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Gerichts- Beitung.

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nung erfüllen wird, dadurch wenigstens das Treiben der Buch- plötzlich zur Erde und verstarb nach kurzer Zeit im Hausflur des die Ermittelungen in die Hand zu nehmen, Mängel des Bor macher mehr in Schranken zu halten, muß die Zukunft lehren; gedachten Grundstücks, vermuthlich in Folge von Vergiftung. verfahrens vorgefunden habe und ob ihm selbst Schwierigkeiten man hat in der Wiederzulassung des Totalisators das kleinere Die Leiche wurde nach dem Schauhause gebracht. Am 19. und in den Weg gelegt worden sind. Der Zeuge verneint dies. Als Uebel gewählt, um für das größere Publijum viel gefährlichere 20. b. W. fanden fünf kleinere Brände statt. er nach Xanten gekommen, sei ihm Einsicht in die Akten ver­und schädlichere Uebel der unkontrollirbaren Buchmacherei mehr stattet worden, er habe dieselben genau studirt und zurückzudrängen und von den Rennplägen selbst zu ent­nach diesem Attenmateral, in welchem sehr viele Wider­fernen, wo die erregte Leidenschaftlichkeit und das Zu­fprüche der Zeugen sich vorfanden, eine Ueberzeugung von der strömen des wettlustigen Publikums die Spielleidenschaft auch Schuld Buschhoffs nicht gewinnen tönnen und einen Grund zur in die weniger bemittelten Schichten des Volkes trägt, und demnach auch die unkontrollirbare Buchmacherei viel schädlicher Verhaftung desselben nicht gesehen. Als er dann die in den Aften benannten Zeugen persönlich zu befragen begann, habe er wirkt und größeres Unheil anzurichten im Stande ist. Gegen Ein Gedicht zum 1. Mai, welches zur Verherrlichung des eine andere Ueberzeugung gewonnen. Er habe die Leute für das hohe Spiel, welches in verschlossenen, sorgfältig bewachten Achtstundentages an der Spitze der Volfstribüne" an glaubwürdig gehalten, auch den Hauptbelastungszeugen Mölders, Bimmern einiger vornehmer Gasthäuser und Weinlokale getrieben diesem Tage zum Abdruck gebracht war, trug dem Redakteur, von welchem in dem Vernehmungsprotokoll verzeichnet stand, wird, kann die Polizei nichts ausrichten, da die Gewerbsmäßigkeit dem Verleger und dem Drucker des genannten Blattes eine An- daß er ein Trunkenbold sei. Der Gerichtshof beschloß nach des Glücksspiels oder die für die Anwendung des§ 285 des flage wegen Aufreizung der verschiedenen Be- längerer Berathung über die Beweisanträge: Es sollen hier St. G.-B. erforderliche Wissenschaft des Wirthes in diesen Fällen völkerungsflaffen zu Gewaltthätigkeiten in vor Gericht vernommen werden: 1. Der Erste Staatsanwalt faft niemals nachweisbar ist. Spielergesellschaften, welche weniger einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise ein. Es waren Baumgard über die Behauptung, daß derfelbe der Tochter Vorsicht anwendeten und sich meist aus Kaufleuten und Hand- dies die Herren Timm, Maurer u. Dimmick, welche Buschhoffs gegenüber ein liebenswürdiges, favaliermäßiges wertern zusammenfeßten, find wiederholt bei dem aus Amerika gestern auf der Anklagebank der siebenten Straffammer, Berliner Berhalten gezeigt, ferner über die Gründe seiner Verhinderung eingeführten, jetzt sehr beliebten" Pokerspiel" betroffen worden. Landgerichts I Plaz nahmen. Die Vertheidigung derselben vertrat vom 1. bis 6. Juli, sodann über die Gründe zu seiner im Rechtsanwalt Freudenthal, die Auflage der Staatsanwalt Buschhoff- Prozeß abgegebenen Erklärung, daß die Zeugen die Be­Eine werthvolle Statistik. Auf Grund der im Reichs- Schäfer. Bezüglich des Verlegers und Druckers wurde hauptungen Buschhoffs bestätigen würden", endlich über die Be Anzeiger" in der Zeit vom 1. Januar 1891 bis 1. März 1892 angenommen, daß dieselben von dem Inhalte des Gedichtes hauptung, daß er dem Kaplan Breffer einen Artikel zugeschickt veröffentlichten Abschlüsse von Aktiengesellschaften für das Kenntniß hatten, als bas Blatt gur Verbreitung ge- habe, der thatsächlich unrichtiges enthielt. 2. Der Landgerichts Jahr 1891 bezw. 1889/90 hat der Deutsche Dekonomist" folgende langte. Beide stellten dies in Abrede, während Timm ein- rath Brixius über die Gründe der Freilassung Buschhoffs; 3. der Statiftit zusammengestellt. Es arbeiteten" in Deutschland 2985 räumte, das Gedicht nach genommener Kenntniß von seinem Kaplan Breffer; 4. der Gärtner Mölders; 5. der Bürger­Attiengesellschaften mit zusammen 5 642 517 067 m. Attienkapital Inhalt zum Abdruck gebracht zu haben. Der Staatsanwalt giebt meister Schleß; 6. der Hauseigenthümer Küppers; 7. der und 576 439 994 m. Reingewinn. Es sind dies aber bei Weitem zu, daß in der poetischen Form die Grenzen des Ausdrucks nicht Kriminal Kommissarius Berhülstont in Krefeld ; nicht alle, da trotz Borschrift viele Aktiengesellschaften nicht ihre zu eng gezogen werden dürften, daß man im allgemeinen wohl Kriminal- Kommiffarius Wolff. Ferner sollen die Buschhoff'schen Abschlüsse im Reichs- Anzeiger" veröffentlichen. Auf Grund annehmen könne, daß der Kampf, zu dem angereizt werde, der Aften eingeholt werden. Dagegen hat der Gerichtshof von der früherer Statistiken des Deutschen Dekonomist" ergiebt sich geistige sei; daß aber der Vers" Werft vor die Füße Euer weiter beantragten Vernehmung der Landgerichtsräthe in Crefeld folgendes Resultat: Seit dem Jahre 1871 bis einschließlich 1891 och!" bei Weitem mehr auf den handgreiflichen hindeute. Er Abstand genommen, ebenso von der beantragten Ladung des find in Deutschland gegründet worden 8419 Aktiengesellschaften beantrage gegen Timm einen Monat Gefängniß, gegen die Mit- Rabbiners Hirsch Hildesheimer, da gar feine speziellen That mit aufammen 7013,50 Millionen Mart Attienkapital. angeklagten mangels Beweises Freisprechung. Rechtsanwalt fachen für die Behauptung vorliegen, daß derselbe irgend welche Freudenthal weist aus den übrigen Werfen nach, daß nur zum maßgebenden Faktoren beeinflußt habe.- Der Präsident fügt geistigen Rampf zur Erringung des Achtstundentages angeregt hinzu: Der Gerichtshof hat die Aussage des Kriminalfommiffarius werden sollte. Der Gerichtshof schloß sich der Auffassung des Wolff nur so aufgefaßt, daß das Lesen trockener Atten Staatsanwalts an und verurtheilte Timm zu 100 m., die beiden stücke einen anderen Eindruck hervorruft als der lebendige Mitangeklagten sprach er frei. Verkehr mit den betreffenden Personen selbst und gerade aus diesem Grunde ist auch beschlossen worden, die Zeugen nicht kommissarisch

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Soziale Lebersicht.

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8. Der

Ueber den Hundefang auf den Straßen und Plägen der Stadt Berlin und die Neuerungen darin seit 1888 äußert sich der Verwaltungsbericht des Polizeipräsidiums wie folgt: Bis 1888 wurde das Fortfangen der mit einem Maulkorbe oder mit einer Steuermarte nicht versehenen Hunde von Gehilfen der Berliner fistalischen Abdeckerei ausgeübt. Diese Hundefänger, im Volk Der Buschhoff- Prozeß lag einer Anklage wegen Beleidigung sondern persönlich hier an Ort und Stelle zu vernehmen. Ver Schinder oder Schinderknechte genannt, waren im Publikum durch die Presse zu Grunde, welche gestern gegen Verlags- Buch- theidiger Rechtsanwalt Dr. Schwindt beantragt, daß ihm die sehr unbeliebt und verhaßt, weil man ihnen vorwarf, daß händler Heinrich Oberwinter vor der Vierten Straftammer Aften auf acht Tage in sein Bureau geschickt werden, zumal er fie mit großer Rohheit die gefangenen Hunde behandelten. des Landgerichts I stattfand. Der Angeschuldigte ist Inhaber der auch noch den Redakteur Balla in einer ganz ähnlichen Breßsache Als nun im Jahre 1888 der von Privaten ins Leben ge- Firma Baterländische Verlagsanstalt" nnd Herausgeber einer zu vertheidigen habe. Der Vorsitzende erklärt wiederholt, daß rufene Berliner Thierschutzverein sich erbot, den Hundefang in Broschüre betitelt:" Der Fall Buschhoff, von einem Eingeweihten". der Gerichtshof selbst die Aften nur borgweife erhalten habe und humaner Weise durch seine Beamten ausführen zu lassen, über- In dieser Broschüre, welche das gerichtliche Verfahren im daß man sich bei einer so erheblichen Sache wohl sehr ungern trug das Polizeipräsidium dem Verein durch einen Vertrag Xantener Knabenmorde behandelt, sollen eine Anzahl Be- dazu entschließen würde, die Akten zu verschicken, da dabei doch vom 4. Oftober 1888 die Ausübung des Hundefangs und leidigungen gegen den Ersten Staatsanwalt Baumgart schließlich alles Mögliche paffiren könnte. Die Sache Balla behielt sich nur das Bestätigungsrecht der vom Vorstande des und den Landgerichtsrath Brigius zu Cleve, sowie gegen fönnte vielleicht mit dieser Sache verbunden werden. Der Ver Vereins anzustellenden Hundefänger vor. Die II. Abtheilung die Mitglieder der dortigen Straffammer enthalten sein. Der theidiger behält sich vor, bez. Anträge bei der Staatsanwaltschaft prüft nunmehr die Zuverläſigkeit der anzustellenden und dem Angeschuldigte erklärte, daß er nicht der Verfasser der zu stellen und bittet, den nächsten Termin nicht vor dem 20. Sept. Polizeipräsidium namhaft gemachten Personen. Minorenne oder beanstandeten Broschüre sei, aber für den Inhalt die anzusetzen. wegen Eigenthumsvergehen bestrafte oder sonst als unzuverlässig volle Verantwortung übernehme. Das Material sei aus Manu­bekannte Personen werden nicht zugelassen. Die gegen die Dienst skripten, die von einer amtlichen Persönlichkeit, die in alle Phasen führung der Hundefänger einlaufenden Beschwerden werden des Buschhoffprozesses eingeweiht sei, herrühren, und aus Zeitungs­ebenfalls feitens des Polizeipräsidiums geprüft, und wird der ausschnitten zusammengestellt. Bei dem herrschenden Terroris­Verein, wenn die Beschwerde sich als begründet erweist, zur Ent- mus, welcher gegen die Verfasser derartiger Broschüren zur An­laffung der betreffenden Beamten angehalten. Zur Verwahrung wendung gebracht werde, könne man ihm nicht verdenken, daß er der eingefangenen Hunde ist in dem Stadtbahnbogen Nr. 80 ein denselben nicht nenne. Er habe es für seine Pflicht gehalten, An die Graveure und Ziseleure Deutschlands . Kollegen! Gewahrsam eingerichtet, in welchem dieselben während der vor- dazu beizutragen, das Dunkel, welches über dem Xantener In Anbetracht der immer schlechter werdenden, Euch sicherlich geschriebenen dreitägigen Frist zur Einlösung verwahrt werden Knabenmorde schwebe, zu lichten. Hierin sei er von einem bekannten Verhältnisse in unserem Gewerbe und mit Rückſicht und von wo sie zur Tödtung oder ferneren Aufbewahrung dem- regierungsfreundlichen Blatte, dem Organ der stärksten politischen darauf, daß durch die augenblicklich ganz mißliche Geschäftslage nächst nach dem vom Verein unterhaltenen Hunde- Asyl an der Partei, bestärkt worden. Er müsse die Behauptung aufstellen, der für September cr. geplante zweite Kongreß der Graveure Schulstraße gebracht werden." daß das Rechtsbewußtsein der niederrheinischen Bevölkerung und Biseleure nicht zu Stande tommen fonnte, beabsichtigt die durch das ganze Verfahren im Buschhoff- Prozesse aufs Tieffte unterzeichnete Kommission umgehend eine Urabstimmung zu vers Der Stralauer Fischzug hat eine weitere Einschränkung verlegt worden sei. Er habe nie an einen Ritualmord, wohl anlassen, um auf diese Weise die Organisationsfrage zu regeln. erfahren, durch welche seine Abhaltung fast in Frage gestellt aber an einen Mord aus Aberglauben geglaubt, der von Jfrae- Die ewige Streitfrage: Ob Lotalisation oder Bentralisation wird. Durch eine neue Verfügung des Landrathes Herrn von liten begangen fei. Der Vater der Frau Buschhoff ſei wegen muß endlich beseitigt werden. Waldow nämlich ist bestimmt worden, daß auf dem Wiesen- eines solchen Mordes in Untersuchung gewesen und sie habe Kollegen! Es ist unsere Eure heiligste Pflicht, die vors terrain vor der Kirche in Stralau, da, wo sonst der Festplatz einer anderen Zengin gegenüber verdächtige Aeußerungen gemacht. handenen Mißstände in unserem Gewerbe zu beseitigen; dies sich mit vielen Hunderten von Buben erhob, jetzt nicht Diese und andere belastende Thatsachen seien nicht genug ge- fann jedoch nur geschehen durch eine starke zielbewußte Organi mehr als fünfzig Buden einschließlich zweier Bier- würdigt worden, weil der Erste Staatsanwalt Baumgart wie fation. zelte errichtet werden dürfen. Ein Aufstellen von Buden auch der Untersuchungsrichter Brixius von vorne herein Jeder Kollege muß theilnehmen an der endlichen Regelung auf der Straße, längs des Dorfes u. f. w. ist streng von der Annahme ausgingen, daß bei den Ifraeliten ein Mord dieser Angelegenheit, damit eine Organisation geschaffen wird, verboten. Da gegen diese amtliche Verfügung, aus welcher deut aus Aberglauben nicht denkbar sei. Dadurch sei das ganze Ver- der sich jeder Kollege mit Stolz anschließen kann. lich hervorgeht, daß die Regierung in Potsdam dem Stralauer fahren in ein unrichtiges Fahrwasser gekommen. Bur möglichst erfolgreichen Durchführung der Urabstimmung Fischzugsfest ein Ende zu machen wünscht, fein erfolgreicher Ein- Der Präsident Landrichter Curtius hält dem Angeklagten jetzt werden die Kollegen allerorts dringend ersucht, umgehend mög spruch seitens der Interessenten möglich ist, so haben die die inkriminirten Stellen einzeln vor. Die erste wirst den Herren lichst fämmtliche ihnen bekannte Adressen anderer Kollegen aus Stralauer Gastwirthe, welche Besizer größerer Gartenlokale sind, Baumgart und Brigius vor, daß es ihnen nicht darum zu thun allen Städten Deutschlands einzusenden. ihre Terrains an Budenbejizer abgetreten, um so wenigstens noch gewesen sei, das Dunkel zu lichten. Erst sechs Wochen nach der Besonders erwünscht sind die Adressen solcher Kollegen, welche einigen derselben Unterschlupf zu verschaffen. Im Ganzen und That habe der Erste Staatsanwalt eine Belohnung auf in ihrem Beschäftigungsorte als Vertrauensleute fungiren und auf Großen werden aber nur höchstens zehn Prozent der sonst auf die Ermittelung des Thäters ausgesetzt, die Freilaffung deren Hilfe mit Sicherheit zu rechnen wäre. dem Festplatz feilhaltenden Schausteller mit etwa achtzig bis Buschhoffs sei nur als eine geschickte Ausflucht anzu Wer schnell hilft, hilft doppelt. Mit follegialem Gruß: Die neunzig Buden zum diesmaligen Fischzugsfest zugelassen werden sehen Kein Hochverrathsprozeß hätte ſo geheim ge- Agitationsfommiffion der Graveure und Biseleure Deutschlands . tönnen. Und auch diesen wenigen Händlern wird der Verdienst halten werden können, wie das Verfahren gegen Busch- Berlin, im August 1892. J. A.: Max Uhrbach, Berlin SO., recht schwer gemacht. Es wird in diesem Jahre eine Ver- hoff, die Herren Baumgart und Brigius wollten dadurch freie Grünauerstr. 1, IV. Wir ersuchen alle arbeiterfreundlichen Blätter gnügungssteuer" mit vier bis zehn Mark pro Bude erhoben Hand behalten. Das Bersteckspiel sei so weit gegangen, daß um gefl. Abdruck dieses dringenden Aufrufs. werden. Auch die Prähme, auf denen der historische Umzug sonst Niemand erfuhr, welche Belastungszeugen vereidet wurden oder stattfindet, kommen diesmal in Fortfall; die Regierung in Pots nicht. Der Präsident machte den Angeklagten darauf aufmerksam, Ju Lieguit haben die Safplerinnen der Wollwaarens dam gebraucht nämlich zu ihren Wasserbauten so viel solcher daß es ein juristischer Gebrauch sei und im Interesse der Vor: fabrik von Baer wegen zehnprozentigen Lohnabzugs die Arbeit Fahrzeuge, daß es dem Bergnügungskomitee unmöglich gemacht untersuchung liege, daß darüber so wenig wie möglich niedergelegt. ist, derartige Prähme zu erlangen, und so wird der Fischzug auf in die Deffentlichkeit dringe. Der Angeklagte entgegnete, Ueber die Handelskammer- Berichte haben die Arbeitet daß er in solchen Fällen, 100 ein Verbrechen in schon oft Ursache gehabt, fich zu beklagen. Ginen besonders Dunkel gehüllt sei, es für eine absolute Nothwendig- triftigen Anlaß hierzu haben jetzt die Braunschweiger Zu dem Bahnnnfall am Alexanderplatz . Die Trümmerteit erachte, die Preffe in Anspruch zu nehmen, wenn Buch drucker. Im letzten Bericht der dortigen Handelskammer massen der bei dem Zusammenprall zerstörten Waggons sind im dies im Falle Buschhoff geschehen wäre, hätte man auf ein anderes find den Gutenbergsjüngern jenes Ländchens folgende ebenso boss Laufe des Freitags von dem gesperrten Geleise geschafft und Resultat rechnen dürfen. hafte wie dumme Bemerkungen gewidmet: Der mit großer Gr­dasselbe im Laufe des Nachmittags wieder freigegeben worden. Eine zweite inkriminirte Stelle wirft dem ersten Staats- bitterung geführte Kampf endete nach elf" Wochen mit einer Wie gewaltig der Zusammenstoß beider Züge gewesen, beweist anwalt Baumgart und dem Landgerichtsrath Brixius vor, daß Niederlage der gewerbsmäßigen Hezer und der von ihnen Irres der Umstand, daß das Gitter der Böschung des Markthallen- fie im Falle Buschhoff unter Außerachtlassung der elementarsten geleiteten; geleises an der Stelle des Zusammenpralles total demolirt, die kriminalistischen Pflichten vorgegangen seien. Erst acht Tage nach Standesehre ist mehr als in einem Falle schmachvoll besudelt Hunderttausende waren nuglos vergeudet, die starken Eisenstangen gänzlich verbogen sind; von der aus der Mordthat set der erste Staatsanwalt auf der Bildfläche er- und das Ende war, daß die geschlagenen Führer mit einer ihnen Quadersteinen gebauten Böschung ist ein großes Stück heraus schienen. Der Präsident stellt zu diesem Punkte aus den Aften verbliebenen, meist aus jungen, unreifen Leuten oder verbummelten geriffen, das Mauerwert an vielen Stellen beschädigt. Ein fest, daß die That am 29. Juni 1890 geschehen und bereits am Subjekten bestehenden fleinen Anhängerschaar unter fliegenben Unglücksfall hat sich übrigens auch in der vergangenen Nacht an folgenden Tage die gerichtliche Obduktion erfolgt sei, zu der der Fahnen in das Lager der Sozialdemokratie übergingen und von der Stelle, wo sich der Zusammenstoß der beiden Züge ereignete, erste Staatsanwalt einen Vertreter abgeschickt hatte. dort aus mit unverminderter Heftigkeit fortfahren, die Arbeit­zugetragen. Vor Mitternacht schaffte eine Kolonne Bahnarbeiter Der Angeklagte betont, daß er dem Landgerichtsrath Brixius geber in der unfläthigsten Weise zu beschimpfen." Die Brauns zur Reparirung der Geleise eine Lowry Schienen dorthin; beim feineswegs Parteilichkeit oder bösen Willen, sondern nur Un- Schweiger Buchdrucker beschlossen nun in einer Versammlung, bit Ausladen fiel eine solche aus dem Baggon und traf zuvörderst geschicklichkeit habe vorwerfen wollen. Er führt mehrere Bunkte fich mit dieser Angelegenheit besaßte, der Handelskammer sowohl den 20 jährigen Arbeiter E. derartig an beiden Unterschenkeln an, in denen seiner Ansicht nach nicht mit der nöthigen Schnellig- wie dem Braunschweiger Tageblatt" einen geharnischten Abwehr's und an den Füßen, daß er schwer verletzt nach dem städtischen keit vorgegangen worden sei- 3. B. mit der Untersuchung der Artikel zugehen zu lassen, und beauftragten ein Mitglied, nach Krankenhause Friedrichshain geschafft werden mußte. Gin zweiter Flecke in Dem Sacke, der im Buschhoff'schen Keller gefunden wurde eingeholter Rechtserfundigung gegen den Vorstand der Handels­Arbeiter erlitt durch die herabfallende Schiene eine leichte Ver- und hält sich dadurch 811 der Behauptung berechtigt, fammer Klage zu erheben. legung am Kopfe. daß die Voruntersuchung verlottert" worden sei. Die 3. Kongreß der deutschen Stuckateure. Ein Maschinenheizer and Rummelsburg hat einen recht Beleidigung der Mitglieder der Strafkammer wird darin ge vorgeworfen erheblichen Schaden zu tragen. Beim Rangiren einer Maschine in einen Falle, in welchem es sich um Beleidigung eines Juden Am Montag, den 15. August, wurde der 3. Kongreß deutscher auf dem schlesischen Bahnhof drehte er das Ventil nach der falschen Seite, infolge dessen die Maschine über eine Drehscheibe handelte, mit drakonischer Strenge verurtheilt, während sie in gart, Württemberger Hof, eröffnet. Den Vorsiz mit gleichen himweg in die Wand eines Wärterhauses hineinfuhr und dieses der Verhandlung gegen Buschhoff von Liebenswürdigkeit trieften. Rechten führten Grüneberg- Berlin und Odenthal - Köln , als Der Angeklagte stellte einen umfangreichen Beweisantrag, um Protokollführer Saalbach Dresden, Kurz- Stuttgart, Kleinerts vollständig demolirte. Zum Glück sind Menschen dabei nicht zu die Wahrheit der von ihm aufgestellten Behauptungen beweisen Berlin . Schaden gekommen. zu fönnen. Die Punkte der Tagesordnung waren: 1. Berichterstattung Der Staatsanwalt hält nur die Vernehmung des Landgerichts- der Agitationsfommiffion. 2. Rechnungslegung. 3. Situations. Das Feft der goldenen Hochzeit feiert am Sonntag, den 21. d. M., das Ehepaar Freitag, Fruchtstr. 52, Hof links I. raths Brigius und des Ersten Staatsanwalts Baumgarten für bericht der Delegirten. 4. Organisationsfrage. 5. Fachorgan. Der Mann ist 75, seine Frau 71 Jahre alt. Mit Glücksgütern nothwendig, während er den übrigen Wahrheitsbeweis für über 6. Statistische Erhebung. 7. Zentral- Arbeitsnachweis. 8. Vers ist das Ehepaar nicht gesegnet. Der alte Mann ist Schuhmacher flüssig erklärt. Der Angeklagte und fein Vertheidiger führen schiedenes. Die Mandats- Prüfungskommission machte bekannt, daß und muß, um feinen Lebensunterhalt zu verdienen, noch recht dagegen aus, daß bei der Wichtigkeit der Angelegenheit der ge sammte Wahrheitsbeweis erhoben werden müsse. Der Angeflagte 13 Städte durch 11 Delegirte vertreten worden sind. tapfer das Dreibein drücken. beantragt ferner, daß seinem Vertheidiger die gesammten Atten

" Billen" abgehalten werden.

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Polizei- Bericht. Am 19. d. M. Vormittags wurde auf zu genauem Studium auf 4 Wochen überlassen werden. Der Vor­Kleinert, Grüneberg- Berlin, Saalbach - Dresden , Kurz u. Greiner dem Anhalter Güterbahnhofe ein Rangirer beim Zusammenkuppeln fißende aber erklärt, daß ein berartiges Verlangen wohl kaum und Hannover , Odenthal- Köln, Wagner- Essen, Stirmlinger- Mann­zweier Wagen von den Buffern derart gequetscht, daß er auf dem ausführbar sein würde, eine Atteneinficht vielmehr mit der größten heim, Runtfuß- Leipzig und Gera . Transport nach dem Elisabeth Krankenhause verstarb. An Beschleunigung stattfinden müßte, da die Akten jetzt aus allen Welt­Der Vorsitzende der Agitationskommission, Sittenfeld, demselben Zage wurde vor dem Grundstück Prenzlauerfir. 9 eine gegenden verlangt würden. Vernommen wird sodann der stattete Bericht über deren Thätigkeit, aus dem hervorging, daß Bruch des rechten Unterschenkels. In der Nacht zum 20. b. M. foll, ob der Erste Staatsanwalt und der Untersuchungsrichter Mittel nicht so regelrecht einliefen. Die Rechnungslegung wurde

von einem Omnibus überfahren und erfitt

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