben, unter anderem die BeAufgabe zu entsprechen, über die Eisenbahnbetriebs- Gesellschaften zu gende Forderungen unterbreitet: Beseitigung der Affordarbeit; Auf- stimmung des§ 38, wonach den Apothekern verboten ist, Berträge wachen, die sich aller notwendigen Befugnisse erfreuten. Dem Dis stellung eines Tarifs, enthaltend die Minimallöhne für jede Arbeiter über die Zuwendung von Arzeneiverordnungen mit Werzten oder rektor einer dieser Gesellschaften, welcher die Anfrage stellte, welche fategorie; Anerkennung der Organisation; wöchentlicher Ruhetag; anderen Bersonen abzuschließen, welche sich mit der Behandlung damit geantwortet, daß er die Gesellschaft aufforderte, ihren Maßnahmen die Regierung zu treffen gedenke, habe er, Redner, Einführung des zehnstündigen Arbeitstages; Lieferung des Hand- von Krankheiten befassen. Das Landgericht sprach den Angeklagten Pflichten nachzukommen. Was den regelmäßigen Gang des Bewerkszeugs durch die Unternehmer und Beseitigung der in den frei. Das Kammergericht hat nun gestern das Urteil aufgehoben triebes anginge, so beschränke sich die Regierung, so sehr sie wünsche, Werkstätten vorhandenen hygienischen Mißstände. Die Bahl der und die Sache noch einmal an das Landgericht verwiesen, und zwar daß das Parlament die Besprechung der Eisenbahnvorlagen so viel Streifenden ist, späteren Nachrichten zufolge, jetzt auf 18 000 ge- nur wegen der eventuellen Anwendbarkeit der zitierten Bestimmung als möglich beschleunige, darauf, die Gesellschaften zur Erfüllung stiegen. Dies hat wohl Herrn Sellner, den Vorfißenden der des§ 38. Es wurde ausgesprochen, daß§ 38 unter den Personen, ihrer Pflichten anzuhalten. Er, Redner, habe das Vertrauen zu dem Unternehmerorganisation, veranlaßt, sich zu Verhandlungen mit welche sich mit der Behandlung von Kranken befassen", auch solche Eisenbahnpersonal, daß es sich bald der Verpflichtung bewußt den Arbeitern bereit zu erklären. mit umfaßt, die lediglich Inhaber eines Heilinstituts seien. werde, die Entscheidung der Kammer abzuwarten. In jedem Falle wisse sich die Regierung von dem Vertrauen des Landes geftüßt. ( Beifall.)
Lassen.
Soziales.
Reichs- Arzneitage.
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Im weiteren Verlaufe der Sigung erklärt Minister Tedesko in Beantwortung weiterer Anfragen, die Regierung könne nichts anderes tun, als sich nach dem Gefeße richten; fie fönne daher nur bei den Gesellschaften darauf dringen, daß fie die Disziplinarverfügung gegen das Personal der Eisenbahnen in Anwendung bringen, welches heimtückischerweise die Dienstordnung nicht zur Erleichterung, sondern zur Rahmlegung des Verkehrs anwende. Wenn die Gesellschaften das nicht tun wollten, werde die Regierung sie dazu zu zwingen wiffen.( Beifall.) Er wiederhole nochmals, daß die Regierung Sorge tragen werde, daß die Geseze genau be achtet würden.( Beifall.) Die Sigung wurde darauf geschlossen.
黃
bahnangestellten hält in den Städten, wo sie begonnen hat, an, Rom , 27. Februar.( W. T. B.) Die Obstruktion der Eisenbahnangestellten hält in den Städten, wo sie begonnen hat, an, dehnt sich aber nicht auf andere Hauptpläße aus. Die Erbitterung des Publifums gegen die Bewegung nimmt zu. Die fommerziellen und industriellen Vereinigungen fahren fort, zahlreiche Proteste gegen die Obstruktion der Eisenbahnbeamten zu erlaffen.
Der Bergarbeiterstreit in Belgien .
Brüssel , 27. Februar.( W. T. B.) Der Ausschuß des Landeslängerer Erörterung eine Tagesordnung an, in der mit Bedauern die Wiederaufnahme der Arbeit in dem Becken von Lüttich und dem Mittelbecken festgestellt und den Bezirksvereinigungen der Becken von Charleroi und Borinage überlassen wird, die Forderungen der Bergarbeiter zu verfolgen. In diesen beiden Kohlenbeden hat sich die Lage heute noch verschärft. In zahlreichen Einzelversammlungen wurde die Fortsetzung des Ausstandes beschlossen. Im Becken von Borinage sowie im Becken von Charleroi dauern die Anschläge gegen Arbeitswillige fort.(?) In Chatelineau, im Beden von Borinage, wurde am Sonabend bei einem Busammenstoß mit Gendarmen ein Ausständiger getötet. Die Zahl der Ausständigen in den Beden von Charleroi und Borinage wird heute auf 61 000 angegeben. Man ist auf eine längere Dauer des Ausstandes gefaßt.
Die Adresdebatte im Unterhause.
Wegen Nahrungsmittelvergehens war der Hofschlächter meister Paul Grunow angeklagt. Bei G. wurden im Oftober und November v. J. durch weibliche Beauftragte der Polizei Proben von Schabefleisch, Braunschweiger und Mettwurst entLaut Bekanntmachung des Reichskanzlers im„ Reichsanzeiger" nommen. Eine Untersuchung durch den Direktor des Nahrungstritt am 1. April d. J. eine einheitliche deutsche Arzneitare in mittel- Untersuchungsamtes, des Chemikers Dr. Judenad, ergab, daß Straft. Rabattbewilligungen an öffentliche Anstalten und Stassen das Schabefleisch mit Präservesala versetzt, die Wurst mit Teersowie an die öffentliche Armenpflege ist den Bundesstaaten über- farbstoff rot gefärbt war. Die Folge war die jeßige Anklage wegen Bergehens gegen das Nahrungsmittel- Gefeß. Vor Gericht erklärte Die amtliche Ausgabe der Tage wird im Verlage von Weid- der Angeklagte, daß sich sämtliche Schlächtermeister in einer eigenmann in Berlin erscheinen und im Buchhandel 1,20 Mart( gebunden) artigen Zwangslage befänden. Jedes Fleisch, sei es roh oder in der toften. Wurst, werde besonders im Sommer oder bei andauerndem Regenwetter grau und unansehnlich, ohne daß indessen die Qualität Eine Hülfsschule für schwachbegabte Kinder wird in Würzburg irgendwie leide. Wenn das kaufende Publikum, derartige zwar vollerrichtet. Der Magistrat hatte einen solchen Beschluß schon im wertige, jedoch unansehnliche und unappetitliche Ware sieht, so bildet vorigen Sommer gefaßt, aber das Gemeinbekollegium hatte seine sich sofort die Meinung, es handele sich um schlechtgewordene Wurst Genehmigung bersagt, nachdem sich der ultramontane Gemeinde- bezw. Fleisch. Um nicht folossalen Schaden zu erleiden, sei darum bevollmächtigte und Reichstags- Abgeordnete Dr. Thaler heftig das jeder Schlächtermeister genötigt, irgend eine Abhülfe zu schaffen, gegen ins Beug gelegt hatte, weil die Schule simultan sein soll und welche sich ihm nur in einem Konservierungsmittel für die Fleisch sich unter den 27 in Frage kommenden Stindern fünf protestantische farbe biete. Dies sei aber nur das sogenannte Bräservesalz bezw. befinden. Einige Liberale hatten damals aus Dummheit den eine absolut unschädliche Fleischfarbe. Viele Hunderte von SchlächterSchwarzen sekundiert und die Ablehnung ermöglicht. Nachdem der meistern in Berlin zögen es deshalb vor, Bestrafungen wegen Antrag jezt wieder aufgegriffen worden, gelangte er gegen die Nahrungsmittelvergehens zu erleiden, um ihren Kunden vollwertige, ultramontanen Stimmen zur Annahme. Die schwarzen Herrschaften aber gleichzeitig auch appetitlich aussehende Wurst- und Fleischerhoben lauten Protest und bewiesen dadurch wieder einmal, wie waren liefern zu können. Er selbst sei auch nur den Wünschen seiner Bergarbeiterverbandes, der gestern in Charleroi tagte, nahm nach crust es ihnen mit der gegenwärtig so auffällig zur Schau getragenen Kunden nachgekommen und habe unter Zuhülfenahme von Farb" Tolerang" ift. tonservierungsmitteln appetitlich aussehende Waren hergestellt. Der Wegen Fernhalten seiner Kinder von einer Schulfeier war der Staatsanwalt beantragte eine Geldstrafe von 500 M. Der Katholische Organist Samol vom Landgericht Meseriß zu einer Geld- Gerichtshof berücksichtigte die tatsächlich vorliegende Zwangslage, strafe verurteilt worden. Er legte Revision ein und machte geltend, in der sich viele Schlächtermeister befinden mögen, und beließ es deshalb bei einer Geldstrafe von nur 50 M. die sogenannte Schulfeier, die an einem Sonntag stattfand, sei nur ein Volksfest unter Mitwirkung des Kriegervereins gewesen, zu dem Eines groben Vertrauensbruches hatte sich der Ingenieur man die Schulkinder befohlen habe. Sogar gefneipt und getanzt Siegfried Meitberg schuldig gemacht, welcher gestern der habe man auf dem Fest und geschossen dazu. bierten Straffammer des Landgerichts II aus dem UntersuchungsDas Kanmergericht hob das Urteil gestern auf und berivies die gefängnis vorgeführt wurde. Der bereits wegen Unterschlagung Cache noch einmal an das Landgericht zurüd. Begründend wurde mit sechs Monaten Gefängnis vorbestrafte Angeklagte wurde beausgeführt: Die Regierungs- Verordnung, welche die Teilnahme schuldigt, in den Jahren 1901 bis 1904 die Summe bon 12000 der Volksschüler an Schulfesten anordne, sei gültig. Eltern, die ihre Mart unterschlagen zu haben. Der Angeschuldigte verwaltete Kinder von Schulfeiern fernhielten, könnten bestraft werden. Hier für eine Firma Friedmann u. Wolff in Zwickau mehrere Patente, sei indessen noch nicht genügend festgestellt, ob es sich wirklich um ein zugleich bermittelte er für dieselbe Firma die Patentierung neuer Schulfest handelte. Ein solches müsse arrangiert sein für die Schüler Erfindungen. Im Jahre 1901 geriet M. in mißliche petuniäre Verund müsse den Zwecken des Unterrichts, also Lehrzwecken dienen, oder hältnisse, die ihn verleiteten, sich an dem ihm anvertrauten Gelde London , 27. Februar.( W. T. B.) Im Laufe der Beratung wenigstens erziehlichen Zwecken. Daß die Schule zu irgend einem zu vergreifen. Nicht nur einen Teil der aus einer Patentverwaltung über den Zusakantrag Stevensons zur Adresse nimmt der UnterBoltsfest zugezogen werde, mache dieses noch nicht zu einem Schul- in größerem Umfange einlaufenden Geldbeträge eignete sich der staatssekretär des Aeußeren Earl Perey das Wort. Er weist mit fest. Der Vorderrichter spreche nun hier immer von einem Schulfest, Angeklagte an, sondern auch noch die Summen, welche er für die Befriedigung auf die Tatsache hin, daß die Pforte ihre Zustimmung ſage aber nirgends, wieso er dies Fest, wo geschossen und getanzt Anmeldung und sonstigen Spesen bei der beabsichtigten Patentierung dazu gegeben habe, die Zahl der europäischen Gendarmerie- Offiziere wurde, für ein Schulfest halte. Er müsse darüber näheres fest- neuer Erfindungen verwenden sollte. Diese Handlungsweise war um 23 zu erhöhen. Die englische Regierung sei von dem Fortgang stellen. Man wisse vorläufig gar nicht, ob durch die Schulkinder nur sehr frivol, denn die betreffenden Patente verfielen und konnten der Durchführung des Reformplanes nicht befriedigt, sie sei jedoch die Teilnehmerzahl vergrößert werden sollte, oder ob Erziehliches von jedem nachgeahmt werden, so daß die eigentlichen Erfinder nicht geneigt, zu sagen, daß der Plan fehlgeschlagen fei. Das bewirkt werden sollte, ob vielleicht im Patriotismus erziehen oder leer ausgingen. Unter anderem soll auch durch die Unterschlagungen Mürasteger Programm ſei erst ein Jahr lang in Wirksamkeit gewesen. was sonst? Es müsse nachgeprüft werden, was für Zwecke das Fest des Angeklagten eine wertvolle Zünderkonstruktion verfallen sein. Der Zweck des Blanes sei, den status quo aufrecht zu erhalten und überhaupt haben sollte. Der Staatsanwalt beantragte unter Berücksichtigung der Vorstrafe, der türkischen Regierung den Beistand und die Kontrolle zu geben, Für Kommunalbeamte von Interesse ist ein Prozeß, der das des schweren Vertrauensbruches und der ganz erheblichen Schädi die nötig seien, wenn die vom Sultan freiwillig versprochenen. Re Ober- Verwaltungsgericht beschäftigt hat. Der städtische Bureau- gungen, welche der Angeklagte verursacht hatte, eine Gefängnis formen dauernden Wert haben sollten. Jeder Unparteiische müsse assistent Hüge war vom Magistrat in Breslau zum Armenhaus- strafe von zwei Jahren sowie drei Jahre Ehrverlust. zu dem Schluß kommen, daß die Hauptverantwortlichkeit für den Inspektor bestellt worden. Er sollte einschließlich des Wertes Der Gerichtshof erkannte auf ein Jahr Gefängnis unter langsamen Fortgang des Reformwertes der Tätigkeit des revolu tionären Komitees zuzuschreiben sei. England übernehme in der der Dienstwohnung anfangs 2800 M. erhalten, steigend bis zu Belassung der Ehrenrechte. Frage keinerlei besondere Verantwortlichkeit getrennt von den 4000 M. Wegen einer Verfehlung entzog ihm der Magistrat die übrigen Mächten. Stellung und machte ihn wieder zum Bureauassistenten. Die Gehaltsnormen für solche Beamte sollten maßgebend sein, doch beließ man es vorerst bei den( einschließlich freier Wohnung) bezogenen 2800 M. Nach der Skala für Bureauassistenten hätte er auf lange Beit feine Zulage zu gewärtigen und er käme auch im Höchstfalle nur auf 3200 M. H. betrachtete dies Vorgehen als eine Disziplinarstrafe und klagte nach vergeblicher Beschwerde beim Regierungspräsidenten im Verwaltungsstreitverfahren. Das Ober- Verwaltungsgericht wies jedoch die Klage als unzulässig ab und führte aus: Das Verwaltungsstreitverfahren wäre hier nur gegeben, wenn es sich um eine Strafverfügung im Sinne des Disziplinargesezes handelte. Das sei zu verneinen. Der Magistrat, der überhaupt zur Verhängung von Strafverfügungen nicht zuständig sei, habe nur die Beschäftigung und die Dienstbezüge des Klägers anders regeln wollen gemäß einem Vorbehalt im Dienstvertrage, wonach die Verwaltung berechtigt sein sollte, den Armenhaus- Inspektor ohne Verringerung seines Diensteinfommens in eine andere Stelle zu versehen. Somit sei die Klage im Verwaltungsstreitverfahren unzulässig und das Verwaltungsgericht sei nicht befugt, nachzuprüfen, ob der Magistrat berechtigt gewesen sei, so gegen den Kläger vorzugehen. Eine Kommunalsteuerfrage.
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Bier Jahre unschuldig im Zuchthause. Vor dem Schwurgericht in Lüneburg sind seinerzeit der Wiehhändler Kirschstein und dessen Jim weiteren Verlaufe der Debatte über das Amendement Schwager, der Schlächtergeselle Scheuer, hauptsächlich auf Grund Stevenson ergreift Premierminister Balfour das Wort. der Aussage von zwei ziemlich herabgekommenen Subjeften, die jest n Beantwortung von Bemerkungen des Liberalen Bryce selbst int Zuchthause sißen, wegen Meineides zu fünf Jahren resp. stellt er die Frage, ob irgend ein Staatsmann dafür sei, vier Jahren Zuchthaus verurteilt worden, weil sie schuldig befunden, daß England sich aus dem europäischen Konzert Konzert aus in einem Zivilprozeß wegen eines unbedeutenden Biehhandels un- fchließe. Wenn England diese Politit verfolge, dann werde das wahre Aussagen mit einem Eide bekräftigt zu haben. Die beiden die Lage der Dinge verschlimmern. Das Amendement wird darauf Berurteilten haben vier Jahre hindurch versucht, ihre Unschuld zu abgelehnt. Der Liberale Searley) bringt hierauf einen Busazantrag beweisen, bis es ihnen jetzt endlich gelungen ist, durch ihren Rechts zur Adresse ein, welcher verlangt, daß die Brüsseler Zuderkonvention anwalt Dr. Gabain in Hamburg die Wiederaufnahme des Ver- wegen ihrer in Großbritannien zutage getretenen schädlichen Wirkungen fahrens durchzusehen. In nunmehr stattgefundener dreitägiger Ber - gekündigt werden solle. handlung vor dem Schwurgericht in Lüneburg verneinten die Ge schworenen die sämtlichen Schuldfragen, worauf die kostenlose Freisprechung der beiden Angeklagten erfolgte. Selbstverständlich hat dieser Fall der Justizierung mit der Freisprechung noch nicht sein Ende erreicht. Wie die Allgemeine Fleischer- Zeitung" mitteilt, wird der Anwalt der beiden unglüdlichen Opfer für die unschuldig erlittene vierjährige Zuchthausstrafe die gesetzliche Entschädigung beanspruchen.
Eingegangene Druckschriften.
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Bon der Neuen Zeit"( Stuttgart , Paul Singer) ist soeben das 22. Heft des 23. Jahrganges erschienen. Aus dem Inhalt des Heftes heben wir hervor: Siegestaumel und Siegesangst. Die neuen Handelsverträge. Bon Heinrich Cunow . Der Bittgang des Proletariats. Bon Rosa Luxemburg . Brentanos Preisrätsel für Margiften. Bon St. Kautsky. Die politische Lage in Ungarn . Von gh- i. Otto Erich Hartleben . Bon Die Aufhebung der Leibeigenschaft in Rußland . Bon
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Schienenwege der Eisenbahnen" sind nach§ 24 d des Kommunal- Abgabengesetzes von der Gemeinde- Grundsteuer befreit. In einem Prozeß zwischen der Eisenbahngesellschaft, welche in Effen die Straßenbahn( Kleinbahn) betreibt, und der Essener Stadtverwaltung war die Hauptstreitfrage, ob§ 24 d auch auf Klein bahnen, wozu elektrische Straßenbahnen gehören, Anwendung finde.. Ströbel. Der Bezirksausschuß erkannte nur die Anwendung auf Vollbahnen N. Riasanoff.( Schluß.) das Ober- Verwaltungsgericht entschied jedoch, daß§ 24 d auch
fich Schienenwege ihres Straßenbahnbetriebes befinden.
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Petersburg, 27. Februar. Wie die Petersburger TelegraphenAgentur" meldet, wird der ruffisch- französische Handelsvertrag morgen gekündigt werden.
Kiew , 27. Februar.( W. T. B.) Hier sind die Dienstmädchen in ben Ausstand getreten, fie sammelten sich auf der Hauptstraße, dem Kreschtschatit. Es wurden Kosaten und eine Kompagnie Soldaten herbeigerufen. Darauf wurden die in Mengen angesammelten weiblichen Personen nach der Polizei gebracht. Warschau , 27. Februar.( W. T. B.) Heute erschienen fünf be= waffnete Personen in den Räumen der Verwaltung der jüdischen Gemeinde und verlangten, daß sie ihre Tätigkeit einstelle. Es geht das Gerücht, daß in Dörfern des Gouvernements Siedlec große Ruhestörungen begonnen hätten.
Vom ostasiatischen Kriegsschauplak.
auf Kleinbahnen zutreffe. Die Eisenbahngeſellſchaft wurde von ber Letzte Nachrichten und Depefchen. melbet bon geſtern: Der Feind ſchte die Offenſive gegen unsere Front Gemeinbegrünbiteuer freigeſtellt bezüglich eines Grundstücks, worauf gegen L Suropattin Detmold, 27. Februar. ( W. T. B.) In der heutigen Sigung namentlich den linken Flügel, umgangen. Gegen Rautulin rüdten fort. Die Abteilung von Tsinkhetschen hat seine beiden Flügel, des Landtages wurde ein neues umfangreiches Schriftstück des die Japaner vor, indem sie unsere linte Flante umgingen, es wurden Grafen Ernst zur Lippe- Weißenfeld verlesen, in welchem er sich gegen die Beschlußfassung des Landtages über seine erste Eingabe wendet. aber alle Angriffe gegen Tangou und den Paß von Beydalingou Die Eingabe wurde bis zur Beratung der neuen Thronfolge- abgeschlagen. Oberst Gorsky wurde schwer am Kopfe verlegt. Die Vorlage zurüdgestellt. sibirischen Kosaken unter Baumgarten verteidigten ihre Stellungen hartnäckig. Die Offensive gegen Bianiapaotse wurde zurüdBeles- Cfaba( Ungarn ), 27. Februar.( W. T. B.) Heute nach- geschlagen; auf einigen Stellungen zwangen unsere Jäger die mittag erschienen mehrere Hundert Sozialisten im Stadthause und japanischen Vorposten zum Rückzuge. forderten Brot. Die städtische Behörde ersuchte den sozialistischen Niutschwang, 27. Januar. ( Meldung des Reuterschen Bureaus".) Abgeordneten Andreas Achim, er möge das Volt auffordern, aus- Aus chinesischer Duelle verlautet, daß ein allgemeiner Kampf längs einander zu gehen. Achim weigerte sich. Die Demonstranten wurden der ganzen Linie im Gange sei. Am heftigsten wütete er auf hierauf von der Gendarmerie zerstreut. Auf die Aufforderung dem rechten jadanischen Flügel, wo Kuroki, weit nach Norden Aajims, die Menge folle nicht auseinander gehen, wuchs diefelbe auf vorstoßend, die russische Rüdenstellung an der Eisenbahnlinie bes mehrere Tausend Köpfe an und nahm eine drohende Haltung ein. drohe. Eine besondere japanische Truppenmacht, so wird berichtet, Es wurde daher Militär requiriert, welches die Menge auseinander bewegt sich von Südosten gegen die russische Eisenbahntrieb. Es erfolgten mehrere Verhaftungen. Die Festgenommenen verbindung mit Wladiwostot. Die Japaner beschießen Mukden mit jagten aus, sie seien von Achim zu den Kundgebungen bewogen elfzölligen Geschützen. Einige Personen, welche von der Front zurüdfehrten, berichten: das fürzlich begonnene Bombardement habe weit hinter den russischen Linien großen Schaden augerichtet.
Staatshülfe gegen die Arbeitslosigkeit in Norwegen . Das norwegische Storthing hat am Mittwoch auf Antrag unseres Parteigen. Pastor Eriksen mit 56 Stimmen gegen 49 beschlossen, der Regierung 100000 kronen zur Verfügung au stellen, um ben Arbeitslosen Arbeit zu ber= fchaffen. Außerdem wurden die gemeinsam vom Eisenbahn- und vom Sozialfomitee gemachten Vorschläge angenommen, wonach die Regierung dafür sorgen soll, daß zur Winterszeit so viel wie möglich Arbeitslose bei den öffentlichen Arbeiten Beschäftigung finden können, und daß ferner dem nächsten Storthing Vorschläge sowie ein Gutachten über die Förderung der Tätigkeit und der Gründung privater und fommunaler Arbeitslosenkassen vorgelegt werden. Aus der Debatte, die diesen Beschlüssen vorausging, war zu er schen, daß die Massendemonstration der Arbeitslosen eine gut Wirkung ausgeübt hat. Nach dieser in Fleisch und Blut aufmarschierenden Statistik konnte man sich nicht mehr wie früher hinter langwierigen Untersuchungen über den Umfang der Arbeitslosigkeit worden.(?) verschanzen. Zu Eriksens Antrag bemerkte Staatsrat Hansen, der Beranti. Redakt.: Paul Büttner , Berlin . Inferate verantw.( mit Ausnahme der„ Neue Welt- Beilage): Th. Glode, Berlin . Drud u. Berlag: Vorwärts Buchdr. u. Berlagsanst. Paul Singer& Co., Berlin SW. Hierzu 2 Beilagenu.Unterhaltungsbl.