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Gerichts- Zeitung.

Hus der frauenbewegung.

E ganze at Tegon oamats einen sehr jonderoaren einorua macgre nahm man von vornherein an, daß J. die Tat nur in einem Anfall bon Geistesstörung berübt haben konnte. Er wurde auf Antrag des Rechtsanwalts Ernst Marcuse der Jrrenanstalt Herzberge über­Bewucherte Offiziere. Ueber ,, Die Arbeiterin und die Konsumvereine" sprach Montag, wiesen. Hier ist er nach längerer Beobachtung als geistestrant Unter der Anklage des gewerbsmäßigen und verschleierten den 22. Mai, Frau Gertrud David   im Verein für Frauen und erkannt worden. Der Erste Staatsanwalt hat nunmehr selbst die Wuchers stand gestern der 42jährige Pferdehändler Jsidor Mädchen der Arbeiterklaffe". I. Die Referentin ging zunächst auf die vielfach erörterten Ursachen

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Einstellung des Verfahrens verfügt und beantragt, John in einer bereits vorbestrafte Angeklagte soll, wie die Anflage behauptet, in ein, die die Mehrzahl der Arbeiterinnen noch immer von jeder Bes

Jrrenanstalt unterzubringen.

Auch ein Debut. Allgemeines Aufsehen erregte es im Jahre 1898, als der bekannte Berliner   Rechtsanwalt Dr. Coßmann vom Ehrengerichtshofe beim Reichsgerichte aus dem Rechtsantvaltsstande ausgeschlossen wurde. Dr. Coßmann, welcher der Ueberzeugung war, daß seine Verurteilung zu Unrecht erfolgt sei, beantragte die Wieder­aufnahme des Verfahrens, wurde aber wiederholt mit seinem An­trage abgewiesen. Jetzt, nach etwa 62 Jahren, ist er, wie wir dieser Tage meldeten, endlich durchgedrungen und am 17. Mai hat der Ehrengerichtshof beim Reichsgerichte ihn im Wiederaufnahme­verfahren freigesprochen, ein Urteil, welches zur Folge hat, daß er nunmehr wieder die Rechtsanwaltschaft ausüben darf. Das ist der erste Fall, daß ein Urteil des Ehrengerichtshofes im Wieder­aufnahmeberfahren aufgehoben wurde. Gestern nun begann Herr Dr. Coßmann seine Rechtsanwaltspraxis wieder und zwar vor dem zweiten Straffenate des Reichsgerichts. Er verteidigte den Haus­diener Artur Rudolph, der am 20. März vom Schwurgerichte beim Landgerichte I in Berlin   wegen Verbrechens gegen§ 175 und 176, 3 berurteilt worden ist. Die erhobenen Beschwerden, hauptsächlich prozessualer Natur, erwiesen sich jedoch als unbegründet, so daß die Revision verworfen werden mußte.

Unter dem Verdacht der Genicftarre ist ein Arbeiterkind Margarete Herrmann aus der Dalldorferstraße gestorben. Der Arzt, der zugezogen wurde, konnte die Todesursache nicht mit Gewißheit fest­ſtellen, vermutet aber nach den Krankheitserscheinungen, daß es Genickstarre sei. Die Leiche wurde zur gerichtsärztlichen Deffnung beschlagnahmt.

Stadtschleuse und Kronprinzenhochzeit. Wegen der bevor ftehenden Einzugsfeierlichkeiten gelegentlich der Vermählung Seiner Kaiserlichen und Königlichen Hoheit des Kronprinzen des Deutschen Reiches und von Preußen wird die Stadtschleuse und der Spree­tanal( Kupfergraben) zwischen Stadtschleuse und Kaiser Friedrichs­Museum vom 2. Juni d. J. mittags bis zum 5. Juni früh für den Schiffahrtsverkehr gesperrt.

Ein Berliner   ist in München   wegen Sittlichkeitsvergehens ver­urteilt worden. Der 45 Jahre alte Steindrucker Eugen Krause aus Berlin   zog im März 1903 mit seinem Freunde, dem Lithographen Kuhlicke von Berlin   nach München  . Krause hat die 12 Jahre alte Tochter feines Freundes, Johanna, wiederholt mißbraucht und schließ­lich das Kind den Eltern auch noch entführt. Er zog mit dem Kinde in Tirol, Italien  , Frankreich   und in der Schweiz   herum und hat nahezu täglich mit ihm intim verkehrt. In Wien   verhaftet, wurde Krause wegen der in Desterreich an dem Kinde verübten Schändung zu 18 Monaten schwerem Kerker verurteilt. Nach München   ausgeliefert, wurde Krause dieser Tage wegen der Entführung und fortgefegten Ver­brechens wider die Sittlichkeit zu zwei Jahren Zuchthaus, zehn Jahren Ehrverlust verurteilt.

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Zur Verhütung der epidemischen Genicstarre veröffentlicht Dr. Otto Dornblüth- Frankfurt a. M. in der Münchener Medizinischen Wochenschrift" folgende interessante Mitteilung: Es ist bekannt, daß die gefürchtete Krankheit fast ausschließlich vor dem 30. Lebensjahre vorkommt. Sie teilt diese Eigentümlichkeit mit der gewöhnlichen Angina tonsillaris, die auch bei den dafür Disponierten mit dem 30. Jahre fast immer verschwindet. Offenbar hängt dieses Ver­halten mit der physiologischen allmählichen Rückbildung des lymphati­schen Apparates der Rachengegend zusammen. Unter frankhaften Verhältnissen, wenn nämlich die Rachenmandel fortbesteht, fehren auch die anginöfen Entzündungen noch in späteren Jahren von Beit zu Zeit wieder. Bei der gebotenen Fürsorge gegen die Genicstarre, deren Erreger anerkanntermaßen von der Nase und dem Rachen her in den Schädelraum eindringen, sollte den Rachenorganen die größte Sorgfalt gewidmet werden; besonders wären die als Batterien­herde dienenden Rachenvegetationen möglichst früh operativ zu ent­fernen. Es wäre sehr interessant, wenn bei den Fällen der Genid­starre genau auf den Befund im Rachen geachtet würde, ganz be­sonders auch bei den erkrankten Erwachsenen. Für die Behandlung rät Dr. Dornblüth nach seiner Erfahrung besonders zu den von Aufrecht empfohlenen heißen Bädern, 38-40 Grad Celsius, in schweren Fällen mehrmals täglich, und zu den Lumbalpunktionen

nach Quinde.

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geschickter Weise seinen Beruf als Pferdehändler vorgeschoben haben, tätigung im öffentlichen und gewerkschaftlichen Leben fernhalten. um unter diefem Deckmantel die schlimmsten Wuchergeschäfte bor  - Solle die soziale Entwickelung fortschreiten, so müsse indessen die nehmen zu können. Insbesondere seit dem Jahre 1897 steht Levy proletarische Frau mit größter Energie die mannigfachen Schwierig­ständig mit Offizieren in Verbindung, die in schlechte feiten überwinden, die sich ihr in den Weg stellen und be­Vermögensverhältnisse geraten waren und nun die Hülfe eines sonders auch, auch den gewerkschaftlichen Organisationen zuströmen. Geldverleihers in Anspruch nehmen mußten. Der Angeklagte ließ Allerdings wisse heute jeder Dentende, daß die Gewerkschafts­sich von den betreffenden Offizieren Wechsel ausstellen, gab für den bewegung, um ihre volle Wirksamkeit für die wirtschaftliche Hebung größten Teil des Wechselbtrages minderwertige Pferde, die er zum der Arbeiterschaft zu entfalten, noch eines Korrelates bedürfe: der dreifachen Preise anrechnete, und zahlte dann den Rest der Baluta Konsumgenossenschaften. Denn die Gewerkschaft organisiere den nach Abzug hoher Zinsen und Provisionen aus. Hierin erblickt die Arbeiter nur in seiner Eigenschaft als Verkäufer Verkäufer seiner Antlage die Tatbestandsmerkmale des verschleierten Wuchers. Um Arbeitskraft jedoch nicht als Käufer, als Konsumenten. die geldsuchenden Offiziere heranzuholen, bediente sich Levy eines Unternehmer wisse aber, wie die Erfahrung lehrt, jederzeit, was der gewissen Agenten Jakob Roebel, welcher, nach Aufdedung organisierte Arbeiter ihm an Lohnerhöhung, Arbeitszeitverkürzung 2c. der sauberen Geschäfte des L., es vorzog, die Flucht zu ergreifen. abgewonnen, von dem Arbeiter als Konsumenten durch Preiszuschläge Vorher hatte dieser Roezel jedoch eine große Anzahl Straftaten auf die Waren wieder zurückzuerobern. Dem könne das Proletariat verübt, die ihn zu längerem Aufenthalt im Auslande zwangen. Er nur durch Zusammenschluß in allmählich immer mächtiger werdenden wurde jedoch ermittelt und auf diplomatischem Wege an Deutschland   Kansumgenossenschaften begegnen, die sobald sie eine gewisse ausgeliefert, jedoch wegen der übrigen Straftaten, nicht aber wegen Größe erlangen einen bedeutsam regulierenden Faktor im des jetzt zur Anklage stehenden Wuchers. Noezel wurde vor einiger Wirtschaftsleben darstellen und durch die Zentralisierung des Ein­Beit in Dortmund   zu vier Jahren Gefängnis verurteilt. Gegen tauss wie die Ausschaltung der vielen Formen des Zwischenhandels Levy stehen folgende Einzelfälle zur Anklage: Im Jahre 1897 traten der Arbeiterschaft gute und billige Lebensmittel und Waren beschaffen. die in Berliner   Garderegimentern dienenden Leutnants Alexander Je größere Ausdehnung die konsumgenossenschaftliche Be­b. Stoich und Graf Nahhaus mit dem Angeklagten in Ver- wegung gewinnt, desto gewaltiger wird wird ihre Bedeutung bindung. Beide befanden sich damals in großer Geldverlegenheit; für die Arbeiterschaft, eine Bedeutung, die sich erst voll Leutnant v. Stosch mußte später schuldenhalber seinen Dienst zu entfalten beginnt mit der Gründung eigener Produktivgenossen­quittieren. Levy ließ sich drei Wechsel über 12 000 M. geben. Die schaften für alle Zweige des Lebensbedarfs. Bis zu welcher Höhe beiden Offiziere mußten drei Pferde im angeblichen Wert von je der Entwickelung die Konsumvereinsbewegung aus kleinsten An­2000 M. in Zahlung nehmen, in bar erhielten sie nur ganz geringe fängen heraus steigen kann, zeigt die Geschichte der eng­Die englischen und schottischen die angeblich je 2000 m. werten Pferde nur je 700 M. Dem Großeinkaufsgenossenschaften, Beträge. Als sie deshalb die Pferde verkaufen wollten, brachten lischen Konsumgenossenschaften. zu denen fich die gesamten Beutnant v. Stosa, zog der Angeklagte, der den Verkauf über- Konfumvereine zusammengeschlossen haben, um den Einkauf fauf übernommen hatte, auch noch 200 M. für Futterkoften ab. zu zentralisieren, berfügen bereits jetzt in eigenem Be Für die drei Wechsel über 12 000 m. gab Lebh somit nur etwa triebe über einige der größten überhaupt existierenden Handelsunter­5000 M. Valuta. Ein zweiter Fall des verschleierten Wuchers ist nehmungen Englands. Ebenso haben die Konsumgenossenschaften in folgender: Von einem Leutnant Graf von und zu Egloffstein er- England in eigenen Produktivgenossenschaften fast schon sämtliche hielt Levy einen Wechsel über 3000 M. Er gab dafür 500 m. bar Produktionszweige in die Hand genommen, und abgesehen von dadurch zum Teil auch auf die und eine Stute, die angeblich 2500 M. wert sein sollte. Das Pferd der Verbilligung aller Waren brachte beim Verkauf jedoch nur 520 M. Kurze Zeit darauf erbot zurückdämmung tiefgehender sozialer Schäden eingewirkt, wie z. B. sich Lebh, dem Grafen Egloffstein einen Wechsel von 20 000 M. zu des Schwizsystems in der Kleider- und Wäscheindustrie. Nachdem die Rednerin noch auf die Entwickelung der deutschen  diskontieren, wenn dieser das Giro des in demselben Regiment dienenden Grafen Eulenburg trage. Graf Egloffstein   übergab dem Konsumbereine näher eingegangen war, schloß sie ihre interessanten Angeklagten den gewünschten Wechsel und erhielt als Valuta zwei Ausführungen mit einem lebhaften Appell an die Frauen, sich in die angebliche Vollblutpferde im Werte von 10 000 M. und 3000 m. bestehenden Konsumvereine aufnehmen zu lassen und mit aller Kraft Die nächste Vereinsver bar. Die als überaus wertvoll bezeichneten Pferde erwiesen sich für ihre Weiterentwickelung zu wirken. etwa 200 M., das andere fonnte überhaupt nicht verkauft werden. mandantenstr. 20, statt. Herr Tarnow wird über die Marrsche beim Verkauf als durchaus minderwertig. Das eine Pferd brachte sammlung findet Montag, den 5. Juni, in den Arminhallen", Kom­Als später Graf G. seinen Verpflichtungen nicht nachkommen konnte, Werttheorie" referieren. Berlauf 6500 m. berechnet hatte, für 2500 M. zurüdzunehmen. erklärte sich der Angeklagte bereit, dieses Pferd, für welches er beim Im Jahre 1898 trat ein Leutnant von der Decken durch Roekel mit Levy in Verbindung. Er erklärte, bei Nichtregulierung seiner Schulden den Abschied nehmen zu müssen. Gegen zwei Wechsel, die mit dem Giro des Leutnants v. Knobelsdorf- Brenkenhoff ver­sehen waren, über 32 000 M., erhielt Leutnant von der Decken nur 3500 M. bar. Für den Rest mußte er drei Rennpferde, Mac- Merch, Biftorina und Waterburg, die angeblich in Holland   Erfolge erzielt haben, im angeblichen Werte von 27 000 m. in Zahlung nehmen. Beim Verkauf brachten alle drei Pferde zusammen nur 1660 M. Aehnliche Wuchergeschäfte hat Roebel auch auf eigene Faust unter­nommen. Vor Gericht bestritt Levy, irgendwie die Offiziere be wuchert zu haben und ließ durch seine Verteidiger, Justizrat Wronter und Leonh. Friedmann, einen größeren Ent­lastungsbeweis antreten. Staatsanwalt Reiner hielt den An= geklagten, mit Ausnahme des Falles v. Stoſch- Nahhaus, durch die daß die Raubmörderin Frau Lok nunmehr ihr Geständnis dahin Zu dem Mädchenmord in Offenbach   a. M. wird noch gemeldet, Beweisaufnahme im Sinne des Eröffnungsbeschlusses für völlig daß die Raubmörderin Frau Loz nunmehr ihr Geständnis dahin überführt. Die wucherische Halsabschneidertätigkeit des Lebh habe ergänzt hat, daß sie die Tat ohne jegliche Beihülfe selbst berübt einen überaus gemeingefährlichen Charakter an sich; junge Offiziere habe. Inzwischen war der Bruder der Frau Loh, der Schuhmacher aus den besten Familien seien durch die Schuld des Angeklagten Brückner, der von ihr der Mittäterschaft beschuldigt wird, in um die Ede" gegangen und mußten ihr Vaterhaus berlassen. Ludwigshafen   festgenommen worden. Er ist jedoch bald wieder Der Antrag des Staatsanwalts lautete deshalb auf 1 Jahr in Freiheit gesetzt worden. 6 Monate Gefängnis und 3000 M. Geldstrafe. Der meldet: Der Schnellzug 132 ist Dienstag nachmittag um 3 Uhr Ueber die Entgleisung eines Schnellzuges wird amtlich ge­Gerichtshof hielt die Fälle v. Stofch, Graf Nahhaus, Graf Egloff 40 Minuten bei der Ausfahrt aus Bahnhof Heudeber  - Dannstedt mit Egloff- meldet: stein und Wolfgang v. Eschenbach für nicht genügend aufgeklärt; bagegen habe sich der Angeklagte in dem Falle des Beutnants den legten fünf Wagen entgleist; zwei Wagen stürzten auf die Seite. von der Deden des verschleierten Wuchers schuldig gemacht. Das Es sind drei Reisende schwer( Gehirnerschütterung, Rippenbruch, Urteil lautete deshalb auf 4 Monate Gefängnis, 2000 m. Bluterguß ins Ohr), drei leicht( Kopfhautabschürfungen) verlegt. Geldstrafe sowie Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte Beide Hauptgleise sind auf etwa acht Stunden gesperrt. Die auf die Dauer von 3 Jahren. Reisenden müssen bis zur Freimachung eines Gleises an der Unfall­stelle umsteigen. Ursache anscheinend Verwerfung des Gleises unt r dem Zuge infolge großer Size.

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Vermischtes.

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Berichtigung. Zu dem Telegramm aus Reichenbach in Schlesien  , das wir in der Dienstagsnummer veröffentlichten, wird uns berichtigend mitgeteilt, daß der außer dem Genossen Grempe verhaftete Versammlungsteilnehmer nicht geschlossen geführt worden ist. Er hatte bei seiner Verhaftung nur die Hände auf den Rüden gelegt, so daß es den Anschein erweckte, als fei er geschlossen gewesen.

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Zwei Offiziere verhaftet. Aus Kiel   wird gemeldet: Die Leut­nants zur See Seydel und Gucken- Addenhausen vom Stabe des Linienschiffes Mecklenburg", das augenblicklich in der Nordsee i Flottenverbande übt, wurden verhaftet und ins Stationsgefängnis eingeliefert. Angeblich liegen Verfehlungen gegen Mannschaften vor.

Taifun auf den Karolinen  . Nach einem gestern über Sydneh eingegangenen amtlichen Telegramm hat fürzlich ein Taifun in dem östlichen Teile der Karolinen  , und zwar auf den Inseln Ponape  , Mokil, Pingelap   und Kusaie große Verwüstungen an­gerichtet. Auf der Insel Ponape   sind achtzehn Farbige bei dem Ereignis ums Leben gekommen, vier Weiße und dreihundert Farbige berlebt worden. Die Häuser sind sämtlich, die Fruchtbäume meisten­teils zerstört worden. Die Motorschuner Ponape", der Landes­verwaltung gehörig, und Diana", Eigentum der Jaluit- Gesellschaft  , find gestrandet, die Barkasse der Landesverwaltung ist gesunken. leber die auf den anderen Inseln angerichteten Verheerungen sind Einzelheiten nicht gemeldet worden.

Unter dem Verdacht des Kindesmordes ist gestern das Dienst mädchen Martha W., die bei einem Justizrat in der Königstraße in Stellung war, verhaftet worden. Sie gebar nach ihrem Geständnis am 15. b. M. einen Knaben, bestreitet aber, ihn getötet zu haben, behauptet vielmehr, er sei furz nach der Geburt aus dem Bett ge­fallen und nach einem Aufschrei gleich gestorben. Aus Furcht vor Die Juwelendiebstähle, so berichtet man uns, die seinerzeit Weiterungen, so gibt die Mutter an, berbarg sie die Leiche in ihrem ganz bedeutendes Aufsehen erregten, beschäftigten heute, 30. Mai, Reisekorb und zerſtücelte fie nach einigen Tagen mit Beil und die Hallesche Straffammer. Die Diebe hatten bekanntlich in hiesigen Messer, um bei Gelegenheit die einzelnen Teile nach einander zu Goldwarengeschäften Ladendecken und Fußböden durchbrochen, und beseitigen. Die in alte Kleidungsstücke eingewickelten Leichenteile für rund 50000 M. Goldwaren entwendet. Die Hallesche Polizei, verbreiteten aber nach und nach einen unerträglichen Geruch. Da die sich auch in diesem Falle keine großen Lorbeeren geholt hat, nun schon länger im Hause gemuntelt war, daß die W. geboren glaubte es mit einer internationalen Einbrechergesellschaft" zu tun habe, so wurde die Polizei benachrichtigt. Diese fand die zerstückelte zu haben, und dabei liefen ihr die Diebe, so sagte heute der be­Leiche und nahm das Mädchen fest. stohlene Uhrmacher Schindler als Zeuge aus, vor den Füßen umher. Die Nachforschungen" in Amsterdam   und London   waren Der Polizeipräsident fendet uns folgende Mitteilung zu: Am selbstverständlich vergeblich, denn heute nahmen auf der Anklagebant 26. April 1904 ertrant in Hobsons Bay der Bootsmann Albert Plak die gut eingesessenen" Hallenser, Klempner Gustav Schüb, Charles( Karl?) Wendt vom britischen Schiffe Star of Australia", Maler Franz Schütz und Gastwirt Friedrich Becker. Durch eine geboren 1861 und anscheinend früher in Berlin   wohnhaft gewesen unvorsichtigkeit der Angeklagten, die eines Tages im Alkoholrausch oder auch dort geboren. Angehörige des Verstorbenen werden bei den Kellnerinnen mit den Brillanten herumgeworfen hatten, gute Sorte, 1 Dz. Berliner   Marktpreise.( Ermittelt vom Polizei- Präsidium.) Noggen Darlegung des Verwandtschaftsgrades tam die Sache heraus. Dabei hatte vordem schon einmal ein ab Bahn. Futtergerſité, gute Sorte 1 D3. 16,10( 15,10) mittel 15,00( 14,10), (--), mittel aufgefordert, fich unter (--), geringe bei der Abteilung Ila des hiesigen Polizeipräsidiums zur Tagebuch früherer Kriminalbeamter dabei gestanden, als die Goldwaren ver- geringe 14,00( 13,10) frei Bagen und ab Bahn. Hafer, gute Sorte 16,50 nummer W. 480 IIa. R. 05. schriftlich zu melden, damit die Erben äußert wurden. Sehr interessant ist, daß auch der Tagator( 15,80), mittel 15,70( 15,00), geringe 14,90( 14,30) frei agen und ab Bahn. des hiesigen städtischen Leihamtes, ein Herr Meng, Richtsfroh 1 Dz. 5,00( 4,82). Seu 8,80( 7,40). Erbfen, gelbe, zum Kochen ein Baar Brillantohrringe erworben, und diese Schmuckgegenstände toffeln 9,00( 7,00), Rindfleisch, von der Keule, 1 g. 1,80( 1,30), Bauch­45,00( 30,00), Speisebohnen, weiße 50,00( 30,00), Linfen   60,00( 30,00), Star­dann in Leipzig   versetzt hat. Der Staatsanwalt hatte gegen die fleisch 1,40( 1,00), Schweinefleisch 1,70( 1,20), Stalbfleis 1,90( 1,20), Hammel­Angeklagten insgesamt 29 Jahre Zuchthaus beantragt. Guftab fleisch 1,70( 1,20), Butter 2,80( 2,00), Gier, 60 Stüd, 4,00( 2,28). Starpfen, Schütz wurde zu zehn Jahren, Franz Schüß zu fechi Stg. 2,20( 1,20), ale 3,00( 1,60), Bander 3,20( 1,20), Hechte 2,60 Jahren Zuchthaus und Nebenstrafen, und Becker wegen Hehlerei( 1,40), Barsche 2,00( 1,00), Schleie 3,60( 1,40), Bleie 1,40( 0,80), Strebse 60 Stüd 16,00( 3,00). 3u einem Jahr Gefängnis verurteilt.

ermittelt werden können.

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Briefkaften der Redaktion. Juriftifcher Teil.

Feuerbericht. Ueber ein Dußend Alarmierungen hatte die Wehr in den letzten 24 Stunden zu verzeichnen. Nach der Alexanderstr. 38 wurde sie gerufen, weil dort allerlei Gerümpel und alter Hausrat auf dem Boden in Brand geraten war. Kartons gingen dann in der Alten Schönhauserstr. 32 und Hölzer in der Koloniestr. 57 bor einer Trodenfammer in Flammen auf. In der Stalizerstr. 35 kam durch Ueberkochen von Fett ein Feuer aus, das aber vom achten In den Maschen des§ 175. Die Affäre des früheren Ritt­Löschzuge leicht unterdrückt werden konnte. Wohnungsbrände meisters Magimilian Freiherrn v. Horn, der bekanntlich mußten in der Reichenbergerstr. 55, Muladstr. 10, Liegnißerstr. 5 wegen einer Reihe von Wechselfälschungen vom Kriegsgericht der und am Hohen Steinweg 4 abgelöscht werden. Möbel, Betten, I. Division zu sechs Jahren Zuchthaus verurteilt wurde, P. M., Wilmersdorf  . Sie können Zahlungsbefehl oder Darlehns Gardinen und Kleidungsstücke wurden in allen vier Fällen in der hatte dieser Tage vor dem Landgericht M in chen I ein Nachspiel. lage bei dem Amtsgericht des Wohnsizes Ihres Schuldners beantragen. Hauptsache beschädigt. In der Reinickendorferstr. 64 brannte der Wegen eines fortgefeßten Vergehens der Erpressung hatten sich zu Der Antrag auf Erlaß eines Bahlungsbefehls empfiehlt sich nur für die Inhalt eines Lackierofens; der 16. Bug beseitigte die Gefahr. verantworten die Kellner Leopold Bogenberger und Josef Fälle, in denen anzunehmen ist, daß Widerspruch nicht erhoben wird. Bei­spiele für Zahlungsbefehlsanträge und Darlehnstlagen finden Sie S. 597 Zwei Küchenbrände wurden aus der Perlebergerstr. 9 und aus der Wuz, der Kaufmann Ludwig Rinderer und der Tapezierer bes Arbeiterrechts" und S. 229 des diesem Werte beigefügten Führers. Reichenbergerstr. 100 gemeldet, fonnten indes noch im Entstehen Leo Schottenhammel. Rittmeister Freiherr b. Horn Das Buch liegt in den öffentlichen Bibliotheken aus. Die Höhe der er gelöscht werden. Mit der zunehmenden Hize mehren sich auch die hatte mit Bogensberger einen nach einen nach§ 175 des Reichs- wachsenden Kosten hängt davon ab, ob Wiederspruch erhoben, verhandelt, Fälle, in denen der Rauch in den Schornsteinen niedergedrückt wird Strafgesetzbuches strafbaren Verkehr. Davon machte Rinderer ein Bergleich geschlossen, Beweis angeordnet oder entschieden wird. Die Koften F. W. 99. Sie und dann Berqualmung der Wohnungen herbeigeführt. So war es den übrigen Angeklagten Mitteilung, worauf die Burschen würden in Ihrem Falle etwa 10 bis 30 M. betragen. Es steht Ihnen frei, die völlig auch gestern in der Elsasserstr. 47/48 und in der Burgstr. 28, weshalb man die Feuerwehr rief. Wirkliche Feuersgefahr lag aber nicht vor, fondern auch die Eristenz seiner Familie vernichten würden, die 2. 9. 3. Sie irren. sodaß die Löschzüge nach kurzem Aufenthalt wieder abrückten. Erpresserschraube anzogen und dem Rittmeister teils in München  , teils von Berlin   aus nach und nach die Summe von 9870 W. ab alten Sohn angerichteten Schaden in vollem Umfang verantwortlich, wenn Um die Ansprüche der Burschen befriedigen zu können, das Gericht annimmt, Sie hätten die Aufsichtspflicht unterlassen und dadurch preßten. wandte sich Rittmeister v. Horn an Wucherer und das Ende vom mittelbar den Schaden verursacht. Das Gericht neigt der Bejahung der B. p. 110. Laffen Sie es Liebe waren seine Wechselfälschungen und die Verurteilung zu sechs Frage zu, ob diese Voraussetzung zutrifft. Jahren Zuchthaus. Das Gericht verurteilte Bogenberger zu zwei auf eine Klage ankommen und sich dann im Prozeß vertreten; nach zu Jahren, den Wutz zu sechs Jahren, den Riederer zu drei Jahren treffender, freilich nicht unbestrittener, der Rechtsprechung des Reichsgerichts entsprechender Rechtsanschauung sind Sie in Breußen zur Erstattung der 3lvei Monaten, den Schottenhammel zu neun Monaten Gefängnis. Arankenhauskosten nicht verpflichtet. 5. M. 1464. 1. Die Kosten werden ohne neue Klage vollstrecbar festgesetzt. 2. Ja. 5. B. 43. Sie fönnten beim Amtsgericht für den Fall einer Pfändung Freigabe wegen Unentbehrlichkeit beantragen. Db Unentbehrlichkeit vorliegt, ist von Fall zu Fall zu entscheiden.

Die homöopathische Poli- Freiklinik von Dr. med. Schaper wird während der Sommermonate Montag, Mittwoch und Sonnabend abend 7-8 Uhr Dranienburgerstr. 55 abgehalten.

Apollo- Theater. Heute wird zum erstenmal in Berlin   die amerikanische Burlest- Kompagnie Crabtree and Bernard mit ihrer Burleske Ein Abend in einem amerikanischen Tingel­Tangel" gastieren. Die Gesellschaft besteht aus durchweg erst­flaffigen Künstlern, welche von erstaunlicher Vielseitigkeit und Ver vandlungsfähigkeit sind.

Verantw. Redakteur: Franz Nehbein, Berlin  , Für den

unter der fortgesetzten Drohung, daß sie nicht nur seine Karriere, haben keine Kirchensteuern zu zahlen. mit einer Strafanzeige wegen ber unberechtigte Aufforderung 811 beantworten. fuchter Erpressung 23. 2. 43. Als Vater sind Sie für den durch Ihren 7 bis 18 Jahre

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Wetter- Prognose für Donnerstag, den 1. Juni 1905. Etwas fühler bei meist schwachen westlichen Winden, zunehmender Be wölfung und Gewitterneigung; später wieder aufflarend. Inseratenteil verantw.: Th. Glode, Berlin  . Drud u. Verlag: Borwärts

Buchdruckerei u. Verlagsanstalt Paul Singer& Co., Berlin   SW