Dr. 98. 22. Jahrgang.
Kongreß der Lithographen, Steindrucker und Berufs
genoffen.
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Wahlen zum Hauptvorstand hatten folgendes Ergebnis: Hauptvorsitzender Sillier, Hauptfaffierer Bra II( beide bekleideten seither die gleichen Aemter im Seut hielten zunächst sowohl der Senefelder - Bund wie der Ver- Verband der Lithographen usw.), Sekretär Lange- Frankfurt a. M. Band der Lithographen 2c. getrennte Sigungen ab, in denen jede( bisher 2. Vorsitzender des Senefelder - Bundes). Die Genannten find in Organisation für sich zu den bisher gefaßten Beschlüssen Stellung nahm. geheimer Abstimmung nahezu einstimmig gewählt. Der bisherige HauptDie Sigung , an der die Delegierten des Senefelder Bundes hohen Alters und persönlicher Verhältnisse nicht nach Berlin übertassierer des Senefelder - Bundes, Dietrich Frankfurt a. M., der wegen allein teilnahmen, nahm folgenden Antrag gegen 3 Stimmen an: Die Generalversammlung des Deutschen Senefelder - Bundes siedeln kann, wird mit jährlich 2000 m. pensioniert und erklärte, daß akzeptiert ausdrücklich alle in den vorangegangenen Sigungen, es ihm ein Bedürfnis sei, auch ferner noch innerhalb der Frankfurter denen die Delegierten der 6. Generalversammlung des Verbandes Mitgliedschaft für die Interessen des Bundes zu arbeiten. der Lithographen, Steindrucker und Berufsgenossen als beratende der Preßkommission Frankfurt a. M. bestimmt. Obier, der Als Siz der Kontrollkommission wurde Dresden , als Sig Gäste beiwohnten, gefaßten Beschlüsse. Insbesondere erklärt die Generalversammlung das dort angenommene Statut, durch welches bisherige Redakteur der„ Graphischen Presse", wurde wieder mit der Bund sich zu einer Organisation im Sinne des§ 152 der Gewerbe- Ordnung ausbaut und damit die Rechte seiner MitDie nächste Generalversammlung findet in Hannover statt. glieder wesentlich erweitert, für das vom 1. Juli 1905 gültige In der Nachmittagssigung wurde der lezte Punkt der TagesStatut des Deutschen Senefelder- Bundes." ordnung: Zarifbewegungen
8wei der Delegierten, die gegen den Antrag gestimmt hatten, erklärten hierzu, fie erkennen an, daß alles geschehen sei, um den Bundesmitgliedern möglichst entgegenzukommen. Da jedoch das Entgegenkommen nicht soweit gehe, wie sie, die beiden Delegierten, erwarteten, müßten sie gegen den Antrag stimmen. Damit fei aber feine böse Absicht verbunden, auch solle damit keine grundsätzliche Gegnerschaft gegen die Verschmelzung ausgesprochen werden. Inzwischen war eine aus drei Personen bestehende Abordnung der gesonderten Versammlung des Verbandes erschienen, in deren Auftrag Sillier folgenden Antrag einreichte: Die Generalversammlung des Verbandes der Lithographen, Steinbruder und verwandten Berufe nimmt mit Befriedigung Kenntnis von den umgeänderten Statutenbestimmungen des Sene felder - Bundes. Die Generalversammlung erkennt an, daß mit biefem Statut der wirtschaftliche Kampf in vollem Maße bertreten wird, wie auch die bisherigen Bundeseinrichtungen in noch stärkerem Maße gesichert erscheinen, so daß damit der Verband der Lithographen, Steinbruder und verwandten Berufe überflüssig ift. Die Generalversammlung stellt somit an die Generalbersammlung des Deutschen Senefelder- Bundes den Antrag, den Verband der Lithographen, Steindrucker und verwandten Berufe bei Inkrafttreten des abgeänderten Senefelder Bund- Statutes mit Attiven und Passiven zu übernehmen."
Aus den Reihen der Delegierten des Senefelder - Bundes ging nachstehender Antrag ein, der in namentlicher Abstimmung gegen drei Stimmen angenommen wurde:
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Die Generalversammlung des deutschen Senefelder - Bundes beschließt, am 1. Juli 1905 den Verband der Lithographen, Steinbruder und verwandten Berufe mit sämtlichen Attiven und Basfiben aufzunehmen. Die in der Generalversammlung des Deutschen Senefelder Bundes angenommenen angenommenen Uebergangsbestimmungen, die hiermit ausdrücklich akzeptiert werden, finden dabei Anwendung, ebenso§ 15 des jezigen, beztv.§ 13c des vom 1. Juli ab gültigen Statuts. Das bom genannten Verband übers gebene Vermögen wird der Kasse I des Bundes, der Gewerkschaftstasse, überwiesen."
Hierauf begann wieder die gemeinsame Tagung der beiderseitigen Delegierten. Die Versammlung sezte die
Anstellungsbedingungen der Bundesbeamten fest und nahm folgende Gehaltsstala an: Das Anfangsgehalt aller von der Generalversammlung fest Angestellten beträgt jährlich 2000 m. Dasselbe steigt für den Hauptborsigenden und dem Hauptkassierer jährlich um 75 m. bis zum Höchstbetrage von 2800 M. Der Kaffierer erhält außerdem 300 Mart Mankogelb jährlich. Das Gehalt des Rebatteurs und der weiteren Angestellten des Hauptvorstandes steigt bis 2600 Mart im Jahre. Das Gehalt der in Gauen oder Mitgliedschaften Angestellten steigt jährlich um 50 Mart bis 2400 Mart. Alle Festangestellten werden bei der Unterstügungsvereinigung bersichert, die Beiträge zahlt der Bund. Alle Angestellten haben jährlich 2 Wochen Ferien.
Nachdem die Gehaltsfrage geregelt war, wurde einstimmig und ohne Debatte Berlin als Siz des Hauptborstandes bestimmt. Die
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diesem Amt betraut.
8 weiter Verhandlungstag. Vorstands- und Ausschußberichte fortgefahren. Nach Eröffnung der Sigung wird in der Diskussion de
Dirschel Fürth tritisiert mehrfach das Verhalten des Vorstandes bezüglich der Agitation. Mit der Inszenierung des Berliner Streits sei man in Fürth nicht einverstanden. Man hätte sich selber richtet werde. Redner tabelt auch, daß man sich im Zentralvorstand erst verständigen müssen mit Fürth , weil dort Berliner Arbeit verhäufig nicht einig gewesen sei. Ferner kritisiert Redner das Verhalten des Abgeordneten Horn, der im Reichstage nicht auf die Bustände der Glashütten in Bayern eingegangen sei. Zum Schluß empfiehlt Dirschel die Prüfung des Zusammenschlusses mit den Organisationen der Töpfer, Porzellanarbeiter und Glaser.
Groß Dfer erkennt im allgemeinen die Tätigkeit des Vorbehandelt. Der Referent D bier besprach eingehend die Bewegungen, in mancher Beziehung in der Agitation mehr geschehen. standes als den Verhältnissen entsprechend an, jedoch hätte können welche in München , Leipzig und Nürnberg stattgefunden haben, und Ein großer Teil der Schuld liege an den Mitgliedern, die nüpfte daran taftische Erwägungen.- Dem Referat folgte ihren Verpflichtungen dem Verbande gegenüber nicht gerecht würden. vertreten, daß Tarifverträge, namentlich wenn fie auf längere Zeit fehr notwendig, weil sich darauf die ganze Agitation aufbauen eine rege Aussprache. Vereinzelt wurde die die Anschauung Das Solidaritätsgefühl fehle vielfach. Die Pflege der Statistik sei abgeschlossen werden, nicht dem Interesse der Arbeitnehmer dienen. müsse.
versuchen müsse, lokale Tarife abzuschließen, auf deren Grundlage dem Fahrwaffer, daß teilweise der Vorstand scharf kritisiert wird, Die vorherrschende Meinung war dagegen die, daß man zunächst Die weitere Diskussion des ganzen Vormittags bewegt sich in man dann zu einer Tarifgemeinschaft für ganz Deutschland tommen andererseits wird sein Verhalten als forrekt bezeichnet. Aus alledem müsse. Weiter wurde betont, daß bei den Bewegungen das Biel flingt heraus, daß es an Arbeitskräften fehlt und daß das Be ins Auge gefaßt werden müsse: Achtstündige Arbeitszeit für Litho- dürfnis nach einer größeren Agitation vorhanden ist. Schließlich graphen, neunstündige Arbeitszeit für Steindrucker, Aufbesserung der gelangte furz vor Mittag ein Antrag auf Schluß der Debatte zur Löhne, Regelung des Lehrlingswesens. Im Anschluß an einen in der Debatte erörterten Einzelfall fand folgender Antrag Annahme:
" In Rücksicht auf die Tarifbewegung in Nürnberg beschließt die Generalversammlung, die Nürnberger Kollegen, besonders die Lohnkommission zu ersuchen, an ihrer Bewegung festzuhalten und sie energisch durchzuführen."
Bur allgemeinen Frage der Tarifbewegung wurde folgende Resolution angenommen: Die Generalversammlung beschließt: Es ist mit aller Straft für Durchführung unserer tariflichen Forderungen zu wirken, und es ist überall da, wo die Verhältnisse für einen Tarifabschluß günstig liegen, für den Abschluß forporativer Arbeitsverträge energisch einzutreten. Im übrigen foll an allen Blägen für Durch führung unserer allgemeinen Forderungen in bezug auf Lohn- und Arbeitsverhältnisse gesorgt werden."
Damit ist die Tagesordnung erledigt.
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Annahme.
Nachmittagssigung.
in längeren Ausführungen die gegen den Vorstand erhobenen VorIn der Nachmittagsfizung sucht Girbig in seinem Schlußwort würfe zurückzuweisen, namentlich bezüglich des Berliner Streits. Der Vorstand habe vollkommen torreft gehandelt. In einzelnen Fällen, in denen Irrtümer vorgekommen, liege die Schuld an ungenügender Information oder unrichtiger Darstellung des Sachverhalts durch die Zahlstellen.
Dem Vorstande bezw. dem Kassierer wird sodann einstimmig Decharge erteilt.
Bum Punkt 7 der Tagesordnung Sonntagsarbeit " referiert Wußmann- Weißwasser . Die Einführung der Sonntagsruhe sei eine der brennendsten Fragen für die Glasarbeiterschaft. Die technische Entwickelung sei heute soweit vorgeschritten, daß das Unternehmertum ohne jeden Schaden die Sonntagsarbeit abschaffen tönne. Es müsse darauf gedrungen werden, daß die Ausnahmebestimmungen in der Gewerbe- Ordnung beseitigt würden. Lange Arbeitszeit bedinge nicht nur niedere Löhne, sondern erhalte auch die indifferenten Kollegen in der Unwissenheit. Mit Petitionen fei bei der Regierung und beim Unternehmerfum nichts zu erreichen, deshalb empfehle sich eine andere Tattit als bisher. Es müsse durch Flugblätter und Broschüren auf die gesundheitsschädliche Bes schäftigung in den Glashütten hingewiesen und die unbedingte Sonntagsruhe gefordert werden; auch empfehle es sich, die Angelegenheit in öffentlichen Voltsversammlungen zu behandeln. Redner bringt eine dementsprechende Resolution" ein.
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Mehrere Redner find der Ansicht, daß man doch den Weg der Petitionen wieder beschreiten müsse. Schließlich liegen drei Reso lutionen vor: die des Referenten, des Abgeordneten Horn und des Delegierten Peschel- Deuben. Da eine Einigung nicht zu er zielen ist, so wird eine dreigliedrige Redaktionskommission gewählt, welche nach Schluß der Sigung die drei Resolutionen in einer möglichst für alle annehmbaren Fassung vereinigen foll.
Weiter wird noch eine Kommission von fünf Bersonen beauf tragt, alle vom Vorstande und den Zahlstellen vorliegenden Anträge, die finanzielle Aufwendungen erfordern, zu prüfen und der General bersammlung das Resultat der Prüfung in bestimmten Vorschlägen zu unterbreiten.
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