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Nr. 74. 22. Jahrgang.

3. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Dienstag, 28. März 1905.

Ein Unhold, im schlimmsten Sinne des Wortes, wurde dem Schwurgericht des Landgerichts I in der Person des Haus­dieners Arthur Rudolf aus dem Moabiter Untersuchungsgefäng­nis vorgeführt. Nach dem Eröffnungsbeschluß wurde R. des schweren Sittlichkeitsverbrechens, der Freiheitsberaubung und Körperver­letzung mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung gegenüber einer 12jährigen Schülerin beschuldigt. Die Verhandlung fand hin­ter verschlossenen Türen statt und zog sich bis in die späte Abendstunde hin. Das Urteil gegen Rudolf lautete auf 8 Jahre Zuchthaus, sowie Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 10 Jahren. Wie aus den öffentlich verkündeten Urteilsgründen zu ent­nehmen war, hatte der Angeklagte die kleine 12jährige Tochter des in demselben Hause wohnhaften Gastwirts G. in den Keller gelockt und längere Zeit gefangen gehalten, nachdem er das Kind in der scheuß­lichsten Weise vergewaltigt und dann halb tot geschlagen hatte. Die Geschworenen bejahten sämtliche Schuldfragen im Sinne der An lage. Der Staatsanwalt beantragte die höchstzulässige Strafe von 10 Jahren Zuchthaus . Der Gerichtshof erkannte auf 8 Jahre 3uchthaus und die üblichen Nebenstrafen.

Angeflagte einer unglaublich rohen und brutalen Handlungsweise Angeklagte sei, wie schon der von ihm verübte räuberische Ueberfall delu Gerichts- Zeitung. 1911A schuldig gemacht hat, welche die betrübendſten Folgen nach sich zog, zeige, ein überaus gemeingefährlicher Verbrecher, der möglichst lange eine Gefängnisstrafe von 2 Jahren 6 Monaten. Der unschädlich gemacht werden müsse. Der Gerichtshof erkannte deshalb Um eine Auge. Ein Aft unglaublicher Roheit Tag einer An- Gerichtshof hielt dem Angeklagten seine bisherige unbescholtenheit auf 2 Jahre 6 Monate Buchthaus, 420 M. Geldstrafe und Hage wegen schwerer Körperverlegung zugrunde, welche geſtern die zugute und erkannte auf ein Jahr 6 Monate Gefängnis. 5 Jahre Ehrverlust. 4. Straffammer des Landgerichts II beschäftigte. Auf der Anklage- Zugleich wurde K., da bei der Höhe der erkannten Strafe Flucht­bank mußte der Steinfeger Paul Klammer aus Briz Plaz nehmen. verdacht vorliege, sofort im Gerichtssaale verhaftet. Am 9. November v. 3. saß der Handelsmann Hermann Gointe in Der Herr Privatdozent". Wegen eines räuberischen Ueberfalls dem Piekkerschen Lotal in Brik gemütlich beim Glase Bier. Nach im Stadtbahnabteil wurde am 24. dieses Monats der Landwirt Otto einiger Zeit betrat der Angeklagte mit seinem Schwager das Lokal. Kuhn vom Schwurgericht I zu 3 Jahren Zuchthaus.berur Hier entspann sich ein geringfügiger Streit. Klammer behauptete, teilt. Daß dem Verurteilten, außer dieser wohl mehr im Wild- West Schinte hätten seinen, des Angeklagten, Jungen wegen einer Un- anzuwendenden Verbrecherspezialität, auch verschiedene andere Me­gezogenheit berhauen". Schinke bestritt dies, worauf sich der An- thoden, seinen Mitmenschen das Geld aus der Tasche zu holen, ge­geklagte auch beruhigte; der ganze Streit schien beendet zu sein, denn läufig sind, zeigte eine Verhandlung, welche gestern vor der 4. Straf­Beide tranten zusammen ein Glas Weißbier und unterhielten sich fammer des Landgerichts I stattfand. Kuhn entstammt einer sehr längere Zeit ruhig an einem Tisch. Plötzlich kam das Gesprächs- guten Familie, hat eine anständige Erziehung genossen und ist nur thema wieder auf den vorherigen Streitgegenstand. Wenn ich genau durch eigene Schuld auf den Weg des Verbrechens gedrängt worden. wüßte, daß Du meinen Jungen geschlagen haft, würde ich Dir ein Nach Verbüßung einer einundeinhalbjährigen Gefängnisstrafe wurde paar Ohrfeigen geben!" Diese Borte des Angeklagten wurden in S. aus der Strafanstalt entlassen und hatte nunmehr nichts Giligeres deffen schon mit einigen wuchtigen Ohrfeigen, die er dem Schinke zu tun, als sich dieses Mal als Hochstapler zu etablieren. Bei ver­ohne weiteres venabfolgte, begleitet. Nicht genug damit. Von einem schiedenen größeren Bianofortefabriken gab sich der Angeklagte als plöblichen Wutanfall gepadt, ergriff der Angeklagte das vor ihm ẞribatdozent an der föniglichen landwirtschaft her lingetten stehende Weißbierglas und führte mit diesem einen furchtbaren Lichen Hochschule" aus und entnahm auf Teilzahlung mehrere Schlag in das Gesicht des Schinke. Das Glas zerschellte in einzelne Klaviere. Gr zahlte nur etwa 10-15 M. auf jedes Jnstrument an Stüde , ein größeres Stück drang dem Verletzten in das linke Auge und sobald es ihm übermittelt war, wanderte es auch sofort ins und führte eine vollständige Zerstörung des Augapfels herbei. Troß Leihhaus In dieser Weise gelang es dem Angeklagten, mehrere Simpliciffimus" Prozeß in Stuttgart . Die Simpliciffimus". entfeßlichster Schmerzen hatte Schinke noch soviel Geistesgegenwart, Pianofabrikanten um nicht unerhebliche Beträge zu schädigen. Vor Redakteure Ludwig Thoma ( München ) und Linnetogel( Stutt das Lokal zu verlassen und zu einem Arzt zu laufen. Dieser ordnete Gericht war. geständig, erhob jedoch wiederum den Einwand der gart) hatten sich in Stuttgart wegen Beleidigung der Königse cine jofortige Ueberführung des S. nach der Charité an. Sier fonnte Unzurechnungsfähigkeit und erklärte, von der ganzen Angelegenheit Berger Bolizei zu verantworten, die sich durch den Artikel Staats­jedoch nur noch der Augapfel entfernt werden. Nur der Kunst der nur noch zu wissen, daß er einmal ein Klavier versezt habe. Der hoheit" der Nummer 51 von Mitte März 1904 verlegt fühlte. In Merzte war es zu verdanken, daß die Sehkraft auf dem rechten Auge, Staatsanwalt beantragte eine Zusatzstrafe von Jahren bem Artikel wurde die bekannte Studentenauslieferung an Rußland Beide Angeklagte sind to stenlos frei welches ebenfalls start in Mitleidenschaft gezogen war, erhalten blieb. 3 uchthaus und die üblichen Nebenstrafen. Der Gerichtshof ging scharf gegeißelt. Staatsanwalt Dr. Pa b ft beantragte in Anbetracht, daß sich der jedoch ganz erheblich über das beantragte Strafmaß hinaus. Der gesprochen worden.misce

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