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Aerztliches Gutachten über die Mißhandlungen.

Es erscheint darnach als Zeuge Kreis - Assistenzarzt Dr. Fresenius: Eines Tags tam Schuhmacher Zimmermann zu mir mit seiner Tochter und sagte: seine Tochter sei vom Dompropst heftig geschlagen worden, weil das Mädchen ein ihr vorgelegtes Schriftstück nicht habe unterschreiben wollen. Er möchte gerne seine Tochter aus dem Schul­unterricht von dem Dompropst befreien. Er habe das Mädchen

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Gebetsversammlungen für die Freisprechung. mehrfach Gebetsversammlungen für Freisprechung des Dompropstes Oberstaatsanwalt: Ist es richtig, daß in jüngster Zeit alzi stattgefunden haben?- 3 euge: Jawohl.- Oberstaats. meinde nicht an die Schuld des Dompropstes zu glauben?- Polizei­anwalt: Demnach scheint man in der Wormser katholischen Ges kommissar Fischer- Worms: So ist es.

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der Arbeiterideen. Eine große Anzahl Berufe tönnten überhaupt Db Flugblattverbreiten Arbeit sei und in der Folge was Arbeit" Mädchen Ungehörigkeiten begangen zu haben. Da er vom Peop nicht an der Feier teilnehmen, und noch auf viele Jahre hinaus ist, darüber haben unsere Gerichte schon tausend tiefsinnige Thesen zur Rede gestellt, dies bestritten, habe ihn der Propst geohrfeigt und nicht, er erinnere hierbei nur an die Arbeiter im Verkehrsgewerbe, aufgestellt, zahllose Bogen Konzeptpapier sind darüber voll- ihn genötigt, ein Schriftstück zu unterschreiben. Er wisse aber nicht, an die kommunalen Arbeiter usw. Deshalb sei die Maifeier nur geschrieben worden, Polizisten, Minister, Staatsanwälte, Gerichts- was er unterschrieben habe. eine Halbheit. Wenn man sie auf den Abend verlegt, so sei dem Grundgedanken der Maifeier ins Gesicht geschlagen. Er sei heute, schreiber, Richter und Rechtsanwälte haben Tage, Wochen, Jahre nach 14 Jahren, zu der Ansicht gekommen, daß der Gedante der damit totgeschlagen und obendrein den Angeklagten die Zeit damit Maifeier ein verfrühter gewefen. Da es aber verkehrt sei, sich in gestohlen, und das einzig zu dem Zwecke, die Verhinderung der Gegensatz zu der Partei zu setzen, seien die Kollegen moralisch zu feiern Verbreitung sozialdemokratischer Flugblätter mit dem Scheine des berpflichtet überall da, wo sie in der Lage dazu sind. Das wolle Rechtes zu umgeben. die Resolution des Vorstandes bezwecken, jedoch aus das, daß ein Ob ein Tanzvergnügen eine öffentliche oder nichtöffentliche wirtschaftlicher Nachteil nicht durch die Organisation ausgeglichen Beranstaltung war: wie viel juristische Definitionskunst ist daran untersucht und dem Mann den Rat gegeben, entweder bei der werde. Sage man jedem Kollegen, daß er die Feier begehen solle, schon gewendet und wiederum Beit und Kraft unnük damit ver- Staatsanwaltschaft oder der Kreis Schulfommission Anzeige zu wenn ihm nichts in den Weg gelegt wird. Und handle man danach, geudet worden, einzig deswegen, weil der Polizeistaat für seine erstatten. Es wird danach das von dem Zeugen ausgestellte dann haben wir dem Amsterdamer Kongreß und dem letzten Partei- Grundvesten fürchtet, wenn ein ihm mißliebiger Verein ohne Polizei- Attest verlesen. Danach hat der Zeuge die kleine Zimmermann tage Genüge getan. Die Gewerkschaften hätten andere Aufgaben zu erlaubnis Tanzfreuden genießen will. Vernünftigen Menschen muß am 20. Januar 1905 untersucht. Nach dem Befund muß erfüllen, als Mittel für diese Demonstration aufzuwenden. uhde- Magdeburg ist prinzipiell für eine würdige Feier. Er das doch ungeheuer töricht erscheinen und für Menschen, die vom das Mädchen einen sehr heftigen Schlag auf den Kopf steht auf dem Standpunkte, wer die Teilnahme an der Feier bloß Polizeistaate nichts wissen, geradezu unbegreiflich. Ueber eine solche erhalten haben, so daß sie über das Sofa hinüber mit dem Kopfl an die Wand Wand geprallt sei. Das Mädchen von einer finanziellen Entschädigung für entgangenen Arbeitsverdienst lächerliche Aktion, die wieder einmal drei Gerichtsinstanzen und habe, obwohl die Mißhandlung am 17. Januar stattgefunden, noch abhängig mache, fein wirklicher Anhänger unserer Sache sei. Redner etliche Dußend Beamte unnüz beschäftigt und gelehrte Auseinander- am 20. Januar sehr heftige Kopfschmerzen gehabt. Durch die Dhr­möchte der Resolution gern noch hinzugefügt haben, daß Gelder aussetzungen herbeigeführt hat, gibt der nachstehende Bericht Auskunft: feigen seien dem Kinde die Ohrringe herausgefallen. Die Ohr­der Haupt- und den Lokaltassen für die Feiernden nicht aufgewandt Die Zahlstelle Altwasser" des Deutschen Holzarbeiter- Verbandes muscheln seien grün und blau unterlaufen und dick angeschwollen werden dürften. Heidemann- Berlin hält es für selbstverständlich, daß sich hielt im Lokal von Michaelis ein Vereinsbergnügen ab, zu dem ge- gewesen. Die Verlegungen entsprachen vollständig den Angaben über die Gewerkschaften auf ihren Tagungen mit der Maifeier beschäftigen, waren auch 10 Mitglieder des Ortsvereins Freiburg i. Schl. vom ladene beziehungsweise eingeführte Gäste Zutritt erhielten. Als Gäste die Mißhandlungen. zumal da die Feier nicht die Bedeutung erlangt habe, wie es felben Verbande anwesend. Eine Erlaubnis der Polizei hatte man wünschenswert sei. In Berlin feien es in der Hauptsache nur noch nicht eingeholt. Polizei und Staatsanwaltschaft sahen indessen die Bauarbeiter, die die Maifeier begingen. Obwohl prinzipieller das Vergnügen als eine öffentliche Tanzlustbarkeit an, wozu Anhänger der Feier, ſteht Redner doch auf dem Standpunkte, daß die eine polizeiliche Genehmigung erforderlich gewesen sei. Für die Feier eine rein wirtschaftliche Frage für die Organisation bedeute, Nichteinholung der Erlaubnis wurden der Gasthofsbesiger Michaelis bezüglich deren er der Partei raten möchte, die Finger davon zu und der Tischler Hermann Stolpe strafrechtlich verantwortlich gemacht. laffen. Er begrüße es lebhaft, daß der nächste Gewerkschaftskongreß Der Staatsanwaltschaft hatten es besonders die vielen tausend die Frage auf die Tagesordnung gesezt habe. Er sei schon seit Mitglieder des Holzarbeiterverbandes angetan. Mit kühnem juristischen immermann als Beugin. Unter allgemeiner Spannung erscheint danach Katharina Jahren ein stritter Gegner der Unterstützung gewesen, die wegen der Sprunge wollte sie schon daraus, daß der Ortsverein Altwasser zu Begehung der Feier und wegen Maßregelungen dieserhalb geopfert diesem Riesenverbande gehört, herleiten, die Veranstaltungen des fragen des Vorsitzenden an: Sie sei am 28. Februar 1891 geboren Sie ist ein sehr hübsches, kleines Mädchen. Sie gibt auf Be­worden ist. Er versichere, wenn der Gewerkschaftstongreß gesprochen Ortsvereins müßten als öffentliche angesehen werden. habe, werden auch die Berliner Bauarbeiter ihre Stellung zur Mai­feier ändern. Sie hätten bis jetzt die durch die Maifeier notwendig die Angeklagten frei und führte zur Begründung unter anderem daß Werner mit der Hedwig Schmidt verkehrt habe. Sie habe das Das Landgericht Schweidniß als Berufungsinstanz sprach jedoch bekundet: Der Propst habe sie alsdann gefragt, ob ihr bekannt fei, und sei die Tochter des Schuhmachers Zimmermann. Die Zeugin gewesenen Opfer durch Extrasteuern aufgebracht. Er sehe es mit aus: In Betracht komme hier eine Regierungs- Polizeiverordnung auch verneint. Darauf habe der Propst gesagt: Gestehe, daß Du Freuden, wenn der Gewerkschaftskongreß beschließe, daß von der von 1859, nach der strafbar sei, wer ohne schriftliche Erlaubnis der mit Werner verkehrt hast, Werner hat es bereits gestanden und unter­Maifeier abzusehen sei. Brandmohr- Bremen wendet sich gegen die Vorredner und öffentliche Lustbarkeit sei aber die in Frage stehende vom ins Gefängnis oder in eine Besserungsanstalt, in der Du bis zu Eine Ortspolizeibehörde eine öffentliche Tanzluftbarkeit abhalte. schrieben. Wenn Du nicht gestehst, Du Heuchlerin, dann kommst Du verteidigt die Maifeier, wobei er namentlich das geflissentlich be- 10. Juli 1904 nicht gewesen, sondern eine von einer geschlossenen Deinem 20. Lebensjahr bleiben mußt. triebene Gruseligmachen durch leitende Gewerkschaftsbeamte ber- Gesellschaft abgehaltene. Sie habe geantwortet! Nach einem zutreffenden Urteil Was Werner gefagt hat, ist nicht wahr. Dabei habe sie ge­Auch Ahrens- Düsseldorf tritt entschieden für Hochhaltung der unter einer geschlossenen Gesellschaft einen nach außen hin verlassen und die Hedwig Schmidt vernommen. Nach einiger Zeit des Kammergerichts vom 15. November 1900 verstehe man weint. Darauf habe der Propst sie aufgefordert, das Zimmer zu Maifeier ein. Sie erstrebe die gesetzliche Arbeitszeitverkürzung. Ein geschlossenen Kreis von Personen, welche nach innen mit einander habe er sie wieder hereingerufen und sie wiederum aufgefordert, zu durch einen Sieg einer Organisation errungener Vorteil sei nicht verbunden seien, und zwar könne diese innerliche Verbindung auf gestehen und den Zettel zu unterschreiben, den Werner schon unter­dauernd. Wenn man so fortfahre, wie es jetzt Mode geworden sei, würde man schließlich das Vertrauen zu sich selbst verlieren, ab- persönlichen Beziehungen beruhen, welche zwischen den Mitgliedern schrieben habe. Sie habe nach längerem Weigern schließlich unter­gesehen von dem Gespött der Gegner. Warum habe man früher follten, oder aber auch auf der Gemeinsamkeit des fachlichen Zwecks. und auch den Zettel unterschrieben. Als sie unterschrieben hatte, bereits beständen oder durch die Vereinigung hergestellt werden schrieben, zumal der Propst sagte: die Schmidt habe eingestanden nichts über die materiellen Opfer gesagt, obwohl sie weit höhere ge- Alle diese Merkmale seien bei dem Ortsverein Altwasser des Deutschen habe sie gesagt: Ich habe unterschrieben, aber es ist gelogen. Darauf wesen seien als jetzt?- Holzarbeiter- Verbandes gegeben, und auf der anderen Seite beständen hin habe der Propst sie heftig auf den Kopf geschlagen. Alsdann hier teine besonderen Umstände, welche den Ortsverein nicht als habe der Propst die Schmidt hinausgeschickt, fie an fich gezogen eine geschlossene Gesellschaft erscheinen ließen. Er zähle nur 80 Mit- und fie gefragt: Habe ich Dir wehe getan? Als sie dies ver glieder, so daß von einer übermäßigen Mitgliederzahl( die fich neinte, habe sie der Propst zweimal gefüßt. Alsdan habe nach dem Kammergericht und Ober- Verwaltungsgericht nicht mit er fie angefaßt, fie auf das Sofa gelegt und gesagt: dem Begriff der Geschlossenheit verträgt.- Der Berichterstatter.) Jetzt tust Du mit mir, was Du mit Werner getan nicht die Rede sein könne. Rechtlich unerheblich sei im haft.( Große Bewegung.) Sie habe geweint, den Propst borliegenden Falle, daß der Ortsverein Altwasser zum Deutschen abgewehrt und gesagt: Das tue ich nicht. Holzarbeiter- Verbande gehöre, welcher Tausende von Mitgliedern er die Schmidt ins Zimmer gerufen, habe beide auf die Erde gelegt umfasse, denn der Ortsverein Altwasser sei nach außen hin ein und gesagt: Nun macht mit mir, was Ihr mit Werner gemacht habt. selbständiger Verein. Auch von einer zu losen Organisation könne Sie wehrten beide ab. Da sagte der Propst: Mit Werner tun fie nicht die Rede sein, wie sich aus dem Statut des Deutschen Holz- es, mit mir genieren sie sich. Daraufhin habe der Propst beide arbeiter- Verbandes ergebe. Mitglieder des Verbandes könnten nur Mädchen unzüchtig berührt. Alsdann habe er beide aufgefordert, Arbeiter und Arbeiterinnen der Holzindustrie und der dieser ver- zu unterschreiben, daß er nichts Unrechtes mit ihnen begangen habe. - Vors: Ist das auch alles vollständig wahr? 8eugin: Jawohl.

urteilt.

Aus der Partei.

Arbeitersekretariate.

Nachstehend veröffentlichen wir die Adressen der zurzeit in Deutschland errichteten Arbeiterfekretariate. Die Veröffentlichung soll periodisch erfolgen, jedesmal bei Beginn eines neuen Quartals. Wir ersuchen die Interessenten, uns in der Vervollständigung des Verzeichnisses zu unterstützen und von einer Adressenänderung uns rechtzeitig Kenntnis geben zu wollen. Arbeiterfekretariate bestehen in:

Altenburg ( S.-A.), Wallstr. 9, I Altona, Große Bergstr. 204 I,

Barmen, Oberdörnerstr. 104.

Berlin SO., Engel- Ufer 15. Bielefeld , Turnerstr. 45.

Bochum , Wiemelhauserstr. 38-42. Bremen , Osterthorstr. 26 I. Bremerhaven , Am Hafen 49.

Breslau, Messergasse 18/19 I

Bromberg, Jakobstr. 17.

Caffel, Mühlengasse 30 I.

Darmstadt , Elisabethstr. 31.

Dortmund , 1. Stampstr. 73 I.

Duisburg , Friedrich Wilhelmstr. 76.

Düffeldorf, Bergenstr. 8.

Effen, Kirchstr. 18.

Forst i. 2., Promenade 5.

Frankfurt a. M., Am Schwimmbad 8/10.

Fürth , Theaterstr. 19.

Gera , Hospitalstr. 21 I. Gelsenkirchen , Vereinsstr. 29.

Gotha , Erfurterstraße( altes Gerichtsgebäude). Halle a. S., Geiststr. 21.

Hamburg , Gänsemarkt 35 II.

Hanau , Mühlenstr. 2.

Hannover , Artillerieſtr. 13.

Harburg a. Elbe , Erste Bergstr. 72.

Iserlohn , Lindenstr. 9.

Jena , Saalbahnstr. 3.

Kattowik, Rathausstr. 6.

Kiel , Gasstr. 24 parterre.

Kohlscheid bei Aachen , Nordstraße.

Köln a. Rh., Perlengraben 20 I.

Kronach , Kirchenplatz 74.

Landeshut i. Schl., Gasthof zur Sonne", I.

Leipzig, Härtelstr. 12, part.

Luckenwalde , Neue Friedrichstr. 42.

Lübeck , Johannisstr. 46, part.

Lüdenscheid , Louisenstr. 7.

Magdeburg , Fürsten- Ufer 6 L

Mannheim, S. 3, 10.

Meißen , Boststr. 4.

Mühlheim ( Hessen ), Offenbacherstr. 2

München , Baaderstr. 1 I.

Neu- Ruppin , Klosterstr. 23.

Osnabrück , Große Hamtenstr. 9.

Nürnberg , Egydienplatz 22.

Oberhausen, Marktstr. 5.

Pforzheim , Waisenhausplatz 3.

Posen, Breitenstr. 21.

Recklinghausen , Hernerstr. 66.

Remscheid , Kölnerstr. 18.

St. Johann bei Saarbrüden, Hafenstr. 7/8.

Stettin, Birken- Allee 34.

Striegau , Biganstraße.

Stuttgart , Eglingerstr. 17/19. Waldenburg- Altwasser.

Wolgast , Maarbrückerstr. 17, L. Würzburg, Brücknerstr. 6, I.

Berlin , den 6. April 1905.

wandten Gewerbe werden.

Die Staatsanwaltschaft legte Revision ein.

bleiben.

Alsdann habe

Gegen 8 Uhr abends wird die Verhandlung auf Freitag vor­mittag 8 Uhr vertagt.

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Wasserstand am 6. April. Ibe bei Auffig+ 2,16 Meter, bet Dresden+ 0,70 Meter, bei Magdeburg +3,22 Meter. Unstrut bei Dder bei Ratibor+ 2,42 Meter, bei Breslau Straußfurt+ 2,55 Meter. Ober- Pegel+ 5,27 Meter, bei Breslau Unter Begel+0,50 Meter, bei Weichsel bei Brahemünde+ 4,38 Meter. Frankfurt +2,15 Meter. Barthe bei Bosen+ 1,54 Meter.

In der Verhandlung vor dem Kammergericht am 6. April Vors.: Empfandest Du das, was der Propst mit Dir vor wurden die Angeklagten durch Rechtsanwalt Wolfgang eine nehmen wollte, als eine Schweineret?-8eugin: Jawohl.­vertreten. Mit feiner Fronie trat er der staatsanwaltlichen Auf- Die Zeugin muß nun eingehend eine gewiffe Situation beschreiben. fassung entgegen, daß die große Mitgliederzahl des Gesamtverbandes Die Wiedergabe derselben muß aus Schicklichkeitsgründen unter­eine Rolle spiele bei der Feststellung, ob das Vergnügen des Orts­vereins das einer geschlossenen Gesellschaft oder ein öffentliches ge­wesen sei. Er bezog sich weiter auf einen Zirkularerlaß des Ministers vom Jahre 1859. Danach sollten als öffentliche Tanzluftbarkeiten nur die betrachtet werden, wo die Gesellschaft allein zu dem Zwecke der Veranstaltung des Tanzvergnügens zusammentrete, nicht aber die Tanzluftbarkeit einer Gesellschaft( eines Vereins), die anderen Zwecken diene und neben deren Verfolgung auch mal eine Tanzlustbarkeit für ihre Mitglieder und eingeladene Gäste veranstalte, gleichgültig, ob Eintrittsgeld erhoben werde oder nicht. Zweifellos sei hier das Vereinsvergnügen nicht als öffentliche Tanzlustbarkeit anzusehen. Das Kammergericht verwarf denn auch am 6. April die Revision der Staatsanwaltschaft und führte aus: Es sei vom Vorder richter ohne Rechtsirrtum die Veranstaltung einer geschlossenen Gesellschaft angenommen worden. Es wäre hier unerheblich, ob die Zahlstelle einem größeren Verbande angehörte; entscheidend sei, daß die Zahlstelle an sich ein geschlossenes Vergnügen abhielt. So rechtfertige sich die Freisprechung. Der Gastwirt, der dem Ver- in der Patzenhofer Brauerei( früher Ahrens), Turmstraße 25/26: anstalter, dem Verein, den Saal abtrat, wäre übrigens schon frei­zusprechen, weil er nicht als Veranstalter gelten könne, die hier in Betracht kommende Verordnung von 1859 aber nur die Veranstalter ( die Abhalter) betreffe.

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Dompropst Malzi vor Gericht.

Mainz , 6. April.

Ein Prozeß, der mit Rücksicht auf die Persönlichkeit des An­geflagten ein weitgehendes Interesse erregt, findet heute vor der zweiten Straffammer des großherzoglichen Landgerichts statt. Wir teilten bereits mit, daß vor einiger Zeit der Wormser Dom­propst Malzi unter dem Verdacht, mit seinen Religions Schülerinnen strafbare Dinge bor genommen und sie mißhandelt zu haben, ber haftet wurde. Nach einiger Zeit wurde der Propst gegen eine Sicherheitsleistung von 10 000 m. entlassen. Er hat sich heute wegen Sittlichkeitsverbrechens, vorsätzlicher Körperverlegung in idealer Kon­furrenz mit Nötigung zu verantworten.

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Nach längerer Beratung des Gerichtshofes verkündet der Bor

fizzende: Der Gerichtshof habe beschlossen, die Deffentlichkeit auszuschließen.

Auf Antrag beschließt der Gerichtshof, den Vertretern der Preffe den Zutritt zu gestatten.

Bernehmung des Angeklagten.

Genossinnen! Genossen!

Montag, den 10. April, abends 8 Uhr,

Oeffentliche Versammlung.

Tages Ordnung:

1. Der Berliner Kindertag oder wie das Bürgertum Kinderschuh treibt. Referentin: Luise Zietz - Hamburg . 2. Diskussion.

Am Dienstag, den 11. April, abends 8 Uhr, spricht Ge noffin Zietz über dasselbe Thema bei Kliems, Hasenheide. Um zahlreiches Erscheinen ersucht

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Donnerstag, den 20. April er.,

abends 82 Uhr, im Rotale der Ww. Weigel, Ede Türr­schmidt- und Gothestraße:

General- Versammlung.

Tages- Ordnung:

1. Jahresbericht.

2. Bericht der Revisoren. 3. Berschiedenes.

= Die Einladungskarte legitimiert.= Der Vorstand. J. A.: Budde.

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Der Angeklagte erklärt auf Befragen des Vorsitzenden: Er sei bollständig unschuldig. Es sei seine Pflicht als Seel- 272/5 forger und Religionslehrer, darüber zu wachen, daß seine Schüler und Schülerinnen nicht unfittliche Dinge begehen. Es sei ihm aber von glaubwürdiger Seite mitgeteilt worden, daß zwei seiner Schülerinnen mit einem seiner Religionsschüler, einem vierzehn­jährigen Knaben, Unzucht treiben. Er habe deshalb die Mädchen in energischer Weise zur Rede gestellt. Der Parteivorstand. Da sie beharrlich leug­neten, Lindenstr. 69. habe er den Knaben zu sich in die Kirche bestellt. Dieser habe ebenfalls geleugnet. Nachdem er ihm aber ein Polizeiliches, Gerichtliches ufw. paar Dhrfeigen gegeben, habe er alles zugestanden. Er Dokumente des Polizeistaates. habe alsdann den Knaben genötigt, seine Aussage nach Diktat Wir haben an dieser Stelle fast täglich über Dinge zu be- niederzuschreiben, um dadurch die Mädchen zu einem Geständnis zu richten, die für das Wesen des Polizeistaates charakteristisch sind. Zwei bewegen. Lettere haben schließlich nach längerem Weigern das Themen jedoch, die von Zeit zu Zeit auftauchen, scheinen uns be- Diltat durch Unterschrift bestätigt. Nach geschehener. Unterschrift fchen Belotten, angenehm und weich sonders kennzeichnend: nämlich das Tanzvergnügen und das Flug- es ist aber alles erlogen. Daraufhin habe er dem Mädchen ein paar habe Katharina Zimmermann gesagt: wir haben wohl unterschrieben, am Körper. blattberbreiten am Sonntag. Man lache nicht: wir meinen nicht Dhrfeigen gegeben. Die Grenzen des ihm zustehenden Züchtigungs­diese mehr oder minder harmlosen Tätigkeiten an sich, sondern die rechts habe er aber nicht überschritten. Mühe, die sich die Behörden und Gerichte des Polizeistaates damit Es wird darauf der jezt 15jährige Handlungslehrling Franz machen. Werner als Beuge aufgerufen. Er bestreitet, mit den beiden

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