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Nr. 53. 22. Jahrgang.
2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Das Strafgefängnis Plößensee vor Gericht.
( Eigener Bericht des Vorwärts".)
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Freitag, 3. März 1905.
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Ich vertrete ihn, der angeklagt ist, gemeinschaftlich, beziehungsweise vierten Straffammer ein Mißtrauensvotum bedeute. unter Beihülfe mit Büttner und Schneidt sich eines Vergehens schuldig artigen Einwand hätte ich seitens einer juristischen Behörde nicht gemacht zu haben. Auch diese beiden Herren gehören nicht zu ihrer erwartet, denn dieser Einwand trifft doch uns nicht, sondern den Aburteilung hierher; gehörten sie vor diese Kammer, dann würde Gesetzgeber. Wir sind lediglich dazu da, um uns auf das Gesetz zu das Verfahren der Staatsanwaltschaft berechtigt sein. Es ist aber in berufen, und das haben wir getan. Wenn der Staatsanwalt hierin diese Sache noch ein vierter Angeklagter, Kalisti, hineingezogen, aus ein Mißtrauensvotum erblickt, dann trifft dies Mißtrauen den GesetzVor der vierten Straffammer des Landgerichts I begann am welchen Gründen, ist mir unklar. Ich bin aber überzeugt, daß die geber. Auch die weiteren Ausführungen des Staatsanwalts haben Donnerstag der Prozeß gegen die 3eit am Montag" und den Hineinziehung der Sache Kaliski und die Verbindung dieser Sache mich in allerhöchstem Maße überrascht; er hat alles zugegeben, was Vorwärts" wegen angeblicher Beleidigung der Beamten und mit der gegen die drei übrigen Angeklagten dem Grundfak der Ver- wir behauptet haben, ja, er hat noch mehr zugegeben. Wir waren Aerzte der Gefangenenanstalt Blogensee. Die Veröffentlichungen, faffung und dem§ 2 der Strafprozeßordnung widerspricht. recht vorsichtig; der Staatsanwalt aber hat zugegeben, daß sich welche vor mun Jahresfrist die genannten Blätter und ihnen folgend In der Strafprozeßordnung sind die Grundsäße dargelegt, unter hinter den Kulissen ein sehr großer Teil der deutschen Presse über den Straf- denen es gestattet ist, zwei nicht unmittelbar zusammengehörige etwas abgespielt hat bollzug auf Grund aftenmäßiger Unterlagen vornahmen, haben Sachen miteinander zu verbinden, nämlich wenn zwischen diesen die öffentliche Meinung sowie den Reichstag beschäftigt. Die Sachen ein Zusammenhang besteht. Der§ 3 der Strafprozeßordnung brechend): Ich bitte auf das Verhalten der Staatsanwaltschaft vor Vorsitzender Landgerichtsdirektor Dr. Oppermann( unterJustizbehörde aber hat daraus Anlaß nehmen zu müssen geglaubt, erläutert, was unter Zusammenhang im Sinne des Gesezes zu vermit einer Beleidigungsklage vorzugehen. Es ist gegen die Redakteure stehen ist. Dazu gehört in erster Linie, wenn eine Person mehrerer Eröffnung nicht einzugehen, sondern sich auf die Frage zu beschränken, Julius Kaliski und Paul Wilhelm Berthold Büttner, welche strafbarer Handlungen beschuldigt wird. Das kommt hier nicht in sind wir zuständig oder nicht! Was zu dem Eröffnungsbeschluß gedie Artikel im„ Vorwärts" verantwortlich gezeichnet haben, sowie Frage. Zweitens wenn bei einer strafbaren Handlung mehrere führt hat, interessiert nicht. Die Motive der Staatsanwaltschaft gegen den Redakteur der Zeit am Montag" Karl Barromäus Personen als Täter, Teilnehmer, Begünstiger oder Hehler be- tönnen die Herren Verteidiger nicht ermessen, sie haben bisher nicht Schneidt und den Journalisten Karl August Friz Ahrens fchuldigt werden. Auch dieser Punkt kommt nicht in Frage; denn das geringste vorgebracht, was ihre in die Deffentlichkeit hinausStrafantrag wegen Beleidigung gestellt. Ahrens, ein ehemaliger der Angeklagte Kalisti, nach welchem das Rubrum dieser Sache ge- gefchleudert eBehauptung, daß die Staatsanwaltschaft nicht nach Gefangener, wurde in Plößensee in der Kanzlei beschäftigt, dadurch nannt ist, ist weder mittäter, noch Teilnehmer oder Gehülfe des An- pflichtgemäßem Ermessen vorgegangen wäre, stüßen kann. Ich bitte, sind ihm die Personalakten vieler Gefangenen zugänglich gewesen. geklagten Ahrens oder der übrigen Angeklagten. Es besteht also von dem Verhalten der Staatsanwaltschaft nicht zu sprechen, sondern Auf Grund von Abschriften aus denselben hat Ahrens an die an- fein Zweifel, daß eine gemeinschaftliche Anklage gefeßlich unzulässig sich auf die Frage der Zuständigkeit zu beschränken. geklagten Redakteure das Material für die zur Anklage stehenden ist, und ebenso unzulässig ist die Eröffnung durch die dritte Kammer fülle, indem ich meine Ansicht ausspreche. Ich werde das Verhalten Rechtsanwalt Halpert: Sie gestatten, daß ich meine Pflicht erArtikel geliefert. und die Verhandlung vor der vierten. Es fönnte nur noch in Frage Den Gerichtshof bilden: Landgerichts- Direktor Dr. Opper- kommen der§ 236 der Strafprozeßordnung. Aber auch er darf und der königlichen Staatsanwaltschaft anziehen müssen, denn wir be. mann I( Vorsitzender), Landgerichtsrat Braun, Landgerichtsrat fann feine Anwendung finden, denn er setzt voraus, daß die behaupten ja, daß dies Verhalten die Absicht und den Zweck hatte, die Kretschmer, Landrichter Dr. Gräber und Gerichtsaffeffor treffenden Sachen bereits im Hauptverfahren schweben, er fegt ferner Sache vor diese Stammer zu bringen. Es ist das Rubrum ge Dr. Baumann als Beisitzende; Gerichtsaffessor Dr. Schlegel feinem klaren Wortlaut noch voraus, daß es sich um verschiedene fliffentlich umrubriziert worden. Wie man da von einer Kritik der ist als Ersatzrichter hinzugezogen. Die öffentliche Anklagebehörde bereit& anhängige Sachen handelt. Auch dies ist hier nicht Staatsanwaltschaft abfehen foll, ist mir nicht verständlich, ich muß bertreten: Erster Staatsanwalt Schönian und Staatsanwalt der Fall. Hier ist eine einzige Sache vor Eröffnung des Haupt- daher den Vorsitzenden bitten, mich ausreden und meine Gründe mich Dr. Baumgarten. Die Verteidigung führen die Rechtsanwalte verfahrens durch die Anklagebehörde, obgleich ein Zusammenhang anführen zu laffen. Wenn der Vorsitzende eine andere Ansicht hat, Heine, Dr. Karl Liebknecht , Dr. Halpert und Dr. Löwen- nicht bestand, künstlich konstruiert worden. Der§ 236 fönnte nur so ist das seine Sache, ich bin nur da, um meine Ansicht auszustein. Geh. Obermedizinalrat Dr. Bär und Medizinalrat Doktor dann Anwendung finden und hätte Anwendung finden müssen, wenn sprechen. Pfleger haben sich der Anklage als Nebentläger angeschlossen und die Staatsanwaltschaft eine Anflage gegen Ralisti und eine gegen Borsigender Landgerichtsdirektor Oppermann: Ich lasse alles zu, werden durch Justizrat ronker und Rechtsanwalt Cho dziesner Ahrens und Genossen erhoben hätte, wenn das Hauptverfahren in was mit Tatsachen zusammenhängt, eine Kritik des Verfahrens der vertreten. Als Sachverständige sind seitens der Staatsanwaltschaft beiden Sachen eröffnet wäre. Dann hätte das Gericht nach Er- Staatsanwaltschaft gehört hier nicht her, sondern lediglich rechtliche geladen: Geh. Obermedizinalrat Dr. Kirchner, vortragender Rat öffnung in gesetzmäßiger Weise die Verbindung beschließen können. Tatsachen, aus denen die Unzuständigkeit bewiesen werden soll. Von im Kultusministerium, der frühere Berliner Gerichts- und Gefängnis- Wenn dies Verfahren der königlichen Staatsanwaltschaft für ihren einer Stritit bitte ich nach wie vor abzusehen. arzt jezige Profeffor Dr. Puppe in Königsberg , Anstaltsarzt demnächst zu fassenden Beschluß gelten sollte, dann stürzt der fundaRechtsanwalt Halpert: Na ja, Herr Direktor, ich habe ja auch Dr. Hausburg( Brandenburg ), Geheimrat Dr. Baffow von mentale Grundsatz der Verfassung in nichts zusammen, dann hat die das Verhalten der Staatsanwaltschaft nicht fritisiert, sondern Tat der Charité, Professor Dr. chem. Proskauer und Gerichtsarzt Staatsanwaltschaft, wenn sie sich auf den Standpunkt stellt, es steht fachen vorgebracht, ich habe darauf hingewiesen, daß Schneidt derMedizinalrat Dr. Leppmann. ihr frei, nicht zusammenhängende Sachen gemeinsam zu rubrizieren, jenige war, der zuerst die Artikelferie begann, er wurde zuerst ver Die Verhandlung findet unter folossalem Andrange des Publikums die Möglichkeit, nach ihrem freien Willen zu schalten und zu walten nommen. Da man wissen wollte, woher er das Material bezog, hat in dem großen Schwurgerichtssaale statt. und eine jede Sache vor diejenige Instanz und diejenigen Personen zu man gegen Unbekannt ein Verfahren eröffnet, und nun hielt es Gegen 93/4 Uhr vormittags eröffnet der Vorsitzende, Landgerichts- bringen, bie ihr genehm find. Sie fann einen Sozialdemokraten vor Schneidt nach Rücksprache mit Ahrens für angemessen, diesen zu direktor Oppermann I die Verhandlung mit dem Aufruf der einen regierungsfreundlichen Richter und sie kann einen regierungs- nennen. Dann kamen die Artikel des Vorwärts". Am 3. Mai Zeugen und Sachverständigen. Der Vorsitzende teilt mit: Geheimer freundlichen Angeklagten vor einen radikalen Richter bringen. Ich lautete das Rubrum Schneidt und Genossen, am 13. Mai kündigte Obermedizinalrat Dr. Kirchner sei augenblicklich in Aegypten , er erblicke darin eine Verlegung der allerobersten Rechtsgrundsäße und der Staatssekretär Nieberding im Reichstage gleichfalls eine Aktion habe anzezeigt, daß er im Laufe der Verhandlung erscheinen werde. protestiere daher gegen das Verfahren. Wenn man nicht dem An- gegen Schneidi und Genossen an, und Von der Verteidigung sind als Sachverständige geladen: trag Heine stattgeben will, dann ist das einzig gefeßlich zulässige, daß im letzten Moment Medizinalrat Dr. Hönig( Anstaltsarzt in Dalldorf ), Nervenarzt Sie jetzt anordnen: die Sache Ahrens und Genoffen wird von der plößlich erfolgt die Umrubrizierung in Kalisti und Genossen. Der Dr. Blaczet, Professor Dr. Sommerfeld und Dr. Munter. Sache Kaliski getrennt und denjenigen Richtern überwiesen, die Staatsanwalt hat zugegeben, daß nicht Gründe, die in der Sache Erster Staatsanwalt Schönian beantragt noch den Gewerbe- einzig und allein zur Aburteilung dieser Angeklagten zuständig find. selbst liegen, ihn zum Umrubrizieren veranlaßt haben, sondern das Inspektor Meyer von der kgl. Gewerbe- Inspektion als Sachver ftändigen zu laden. Vorsitzender Landgerichtsdirektor Oppermann( unterbrechend): Das hat der Staatsanwalt nicht zugegeben, sondern er hat gerade ausgeführt, daß ihn sachliche Gründe geleitet haben. Das, was Sie jetzt zum zweitenmal ausgeführt haben, waren die Tatsachen, die für die Zuständigkeit oder Unzuständigkeit ins Feld geführt werden können. Ueber diese Tatsachen haben wir zu befinden, aber ich bitte weiter feine Kritik daran knüpfen zu wollen, denn mit der Kritik haben wir nichts zu tun.
Bor Eintritt in die Verhandlung erklärt
Im
Rechtsanwalt Heine:
bor
Erster Staatsanwalt Schönian: Jch bitte, dem Protest nicht Folge zu geben. Ich möchte zunächst einmal wissen, warum die Angeklagten solches Mißtrauen gegen Protest der Verteidiger gegen die Zuständigkeit der vierten dieses Gericht hegen. Dazu liegt nicht der mindeste Grund por. Im Straffammer. übrigen kann ich die Vorwürfe gegen Verletzung fundamentalster Verfassungsgrundsäße über mich ergehen lassen; die Staatsanwalt schaft hat gehandelt vollkommen im Rahmen ihrer Befugnisse. Daß fie ihre Befugnisse befibt, ist in mehreren Erkenntnissen des ReichsNamens des Beklagten Büttner erhebe ich Widerspruch gegen gerichts ausgeführt. Die Staatsanwaltschaft konnte die Sache die Zuständigkeit dieser Kammer. Ich behaupte, daß die Sache recte rubrizieren, wie sie es aus Zweckmäßigkeitsgründen für richtig hielt. gegen Schneidt und Genoffen rubriziert und daß sie später erst ein was im Vorverfahren sich abgespielt hat, kommt nicht in Betracht. anderes Rubrum erhalten hat, und zivar nach Dies Als die öffentliche Anklage erhoben wurde, ist seitens der Staatsnicht aus seitiger Auffassung Gründen, sachlichen fon- anwaltschaft nochmals erwogen worden, vor welches Gericht später fie auf Art dern diese bie pierte Kammer die Sache zu bringen sei. Dabei ist man, wie Herrn Dr. Liebknecht zu bringen. Ich habe die rechtlichen Ausführungen bereits in den ausführlich mitgeteilt ist, davon ausgegangen, daß, wenn auch der Borberhandlungen gemacht und will fie deshalb, um das Gericht nicht Angeklagte Schneidt als Redakteur der Zeit am Montag" an einer aufzuhalten, jest nicht wiederholen. Ich halte es für unzulässig, im Reihe von Artikeln beteiligt ist, doch die ganze Seele dieser Bewegung Laufe des Verfahrens, wenn eine Sache mal ein Rubrum erhalten der Vorwärts" ist. Der Vorwärts" ist das Zentralorgan einer hat, dies zu ändern, zu dem Zwecke, sie vor eine andere Kammer großen Partei, er erscheint jeden Tag in einer ganz großen Auflage Die Ausführungen der Staatsanwaltschaft in den und gibt über alles recht ausführliche Darstellungen. Die Schöpfung zu verweisen. Aften sind für mich nicht überzeugend, ich bin auch jetzt der Ansicht, des Angeklagten Schneidt dagegen ist neueren Datums, sie erscheint daß tatsächlich lediglich die Absicht maßgebend gewesen ist, die Sache nur einmal in der Woche. Nach der ganzen Bedeutung dieser beiden vor die vierte Straffammer zu bringen. Ich bitte über diesen Protest Blätter war es angezeigt, die Untersuchung auch formell gegen den ,, Vorwärts" zu richten. Daß Kalisti zufällig nachher infolge seiner vor Eintritt in die Verhandlungen zu entscheiden. Inhaftierung verhindert wurde, die Redaktion des Vorwärts" weiter Ich schließe mich namens meines Klienten Kalisti diesem Protest ou führen und sich an den Angriffen gegen die Gefängnisverwaltung an. Obwohl stalisti nach dem Anfangsbuchstaben seines Namens in Blögensee zu beteiligen, ist unerheblich; an seine Stelle ist Büttner vor diese Kammer gehört, müßte er doch vor diejenige Kammer getreten, der seinerseits die Verantwortung für die Artikel des„ Vorbor die die Sache ihrem Zusammenhange nach wärts" übernommen hat. Die Anklage gegen Ahrens mußte notdie wendig mit dieser Sache verbunden werden; es lag hier eben ein geZufälligkeiten, Es handelt sich nicht um und Genossen veranlaßt haben, jeglicher Zusammenhang vor, da Ahrens für die größte Mehrzahl Rubrum Schneidt sondern taufal, ist Schneidt derjenige, der an die Spike gehört. Die der Artikel als Gehülfe in Betracht kommt. Im übrigen aber räumt Umrubrisierung ist also nicht auf pflichtgemäße Entscheidung der der§ 236 der Strafprozeß- Ordnung dem Gericht die Befugnis ein, Staatsanwaltschaft zurückzuführen, und deshalb trifft die Entscheidung auch Sachen, welche nicht in einem Zusammenhang auf Grund des im Band 28 der Reichsgerichtsentscheidungen, auf die sich der Staats- 3 stehen, aus 3wed mäßigkeitsgründen zu verbinden. Von dieser Befugnis hat das Gericht Gebrauch gemacht. anwalt in den Aften beruft, nicht zu. Rechtsanwalt Heine:
fommen,
gehört.
das
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Vorwärts".
Rechtsanwalt Dr. Liebknecht:
Rechtsanwalt Dr. Halpert:
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Was hat sie denn für einen Grund, fortgefekt in politischen Brozeffen
die Sache so zu dirigieren,
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daß sie vor eine bestimmte Kammer kommt? Früher war es die zweite Straftammer gewesen, jetzt ist es die vierte. In früheren Jahren war es eine bestimmte Deputation des Stadtgerichts, damals konnte das aber de jure geschehen( Borsigender ersucht den Redner, nicht zu weit abzufchweifen); im alten Verfahren tamen alle politischen Prozesse vor die siebente Kriminaldeputation des Berliner Stadtgerichts. Ich habe die Empfindung, daß die Staatsanwaltschaft sich von dem alten Verfahren noch nicht trennen kann, und daß sie jest dn Versuch macht, immer vor eine Kammer Sachen zu bringen, die sie hierfür für geeignet hält.
Der Staatsanwalt hat eine sehr diffizile Frage an uns gerichtet, Auch ich schließe mich namens des Angeklagten Schneidt dem Protest an. Tatsächlich, ist doch Schneidt derjenige gewesen, der die weshalb die Angeklagten folch Mißtrauen gegen diese Kammer haben. Serie der Artikel begonnen hat, und zwar am 22. Februar und am auf das persönliche Gebiet wollen wir die Sache nicht hinüberspielen. 8. März 1904. Hiernach folgte erst der Vorwärts" mit seinem Jah frage die Staatsanwaltschaft: Artikel. Entsprechend dieser historischen Lage hat auch der Oberstaatsanwalt beim Kammergericht am 3. Mai Strafantrag gestellt gegen die Zeit am Montag und erst hinterher gegen den Vorwärts". Entsprechend dieser historischen Lage hat auch der Staatssekretär Nieberding am 13. Mai im Reichstage angefündigt, er würde die Anklage zunächst richten gegen Schneidt und hernach gegen den Am 17. Mai wurde plöhlich von seiten der Staatsanwaltschaft der Antrag auf Voruntersuchung gestellt, und nunmehr wurde die Sache umrubriziert in Kalisti und Genossen. Die Rechtsanwälte Liebknecht und Heine haben bereits Anträge zu den Aften gestellt, die aber abgelehnt sind, und zwar unter Hinweis auf die Entscheidung des Reichsgerichts im Band 28. Aber gerade diese Entscheidung hätte nicht angezogen werden sollen, denn es wird darin gefagt, die Anklagebehörde habe um deswillen eine Verbindung für givedmäßig erachtet, weil derjenige, auf dessen Konto die meisten Der Staatsanwalt meint, er hätte Gründe für die Um Straftaten fallen, borangesetzt wurde. In den vorliegenden Ber- rubrizierung angeführt. Zwar fann er nicht leugnen, daß die Preß fahren dagegen war das Vorgehen der Anklagebehörde zweckwidrig, polemit angefangen hat mit Artikeln von Schneidt; er kann auch nicht denn sie hat denjenigen vorangestellt, den auch im Sinne der An- leugnen, daß Schneidt wegen einer größeren Anzahl von Artikeln flage die geringste Schuld trifft, nämlich Kalisti, der nur für einen angeklagt ist als die Redakteure des Vorwärts", und daß, wenn es Artikel gezeichnet hat. Es müffen fich hinter den Kulissen Vorgänge nach der Quantität ginge, die Sache Ahrens und Genossen heißen abgespielt haben bei der Anklagebehörde, die darauf abzielten, die müßte, denn der ist wegen Beihülfe in sämtlichen Fällen anan, Zuständigkeit der neunten Straffammer auszuschalten und dafür die geklagt. Nalisti ist, wenn es schon mal nach der Qualität gehen soll, der Buständigkeit der dritten und vierten Kammer zu substituieren. Da jenige, der am allerwenigsten beteiligt ist. Was sind das aber überher protestiere ich im Namen meines Klienten. haupt für Gesichtspunkte? Weil der Vorwärts" größer ist und mehr Rechtsanwalt Dr. Löwenstein: Abonnenten hat! Weil die Zeit am Montag" später gegründet ist! Ich finde in der Erhebung der Anklage vor der britten Straf - Dann könnten Sie auch fommen und fagen: weil der eine An tammer und in der Eröffnung des Hauptverfahrens vor der vierten geklagte älter ist als der andere! Solche Gründe find billig wie eine Berlegung der fundamentalsten Rechtsgrundsäße der allerbebent- Brombeeren, aber sie können keinen überzeugen, und wenn mein Mike lichsten Art. Berlegt ist vor allem der Rechtsgrundfat der Vertrauen in die Objektivität der Staatsanwaltschaft noch irgendwie faffung, daß kein Bürger feinem gefehlichen Richter entzogen werden hätte zweifelhaft sein können, dann ist es durch die Art der Bedarf. Daß unter diesem gefeßlichen Richter nicht nur das allgemeine gründung, die der Staatsanwalt heute gegeben hat, nur um so beGericht, nicht nur die für den einzelnen Fall zuständige Instanz, festigter. fondern auch die Persönlichkeit der einzelnen Richter zu verstehen ist, Auf ein Moment gestatten Sie mir noch hinzuweisen. Der dürfte ganz offenbar sein. Ich vertrete den Angeklagten Ahrens, welcher nach seinem Namen zweifellos nicht vor dieje Kammer gehört. Staatsanwalt meinte, daß unser Einwand der Unzuständigkeit der
Rechtsanwalt Dr. Halpert:
Alter des Vorwärts"
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Rechtsanivalt Halpert: Aber mein Gott im Himmel, Herr Dis rektor, wir brauchen doch nicht so polemisch zu verfahren. Ich bin berechtigt, Kritik zu üben, die sachlich ist, Sie sind nur berechtigt, mich, wenn ich mich ungebührlich benehme, nach dem Gefeh zu bes strafen, Sie sind aber nicht berechtigt, mich in einer Kritit, die ich für fachlich halte, zu unterbrechen; denn dadurch werde ich in meinen sachlichen Ausführungen gehindert.
Vorsitzender Landgerichtsdirektor Oppermann:
Ich bitte den Gerichtshof, fich einen Augenblick zurückzuziehen. Nach kurzer Beratung verkündet der Gerichtshof folgenden Beschluß:
Der Gerichtshof teilt nicht die Auffassung des Verteidigers, daß der Vorsitzende weiter kein Recht hätte, als bei einer Ungebühr, von der hier ja nicht die Rede sein kann, zu erwägen, ob eine Strafe zu erlassen sei. Der Vorsitzende hat vor allen Dingen die Leitung der Verhandlung, und daraus ergibt sich, was in Theorie und Pragis unumstößlich festgestellt ist, das Recht, das Wort zu erteilen und zu entziehen, und jeden Redner, falls er es für angezeigt erachtet, zu unterbrechen, unter Kontrolle des Ges richts. Das Gericht ist der Ueberzeugung, daß die Kritik des Vers fahrens der königlichen Staatsanwaltschaft, soweit sie sich auf die angeblichen inneren Intentionen dieser Behörde resp. ihrer Ver. treter bezieht, nicht zur Sache gehört, da sie die Frage, ob durch den Eröffnungsbeschluß die Zuständigkeit der vierten Straffammer begründet ist, in feiner Weise berührt. Das Gericht bittet den Herrn Verteidiger, sich dieser Meinung anschließen zu wollen und bei seinen weiteren Ausführungen eine Kritik der Intentionen des Staatsanwalts zu unterlassen.
Rechtsanwalt Dr. Halpert: Jch achte die Meinung des hohen Kollegiums und verzichte auf weitere Ausführungen.
Rechtsanwalt Dr. Liebknecht: Wenn ich mich auf den Boden der Reichsgerichtsentscheidung stelle, daß die Staatsanwaltschaft nach pflichtgemäßem Ermessen aus in der Sache liegenden Gründen eine Umrubrizierung vornehmen könne, so ergibt sich ohne weiteres die Konsequenz, daß es zur Beurteilung der Frage, inwieweit die barauf ankommt, aus welchen Motiven die Staatsanwaltschaft die Alenderung eines Rubrums als gefeßlich zulässig betrachtet ist, 1mrubrizierung vorgenommen hat. Das ist der flare deutliche Inhalt der Entscheidung des Reichsgerichts, und es wird deshalb nicht zu umgehen sein, zu prüfen, aus welchen Gründen die Staatsanwaltschaft vorgegangen ist und ob fie aus pflichtgemäßem Ermessen aus in der Sache liegenden Gründen die Umrubrizierung vorgenommen hat. Tatsächlich ist das hier nicht der Fall, es ist nichts vorgebracht, was auch nur entfernt den Anlaß zu einer Umrubrizierung bieten fönnte. Die Gründe des Staatsanwalts sind ja schon in ihrer völligen Saltlosigkeit widerlegt worden. Es ist unmöglich, den„ Borwärts" als die Seele dieser Bewegung anzusehen, nachdem der Borwärts" erst einen Monat nach der Zeit am Montag" den ersten Artikel hat erscheinen lassen, und dann in das Ermittelungsverfahren hineingezogen ist.
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Wichtig ist für das Verständnis des Vorgehens der Staatsanwaltschaft die Tatsache, daß sich auf Blatt 17 der Aften ein Vermert befindet, aus dem hervorgeht, daß die Anklagebehörde unter dem 7. Mai ein Faszifel, das sich bei den Aften nicht befindet, zur Kenntnisnahme erhalten hat mit dem Ersuchen, davon Gebrauch zu machen. Es ist weiter wichtig, darauf hinweisen, daß in den Aften eine größere Anzahl Blätter fehlen.
Diese Blätter sind genommen zu den Aften der Staatsanwaltschaft, und ich erlaube mir die Behauptung, daß sich darin verschiedene Aeußerungen über die vorliegende Frage befinden. Es haben also keinerlei verständliche Motive Veranlassung gegeben, zu dieser Unt. rubrizierung. Wer nicht blind durch die Welt gehen will, der muß erkennen, daß die Staatsanwaltschaft eine Art Brozeßpolitit treibt, daß sie versucht, ein Ausnahmegericht zu etablieren,