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Nr. 124. 22. Jahrgang.

1. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Die Berggesetz- Novelle R

nach den Beschlüssen dritter Lesung. gefeges vom 24. Juni

Da durch die vielfachen Abänderungen der Berggefeßnovelle die Uebersicht über die gefaßten Beschlüsse verloren gegangen ist, teilen wir nachstehend die wesentlichsten Beschlüsse nach der amtlichen Bujammenstellung mit:

Artikel IV

1892

Sonntag, 28. Mai 1905.

die besten und oft viel weniger nützlich für die Gesellschaft als Im ersten Abschnitt des neunter Titels des Allgemeinen Berg- weniger Sparsame. Die Aussage des Herrn Bopelius steht im 1865 wird§ 197 wie folgt geändert: striften Gegensatz zu den lehrreichen Befundungen des früheren Haufierers Österroth und der Geistlichen, die, weil sie viel mehr mit 1. der zweite Saz des Abs. 1 wird durch folgende Bestim- den Bergleuten verkehren, biel beweisträftiger sind, zumal mungen ersetzt: Sie sind verpflichtet zu prüfen, ob mit Rücksicht auf ihre Wahrnehmungen nicht auf Hörensagen gegründet sind. die den Gesundheitszustand der Arbeiter beeinflussenden Betriebs- Wenn Krämer meint, die Löhne tönnten höher sein, so ist das doch verhältnisse eine Festsetzung der Dauer, des Beginnes und des Endes feine Beleidigung für die Gegenpartei. Wenn die Löhne 1891 bei der täglichen Arbeitszeit geboten ist. Gegebenenfalls trifft das niedrigeren Staatsüberschüssen höher waren, als jegt bei dreimal Oberbergamt nach Anhörung des Gesundheitsbeirats die hierzu ers höheren Ueberschüssen, so ist doch der Wunsch Krämers und der Berg­forderlichen Festsetzungen für den Oberbergamtsbezirk oder Teile leute begreiflich. Zwischen der Stellung und Sicherheit der Existenz desselben und erläßt die zur Durchführung erforderlichen An- der Beamten und der Bergleute ist ein großer Unterschied. Der ordnungen. Aus besonderen Gründen fönnen einzelne Bergwerke Beamte kann nur nach einem Disziplinarverfahren abgesetzt werden, auf ihren Antrag durch das Oberbergamt von der Beobachtung dieser der Bergmann aber ist der 14tägigen Kündigung, oft nicht einmal Borschriften gänzlich oder teilweise, dauernd oder zeitweise entbunden dieser unterworfen. werden.

Saarabien vor Gericht.

2.§ 80c Abs. 2 erhält folgende Fassung: Genügend und vor­schriftsmäßig beladene Fördergefäße bei der Lohnberechnung in Alb­aug zu bringen, ist verboten. Ungenügend oder vorschriftswidrig beladene Fördergefäße müssen insoweit angerechnet werden, als ihr Inhalt vorschriftsmäßig ist. Der Bergwerksbefiber ist verpflichtet zu gestatten, daß die Arbeiter auf ihre Kosten durch einen aus ihrer Mitte von dem ständigen Arbeiterausschusse oder, wo ein solcher nicht besteht, von ihnen gewählten Vertrauensmann das Verfahren bei Feststellung der ungenügenden oder vorschriftswidrigen Beladung und des bei der Lohnberechnung anzurechnenden Teiles der Beladung überwachen lassen. Durch die Ueberwachung darf eine Störung des Neunter Tag.( Vormittagssigung.) Betriebes nicht herbeigeführt werden; bei Streitigkeiten hierüber Trier , 25. Mai. ( Eig. Ber.) trifft auf Beschwerde des Vertrauensmannes die Bergbehörde die Der Staatsanwalt beginnt nach 9 Uhr sein Plaidoyer. entsprechenden Anordnungen. Der Vertrauensmann bleibt im Ar- Seine Anklagerede ist sehr matt und macht den Eindruck, als ob sie beitsverhältnis des Bergwerks. Mit der Beendigung desselben er- dem Staatsanwalt selbst peinlich sei. Der Angeklagte habe der Berg­lischt sein Amt. Der Bergwerksbefiber ist ferner verpflichtet, den Lohn des Vertrauensmannes auf Antrag des ständigen Arbeiter­ausschusses oder der Mehrzahl der beteiligten Arbeiter vorschußweise zu zahlen. Er ist berechtigt, den vorschußiveise gezahlten Lohn den beteiligten Arbeitern bei der Lohnzahlung in Abzug zu bringen." 3.§ 80d Abs. 1 erhält hinter dem zweiten Sage folgenden Busak:; die im Laufe eines Kalendermonats gegen einen Arbeiter wegen ungenügender oder vorschriftswidriger Beladung von Förder­gefäßen verhängten Geldstrafen dürfen in ihrem Gesamtbetrage fünf Mark nicht übersteigen.

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4.§ 80d Abs. 2 erhält folgende Faffung: Alle Strafgelder müffen zum Besten der Arbeiter des Bergwerks verwendet werden. Wenn für das Bergtverk ein ständiger Arbeiterausschuß vor­geschrieben ist, müssen die Strafgelder einer Unterstützungsfasse zu gunsten der Arbeiter überwiesen werden, an deren Verwaltung der ständige Arbeiterausschuß mit der Maßgabe beteiligt sein muß, daß den von den Arbeitern gewählten Mitgliedern mindestens die Hälfte der Stimmen zusteht. Die Grundsäße für die Verwendung und Verwaltung müssen nach Anhörung der volljährigen Arbeiter oder des ständigen Arbeiterausschusses in der Arbeitsordnung oder in be­sonderen Sabungen festgelegt werden. Eine Uebersicht der Ein­nahmen und Ausgaben und des Vermögens dieser Kaffe ist all jährlich in einer vom Oberbergamte vorgeschriebenen Form aufzus stellen und diesem, nachdem sie zwei Wochen durch Aushang zur Kenntnis der Belegschaft gebracht ist, einzureichen." 6.§ 80f erhält folgende Fassung:

( Abs. 1) Auf denjenigen Bergwerfen, auf welchen in der Regel mindestens 100 Arbeiter beschäftigt werden, muß ein ständiger Arbeiterausschuß vorhanden sein. Ihm liegt es ob, darauf hinzu wirken, daß das gute Einvernehmen innerhalb der Belegschaft und zwischen der Belegschaft und dem Arbeitgeber erhalten bleibt oder wiederhergestellt wird.

( Abs. 2) Der ständige Arbeiterausschuß hat die in den§§ 80c Abs. 2, 80d Abf. 2, 3 und 80g Abs. 1 bezeichneten Aufgaben. Durch die Arbeitsordnung fönnen ihm noch weitere Aufgaben zugewiesen werden. Außerdem hat er Anträge, Wünsche und Beschwerden der Belegschaft, die sich auf die Betriebs- und Arbeitsverhältnisse des Bergiverts beziehen, zur Kenntnis des Bergiverksbesikers zu bringen und sich darüber zu äußern.

( Abs. 3) Ein Arbeiteransschuß, der seine im Abf. 2 begrenzte Zuständigkeit überschreitet, kann nach fruchtloser Verwarnung auf­gelöst werden. Die Auflösung erfolgt durch das Oberbergami. Nach wiederholter Auflösung kann das Oberbergamt für das be. troffene Bergwerk die Vorschrift des Abs. 1 Sat 1 auf die Dauer von höchstens einem Jahre außer Kraft sehen. ( Abs. 4), Als ständige Arbeiterausschüsse im Sinne des Gesetzes gelten mur: ( 1., 2., 3., wie im bisherigen Gefeh Kaffenvorstände und 4. folche Vertretungen, deren Mitglieder in ihrer Mehrzahl von den Arbeitern des Bergtverks, der betreffenden Betriebs­abteilung oder der mit dem Bergwerke verbundenen Betriebsanlagen aus ihrer Mitte in unmittelbarer und geheimer Wahl gewählt werden. Die Wahl der Vertreter fann auch nach Arbeiterklassen oder nach besonderen Abteilungen des Betriebes erfolgen. Die Verhältnis wahl ist zulässig.

Anappschaftsälteste.)

Zur Wahl berechtigt find nur volljährige Arbeiter, welche feit Eröffnung des Betriebes oder mindestens 1 Jahr ununterbrochen auf dem Bergwerke gearbeitet haben. Die Vertreter müssen min destens 30 Jahre alt sein und seit der Eröffnung des Betriebes oder mindestens 3 Jahre ununterbrochen, auf dem Bergwerke gearbeitet haben. Wähler und Vertreter müssen die bürgerlichen Ehrenrechte und die deutsche Reichsangehörigkeit besigen, die Vertreter überdies der deutschen Sprache mächtig sein.

barkeit verliert.

Die Unfallziffern der Flugblätter find richtig. Das hat auch der Herr Sachverständige Kayser zugegeben, und Krämer hat seine Schlüsse daraus gezogen.

Der Nachweis ist erbracht, daß die Unfallziffern im Saarrebier höher sind, als in anderen Revieren. Zwar nicht absolut, das ist aber auch nicht behauptet worden. Sie tommen aber unmittelbar nach Oberschlesien . Wenn solche Zahlen vorhanden sind, müßte es dem Angeklagten als Verdienst angerechnet werden, wenn er sich darum fümmert. Die Krankenziffer ist ebenfalls im Saarbergbau bedeutend höher als verwaltung Entrechtung in politischer und persönlicher Hinsicht vor- in anderen Revieren. In Heinig tommen 60, in Dudweiler 75, in geworfen, Vorwürfe, die sehr schwerer Natur seien. In der Vor- Friedrichsthal 90 Krante auf 100 Köpfe, das ist eine erschreckend geschichte des Prozesses sei schon mit Mißerfolg der Wahrheitsbeweis hohe Zahl, die nur in den schlechten Gesundheitsverhältnissen eine versucht worden, der auch heute nicht gelungen sei, wenn auch Erklärung findet. Die Annahme Krämers, daß die Kranken- und manches unerfreuliche Bild zutage getreten fei. Es habe sich in Unfallziffern durch die gewerkschaftliche Organisation finken würden, diesen Prozessen eine besondere Ausdrudsweise herausgebildet, die ist berechtigt, das geben auch amtliche Publikationen zu. Das ist alles zu Fallen" stempele. Der Staatsanwalt geht die einzelnen auch der ausgesprochene Zweck des Verbandes. Fälle" durch und beleuchtet sie ziemlich harmlos nach staatsanwalt­licher Weise. Der Bergbehörde könne nicht das Recht bestritten werden, mißliebige Zeitungen aus den Schlafhäusern fernzuhalten. Eine Mißachtung der Arbeiter könne man darin nicht er bli den.

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Nachmittagssitung.

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Heine( fortfahrend): Es befremdet mich, in eine Domäne des Ratholizismus zu kommen, in der eine derartige Behandlung der fatholischen Bevölkerung üblich ist, wie sie vor zehn Jahren etwa Die Drohungen bezüglich der Wahl des Abgeordneten Fuchs der Sozialdemokratie widerfahren ist. Der Staatsanwalt greift seien doch alle recht harmloser Natur. Daß Breit und einzelne Fälle heraus, um sie auf ihre Richtigkeit" zurückzuführen. Geib ihre Unterschrift auf dem Zentrumswahlaufruf in national- Das ist falsch. Diese Fälle müssen an ihrer Vielheit und liberalen Versammlungen und nationalliberalen Blättern widerrufen Gleichartigkeit gemessen werden. Daß einzelne Zeugen, die mußten, sei wohl bedauerlich, aber gar so ungeheuerlich sei das doch Beamte sind, sich an nichts zu erinnern wissen, wider­nicht. Die Verlegung in die Rotte sei durchaus nichts Ungehöriges. legt nicht die positiven Aussagen der Zeugen Krämers. Die Bergleute führten jede Verschlechterung auf die Wahl zurück. Die Fälle, in denen die Mandate der Herren Bolz usw. tassiert ( Sie wiffen auch warum. D. B.) Der Fall Cloos, der für die wurden, wären viel häufiger, wenn die Wahlprüfungen nicht gar zu Berginspektion eine Liste der Zentrumswähler anfertigen mußte, langfam erledigt würden. Der Fall mit den Bettelfaltungen in damit diese lernen sollten, dessen Lied zu fingen, weisen Brot sie Altenkessel ist doch die offenste Verlegung des Wahlgeheimnisses. Sie effen", stehe ganz vereinzelt da. Es gäbe, wie der wurde vom Steiger Hajfel offen zugegeben, als er meinte, die Vertrauensmann Roster zugeben mußte, auch Leute, die 4,50 M. Faltungen machen wir so oft, als sie das Zentrum nachmacht. Der verdienen, ohne daß sie nationalliberale Bettelverteiler feien. Reichstag hat auch diese Handlung als Gejegesverlegung betrachtet ( Leider sind fie dünn gefäet. D. B.) Im Falle Ladelvein- und das Mandat kassiert. Im Falle Schuhmacher zwingt ein Be­Edlinger sei nicht zu vergessen, daß der Sanitätsverein amter die Bergleute zur öffentlichen Zurücknahme ihres Namens auch Streiftendenzen gehabt habe. Man müsse der Berg- vom Zentrumsaufruf. Ist das kein Gewissenszwang? Wenn man verwaltung doch dasselbe Recht zugestehen, wie dem Privat- dem Vaterland damit einen Dienst zu leisten glaubt, dann dante ich. unternehmer, jemanden zu entlassen, der eine mißliebige politische Es gibt auch Gegner der Militärvorlage, die dem Vaterlande Meinung habe. Daß Hilger die Leute erst warnte und sagte: Ent- Dienste leisten. Ein Mann wird in einem katholischen Lande weder den Verein oder die Grube sei doch eigentlich recht bestraft, weil er mit einem katholischen Geistlichen intim verkehrt! human gewesen, die Fälle Engel und Hainz, denen verboten wurde, Ist das nicht der unerhörteste Gewissenszwang? Der Fall Pauli, Eintragungen ins Rechenbuch zu machen, zeugten von viel Phantafie, der den Auftrag von seinem Vorgesetzten zur Wahlbeobachtung er­was aus dem Umstande hervorgehe, daß die Beamten sich an nichts hielt, steht nicht vereinzelt da. Dußende anderer Zeugenaussagen entfinnen können.( Dann ist ganz Saarabien eine sozialdemokratische bestätigen die Wahrheit der Aussagen Paulis. Im Saarrevier schützt Phantafie, weil Hilger feine schöneren Verhältnisse tennt. D. B.) Das selbst der Jiolierkasten die geheime Wahl nicht. Man steckt einfach Brügeln junger Leute von 15 bis 21 Jahren kann der Staatsanwalt die Nase hinein. Wenn ein Beamter die Tür fortgefezt aufmacht Verbrechen ansehen. großes Strafftube und dabei noch sagt, es geschehe deshalb, damit außerhalb der Tür ganz idyllisch. Der Bergverwaltung konnte das die Wähler nicht beobachtet werden können, so ist das eine Ver­Recht nicht bestritten werden, die Wirtschaft eines Mannes höhnung des Wahlgeheimnisses und dieses Gerichtes. Die unteren und mittleren Beamten tönnen auf Denunziation Bu boykottieren, der gegen die Grube fortwährend opponierte. Im Falle des Fahrsteigers David triefte die Bergverwaltung nach hin vollständig willkürlich handeln; was dann nicht in den Aften des Staatsanwalts Meinung von Wohlwollen. Bei Besprechung steht, kann die obere Behörde gar nicht nachprüfen. Was muß alles des Falles Bergmeister Adams unterbricht der Vor- vorgekommen sein, um das ungeheuere Mißtrauen in der Bevölkerung izende den Herrn ilger reinwaschenden Staats- wachzurufen, daß diese alle Zurüdiegungen auf ihre politische Ges anwalt und befragt Hilger, ob er Adams nicht finnung zurückführt! Im Falle Dbri wurde der Sohn geprügelt, dienstlich veranlaßt habe, in eine nationalliberale weil der Vater Zentrumsmann war! Sehr charakteristisch. Der Versammlung zu gehen, was diefer zugeben muß. Steiger fagt: D weh, wenns schief geht. Nach der Wahl sagt er: Der Staatsanwalt macht zu dieser Korrektur seines Konzepts kein gehe doch zu Fuchs( 3.), der ist Millionär, bei uns gibts nur für erfreutes Gesicht. Die ganze Wahlkontrolle kommt dem Staats- brave" Arbeiter Unterstügung. Der Steiger fagt: Morgen könnt anwalt als etwas unbewiesenes vor. Kein Beamter wisse etwas ihr zu Euler( 3.) gehen, der kann euch Brot geben. Das find Don Beeinflussungen oder von einem Auftrage dazu. Aus einzelnen Früchte dieses patriarchalischen" Systems! Beschimpfungen wie: Vorfällen so allgemeine Vorwürfe zu tonstruieren, in den Flugblättern geschehen sei, sei unbegreiflich. wie es Ihr Büttlinger Sumpenzeug" wegen der Zentrumsgesinnung sind nicht bereinzelt. Ich mache den oberen Behörden keinen Vorwurf. Aber die kleinen Tyrannen sind auch die Vermittler zwischen oberen Behörden und den Bergleuten.

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Auch die gezogenen Schlüsse aus den statistischen Angaben feien formell beleidigend. Der Ausdrud hochthronender Bergrat" sei eine Verhöhnung und enthalte eine schwere Beleidigung. Das zweite Flugblatt fei vorsichtiger als das erste. Indem der Angeflagte aber im zweiten Flugblatt das erste verteidigte, wiederholte er finn gemäß die im ersten enthaltenen Beleidigungen. gemäß die im ersten enthaltenen Beleidigungen. Er beantrage wegen zwei Fällen der Beleidigung eine Geldstrafe von je 150 M. die Publikation des Urteils in sämtlichen St. Johanner Beitungen, der Saar- und Blies- Zeitung" und der Bergarbeiter- Zeitung". Der Antrag des Staatsanwalts steht im striften Gegensatz zu feinen Ausführungen. Hilger und sein Beamtenstab werden bei dem Antrage rot und blaß und schlagen die Augen nieder.

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Der Fall Offermann spricht Bände. Sind das nicht vrien­talische Zustände, wenn ein 21- jähriger Beamter vom Bürgermeister veranlaßt wird, über Wohl und Wehe der Bergleute zu entscheiden, indem er eine Massendenunziation anfertigen muß, die der Bürger­meister an die Berginspektion schickt, damit die Bergleute lernen follen, das Lied des Brotgebers" zu fingen? 1 Ich beurteile die Kreaturen dieses Systems nicht gar so hart, desto härter aber das System, das solch faule Früchte hervorbringt. Die Fälle Huwig Die Zahl der Vertreter soll mindestens 3 betragen. und Klein find himmelschreiend. Es ging mir durch Mark und Bein, Die Arbeiterausschüsse sind mindestens alle 5 Jahre neu zu als der alte Klein sich hier gegen Herrn Hilger umdrehte und mit wählen. Der Wahltermin ist 4 Wochen vor der Wahl bekannt zu Nach Schluß des staatsanwaltlichen Plaidoyers tritt das Gericht bebender Stimme ausrief:" Noch nach meinem Tode werde ich ver­geben. in eine fleine Baufe ein, nach welcher Rechtsanwalt eine seine folgt werden." Privatunternehmer werden durch Bergbeamte ge­Das Amt eines Vertreters erlischt, sobald er aus dem Arbeits- meisterhafte Verteidigungsrede hielt, die von zirka 11-1 Uhr bor - zwungen, einen mißliebigen pensionierten Bergmann den Hunger­verhältnisse ausscheidet oder eine andere Voraussetzung der Wähl- mittags und von 14-6% Uhr nachmittags dauerte. Der Gerichts- forb höher zu hängen! Adams und David, zwei höhere Beamte, werden saal sowie die Tribüne war dicht besetzt, zahlreiche Gerichtspersonen gefnutet", weil sie nicht nationalliberal find. Die Gewissens­Die Bergbehörde hat darüber zu wachen, daß die ständigen und Anwälte waren anwesend. Alles lauscht den ruhigen, sach- Folter des Systems zwingt ihn, eine Politik zu treiben, die ihn Arbeiterausschüsse stets vorschriftsmäßig besetzt sind und daß die lichen, mit großer Ueberzeugung vorgetragenen Ausführungen des wieder in Ansehen bringt. Herr Hilger sagte: Wer nicht mittut, erforderlich werdenden Neuwahlen schleunigst erfolgen. Ueber die Verteidigers. der fliegt". Wenn höheren Beamten so etwas passiert, was ist dann Gültigkeit einer Wahl und über das Erlöschen des Amtes eines Rechtsanwalt eine beginnt seine Rede damit, daß er be- bei Bergleuten möglich. Bergmann Edlinger, einer der größten Mitgliedes eines ständigen Arbeiterausschusses entscheidet das Ober- antragt, den Angeklagten freizusprechen. Was der Angeklagte zu Charaktere, die in diesem Saale erschienen, wird gemaßregelt, bergamt. beweisen habe, jei bewiesen worden. Strämer habe eine weil er feine Staatsbürgerrechte ausübt. Eine Möglichkeit zur Rechts Ueber die Organisation, Wahl, Zuständigkeit und Geschäfts- pflicht erfüllt und geglaubt, feinen Kameraden einen großen Dienst fertigung gibts für ihn nicht. Herr Adams wird versezt, weil er den führung des ständigen Arbeiterausfchuffes find in der Arbeitsordnung zu leisten. Er habe im Intereffe und Auftrage des Bergarbeiter religiösen Frieden des Herrn Hilger gestört haben sollte, Bremer, oder in besonderen Sabungen nähere Bestimmungen zu treffen." Verbandes gehandelt und es dürfe nicht vergessen werden, daß der sagte, bu lügst ärger, wie sechs Pfaffen, stört den konfessionellen 7. Hinter§ 80f wird folgender§ 80fa eingeschaltet: Die in Strämer wegen eines Versammlungsbefuches ge- Frieden nicht. Die Dasbachpresse regt die Andersdenkenden im den Arbeitsordnungen oder in besonderen Sabunger enthaltenen maßregelt worden war! Der Gedanke der Flugblätter Schlafhause auf, beim Schleifstein mit seinen ungeheuren Angriffen Bestimmungen über die Verwendung der Strafgelder und die Ver- war: Ueberall organisieren sich die Bergleute, nur im Saarrevier gegen Andersdenkende ist das nicht der Fall( Heiterkeit). Die Berg­waltung der Unterstübungsfaffen sowie über die Organisation, Wahl, werden die Bergleute mangels einer Organisation wie fleine Kinder leute find teine Dienstboten, und selbst Dienstboten werden so nicht Zuständigkeit und Geschäftsführung des ständigen Arbeiteraus- behandelt. Es kann so nicht weiter gehen, und zur Besserung be- behandelt. Das Vertrauensmännersystem im Saarrebier ist originell. Schuffes unterliegen der Genehmigung des Oberbergamts. Die Ge- darf's einer Organisation. Durch den Gebrauch des Koalitions- Entdeckt der Vertrauensmann einen Mißstand und will ihn eintragen, nehmigung darf nur versagt werden, wenn die Bestimmungen gegen rechtes würden die Zustände zweifellos gebessert, das beweisen die so ist es eine Frechheit" und er erhält noch eine Anflage wegen die Gesetze verstoßen. Fortschritte im Ruhrrevier. So lange die Saarbergleute eine Beleidigung, weil er seine Ueberzeugung über einen Unfall ausdrückt. Organisation hat ten, waren die Löhne höher und wurden durch Daß die Ueberzeugung des anderen etwas Unantastbares ist, fällt eine Organisation höher. Man erhebe den Vorwurf, daß keinem Beamten ein. Daß eine Drohung, anders als nach leber­Krämer nur Durchschnittszahlen verwende, während die Hauerlöhne zeugung zu wählen, strafbar ist, daß selbst der Versuch strafbar ist, über dem Durchschnitt stehen. Wenn aber viele Arbeiter bedeutend ignoriert man einfach. Die Fälle des Mißbrauchs der Amtsgewalt über dem Durchschnitt verdienen, dann sinten andererseits viele Löhne kommen dugendfach vor und kein Hahn träht danach! beträchtlich unter dem Durchschnitt. Die gezogenen Schlüsse aus den Lohnzahlen sind vollständig einwandfrei und können deshalb un­möglich eine Beleidigung enthalten.

$ 93b Die regelmäßige Arbeitszeit darf für den einzelnen Arbeiter durch die Ein- und Ausfahrt nicht um mehr als ½ Stunde berlängert werden. Ein etwaiges mehr der Ein- und Ausfahrt ist auf die Arbeitszeit anzurechnen. Eine Verlängerung der Arbeits zeit, welche zur Umgehung der vorstehenden Bestimmungen erfolgt, it unzulässig. Als Arbeitszeit gilt die Zeit von der Beendigung der Seilfahrt bis zu ihrem Wiederbeginn.

§ 93c( Abf. 1) Für Arbeiter, welche an Betriebspunkten, an denen die gewöhnliche Temperatur mehr als+ 28° C. beträgt, nicht bloß vorübergehend beschäftigt werden, darf die Arbeitszeit 6 Stunden täglich nicht übersteigen. § 93d( 2lbs. 1) Es darf nicht gestattet werden, an Betriebs­punkten, an denen die gewöhnliche Temperatur mehr als+ 28° C. beträgt, Ueber- oder Nebenschichten zu verfahren. ( Abj. 2) Vor dem Beginn sowohl einer regelmäßigen Schicht als einer Nebenschicht muß für den einzelnen Arbeiter eine min­destens achtstündige Ruhezeit liegen,

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Herr Hilger will mit Gewalt die Sozialdemokratie bekämpfen und maßregelt zu diesem Zweck Zentrumsangehörige, in deren Wirt­schaft einmal irgend jemand den Wahren Jakob" gelesen hat. Die Da die Lebensmittel sich seit 1901 bedeutend verteuerten Sozialdemokraten haben aber dasselbe Maß politischer und staats­und damals die Blüte des Rechtsschutzvereins war, hob er auch die bürgerlicher Freiheit, und der Staatsbeamte, der sie mit Gewalt damaligen Löhne. Heine verteidigt meisterhaft das Recht der Fronie, daran hindert, setzt sich mit der heute bestehenden gesetzlichen Ordnung die den Bergbeamten so fürchterlich beleidigend erscheint, als in Widerspruch! Die das tun, sind die wahren Umstürzler etwas Notwendiges. Anderenfalls wäre die Sprache ein Stüd Leber. Der Bergarbeiter Verband, dessen Jntereffe der Angeklagte wahr­Die Leute, die da bezeugten, daß es ihnen gut gehe, beweisen nahm und als dessen Mitglied er gemaßregelt worden ist, doch weiter nichts für die Lage derjenigen, denen es weniger gut ist politisch neutral. Er hat mit der Sozialdemokratie nichts zu tun. geht. Das Sparen bekämpfen die" Boltsbeglüder"( Silgers Aus- Wenn diejenigen, die mit dem Verband in Verbindung treten, Um­brud) nur dann, wenn es auf Kosten der Gesundheit und der stürzler find, so ist das Reichsamt des Innern auch umstürzlerisch, geistigen Frische geschieht. Die sparsamen Leute sind nicht immer das jahraus, jahrein mit dem Verbandsvorstand bezüglich