Nr. 127. 22. Jahrgang.
2. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt.
Donnerstag, 1. Juni 1905.
Der Gutsbezirk auf der Anklagebant. Faust liegt auf feiten der Amtsvorsteher entweder Er- ökonomischen Hauptstüdes der preußischen Ber
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Aus Industrie und Handel.
Die neuen Aftien sollen ab 1. Juli 1905 dividendenberechtigt sein und werden den Besizern alter Attien a 123 Proz. zum Bezuge angeboten. Der außerordentlichen Generalversammlung der Nationalbank für Deutschland wird die Wahl der jetzigen Mitinhaber der Firma Born u. Busse, Herren Ludwig Born und Adolf Philipsthal, in den Aufsichtsrat vorgeschlagen.
Eine Grabsteinplatten- Konvention. Auf Anregung des Tafelglassyndikates schlossen, wie das„ B. T." meldet, die Grabsteinplattenfabrikanten eine Konvention zwecks Erhöhung der Preise um 25 Broz. Die Einnahme des Deutschen Reiches aus den Zöllen hat im Die Bölle erbrachten nämlich nach Abzug der Ausfuhrvergütungen 2c. ersten Monat des neuen Etatsjahres, dem Monat April, eine wesentliche Zunahme im Vergleich zum April des vorigen Jahres erfahren. in der Anschreibung 36,39 Millionen Mark gegen 35,54 Millionen Mart im April 1904, aljo jezt 1,39 Millionen Mark oder 3,9 Proz. Die Isteinnahme betrug 35,08 Millionen Mark gegen
mehr.
Rechtsanw. Dr. Werthauer: Ich halte den Wahrheitsbeweis Gutsbezirk Caputh , über den am Mittwoch in Potsdam prozessiert für erbracht, will aber doch auf einige der Fälle eingehen. Im Falle worden ift. Er ist ein Muster beispiel dieses Musterbeispiel pressung und Bestechung oder Nötigung vor. fassung, nicht der geschriebenen, sondern der wirklichen. Und die VerGestern ist in Potsdam ein Prozeß verhandelt worden, in dem Im Falle Frohberg liegt eine noch nicht verhandlung hat ergeben, was für ein Wechselbalg diese Einrichtung ist, welche der Arzt Dr. Eugen Hartwich aus Caputh bei Potsdam iährte Amts Unterschlagung auf feiten Thurleys einen Teil der Staatshoheit den Privatinteressen der Grundherren die Rolle des Angeklagten spielte. Aber es ist in diesem Prozeß und Begünstigung auf seiten b. Thümens bor , weil ausliefert! wie in anderen: der Angeklagte ist der wahre Ankläger. Seit drei diefer mit einem Briefe Herrn Frohberg hat einschüchtern bis vier Jahren führt Dr. Hartwich einen Kampf gegen die Polizei- und Thurley decken wollen. Im Falle der Zigeuner hat Thurley, berwaltung in Caputh , den Amtsvorsteher und Ritterguts- der in Steuerfachen zu einem Strafmandat gar nicht berechtigt war, anteilbefizer v. Thümen und dessen Stellvertreter Thurley. Schweigegelder angenommen. Das Urteil lautet auf 20 M. Als alle Eingaben an den Landrat und die höheren Geldstrafe. In den Gründen wird anerkannt, daß in bezug Kapitalsvermehrung der Nationalbank. Der Uebergang der Firma Verwaltungsbehörden nichts nuzten, als außerdem ein gegen auf die Vorwürfe gegen Thurley der Wahrheitsbeweis Born u. Busse an die Nationalbank für Deutschland und deren Dr. Hartwich eingeleitetes Strafverfahren gegen seinen ausbrück- gelungen sei. Thurley habe, um Privatzwecken zu dienen, Kapitalsvermehrung um 20 Millionen Mark ist bestätigt. Wie die lichen Wunsch eingestellt war, suchte Dr. Hartwich Hülfe bei der die Amtsstunden versäumt und gegen Frau Heins so gehandelt, daß Nationalbank offiziell angezeigt hat, beschloß deren AufsichtsPresse. Daraufhin erschienen Artikel mit starken Vorwürfen und man in landläufigem Sinne von Betrug reden könne. In bezug auf rat, der am 24. Juni dieses Jahres stattfindenden außerordentlichen Angriffen gegen die Gutsherrnpolizei in Kaputh, die Anschuldigungen gegen v. Thümen sei dem Angeklagten zuzu- Generalversammlung die Erhöhung des bisherigen Aktienkapitals von die öffentlich beschuldigt wurde, daß fie die Privat geben, daß ihm im wesentlichen der Wahrheitsbeweis nominell 60 000 000. um nominell 20 000 000 m. vorzuschlagen. Im interessen des Gutsbesigers wahrnehme; von Gutseinwohnern, gelungen sei. Es sind Sachen zur Sprache gekommen, die im Zusammenhang hiermit wurde ein Vertrag wegen Uebernahme der die unberechtigt Gras geschnitten, Holz gesammelt oder allgemeinen den Schluß zulassen, den der Angeklagte hiesigen Firma Born u. Busse genehmigt. Die bisherigen Inhaber dergleichen Uebertretungen oder geringe Vergehen begangen gezogen hat. Aber in beiden Fällen hat der Angeklagte eine Form treten aus der Firma Born u. Busse aus und letztere wird von haben, unter der Hand zugunsten v. Thümens Geldbeträge ein- gewählt, die erkennen läßt, daß es ihm darauf antam den Amts- den Herren Direktor Julius Stern und Geh. Regierungsrat Richard freibe, die erheblich höher feien als der erwachsene Schaden; daß vorsteher noch einen Hieb außerdem zu versetzen. Der erbrachte Witting unter kommanditarischer Beteiligung und für Rechnung der die betreffenden Gutseinwohner solche Beträge zahlen in dem 23ahrheitsbeweis schließt deshalb die Bestrafung Nationalbank für Deutschland fortgeführt. Glauben, es handle fich um Polizeistrafen; daß den sich etwa nicht aus. Der Angeklagte hat Berufung an das Landgericht einWeigernden außer mit der Strafanzeige auch widerrechtlich mit gelegt. Entziehung von Pachtland gedroht werde; daß mit solchen Drohungen selbst von Verwandten der Leute, die etwas verDer Prozeß von Potsdam zeigt, was unter dem schuldet haben sollten, Geld eingetrieben werde; daß der stell- Szepter der Gutsherren- Amtsvorsteher in Preußen bertretende Amtsvorsteher sich 75 M. angeeignet habe, die ihm für heutzutage noch alles möglich ist. Der wahre An die Armen eingehändigt seien, und Einquartierungsgelder an die geklagte dieses Prozesses ist der Gutsbezirk, die Berechtigten trotz aller Mahnungen 12 Jahre nach ihrer Fälligkeit Gutsherrlichkeit, die sich durch das ganze neunzehnte Jahrhundert nicht ausbezahlt habe. Der Aufsatz schloß mit der Aufforderung an gegen allen Ansturm und gegen alle Reformen" behauptet hat. den Minister, die Aufhebung des Gutsbezirks Caputh, Wer die politischen Kämpfe des letzten Jahrhunderts verfolgt, wird der ganz zersplittert ist, in die Wege zu leiten. im feudalen Hauptquartier immer wieder diese Standarte gewahren: „ die gröbsten unwahrheiten und Entstellungen des schmutzigen Mach- selbst gegen die Handelsverträge wurde Anfang der neunziger b. Thümen behauptete darauf in einem Lokalblatte, daß gegen die Gutsherrschaft. Um sie toben die heftigsten Bewegungen, und werks" die Staatsanwaltschaft angerufen sei. Diese erklärte ein Jahre nicht mit größerer Schärfe gekämpft als gegen Herrfurth halbes Jahr später, daß fein Strafverfahren wegen des Artikels Neuerung im Recht der Landgemeinden in den sieben östlichen anhängig sei. Ein Ermittelungsverfahren gegen Thurley erwies Provinzen Preußens. zwar die Wahrheit der in jenem Artikel behaupteten Tatsachen und Das preußische Landrecht hatte 1794 die Untertänigkeit" beZustände, wurde aber eingestellt, weil die Staatsanwaltschaft Thurley stätigt, die" Guts herrschaft", die an den Besitz gewisser Land- 33,43 Millionen Mark im Vorjahre, also sogar 1,65 Millionen Mark den guten Glauben" zubilligte. Auch disziplinarisch geschah nichts. güter geknüpfte Befugnis intertanen zu haben". Dieses mehr. Gegen von Thümen und Thurley wurde darauf nach vergeb- Recht war von wenigen Ausnahmen abgesehen ein Vorrecht Der Spirituskonsum Rußlands . Die russische Hauptverwaltung licher Beschwerde an die Verwaltungsbehörde eine Ziviltlage ein- des Adels. Die Befugnisse der Gutsherrschaft tvaren sehr der indirekten Steuern und der Branntweinregie hat einen Bericht gereicht auf Rückerstattung von 20 M., die Thurley auf v. Thümens verschieden: neben den Rechten auf Dienste und Abgaben, auf„ Treue, über den Spirituskonsum Rußlands im Jahre 1903 zusammengestellt, Geheiß von der Frau des Arbeiters Faust erpreßt hatte unter Ehrfurcht und Gehorsam" bestanden wichtige Rechte in bezug auf aus welchem ersichtlich ist, daß die Bevölkerung Rußlands im Jahre der Drohung, Faust sonst wegen des Diebstahls einer Akazie Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Der Gutsherr er- 1903: 72 596 305 Bedro 40° Branntwein verbraucht hat, was anzuzeigen, die Faust gar nicht gestohlen hatte und nannte Schulzen, Schöffen und Schullehrer in seinem Bezirt, übte 0,52 Wedro pro Kopf der Bevölkerung ausmacht. Der größte die höchstens 1-2 Mart" wert war. Den guten Glauben" nicht nur die Polizei, sondern vielfach auch die bürgerliche und die Spirituskonsum entfällt auf das Schwarzmeergouvernement der Amtsvorsteher vorausgesetzt, hatten diese 900-1800 Pro3. Strafgerichtsbarkeit aus. ( 1,57 Webro), St. Petersburg ( 1,55) und Moskau ( 1,48 Wedro) und aufgeschlagen zugunsten v. Thümens, der das Geld einzog. Auf Als das Landrecht in Kraft trat, erschütterte be- der geringste Konsum auf die östlichen Gouvernements( 0,43), die Grund der Gerichtsverhandlung in diesem Zivilprozeß erschien am reits die große Revolution Europa . Nachdem sie den Nordwestgouvernements( 0,14), das Weichselgebiet( 0,40), die trans9. Februar vorigen Jahres ein neuer Auffaz, in dem es hieß:„ Wenn Feudalstaat Preußen zertrümmert hatte, machte die Agrargefeß- kaukasischen Gouvernements und das Transfaspigebiet( 0,15 Wedro). dergleichen Erpressungen eines Polizeiverwalters nicht bestraft gebung von Stein und Hardenberg 1807 bis 1811- dem Rechts- Gegen die vorhergehenden drei Jahre 1900-1902 hat sich im werden sollen, dann wird man nicht anerkennen können, daß in verhältnis der Untertänigkeit ein Ende. Man muß in Treitschtes Jahre 1903 der Branntweinkonsum um zirka 5 Millionen Wedro Preußen nach Recht und Gesetz verfahren werde." Auf Antrag erstem Bande preußischer Geschichte im neunzehnten Jahrhundert gesteigert. b. Thümens machte die Staatsanwaltschaft am Landgericht I in Seite 372 ff. nachlesen, mit welch' urwüchsiger Anmaßung, naiver Berlin wegen dieses Auffazes ein Verfahren anhängig. Es wurden Frechheit die märkischen Junker unter Führung von der Mariizens wurden aus atlantischen Häfen nach Europa verjandt: 532 000( in Ameritas Produktenausfuhr. In der Woche vom 18. bis 25. Mai Zeugen vernommen. Dann kam die amtliche Benachrichtigung, gegen die neuen Nivelleurs und Jakobiner", gegen den neu- der Vorwoche 497 000) Bushel Weizen, 1 115 000( 1 580 000) Bushel daß das Verfahren wieder eingestellt ſei. modischen Judenstaat" polterten, in einem Atem den Staatskanzler Mais, 65 000( 189 000) Sad Mehl, 154 000( 181 000) Bushel Hafer, Inzwischen hatte Dr. Hartwich in weiteren Eingaben an den des Rechtsbruchs anflagten und von ihm verlangten, daß er 171 000( 58 000) Bushel Gerste, 30 600( 24 000) Stiften Speck , Landrat v. Tschirschth in Belzig weitere Beschwerden durch föniglichen Wachtbefehl ihnen ihre Gläubiger 10 300 000( 7 770 000) lb Schmalz, 2780( 1200) Faß Butter, 25 800 gegen den Amtsvorsteher gerichtet. Wegen dieser Eingaben stellte vom Halse schaffel der Landrat Strafantrag, um, wie er schrieb, Dr. Hartwich Ge- Als die napoleonischen Kriege vorbei waren und das Bolt, das( 42 300) Riften Käse und 1880 000( 910 000) lb Zalg. Legenheit zu geben, vor Gericht seine Behauptungen um seine Befreiung von der Fremd herrschaft geblutet hatte, zu beweisen. Im Vorverfahren wurde der Beweis der wieder in solche Fesseln geschlagen wurde, die von der revolutionären Wahrheit für den größten und erheblichsten Teil Welle aus Westen in Stücke gegangen waren, entdeckten v. Kamph der Beschwerden in den Eingaben erbracht und und Konsorten, daß zwar die Untertänigkeit" aufgehoben sei, nicht ihretwegen die Anklage abgelehnt. Dagegen wurde aber die" Gutsherrschaft". Der Gutsherr fand feine Untertanen von Anklage erhoben wegen der Anschuldigungen: daß Thurlen ehedem als intersassen" wieder. Die Polizei" blieb in den die Amtsstunden vernachlässigt habe; daß er eine Frau Heins be- Händen der Gutsbesizer, und wo sie ihnen genommen war, wurde trogen habe; daß v. Thümen und Thurley in Geld- und in Ehren- fie ausdrücklich wieder verliehen, und selbst die gutsherrliche fachen nicht die Zuverlässigkeit bewiesen hätten, die bislang bei Gerichtsbarkeit lebte fort. preußischen Beamten Sitte war. Als erwiesen wurde im Eröffnungs- Das Gesetz vom 2. Januar 1849, eine Frucht der Revolution, beschluß auch der Vorwurf erklärt, daß Thurley sich erboten habe, nahm den Gutsherren wenigstens die Gerichtsbarkeit in Zivil- und für 300 M. eine Schankfonzession zu beschaffen. Trotzdem geschah Straffachen, und die Verfassung von 1850 fügte die Beseitigung gegen die Amtsvorsteher nichts; sie sind noch im Amte. Erst als Dr. H. der Polizei und aller„ obrigkeitlichen" Gewalt hinzu; aber die einen sehr umfassenden Beweisantrag stellte, erregten die Akten das bald einsetzende Reaktion sistierte schon wenige Monate später die Interesse der höchsten Behörden, die Dr. H. vorher jahrelang ver- Ausführung der Verfassungsbestimmung, und 1856 revidierte man geblich in Eingaben auf die Zustände hingewiesen hatte. Nahezu den Artikel der Verfassung dahin, daß den Gutsherren die Polizeiein halbes Jahr wartete Dr. H. auf einen Termin zur gewalt blieb und ihnen auch die Ernennung der Schulzen und Hauptverhandlung. Vor kurzem ist endlich die Amtsvorsteherstelle Schöffen überlassen wurde. Jm selben Jahre wurden auch die in Caputh öffentlich ausgeschrieben, nachdem v. Thümen erst vor Voraussetzungen für die Vereinigung von Gutsbezirken und Gewenigen Monaten auf weitere sechs Jahre bestätigt worden war. meinden gefeßlich festgelegt. Gestern fand nun die Verhandlung gegen Dr. H. statt. Etwa Der nächste gesetzliche Eingriff in die Rechtsverhältnisse der 30 Zeugen wurden vernommen. Mehrere Frauen bezeugten, daß Gutsbezirke geschah 1872 durch die Kreisordnung. Der heftige sie während der Amtsstunden, die Thurley hatte ausfallen lassen, von Widerstand des Adels gegen dieses Gesetz, der nur durch einen diesem beim Grasschneiden an einer Stelle abgefaßt seien, die doch Bairsschub gebrochen werden konnte, ist bekannt. Zu dieser Opponicht abgeerntet würde. Für eine Handvoll Gras verlangte Thurley fition wäre gar feine Veranlassung vorhanden gewesen, wenn die dann 5 M. von den Frauen, sonst ginge es zur Klage". Frau Gutsherren hätten übersehen können, wie es später ging. Allerdings Faust bezeugte, daß ihr die oben erwähnten 20 M. unter der hob§ 46 der Kreisordnung die gutsherrliche Polizeigewalt über die Drohung abgepreßt seien, daß sonst am Abend noch Anzeige Landgemeinden auf, aber die selbständigen Gutsbezirke selbst erstattet werde. Mehrere Zeugen bekundeten, daß Thurley mit ihren kommunal rechtlosen Hinterfassen blieben und durch die zwei Zigeunern, bon denen einer eine Geige verkaufen Schaffung zahlreicher Kleiner Amts bezirke wurde den Guts. wollte, der andere in einer Wirtschaft aufgespielt habe, herren unter dem Titel von Amtsvorstebern die die Instrumente abgenommen und sie erst gegen Zahlung von Polizeigewalt jogar über erweiterte Bezirke 3 und 1 M. zurückgegeben hat. Arbeiter Krause bezeugte, daß ihm wieder übertragen. Die Kreisordnung, die als ein Erfolg b. Thümen 60 M. vom Lohn abgezogen hat, als Krause mit einem der liberalen Aera galt, hat so in Wahrheit die gutsherrlichen Rechte Beinbruch einen Monat frank lag. Krause war 25 Jahre auf dem erweitert. Gute tätig und auf Jahreslohn und Deputat engagiert. Der Bor- Als unter wenig ehrenvollen Bedingungen Herrfurth Nachsigende v. Normann bemühte sich, von dem Zeugen zu er- folger Butttamers geworden war, und es ihm gelang, an Stelle fahren, aus welchen Gründen denn v. Thümen ihm für die Zeit eines Plazhalters", der er zu sein sich verpflichtet hatte,' Minister Lohn hätte zahlen sollen, da Krause nicht arbeitete. Se chts des Innern auf längere Dauer zu werden, legte er die Landanwalt Dr. Werthauer stellte durch Befragen des Zeugen fest, gemeindeordnung von 1891 dem Landtage vor. Die Konservativen daß dieser zum Gesinde gehörte und also v. Thümen die 60 m. eröffneten eine heftige Opposition gegen die Bestimmung, gesezwidrig abgezogen hat. Auf die Frage des Vor- nach unter gewissen Voraussetzungen auch figenden, wie damit bewiesen werden könne, daß v. Thümen wider gegen Votum des Kreisausschusses, des Bezirksausbesseres Wissen gehandelt habe, erwiderte Dr. Werthauer: Ich schusses und des Provinzialrats ein Gutsbezirk als solcher fann nicht vermuten, daß ein preußischer Amtsvorsteher weder sollte aufgelöst und einer Landgemeinde zugeteilt werden können die Gesindeordnung noch die übrigen in Betracht kommenden durch den Minister des Innern. Herrfurth hatte schon im 232/14 Der Angeklagte erwiderte auf die Frage des Jahre 1888 eine Verfügung erlassen, die auf Beseitigung fleiner Gesetze fennt. Vorsitzenden, ob denn Herr v. Thümen nicht hätte irren Bezirke hinzielte, und in den Motiven zur Landgemeinde- Ordnung fönnen: Diese Irrtümer tamen jährlich so oft waren 3430 Gutsbezirke in Preußen als zu klein oder zu geringbor, daß kaum jemand in Caputh an sie glaubt. Dr. Hartwich wertig bezeichnet worden, und von mehr als 5000 weiteren war machte noch darauf aufmerksam, daß v. Thümen ihn beim Ehren- in denselben Motiven gefagt worden, daß sie mit Gemeinden im gericht der Aerzte als Morphinisten und Trinker 2c. verdächtigt Gemenge lägen, zum Teil auch durch Verkauf zersplittert und mit habe; diese Antlagen sind im Beschluß des Ehrengerichts als falsch Kolonisten in großem Umfange besiedelt seien. Dies aber sind eben erwiesen. die Voraussetzungen, unter denen der Minister des Innern die Beuge Frohberg befundete, daß er, als sein Bruder bei Auflösung eines Gutsbezirkes nach der Vorlage sollte anordnen Caputh ertrunken sei, dem Amtsvorsteher Thurley 75 M. für die dürfen. Armen eingehändigt, nachher aber erfahren habe, daß Thurley sie Es tam zunächst ein Kompromiß zu stande, in dem die Konserbehalten hatte. Auf seine Beschwerde an den Pfarrer Hermes er- vativen durchfeßten, daß an die Stelle des„ berdächtigen" Ministers hielt Frohberg einen Brief von v. Thümen, daß Thurley eventuell des Innern das Gesamt Staatsministerium trat. Als aber dann eine Rechnung für seine Bemühungen aufmachen werde. Frohberg zwischen dem Minister des Innern und den Konservativen eine antwortete, feines Wissens dürften preußische Beamte teine Trint gereizte Auseinandersetzung stattfand, stimmten die Konservativen gelder nehmen. Nachher gab Thurley die 75 M. heraus. die Vorlage, die aber trotzdem angenommen wurde. Die gegen Der Amtsanwalt gab zu, daß Thurley Unregelmäßigkeiten feither vergangenen vierzehn Jahre haben gezeigt, daß es mit der zur Last fallen, beantragte aber 20 M. Rechtsanwalt Joseph Landgemeinde- Ordnung ganz ähnlich ging wie mit der KreisGe find nur etwa 650 john: Die vernommenen Zeugen geben nur ein lückenhaftes Ordnung. der tausende Bild der Zustände in Caputh . Dr. H. mußte für die doppelt geeigneter Gutsbezirke in Preußen bis zum Jahre 1900 aufgelöst abhängigen übrigen Einwohner eintreten. worden. Zu den nicht aufgelösten gehört der ganz zersplitterte
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Briefkaften der Redaktion. Juriftifcher Teil.
Die juristische Sprechstunde findet täglich mit Ausnahme des Sonnabends von 7 bis 9% Uhr abends statt. Geöffnet: 7 br.
Fischer. 1. Da und insofern die Laube dem örtlichen für Wohnhäuser geltenden baupolizeilichen Vorschriften nicht entspricht, ist sie zur Bewohnung ( Schlafen usw.) nicht brauchbar. Sie müßten die baupolizeilichen Vor 2. K. 7. 1. Wenden schriften erfüllen. 2. Die Tiere können Sie halten. Sie sich an den Magiftrat, Krankenhausverwaltung, oder an die Verwaltung ft Ihre Reklamation gegen die Staatssteuer als verspätet zurückgewiesen, des betreffenden Krankenhauses. 2. Die weitere Reklamation ist nuglos. so können Sie mit der Reklamation zur Gemeindeſteuer nur dann durchbringen, wenn diese zu einem falschen Prozentsaz berechnet, in Berlin also z. B. statt 100 Proz. 150 Proz. ber Staatssteuer veranlagt war. R. T. Das Wege- oder Benukungsrecht kann durch Erfizung erworben werden. Wie Sie sich gegen eine Erfizung schützen fönnen, ist nur bei Kenntnis des Sie 2. M. 13. Ist uns unbekannt. betreffenden Falles zu beantworten. Neuchatel . Bei gewerblichen Arbeitern oder durch Reichsgeset nein, wohl aber Landarbeitern und dem Gesinde gegenüber find Bertragsberlegungen durch Partikulargefeße mit Strafe bedroht. O. 6. 37. 1. Die Höhe der Gerichtstoften hängt von der Höhe des Objekts ab. 2. Erfcheint der zur Leistung des Offenbarungseides Geladene nicht, so kann gegen ihn Haft beantragt und bis zur Leistung des Eides, längstens aber M. C. 38. Wenn anauf die Dauer von 6 Monaten, erstreckt werden. genommen wird, daß Sie guten Glaubens waren, so find Sie nicht strafbar. 23. 70. Fällt der Anzugs-( oder Abzugs-) Tag beim Gesinde auf einen Sonn- oder Festtag, so ist im Gebiete der altpreußischen GesindeDrdnung am Werktag vorher ab- oder anzuziehen. A. 3. 1000. Nein.
Sozialdemokratisch. Wahlverein
Rixdorf. Todes- Anzeige. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser langjähriges Mitglied, der Möbelpolierer
Hermann Schneider
verstorben ist.
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( 9. Bezirk) Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Freitag nachmittag 5 Uhr von der Leichenhalle des Neuen Niydorfer Kirchhofes( Mariendorfer Weg) aus statt.
Der Vorstand.
Deutscher Holzarbeiter- Verband.
Zahlstelle Rigdorf. Todes- Anzeige. Den Mitgliedern zur Nachricht, daß unser langjähriges Mitglied, der Möbelpolierer
Hermann Schneider
verstorben ist.
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Ehre seinem Andenken! Die Beerdigung findet Freitag nachmittag 5 Uhr von der Leichenhalle des Neuen Rigdorfer Kirchhofes( Mariendorfer Weg) aus statt.
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Die Ortsverwaltung.
Hierdurch die traurige Nachricht, daß mein lieber Mann, der Tischler
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Admiralstr. 18a, berstorben ist. Die Beerdigung findet heute 6 Uhr auf dem Simions- Kirchhof statt. 21605 Die trauernde Witwe Karpe.
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Die erfte Abänderung zum Statut ist vom Bezirksausschuß unterm 18. April 1905 genehmigt.
§ 12, 8iffer 1 ist zu feten statt 3 M. 4 M.
§ 13, Biffer 3, 2bfat a statt 1,50 M. 2 M.
§ 27, Biffer 1 ftatt 54 Bf. 72 Pf. Diese erhöhten Säke treten bon Montag, den 5. Juni 1905 in Kraft. Der Vorstand
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