Bfct KresSauSschvH zv Kattowitz rmd«et BezirkSavSschutz zu Oppeln erklärten jedoch die Wahlen für gültig. Entscheidend sei allein die Eintragung des Majors als Eigentümer jenes Hauses in das Grundbuch. Das Grundbuch habe kraft Gesetzes öffentlichen Glauben. Am 6. Mai beschäftigte sich das Ober-V«rlvaltungS- ?1 e t i ch t als Revisionsinstanz mit der Sache. Der persönlich er- chienene Major erklärte unumwunden, daß die grundbuchliche Uebertragung des Grundstücks auf seinen Namen nur den Zweck gehabt habe, seine Wahl zu ermöglichen und der Bergwerks-Gesell- schast Einfluß zu verschaffen.— Das Ober.Verwaltungsgericht erklärte jedoch beide Wahlen der ersten Abteilung für ungültig, indem es unter Aufhebung der Vorentscheidung dem Antrage des Gemeinde. Vorstehers folgte. Rekrutcnidyll an Bord eines Torpedobootes. Aus Kiel wird UNS vom B. Mai berichtet: Auch bei der Marine sind seit einiger Zeit die Misthandlungsprozesse an der Tagesordnung. So hatte sich gestern Nsieder vor dem Kriegsgericht der ersten Marine- Inspektion der Bootsmannsmaat Langenau vom Torpedoboot.8. 32' wegen Misthandlung und vorschriftswidriger Behandlung Untergebener zu verantworten. Dem Angeklagten wurden eine ganze Reihe von Fällen zur Last gelegt, in denen er Rekruten, wenn sie bei der Instruktion mit der Antwort nicht schnell genug waren oder wenn bei Uebungen die Ausführung des Befehls zu langsam erfolgte, mit Püffen und Ohrfeigen regalierte. Den Matrosen Stoll hat er mindestens zehnmal mit der Faust unters Kinn(je schlagen. Einmal versetzte er ihm beim Springen über das Brertseitrohr,„um ihm etwas nachzuhelfen', einen Stost in den Rücken, dast jener zu Boden stürzte. Darauf rist er noch sein Opfer mehrere Male am Ohr und liest den Mann, trotzdem er über heftige Schmerzen klagte, die Uebung noch zweimal wiederholen. Austerdem pflegte dieser Rekruten- Pädagoge seine Untergebenen mit Stiefeln zuwerfen und fein Schimpfwörterlexikon stand an Ausgiebigkeit dem Kasernenhof- sprachschatz seiner Kollegen von der Landarmee kaum nach. Ein beliebtes Spästchen des Angeklagten war eS, dast er seinen Mann- schaften die Uniformstücke auf das Deck warf, damit sie bei den beschränkten Raumverhältnissen des Bootes über Bord,«in die große Kiste", wie er sich ausdrückte, kollern mußten. Die Zeugen konnten sich der einzelnen Vorfälle nicht mehr recht entsinnen— auch bei den Marincrekruten scheint sich vor dem Kriegsbericht, wenn sie Vorgesetzte belasten sollen, leicht Gedächtinsschwäche einznstellen. Schlietzlich erkannte das Gericht, trotzdem zwei Fälle vorschrists- widriger Behandlung und fünf Fälle von Misthandlung als erwiesen erachtet wurden, auf ganze sechs Wochen Mittelarrest. Weitere gerichtliche Verfolgung von Misthandlungen, die in der Ab- teilung des Angeklagten vorgefallen sein sollen, wurde in Aussicht gestellt. Solche milden Urteile werden den Torpedomatrosen das ohne- hin schwere Leben an Bord der Boote kaum erträglicher gestalten.— Kasernennot. Aus Metz wird vom<Z. Mai berichtet: Eine unglaubliche Roheit gegen einen Rekruten ließen sich am 29. März 1905 die alten Leute: Muketiere Biersa, van den Brock und Trompetter 3./131 zuschulden kommen. Als der»- Rekrut Tnieson Arbeiten für Biersa nicht verrichten wollte, wurde er abends nach Zapfenstreich im Hemd auf die Stube des Biersa geholt und durch Klopfpeitschen- hiebe gezwungen, in der Kniebeuge einen Schemel zu strecken. Später wurde er durch Schläge gezwungen, auf ein Spind zu klettern und dort dieselbe Prozedur mit zwei Schemeln zu machen. Nach der Rückkehr auf seine Stube sollte er„Parole melden", da? heißt, wie viel Tage die alten Leute noch zu dienen haben. Als er dies nicht konnte, mihhandelte ihn van den Brock so unmenschlich, daß Trueson im Hemd fortlief, sich in den Scheibenkeller flüchtete und hinter den Scheiben ein Versteck suchte. Aber auch hier spürten ihn seine hartherzigen Peiniger auf und prügelten ihn wieder nach oben, bis ein Musketier sagte:„Nun ist'S genug!" Trueson meldete sich krank, man konstatierte bei der Untersuchung gegen 69 blutunterlaufene Striemen auf dem Rücken, es war kein Platz in der Größe eines Fünfmarkstückes am Rücken. welcher nicht mit Striemen bedeckt war. Das Urteil des Kriegsgerichts lautete: Biersa und van den Brock erhalten je vier Monate Gefängnis, Trompetter drei Monate Ge« fängniS. Der Gerichtsherr legte gegen dieses Urteil Berufung ein, weil die Strafen in Anbetracht der bewiesenen Roheit zu niedrig erschienen, der Angeklagte Trompetter, weil die Strafe zu hoch sei. Das Oberkriegsgencht bestätigte jedoch jetzt das Urteil, rechnete aber Trompetter, der sich weniger bedeutend beteiligt hatte, einen Monat der erlittenen Untersuchungshaft an. Die sonst beteiligten Musketiere waren mit Mittelarreststrafen von fünf bis drei Wochen für ihre abscheulichen Handlungen bedacht.— Der Saarburger Freispruch. Die Begründung deS Urteil« im Saarburger Aufruhrprozest lmitet: Weder in objektiver noch in subjektiver Beziehung ist der Beweis dafür erbracht, dast ein Urteil auf Grund des§ 107 des Militär- Strafgesetzbuches(Aufruhrparagraph) ausgesprochen werden kann. Was de» ilhif„Ulanen 15 antreten" anbetrifft, so ist erwiesen, daß die Nachricht vorhergegangen war, daß ein Ulan verhastet werde. Erst nach einer Paule ertönte der Ruf„Ulanen 16 antreten". Dast der Ruf in der Absicht geschehen ist, die Verhaftung des Ulanen zu verhindern, ist keineswegs erwiesen. Gerade weil es hieß:«Jetzt ist etwas vorgefallen", sind die Ulanen zum Nachhauseweg angetreten. Dast sie nun herausgingen, geschah nicht in der Absicht, mit vereinten Kräften tätlich gegen den Vor- gesetzten vorzugehen. ES ist nicht erwiesen, daß die An- geklagten eS mit vereinten Kräften unternommen haben, sich dem Vorgesetzten zu widersetzen oder Tätlichkeiten gegen denselben zu bcaehen. Es kommt dazu in Betracht, dast das Ergebnis der Beweis- aufnähme keineswegs festgestellt hat, wer von den Angeklagten die Tätlichleiten begangen hat. Die Aussagen des Düring und DieHl, die Konieczny schwer belasten, haben sich als nicht genügend er- wiesen, auch liegt nichts vor, waS den Tatbestand eines militärischen Vergehens oder Verbrechen« erweisen könnte. Vielleicht kann die Strafe auf disziplinarischem Wege erledigt werden. Das gewaltsame Entreißen des Seitengewehrs müßte bestraft werden, wenn der An- greiser wußte,' dast der Angegriffene ein Vorgesetzter war. Nach den Aussagen des Unteroffizier« waren die Rekruten damals nicht darüber infornnert worden, dast Jnfanteriepatrouillen Ulanen zu befehlen hätten und wie eine Jnfanteriepatrouille ausgestattet wird. Weier hatte gar keinen Begriff davon, dast er es mit einer Patrouille zu tun hatte. Seine Verteidigung ist sehr glaubhast. Noch weniger Beweismaterial liegt gegen Zech und Niederich vor. Keiner von den Zeugen hat aussagen können, dast die beiden sich an der Sache beteiligt haben. Ihre erste Verurteilung ist auch nur erfolgt, weil sie Genossen von Konieczny waren. Sie hatten fich gemeinsam an feinen Tisch niedergelassen und infolgedessen an der Zusammen- rottung beteiligt. Dem Oberkriegsgericht fehlt dafür jeder Beiveis. Was die übrigen fünf Angeklagten betrifft, so ist nach den Aussagen von sechs neuen Zeugen, die sehr bestimmte und glaubhafte Be- kundungen gemacht haben, erwiesen, dast nur drei oder vier Mann vor der Wirtschaft mit der Pattouille zu wn gehabt haben, die übrigen waren weggegangen. Gegen Konieczny war Anklage er- hoben worden wegen tätlichen Angriffs gegen einen Vorgesetzten, weil er dem Patrouillen-Gefreiten Diehl einen Fußtritt gegeben , haben soll. Diehl hatte bei der Patrouille gar nichts zu suchen und war kein Vorgesetzter. Die Berufung deS Gerichtsherrn ist zu verwerfen. Es ist nicht erwiesen— es ist nicht erwiesen— noch weniger Beweismaterial liegt vor, so lautet eS nun im Urteil des Ober« kriegsgcrichts und erfolgte die völlige Freisprechung der schwer An» geklagten. Aber vor dem Krieasgerichr hiest es: es ist erwiesen— es ist erioiesen— es ist erwiesen, und fünfjährige Zuchthaus - und Gefängnisstrafen wurden verhängt.' Bestände im Militärstrafprozeß die Berufung ebensowenig wie im bürgerlichen Strafprozeß, so wären Unschuldige auf fünf Jahre in den Kerker geworfen. Wie selten ein Vorkommnis, beweist dieser Saarburgcr Fall die Notwendigkeit und absolute Dringlichkeit der Einführung der Berufungsinstanz für die dttl Landgerichte» unter- stehenden Straftaten!— Sudwestafrika. Offiziell wird gemeldet: Zur Erkundung des Kaukau-Feldts brach Oberleutnant Gräff der 10. Kompagnie mit 30 Mann und 6 Kamelen am 15. März von Otjituo in Richtung Neinei auf. Wassermangel nnd dichter Busch zwangen ihn, nicht längs des Apato, sondern über Karakubisa am Omuramba und Amatako zu marschieren. Am 12. April traf er bei K a u r a m a eine Hererowerft, stürntte sie nach heftigem Widerstand und erbeutete 90 Stück Großvieh. Vom Feinde fielen sieben Mann, diesseits ein Reiter. Hierauf wurde eine große Werft bei G a u t s ch a festgestellt, zu deren Fortnahme die Stärke der Patrouille nicht ausreichte. Oberleutnant Gräff wartet bei Ukeidis eine Verstärkung von 40 Mann mit zwei Maschinengewehren ab, die zu ihm abgeschickt wurde. In den KaraSbergin erreichte am 26. April Leutnant von Detten mit einem Zuge bei GancnnS(20 Kilometer östlich Nu- rudas) den nach Osten abziehenden Morenag, den er angriff. Nachdem am 27. April Hauptmann Winterfeldt mit V e r st ä r- k u n g e n eingetroffen war, wurde der Gegner mit einem Bcrlnst von mindestens 1b Toten in die Berge östlich Ganams geworfen, wo seine Spuren auseinanderlaufen. Diesseits sind sechs Mann gefallen, zehn Mann sind verwundet. Die gegen die Banden des Bethanier-Kapitäns Cornelius entsandte Abteilung Zwehl traf am 1. d. M. drei Werften mn Kutip(etwa 75 Kilometer südwestlich Gibeon) und warf den Gegner, von dem 24 Mann fielen, in süd- östlicher Richtung. 500 Stück Großvieh und 2000 Stück Kleinvieh wurden erbeutet. Diesseits find keine V e r- lüfte zu verzeichnen. In einer brieflichen Nachricht, die die„Frankfurter Zeitung " veröffentlicht, gibt der Verfasser seinem Erstaunen darüber Aus» druck, dast man in Deutschland die Gefechte der Abteilungen Kirchner und M e i st e r im Geitsaub-Revier und bei Groß-NabaS im März d. I. als S i e g e bezeichnet habe. Speziell das eine Mal seien im Gegenteil die deutschen Truppen nur mit Mühe einer schweren Niederlage entgangen: «Beide Mal ist es dem Gegner gelungen, einem Teil unserer Truppen schwere Verluste zuzufügen, denn die Abteilung Kirchner hatte an Toten und Verwundeten etwa 40 Mann, das ist etwa 30 Proz., während die Abteilung Meister bei Grost-Nabas 50 bis 60 Tote und Verwundete hatte. Wie in deuffchen Zeitungen dieses Gefecht als ein Sieg dargestellt werden kann, ist hier u n- erfindlich. Di« Leute waren vor Anstrengung und Wasser- mangel derart erschöpft, daß sie zu einer Ausnutzung deS Sieges gar nicht mehr fähig gewesen wären. Der Sturm war ein Verzweiflungsakt, und die Wichois ließen nur von der Abteilung ab, weil Oberst Deimling im Anrücken war, sonst wäre vom Bataillon Meister wenig übrig geblieben." Hueland. Schweiz . Einen großen Wahlerfolg erzielte die Sozialdemokratie bei den am Sonntag stattgehabten GrostratSwahlen. Wie uns ein Privattelegramm berichtet, wurden von der Sozialdemokratie 16 neue Sitze erobert. Di« Sozialdemokratie brachte es aus 33 Vertreter gegen bisherige 22. Die Freisinnigen verloren von rhren bisherigen 66 Sitzen 16, die Konservativen von ihren 39 Sitzen 30. Der Genosse Wullschläger wurde mit grösterer Stimnwnzahl(9377) wieder- gewählt. Die Regierungswahlen ergaben die Wiederwahl der bisherigen 6 Regierungsräte. An Stelle Bischoffs, der demissionierte, wurde der Konservative Burckhard Fetscherin neu gewählt. Frankreich . Der Kultusminister über Trennung von Staat und Kirche. In Auxerre , wo Combes im Oktober die Trennung von Staat und Kirche offiziell zur Debatte stellte, hielt Kultusminister Bienvenue Martin eine Rede, worin er erklärte, die Regierung fei entschlossen, die Separation durchzuführen und sich allein auf die republikanische Mehrheit zu stutzen. Alle Spekulationen der Opposition würden in dieser Beziehung getäuscht werden. Italien . verhafteter Anarchist. In Kairo wurde ein gewisser Jaffey aus Lorcto verhaftet. Jaffey war Zollwächter, desertierte im Jahre 1900 und soll dann BreScin nach Monza begleitet und ihm bei der Vor- bereitung deS Attentates geholfen haben. Der Verbrecher wurde damals in contumseism zu lebenslänglichem Zuchthause verurteilt. Rom , 6. Mai. Heftige Szene im Stadtrat von Florenz . In der gestrigen Stadtratssitzimg in Florenz kam eS durch die Provokation des Bürgermeisters Marchese Nicolini zu einer heftigen Szene mit den sozialistischen Stadtverordneten. Genosse Pescetti , der frühere Abgeordnete von Florenz III, hatte bei der Diskussion über die Bewilligung von städttschcn Lokalen an Militärvereine das Wort ergriffen, um zu erklären, daß_ er und seine politischen Freunde die Konzessionen billigten, aber darauf rechneten, daß auch den in der ArbeitSkammer organisierten Arbeiter» ein Lokal zur Verfügung gestellt werde. Der Bürgermeister Nicolini— der- selbe, der wahrend des Eisenbahnerstreiks für die Streikbrecher sammelte— wurde hochrot im Gesicht nnd fuhr auf:„Der Arbeits« lanimer bewilligen wir nun nnd nimmer Lokale, weil sie nicht die Interessen der Arbeiter vertritt, sondern die der Sozialisten" usw., eine ganze Schimpflitanei. Die Sozialisten protestierten gegen die Ausfälle des Bürgermeisters, die Konservativen antworteten mit Schimpflvorten. Am lautesten schrie der Herzog S t r o z z i. als ihm aber Genosse PeScetti zurief:«Sie sollten lieber Ihre Schulden bezabken!" zog er eS vor, den Saal zu verlassen.— Amerika. Ein Bollwerk der Reaktion. New U o r k. 25. April. (Eig. 8er.) Die bekannte Entscheidung des OberbnndeSgerichts gegen die Bäckerei-Arbeiter des Staates New Dork erinnert an einige ähnliche Entscheidungen. Als der Kongreß vor etlichen Jahren die Ein- fnhrung einer allgemeinen Einkommensteuer beschlossen hatte, kam das OberbundeSgencht den«armen Reichen" gerade so zu Hülfe, wie jetzt den Bäckermeistern. Die Einkommensteuer wurde als eine ver- sajsungswidrige Institution erklärt. Verfassungswidrig ist jeder soziale Fortschritt, verfassungswidrig jede Beschränkung der unbe- schränkten Ausbeutung. Im Staate Utah war ein Gesetz, ähnlich dem des Staates New Dork, angenomnien worden, das die Arbeitszeit in Schmelz - Hütten und Bergwerken aus sanitären Gründen auf acht Stunden beschränkte. Auch damals ward jenes Gesetz angefochten, weil eS der Verfassung widerspräche. Das Oberbundesgericht entschied aber, da« Gesetz stehe nicht im Widerspruch mit dem 14. Amendement der Konstitution, weil es sich um eine polizeiliche Maßregel handele, die im Interesse der Arbeiter liege. Inzwischen ist einer der damaligen Richter gestorben. An seine Stelle trat ein.zuverlässigerer" Mann, und was in beziig auf das Utaher Gesetz Rechtens war, ist beim New Dorker Gesetz verfassungs- widrig geworden. Und doch erfolgte die Annahme des Gesetzes, das die Arbeitszeit in de» Bäckereien des Staates New Aork auf sechzig Stunden begrenzen wollte, nur ans rein sanitären Gründen. Die Auffassung, daß es sich um eine im Interesse der Gesundheit liegende Maßnahme handelte, ward auch von dem Appellhof deS Staates New Aork geteilt.—_ Vom ostafiatischen Kriegsschauplätze. Wie Frankreich Neutralität übt! Hongkong , 7. Mai. („Laffan'-Meldilng.) Der nach der Kamranh-Bucht entsalidte Berichterstatter des„Bureau Laffau" kabelt jetzt über den Aufenthalt des russischen GeschwadevA' in der Kamranh- Bucht nähere Einzelheiten, deren tele« graphische Beförderung der französische Zensor in Saigon am 30. April verlveigert hatte. Der Korrespondent fährt ans, daß die Nnsseu tat- sächlich in der Kamranh-Bucht eine Flottenbasis für Ansbeffe» ruugeu, Ergänzung der Borräte und Kohlenzufithr hatte», die sie zehn Tage lang benutzte» und die monatelang vorher eingerichtet worden war. Riesige Mengen Kohlen und Vorräte für das Ostsee - Geschwader waren in den vor» hergehenden Monaten mit vollem Wissen der französischen Behörden in Saigon aufgestapelt worden, und Admiral Roschdiestwensky ließ seine Schiffe offen unter Leitung deS Kapitäns des in Saigon internierten russischen Kreuzers „Diana", Fürsten Lieven, mit Vorräten versorgen. Fast die ganze Zeit über war der französische Admiral de Ionqniöres in der Kamranh-Bucht anwesend. Ohne die französische Hülfe würden die Russen in die schlimmste Lage geraten sein. Der Korrespondent, der am 2. Mai Saigon verlieh, passierte ans dem Fluh vier russische TranSportdampfer nnt Vorräten für das Ostsee - Geschwader und denn Kap St. James einen deutschell und vier französische TranSportdampfer mit voller Ladung. Zum Protest Japan ». London , 3. Mai.«Daily Telegraph " meldet aus Tokio , daß di« französische Regierung in ihrer Antwort auf den zweiten Protest Japans mitgeteilt habe, daß die russische Flotte ersucht worden sei, die Hon-Kohe-Bucht zu verlassen; man glaubt, daß RoschdjestwcnSky die Leongsoibucht an de« südöstlichen Küste Hainaus als neue BastS be» nutzen werde. London , 8. Mai. Die„Times" melden ans Tokio : Die japa» nische Presse zeige noch immer eine überaus erregte Hal- tung gegen Frankreich . Die Blätter erklären. Frankreich habe tatsächlich die Waffen gegen Japan ergriffen. Es sei die Pflicht Englands, die Einmischung einer dritten Macht zu verhindern. Weiter wird Frankreich ein dringlich st ersucht, sein« bisherige Haltung aufzugeben. In Handelskreisen werden bereits Maßnahmen getroffen, um alle Beziehungen zu Frankreich auf geschäftlichem Gebiete abzubrechen. » Rom , 8. Mai. Nach hiesigen Marinekreisen zugegangenen verlaß» liehen Informationen sind alle bisherigen Nieldungen über de» Aufenthalt der Flotte TogoS falsch. DaS Gros der japanischen Flott« befindet sich, abgesehen von einigen Schiffeil, die die Flotte Noschdjest» wenSkys beobachten, in den Gewässern von W l a d i w o st o k, um die Operationen der japanischen Landarmee bebusS forcierter Einnahme Wladiwostoks zu unter« st ü tz e n. Letzte JVacbricbten und Depefcben* Berlin , 8. Mai. (33. T. B.) Telegramm aus Windhuk : Militär» bäcker E in i l H a m e l, geboren an, 4. März 1882 zu Gniudmühle, früher bei der Militärbacker-Abteilung in Königsberg i. Pr., am 5. Mai 1905 im Lazarett Windhuk an Typhus gestorben. Zu Schillers Gedächtnis. Hamburg , 8. Mai. (33. T. B.) Der Senat hat angeordnet, daß am 9. d. MS. , nachmittags in der Stunde von 5 bis 6 Uhr, der Sterbestunde Schillers, von allen Kirchtürmen der Stadt Trauer« geläitt stattfinde. Karlsbad , 3. Mai. (W. T. v.) In der heute ahgehaltrueu Fest- sitzung bewilligten die Karlsbader Stadtverordneten 5000 Kronen als Grundkapital für ein Schiller-Denkmal. Weitere 5000 KÄmen hierfür wurden von der Karlsbader Sparkasse gestiftet. Fulda , 8. Mai.<W. T. B.) Der Beginn der preußischen, Bischofskonferenz ist auf den 5. Juni festgesetzt worden; den Vorsts' wird Kardinal-Fürstbischof Kopp führen. Der Mord im Sendliuger Walde. München , 8, Mai. (Privat dePeschs des„Vorwärts".) Heute abend um 11 Uhr wurde folgendes Urteil verkündet: Der Angeklagt« I o h a n n H u b e r ist des vollendeten Raubmordes schuldig und wuü» deshalb zum Tode verurteilt. Die Angeklagte Frau Hub er ish nach dem Spruche der Geschworenen der Beihülfe zu diesem Verbrechen schuldig und wird deshalb zu zehn Jahren Zucht» haiiS irnd Stellimg unter Polizeiaufsicht verurteilt. Vor dem Justiz- gebäude hatte sich trotz des strömenden Regens eine vielhundertköpfigs Menge angesammelt, die auf das Urteil wartete. Budapest , 8. Mai. (W. T. B.) Das Ungarische Telegr.» Korresp.-Burcau meldet aus Wien : Ministerpräsident Graf Ti'sza ist heute von, König empfangen worden. Es verlautet, daß keine entscheidenden Beschlüsse zur Lösung der Krise gesaßt wurden. Bern , 8. Mai. (W. T. B.) Bundesrat D e n ch e r eröffnet« heute die Internationale Arbeiterschutzkonfcrenz mit einer Ansprache, in welcher er betonte, daß die Konferenz nicht platonische Beschlüsse zu fassen habe, sondern zu praktischen Ergelmissen gelangen solle.' Anwesend waren sämtliche angemeldeten 44 Delegierten, welch« 15 Staaten vertreten. DaS von der schweizerischen Delegation vor- geschlagene Geschäftsreglement wurde angenommen. Zum Präsi- deuten wurde ans Borschlag von Geheimrat Caspar(Deutschland» Bundesrat D e u ch e r gewählt. Vizepräsident ist der um die Sache des internattonnlen Arbeiterschutzes hochverdiente Alt-BundeSrat Frey-Bern. Morgen werden in allgemeiner Diskussion die Pro- grammpunkte— Verbot der Verwendung weißen Phosphors bei der Zündhölzchenfabrikatton und Verbot der gewerblichen Nachtarbeit der Frauen— beraten und die zur Behandlung dieser Fragen ein- zusetzende» Kommissionen gebildet Borstellnngen des japanischen Gesandten. PariS , 8. Mai. (Meldung der„Agenre HavaS".) In seiner gestrigen Unterredung mit Minister DelcaffS sprach der japanische Gesandte Motono, ohne einen formellen Protest seiner Regierung vorzubringen, gegen die angebliche Ncutralitätsverletzung seitens Frankreichs zugunsten der russischen Flotte, nichtsdestoweniger von der aus Jndochina eingegangenen Mitteilungen in betreff des Ver- Weilens des russischen Geschwaders in den französischen Gewässern und der Erleichterungen, die eS behlifs seiner Konzentrierung und Verproviantierung dort gefunden. Dclcasse erneuerte die bereits früher abgegebenen und heute durch eine offizielle Note bekräftigten Erklärungen und gab Motono die Versicherimg, daß Frankreich willens sei, peinlich genau die Neutralität zu wahren, und daß den französischen Behörden in Jndochina formelle Instruktionen in diesem Sinne erteilt worden seien._ Petersburg , 8. Mai. (Meldung der„Petersburger Telegraphen» Agentur'.) Die Stadt Chenziny im Gouvernement Kjelze ist durch eine Feuersbrunst heimgesucht worden, die mehr als 120 Häuser in Asche gelegt hat._ Ter Snnstwo-Kongreß für das allgemeine Wahlrecht. Moskau , 8. Mai. (W. T. B.) Der Semstlvo-Kongreß sprach sich in semer heutigen Sitzung nnt 127 gegen 3 Stimmen für das allgemeine Stimmrecht, mit 87 gegen 49 Stimmen für direkte Wahlen und mit 107 gegen 29 Stimmen für die Bildung zweier Kammern aus.
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