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in Moabit   geführt wird.

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Aus Induftrie und Handel.

land ausgeliefert wurde, hieß es, daß dies nur unter der Bedingung Untersuchungshaft hinter sich, die alles bisher Dagewesene in den öffentliche Ordnung erfordere, daß hierbei nicht allgemeine Rebe gefchehen sei, daß Wessel nicht wegen Spionage unter Anklage ge- Schatten stelle. Vom ersten Tage seiner Berhaftung in Genua   freiheit gelten dürfe. Die Worte der drei Angeklagten seien aber stellt werden dürfe. Etwas Genaues über diesen Auslieferungs  - an sei er in Eisen gelegt worden. Auch seine Ueberführung nach auch als Reden anzusehen. Sie feien an die Trauerbersammlung bertrag zu erfahren, war unmöglich, denn selbst dem Verteidiger des Deutschland   sei in Fesseln erfolgt. Erster, Staatsanwalt 8i3- gerichtet gewesen. In Betracht komme, daß die Angeklagten dem Angeklagten war eine Einsichtnahme in den Auslieferungsvertrag mit Iaff: Damit im Publikum keine falsche Vorstellung über die Be- Verstorbenen im Leben nicht persönlich nahegestanden hätten, sondern Italien   nicht gestattet und auf eine Eingabe an den Justizminister handlung des Angeklagten entstehen kann, konstatiere ich, daß Wessel als Delegierte ihrer sozialdemokratischen Wahlvereine gekommen Dr. v. Schönstedt, ihm diese Einsichtnahme doch zu gestatten, er- feinerlet Anlaß zu irgendwelchen Slagen hat. Er ist seinerzeit auf seien und Entschädigung erhalten hätten. folgte eine glatte Abweisung. der Reise von Brüssel   nach Thorn aus dem Zuge gespringen, unter- Das Kammergericht, das die Sache schon einmal an das Es sind nur zwei Zeugen und zwvei Sachverständige geladen. nahm also einen Fluchtversuch und wurde demgemäß schärfer be- Landgericht zurücverwiesen hatte, verwarf die abermals von den Unter diesen befindet sich der Kriminalkommissar Schöne aus Berlin   wacht. Ich wiederhole, daß der Angeklagte feinerlei Anlaß zur Klage Angeklagten eingelegte Revision am 29. Mai mit folgender Be­und eine Mademoiselle Comptez aus Paris  , die zuleht in Berlin   als hat. Ich tue das, damit nicht später in der Bresse eine ähnliche gründung: Die Vorentscheidung sei ohne Rechtsirrtum ergangen. Modiftin tätig war und über den von ihr beobachteten Verkehr des Debatte stattfindet, wie die, die gegenwärtig zu dem Das Landgericht habe richtig unterschieden zwischen einem bloßen Angeklagten Wessel mit französischen   Spionage- Agenten Auskunft Prozeß Plöhenfee Gefühlsausbruch, wie er am Grabe möglich sei, und einer Grab­geben soll. Das Interesse, das namentlich die militärischen Streise rede. Unter den Begriff einer Rede falle auch ein kurzgefaßter, an Thorns dem Prozesse entgegenbringen, ist noch durch den Umstand Verteidiger Rechtsanwalt e il chenfeld: Das kann ich die Trauerversammlung gerichteter Nachruf, der den Intentionen verstärkt worden, daß hier vorgestern ein höherer russischer Offizier nicht unwidersprochen lassen. Tatsächlich wird der Angeklagte und Gefühlen derselben Ausdruck gebe. Hier sei nun festgestellt, als Spion verhaftet worden ist. Wessel noch heute in Feffeln gelegt, in einer Jfolierzelle gehalten, daß die drei Angeklagten dem Verstorbenen nicht persönlich nahe. Der Angeklagte Oberleutnant Wessel ist 1871 geboren und die eng, dunkel und klein ist. Ich kann auch nur sagen, daß mein gestanden hätten, sondern als entschädigte Abgesandte sozialdemokra= im Jahre 1893 bei dem Hannoverschen Pionierbataillon Nr. 10 Alient noch heute der Meinung ist, daß man alles dies nur tut, tischer Wahlvereine erschienen seien, sowie, daß es für die Trauer­in Minden in Westfalen   als Leutnant eingetreten. Mit ihm zu- um ihn später noch wegen Landesverrats zu belangen.-Angefl. versammlung bestimmt gewesen sei, als sie ihrer Verehrung für den ſammen diente der Leutnant Wolff, zu dem er sehr bald in freund- Wessel: Dieser ganze Prozeß hat nur den Zweck, mich unschäd- verstorbenen Parteigenossen Ausdruck gaben. Deswegen habe das schaftliche Beziehungen trat. Im Jahre 1896 wurden beide zur lich zu machen. Staatsanwalt: Gegen die Unterstellung Landgericht mit Recht ihre Worte, wenn es auch nur wenige gewesen Dienstleistung bei der Vereinigten Artillerie- und Ingenieurschule muß ich entschieden protestieren, als ob dieser Prozeß nur eine feien, als Reden angesehen und es rechtfertige sich die Verurteilung in Charlottenburg   bei Berlin   fommandiert und ein Jahr später will farce sei. auf Grund der rechtsgültigen Verordnung. Wessel zum Großen Generalstab übernommen worden sein, wo es ihm gelang, zahlreiche wichtige militärische Dokumente, Pläne von Festungswerken, Mobilmachungsordern und andere militärische Ge­heimnisse aller Art zu entwenden. Wie die Militärbehörde an= nimmt, hat Wessel im Verein mit Wolff während seiner Dienstzeit in Charlottenburg   den Franzosen eine Reihe der wichtigsten militärischen Geheimnisse verraten und dafür größere Geldsummen erhalten. Es wird angenommen, daß beide durch Einbruchsdiebstahl und Gebrauch falscher Schlüssel wichtige Papiere zeitweilig in ihren Besitz gebracht, abgeschrieben oder photographiert und dann an Frankreich   verkauft haben. Weffel selbst behauptete in der Folge, während seiner. Dienstzeit in Charlottenburg   seien die durch Agenten beschafften franzöfifchen geheimen Dienstalten verschiedenen zur Bereinigten Artillerie- und Ingenieurschule kommandierten Offizieren, darunter auch ihm, zum Abschriftnehmen, Vergleichen und Uebersetzen überwiesen worden, und zwar deshalb, weil die Menge der eingegangenen, rasch zurückzusendenden Originaldokumente sonst nicht zu bewältigen sei. In jenem Jahre allein habe Deutsch­ Land   900 000. für solche Sachen bezahlt. Tatsache ist, daß Wessel sich damals wiederholt in Paris   aufgehalten hat und dort im Bureau des Renseignements, dem französischen   Kundschafter­Bureau, ein- und ausgegangen ist, dessen Vorsteher, der Oberst Vincent vom Geniekorps, in verschiedenen deutschen   Landesverrats= Prozessen vor dem Reichsgericht in Leipzig   als Leiter der französi­ schen   Spionage entlarvt worden ist. Ferner hat man im Laufe ber feinerzeit gegen Weffel geführten Untersuchung wegen Landes­berrats festgestellt, daß dieser in Charlottenburg   sehr intime Bes ziehungen zu einem Fräulein Mathilde Bäumler unterhielt, die auf Grund der Mitteilungen des Geheimen Ueberwachungsdienstes als eine bekannte Spionin Frankreichs   anzusehen ist und auch im Dreyfus- Prozeß als die unbekannte Mademoiselle M. B." aus N. ( Nizza  ) in dem Bordereau" aufgeführt wurde. Sie soll den jungen Offizier zunächst zu einem übermäßigen Aufwand und zum Spiel und schließlich angesichts feiner brüdenden Schuldenlasten zum Landesverrat getrieben haben. Nach seiner eigenen Angabe hat Weffel zu jener Zeit von einem französischen   Agenten mehrere tausend Mart dafür erhalten, daß er vor dem Prozeß in Rennes  einige im Besitz der deutschen   Militärbehörden befindliche Dokumente zurüdgab, aus denen zu entnehmen war, daß nicht Dreyfus, sondern ein Offizier der Genieschule zu Fontainebleau   und ein Agent der 2. Abteilung des französischen   Generalstabes( Esterhazy  ) es waren, die die in dem berühmten Bordereau" aufgeführten Geheim­schriften an Deutschland   auslieferten.

Als der Angeklagte wieder mit Beteuerungen beginnt, daß er ein ebenso guter Patriot sei wie jeder andere, und eigentlich noch verdiene, von der deutschen   Regierung belohnt zu werden, da er in Frankreich   Spionagedienste geleistet habe, unterbricht ihn der Vorsitzende mit der Bemerkung, daß das nicht zur Sache gehöre. Im Anschluß daran wird Mademoiselle Comptez als Zeugin vernommen. Sie ist französische Staatsbürgerin und bekundet, daß sie den Angeklagten in Paris   durch die Vermittelung seiner Frau Mathilde Bäumler tennen gelernt habe. Sie sei von ihm ver­anlaßt worden, Herrenbekanntschaften zu machen und von dem Ertrage ihrer Schande zu leben. Eine Zeitlang sei es ihr gelungen. Der Angeklagte springt bei diesen Erklärungen erregt auf und schlägt mit den Fäusten auf die Brüstung der Anklagebant. Er protestiert dann mit Entrüstung gegen die ungeheuerlichen In­finuationen, die die Zeugin seiner Frau habe zuteil werden lassen. Seine Frau habe mit diesen Berunglimpfungen nichts zu tun, die Beugin schließt von sich auf andere. Die Beugin bleibt demgegenüber dabei, daß die Frau des An­geklagten wiederholt Herrenbesuche empfangen hat.

Das Urteil.

Nach 1stündiger Beratung verkündet der Vorsitzende: Es muß ausdrücklich hervorgehoben werden, daß der An­geklagte nicht ausgeliefert worden ist, weil er des Landesverrates, sondern weil er der unter Anklage stehenden Handlungen verdächtig ist. Die Auslieferung hat der Gerichtshof nach der konstanten Braris des Reichsgerichtes nicht zu prüfen. Der Gerichtshof hat den An­geklagten von der Anklage der Unterschlagung freigesprochen, da­gegen ihn der schweren Urkundenfälschung in drei Fällen in idealer Konkurrenz mit Betrug schuldig erachtet. Der Gerichtshof hat den Angeklagten aber mildernde Umstände zugebilligt mit Rüdsicht darauf, daß er noch unbestraft ist und sich in einem Milieu befunden hat, in dem ihm alle moralische Kraft verloren gegangen ist. In Berücksichtigung alles dessen hat der Gerichtshof auf eine Gesamt­strafe von einem Jahr Gefängnis erkannt und hiervon neun Monate als durch die Untersuchungshaft verbüßt erachtet. Auf die Frage des Vorsigenden, ob der Angeklagte sich mit dem Urteil einverstanden erkläre, antwortet dieser: Nein, Herr Vorsitzender!"

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Aus der Partei.

Die Konzentration im Bankgewerbe schreitet trotz aller Lamentos eines Teils der bürgerlichen Presse stetig vorwärts. Aus der Reihe der großen alten Privatbanken scheidet wieder eine Firma aus, die, im Jahre 1868 gegründet, aus fleinen Anfängen nach und nach eine steigende Bedeutung unter den Berliner   Banken erlangt hatte: die Firma Born u. Busse. Sie wird in die Nationalbank für Deutsch­lang aufgehen, die, nachdem sie sich in den letzten Jahren dem wirt schaftlichen Rückschlag ziemlich zurückhaltend gezeigt hat, anscheinend die jebigere günstigere Situation für geeignet hält, ihre Position zu erweitern und zu verstärken. Das zeigt schon die Gründung der Orientbant. Unter welchen Bedingungen die Nationalbank sich die Firma Born u. Busse eingliedert, ist bisher noch nicht bekannt. Wie an der heutigen Börse verlautete, will die Nationalbank für 20 Mil­lionen Mark neue Aktien ausgeben, die den Inhabern des an= gegliederten Bankhauses zu 111 Broz. berechnet werden sollen. Das Aktienkapital der Nationalbank erhöht sich dadurch auf 80 Millionen Mark. Da die Firma Born u. Busse zu einer großen Anzahl industrieller Unternehmungen Beziehungen unterhalten hat, fo ge winnt der Geschäftskreis der Nationalbank beträchtlich an Aus dehnung.

nationalen Geschäftslage gegenüber dem Vorjahre ist so durch­Bom internationalen Arbeitsmarkt. Die Besserung der inters greifend, daß in allen Industrieländern, mit Ausnahme Rußlands  , die Zahl der unbeschäftigten Arbeitskräfte von Monat zu Monat zurückgeht. In England war der Prozentsab der unbeschäftigten Arbeiter im April des vorigen Jahres 6 Bros., im laufenden Jahre nur 5,6 Proz. Noch im Januar betrug die entsprechende Biffer beinahe 8 Proz. Im Bergbau steigt die Förderung. Namentlich war der Bedarf an Kohlen für Industriezwecke so flott, daß die Grubenvorräte erheblich zusammenschrumpften. Im Eisengewerbe waren die meisten Werke mit Arbeit ziemlich gut befeßt. In Schiffs baustoffen und in Schienen lagen sehr viel Aufträge vor. Die Zahl der im Betriebe befindlichen Hochöfen war um 15 höher als im Vorjahre und betrug 318. Allerdings so günstig, wie es vielfach dargestellt wird, ist, nach der Bewegung der Beschäftigten zu schließen, die Lage in der Eisenindustrie und in den weiterverarbeitenden Gewerben noch immer nicht. So ist im Schiffbau sowohl als im Maschinengewerbe die Arbeitslosengiffer nur wenig zurückgegangen. Bom Tertilgewerbe war namentlich die Wollbranche, und hier wieder Alle diese Dinge führten schließlich dazu, daß der deutsche Bur Agitation für die Parteipreffe macht Genoffe Radloff die Spinnerei, recht befriedigend beschäftigt. Berhältnismäßig un Generalstab Verdacht gegen Wessel und Wolff schöpfte und daß beide in Breslau   in der Nr. 35 der Neuen Beit" einige Bemerkungen, erfreulich ist noch immer die Beschäftigung der Bauarbeiter. Allem unter dem 5. März 1896 mit Pension entlassen wurden. aus denen die Genossen vielleicht eine Anregung schöpfen können. Anschein nach dürfte die Bausaison auch im laufenden Jahre fich wieder matt gestalten. In anderen Ländern, wie z. B. in Deutsch­Weffel foll im Kasino in Ostende   mit dem Rittmeister Becker Gr sagt unter anderem: bom 4. Ulanenregiment in Thorn, einem mehrfachen Millionär, Besondere Beachtung verdient die Anstellung von Abonnenten. land und Frankreich  , ist es gerade das Baugewerbe, das einen starten und einem gewissen Monsieur Sutti gespielt und Beder an sammlern, die sich mit voller Kraft ihrer Tätigkeit zu widmen und Aufschwung gegenüber dem Vorjahre zeigt. Für die Geschäftslage Sutti den Betrag von 1020 Fr. verloren haben. In der Folge soll in den am Orte befindlichen Gewerkschaftshäusern oder den sonst in Frankreich   ist die starke Belebung der Bautätigkeit geradezu Wessel sich widerrechtlich des Namens Gutti bedient, unter ihm irgendwo tagenden politischen und gewerkschaftlichen Versammlungen charakteristisch. Die Lage im Tertilgewerbe hat dagegen im April an Becker nach Thorn geschrieben und Quittungen eingesandt haben, Mann für Mann zu fragen haben, ob sie auf die Parteipresse zum Teil viel zu wünschen übrig gelassen. In den Wollwebereien auf Grund deren Beder an ihn zahlte. Die deutsche Regierung abonniert sind und eventuell zum Abonnement aufzufordern. Diese bon Roubaix   und Tourcoing   stand eine große Anzahl von Web­forderte und erhielt nach viermonatigen Auslieferungsverhand persönliche Aufforderung, noch dazu in Gegenwart anderer, die fühlen still. Günstiger gestaltete sich der Geschäftsgang in der Baum Jungen am 1. Gebruar 1900 refer genuslieferungsverhand- persönliche lungen am 1. Februar 1900 Wessel von Belgien   mit der ein- vielleicht schon die Arbeiterpresse halten, übt vielfach einen starken eines vollen Betriebes garantieren. In Belgien   zeigte sich eine wollindustrie, wo die Aufträge für längere Zeit die Aufrechterhaltung schränkenden Bestimmung überwiesen, daß diesem nur wegen Be- moralischen Eindruck auf die Betreffenden aus. truges der Prozeß gemacht werden dürfe, während der Aus- Daß der Parteiverlag dem Abonnentensammler, der selbst- starke Belebung der industriellen Tätigkeit. Die Koblenförderung fieferungsvertrag vor allem auf das schwere Verbrechen des Landes- verständlich Barteigenoffe fein muß. seine nußbringende Tätig ist lebhaft, die Eiſenindustrie gut beschäftigt, das Baugewerbe steht in voller Saison. Für die günstige Gesamtbeurteilung des inter­berrats lautete. Auf der Reise von Brüssel   nach Thorn gelang es teit eine angemessene Entschädigung gewährt, versteht sich von selbst. nationalen Arbeitsmarktes ist schließlich aber die befriedigende Ge­Die Höhe derselben bemißt man am besten prozentweise und pro schäftslage der Vereinigten Staaten   von Amerika  jedoch Wessel zu entfliehen. April 1903 in San Remo abermals auf Antrag der deutschen   Abonnent. Die Volkswacht" in Breslau   foftet zum Beispiel pro ausschlaggebend. Der Warenverkehr, von dem auf die Zunahme des Regierung von den italienischen Behörden in Haft genommen, wurde Woche 20 Pf. Auf dieſe Summe hat der Abonnentensammler für Verbrauches zu schließen ist, nahm im April erheblich zu. Die Aus­er zunächst im Gefängnis dei Marassi in Genua   bis zur Beendigung ieben Neugewonnenen Anspruch, sofern der lettere vier Wochen hin- weise der Eisenbahnen zeigen im Vergleich mit dem Vorjahre eine der langwierigen Auslieferungsverhandlungen festgesetzt. In der durch Abonnent geblieben ist. erhebliche Steigerung der Einnahmen. Der Eisen- und Stahltonfum Die Hausagitation ist nur da erfolgreich möglich, wo ein gut hat einen Umfang erreicht, der größer ist als in den besten Jahren Nacht vom 22. zum 23. Juli b. I., also volle 16 Monate später, wurde er dann in die durch Eisenbeschlag gesicherte Postkabine des ausgebildetes Distrikts- und Bezirksführersystem vorhanden ist, das des letzten Aufschwungs. Die meisten Hochöfen befinden sich in vollem Lloyddampfers Ziethen" gebracht, worauf seine Ueberführung nach bis jetzt ja vorwiegend in den Großstädten existiert. In den Hamburg   erfolgte. Von dort aus wurde er gefesselt nach Thorn ge- Distritten und Bezirken hat die Agitation für die Parteipreffe in Betrieb. Die Kohlenförderung war befriedigend, obgleich die Ge­staltung des Absages eine vorübergehende Abschwächung aufwies. bracht, da er unterwegs abermals einen tollfühnen Fluchtversuch der Weise einzusehen, daß zunächst eine gründliche Aussprache statt. Recht gut ist das Textilgewerbe beschäftigt. Die füblichen Baum­unternommen hatte. Auch der italienische Auslieferungsvertrag findet, Straßen und Häuser genau abgegrenzt werden, damit jeder wollfabriken haben, wie berichtet wird, zum Teil schon ihre ganze fieht die Strafverfolgung Wessels nur wegen seiner Betrügereien Mitwirkende genau über das von ihm zu bearbeitende Gebiet Jahreserzeugung verkauft und können daher auf längere Zeit hinaus orientiert ist. Es ist ganz nüßlich, wenn die Bewohner durch ein wieder boll arbeiten. Wie Wessel bei seiner heutigen Personalfeststellung angab, hat aufklärendes Flugblatt über den Wert der Arbeiterpresse vorbereitet wieder boll arbeiten. 11 er das Fräulein Mathilde Bäumler am 10. Oftober 1901 in Paris   werden. Die Hauptagitation, das heißt die Nachfrage bei den Be­geheiratet und diese hat ihm bisher allmonatlich 100 Frank zur Auf- wohnern und das Einsammeln der neuen Abonnenten, muß aus befferung feiner Gefängniskost von Paris   hierher gesandt. Der zu leicht ersichtlichen Gründen möglichst an einem Sonntage erfolgen. der Betrugs- und Fälschungsanklage als Hauptzeuge in Betracht An Stelle des Flugblattes können übrigens auch Probe- Eremplare tommende Rittmeister Beder ist zu der Verhandlung nicht erschienen, der Parteipresse verteilt werden. da er sich zurzeit in Südafrika   befindet. Er ist deshalb vom deutschen   Die gute Wirfung der Hausagitation für die Parteipreffe durch Konfulat in Prätoria kommissarisch zu der Sache vernommen worden. die Distrikte beziehungsweise Bezirke zeigt die Breslauer Bolts­Ebenso ist der Zeuge Sutti nach einem Telegramm des Reichs- wacht". An verschiedenen Sonntagen gewann sie an Abonnenten: fanzlers Grafen von Bülow an das Gericht nicht zu der heutigen 388, 262, 576, 505. Diese Summen erstrecken sich über einen Zeit­Verhandlung erschienen, obwohl ihm der deutsche Botschafter in Rom   raum von nur zwei Monaten, es macht also die Ernte über und die italienische Regierung die Ladung zu dem heutigen Termin 1700 Abonnenten. übermittelt haben.-Weffel gibt zu, daß die Schriftstücke, die er an den Rittmeister Becker gesandt habe und die die Unterschrift Sutti tragen, von ihm herrühren, er bestreite aber, daß er damit irgend eine ftrafbare Handlung begangen habe.

bor.  

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Polizeiliches, Gerichtliches ufw.

Was als Grabrede gelten kann.

( Polizeiberordnung gegen sozialdemokratische Leidtragende.)

Zum Kampf gegen die Warenhäuser. In Oesterreich   gibt es nur enige Warenhäuser, und diese wenigen können mit denen der deutschen   Großstädte keineswegs rivalisieren. Wien   hat z. B. erst seit dem vorigen Jahre ein großes Warenhaus, das aber nicht ent­fernt alle jene Artikel führt, die wir in den großen deutschen   Waren­häusern finden, sondern sich in der Hauptsache auf die verschieden artigen Erzeugnisse der Textilindustrie und ihrer Nebenbranchen beschränkt. Troßdem wird von den antisemitischen Mittelstands­rettern Defterreichs ebenfalls ein hißiger Kampf gegen die Waren­häuser geführt. Der chriftlich- soziale" Abgeordnete Schneider hat 3. B. dem niederösterreichischen Landtag folgenden kuriosen Antrag unterbreitet: 1. Die t. t. Regierung wird ersucht, den Betrieb von Warenhäusern zu verbieten; 2. der Landtag   beschließt ein Gesetz, demzufolge Geschäfte, die ihren Betrieb nicht nur auf das Erd­geschoß beschränken, für jedes weitere Stodwerk 100, 200, 300 usw. Brozent Buschlag zur Erwerbsteuer zu entrichten haben."

Gewerkschaftliches.

Berlin   und amgegend.

Der Vorsitzende erörtert zunächst die unter Anklage stehen­den Betrugsfälle und Urkundenfälschungen. Dann sollte in die Be- Der Parteigenoffe Horns, der Mitglied des sozialdemokratischen weisaufnahme eingetreten werden. Vorher bemerkte der Vorsitzende, Wahlvereins zu Schenkendorf bei Königs- Wusterhausen   gewesen war, daß bisher ein Schreiben des Reichstanelers von Bülow über die wurde am 20. März 1904 auf dem Friedhof der dortigen Kirchen. Frage der Auslieferung nicht eingelaufen fei. Dagegen liegt ein gemeinde beerdigt. Als Vertreter sozialdemokratischer Wahlbereine Schreiben vom Justizminister Dr. v. Schönstedt vor, aus dem herbor- waren Kieb, Hanisch und Hellwig mit Kränzen erschienen, die sie Der Streit der Bretterträger und Brettschneider. Am Sonntag geht, daß Weffel wegen vier selbständiger Urkundenfälschungen und am Grabe mit wenigen Geleitworten niederlegten. Es waren fol- fand eine außerordentliche Mitgliederversammlung statt, in der über Betrugsfälle ausgeliefert worden sei. Angeklagter Wessel: Ich gende:" Im Namen des sozialdemokratischen Wahlvereins Groß- den Stand des Streits berichtet wurde. Es hatten bis dahin neun bitte die ganzen Auslieferungsaften zu verlesen, es wird daraus her- Beesten.  "" Auch ich, Genosse, erweise Dir die lehte Ehre."- Firmen bewilligt, bei denen 104 Arbeiter zu den neuen Bedingungen vorgehen, daß ich nur wegen einer einfachen Urkundenfälschung aus Im Namen des sozialdemokratischen Wahlvereins lege ich diesen tätig sind. In den Streit getreten waren bei 26 Firmen 285 Ar­geliefert worden bin. Die Anklage lautet aber auf. Betrug und Kranz nieder." Wegen dieser furzen Aeußerungen wurde gegen beiter. Bei mehreren Firmen hatten Verhandlungen stattgefunden, Urkundenfälschung in je zwei Fällen. Vorsitzender: Das zu Kieb, Hanisch und Hellwig eingeschritten, und zwar auf Grund der wobei sich herausstellte, daß die meisten wohl bereit waren, entscheiden ist Sache der rechtlichen Beurteilung. Angeklagter Regierungs- Polizeiverordnung vom 15. Juni 1865, welche in Ueber- einen Tarifvertrag abzuschließen. Ein scharfmacherischer Arbeits wolle lieber, daß das ganze Wessel: Ganz recht und darum protestiere ich. Ich bin nur einstimmung mit gleichartigen, überall in Breußen erlassenen Ver- geber äußerte allerdings, er wegen einfacher Urkundenfälschung ausgeliefert und deshalb kann ich ordnungen das Halten von Reden auf den im Besitz von Kirchen- Baugewerbe lahmgelegt werde, als die Löhne be­auch nu wegen einfacher Urkundenfälschung verurteilt werden. gemeinden befindlichen Friedhöfen nur den Geistlichen und sonstigen willigen. Auf Vorschlag des aus Hamburg   anwesenden Vertreters Die Auslieferungsakten werden darauf verlesen, was längere Kirchenbeamten gestattet. Dagegen sollten die Angeklagten verstoßen des Hauptvorstandes Charkowski und der Streifleitung, sowie des Zeit in Anspruch nahm. haben. Sie bestritten, daß ihre Worte Grabreden darstellten und Vorstandes, beschloß die Versammlung, die Streifleitung zu er Das Schreiben des Justizministers ist vom 29. Juni 1904 daß die Verordnung gültig sei. Das Landgericht als Berufungs  - mächtigen, mit Rücksicht darauf, daß der Abschluß eines allgemein datiert und enthält nur die Bestätigung, daß die Auslieferung wegen instanz berurteilte sie jedoch wegen Uebertretung der Verordnung geltenden Tarifvertrages mit dem 55- Pfg.- Stundenlohn am ehesten der im Eröffnungsbeschluß enthaltenen Vergehen erfolgt ist. Ver- au Geldstrafen. Die Verordnung sei gültig. Sie finde ihre Stüße möglich erscheint, mit diesem Lohnsatz, im übrigen aber unter Auf­teidiger Rechtsanwalt& eilchenfeld   weist darauf hin, daß ihm in§ 6 des Polizeiverwaltungs- Gefeßes, wonach u. a. zu den Gegen- rechterhaltung sämtlicher Forderungen Uebereinkommen mit den die Einsichtnahme in den Auslieferungsvertrag bisher noch nicht ge- ständen polizeilicher Regelung auch die Ordnung und Gesetzlichkeit Unternehmern zu treffen. stattet worden sei. Der Angeklagte gerät in eine große Erregung, beim öffentlichen Zusammensein einer größeren Zahl von Personen r schildert, wie er in Italien   behandelt worden sei. Er habe eine gehöre. Bei Begräbnissen liege ein solches Zusammensein vor. Die

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Inzwischen hat sich die Lage des Streits für die Arbeiter noch­verbessert, indem mehrere Firmen noch am Montag die Forderungen