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nimmt. In einer Reihe von Fällen konnte er so die Gewährung, licher Nuken geschaffen werden kann. Es hat auch bei anderen Ein­bon Krankensuppen, Milch, Kinderwäsche ermöglichen. 2000 Mart richtungen ähnlicher Art Nachahmung gefunden. wurden ihm überwiesen von dem Kuratorium des Vereins zur Be­schaffung guter und wohlfeiler Nahrungsmittel für die dürftigen Familien Berlins und entsprechend verausgabt. Im ganzen be­trugen die Ausgaben 1903 für Hauspflegen, einschließlich Re­muneration für Pflegefrauen, 31 541,20 m. Eingenommen wurden außer einem regelmäßigen Zuschuß der Stadt Berlin von 4500 M. aus einmaligen Beiträgen 13 337,55 M.( wobon 1500 m. bon der Landesversicherungs- Anstalt Berlin ), aus jährlichen Beiträgen 8348 M., aus Beiträgen der beteiligten Fabriken 3960,50 M., Bareinnahmen von den Verpflegten 2079,50 M. Dazu tommen aus Besuchen von Ateliers und aus Sammlungen nach Abzug der Kosten rund 10 430 M., insgesamt rund 44 000 M. Ein nahmen. Es ist bedauerlich, daß eine sozialpolitisch so wichtige Einrichtung ganz überwiegend als Wohltätigkeits- oder" Wohlfahrts"-Unter­nehmung betrieben werden muß, daß die Stadtgemeinde sich mit jährlichen 4500 m., die Invalidenversicherung gar mit einer ein maligen Zuwendung von lumpigen 1500 M. von ihrer sozialen Verpflichtung in dieser Hinsicht freizukaufen glaubt. Bu erstreben bleibt die öffentlich- rechtliche Organisation der ganzen Einrichtung, sei es im Anschluß an die Kranken- oder Invalidenversicherung, sei es von Gemeinde wegen. Der Landtag von Sachsen- Weimar hat eine derartige öffentliche Verpflichtung bereits anerkannt und bor einigen Jahren zur Ausdehnung der Einrichtung über das ganze Land den bei einem Jahresetat von 10% Millionen sehr ansehn lichen einmaligen Betrag von 150 000 m. bewilligt.

Es ist notwendig, auf diesem Gebiete, dessen Bedeutung kaum überschäzt werden kann, einerseits noch weit Größeres zu schaffen, als es bei aller dankenswerten Mühe der Verein mit seinen immer­hin beschränkten Mitteln bisher gefonnt hat, andererseits aber die Leistung völlig oder doch so viel, als zurzeit möglich, von dem Bei­geschmack der Wohltätigkeit und Wohlfahrtspflege zu befreien, der für den denkenden Arbeiter und jeden ehrliebenden Menschen nun einmal ein bitterer ist. Sicher ist es überaus traurig, daß die natürliche Solidarität aller Gesellschaftsglieder im Klassenstaate zur fleinlichen Wohltätigkeit herabgemindert ist, daß von den Besitz­Ibsen noch Dank geheischt wird für den Bruchteil ihres eigenen Arbeitsertrages, der ihnen auf solche Weise von den Besitzenden wieder zugeführt wird. Das subjektiv aufrichtige Wohlwollen der einzelnen gebenden und namentlich der an der Arbeit beteiligten Glieder dieser Vereinigungen soll damit nicht in Zweifel gezogen werden, und in jedem Falle gewähren sie eine wertvolle Hülfe, die unter den obwaltenden Verhältnissen gar nicht entbehrt werden kann. Aber der bittere Beigeschmack bleibt.

Um ihn möglichst zu vermindern und gleichzeitig dem Verein ein größeres Arbeitsfeld und zugleich ein größeres Interesse der beteiligten Kreise und der gesamten Oeffentlichkeit zu gewährleisten, wäre es erforderlich, eine nähere und dauernde Verbindung der Bereinstätigkeit mit der Arbeiterschaft zu schaffen.

Die Versammlung ist der Meinung, daß die Berträge gegen die guten Sitten(§ 138 und andere Paragraphen des Bürger lichen Gesetzbuches) verstoßen und fordert die betreffenden Kollegen auf, die zu Unrecht an den Unternehmer gezahlten Gelder auf dem Klagewege wieder zurück zu verlangen; sie er­wartet vom Verbande deutscher Gastwirtsgehülfen, daß derselbe hierbei den beteiligten Kollegen jede mögliche Unterstützung leiht. Im übrigen erklärt die Versammlung, bezüglich der Ent­Lohnungsfrage nach wie vor auf dem Boden der Kongreßbeschlüsse zu stehen, wonach das Trinkgeldsystem zu verwerfen und eine feste Bezahlung anzustreben ist.

Wir glauben, daß in dieser Einrichtung ein Vorbild geschaffen ist, das auch für Berlin als Muster dienen dürfte. In erster Reihe halten wir es, wie schon oben ausgeführt, für die Sache der Krantentassen, hier einzugreifen, sei es, daß sie als Organi­fationen sich mit dem Verein Hauspflege" in Verbindung setzen, sei es, falls sie diesen Weg zunächst nicht beschreiten wollen, daß sie in den Kreisen ihrer Mitglieder die Bildung einer Hauspflegekasse nach Frankfurter Muster anregen und fördern. Am ehesten wäre es wohl die Sache der Zentralfommission der Krankenkassen Berlins , hier eine entsprechende Organisation großen Stils ins Leben Hierauf erstattete Beiste Bericht über die Angelegenheit zu rufen, sei es selbständig, sei es, was uns richtiger erscheint, in des Innungs- Arbeitsnachweiſes. Die Gewerbe deputation des Verbindung mit dem bereits bewährten und erfahrenen Verein Magistrats hat auf Grund eines Protestes der Angestellten den Be­" Hauspflege" bezw. den gleichen Vereinigungen in Charlottenburg schluß der Innung aufgehoben, wonach jeder bei einem Innungs­und etwa in anderen Vorstädten. Auf diese Weise würde die Ein- mitgliede beschäftigte Kellner, Koch usw., auch wenn er nicht vom richtung aus einer Wohltätigkeitssache zu einer echt sozialen Organi- Arbeitsnachweis der Innung in Stellung gebracht worden ist, 2 M. fation fortgebildet werden. Jedes Mitglied hätte einen kleinen in die Innungskasse zu zahlen hat. Die Jnnung muß nunmehr regelmäßigen Beitrag, im Falle der Inanspruchnahme der Pflege jedem, der gegen seinen Willen die 2 M. gezahlt hat, auf Verlangen etwa noch einen geringen Kostenzuschuß zu leisten oder die Soft zu das Geld zurückerstatten. Da die Innung also die Gebühr von 2 M. gewähren, wozu dann Zuschüsse der Strankenkassen, der Landes-( was ihr etwa 15 000 m. einbrachte) nicht mehr erheben darf, so versicherungs- Anstalt und der Stadtgemeinde hinzukommen sollten. will sie die Kosten des Arbeitsnachweises dadurch decken, daß für Die freiwilligen Beiträge wohltätiger Privatleute würden in der jede Aushülfsarbeit 10 Pf., für jede feste Stelle 1 M. entrichtet Fürsorge für zahlungsunfähige Familien noch vollauf Verwendung werden soll. Dieses System soll angeblich die Aufsichtsbehörde an­finden. Solange man ein derartiges Wert aus einem Guß nicht geraten haben. schaffen will, fönnen immerhin einzelne Krankenkassen in der be zeichneten Weise vorgehen und so für die Gesamtheit bahnbrechend wirken.

Ohne weitere Umstände könnte das Frankfurter Muster, biel­leicht etwas modifiziert, von den Baugenossenschaften für die Be­wohner ihrer Gebäude übernommen werden. Den Mitgliedern des Bau- und Sparvereins sei dieser Vorschlag jedenfalls zum Nachdenken und zur Ausführung empfohlen.

Und auch die Gewerkschaften tönnten einen Bruchteil ihrer Lokalfonds nicht besser verwerten als durch die Vereinbarung derartiger Abmachungen für ihre Mitglieder. Auf jeden Fall sollten fie die Unterstüßung eines so wichtigen Unternehmens und vor­nehmlich die möglichste Interessierung der weitesten Arbeiterkreise für dasselbe als ihre Aufgabe ansehen. Der Gewerkschaftskommission wie dem Arbeitervertreter- Verein sei diese Sache zur ernsten Er­wägung anheimgegeben.

Die Arbeiterklasse hat keine Reichtümer zu sammeln, Ihr einziger Schab ist ihre Arbeitskraft, ihr größtes und ohnehin schwer gefährdetes Befigtum ist ihr Familienleben. Hier bietet sich ein einfaches Mittel, diese beiden wertvollsten Güter der arbeitenden Bevölkerung zu erhalten und zu mehren. Möchten die berufenen Organe seine Anwendung nach Möglichkeit fördern! Simon Rabenstein.

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Verfammlungen.

Ausbeutung der Kellner.

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Die Attien- Baugesellschaft für leine Woh= nungen in Frankfurt a. M., die den Nachweis erbringt, daß eine ausreichende Verzinsung des angelegten Kapitals( 4 Prozent) Die Arbeitsverhältnisse der Kellner in den sogenannten mit anständigen Wohnungsverhältnissen und nicht übersetzten Mieten flasfigen Geschäften der Friedrichstadt kamen in einer vom Verband wohl vereinbar ist, hat auf ihren Komplegen mit fast 1000 Woh- der Gastwirtsgehülfen einberufenen Versammlung zur Sprache. nungen und etwa 5000 Bewohnern eine Reihe anerkennenswerter Der Referent oesch führte unter anderem einige frasse Einzel­gemeinnüßiger Einrichtungen und zugleich eine Art Selbstverwaltung fälle an, welche die mit dem Trinkgeldwesen verknüpften Miß­ihrer Mieter geschaffen. Da die Gesellschaft kinderreiche Familien, die sonst nicht leicht Wohnungen finden, als Mieter bevorzugt, so war für sie eine lebernahme der in Frankfurt ziemlich eingebürgerten Hauspflege- Einrichtung von großer Wichtigkeit. Es wurde daher eine Hauspflegefasse geschaffen, die den beteiligten Mietern die Inanspruchnahme der Hauspflege als ein moralisches, wenn auch zurzeit noch nicht flagbares Recht zugänglich macht. Zu diesem Zwed wurde ein Vertrag der Gesellschaft mit dem Hauspflege- Verein geschlossen, kraft dessen dieser den Mitgliedern der Kaffe, falls die Frau oder die den Haushalt führende Tochter zeitweise verhindert ist, eine Hauspflegerin zur Verfügung stellt. Den Haushaltungs­vorständen, die seit drei Monaten einen monatlichen Beitrag von 30 Pf. entrichtet haben, steht der Anspruch auf Hauspflege gegen Zahlung von täglich 10 Bf. mit oder von 50 Pf. ohne Koft für ganze, bon 25 Pf. ohne Kost für halbe Tage zu. Den Fehlbetrag deckt die Kaffe, die von der Gesellschaft in Höhe der Gesamtsumme der Bei­träge der Mitglieder bis zur Höhe von 500 M. pro Jahr unterstützt wird. Die Pflege wird nach Anordnung eines Ausschusses in Krank­heitsfällen in der Regel für 10 ganze, bei Wochenbetten für 5 ganze und 4 halbe Tage, auf Anordnung des Arztes auch länger, bis zum Ende der vierten Woche gewährt.

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Hierzu wurde ohne Debatte eine Resolution angenommen. Dieselbe fordert die Kollegen, welche die 2 M. bezahlt haben, auf, ihr Geld zurück zu verlangen und sagt ferner, daß die Innung, wenn sie für die Arbeitsvermittelung Gebühren erhebt, fein Recht hat, den Arbeitsnachweis als eine Wohlfahrtseinrichtung zu be­zeichnen.

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Briefkaften der Redaktion. Juriftifcher Ceil.

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G.

Die juristische Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme des Sonnabends von 7 bis 9% 1hr abends statt. Geöffnet: 7 Ubr. C. R. 35. Es ist unmöglich, ohne Kenntnis des Vertrages darzulegen, welche Rechte und Pflichten aus demselben folgen. Wiederholen Sie also entweder die Frage unter Mitteilung des Sachverhalts und des Wortlauts des Vertrages oder suchen Sie mit dem Vertrage die juristische Sprechstunde auf. Diese steht jedem Abonnenten offen. S. Cob. Veteranen, nicht Witwen von Beteranen, haben einen Anspruch auf die Veteranenbeihülfe. G. S. Leider ist nicht die Fürsorge für Kinder, sondern die schamloseste Ausbeutung von Kindern in landwirtschaftlichen Betrieben oft die Wirkung des Fürsorgegesezes. Die Eltern sollten die Aufhebung der Fürsorge durch zulegen suchen. Ueber dies Gesuch hat nicht die Anstalt, sondern das Amts. gericht zu entscheiden, welches die Fürsorge- Erziehung angeordnet hat. Der Antrag der Eltern auf Uebernahme der Fürsorge war sehr unbedacht. 21. K. 66. Wenn der Empfänger bei Empfang von Branntwein und Tabak großjährig war, so kann der Gastwirt mit Aussicht auf Erfolg die Bechschuld einflagen. Max Stein. Sind Karten an jedweden verkauft, so nimmt die Polizei mit Recht das Vorliegen einer sog. öffentlichen Luftbarkeit an. Zu dieser war polizeiliche Genehmigung erforderlich. Eine H. L. N. Nein. Berufung erscheint danach zwecklos. 3. 100. Ja. Ehemaliger Städter. Es genügt schriftliche, notariell beglaubigte oder erst- standesamtliche Erklärung des Vormundes, der Mutter und des Ehemannes Namensänderung. Ein Beispiel finden Sie S. 221 und S. 46 des dem Arbeiterrecht" beigefügten Führers durch das Bürgerliche Gesetzbuch. Das Buch liegt in den öffentlichen Bibliotheken aus. H. H. 79. Die Dars legungen über die Art der Berechnung der Lohnmarken bei der Invaliden versicherung finden Sie S. 478 bis 480, die über Unfallzuschuß S. 355 des stände grell beleuchten. Besonders handelt es sich hier darum, daß in den öffentlichen Bibliotheken ausliegendeu Arbeiterrechts". Es ist schon die Geschäftsinhaber von den unsicheren Trinkgeldereinnahmen der des Raumes wegen unmöglich, allgemein gehaltene Fragen ausführlich an dieser Stelle zu beantworten. R. H. 74. In dem von Ihnen ge Kellner ihren nicht geringen Anteil fordern. Diese Weißstände schilderten Fall dürfte die Klage völlig aussichtslos und zur Rüdnahme der machen sich, wie der Referent betonte, gerade in den feinsten Ge- Klage zu raten sein. K. H. 50. Wird ein Haus freihändig( also nicht schäften am schwersten bemerkbar. Im Restaurant Roland im Wege der Subhastation) verkauft, so bleiben die Mietsverträge un von Berlin " in der Potsdamerstraße erhalten die Kellner ein verändert, nur tritt an Stelle des früheren der neue Eigentümer. Kauf W. Y. 1. Leider nicht mehr. monatliches Salair" von 10 M., davon müssen sie aber den bricht in diesem Falle also nicht Miete. Gläserbruch bezahlen, sowie Strafgelder, welche die Prinzipalin G. 55. Gie fönnen einen Anwalt in der Schweiz mit der Betreibung der Gießen . Ja, aber darüber hat allein der Verein zu bestimmen. einzieht, ohne daß jemand weiß, was aus dem Gelde wird. Im Swangsvollstreďung beauftragen. Die Kosten für die Erwirkung der Boll Weinrestaurant Trabach, Behrenstraße, gibt es einen stredung richten sich nach der Höhe des Objekts. P. D. 84. Eine rechtlich Monatslohn von 15 M., jedoch muß jeder Kellner täglich 10 Pf. für wirksame Bindung der Mutter gegenüber, das Kind nicht zurückzuverlangen, den Gläserspüler, 30 Pf. für Benußung der Livree und ½ Proz. ist nicht möglich. Es läßt sich nur für den Fall der Rückforderung des Kindes æ. Ja. der Einnahme für Bruch bezahlen. Die Arbeitszeit in diesem Re- eine Zahlungspflicht vereinbaren. 8medmäßiger ist eine Adoption. staurant beginnt vormittags um 9 Uhr und endet um 2, auch Uhr O. O. 5. Da Jhre Tochter vor 1900 geheiratet hatte, steht Ihrem nachts. Den Gehülfen bleibt also nur eine Ruhezeit von bis Schwiegersohn das Recht zu, zu erklären, daß er nicht nach dem märkischen Recht, sondern nach dem Recht des Bürgerlichen Gesetzbuches erben wolle. 7 Stunden, während die Bundesrats- Verordnung eine Ruhezeit von hat er diese Erklärung nicht, oder nicht rechtzeitig( innerhalb sechs Wochen) mindestens 8 Stunden vorschreibt. Jm Kabarett inter abgegeben, so fällt die Hälfte des beiderseitigen Vermögens an den den Linden" find 12 Kellner beschäftigt. Ein bestimmter Anzug Schwiegersohn, die andere an die anderen Erben. Findet Erbfolge nach ist vorgeschrieben, den sich jeder Kellner auf seine eigenen Kosten dem Bürgerlichen Gesetzbuch statt, so ist lediglich der Nachlaß Ihrer Tochter beschaffen muß. 2ohn wird nicht ein Pfennig be- u beerben. Von diesem erhält Ihr Schwiegersohn als finderloser Witwer zahlt, wohl aber muß jeder Kellner täglich 1 M. für Bruch ent- bie eine Hälfte und über dies als voraus alle Gegenstände, die zum ehelichen Haushalt gehört haben, fowie die Hochzeitsgeschente. richten, was also für den Geschäftsinhaber eine Tageseinnahme von C. 5. 16. Berujung hätte feine Aussicht auf Erfolg. 12 M. ergibt, die aus den Trinkgeldereinkünften der Kellner fließt. Betriebssteuer 11. Ja. P. H. 19. Einigen Sie sich mit der Die Versicherungsbeiträge müssen die keinen Lohn erhaltenden Firma. Kommt es zu feiner Einigung, sondern zur Klage, so hängt es Kellner auch noch aus der eigenen Tasche bezahlen. Ganz be- von der Art der Klage und dem Wortlaut des nicht mitgeteilten Bertrages sonders krasse Uebelstände herrschen im in denkasino". Auch ab, ob Sie andere Einwendungen mit Aussicht auf Erfolg erheben können hier bekommen die Kellner feinen Lohn, sie müssen aber dem als die, daß Stundung gewährt ist. Die Klage tann auf Bahlung oder auf Gefchäftsinhaber täglich 1,80 m. zahlen. Bruch Bahlung und Rüdgabe lauten. Eine frühere Anfrage von Ihnen ist nicht hier eingegangen. A. R. Sie haben, wie Ihnen wiederholt wird, im muß noch außerdem durch die Kellner bezahlt werden. Als sich fürz- Laufe des Ersten zu räumen. Curt 1905. Das Eigentum Ihrer Frau lich ein größeres Manko an Gläsern herausstellte, verlangten die haftet nicht für Ihre Schulden. Das Eigentumsrecht muß Ihre Frau be Peters und Wegner einfach, daß jeder weisen. Ein vor oder während der Ehe geschlossener notarieller Vertrag Geschäftsinhaber x. M. 1. Das ist zu spät. 2. Nicht zu haben. Stellner täglich 4,80 W. für Bruch zu entrichten hat, was denn auch ist vorteilhaft. F. A. Der Ausgang des Prozesses würde von den Aussagen der geschehen ist. So haben also die Inhaber des Lindenkasino" eine tägliche Einnahme von 57,60 m., welche die 12 Kellner aufbringen Beugen, eventuell von einem Eide der Parteien über Hingabe und Rüdgabe des Darlehns abhängen, erscheint also aussichtsvoll. P. S. 101. müssen, ob sie nun eine so hohe Trinkgeldereinnahme haben oder 1. Nein, aber Sie fönnen auf Erfüllung des Kaufvertrages und Schaden­nicht. Damit sind aber die schreienden Mißstände im Lindentafino" erfak flagen. 2. Das Gericht des Wohnorts des Verkäufers ist zuständig. E. Jhle. Die Ansicht, daß ein Vertrag ohne Zustimmung des anderen Die Leser werden nun vielleicht sagen: dieſer Dialog sei doch Es herrscht der Brauch, daß Champagnerlieferanten für jeden mit Teiles innerhalb 24 Stunden rüdgängig gemacht werden kann, ist ebenso nur eine literarische Spielerei. Wo führen denn die Kapitalisten ihrer Firma versehenen Champagnerpfropfen, den die Kellner ab- weit verbreitet wie vollkommen irrig. Ein geschlossener Vertrag ist. mangels folche Zwiegespräche mit den Arbeitern, und welche Arbeiter ver- liefern, an diese 50 Pf. zahlen, gewissermaßen als Provision für besonderer Gründe nur mit Einwilligung des Mitkontrahenten aufzuheben. stehen so wissenschaftlich alle Kreuz- und Querzüge des profitmachen die konsumierte Flasche Champagner. Im Lindentafino" sammelten der Anspruch erloschen und lebt erst wieder auf, wenn abermals mindestens G. F. 100. Ist zwei Jahre lang auf die Invalidenkarte nicht geklebt, so ist den Kapitalisten zu parieren? Alter Abonnent 100. 1. Drei bis 36 Mart. In Wirklichkeit ist diese dramatische Darstellung der Theorie die Geschäftsinhaber selber die Champagnerpfropfen, und wenn einer 200 Marlen geflebt sind. von der Entstehung des Kapitalprofits bei Marg, wie alle ſeine fehlte, mußte der betreffende Stellner 50 Pf. zahlen. Ms aber der 2. Bas vom Einkommen bei der Steuerveranlagung abzugsfähig ist, ist Darstellungsformen, viel mehr als ein literarischer Kunstgriff und von spekulative Lindenkasino"-Wirt den Hausdiener mit einer Anzahl zuletzt im Briefkasten am 22. März ausführlich dargelegt. tiefer Bedeutung. Der hier hingeworfene lebendige Dialog zwischen von Pfropfen nach eine Champagnerfirma schickte, verweigerte die- Sind Sie großjährig, fo find Sie zur Zahlung an die Bleitelaffe verpflichtet, dem Kapital und der Arbeit findet wirklich statt. Nur muß selbe die Auszahlung des Geldes an das Lindenkasino". Der Haus- weil sie fich nicht abgemeldet haben. Bezahlen Sie Betrag und Kosten vor man da nicht an einen bestimmten einzelnen Kapitalisten und an diener ging also mit den nicht honorierten Pfropfen wieder heim. dem Termin mit der Abmachung, daß die Klage zurüdgenommen werde, so tommen Sie am billigsten fort.- M. 3. 99. Nein. C. C. 10. Ja bestimmte Arbeiter einer Fabrit denken. Wir leben in einer Zeit 80 Champagnerpfropfen, damit find Sie bezahlt. Wie Sie das erklärung des Urteils warten und dann vollſtreden laſſen. Da sagte ihm sein Chef:" Sie bekommen 40 M. Lohn, hier sind J. H. 10. Ihre Mutter, muß nunmehr bis zur Vollstrecbarkeits­Fr. S. 20. der weitgehendsten sozialen Arbeitsteilung und bergessen wir Nun noch ein Fall aus dem 3weds Erwirkung des Armenrechts ist ein Antrag an das Gericht erforder Geld bekommen, ist Ihre Sache." nicht Beit ist Geld! Sie ist es vor allem für den Kapitalisten. Das heißt nicht seine Zeit, wohl aber die Zeit seiner Arbeiter, Restaurant" Reichshof ". Unter den Linden . Hier mußte bis vor lich. Dem Antrag ist ein Zeugnis der Behörde des Wohnortes darüber bei die ihm Geld einbringt. Für theoretische Auseinanderseßungen mit turzem jeder Kellner Proz. feines Umfaßes in eine vom Geschäft zufügen, daß die Bartei nicht im stande ist, die Kosten zu tragen. Das Aus dieser Kasse bezahlt nähere ersehen Sie S. 524, 592 des in den öffentlichen Bibliotheken aus­feinen" Arbeitern in der Fabrit hat der Kapitalist keinen Kopf und verwaltete gemeinschaftliche Kaffe zahlen. feine Beit: fie fommen in die Werkstatt, um für ihn den Profit das Geschäft einen Oberkellner, mehrere Lehrlinge und einen Haus- Betriebsunfall, so ist Erwirkung des Armenrechts unmöglich. Legen Sie liegenden Arbeiterrechts. Handelt es sich in Ihrem Falle etwa um einen zu machen, nicht um darüber zu schwaben. Dafür hat aber der diener fowie den Bruch. Was dann noch übrig bleibt, wird unter dann den Sie betreffenden Fall schriftlich oder in der juristischen Sprech Kapitalist seine besonderen Beauftragten, die ihm die Mühe des die Kellner gleichmäßig verteilt. Oft haben die Kellner natürlich stunde dar. Die Anfragen allgemeiner Natur( ohne Schilderung des in C. M. 1. u. 2. Ja. 3. Nein. Hinwegschwabens der Ausbeutung abnehmen, indem sie es als ein nicht eine Trinkgeldereinnahme in der Höhe von Proz. des Um- Betracht kommenden Falles) find zwedlos. Spezielles Metier mit der nötigen Gründlichkeit betreiben und für fakes, so daß sie in solchen Fällen noch Geld zuzahlen mußten. Seit Wasserstand am 24. März. Elbe bei Auffig+2,06 Meter, bei Diese Arbeit auf Anweisung des Kapitalisten vom Staate einen furzem brauchen die Kellner im Reichshof " nur das wirklich Dresden +0,66 Meter, bei Magdeburg +3,24 Meter. Unstrut bei regelmäßigen Lohn beziehen. Diese Sorte Leute heißen Professoren eingenommene Trinkgeld abliefern, wovon dann die genannten Straußfurt +1,85 Meter. Dber bei Ratibor+ 2,20 Meter, bei Breslau Dber Begel+ 5,20 Meter, bei Breslau Unter Begel+0,08 Meter, bei der Nationalökonomie. Was Mary hier dem Kapitalisten in den Abzüge gemacht werden. Weichsel bei Brahemünde+5,18 Meter. Frankfurt +2,38 Meter. Mund gelegt hat, das reden und schreiben jahraus jahrein mit ge­Meter. Nete bei Usch-Meter. läufigen Zungen und glatten Federn mehrere Dußend deutscher art he bei Bosen-- Professoren ins Land hinein, indem sie zur Vertuschung der Gr­tenntnis des Proletariats über die kapitalistische Ausbeutung eine Reihe schöner Theorien entwideln: von der Sparsamkeit, dem Entbehrungslohn, dem Risiko, den Vorschußwohltaten des Rapita­liften und dergleichen Gründen" der Profitmacherei.

Am Ende des ersten Jahres( 1903) zählte die Kaffe 138 Mit glieder und eine Gesamteinnahme von 1032,30 M. Verausgabt wurden in 13 Monaten an Kosten für 72 Pflegefälle mit zusammen 398 ganzen und 206 halben Pflegetagen 736,30 M. Dieses Beispiel zeigt, wie mit verhältnismäßig kleinen Aufwendungen recht erheb­haft uns also 2400 Schilling zu zahlen. Gib uns dafür einen Wechsel. 20 Pfund Sterling, das ist keine zu kleine Summe, um diskontiert zu tverden. Ueberdies diskontierst du sie selbst, und da kann die Summe nicht zu flein für dich sein, denn sie ist die gleiche Summe, von der du angeblich deinen Profit aus uns ziehst. Der Abzug wäre nicht nennenswert. Und da wir so den größeren Teil unseres Produtts ganz erhalten, wären wir bald soweit, daß wir deiner Diskontos nicht mehr bedürften."

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Und auch die geschidten Repliten der geistig überlegenen Ar­beiter, die hinter die hohle Plattheit aller dieser Finten, hinter das Geheimnis der kapitalistischen Ausbeutung gekommen, sind gleichfalls feine Fiftion. Sie sind der Gedankeraustausch der marristisch aufgeklärten Arbeiterschaft. Diese Repliken werden auch tatsächlich durch die Arbeiter erteilt. Nur geschieht das nicht in Geftalt von weitläufigen Gesprächen. Denn auch die aufgeflärten Arbeiter haben feine Zeit. Ihre Replik ist kurz und äußert sich nicht im Wort, sondern in der Tat, indem sie die bürgerlichen Professoren schwaben Lassen und sich mit schweigendem Hohnlächeln dem Klassenkampfe der R. L. Sozialdemokratie anschließen.

Berantiv. Redakteur: Baul Büttner, Berlin . Für den

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131, Spandau .

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Witterungsübersicht vom 25. März 1905, morgens 8 Uhr.

Der Referent kennzeichnete das Unwürdige solcher Arbeits­verhältnisse, die seiner Meinung nach gegen die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches verstoßen. Er ersuchte die aus derartigen Stellungen Ausgetretenen, die ihnen gemachten Abzüge einzuflagen. Weiter trat der Redner für gänzliche Beseitigung des Trinkgeld­wesens, und Bahlung fester Löhne ein. Nachdem auch andere Redner noch mehrere Einzelfälle zur Jllustration des Arbeits- Stallonen berhältnisses im Gasttvirtsgewerbe angeführt hatten, wurde folgende Resolution einstimmig angenommen:

eine

Barometer.

stand mm

764D

Bind.

richtung

Binbitarte

Belter

50.4° R.

Temp. n.

Stationen

Barometer.

stand mm

Wind

Windstärke richtung

Better

bebedt

Temp. n. T.

-

2wollig

4 heiter

2Regen 3 bededt woltent

0 Haparanda 771 Still 1 Petersburg 767 SD 1 Scilly 6 Aberdeen 4 Paris

755 S 761 SD 762 Still

3Schnee 5 Regen

4 Regen wollent 3

4

Die Versammlung erblickt in den in einer Anzahl Berliner sogenannter erstklassiger" Restaurants üblichen Arbeitsverträgen, Swinemde. 765 OSD 1Schnee durch welche die Gehülfen, ohne für ihre Arbeitsleistung überhaupt Damburg 764 D Berlin oder doch eine genügende Entschädigung au er Frantf.a.M. 761 SD halten, gezwungen werden, in erheblichem Maße zu den Ge- München 762 S schäftsuntoften des Unternehmers beizutragen, eine ffandalöse Bien Ausbeutung der menschlichen Arbeitskraft, die für die Beteiligten in wirtschaftlicher und sittlicher Beziehung große Schädigungen nach sich zieht.

763 Still Wetter- Prognose für Sonntag, den 26. März 1905. Ein wenig wärmer, ziemlich heiter bei frischen östlichen Winden; keine Berliner Wetterbureau. oder unerhebliche Niederschläge.! Inseratenteil verantw.: Th. Glede, Berlin . Drud u. Verlag: Borwärts Buchdruderei u. Berlagsanstalt Baul Singer& Co., Berlin SW.