Mr. 109. 22. Jahrgang.
1. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.
182. Sigung bom Mittwoch, den 10. Mai 1905, nachmittags 2 Uhr.
werden.
Diese wird in zweiter Beratung angenommen.
Donnerstag, 11. Mai 1905.
die
gewählt werden, die den Arbeitern gegenfäßlich gegenüberstehen. In find, unmöglich ihre etwa abweichende Ansicht mit der genügenden meiner großen Braris habe ich nicht einen einzigen derartigen Fall Energie betonen tönnen. Nur an den Straftammern tann es vore erlebt. Ich muß auch entschieden Verwahrung dagegen einlegen, kommen, daß den Redakteuren die mildernden Umstände auf Grund daß der Vorredner die Arbeiter allein als erwerbstätig hinstellt. Es des Paragraphen von der Wahrung der berechtigten Interessen" gibt auch in anderen Ständen Leute die arbeiten( Sehr richtig! nur in den Fällen zugestanden sind, daß es sich um die persön Am Bundesratstische: Dr. Stuebel, Dr. Nieberding. links), sei es mit der Hand, sei es mit dem Kopfe. Wir wünschen Iichen Intereffen des Redakteurs handelt, während Präsident Graf Ballestrem: Indem ich die Kollegen nach nicht, daß ein Gegensatz zwischen den arbeitenden Klassen und einem Breffe in Wirklichkeit doch vor allem die berechtigten Interessen der der Osterpause freundlichst begrüße, erkläre ich die Sigung für großen Teile des übrigen deutschen Volkes geschaffen wird. Speziell Oeffentlich feit zu wahren hat. Allerdings erkennen auch die eröffnet. in diesem Hause haben alle Barteien stets betont, daß sie den Schwurgerichte oft zu scharf gegen die Redakteure. Trotzdem treten Das Haus ehrt zunächst das Andenten des am 15. April ber- Arbeitern, die, vom Schicksal enterbt, lediglich auf ihre Handarbeit wir Sozialdemokraten für die Schwurgerichte ein, weil sie dem storbenen Abg. Faller( natl.) durch Erheben von den Plägen. angewiesen sind, alle Sympathie entgegenbringen. Wir werden Ideal der Rechtsprechung durch das Bolt am nächsten tommen. Die Staatsanwaltschaft wird durch die Schwurgerichte doch ettvas in Auf der Tagesordnung stehen zuerst Rechnungsfachen, die, ab- für den Antrag stimmen.( Bravo ! lints.) gefehen von einigen Bemerkungen der Abgg. Hug und Bachem( 3.) Abg. Dr. Spahn( 8.): Ich möchte Sie bitten, den Antrag ab- ihrer Machtvollkommenheit eingeschränkt. Deshalb werden auch wo die Schwurgerichte in Preßbergehen zur Uebersicht über das Rechnungsjahr 1908 debattelos erledigt zulehnen. Nachdem der Herr Staatssekretär erklärt hat, daß die in Süddeutschland , Annahme des Antrages bei dieser Vorlage für die Regierung uns zuständig sind, viel weniger Preßprozesse angestrengt, weil Es folgt die erfte event. zweite Beratung der auf der inter - annehmbar sei, wollen wir die Vorlage, deren Verabschiedung not sich eben dort die Staatsanwälte von vornherein sagen, daß nationalen Sanitäts- Konferenz zu Paris am 3. Dezember 1903 unter- wendig ist, nicht mit dem Paragraphen belasten. Wir stehen an sich fie in vielen Fällen doch eine Verurteilung nicht erzielen würden. zeichneten Uebereinkunft. nach wie vor auf dem Standpunkt, daß den Schöffen Tagegelder ge- Es würde durch unseren Antrag auch der unglaubliche Zustand be währt werden müssen. Diese Frage wird aber bei der Reform der seitigt werden, daß der Staatsanwalt sich die Straftammer aussuchen Es folgt die zweite Beratung des von den Abgg. Hagemann Strafprozeß- Ordnung, die nicht mehr lange auf sich warten lassen fann, indem er die Namen der Angeklagten so umstellt, daß diejenige ( natl.), Simburg( f.), Brüschent von Lindenhofen( Hosp. dürfte, erledigt werden. Daß die politische Anschauung des einzelnen Straffammer zuständig wird, von der er das schärffte Urteil erwarten d. Rpt.), Dr. Spahn( 8.) und Träger( Fri. Vp.) eingebrachten bei seiner Auswahl zum Schöffen nicht in Betracht kommen foll, fann. So ist es auch in dem bekannten Plögenseer Prozeß gewesen, bei dem der Staatsanwalt nur vom Landgerichtsrat Oppermann, der Gefeßentwurfs betreffend Aenderungen des Gerichtsverfassungs- Gesetzes wünschen auch wir.( Bravo ! im Zentrum.) zur Entlastung des Reichsgerichts in Straffachen durch Ausdehnung Abg. Böckler( Ant.): Wir werden für den Antrag stimmen. im ganzen Deutschland wegen seiner scharfen Urteile gegen die Presse der Zuständigkeit der Schöffengerichte. Jm§ 27 wird die Zuständig berühmt ist, auf eine Verurteilung rechnen konnte. Der Simpliciffimus"-Prozeß in Stuttgart hätte atveifellos bor feit der Schöffengerichte ausgedehnt auf die nur auf Antrag zu erGewiß find die geistigen Arbeiter auch Arbeiter, ich habe aber einer Straffammer nicht mit der Freisprechung der Angeklagten folgenden Körperberlegungen, auf das Vergehen des Hausfriedensbruchs, der Bedrohung mit der Begehung eines Verbrechens, des von dem Gegensatz von Besitzenden und Erwerbstätigen gesprochen. geendet. Es ist nur gut, daß wir noch in einzelnen Gegenden strafbaren Eigennutes in verschiedenen Fällen, sowie erweitert für Wer nicht arbeitet und nur durch die Arbeit anderer erwirbt, der ist Deutschlands das Glüd haben, Schwurgerichte über Preßvergehen strafbaren Eigennutes in verschiedenen Fällen, sowie erweitert für der Besitzende. Wenn Sie auch darüber lachen, so ist es doch eher aburteilen zu sehen, sonst wäre ein Blatt wie der„ Simpliciffimus" Vergehen der Unterschlagung, des Betrugs, der Sachbeschädigung, zum Weinen. Den Stempel dieses Klassengegensages drüden Sie in Deutschland überhaupt nicht möglich. Was in Bayern , Baden der Begünstigung und der Hehlerei bis auf Werte von 150 M. statt auch diesem Gesetz auf, wenn Sie den Antrag ablehnen. Es ist doch und Württemberg geht, sollte doch auch im übrigen Deutschland frither 25 m. Gewiß sind die Schwurgerichte heute noch Abg. Hagemann( natl.): Meine Freunde stimmen dem Entwurf, kein Zufall, daß in Mecklenburg , Bosen, Schlesien fast durchweg Be- möglich sein. figer Schöffen find. Auf der Arbeit ruht unsere ganze Kultur, aber teine idealen Einrichtungen, die Arbeiter find bon ihnen wie er von der Kommission gestaltet ist, im großen und ganzen zu. Die arbeitende Bevölkerung ist verhindert an der Rechtsprechung teil bollständig ausgeschlossen. Ste werden überhaupt gar nicht Die Schöffengerichte haben sich derart bewährt, daß wir mit gutem Gewiffen das Laienelement noch mehr zu der Rechtsprechung heran- zunehmen. Das Bentrum fagt, hier ist nicht die Gelegenheit, diese in die Listen aufgenommen, während es bei den Schöffen ziehen können, zumal dadurch eine Entlastung des Reichsgerichts Frage zu regeln. So verleugnet es stets seine Grundsäge. Nachher gerichten in neuerer Zeit manchmal vorkommt, daß Arbeiter, selbst heißt es dann wieder, die ganze Strafprozeß- Ordnung fällt ins Sozialdemokraten als Schöffen ausgeloft werden. Wir haben ja Abg. Dr. Brunstermann( Stp.) erklärt auch die Zustimmung affer, wenn diese Forderung angenommen wird. Lassen Sie es gehört, daß man damit umgeht, die Schwurgerichte ganz zu be feiner Freunde zu den Kommiffionsbeschlüssen. doch darauf ankommen, ob die Regierung wegen eines solchen Para- feitigen. Möge der Reichstag durch Annahme unseres Anirages Abg. Dr. Borzig( L.) stimmt den Kommiffionsbeschliffen zu, be- graphen das Gefeß scheitern läßt; sie hat ja die Notwendigkeit der bokumentieren, daß er nicht eine Beseitigung, sondern eine Aus trachtet sie aber als die äußerste Grenze und erklärt deshalb die Entlastung des Reichsgerichts anerkannt. Bielleicht würde sie statt dehnung der Schwurgerichte wünscht und daß er genügende Rechtsweitergehenden Abänderungsanträge ablehnen zu müssen: Weitere dessen die Staatsanwälte anteisen, nicht so viel Revisionen einzu- garantien für die Presse schaffen will.( Bravo ! bei den SozialBlenderungen müssen der Reform der Strafprozeß Ordnung vor- legen und das würde doch auch im Interesse der Justiz liegen. Ich bemokraten.) behalten werden, die ein großes und schwieriges Wert ist, das nicht bitte Sie dringend, den Antrag anzunehmen.( Bravo ! bei den Sozialdemokraten.)
erreicht wird.
überſtürzt werden darf.
0
Hiermit schließt die Debatte. Der§ 27 wird mit großer Mehr heit, auch mit den Stimmen der Sozialdemokraten angenommen. Der§ 28 wird ohne Debatte angenommen. Zur Beratung tommt der Antrag Lattmann( Wirtsch. Vg.), wonach den Schöffengerichten außer Reisegeldern auch Tagegelder gewährt werden sollen. Abg. Lattmann( Wirtsch. Bg.) begründet seinen Antrag. Staatssekretär Dr. Nieberding:
warnen,
-
Abg. Stadthagen( Soz.):
"
Der sozialdemokratische Antrag wird hierauf angenommen. Dafür stimmen die Sozialdemokraten, Freifinnigen und Antisemiten; ber Präfident Graf Ballestrem:
Abg. Stadthagen( Soz., zur Geschäftsordnung): Unsere Anträge stehen im engsten Busammenhange mit dem Gerichtsverfassungsgesetz und dürften daher wohl zulässig fein. und dürften daher wohl zulässig sein.
Abg. Lattmann( Wirtsch. Vg.) stimmt der Ausdehnung der Abg. Pohl( frf. Vp.): Ich muß auch gegen die neuen AusSchöffengerichtsbarkeit zu, glaubt auch, daß das Reichsgericht dadurch führungen des Herrn abg. Stadthagen profeffieren. Es ist absolut übrige Teil des Hauses ist sehr schwach besetzt. enflaftet werde, meint aber, daß die daraus folgende höhere Be- unzulässig, einen Widerstreit zu konstruieren zwischen Befißenden und Lastung der Amtsgerichte, über die er als Amtsrichter sich natürlich Arbeitern.( Lachen bei den Sozialdemokraten.) Ich wünschte, daß Es find mir im legten Augenblicke eine Reihe von Anträgen fehr freue( Heiterkeit), eine Vermehrung der etatsmäßigen Stellen die Arbeiter auch Besizer würden, dann würden sie sehen, daß auch von den Sozialdemokraten und dem Abg. Pohl zugegangen, die an den Amtsgerichten verlange. der Befizer arbeiten muß, um sich seinen Besitz zu erhalten. Täte er aber nicht zum Gerichtsverfassungsgefeß, sondern ausdrücklich zur es nicht, so würde er sein Vermögen sehr bald verlieren. Arbeiten Strafprozeßordnung gestellt find. Ich halte es für nicht zulässig, ettva die besigenden Kaufleute im allgemeinen weniger als ihre diese Anträge zur Debatte au stellen; wir würden dadurch einen Kommis? Und wer ein großindustrielles Werk besitzt, muß dreimal Präzedenzfall schaffen. so viel arbeiten wie sein Buchhalter.( Lachen bei den Sozialdemotraten. Buruf: Das glauben Sie doch wohl felber nicht!) Damit schließt die Debatte. Der Antrag Lattmann wird gegen die Stimmen der Antisemiten, der Freiſinnigen und der SozialAbg. Pohl( frs. Vp.): Mein Antrag bezieht sich auf Abänderung Ich glaube, daß die Wirkungen bes Gefeßes von dem Antrag demokraten abgelehnt. steller überschätzt werden. Nach unserer Schäßung werden infolge§75 zählt die( von der Kommiffion vermehrten) Fälle auf, in des§ 141 der Strafprozeßordnung, ber direkt auf das Gerichtsder Entlastung der Kammern etwa 10 000-12000 Sachen mehr an denen die Straffammer auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Ber- berfassungsgesetz hinweist. Wenn also das Gerichtsverfassungsgesetz die Schöffengerichte fallen. Wir haben in Deutschland etwa handlung und Entscheidung dem Schöffengericht, soweit dieses nicht geändert wird, so muß auch diese Bestimmung der Strafprozeß2000 Schöffengerichte, sodaß jährlich an das einzelne Schöffen schon zuständig ist, überweisen tann, wenn nach den Umständen ordnung geändert werden. Abg. Heine( Soz.): Ich kann diesen Ausführungen nur bei gericht fünf bis fechs Sachen mehr gelangen würden. Natür- des Falles anzunehmen ist, daß wegen des Bergehens auftreten. Der Titel eines Gejeges begrenzt nicht seinen Inhalt, lich wäre diese Belastung bei dem einen fleiner, bei keine andere und höhere Strafe als auf eine Gefängnisstrafe von dem anderen größer; aber für die legislatorische Bedeutung des höchstens sechs Monaten( bisher drei) oder eine Geldstrafe von sondern gibt ihn nur an. Wenn also dies Gesetz durch logische Antrages, ben der Herr Abgeordnete vertreten hat, ist es doch 1500 m.( bisher 600 M.) allein oder neben Haft oder in Verbindung Konsequenz und Notwendigkeit in seinem Inhalt übergreift auf die wichtig, sich diese durchschnittliche Wirkung des Gefeges zu vergegen mit einander oder in Verbindung mit Einziehung und auf teine Strafprozeß- Ordnung, so braucht nur der Titel geändert zu werden. wärtigen. Eine so geringe Vermehrung der Sachen, die an das höhere Buße als 1500 m.( bisher 600 M.) zu erkennen sein werde. Man sollte doch nicht aus rein formellen Gründen diese Debatte Schöffengericht tommen, tann uns unmöglich Veranlassung zu einem Die Sozialdemokraten beantragen, die Worte auf Antrag der abschneiden, während durch einen ebenso formellen Antrag auf Titeländerung diese Bedenken beseitigt werden könnten. fo prinzipiellen Antrage geben. Ich muß mich also schon deshalb Staatsanwaltschaft" zu streichen. Abg. Borkig( f.) stimmt der Auffassung des Präsidenten bei. gegen den Antrag wenden, weil ein Bedürfnis durch das Gesez für Abg. Hagemann( Natl): Ich möchte Sie bitten, den§ 75 in Abg. Dove( fri. Wg.): Wir sollten uns nicht auf einen so forma ihn nicht gegeben ist, ferner aber auch aus dem Grunde, weil der Kommissionsfassung anzunehmen. nach meiner Meinung diese Frage, wenn sie für die SchöffenAbg. Dr. Opfergelt( 3.) beantragt die von der Kommission liftischen Standpunkt stellen und juristische Haarspaltereien treiben. gerichte geregelt werden soll, ebenso für die Schwurgerichte hinzugefügte Bestimmung 14a aus der Bahl der Fälle zu streichen. Die Antragsteller brauchten ja nur dieselben Anträge zum Gerichtsgeregelt werden muß.( Sehr richtig!) Ich möchte Sie Diese Bestimmung will für die Vergehen derjenigen Personen, welche verfassungs- Gesetz einzubringen. Bräfident Graf Ballestrem: Juristische Haarspaltereien treibe ich mit diesem Notgefege eine fo wichtige Frage zu zur Zeit der Tat das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben", nicht, ich bin fein Jurist, aber auf den formalistischen Standpunkt berquiden, zumal in Aussicht steht, daß wir in nicht zu bas Schöffengericht zuständig machen. habe ich mich als Präsident dieses Hauses zu stellen( Sehr richtig! langer Zeit zur Diskussion einer neuen Strafprozeß- Ordnung kommen, Staatssekretär Dr, Nieberding: Ich bin in der Lage, dem Herrn rechts), denn alles beruht auf Formen; wenn man die Formen bei der ja diese Frage zweifellos eine Rolle spielen wird. Ich bitte Vorredner zu bestätigen, daß auch die Kommission zur Revision der außer acht läßt, gerät man außer Rand und Band. Wenn die Sie daher, den Antrag abzulehnen. Strafprozeßordnung sich nicht auf den Standpunkt des Kommissions- Herren zur dritten Lesung die Anträge umformen, wird sich ja gegen antrags 14a geftellt hat. Die Kommission des Reichstags hat den Jugend- sie nichts mehr machen lassen. Abg. Semler( natl.): Gewiß hat der Herr Präsident den Ich würde es bedauern, wenn die berstedte Drohung des Herrn lichen eine Wohltat erweisen wollen. Aber ich tam mir sehr wohl Staatssekretärs auf den Reichstag Einbrud machen und ihn wieder auch Fälle denken, in denen die Eltern eines jugendlichen Delin- formalen Standpunkt zu wahren; aber in diefem Falle liegt ein zur Ablehnung dieser Forderung, die auch wir stets vertreten haben, quenten es geradezu als eine Verschärfung ansehen werden, wenn materieller Zusammenhang zwischen den Anträgen und dem Gerichtsführen sollte. Wie so oft schon bei großen Gefeßen alles, was die ihr Kind nicht vor die Straffammer in der nächsten größeren Stadt, berfaffungsgesetz bor. Gerechtigkeit verlangt, durch die finanziellen Bebenten der Regierung fondern vor das Schöffengericht des eigenen Drtes tommt. Ich bitte gescheitert ist, so gipfelte auch bei dieser kleinen Vorlage die Rede Sie daher, es in diesem Falle bei der bestehenden Gesetzbestimmung des Herrn Staatssekretärs wieder in finanziellen Bedenken. zu lassen. Sollte der Reichstag diesen nachgeben, so wäre dies ein Zeichen des Abg. Stadthagen ( Soz.): Es kommt doch im Gegensaz zu den Der Präsident läßt hierauf über die Geschäftsordnungsfrage Rückschritts. Aber auch mit dem Abg. Lattmann stimmen wir nicht Ausführungen des Herrn Staatssekretärs vor allem darauf an, daß abstimmen. Das Haus beschließt gegen die Stimmen der Sozialganz überein. Er behauptete, daß er es nicht bezweifle, daß jemand Rinder nicht zu Unrecht verurteilt werden. Und dieses Unrecht wird demokraten und Freifinnigen die Zulässigkeit der Anträge abzulehnen. Das Gesetz soll am Tage der Berkündigung in Kraft treten. jetzt als Schöffe abgelehnt bezw. nicht einberufen tverde, nur weil er doch am ehesten dadurch bermieden, daß zwei Instanzen da sind. Arbeiter oder Sozialdemokrat sei. Wir haben aber früher schon hier Deshalb bitte ich Sie, den Kommissionsantrag 14a anzunehmen. Abg. Kirsch( 3.) beantragt, diese Bestimmung zu streichen. Da im Reichstage eine große Anzahl von Fällen vorgebracht, die be aber ich bitte Sie auch, unseren sozialdemokratischen Antrag nach würde das Gefeg 14 Tage nach seiner Veröffentlichung, an Denn der Antrag der Staatsanwaltschaft ist dem gewöhnlichen verfassungsmäßigen Termin in Kraft treten. weisen, daß es dennoch so ist. Wenn Abg. Lattmann meinte, ein anzunehmen. nur Prinzipienreiterei gang überflüffig, Agitator müsse allerdings ausgeschlossen werden, so ist das ein ber in diesen Fällen Staatssekretär Dr. Nieberding: Das fofortige Infrafttreten war tehrter Standpunkt, der mich um so mehr verwundert hat, weil fann ihn verteidigen. Die herrschende Behörde in Straffachen ist im Vorjahre aus der Annahme heraus vorgeschlagen, daß der Abg. Lattmann selbst ein Richter ist, der die Gesetze kennen sollte. die Staatsanwaltschaft und fie, bas kann feinem 8weifel unter Reichstag bie Vorlage sofort annehmen würde. Jest nachdem er sich Denn es fann gar feinem Zweifel unterliegen, daß eine solche Ab- liegen, ist eine politische Behörde, ist die inobjektivste Behörde der ein Jahr lang Beit gelaffen hat, kann ich mich dem Antrage Kirsch lehnung, eine solche Nichteinberufung eines Mannes nur deshalb weil Welt, von der Staatsanwaltschaft müssen die Richter unabhängiger anschließen. Boraussetzung dafür, daß das Gefes jemals in Kraft er politisch tätig ist, dem flaren Sinne und Wortlaut des Gefeßes werden, und Sie können das in unferem Falle durch die von uns tritt, ist allerdings, baß der Zusatz zu§ 80 in dritter Lesung wieder fällt; sonst hat das Gesetz für die verbündeten Regierungen teinen widerspricht. Ich wundere mich, daß Abg. Lattmann dann nicht die beantragte Streichung erreichen. Konsequenz daraus zieht und politisch tätige Leute auch von Richterstellen, Staatssekretär Dr. Nieberding: Ich möchte dem gegenüber Sie Wert mehr. Der Antrag Kirsch wird angenommen. von Beamtenstellen usw. ausschließt? Er würde dann auf dem Stand nur daran erinnern, daß die jetzt von den Sozialdemokraten in Anpunkt stehen, den seinerzeit Fürst Bismarck bertreten hat, den nämlich, daß griff genommene Frage schon einmal zur Verhandlung gestanden hat Beamte überhaupt nicht politisch tätig sein sollten. Praktisch geht und damals mit guten Gründen abgelehnt wurde. Ich bitte Sie, man ja noch weiter. Tatsächlich werden vielfach zu Schöffen nur den Antrag auch jest abzulehnen. Unter Ablehnung aller Anträge wird der§ 75 in der Komsolche Personen berufen, die vom praktischen Leben noch weniger berftehen als die Richter selbst, nämlich Rentiers, berabſchiebete miffionsfaffung angenommen. Offiziere usw. Um so notwendiger find die Diäten für Schöffen, Die Sozialdemokraten beantragen weiter eine Abänderung des damit auch das erwerbstätige Bolt zu den Schöffenstellen zugelassen$ 80 des Gerichtsverfassungsgefezes dahin, daß alle Preßvergehen werden kann. Wir toiffen ja leider, daß in der Straf - den Schwurgerichten zugewiesen werden. Zur Begründung spricht Abg. Stücklen( Soz.): prozeßreform Rommission Diätenzahlungen wiederum nicht bor
Abg. Heine( S03.) beantragt die Neberschrift des Gesetzes zu faffen: Gefeß betr. Aenderungen des Gerichtsverfaffungsgesetzes und der Strafprozeßordnung".
des
Abg. Heine( So8.) gieht seinen Antrag zurütd, die Ueberschrift Gesetzes in: Novelle zum Gerichtsverfassungsgesetz und der Strafprozeß- Ordnung zu ändern. Ueberschrift und Einleitung des Gesezes werden angenommen. Damit ist die Tagesordnung erledigt.
Die nächste Sigung beraumt Bräsident Graf Ballestrem auf Donnerstag 2 Uhr an. Die Budgettommiffion habe um längere Beit für ihre Beratungen gebeten und die Tagesordnung fei sehr mager: Garantie des Reiches für eine Eisenbahn in Kamerun , Petitionen und Wahlprüfungen. Schluß 6 Uhr.
gefehen worden sind. Und dennoch kann nur derjenige die Tage Der gegenwärtige Zustand, nach dem die Entscheidung, ob ein gelder ablehnen, der auf dem Standpunkte der Klassenjustiz steht. Redakteur vor eine Straffammer oder ein Schwurgericht kommt, Herr Lattmann hat offenbar bergessen, daß selbst in Berlin ein davon abhängig gemacht wird, in welchem Bundesstaate der Re Richter einen Schöffen mit der Begründung, daß er Sozialdemokrat dakteur zufällig wohnt, iſt haarsträubend. Nicht allein wir Sozialbemo 7. Generalversammlung des Zentralverbandes der Töpfer
nud Berufsgenossen.
Der zweite Bunkt der Tagesordnung bie Tattit bei Streits und Sohnbewegungen
fei, abgelehnt hat und daß in der Provinz Schöffen abgelehnt traten haben schlimme Erfahrungen mit den Verhandlungen bon worden sind, weil sie dem erwerbstätigen Stande angehörten. Preßbergehen durch die Straffammern gemacht; auch Windt. Ueberall da, wo die Begüterten allein etwas zu fagen haben wie horst hat einmal darauf aufmerksam gemacht, daß ihm ein Richter im preußischen Abgeordnetenhause, da tennen sie Tagegelder. Aber in einem schwierigen Breßprozesse gesagt hat: Der Mann ist schon ba, wo die Möglichkeit besteht, daß die erwerbstätige Bevölkerung so oft gestraft; wenn er nun wieder zur Bestrafung fommt, so ist es in folche Einrichtungen hineinkommt, da wollen Sie Tagegelder gleichgültig, ob er ein Jahr mehr oder weniger bekommt.( Hört! wird in geheimer Sizung behandelt, nicht gewähren. Das ist die flare und deutliche Absicht hört! lints.) Das ist die Rechtsauffassung, wie fie sich Das Mitglied des Zentralvorstandes A. Schmit resumiert noc der Regierung. Ich bitte Sie, entsprechend den früheren Beschlüssen leicht bei Berufsrichtern in bezug auf Brezvergehen einstellt. einmal die Geschichte der letzten Streits und kommt zu dem Schluffe, des Reichstages und insbesondere des Sentrums biefem Antrage Die Unabhängigkeit der Rechtspflege leidet namentlich in Nord- daß, wenn auch der petuniäre Erfolg fein befriedigender war, doch Ihre Zustimmung zu geben.( Bravo ! bei den Sozialdemokraten!) beutschland dadurch, daß an den Straffammern viele Hilfsrichter der moralische Erfolg schwerwiegend sei. Der Verband wird von Abg. Pohl( frs. Vp.): Herr Stadthagen hat behauptet, daß bei angestellt sind, die gegenüber dem Gerichtsvorsigenden, von dem sie den Unternehmern anerkannt, und die Kollegen haben einsehen der Auswahl der Nichter für die Schöffengerichte möglichst solche Leute zur Erlangung ihrer Qualifitation als ordentliche Richter abhängig gelernt, daß durch höhere Beiträge die Staffe gestärit