Nur ein einziger Fußtritt.
Der famose Russenfürst Rotschoubey, ein Verwandter des Baren, der vor einigen Monaten in Dresden den Portier seines Hotels schmählich mißhandelte, sorgt dafür, seine erlauchte Tätigkeit nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Er hat sich von neuem über den„ Simpliciffimus" ärgern müssen, dessen Anblick ihn zur Mißhandlung gegen den Wehrlosen erregt hatte, und er erließ durch feinen Dresdener Rechtsvertreter eine Berichtigung seiner Taten, die höchst geeignet, den russischen Kulturruhm zu steigern. Die Berichtigung lautet: Dresden , am 12. April 1905. An die Redaktion des„ Simplicissimus" München . In der Nummer 48 des 9. Jahrganges Ihrer Zeitschrift findet sich auf der 4. Seite unter der Ueberschrift: Sächsische Richter haben folgendes Urteil gefällt“ der angebliche Wortlaut dieses Urteils und darin unwahre Angaben über den russischen Fürsten Kotschoubey. Eine ebenfalls unwahre Angabe ist ferner in der Nummer 49 desselben Jahrganges auf der 6. Seite in bezug auf den Fürsten Rotschoubey enthalten. Im Auftrage des Fürsten Rotschoubeh ersuche ich Sie in Gemäßheit von§ 11 des Preßgesezes um Aufnahme folgender Berichtigung in der nächsten Nummer Ihrer Zeitschrift an entsprechender Stelle:
"
Es ist unwahr, daß Fürst Kotschoubey in einem Dresdner Hotel den„ Simplicissimus" verlangt habe, letterer ist ihm vielmehr von dem Portier unaufgefordert übersendet worden, obwohl er nur namhaft gemachte Tageszeitungen bestellt hatte. Es ist ferner unwahr, daß Fürst Kotschoubey den Portier in sein Zimmer gelodt habe und daß letzterer schwächlich und alt sei. Der Portier ist vielmehr 37 Jahre alt und in voller Manneskraft. Er hat auch nicht todkrant lange Wochen im Spital gelegen. Die ihm bom Fürsten Kotschoubeh zugefügte Körperverletzung hat ferner nicht in Fußtritten gegen den Leib des Portiers bestanden, vielmehr in einem einzigen Fußtritt gegen den hinteren linken Oberschenkel, wobei der Fuß mit einem absaglosen leichten Lederschuh be kleidet war.
Hochachtungsvoll
gez.: Justizrat Dr. Thürmer. Der„ Simplicissimus" erteilt darauf die nette Antwort: München , den 14. April 1905. An Herrn Rechtsanwalt Justizrat Dr. Thürmer Dresden . Aus Ihrem Briefe entnehmen wir zunächst mit Vergnügen, baß der Portier Müller sich noch im Besiße seiner vollen Mannes. Traft befindet.
Ihre Schilderung der Mißhandlung hat uns sehr beruhigt. Es scheint sich also nur um einen fleinen Scherz mit JuchtenStiefelchen gehandelt zu haben. Sie haben Recht, wir verstehen Müller auch nicht.
Wohin soll das fommen, wenn sächsische Untertanen nicht einmal mehr mit absazlosen Lederschuhen getreten werden dürfen? Noch dazu auf dem hinteren linken Oberschenkel, also eine ziemlich unanständige Gegend.
Man sollte meinen, daß russische Fürsten verlangen können, daß ihnen dieser minderwertige Körperteil anstandslos preisgegeben wird. Hochachtungsvoll
gez.: Die Redaktion des„ Simpliciffimus".
PS. Sie können Ihren Mandanten beruhigen; wir bringen mit Vorliebe Wige gegen russische Fürsten und werden auch diese Erklärung gerne abdrucken. Wenn Ihr Mandant ein Freund von Veröffentlichungen ist, soll er diesmal seine helle Freude haben.
Aus dem fidelen Gefängnis.
-
-
§ 11. Umtrunt!
Gegeben Festung Oberehrenbreitstein, 30. Juli 1896. Rotberg, Woendhaus, van Biema, Runkel , von Braden, Scheidt.
plöglich am Dienstag nahm Pfarrer Wieland seine Klage gegen die beiden Redakteure bedingungslos zurück, während anderer feits auch der Gundheimer Bürgermeister und der Erheber ihre Klage gegen den Pfarrer infolge Einwirkung von höherer behördlicher Stelle und auf gewisse Zusicherungen hin" zurücknahmen.
Wie man sieht, gibt es eine Fidelität auf Ehrenbreitstein nicht Warum diese plögliche Zurüdnahme? Man bedente, daß am erst seit Hüffener, und wenn der schneidige Mordsjunge nach Weichsel - Tage vorher vor derselben Straflammer, die sich mit diesem Prozeß münde verbannt worden ist, so ist er dabei mehr ein Opfer des zu befassen hatte, das Urteil gegen den Sittliteitsverbrecher Systems als eigener Sünden geworden. Für die Festungshäftlinge Domprobst Malzi aus Worms gefällt worden war. Ferner auf Ehrenbreitstein war alles erlaubt, was gefiel, und Hüssener hat war von den angeklagten Redakteuren der Mainzer Bischof nicht mehr getan, als von dieser Gunst der Umstände Gebrauch zu als Zeuge geladen, um gegen seinen Pfarrer auszusagen. Und machen.- weiter waren neben den in der Presse erörterten Vorgängen noch eine Anzahl weiterer Skandale durch Zeugenvernehmung festgestellt Schmerzlose Stöße vor die Brust. worden. All' diese Umstände wirkten dahin, daß höhere Einflüsse" Daß es hienieden„ Stellvertreter Gottes" gibt, die schmerzlose die Niederschlagung der Klagen fertig brachten. Nach dem Fall Dhrfeigen" applizieren, ist aus Kriegsgerichtsverhandlungen genugsam Malzi der Fall Wieland, das war den Ultramontanen zu viel auf bekannt. Daß es aber auch einen Unteroffizier gibt, der einen schmerz- einmal. Leider ist nun der Mitwelt durch das Zurückziehen der losen Stoß vor die Brust ausführte, zeigt folgender Vorfall, über Klagen ein neues Kulturbild flerital- politischen Wirkens in schwarzen den das„ Kasseler Voltsblatt" berichtet. Ein im Gefilden verhüllt geblieben.- Waldeckschen wohnender Leser dieses Blattes hatte bei dem Kommandeur des 3. Bataillon der 83er in Arolsen den Unteroffizier Wöstenfeld von der 10. Kompagnie Infanterie- Regiments 83 zur Anzeige gebracht, weil derselbe seiner Auffassung nach einen Untergebenen mißhandelt hatte. Darin hat aber der beschwerdeführende Leser sich geirrt, denn nach einem Beschluß des Kriegsgerichts der 22. Division ist das gerichtliche Verfahren gegen Wöstenfeld ein gestellt worden. Hier die
"
Husland.
9
Die Revolution in Rußland . Gegen die Nationalitäten Berhegung richtet sich eine von dem in Petersburg tagenden Professorentongreß angenommene Resolution, die dem„ B. T." übermittelt wird:
" Da die Regierung allen Nichtrussen gegenüber eine Politik der Unterdrückung, Erniedrigung und Rechtseinschränkung betreibt, die den elementarsten Forderungen der Gerechtigkeit widerspricht, da sie ferner dadurch die kulturelle und wirtschaftliche Entwickelung nicht nur ganz Rußlands , sondern einzelner Boltsstämme künstlich aufhält, fie dadurch viel zur inneren und äußeren Ohnmacht des Reiches beiträgt, so hält es der Kongreß der Universitätsprofessoren für seine moralische Pflicht, gegen die Fortsetzung einer derartigen Bolitit zu protestieren und volle Gleichberechtigung aller in Ruß land lebenden Rationalitäten zu fordern."
Gründe: Der Beschuldigte stieß am 25. Februar 1905 nach dem Antreten zum Revierreinigen den Musketier Aha mit der Hand auf die Brust, weil Aha seinen Namen so leise nannte, daß der Beschuldigte ihn nicht verstand. Der Stoß hatte zur Folge, daß Aha nach rückwärts an die Gewehrstützen fiel und daß das Waschbecken, welches er hielt, mit der Kante gegen sein rechtes Auge anstieß, so daß das obere Augenlid eine blauunterlaufene Stelle erlitt. Während nach Ahas Bekundigung das Getroffenwerden mit dem Waschbecken schmerzhaft war, war dies bei dem Stoß auf die Brust und dem Sturz gegen die Gewehrstüßen nicht der Fall. Der Erfolg, daß das Waschbecken das Auge traf und verlegte, lag aber jedenfalls nicht im Willen des Beschuldigten, vielmehr muß nach der vom Beschuldigten und vom Zeugen Aha gegebenen Schilderung angenommen werden, daß Wöstenfeld an das Waschbecken versehentlich anstieß, als er dem Aha den Stoß auf die Brust versezte. Hierin würde also feine vorsägliche Mißhandlung, sondern höchstens eine vorschriftswidrige Behandlung liegen, die wie das ReichsMilitärgericht Band II seiner Entscheidungen Seite 179f ausführt auch fahrlässig begangen werden kann. Das Anstoßen an das Waschbecken ist überdies eine einheitliche Handlung mit dem Stoßen von der zaristischen Presse mit besonderer Niedertracht verbreitet. gegen die Brust, welches, da es tein Schmerzgeführ erzeugt hat, nicht als Mißhandlung, sondern nur als vorschriftswidrige Behandlung eines Untergebenen anzusehen ist. Paris , 17. April. Das vom Senate nur in wenigen Punkten (§ 121 M.-St.-G.-B.) Da der Fall ein leichterer ist, fann nach abgeänderte Budget wird wahrscheinlich Mittwoch an die Kammer § 3 E. G. zum M.-St.-G.-B. seine Ahndung im Disziplinar- gelangen. Von den radikalen Gruppen soll beantragt werden, daß wege erfolgen." die Beratungen über das Budget an den Vormittagen stattfinden,
Daß diese Politik der Aufhezung der Ruffen gegen die Nichta russen nicht ohne Erfolg von dem Barismus betrieben wird, zeigt das folgende Telegramm:
-
Tscheljabinst, 16. April. Soldaten des Lokalkommandos demolierten und plünderten 16 Häuser. Es wurden Aufrufe ver. teilt, die sich gegen die Juden richteten. Dieselben suchen in Christenhäusern Schuß, viele verlassen die Stadt.
Die Aufrufe, die Juden hinzuschlachten, werden gegenwärtig
Der schmerzlose" Stoß vor die Brust, der so geführt wurde, damit die Erledigung der Gesegesvorlage über die Trennung von daß der Unteroffizier dabei versehentlich" an das von Aha ge- Kirche und Staat keine Verzögerung erleide. Bu längerer Debatte wird haltene Waschbecken stieß, das Waschbecken hinwiederum das rechte wahrscheinlich nur das Budget des Ministeriums des Aeußern Anlaß Der sozialistische Deputierte Jaurès besteht in der Stelle erlitt und schließlich Aha selber rückwärts gegen die Gewehr- heutigen Ausgabe der Sumanité" abermals darauf, daß in dieser Auge Ahas derart„ anstieß", daß das Augenlid eine blutunterlaufene geben. Möglichkeiten der Militärrechtssprechung. So milde Auffassungen Pflicht der Kammer, bon Delcassé Aufklärungen dieser schmerzlose" Stoß eröffnet recht unerfreuliche Debatte die marokkanische Frage erörtert werde. Er schreibt, es sei find nicht geeignet, den Wunsch des Kriegsministers zu erfüllen, daß 3u berlangen. Eine flare, versöhnliche, die Rechte aller die Soldatenmißhandlungen aus der Armee ausgerottet werden respektierende Politik werde die Autorität der französischen Diplomatie sollen. zur Verteidigung der Rechte Frankreichs nur vermehren.
stüße stürzte
-
-
Hus der Partei.
Heinrich Dehme.
-
Als Ende vorigen Jahres die sozialdemokratische Presse das bielbesprochene Hüffener Bild mit den Enthüllungen aus dem Rekrutenschinder bei der Marine. Aus Kiel wird uns vom Festungsleben in Ehrenbreitstein veröffentlichte, da 14. April berichtet: Vor dem Kriegsgericht der 1. Marine- Inspektion war die gutgesinnte Presse sich einig, daß es sich hier um eine hatte sich gestern der Maschinistenmaat Hummel von der zweiten fozialdemokratische Fälschung" handle. Erst war das ganze Bild Kompagnie der 1. Werftdivision wegen Mißhandlung und vorschriftsgefälscht, dann waren einzelne Teile gefälscht bis man nach und widriger Behandlung bon Untergebenen, Mißbrauchs der In Nürnberg starb am Sonntag vormittag an einem Herznach von den Fälschungen" immer mehr nachlassen und zugeben Dienstgewalt und des Seitengewehrs zu verantworten. Der schlage der Genosse Heinrich Dehme, Redakteur der Fränkischen mußte, daß das Bild in allen Teilen abgesehen von geringen Angeklagte, ein ganz junger Unteroffizier, hatte offenbar den Tagespost ", im Alter von 67 Jahren. Der Verstorbene hat beinahe zeichnerischen Abweichungen echt sei. Auch von der anfangs mit Ehrgeiz besessen, die beim Landheer hier und da üblichen die ganze Entwickelung der deutschen Sozialdemokratie mit gemacht so vielem Geräusch verkündeten Abficht, alle sozialdemokratischen Methoden der Rekruten, ausbildung" in der Marine einzuführen. und war an den verschiedensten Partei- Orten hervorragend agitatorisch Blätter, die das Bild gebracht hatten, zu verklagen, hört man So stieß er beim Einüben des langsamen Schrittes den Heizer tätig. Ende der sechziger Jahre wurde er in Dresden , wo er als nichts mehr. Krause mit dem Seitengewehr fünf- bis sechsmal fo heftig in die Handschuhmacher tätig war, der Partei zugeführt und machte sich Unterdes wird auch wohl die Militärbehörde eingesehen haben, Knie, daß starke Anschwellungen der betreffenden Stellen eintraten. fofort durch seine populäre Rednergabe der Partei in hohem Maße daß bei der Sache keine Lorbeeren zu ernten waren; vielleicht ist Die Freistunden der Stubenmannschaften benutzte er zur Fortsetzung des nützlich. Anfangs der fiebziger Jahre siedelte er von Dresden ihr zum Bewußtsein gekommen, daß bei einer gerichtlichen Ver- Drills. Besonders übel spielte der Angeklagte dabei dem Rekruten Barsch nach Breslau über, wo er neben Bruno Geiser und anderen lange handlung Dinge aufs Tapet gekommen wären, denen gegenüber das mit. Er hieß ihn ein dickes Tuch um den Hals binden und ließ ihn dicht Jahre als Parteiführer tätig war. Hier wurde er mit dem Amte Hüffener Idyll noch harmlos zu nennen war. Dem Gewährsmann vor dem heißen Ofen Kniebeuge machen und„ Griffe kloppen", sodaß ihm eines Vertrauensmannes betraut, auch war er längere Zeit Mitglied Der Rheinischen Zeitung " in Köln ist, wie dieses Blatt der Schweiß in Strömen herunterlief. Ein anderes Mal ließ er der Kontrollkommission bis zur Auflösung der Parteiorganisation berichtet, im Laufe der Zeit ein ganz beträchtliches Material über ihn eine halbe Stunde lang das Gewehr wagrecht ausstrecken. So- infolge des Sozialistengefezes. Solange die Partei noch gespalten das Festungsleben auf Ehrenbreitstein zugegangen; sehr interessante bald der Rekrut schlapp wurde, ligelte" der Angeklagte ihn mit war, gehörte er der strengen Eisenacher Richtung an. Nach Erlaß Schilderungen und auch sehr interessante Bilder. Was Hüssener mit einem Messer an den Armen und brachte ihm zehn Wunden bei. des Sozialistengesetzes war er in verschiedenen Städten Deutsch feiner Kamera getan, das ist auf dem Ehrenbreitstein seit langem auch am Querbaum ließ er ihn bis zur Erschöpfung hängen und lands als Agitator, Redakteur oder Expedient von Parteiblättern ein angenehmer Zeitbertreib. Es stehen photographische quälte ihn dabei auf dieselbe Art. Das Kriegsgericht diftierte dem tätig, u. a. auch mit Geiser in München am Zeitgeist", wo er sich Aufnahmen aus den neunziger Jahren zur Verfügung, die die Soldatenschinder eine Gefängnisstrafe von drei Monaten zu. verschiedene Gefängnisstrafen holte. Vier Monate davon luftigen Festungsbrüder in der Belle, im Freien, ja sogar auf einer Kanone zeigen, immer mit dem Ausdruck fidelſten Wohlbefindens und meist mit den Symbolen bacchischer Luft: inmitten Flaschen und Gläsern, vollen und leeren!
"
Das gemütliche Leben dort oben auf dem Ehrenbreitstein war sogar zeitweise organisiert in Form einer festen Verbindung, Satzungen und kommentmäßigen Bestimmungen, die im Drud ver vielfältigt worden waren. Zum Zeichen, wie gut man es in Preußen haben kann, wenn man nichts getan hat, als im Duell oder in Erfüllung der harten, harten Soldatenpflicht" einen Menschen ermordet zu haben, sei die folgende Probe aus dem Festungsleben in Ehrenbreitstein hier wiedergegeben: Statuten
-
der angeschlossenen Gesellschaft mit beschränkter Haftpflicht Kasino Oberehrenbreitstein Belle Nr. 5.
Trinkspruch und Schlachtruf„ Umtrunt".
"
"
Ein zweiter Fall von schweren Mißhandlungen Untergebener verbüßte er im Bellengefängnis zu Nürnberg . Von München ging er tam heute vor dem Kriegsgericht der Aufklärungsschiffe zur Ab- anfangs der achtziger Jahre nach Bremen . Dort übernahm er die urteilung. Der Bootsmannsmaat Fehrmann vom Kreuzer Arcona" Leitung eines Blattes, welches für die ganze nordwestdeutsche Ecke Lug, einem schwächlichen Rekruten, und, wie er selbst angab, in Sozialistengeseges erschienen, mußte das Blatt möglichst farblos wurde zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er den Matrosen bestimmt war. Wie alle Blätter, die unter der Herrschaft des nicht der besten Stimmung darüber, daß er beim Bootsdienst naß gehalten sein. Der politische Teil wurde in Braunschweig gegeworden war", wegen Unvermögens, eine schwere Arbeit auszuführen, macht. Es war das unter der Leitung von Kokosky erscheinende auf den Kopf schlug, ihn niederwarf und mit Füßen trat und Braunschweiger Parteiblatt; aus diesem wurde der politische beschimpfte, an einem anderen Tage ebenso behandelte und Teil des zweimal wöchentlich erscheinenden nordwestdeutschen hoch oben in den Wanten ihm ein Band um den Hals schlang und zusammengestellt. Den lokalen Teil machte Dehme. Seine Haupt. daran zog, so daß dem Untergebenen die Luft ausging, ihn ferner tätigkeit bestand in der mündlichen Agitation. Hierfür war im Großzu mindestens fünfzehn Malen mit Fußtritten traktierte, ferner ohne herzogtum Oldenburg Gelegenheit gegeben. Dort brauchten VerGrund einem schlafenden alten Matrofen so gegen den Leib trat, sammlungen nicht angemeldet zu werden und famen auch nicht die dag er ins Revier mußte und 24 Stunden starte Schmerzen erlitt. Berbote auf Grund des Sozialistengesetzes. Die Haupttätigkeit wurde Mit Fußtritten und Schlägen hatte er außerdem drei andere Matrosen in den um Wilhelmshaven liegenden oldenburgischen Orten, wo die bedacht. Der Ankläger hatte fünf Monate Gefängnis und De Arbeiter der kaiserlichen Werft wohnten, entfaltet. Hier hatte auch Diese gingen berloren Zur Förderung und Beibehaltung eines anständigen Tones grabation beantragt. Lettere wurde nicht ausgesprochen, weil das Blatt die meisten Abonnenten. als im Oftober in Hamburg die Bürger- Zeitung" und damit noch wurde es für erforderlich erachtet, eine Tischlaffe einzurichten. der Angeklagte gerichtlich nicht vorbestraft war!- das für das Land erscheinende Wochenblatt Der Sonntagsbote" Damit dieselbe in möglichst furzer Zeit zu bowlefähigem Bestande Aus schwarzen Gefilden. Aus Mainz wird uns geschrieben: verboten wurde. Für den„ Sonntagsboten" sollte ein Ersatz geheranwachse, find folgende Statuten entworfen und gebilligt worden. Der fatholische Pfarrer Wenland von Gundheim , einem Dorfe schaffen werden. Aber in Hamburg verbot man jedes Blatt, welches § 1. Boten und Flüche sind nicht gestattet, werden jedoch unweit Worms , agitierte" in seinem Wirkungstreise in so geeignet war, den Sonntagsboten" zu ersetzen. Nun wurde in gerne gehört und daher mit mindestens je 5 Pf. bestraft. ungenierter Weise, in Beichtstuhl und Stanzel für seine politische Bant„ Die Nordwacht" gegründet. Mit der Herausgabe dieses § 2. Zur Vermeidung fortgesetzter Zweifämpfe wird jede Partei und Presse, daß es selbst den frömmsten Schäfchen seiner Blattes verlor Dehme den größten Teil der Abonnenten des von persönliche Beleidigung mit mindestens 20 Bf. bestraft( auf Antrag), Herde zu toll wurde; eine große Anzahl der Gläubigen machten eine ihm herausgegebenen Blattes. mit welcher Sühne der Beleidigte sich zu befriedigen hat. Diese Eingabe an den Bischof von Mainz und verlangten die Versetzung Bei den Wahlen 1884 und 1887 fandidierte Dehme in dem Bestimmung gilt auch außerhalb der Tischzeit. des Pfarrers. Der Pfarrer hatte nämlich u. a. bei Gläubigen, die zweiten und dritten oldenburgischen Kreise und dem 19. Hannover § 3. Falsche Anschuldigungen im Sinne der§§ 1 und 2 sich nicht seinen politischen Ansichten anschlossen, die Erteilung von schen Wahlkreis. werden mit 5 Pf. bestraft. Absolutionen, ja fogar der Sterbesakramente verweigert. Einem Aus- Jm Juli 1889 wurde Dehme durch Grillenberger nach Nürnberg träger der" Wormfer Volkszeitung", eines bürgerlich- demokratischen berufen, um an Stelle des ausgetretenen Bruno Schoenlant die Blattes, hat der Pfarrer mit der Verweigerung der Absolution für Redaktion der Arbeiterchronit" zu übernehmen, ein Wochenblatt, das sich und seine Angehörigen gedroht, wenn er weiter für die genannte unter dem Ausnahmegesetz über ganz Deutschland verbreitet war und Beitung tätig sei. die unterdrüdten Lokalzeitungen erfeste. Als nach Aufhebung des Bei der legten Gemeinderatswahl machte der Pfarrer recht hand- Sozialistengeseges überall wieder Parteiblätter erscheinen konnten § 6. Sämtliche verhängten Strafen müssen mit feuchtfröhlicher greifliche Versuche, ihm genehme Wähler zur Wahlurne zu bringen. und die Arbeiterchronit" überflüssig wurde, war Dehme in der Miene in Bar fofort erlegt werden. Wer es zur Abstimmung Es entstand dadurch ein großer Auflauf. Die Frau eines Gemeinde- Redaktion der Fränkischen Tagespost" tätig. In den ersten Jahren tommen lägt, muß, falls selbe zu seinen Ungunsten ausfällt, den ratsmitgliedes soll dabei dem Pfarrer zugerufen haben: Gehen Sie feines Aufenthalts in Nürnberg war er noch agitatorisch tätig, bis doppelten Betrag zahlen. doch in die Kirche und predigen Sie Gottes Wort!" Viele das zunehmende Alter ihn daran berhinderte. 1890 kandidierte Wähler sagten dem Pfarrer: Gehen Sie doch in die Kirche, anstatt er zur Reichstagswahl im Wahlkreise Bamberg . Im gleichen auf der Gasse herum zu laufen. Jahre zog er fich wegen einer in Nürnberg gehaltenen WahlAus diesen Vorgängen bei der Gemeinderatswahl ging eine rede einen Majestätsbeleidigungs- Prozeß zu, als er die kaiserKlage des Gundheimer Bürgermeisters und des Erhebers lichen Erlasse kritisierte. Er erhielt damals drei Monate Festung, die gegen den Pfarrer hervor, die vom Staatsanwalt aufgegriffen er, der einzige sozialistische Redakteur in Nürnberg , der jemals mit wurde. Pfarrer Wieland aber erhob Klage gegen den Redakteur Festung bestraft wurde, auf Feste Oberhaus bei Baffau verbüßte. unferes Mainzer Partei- Organs, Genossen Adelung, sowie gegen den Die Leiche wird verbrannt werden. § 10. Jeder der Freiheit Wiedergegebene bleibt als„ Iter Redakteur der bürgerlichen Wormser Boltsztg." wegen Beleidigung, Herr Mitglied der Gesellschaft und hat jedem Notschrei nach welche in der Kritik der pfarrherrlichen Agitation enthalten sein besten Kräften Folge zu geben, unter allen Umständen mindestens sollte. Letztere Klage vertrat ebenfalls der Staatsanwalt. einmal im Jahre von sich hören oder ein Segelschiff" Am Donnerstag sollte dieser Doppelprozeß, zu dem 94 Beugen ( Futterfiste) vom Stapel zu laffen. geladen waren, sich vor der 2. Mainzer Straffammer abspielen. Da
§ 4. Aus Bwedmäßigkeitsgründen gehören die Flaschen unter den Tisch, die Gläser auf den Tisch. Buwider handlungen wie Umwerfen der Gläser werden mit 5 Pf. bestraft § 5. Anulfen der Statuten und der Tischlasse wird mit 10 Bf. bestraft.
§ 7. Neueintretende haben 50 Pf. Eintrittsgeld zu zahlen. § 8. Der Kassenbestand muß zum leiblichen Wohle der Gefangenen verwandt werden; die Verwendung der Kasse bleibt dem Mehrheitsbeschluß unterworfen.
§ 9. Abänderung der Statuten fann nur mit ein stimmiger Genehmigung der Kommandantur er folgen.
"
Barteipreffe. Die Dortmunder Arbeiterzeitung" hat ihre maschinellen Einrichtungen verbessern müssen, um die steigende Auflage bewältigen zu können. Nahe an 30 000 beträgt jegt die Auflage des Blattes.