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Nr. 59. 22. Jahrgang. 3. SnllP i>e» Jarmiitls" Kerlim WIKsdlR ireitag, 19. Marz 1995. Justiz und Polizeitateu. Abenteuer in derBlanken Hölle" lagen einer BelcidigungS- klage zugrunde, die gestern den Lvjährigeii Versichcrungsbeamten Otto Knappe aus Tempelljof und den Schriftsteller Max Ludwig  vor die vierte Strafkammer des Landgerichts I   führte. Den Vorsitz führt LandgerichtSrat Braun, die Anklage vertritt Staatsanwalt E h r e ck e, die Verteidigung führen die Rechtsanwälte B r a m f o n und Dr. L ö w e n st e i n. Auf Grund der Angaben des Angeklagten K n a p p e veröffentlichte der zweite Angeklagte in derWelt am Montag" vom 12. September unter der UeberschristSchutz gegen die Polizei" eine längere Darstellung eines recht bösen Abenteuers, ivelcheS den: Knappe am. August durch die Schöne- berger Polizei bereitet worden ist. Danach habe sich Knappe, dem vom Arzte möglichst häufige Bewegung in der Sonne verordnet worden, gegen 11 Uhr vormittags nach dem in der Nähe seiner Tempelhorer Wohnmig belegenen Feld begeben und sich am Rande der sogenanntenBlanken Hölle" buchlesend hingesetzt. Dies sei ein Teich, der wegen seiner schönen Lage das Ziel vieler Aus- flügler sei. Unten im Teich badeten zwei Schüler und zwei ältere fischten im Wasser. Plötzlich sei der Teich von etwa 20 Männern umringt gewesen, die die vier Leute mit sich nahmen und auch ihn, Knappe, ausforderten, mitzugehen. Trotz seines Protestes hätten die Mämier, die sich nicht als Beamte auswiesen und sich auch nach seinen Personalien gar nicht erkundigt hätten, ihn gezwungen, mit- zugehen. Er sollte mit einer ganzer Schar fragwürdiger Gestalten. die Ivohl aufgegriffen worden waren, in Reih und Glied nach Süd- ende zu marschieren und als er sich etwas seitwärts gehalten, habe er plötzlich einige empfindliche Stockhiebe gegen die Waden erhalten. Er habe in seinem Gefühle voll- kvmmener Unschuld dagegen lebhaft protestiert und sich geweigert, lveiter zu gehen. Da habe er aber von einigen Beamten weitere Stockschläge erhalten und der eine habe ihm die Handschelle so eng umgelegt, dah das Blut in der Hand stockte. Unterwegs ficlbe er allerlei höhnische Bemerkungen über seinefeine Pelle" und eine weiße Weste anhöre» müssen. Einer sagte dabei:Das ist der erste Schritt zum Staatsverbrecher". In strömendem Regen sei es dann von Südende noch eine kleine Stunde weit auf der Landstraße bis nach Schöneberg   gegangen. Der Zug sei ünrner größer und abenteuerlicher geworden. Auf einem Polizeibureau habe dann endlich ein Verhör stattgefunden. Obivohl die Personalien Knappes auf telephonische Anfragen von der Tempelhofer   Polizei bestätigt worden seien, habe nian ihn dennoch in eine Zelle g e- sperrt und dort sei er sistiert geblieben, bis die lange Reihe der übrigen Vernehmungen beendet war. Bei seiner Entlassung habe ihm ein Beamter gesagt: Er solle sich hüten, sich wieder in der Wanken Hölle" sehen zu lasten, er würde sonst wie die anderen ohne Rückficht nach Moabit   gebracht werden. 8ln diefe Mitteilungen knüpfte der Artikel eine das Verhalten der Polizei geißelnde Kritik. Es wurde insbesondere darauf hingewiesen, daß dieses Erlebnis de» Berliner   Ausflüglern verlockende Aussichten eröffne; jedem einzelnen könne es passieren, wenn es einem Kriminal- beamtcn passe, wie est» Stück Vieh behandelt zu werden. Gegen den Inhalt dieses Artikels erließ der Polizeipräsident von Schöneberg  , Graf W e st a r p. eine Be­richtigung. Dieser gegenüber wurden in einem zweiten Artikel alle Angaben des Knappe durchaus aufrecht erhalten und nochmals die Behauptung aufgestellt, daßhier ein empörender Uebergriff gegen einen unbescholtenen und friedlichen Bürger" vorliege. Der Polizeipräsident Graf Westarp   hat darauf den Strafantrag gestellt. Angell. Knappe' bestreitet seine Schuld und behauptet, daß die Darstellung in dem Arsikel durchaus zutreffe. Angeklagter Ludwig erklärt, daß er es für feine Pflicht gehalten, den fast un- glaublichen Borfall der Oeffcntlichkeit mitzuteilen, da der GewährS- mann als unbescholtener, anständiger Mensch vollen Glauben verdiente. Bei der Zeugenvernehmung bekundete Krimmalkommissar RuckS: DieBlanke Hölle" fei ein kleines Gewäster zwischen Tempelhof  , Mariendorf   und Schöneberg  . Es werde dort allerlei Unfug gc- trieben, Männer und Frauenzimmer baden häufig dort zusammen und treiben Allotria. Allerlei Gesindel werde dort angetroffen, so baß wiederholt die Abhaltung einer Razzia notwendig erscheint. Bei der hier in Frage stehenden Razzia seten, wie das jedes in al geschieht, alle Personen, die bei dieser Gelegenheit auf dem Felde gefunden wurden, mitgenommen worden. Bei den früheren Razzien habe sich ergeben, daß unter den Mitgenommenen jedesmal nur sehr wemg anständige Personen sich be- fanden, die eine Wohnung hatten. Daß dteBlanke Hölle" von anständigen Tempelhofer   Familien als Ausflugsort benutzt wird, wie der Angeklagte Knappe behauptet, sei ganz ausgeschlossen. Alle die bei der hier fraglichen Razzia mitgenommenen Personen seien Strolche gewesen und an sich sei aar nicht anzunehmen, daß ein anständiger Mensch, der sich dorthin etwa verirrt haben sollte, längere Zeit mtter den, Gesindel dort aufhalte. Knappe sei direkt nach einer Legisimatton gefragt worden, er habe sich geweigert mitzugehen und der Beamte habe ihm deshalb die Kette angelegt und ihn etwa 100 Schritte geführt. Dann habe er ihm die Kette wieder abgenommen. Daß Knappe geschlagen worden sei, hat der Zeuge nicht gesehen, glaubt es aber nicht. Er behauptet, daß Knappe nach seiner Einlieferung aus der Polizei schon nach zehn Minuten lvieder entlassen worden sei. Auf Befragen des Rechtsanwalts Dr. Löwen st ein erklärt der Zeuge, daß die Razzia durch eine bestimmte Tat nicht veranlaßt worden fei und daß Knappe nur wenig getrennt von den übrigen Personen gesessen habe. Rechts anwalt L ö w e n st e i n: Sind dem Zeugen die Vorschriften über den Schutz der persönlichen Freiheit bekannt, in welchem genau die Umstände festgelegt sind, unter welchen eine Aufhebung der persönlichen Freiheit statthaft ist? Zeuge: Ja, das ist mir bekannt. Auf Befragen des Rechtsanwalts B r a m s o n gibt der Zeuge zu, daß aus der Sieihe des mit­genommenen Gesindels allerlei spötsifche Bemerkungen, wieWaS hat der für eine anständige Pelle an, wo mag er diese wohl ge- klaut haben?" über den bester gekleideten Knappe gemacht wurden. Die Beamten hätten über diese Bemerkungen nichrmals gelacht. Cr habe den Angeklagten, der sich so Iveigerte. mitzugehen, für einen !.Znhälter gehalten. Daß dieser ein Lesebuch bei sich gehabt, sei mög- l lich. Beisitzer Landgerichtsrat Gräber: Im allgemeinen pflegen doch Strolche, die aufgegriffen iverden, nicht Nnterhaltungsbücher bei sich zu führen. Kriminalschutzmann K r e b s k e: Knappe habe sich entschieden geweigert mitzugehen und mit der Presse g e- droht fwas der Angeklagte entschieden bestreitet). Bei der fort- gesetzten Weigerung des Angeklagten habe er diesem die Kette lose umgelegt. Jeder anständige Mensch weiche derBlanken Hölle" weit aus und deshalb liege der Verdacht von vornherein nahe, daß Leute, die sich dort aufhalten, Strolche sind. Eine ganze Anzahl von Personen mit allerlei schönen Spitz- namen treibe» dort vielfach unsittlichen Unfug. Die Behauptung Knappes, daß er geschlagen worden sei, müsse er bestreiten. Angeil. Knappe: Dies ist der Beamte, der mich höhnisch gefragt hat, ob ich an den Händen die Krätze habe und der dann weiter fragte, ob es mir besonderen Spaß mache, an der Kette zu gehen. Ich habe ihm geantwortet: ehe ich mitten unter dem Ge- sindel gehe, will ich lieber an der Kette gehen. Borsitzender Landgerichtsrat Braun: Wie kamen Sie nnn dazu, gleich zurW. a. M." zu rennen und dort Ihre Beschwerde anzubringen? Den Redakteur der W. a. M." halten Sie als» für den kompetenten Mann, um Ihnen widerfahrenes Unrecht zu sühnen? Das geschah doch bloß, nm Klatsch und Reklame zu machen? Angekl. Knappe: Ich hätte ja geklagt, wenn meine Eltern Geld hätten. So aber wollte ich wenigstens öffentlich zur Warnung bekannt machen, wie man von der Polizei behandelt wird. Vorsitzender: Man wird oft schlecht behandelt, wenn nian selbst sich nicht geschickt be- nimmt. Der Angeklagte Knappe hält alle seine Behauptungen aufrecht. Der Kriminalschutzmann Krebste bestreitet nochmals, daß Knappe geschlagen worden sei und wiederholt die Schilderung der übrigen Beamten dahin, daß dieBlanken Hölle" der Sammel- Punkt für allerlei Gesindel sei. Kriminalschutzniann L o Iv s ch i n S k i schließt sich der Darstellung seiner Kollegen an und bestreitet die Behauptung Knappe«, daß er erst nach einer halben Stunde aus dem Polizeirevier entlasten worden sei. Verteidiger Rechtsanwalt Dr. B r a m s o it: Der als Entlastungszeuge geladene Schlosser Mietzelfeld wird bestätigen, daß Knappe eine halbe Stunde mit ihm zusammen in die Zelle gesperrt worden ist. Vorsitzender Land- gerichtsrat Braun: Na, Herr Mietzelfeld hat natürlich ein Interesse daran, die Zeit möglichst lange anzugeben. Rechtsanwalt Dr. L ö w e n st e i n: Und die Herren Beamten haben umgekehrt ein lebhaftes Interesse daran, die Zeit möglichst kurz darzustellen! Der alsdann vernommene Zeuge Schlosser Mietzelfeld, ein keineswegs zumGesindel" zu zählender Mann, bekundet: Er sei in- folge eines Unfalls arbeitslos gewesen und an dem qu. Tage in der Gegend derBlanken Hölle' spazieren gegangen. Plötzlich sei dort eine Anzahl von Polizeibeamten auf der Bildfläche erschienen und habe alle mitgenommen, die dort vorgefunden wurden. Er selbst sei auch mitgenommen und. obgleich ihm' dies höchst unangenehm ge- Wesen, sei er doch wohl oder übel ruhig mitgegangen. Auf weiteres Beftagen bekundet der Zeuge, daß er auf dem Transport vor Knappe gegangen sei und plötzlich eine Bclvegung hinter sich gehört habe. Er habe die Ueberzeugung die er aber durch besondere Umstände nicht stützen kann daß Knappe geschlagen worden sei, doch habe er nichts gesehen. Zeugin Frau Kellner. eine Hauögenosfin der Familie Knappe, hat den Angeklagten Knappe gesprochen, als dieser von der Polizei zurückkehrte. Der junge Mann, der eine gastrisch-nervöse Krankheit durchgemacht hatte und von seinem Arzt angewiesen war, recht viel in der Sonne zu lagern, hat der Zeugin sein Abenteuer genau so erzählt, wie e? später in der Zeitung stand. Knappe war über die ihm widerfahrene Behand- lung ganz erschüttert. Er erzählte, daß man ihn gefesselt habe, so daß daS Blut im Handgelenk stockte, und zeigte seinen Arm, an dem deutliche Spuren der Fesselung zu sehen waren. Er erzählte weiter. daß ihn die Beamten wegen der weißen Weste, die er getragen, verhöhnt und unter anderem gesagt hätten:DaS ist der erste Schritt zum Staatsverbrecherl" Da die Zeugin erwähnt, daß Knappe ihr beide Arme gezeigt habe, und dagegen feststeht, daß er überhaupt nur an einem Anne gefesselt war, hält ihm der Vor« fitzende vor, daß dieser Umstand schon zeige, was er für ein verlogener Mensch sei. Auf Befragen des Rechtsanwalts Dr. L v w e n st e i n, daS der Vorsitzende nicht Wetter zulassen will, da seine eigenen Fragen völlig korrekt gewesen seien wogegen der Verteidiger event. Gerichts- beschluß beantragt, gibt die Zeugin die Möglichkeit zu, daß der Angeklagte vielleicht beide Hände erhoben und mit der einen auf die blutigen Striemen am anderen Arm gezeigt habe. Auf weiteres Beftagen des Verteidigers erklärt die Zeugin: Sie habe nie gehört, daß dieBlanke Hölle" der Schlupfwinkel von Verbrechern und Gesindel sei. Sie selbst, wie auch andere an- ständige Leute seien dort oft spazieren gegangen. Dasselbe bekundet Frau Knappe, die Mutter des Angeklagten, die iin übrigen auch bestätigt, daß ihr Sohn die Vorgänge genau so geschildert, wie eS später in der Zeitung gestanden habe. Richsig sei es, daß ihrem Sohne vom Arzte dringend geraten worden sei, sich recht viel in der Sonne zu lagern. Damit ist die Beweis- aufnähme erschöpft. Staatsanivalt E h r e ck e hält ftir erwiesen, daß Knappe dem Angeklagten Ludwig bewußt unwahre Angaben gemacht habe. Die behaupteten Pflichtwidrigkeiten und Amts- Überschreitungen der Polizeibeamten seien nicht vorgekommen. Der Staatsanwalt beantragte gegen Knappe 1S0 M. Geldstrafe event. 60 Tage Gefängnis, gegen Ludwig»00 M. Geld- strafe event. 100 Tage Gefängnis,' außerdem Publikationsbefugnis für den Polizeipräsidenten von Schömberg   tc. Rechtsanwalt Dr. B r a m s o n beantragte für Knappe die Einstellung des Ver- fahrcnS. da sich der Strafantrag mit dem EröffmiiigSbeschluß nicht decke, eventuell aber die Freisprechung des Knappe. Dessen Bc- hanptungen seien im wesentlichen als wahr erwiesen. Rechts- anwalt Dr. Löwenstein: Der Wahrheitsbeweis ist in einem solchen Rtoße geführt, daß man billig staunen muß, wie der Staats- anivalt nach dieser Verhandlung die Anklage noch aufrecht erhalten kann. AuS tatsächlichen und rechtlichen Gründen ist die Freisprechung des Angeklagten Ludwig geboten. Das Urteil. Räch etwa zweistündiger Beratung des Gerichtshofes verkündete der Vorsitzende Landgerichtsrat Braun folgendes Urteil: Die An- sichten, welche hier geäußert worden sind, gegenüber der Polizei, kann der Gerichtshof in keinerlei Weise teilen. Die Polizei ist berechtigt, RazziaS vorzunehmen, Leute zu verhaften und dem Richter zu überliefern; daß dabei Verfehlungen einzelner Beamten vorkommen, ist begreiflich. Aber die gegenwarsige Sache war nicht geeignet ein solches Aufhebens zu machen. Der An- geklagte Knappe hat zweifellos arg übertrieben. Es kommt ihm jedoch zugute, daß ihm allerdings übel mitgespielt worden ist. Der Angeklagte Knappe hat Herrn Ludwig mitgeteilt, er sei von den Polizeibcamten mit dem Stock geschlagen worden. DicS ist eine nicht erweislich wahre Tatsache. Allein der Gerichtshof ist der An- ficht, der Angeklagte befand sich in einer derartigen Erregung, daß er eS schließlich telbst geglaubt hat. ES wurde ferner behauptet: der Angeklagte sei widerrechtlich gefesselt worden. Die Polizei- beamten sino anderer Meinung. Wenn seitens der Beamten eine Aufforderung ergeht, ihnen zu folgen und sich der Betreffende weigert, so muß er es sich eben gefallen lassen, gefesselt zu werden. Wenn er diesen Widerstand fortsetzt, dann wird die Fesselung beibehalten und verstärkt. Endlich sind die Beamten der Freiheitsberaubung beschuldigt worden. Dieser Vorwurf wäre berechsigt, wenn man den Angeklagten in die Zelle gesperrt hätte, obwohl schon seine Personalien festgestellt waren. Dies war aber nicht der Fall. Der Angeklagte Knappe hat sich auch sagen müssen: Wo Holz gehauen wird, da fallen auch Späne. Und wenn der Angeklagte sich sormgerecht bei dem Polizeipräsidenten beschlvert hätte, dann würde er vielleicht Recht bekommen haben. Der Angeklagte Knappe müßte daher verurteilt werden. Allein seine Angriffe richteten sich nicht gegen die hier vernommenen Polizeibeamten, sondern gegen die Polizeibeamten in ihrer Gesamtheit, die an der Razzia teilgenommen hatten. Der Sttafantrag deckt sich daher nicht mit der vorliegenden Beleidigung. Der Angeklagte Ludwig hat wohl die Erzählungen des Knappe für wahr gehalten, hat sie aber zu einem heftigen Angriff auf die Polizei benutzt. Hierin liegt zweifellos eine Beleidigung. Der Schutz oes§ 183 Str.-G.-B. steht dem Angeklagten keineswegs zu. Die Presse hat nicht mehr Recht, öffentliche Mißstände zu rügen, als jede Privatperson. Der Schutz des§ 183 steht demPreßman" nur zu, wenn er persönlich verletzt ist; dies ist eine alte ReichSgerichtsentscheidung. Allein gegen Ludwig hätte der Herr Minister des Innern Strafantrag stellen müssen. Da aber ein solcher nicht vorliegt, so hat der Gerichtshof beide An- geklagten freigesprochen und die Kosten des Verfahrens der Staatskasse auferlegt. Ich be- merke jedoch ausdrücklich, daß die Angeklagten damit n i ch t R e ch t bekommen haben. ES ist lediglich deshalb auf Freisprechung erkannt, weil die erforderlichen Sttafanträge fehlen und außerdem dem An- geklagten Knappe die große Erregung zugute kommt. Ich ersuche also, sollte die Sache überhaupt in die Presse kommen, dies der Oeffentlichkeit in der von mir vorgetragenen Weife mitzu- teilen." » Das Benehmen des LandgenchtSratS Dr. Braun in dieser skandalösen Polizeisache wird gewiß von der Bevölkerung mit der entsprechenden Nutzanwendung aufgenommen werden. Diese kann selbstverständlich gar keine andere sein als die, daß einzig der Presse in derartigen Fällen Verttanen entgegengebracht wird, weil nur die Oeffentlichkeit gebührenden Schutz bietet. Wir stehen gar nicht an, zu erklären, daß die Polizeizustände sich seit emem Jahrzehnt gebessert haben und Mißhandlungen gesitteter Staats- bürgcr, ivie sie besonders der berühmte Beleidigungsprozeß gegen unseren Genossen Stadthagen   1898 in grauenhafter Fülle ans Licht gefördert hat, heute zu den Seltenheiten gehören. Daß diese Besserung eingetreten ist, hat die Bevölkerung aber zum wesentlichen der unabhängigen Presse zu danken, die unbeirrt durch drohende Gefängnisstrafen immer und immer wieder die beschämenden Polizei« skandale erörtert hat. DaS möge auch der Landgerichtsdirettor Dr. Braun sich merken, wenn er wieder einmal dem Publikum>«te Lehren geben will. Huö der Frauenbewegung. Rixdorf. Am 1. März fand im Lokal dcS Herrn Thiel, Berg- straße 151-152, eine gut besuchte Monatsversammlung des Vereins gewerblich tätiger Frauen und Mädchen von Rixdorf statt. Genosse Dr. Silber stein sprach über:Das Kind im ersten Lebensjahr". Der Referent erledigte sich seines Vortrages in so aufklärender Weise, daß eine Diskussion hierzu nicht beliebt wurde. Köpenick  . Am 22. Februar fand im Lokal von Helling die Mit- gltederversaminlung des Frauen- und Mädchen- Bildungsvereins statt, in welcher Genossin Frau T i e tz einen mit großem Beifall auf- genommenen Vortrag über:Wirtschaftliche und politische Schwierig- ketten in der Arbetterinnenbewcgung" hielt. In der Diskussion sprachen mehrere Genossinnen. Ferner ließen sich zirka 15 neue Mitglieder ausnehmen. AdlerShof  . Der Verein für Frauen und Mädchen in Adlershof  hält am Montag, den 13. März, abends 8% Uhr, seine regelmäßige Vercinsversammlung ab. In derselben hält Herr Emil Eichler einen Vortrag über:Der Dorfschulmeister". Siingerinnenausbildung, Die Sänger- und Humoristengesellschaft Höcker in Dresden  bildet" junge Mädchen zu Sängerinnen aus. Das heißt, die jungen Mädchen müssen in artistischen Vorstellungen mitwirlen und be- kommen dafür neun Mark Monatsgehalt. Weil auch das der Gesell- schaft noch zu teuer ist, nimmt der Impresario Höcker für sich und die jungen Mädchen ein gemeinschaftliches Schlafzimmer im Hotel. Eines der jungen Mädchen wollte sich diese sittliche Sparsamkeit nicht gefallen lassen und verlangte die Entlassung. Da kam eS aber bei der Herrschaft schön an. Frau Hacker   sperrte das Mädchen einfach ein. Wegen Freiheitsberaubung wurde darauf Frau Höcker zu 8 Tagen Gefängnis verurteilt. f*2it*t2fi«t m bellen und Braten sehr ernpfehienswert 0pro PfdPf 23' ,m Anschnitt£§ Pf. Srope Schellfische Pfd. 20-21' ,m Anschnitt£8 PJ- Alle Fischarten sind infolge großer Fänge soeben In jfroßen Uenzen ein­getroffen. Die mannigfachen Zubereitungen sind aus dem umfangreichen Seefisch- Kochbuch, das jeder Käufer gratis erhält, ersichtlich. Ein Versuch mit diesen luBerst schmackhatten Fischen ist jeder Haasfran»u empkehlen. Deutsche   Daffipffischerei-GesellschaftNordsee" Filiale: Berlin   C. 2, Bahnhol Börse, Lope» 810. 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