Nr. 59. 22. Jahrgang.3. SnllP i>e» Jarmiitls" Kerlim WIKsdlRireitag, 19. Marz 1995.Justiz und Polizeitateu.Abenteuer in der„Blanken Hölle" lagen einer BelcidigungS-klage zugrunde, die gestern den Lvjährigeii VersichcrungsbeamtenOtto Knappe aus Tempelljof und den Schriftsteller Max Ludwigvor die vierte Strafkammer des Landgerichts I führte. Den Vorsitzführt LandgerichtSrat Braun, die Anklage vertritt StaatsanwaltE h r e ck e, die Verteidigung führen die Rechtsanwälte B r a m f o nund Dr. L ö w e n st e i n. Auf Grund der Angaben des AngeklagtenK n a p p e veröffentlichte der zweite Angeklagte in der„Welt amMontag" vom 12. September unter der Ueberschrist„Schutz gegendie Polizei" eine längere Darstellung eines recht bösenAbenteuers, ivelcheS den: Knappe am 2ö. August durch die Schöne-berger Polizei bereitet worden ist. Danach habe sich Knappe, demvom Arzte möglichst häufige Bewegung in der Sonne verordnetworden, gegen 11 Uhr vormittags nach dem in der Nähe seinerTempelhorer Wohnmig belegenen Feld begeben und sich am Randeder sogenannten„Blanken Hölle" buchlesend hingesetzt. Diessei ein Teich, der wegen seiner schönen Lage das Ziel vieler Aus-flügler sei. Unten im Teich badeten zwei Schüler und zwei älterefischten im Wasser. Plötzlich sei der Teich von etwa 20 Männernumringt gewesen, die die vier Leute mit sich nahmen und auch ihn,Knappe, ausforderten, mitzugehen. Trotz seines Protestes hätten dieMämier, die sich nicht als Beamte auswiesen und sich auch nachseinen Personalien gar nicht erkundigt hätten, ihn gezwungen, mit-zugehen. Er sollte mit einer ganzer Schar fragwürdiger Gestalten.die Ivohl aufgegriffen worden waren, in Reih und Glied nach Süd-ende zu marschieren und als er sich etwas seitwärts gehalten, habeer plötzlich einigeempfindliche Stockhiebegegen die Waden erhalten. Er habe in seinem Gefühle voll-kvmmener Unschuld dagegen lebhaft protestiert und sich geweigert,lveiter zu gehen. Da habe er aber von einigen Beamten weitereStockschläge erhalten und der eine habe ihm die Handschelleso eng umgelegt, dah das Blut in der Hand stockte. Unterwegsficlbe er allerlei höhnische Bemerkungen über seine„feine Pelle" undeine weiße Weste anhöre» müssen. Einer sagte dabei:„Das istder erste Schritt zum Staatsverbrecher". In strömendemRegen sei es dann von Südende noch eine kleine Stunde weit aufder Landstraße bis nach Schöneberg gegangen. Der Zug sei ünrnergrößer und abenteuerlicher geworden. Auf einem Polizeibureau habedann endlich ein Verhör stattgefunden. Obivohl die PersonalienKnappes auf telephonische Anfragen von der Tempelhofer Polizeibestätigt worden seien, habe nian ihn dennoch in eine Zelle g e-sperrt und dort sei er sistiert geblieben, bis die lange Reihe derübrigen Vernehmungen beendet war. Bei seiner Entlassung habeihm ein Beamter gesagt: Er solle sich hüten, sich wieder in der„Wanken Hölle" sehen zu lasten, er würde sonst wie die anderenohne Rückficht nach Moabit gebracht werden.— 8ln diefe Mitteilungenknüpfte der Artikel eine das Verhalten der Polizei geißelndeKritik. Es wurde insbesondere darauf hingewiesen, daß diesesErlebnis de» Berliner Ausflüglern verlockende Aussichten eröffne;jedem einzelnen könne es passieren, wenn es einem Kriminal-beamtcn passe,wie est» Stück Viehbehandelt zu werden.— Gegen den Inhalt dieses Artikels erließder Polizeipräsident von Schöneberg, Graf W e st a r p. eine Berichtigung. Dieser gegenüber wurden in einem zweiten Artikel alleAngaben des Knappe durchaus aufrecht erhalten und nochmals dieBehauptung aufgestellt, daß„hier ein empörender Uebergriff gegeneinen unbescholtenen und friedlichen Bürger" vorliege.— DerPolizeipräsident Graf Westarp hat darauf den Strafantrag gestellt.— Angell. Knappe' bestreitet seine Schuld und behauptet, daß dieDarstellung in dem Arsikel durchaus zutreffe.— AngeklagterLudwig erklärt, daß er es für feine Pflicht gehalten, den fast un-glaublichen Borfall der Oeffcntlichkeit mitzuteilen, da der GewährS-mann als unbescholtener, anständiger Mensch vollen Glaubenverdiente.Bei der Zeugenvernehmung bekundete Krimmalkommissar RuckS:Die„Blanke Hölle" fei ein kleines Gewäster zwischen Tempelhof,Mariendorf und Schöneberg. Es werde dort allerlei Unfug gc-trieben, Männer und Frauenzimmer baden häufig dort zusammenund treiben Allotria. Allerlei Gesindel werde dort angetroffen, sobaß wiederholt die Abhaltung einer Razzia notwendig erscheint. Beider hier in Frage stehenden Razzia seten, wie das jedes in algeschieht, alle Personen, die bei dieser Gelegenheit aufdem Felde gefunden wurden, mitgenommen worden. Bei denfrüheren Razzien habe sich ergeben, daß unter den Mitgenommenenjedesmal nur sehr wemg anständige Personen sich be-fanden, die eine Wohnung hatten. Daß dte„Blanke Hölle" vonanständigen Tempelhofer Familien als Ausflugsort benutzt wird, wieder Angeklagte Knappe behauptet, sei ganz ausgeschlossen.Alle die bei der hier fraglichen Razzia mitgenommenenPersonen seien Strolche gewesen und an sich sei aarnicht anzunehmen, daß ein anständiger Mensch, der sichdorthin etwa verirrt haben sollte, längere Zeit mtter den,Gesindel dort aufhalte. Knappe sei direkt nach einer Legisimattongefragt worden, er habe sich geweigert mitzugehen und der Beamtehabe ihm deshalbdie Kette angelegtund ihn etwa 100 Schritte geführt. Dann habe er ihm die Kettewieder abgenommen. Daß Knappe geschlagen worden sei, hat derZeuge nicht gesehen, glaubt es aber nicht. Er behauptet, daß Knappenach seiner Einlieferung aus der Polizei schon nach zehn Minutenlvieder entlassen worden sei.— Auf Befragen des RechtsanwaltsDr. Löwen st ein erklärt der Zeuge, daß die Razzia durch einebestimmte Tat nicht veranlaßt worden fei und daß Knappe nurwenig getrennt von den übrigen Personen gesessen habe. � Rechtsanwalt L ö w e n st e i n: Sind dem Zeugen die Vorschriftenüber den Schutz der persönlichen Freiheit bekannt, in welchemgenau die Umstände festgelegt sind, unter welchen eineAufhebung der persönlichen Freiheit statthaft ist?— Zeuge:Ja, das ist mir bekannt.— Auf Befragen des RechtsanwaltsB r a m s o n gibt der Zeuge zu, daß aus der Sieihe des mitgenommenen Gesindels allerlei spötsifche Bemerkungen, wie„WaShat der für eine anständige Pelle an, wo mag er diese wohl ge-klaut haben?" über den bester gekleideten Knappe gemacht wurden.Die Beamten hätten über diese Bemerkungen nichrmals gelacht.Cr habe den Angeklagten, der sich so Iveigerte. mitzugehen, für einen!.Znhälter gehalten. Daß dieser ein Lesebuch bei sich gehabt, sei mög-l lich.— Beisitzer Landgerichtsrat Gräber: Im allgemeinen pflegendoch Strolche, die aufgegriffen iverden, nicht Nnterhaltungsbücherbei sich zu führen.— Kriminalschutzmann K r e b s k e: Knappe habesich entschieden geweigert mitzugehen und mit der Presse g e-droht fwas der Angeklagte entschieden bestreitet). Bei der fort-gesetzten Weigerung des Angeklagten habe er diesem dieKette lose umgelegt. Jeder anständige Mensch weicheder„Blanken Hölle" weit aus und deshalb liege der Verdacht vonvornherein nahe, daß Leute, die sich dort aufhalten, Strolchesind. Eine ganze Anzahl von Personen mit allerlei schönen Spitz-namen treibe» dort vielfach unsittlichen Unfug. Die BehauptungKnappes, daß er geschlagen worden sei, müsse er bestreiten.—Angeil. Knappe: Dies ist der Beamte, der mich höhnisch gefragthat, ob ich an den Händen die Krätze habe und der dann weiterfragte, ob es mir besonderen Spaß mache, an der Kette zugehen. Ich habe ihm geantwortet: ehe ich mitten unter dem Ge-sindel gehe, will ich lieber an der Kette gehen.Borsitzender Landgerichtsrat Braun:Wie kamen Sie nnn dazu, gleich zur„W. a. M." zu rennenund dort Ihre Beschwerde anzubringen? Den Redakteur der„W. a. M." halten Sie als» für den kompetenten Mann, um Ihnenwiderfahrenes Unrecht zu sühnen? Das geschah doch bloß, nmKlatsch und Reklame zu machen?— Angekl. Knappe: Ich hätteja geklagt, wenn meine Eltern Geld hätten. So aber wollte ichwenigstens öffentlich zur Warnung bekannt machen, wie man vonder Polizei behandelt wird.— Vorsitzender: Man wird oftschlecht behandelt, wenn nian selbst sich nicht geschickt be-nimmt.— Der Angeklagte Knappe hält alle seine Behauptungenaufrecht.— Der Kriminalschutzmann Krebste bestreitet nochmals,daß Knappe geschlagen worden sei und wiederholt die Schilderungder übrigen Beamten dahin, daß die„Blanken Hölle" der Sammel-Punkt für allerlei Gesindel sei.— Kriminalschutzniann L o Iv s ch i n S k ischließt sich der Darstellung seiner Kollegen an und bestreitet dieBehauptung Knappe«, daß er erst nach einer halben Stunde ausdem Polizeirevier entlasten worden sei.— Verteidiger RechtsanwaltDr. B r a m s o it: Der als Entlastungszeuge geladene SchlosserMietzelfeld wird bestätigen, daß Knappe eine halbe Stunde mit ihmzusammen in die Zelle gesperrt worden ist.— Vorsitzender Land-gerichtsrat Braun: Na, Herr Mietzelfeld hat natürlich ein Interessedaran, die Zeit möglichst lange anzugeben.— RechtsanwaltDr. L ö w e n st e i n: Und die Herren Beamten haben umgekehrt einlebhaftes Interesse daran, die Zeit möglichst kurz darzustellen!—Der alsdann vernommene Zeuge Schlosser Mietzelfeld, einkeineswegs zum„Gesindel" zu zählender Mann, bekundet: Er sei in-folge eines Unfalls arbeitslos gewesen und an dem qu. Tage in derGegend der„Blanken Hölle' spazieren gegangen. Plötzlich sei dorteine Anzahl von Polizeibeamten auf der Bildfläche erschienen undhabe alle mitgenommen, die dort vorgefunden wurden. Er selbst seiauch mitgenommen und. obgleich ihm' dies höchst unangenehm ge-Wesen, sei er doch wohl oder übel ruhig mitgegangen. Auf weiteresBeftagen bekundet der Zeuge, daß er auf dem Transport vor Knappegegangen sei und plötzlich eine Bclvegung hinter sich gehört habe.Er habe die Ueberzeugung— die er aber durch besondere Umständenicht stützen kann—daß Knappe geschlagenworden sei, doch habe er nichts gesehen.— Zeugin Frau Kellner.eine Hauögenosfin der Familie Knappe, hat den Angeklagten Knappegesprochen, als dieser von der Polizei zurückkehrte. Der jungeMann, der eine gastrisch-nervöse Krankheit durchgemacht hatte undvon seinem Arzt angewiesen war, recht viel in der Sonne zu lagern,hat der Zeugin sein Abenteuer genau so erzählt, wie e? später inder Zeitung stand. Knappe war über die ihm widerfahrene Behand-lung ganz erschüttert. Er erzählte, daß man ihn gefesselt habe, sodaß daS Blut im Handgelenk stockte, und zeigte seinen Arm, an demdeutliche Spuren der Fesselung zu sehen waren. Er erzählte weiter.daß ihn die Beamten wegen der weißen Weste, die er getragen,verhöhnt und unter anderem gesagt hätten:„DaS ist der ersteSchritt zum Staatsverbrecherl" Da die Zeugin erwähnt, daßKnappe ihr beide Arme gezeigt habe, und dagegen feststeht, daß erüberhaupt nur an einem Anne gefesselt war, hält ihm der Vor«fitzende vor, daß dieser Umstand schon zeige, was erfür ein verlogener Menschsei. Auf Befragen des Rechtsanwalts Dr. L v w e n st e i n, daS derVorsitzende nicht Wetter zulassen will, da seine eigenen Fragen völligkorrekt gewesen seien— wogegen der Verteidiger event. Gerichts-beschluß beantragt—, gibt die Zeugin die Möglichkeit zu, daß derAngeklagte vielleicht beide Hände erhoben und mit der einen auf dieblutigen Striemen am anderen Arm gezeigt habe. Auf weiteresBeftagen des Verteidigers erklärt die Zeugin: Sie habe nie gehört,daß die„Blanke Hölle" der Schlupfwinkel von Verbrechernund Gesindel sei. Sie selbst, wie auch andere an-ständige Leute seien dort oft spazieren gegangen.— Dasselbebekundet Frau Knappe, die Mutter des Angeklagten, dieiin übrigen auch bestätigt, daß ihr Sohn die Vorgänge genauso geschildert, wie eS später in der Zeitung gestanden habe. Richsigsei es, daß ihrem Sohne vom Arzte dringend geraten worden sei,sich recht viel in der Sonne zu lagern.— Damit ist die Beweis-aufnähme erschöpft. Staatsanivalt E h r e ck e hält ftir erwiesen,daß Knappe dem Angeklagten Ludwig bewußt unwahre Angabengemacht habe. Die behaupteten Pflichtwidrigkeiten und Amts-Überschreitungen der Polizeibeamten seien nicht vorgekommen.Der Staatsanwalt beantragte gegen Knappe 1S0 M. Geldstrafeevent. 60 Tage Gefängnis, gegen Ludwig»00 M. Geld-strafe event. 100 Tage Gefängnis,' außerdem Publikationsbefugnisfür den Polizeipräsidenten von Schömberg tc.— RechtsanwaltDr. B r a m s o n beantragte für Knappe die Einstellung des Ver-fahrcnS. da sich der Strafantrag mit dem EröffmiiigSbeschluß nichtdecke, eventuell aber die Freisprechung des Knappe. Dessen Bc-hanptungen seien im wesentlichen als wahr erwiesen.— Rechts-anwalt Dr. Löwenstein: Der Wahrheitsbeweis ist in einemsolchen Rtoße geführt, daß man billig staunen muß, wie der Staats-anivalt nach dieser Verhandlung die Anklage noch aufrecht erhaltenkann. AuS tatsächlichen und rechtlichen Gründen ist die Freisprechungdes Angeklagten Ludwig geboten.Das Urteil.Räch etwa zweistündiger Beratung des Gerichtshofes verkündeteder Vorsitzende Landgerichtsrat Braun folgendes Urteil: Die An-sichten, welche hier geäußert worden sind, gegenüber der Polizei,kann der Gerichtshof in keinerlei Weise teilen. Die Polizeiist berechtigt, RazziaS vorzunehmen, Leute zu verhaften und demRichter zu überliefern; daß dabei Verfehlungen einzelner Beamtenvorkommen, ist begreiflich. Aber die gegenwarsige Sache war nichtgeeignet ein solches Aufhebens zu machen. Der An-geklagte Knappe hat zweifellos arg übertrieben. Es kommtihm jedoch zugute, daß ihm allerdings übel mitgespielt worden ist. DerAngeklagte Knappe hat Herrn Ludwig mitgeteilt, er sei von denPolizeibcamten mit dem Stock geschlagen worden. DicS ist einenicht erweislich wahre Tatsache. Allein der Gerichtshof ist der An-ficht, der Angeklagte befand sich in einer derartigen Erregung, daßer eS schließlich telbst geglaubt hat. ES wurde ferner behauptet:der Angeklagte sei widerrechtlich gefesselt worden. Die Polizei-beamten sino anderer Meinung. Wenn seitens der Beamten eineAufforderung ergeht, ihnen zu folgen und sich der Betreffendeweigert, so muß er es sich eben gefallen lassen, gefesselt zuwerden. Wenn er diesen Widerstand fortsetzt, dann wirddie Fesselung beibehalten und verstärkt. Endlich sind dieBeamten der Freiheitsberaubung beschuldigt worden. DieserVorwurf wäre berechsigt, wenn man den Angeklagten in die Zellegesperrt hätte, obwohl schon seine Personalien festgestellt waren.Dies war aber nicht der Fall. Der Angeklagte Knappe hat sich auchsagen müssen:Wo Holz gehauen wird,da fallen auch Späne. Und wenn der Angeklagte sich sormgerechtbei dem Polizeipräsidenten beschlvert hätte, dann würde ervielleicht Recht bekommen haben. Der Angeklagte Knappemüßte daher verurteilt werden. Allein seine Angriffe richteten sichnicht gegen die hier vernommenen Polizeibeamten, sondern gegendie Polizeibeamten in ihrer Gesamtheit, die an der Razziateilgenommen hatten. Der Sttafantrag deckt sich daher nicht mitder vorliegenden Beleidigung. Der Angeklagte Ludwig hat wohl dieErzählungen des Knappe für wahr gehalten, hat sie aber zu einemheftigen Angriff auf die Polizei benutzt. Hierin liegt zweifellos eineBeleidigung. Der Schutz oes§ 183 Str.-G.-B. steht dem Angeklagtenkeineswegs zu. Die Presse hat nicht mehr Recht, öffentlicheMißstände zu rügen, als jede Privatperson. Der Schutz des§ 183steht dem„Preßman" nur zu, wenn er persönlich verletzt ist; diesist eine alte ReichSgerichtsentscheidung. Allein gegen Ludwig hätteder Herr Minister des Innern Strafantrag stellen müssen. Daaber ein solcher nicht vorliegt, so hat der Gerichtshof beide An-geklagten• freigesprochenund die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auferlegt. Ich be-merke jedoch ausdrücklich, daß die Angeklagten damit n i ch t R e ch tbekommen haben. ES ist lediglich deshalb auf Freisprechung erkannt,weil die erforderlichen Sttafanträge fehlen und außerdem dem An-geklagten Knappe die große Erregung zugute kommt. Ich ersuchealso, sollte die Sache überhaupt in die Presse kommen, dies derOeffentlichkeit in der von mir vorgetragenen Weife mitzu-teilen."»Das Benehmen des LandgenchtSratS Dr. Braun in dieserskandalösen Polizeisache wird gewiß von der Bevölkerung mit derentsprechenden Nutzanwendung aufgenommen werden. Diese kannselbstverständlich gar keine andere sein als die, daß einzig derPresse in derartigen Fällen Verttanen entgegengebracht wird,weil nur die Oeffentlichkeit gebührenden Schutz bietet. Wir stehengar nicht an, zu erklären, daß die Polizeizustände sich seit ememJahrzehnt gebessert haben und Mißhandlungen gesitteter Staats-bürgcr, ivie sie besonders der berühmte Beleidigungsprozeß gegenunseren Genossen Stadthagen 1898 in grauenhafter Fülle ans Lichtgefördert hat, heute zu den Seltenheiten gehören. Daß dieseBesserung eingetreten ist, hat die Bevölkerung aber zum wesentlichender unabhängigen Presse zu danken, die unbeirrt durch drohendeGefängnisstrafen immer und immer wieder die beschämenden Polizei«skandale erörtert hat. DaS möge auch der LandgerichtsdirettorDr. Braun sich merken, wenn er wieder einmal dem Publikum>«teLehren geben will.Huö der Frauenbewegung.Rixdorf. Am 1. März fand im Lokal dcS Herrn Thiel, Berg-straße 151-152, eine gut besuchte Monatsversammlung des Vereinsgewerblich tätiger Frauen und Mädchen von Rixdorf statt. GenosseDr. Silber stein sprach über:„Das Kind im ersten Lebensjahr".Der Referent erledigte sich seines Vortrages in so aufklärenderWeise, daß eine Diskussion hierzu nicht beliebt wurde.Köpenick. Am 22. Februar fand im Lokal von Helling die Mit-gltederversaminlung des Frauen- und Mädchen- Bildungsvereinsstatt, in welcher Genossin Frau T i e tz einen mit großem Beifall auf-genommenen Vortrag über:„Wirtschaftliche und politische Schwierig-ketten in der Arbetterinnenbewcgung" hielt. In der Diskussionsprachen mehrere Genossinnen. Ferner ließen sich zirka 15 neueMitglieder ausnehmen.AdlerShof. Der Verein für Frauen und Mädchen in Adlershofhält am Montag, den 13. März, abends 8% Uhr, seine regelmäßigeVercinsversammlung ab. In derselben hält Herr Emil Eichlereinen Vortrag über:„Der Dorfschulmeister".Siingerinnenausbildung,Die Sänger- und Humoristengesellschaft Höcker in Dresden„bildet" junge Mädchen zu Sängerinnen aus. Das heißt, die jungenMädchen müssen in artistischen Vorstellungen mitwirlen und be-kommen dafür neun Mark Monatsgehalt. Weil auch das der Gesell-schaft noch zu teuer ist, nimmt der Impresario Höcker für sich und diejungen Mädchen ein gemeinschaftliches Schlafzimmerim Hotel. Eines der jungen Mädchen wollte sich diese sittlicheSparsamkeit nicht gefallen lassen und verlangte die Entlassung. Dakam eS aber bei der Herrschaft schön an. Frau Hacker sperrte dasMädchen einfach ein. Wegen Freiheitsberaubung wurde darauf FrauHöcker zu 8 Tagen Gefängnis verurteilt.f*2it*t2fi«t m bellen und Bratensehr ernpfehienswert0pro PfdPf 23 �' ,m Anschnitt£§ Pf.Srope SchellfischePfd. 20-21 �' ,m Anschnitt£8 PJ-Alle Fischarten sind infolge großer Fänge soeben In jfroßen Uenzen eingetroffen. Die mannigfachen Zubereitungen sind aus dem umfangreichen Seefisch-Kochbuch, das jeder Käufer gratis erhält, ersichtlich.Ein Versuch mit diesen luBerst schmackhatten Fischen ist jeder Haasfran»u empkehlen.Deutsche Daffipffischerei-Gesellschaft„Nordsee"Filiale: Berlin C. 2, Bahnhol Börse, Lope» 8—10.Terkanfg-Xiederlagen;PrinzensWe 30 1 Hadaistraße 22 ILandsbergerstraDe 52-53(am Moritzplatz). 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