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Ar. 97. 22. Jahrgang. 2. Iriligc des Joraärts" Kerlim UslksM Mitwoch, 36. April IM. Gemraioersammimlg des Verbandes der Lithographen, Steindrvcker und verviaudten Kerufe. Berlin , 22. April. Die Verhandlungen nahmen vormittags 9 Uhr ihren Fortgang in der am vorigen Tage abgebrochenen Diskussion zur Nürnberger Tarifbewegung und wurde schließlich der Redakteur des Verbands- organs.Graphische Presse" angewiesen, daß er für die Folge bei Lohnbewegungen nur Artikel mit Zustimmung der in Betracht kommenden Lohnkommission bringen dürfe. Zur Diskussion kamen hierauf die Rechenschaftsberichte des Vorstandes, des Ausschusses und der Preßkommisfion. Einen breiten Raum in der Diskussion nimmt eine im Verband eingeführte Auskunftskarte bei Stellungswechsel ein, nach dieser hat sich jedes, nachs einer anderen Stadt arbeitsuchende Mitglied vorher bei der Ortsverwaltung über die Lohn- und Arbeitsbedingungen zu er- kundigen. Allgemein wurde anerkannt, daß diese Einrichtung eine Soße Wirkung gegen durch die Arbeitgeber geplante Ver- lechterungen ausübt; doch haften dieser Einrichtung noch große Mängel an. Dem Vorstand wurde es schließlich nahe gelegt, für strengere Durchführung dieser Einrichtung Sorge zu tragen. Bemängelt wurde, daß der Vorstand der Berichterstattung bei Lohnbewegungen zu wenig Beachtung beimesse. Ebenso seien die Informationen durch die Tagespresse bei Lohnbewegungen höchst un- genügend. Ein in Leipzig in letzter Stunde abgeschlossener allgemeiner Tarsi dürfe keineswegs als Vorbild dienen. Der in diesem Tarif abgeschlossene Mindestlohn von 21 M. für im ersten Jahre nach der Lehrzeit beschäftigte Gehülfen und 18 M.. wenn solche beim Lehr- prinzipal bleiben, wurde alS äußerst minimal bezeichnet, ebenso wurde die Dauer des Tarifs mit fünfjährigem Abschluß als viel zu lang bezeichnet. Besonders durch die Münchener Delegation wird darauf hingewiesen, daß in Minchen die Zl/�slündige Arbeitszeit für Steindrucker leicht möglich ist, während im Leipziger Tarif neun Stunden festgelegt sind. Der Verbandsvorsitzende Sillier geht des näheren auf die Tarifsache ein und betont, daß wohl selten eine allgemeine Be- friedigung bei einem Tarifabschluß zu finden ist; stets wurde, zumeist von den nicht an den Tarifverhandlungen Beteiligten, mehr erwartet. Doch scheine auch ihm das Mögliche im Leipziger Tarif erreicht zu sein, obwohl er keineswegs den fünfjährigen Abschluß und den sehr niedrig bemessenen Mndestlohn als Borbild gelten lassen könne. Durch die Berliner Delegation wurde scharfe Kritik an der Haltung deS VcrbandSorgans geübt. Zu den wichtigsten Tages- und Berufsfragen wurde keine Stellung genommen, so daß jede geistige Führung der Mitglieder von dieser Stelle fehlte. Eine Reihe Delegierter stimmten dem zu, doch sei Kritik in dieser scharfen Weise nicht am Platze. Der Redakteur O b i e r gibt eine teilweise Be- rechtigung der Kritik zu, doch sei nicht zu vergessen, daß er noch immer in Leipzig stark in Anspruch genommen wurde. Einige Redner üben Kritik am Vorstandsbericht und der Tätig- keit des Vorstandes. So wird auch durch den Verbandsausschuß ge- klagt, daß der Vorstand sich über die Verbandsstatuten oft hinweg gesetzt und den Ausschuß ignoriert habe. Der Vorsitzende Sillier geht des näheren auf alle diese Einwürfe ein und erklärt gegenüber dem Ausschuß, daß dieser da, wo er als Beschwerde-Jnstanz mit- zureden habe, stets beachtet sei; der Ausschuß habe aber mehr Rechte, als ihm zustehen, verlangt. Der Ausschußvorsitzend» R i e s- Nürn­berg bleibt jedoch bei seiner Behauptung. Nach einigen persönlichen Bemerkungen wird über den nächsten Punkt: Anschluß der Strinschleifrr an den Verband verhandelt. Als Referent hierfür spricht der Steinschleifer Rose Berlin. welcher die Notwendigkeit des Anschlusses der Steinschleifer hervorhebt. Die Steinschleifer, welche eng mit den Steindruckern zusammen arbeiten, gehören mit den Steindruckern in einen Verband, weil dort deren Lohn- und Arbeitsbedingungen am besten vertreten werden können. Der in Dresden gefaßie Beschluß, keine Steinschleifer mehr auf zunehmen, sei deshalb falsch und zu korrigieren. Die Vorsitzende des Buch- und SteindruckereihüIfSarbeiter> Verbandes, Frau P. Thiede, plädiert ftir Anschluß der Stein schleifer an ihren Verband. Die Steinschleifer sind HülfSarbeiter und gehören so gut wie die übrigen HülfSarbeiter und-Arbeiterinnen der Buch- und Stemdruckereiberufe in den Verband der Buch- und Steindruckereihülfsarbeiter. In der sich anschließenden Diskussion stellten sich die meisten Delegierten auf den Standpunkt der Frau Thiede. Ein Antrag aus Wiederausnahme der Steinschleifer wird gegen 7 Stimmen ab- gelehnt. Dagegen wurde ein Antrag, alle im Verband vorhandenen Steinschleifer dem Hülfsarbeiter-Verband für Buch- und Steindrucker zu überweisen, mit 10 gegen 42 Stimmen angenommen. Der Vor- stand soll die UebertritrSbedinaungen mit dem Buch- und Stein- druckerei-HülfSarbeiterverband festlegen. Nachschrift: Im Bericht vom 21. April muß eS am Schlüsse nicht heißen:Daß ein Kollege gegen die Taktik der Bewegung Artikel geschrieben habe", sondern.gegen die Taktik der Unternehmer, welch« die Tarifbewegung zu verzögern suchten." Ktneralvkrsammlllng des Deutscht« Senefelder-Knndes. Berlin , 21. April. Zur Tagesordnung lag ein Antrag von Bremen vor, den vor- geschlagenen PunktStellungnahme zur Verschmelzung" erst nach der Tagung der kombinierten Generalversammlung zu verhandeln. Die Berichte des Hauptvorstandes und der KonlrollkoMmisston lagen gedruckt vor und umfassen die Tätigkeit während der Zeit vom August 1904 bis April 190S. Hieraus ist folgendes bemerkenswert: Bezüglich des BeschlufieS der Kasseler Generalversammlung, ein Normalstawt zur Verschmelzung auszuarbeiten, setzte sich der Haup:- vorstand mit dem deS Verbandes in Verbindung, und beide kamen dahin überein, daß jede Körperschaft für die dazu bestimmte Kom- Mission einen Entwurf ausarbeiten sollte. Die Beratungen dieser 19gliedrigen Kommission fanden vom 27.-29. November 1904 in Berlin statt. Der von dieser Kommission beschlossene Entwurf wurde allen Mitgliedern des Bundes und deS Verbandes eingehändigt und soll nunmehr als Grundlage dienen für die endgültigen Be- schlüsse der Generalversammlungen. Die Depotscheine über das Ver- mögen im Gesamtbetrage von 340 000 M. wurden Anfang d. I. der neuen Kontrollkommission übergeben. Der Mtgliederbestand betrug im August 1904 9353, eingetreten find 505, ausgeschieden 543, so daß der gegenwärtige Mtglieder- bestand 9320 beträgt, darunter 157 zu unterstützende Invaliden; außerdem sind zurzeit 113 Witwen zu unterstützen. Die Gesamt- einnähme im Jahre 1904 beträgt in der UnterstützungSkasse 163 221,65 M., die Gesamtausgabe 163 206,16 M. DaS Vermögen beträgt hiernach 126 635,14 M. Die Gesamteinnahme der Jnvalidenkasie beträgt 86 667,90 M., die Gesamtausgabe 81397,30 M. und das Vermögen somit 254 429,60 M. Im werteren berichtet der Hauptvorstand über die vorgenomn,ene Urabstimmung, die viel Staub aufgewirbelt hat. Dieselbe ist zugunsten der VcrschmelzungSfteunde ausgefallen, und haben sich infolge davon 31 Frankfurter und Offenbacher Mitglieder veranlaßt gefühlt, den Deutschen Senefelder -Bund zu verklagen. Der Bericht der Kontrollkommission bespricht aus- führlich die Urabstimmung und den gegensätzlichen Standpunkt zwischen Hauptvorstand und Kontrollkommission. Ferner berichtet die Kontrollkommission über die Verhandlungen der Neunzehner- Kommission. ES wird beschlossen, über beide Berichte eine General- diskussion zu eröffnen, vorher jedoch berichtet die MandatSprüfungS- Kommission, daß 45 Delegierte anwesend seien und alle Mandate für gültig angesehe» wurden. Zweiter Tag. Die Diskussion über die Rechenschaftsberichte wird fortgesetzt. In erster Linie wurde der Hauptvorstand von vielen Seiten scharf angegriffen, daß er eine Urabstimmung über die Form der Verschmelzung zugelassen habe, trotzdem die Kasseler General- Versammlung einen Antrag auf Urabstimmung über die Ver- schmelzung selbst abgelehnt hatte. Außerdem befand sich der Haupt- vorstand nicht im Einverständnis mit der Kontrollkommission über die Formulierung der gestellten Fragen. Daß der langjährige Rechtsbeistand des Bundes, der Justizrat Karl W e r t h e i m in Frankfurt a. M., die Vertretung der Klage gegen den Bund über- nommen habe und in der Klageschrift teilweise Argumente anführt, die denen in der seinerzeitigen Klage Herbst und Genossen gegen die Gebietsabgrenzung diametral gegenüberstehen, wird von der Generalversammlung tief bedauert. Es wird mehrfach noch hervorgehoben, daß die Klage nur ein Schreckschuß zu sein scheine, und daß man sich dadurch nicht einschüchtern lassen solle, sondern den Prozeß eventuell bis zur höchsten Instanz ausfechten müsse. Es wird schließlich ein Antrag einstimmig angenommen, dahingehend, gemäߧ 57 des Bundesstatnts die Hauptvorstandsmitglieder Amier, Dietrich, Lange und Müller zur Vertretung der Klage zu bestimmen; außerdem sollen noch die Kollegen Haß- Berlin und Werner- Frankfurt dem Rechtsanwalt als Zeugen zur Seite gestellt werden. Unter Hinweis auf den Beginn der morgigen gemeinschaftlichen Beratung wurden die Verhandlungen geschlossen. Kougreß der Lithographen, Steiudrucker und Kernfs- Berlin , 23. April 1905. Diese Ueberschrift, die wir der Kürze halber wählten, ist nicht korrekt; sie müßte heißen: Gemeinsame Beratung des Deutschen Senefelder-Bundes und desVerbandes der Lithographen, Steindrucker und verwandten Berufe. Diese beiden Organisationen tagen gemeinsam im Gewerkschaftzhause, um hauptsächlich über ihre Verschmelzung zu beraten und zu beschließen. Um etwaigen rechtlichen Einwänden zu begegnen, die von den im Senefelder-Bund vorhandenen Gegnern der Verschmelzung erhoben werden könnten, tagt die gemeinsame Versammlung in der Form einer Generalversammlung des Seneselder- Bundes, an der die Delegierten deS Verbandes der Lithographen jc. als Gäste ohne Stimmrecht teilnehmen. Der Senefelder -Bund ist im Jahre 1873 als eine gewerkschaft- liche Organisation gegründet worden, er hat aber später, besonders au« Gründen der Anpassung an das Sozialistengesetz, die geWerk- schaftlichen Bestrebungen vollständig fallen lassen und ist seitdem eine reine Unterstützungsorganisation ohne jede weitere Tendenz. Der Bund hat zurzeit etwa 9000 Mitglieder, von denen ungefähr die Hälfte gleichzeitig dem Verbände der Lithographen«., der auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehenden Gewerkschaft, an- gehören. Der Bund hat jetzt em Vermögen von 385 000 M., er gewährt seinen Mitgliedern Kranken-, Invaliden- und Witwen-Unter- stützung, sowie Sterbegeld. Der Wunsch nach einer Verschmelzung der beiden Organisationen ist schon seit Jahren auf beiden Seiten vorhanden. Im Jahre 1900 haben beide Organisationen, um die unliebsamen Erscheinungen eines Konkurrenzkampfes zu vermeiden, eine Vereinbarung abgeschlossen, ivelche das Tätigkeitsgebiet jeder Organi- sation abgrenzte. In der Hauptsache handelte eS sich darum, daß dem Bunde die seither von ihm gepflegten UnterstützungSzweige verbleiben, dem Verbände aber das Gebiet der Arbeitslosen- und Reise-Unterstützung, alS mit den gewerkschaftlichen Bestrebungen zusammenhängend, zugewiesen wurde. Aber auch nach dieser Gebietsabgrenzung machte sich der Verschmelzungsgedanke in alter Lebhaftigkeit be- merkbar. Die vorige, in Kassel abgehaltene Generalversammlung de« Bundes hat fast einstimmig beschlossen, die Verschmelzung mit dem Verbände herbeizuführen und der Verband hat sich damit ein- verstanden erklärt. Infolgedessen ist eine Kommission eingesetzt worden, welche die Vorarbeiten zur Verschmelzung zu machen und ein Statut für die gemeinsame Organisation zu entwerfe» hatte. Das ist geschehen, der Statutenentwurf liegt der gegenwärtigen Tagung vor und bildet die Grundlage der Beratung. Eine Ur- abstimmung, die unter den Mitgliedern des Bundes vorgenommen worden ist, hatte das Ergebnis, daß sich 4141 Stimmen für und 3478 gegen die Verschmelzung erklärten, die Entscheidung ist also für die Verschmelzung ausgefallen. Die Bundesmitalieder. welche gegen die Verschmelzung sind, ver- suchen auf jede Weil« dieselbe zu hintertreiben. So ist von 31 Ver> schmelzungsgegnern eine Feststellungsklage bei der Zivilabteilung des Landgerichts Frankfurt a. M., dem Sitz des Bundes, eingereicht. Die Klage wird am 9. Mai verhandelt werden. Der Klage-Antrag geht dahin, gerichtlich festzustellen, daß nicht durch Mehrheitsbeschluß. sondern nur durch einstimmigen Beschluß aller Mitglieder eine An- aliederung des Bundes an den Verband vollzogen werden könne. Die Kläger machen geltend, daß denen, welche an den gewerk schaftlichen Bestrebungen des Verbandes beziehungsweise der neuen Organisation nicht teilnehmen wollen, die Möglichkeit gegeben werden müsse, nach wie vor in den Genuß der vom Bunde geivährten Unter- stützungen zu kommen, auf die fie durch Beitragszahlung ein Recht erworben hätten. Gegen diesen Standpunkt machte der Referent geltend, daß von erworbenen Rechten" im Sinne der Kläger keine Rede sein könne, da der Bund seinen Mitgliedern kein klagbares Recht auf Unter- stützungen gewährt, und da auch der Bund, wenn er in der bis- herigen Weise fortbestehen bleibt, seinen Verpflichtungen ohne be- deutende Erhöhung der Beiträge auf die Dauer nicht gerecht werden könnte. Weiter wandte sich der Referent gegen einen von Tischen- d ö r f e r verfaßten, in derSoz. Praxis" vom 13. April veröffentlichten Artikel, der in der beabsichtigten Verschmelzung einen Koalition«- zwang für die Verbandsgegner erblickt und von diesem Standpunkt au« gegen die Verschmelzung in der vorgeschlagenen Form polemisiert. Der Referent schloß mit einer warmen Empfehlung der Verschmelzung auf der Grundlage deS vorliegenden Statuten­entwurfs. Die Versammlung trat nunmehr in die Beratung deS Entwurfs em. zu dem eine Reihe von AbänderungSanträgen vorlagen.- Während der Debatte ging ein Antrag von christlichen Gewerkschaftsmitgliedern im Senefelder-Bund ein, der sich gegen die vorgeschlagene Verschmelzung wendet. Der Antrag fand keine Unter- stützung. Nachdem die Versammlung über einige der vorliegenden An- träge zum Statutenentwurf beraten und abgestimmt hatte, wurde der Entwurf samt den AbänderungSanträgen einer besonderen Kommission zur Durchberatung überwiesen. Unterdessen wurden die anderen Punkte der Tagesordnung beraten. Nach einer Diskussion über die Beschickung deS nächsten im Jahre 1907 in Wien stattfindenden internationalen Berufskongresse» beschloß die Versammlung, denselben durch je ein Mitglied des Hauptvorstandes, der Kontrollkommission und der Redaktion der Graphischen Preffe" zu beschicken und das Wesentlichste aus den Verhandlungen des Kongresses in einer besonderen Beilage der .Graphischen Presse" zu veröffentlichen. Hierauf referierte Sillier über den deutschen Gewerkschaftskongreß. Hinsichtlich der M a i f e i e r ist der Redner der Meinung, daß man sich selbstverständlich nach dem Amsterdamer Beschluß richten müsie. Da aber die Arbeitsruhe bisher nicht in imposantem Um- fange durchgeführt worden sei und dieS auch vorläufig nicht der Fall' fein werde, so sei er persönlich der Meinung, es müsse dahin gewirkt werden, daß in allen Industrieländern eine einheitliche, wirkungs- volle Demonstration am Abend des I.Mai veranstaltet werden möge. Eine Delegation zum Gewerkschaftskongreß ist bereits durch die vorige Generalversammlung des Verbandes bestimmt, dieselbe wurde durch die gegenivärtige Versammlung bestätigt. Die Feststellung der Präsenz ergab, daß der Senefelder -Bund durch 45, der Verband der Lithographen zc. durch 52 Delegierte ver­treten fiud. Ferner sind anwesend Vertretungen der beiden Vor- stände, derGraphischen Presse", des Buch- und Steindruckerei- Hülfsarbeiter-Verbandes, des Buchbinder-Verbandes, der Lithographen und Steindrucker Oesterreichs sowie der Generalkommission der Ge- werkschaften Deutschlands . Berlin . 24. April 1905. Die gestern abgebrochene Statutenberatung wurde heute auf der Grundlage der Arbeiten der gestern eingesetzten Kommission fortgesetzt. Aus dem durch Beschluß der Generalversammlung zustande gekommenen Statut für die neue gemeinsame Organisation führen wir hier die wesentlichsten Bestimmungen an. Der Name der Organisation lautet:Deutscher S e n e» selber Bund(Verband der Lithographen, Stein« drucker und verwandten Berufe)". Ueber den Zweck des Bundes sagt§ 1:Der Deutsche Sene« selber Bund bezweckt die Vertretung der gewerblichen, sowie die Förderung der geistigen und materiellen Interessen seiner Mitglieder. Derselbe besteht aus folgenden drei Kassen: l. GewerkschaftSkasso mit Reise-, Arbeitslosen- und Umzugsunterstützung: ll. Kranken- unterstützungS- und Sterbekasse; III. Invaliden- und Witwenkasse." Die Trennung in drei Kassen ist erfolgt mit Rücksicht auf die Verschmelzungsgegner, welche sagten:Ihr wollt die Verschmelzung nur deshalb, um unser Geld zu verstreiken." Um diesem Einwand zu begegnen, hat man die Kasse für reine Unterstützungszwecke von der Kasse, die den gewerkschaftlichen Aufgaben dient, völlig getrennt, jedoch gehört jedes Mitglied des neuen Bundes allen drei Kassen an. Als Aufgaben, welche durch die Gewerkschaftskasse erfüllt werden sollen, nennt der zweite Teil des Z 1:Erzielung möglichst günstiger Lohn- und Arbeitsbedingungen auf gesetzlichem Wegeach Maßgabe des§ 152 der Gewerbe-Ordnung; Erringung em-ö Maximal-Arbeitstages und Minimallohnes; Abschaffung der Sonntagsarbeit, der Ueberzeit-, Akkord-, Tantieme- und Hausarbeit; Beseitigung der Uebelstände im Lehrlingswesen und solcher Fabrikordnungen, welche der Ehre und den Interessen bu Mtglieder zuwiderlaufen; Gewährung von unentgeltlichem Rechte- schütz; Unterstützung an Arbeitslose am Ort und auf der Reise de-- findliche Mitglieder sowie an solche, deren Arbeitslosigkeit infolge einer Maßregelung, eines Streiks oder einer Aussperrung entstanden ist; Unterstützung an Mitglieder, welche zu Reserve- oder Landwehr- Übungen eingezogen werden; Umzugskosten- Unterstützung an Mit-' glieder, welche einen eigenen Hausstand führen, bei Ortswechsel, de» dingt durch Arbeitswechsel; Pflege des Arbeitsnachweises und Ver- kehrswesenS, Veranstaltung von Berufsstatistiken; soziale, technische und wissenschaftliche Belehrung in Wort und Schrift, durch Versamm- lungen und das Fachorgan; Pflege internationaler Solidarität." Zum Eintritt berechtigt ist nach§ 2 jeder im Berufe täfige Lithograph und Steindrucker sowie die in diesen Berufen tättgen Zeichner und Maler, ferner die Reproduktions-Photographen, Licht- drucker, Chemigraphen, Zinkdrucker, Kupferstecher, Kupferdrucker. Notenstecher, Notendrucker und Tapetendrucker. Jeder Neueintretenbe hat allen drei Kassen zugleich beizutreten. Nach ß 14 beträgt der wöchentliche Beitrag 1,20 M. Hiervon werden 60 Pf. der GewcrkschastS-, 35 Pf. der Kranken- und Sterbe- lasse, 25 Pf. der Invaliden« und Witwenkaffe überwiesen. Für lokale Zwecke können besondere Beiträge erhoben werden. In den§§ 1721 werden die durch die Gewerkschaftskasie zu leistenden Unterstützungen festgesetzt. Danach gelten für die Arbeits- losenunterstützung am Ort folgende Sätze: Bei mindestens 26 Wochenbeiträgen 4 Wochen a 9 M. 62 8 n 9, 156 260 520 8 10 15 a 12 a 12 a 12 36 M. 72. 96. 120, 180 Die gleiche Staffel gilt auch für die Reiseunterstützung, mit der Maßgabe, daß dieselbe mit 4 Pf. pro Kilometer bis zur Höhe der angegebenen Sätze gewährt wird. Umzugsunterstützung wird gewährt bei einer Entfernung von 1024 Kilometer pro Kilometer 1 M., bei 25 Kilometer und darüber nach Leistung von 52 Wochenbeiträgen 72 M., 156 Bei« trägen 96 M.. 260 Beiträgen 120 M.. 520 Beiträgen 180 M. Mitglieder, die wegen Eintretens für die Interessen deZ Bunde? gemaßregelt worden sind, erhalten eine Unterstützung von slt deZ von ihnen verdienten Lohnes, Verheiratete für jedes Kind 1 M. extra. Die Gemahregeltei, Unterstützung wird so lange gezahlt, bis den Betreffenden eine gleichwertige Arbeit nachgewiesen ist. Die Kranken- und Sterbekasse gewährt an Krankenunterstützung nach 26 wöchentlicher Mitgliedschaft auf die Dauer von 13 Wochen, nach 52 wöchentlicher Mitgliedschaft auf die Dauer von 26 Wochen, nach 104ivöchentlicher Mitgliedschaft auf die Dauer von 52 Wochen für jeden Wochentag 2 M. Nachdem die Beratung des Unterstützungswesens soweit ge« diehen war, wurde über die Frage der Gaueinteilung mit an« gestellten Gauleitern verhandelt. Hierüber entstand eine längere Debatte. Vorherrschend war die Meinung, daß die Gaueinteilung eine erstrebenswerte Einrichtung fei, auf deren Verwirklichung hin- gearbeitet werden müsse, aber der gegenwärtige Zeitpunkt ser nicht geeignet zur Durchführung derselben. Durch Annahme einer Resolution erklärte die Versammlung, die praktische Durchführung der Gaueinteilung ist zurzeit verfrüht, und mit Rucksicht auf die Ver« schmelzung ist diese Frage bis zur nächsten Generalversammlung zu vertagen. Berlin . 26. April. In der heutigen Sitzung wurde die Statutenberatung bei dem Bestimmungen über das Unterstützungswesen wieder aufgenommen. Nach den gefaßten Beschlüssen wird ein Sterbegeld gewährt von 50 M. nach 26 wöchentlicher, 100 M. nach 62 wöchentlicher Mitglied- schast. Verheiratete Mitglieder, die wenigstens 4 Jahre dem Bunde angehören, erhalten beim Tode ihrer Frau einen Betrag zu den Beerdigungskosten von 50 M. Die Jnvalidenunterstützung beträgt wöchentlich 7 M. An Witwcnunterstützung werden wöchentlich 3,50 M. gewährt. Der Statutenentwurfenthälthierzudie Bestimmung:Bei einem dem allgemeinen Sittlichkeitsgefühl zuwiderlaufenden Lebenswandel kommt die Unterstützung in Wegfall." Hierüber entstand eine Debatte, die mit der Streichung der angeführten Bestimmung und der Annahme eines Antrages, welcher besagt, daß die nichtangetraute Lebensgefährtin eines Mitgliedes zum Bezüge der Witwenunter- 'tützung berechtigt ist, falls gesetzliche Gründe die Eheschließung hindern. Damit sind die Besttmmungen über das Unterstützungs« Wesen erledigt. ES folgt die Beratung derjenigen Paragraphen. welch« über Organisatton und Verwaltung des Bundes handeln. Die hierher gehörenden Einrichtungen entsprechen im wesentlichen denen aller gewerkschaftlichen Zentralverbände. Hinsichtlich des Arbeits« Nachweises beffimmt das Statut, daß jede Mitgliedschaft, wenn irgend möglich, einen örtlichen Arbeitsnachweis einzurichten hat. Für jeden Agitationsbezirk ist ein zentralisierter Arbeitsnachweis zu errichten. der einerseits mit den örtlichen, andererseits nnt dem vom Haupt« vorstände einzurichtenden Zentral-ArbeitSnachweis in Verbindung teht, zu dem Zwecke, Arbeitslose solchen Orten zuzuweisen, wo Mangel an Arbeitskräften besteht. Ein hierzu vorliegender An- trag, in allen Zahlstellen die Errichtung paritättscher Arbeits« nachweise anzustreben, wurde dem Hauptvorstande zur Berücksichtigung überwiesen. Als Organ des Bundes, welches jedem Mitglied unentgeltlich zu liefern ist, bestimmt doS Statut die.Graphische Presse".